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EU-Haftbefehl ab 1. Jänner 2009 auch für Österreicher wirksam

Veröffentlicht in Fakten, Justizkultur, Polizeikultur by marcusjoswald am September 3rd, 2008
Ende mit Schrecken - Haftanstalt

Ende mit Schrecken - Haftanstalt

(Wien, im September 2008) Den EU-Haftbefehl gibt es seit 13. Juni 2002. Österreich erklärte sich 2004 mit einem “Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU” (EU JZG) zur Teilnahme an diesem Programm. Seither liefert auch Österreich europaweit gesuchte Tatverdächtige in deren Heimatländer aus.

Die Regel wird ab 1. Jänner 2009 umgekehrt wirksam. Gemäß EU JZG Art. 5 werden ab Neujahr 2009 auch Österreicher in EU-Staaten “ausgeliefert”, so sie in diesen Staaten (”Ausstellungsstaat”) Straftaten begangen haben, “die nach österreichischem Recht nicht gerichtlich strafbar sind”. Die österreichische Justizministerin Maria Berger legt Wert auf diese feine Unterscheidung.

Frohes Neujahr 2009

Ab 1. Jänner 2009 kann vor andere Nationalgerichte “ausgeliefert” werden, wer Rechtslücken im österreichischen Gesetz aufdeckt. So heißt es im EU JGZ § 5 Abs 2: “Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen einen österreichischen Staatsbürger wegen Taten, die nach österreichischem Recht gerichtlich strafbar sind und dem Geltungsbereich der österreichischen Strafgesetze unterliegen, ist unzulässig.”

Klare künftige Linie: Hat eine Person in Ungarn eine Straftat begangen, die es im österreichischen Recht nicht gibt, kann diese nach dem 1. Jänner 2009 dafür vor ein ungarisches Gericht gestellt werden. Köszönöm! Gibt es jedoch den Tatbestand auch in Österreich, wird die österreichische Behörde den Haftbefehl und die Rechtshilfe nicht unterstützen, sondern die Person mit nationalem Haftbefehl kassieren und vor ein heimisches Gericht stellen.

32 relevante Tatbestände

Das österreichische EU JGZ hat 80 Paragrafen, die umfängliche wechselseitige Rechtshilfeabkommen und Methoden der Durchführung des EU-Haftbefehls ausloten. Geschaffen wurde der Masterplan nach den 9/11-Ereignissen in den USA und zur “Terrorismusbekämpfung”. Der EU-Haftbefehl deckt einen Katalog von
32 Tatbeständen ab: Produktpiraterie, Terrorismus, Rauschgifthandel, Internetkriminalität, Waffenhandel, ua.
Zur Anwendung kommt das scharfe Instrument der Personenfahnung bei Fällen mit mehr als einem Jahr Haft.

Eine Parlamentarische Anfrage an Ministerin Berger vom 28. August 2008 brachte nun nähere Zahlen ans Licht.
Es kam heraus, dass Österreicher vom EU-Haftbefehl wenig betroffen, hingegen Länder, in denen sich klassische Kriminaltouristen (Polen) und Betrügergruppen (Deutsche) umtun, stärker betroffen sind.

9.908 EU-Haftbefehle im Jahr 2007

Die EU-Haftbefehle, laut Schengener Informationssystem “SIS”, gingen in den letzten Jahren deutlich in die Höhe: 2007 wurden 9.908 EU-Haftbefehle ausgestellt. (2005: 6.894 und 2006: 6.929).

Seit 2002 sind 22.655 EU-Haftbefehle im SIS-Computer erfasst. Es sind nicht alle der 25 EU-Nationen im Schengen-Abkommen integriert (England, Irland, Rumänien, Bulgarien, Zypern).

Im Jahr 2007 dominierten das Kriminalsetting die Polen (3.473 EU-Haftbefehle) vor den Deutschen (1.785). Frankreich schrieb 1.028 EU-Fahndungen aus. Rumänien 856, Spanien 588, Ungarn 373, Litauen 316. Österreichs Strafgerichte stellten 2007 ganze 495 EU-Haftbefehle aus (Anstieg nach 2005: 975 und 2006: 391).
England schrieb nur 185 EU-Haftbefehle.

Die Erfolgsquote (=Festnahmen) mit EU-Haftbefehl: In Euroland (25 Nationen) wurden 2007 durch das Instrumentarium EU-Haftbefehl 3.537 Personen festgenommen (Anstieg nach 2005: 1.770 und 2006: 2.082).

Fluchtpunkt Spanien

929 Festnahmen erfolgten im EU-Sonnenstaat und Fluchtland Nummer 1 aller Betrüger mit eigener Finca - Spanien. 714 Festnahmen gab es in Deutschland. 504 in England, 372 in Frankreich, 231 in Rumänien, 169 in Österreich und 155 in Polen. Statistiken zur Länderherkunft der Inhaftierten werden in der EU nicht geführt. Ebenso existiert keine Statistik, in welchen Ländern Österreicher mit EU-Haftbefehl festgenommen wurden.

Österreich assistiert Deutschland

Österreich hilft vorrangig Deutschland. Von den 169 Festnahmen mit EU-Haftbefehl auf österreichischem Boden 2007 (2005: 117, 2006: 160) waren 79 Personen in Deutschland EU-weit ausgeschrieben. 24 EU-Haftbefehle stammten aus Ungarn. Rechtshilfe herrscht mit Rumänien (18 Festnahmen), Polen (16), Italien (9) und Spanien (7), Frankreich (6), Slowenien (5).

Nach Österreich kamen 47 Gesuchte mit EU-Haftbefehl zurück

Nach Österreich wurden im Jahr 2007 mit EU-Haftbefehl 47 Personen eingeliefert. (2005: 73, 2006: 67).

Die EU-Statistik ist im Aufbau. Genaue Auswertungen sowie Analyse der Verurteilungshöhe werden nicht geführt, sagt Justizministerin Berger in ihrer Anfragebeantwortung am 28. August 2008.

Zumindest offiziell geschieht das nicht. BMJ ist nicht CIA.

QUELLE/SOURCE: Österreichisches Parlament, 4640/AB GP XXIII. (Maria Berger).
eu-haftbefehl-pa-bea-280808

Marcus J. Oswald (Ressort: Fakten)

Gender-Analyse: Schweizer Frauen nehmen mehr vom Staat als sie geben

Veröffentlicht in Fakten, Feminismus by marcusjoswald am Juni 24th, 2008

(Wien, im Juni 2008) Die Gretchenfrage des Feminismus lautet nach dem Geld: Haben Frauen oder Männer mehr Förderung und Unterstützung im Staatsganzen?

In der Schweiz wurde von der Zeitschrift “Weltwoche” eine Analyse veröffentlicht. Diese besagt nicht mehr und nicht weniger: In der Schweiz werden an jährlichen Sozialleistungen - konservativ gerechnet - 15 bis 20 Milliarden Franken (7,5 - 10 Mrd EUR) vom Mann zur Frau “umgeschichtet”. Damit sei, so die Zeitung (Ausgabe 25/08, S 32 ff) erwiesen, dass Frauen in der Schweiz nicht benachteiligt, sondern bevorzugt werden.

Trockene Analyse der “Weltwoche“: “Alle offiziellen Statistiken weisen aus, dass die Männer die ewigen Verlierer und die Frauen die großen Profiteurinnen des voluminösen Umverteilungsstaates Schweiz sind. Der moderne Staat diskriminiert die Männer.”

Gender-Details - Geldstromanalyse

Die Details sind erhellend. Die Schweizer Sozialsysteme zahlen Frauen pro Tag mindestens 50 Millionen Franken (25 Mio EUR) mehr aus als den Männern. Jährlich sind das mindestens 15,5 Milliarden Franken (7,5 Mrd EUR).

Die größte staatliche Pensionskassa der Schweiz, die AHV, schüttet jährlich 31 Milliarden Franken (15 Mrd EUR) aus. Die Zahlen (2006) belegen, dass Männer pro Monat 1,031 Milliarden Franken (500 Mio EUR), Frauen aber 1,619 Milliarden Franken (800 Mio EUR) bezogen. Das ist ein Jahresüberschuss für Frauen von 7 Milliarden Franken (3,5 Mrd EUR). Die Pointe und Gender-Wahrheit ist: Durch Umstände wie Teilzeitarbeit, Lohnabschläge und geringerer Anteil an Erwerbstätigen (44%) zahlen Frauen in der Pensionskassa nur ein Drittel der Beiträge ein. In der AHV zahlen Frauen jährlich 10 Milliarden Franken ein, nehmen aber 19,4 Milliarden Franken aus dem Topf. Der Frauenüberschuss an Staatsentnahmen liegt bei knapp 10 Milliarden Franken (5 Mrd EUR).

“Umwälzpumpe von Mann zu Frau: Krankenkassa”

Ähnlich bei den Krankenkassen. Die Schweizer Gender-Analyse zeigt auf, dass eine Frau pro Jahr im Querschnitt 3.721 Franken Krankheitskosten erzeugt. Beim Mann liegt dieser Satz bei 921 Franken.

Die Gesamtzahlen der Spitalskosten beliefen sich bei der Frau im Jahr bei 11,44 Milliarden Franken (5,7 Mrd EUR), beim Mann hingegen nur bei 7,88 Milliarden Franken (3,94 Mrd EUR). Frauenüberschuss an Staatsentnahmen:
3.56 Milliarden Franken (1,78 Mrd EUR).

Bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) halten sich laut “Weltwoche” die Entnahmen die Waage. Auf Frauenseite waren es (2006) 14,2 Milliarden Franken (7,1 Mrd EUR), beim Mann 14,6 Milliarden Franken (7,3 Mrd EUR). Unausgesprochene Gender-Wahrheit: Frauen verdienen weniger, stehen weniger im Beruf
(44% Anteil an Erwerbsbevölkerung) und bekommen dennoch den gleichen Richtsatz wie Männer.

Invalide Frauen leben von Männerfonds

Bei der Invaliditätsrente besteht eine deutlichere Gender-Wahrheit: Schweizer Frauen in Invaliditätsrente machen 45 % aus, der Anteil der Männer beträgt 55 %. Jedoch finanzierten Männer den Rentenfonds durch Lohnabzüge zu zwei Dritteln. Frauenüberschuss an Staatsentnahmen: 70 Millionen Franken jährlich (35 Mio EUR).

All das sind milliardenschwere Verteilaktionen zur Frau vom Mann - und zu Lasten des Mannes.

Marcus J. Oswald (Ressort: Feminismus)

Was ist organisierte Kriminalität?

Veröffentlicht in Fakten by marcusjoswald am Juni 22nd, 2008

VGT gegen Kleider Bauer - Wien - B&G

Der VGT demonstriert in Wien immer wieder: Hier gegen “Kleider Bauer”. (Foto: diegalerie)

Aus Anlaß, dass in der Wiener Neustädter Justizanstalt einige Vertreter einer Tierschutzorganisation in Haft sitzen, denen vom Staatsanwalt der Kleinstadt Wiener Neustadt unter anderem “Bildung einer kriminellen Organisation” vorgeworfen wird, blättert “Blaulicht und Graulicht” in Büchern, die den Begriff definieren. Denn der Begriff ist nicht so eindeutig, wie ihn die Polizeibehörde und ihre dienenden Polizeijuristen definieren.

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Vorerst das Österreichisches Strafrecht: Kriminelle Organisation § 278a StGB.
“Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),

  • Abs 1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,
  • Abs 2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und
  • Abs 3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,

ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.”

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Polizeijuristen haben in Österreich die Freiheit der Narren. Würde man einmal in einem Buch zusammenfassen, was die Räte und Oberräte in Diensten der Kriminalpolizei in ihren dargebotenen “angewandten Analysen” des Strafgesetzes so alles verbrechen, könnte man ein grelles Bild von der Hofratsmentatlität dieses Berufsstandes zeichnen. Das Buch würde natürlich auch die hunderten Freisprüche bei Gericht umfassen und in Kontrast stellen zu den teilweise wirren Gesetzesauslegungen, die die Polizeijuristen fabrizieren. Faktoren wie politische Denk- und Handelsfreiheit, zivilen Ungehorsam als Grundprinzip der Demokratie und auch der Griff zu radikalen Mitteln um eine Debatte anzustoßen, scheint in den Köpfen der Räte, Oberräte und Hofräte der österreichischen Polizei, die an Biederkeit und gedanklicher Schlichtheit nicht zu überbieten sind, keinen Platz zu haben. Und genau jene Polizeijuristen warfen nun eine Kommandoaktion (23 Hausdurchsuchungen) gegen eine radikale und - das muss in einer offenen Demokratie, in der eben nicht das Geschäft und das Kapital regieren, ausdrücklich betont werden - radikal-zulässige Anti-Tierfabriken-Gruppe an. Und werfen medienwirksam mit monströsen Begriffen wie “Organisierte Kriminalität” herum. Und stellen damit Civil-Society-Aktivisten auf die gleiche Stufe wie rumänische Gauner und bulgarische Geldfälscher. Es wird sich weisen, was die Umnachtung der realitäts- und diskursfeindlichen Polizeijuristen, die diesmal die Finger im Spiel hatten, am Ende für ein Ergebnis bringt. Wie gesagt: Das Buch über die Schlappen und Niederlagen der Polizeijuristen wird noch zu schreiben sein. Damit diese Branche, die die Freiheit der Narren genießt und damit so oft bei Gericht scheitert, vom Sockel geholt wird.
Und nicht mit halbgarem Wissen den Polizeinachwuchs auf der SIAK (Sicherheitsakademie) ausbildet.

Unabhängig davon, zu welchen “radikalen” Mitteln die Anti-Tierfabriken-Organisation gegriffen hat, haben sich die WEGA-Aktivisten und Polizeijuristenhofräte in der “überschießenden Innenenergie” etwas zurückzuhalten. Denn der aktuelle Platter-Aktionismus würde Fragen erlauben, die unangenehm wären und sofort andere Aktionsfelder zur Bekämpfung der “OK” (Organisierte Kriminalität) erschließen:

Greenpeace, Burschenschaften, Frauenhäuser, Interventionsstellen, Genderwahn.com OK?

Dreht man als nächstes Greenpeace den Hahn zu, weil die Organisation in irgendeinem Ozean, sehr medienwirksam, sehr organisiert, sehr konspirativ, sehr fremdfinanziert einen Bohrturm kippt oder ein Schiff kapert (Achtung: § 278b - Terroristische Vereinigung und § 278c Abs 4 Schwere Nötigung, Abs 5 Gefährliche Drohung, Abs 6 Sachbeschädigung und § 278d - Terrorismusfinanzierung anwenden!)? Obergendarm und Noch-Innenminister “In-meiner-Brust-schlagen-drei-Herzen(a. Tiroler, b. ÖVP, c. Innenministerium)-Platter würde wohl auch das als “denkmöglich” sehen. Räuchert man bald unter dem Vorwand “Organisierte Kriminalität” einige Buden der Burschenschaften aus, weil diese auch medienwirksam, politisch und konspirativ eine politische Unterwanderung des Staates im Auge haben? Sperrt man unter dem Vorwand der “Organisierten Kriminalität” mit einem Schlag alle Frauenhäuser zu, weil Männergruppen der Ansicht sind, dass diese Kindesentführungsorganisationen sind, die konspirativ, medienwirksam und politisch arbeiten? Dreht man gar dem Verein Interventionsstellen unter dem Vorwand “Organisierte Kriminalität” die Glühbirnen heraus, macht Hausdurchsuchungen bei den Vereinsmitgliedern, um festzustellen, dass dieser Verein laut eigenen Aussagen im ORF-Mittagsjournal von der Polizei “alle Akten” zu Stalking und häusliche Gewalt “bekommt” und sich als Privatverein ein feines, nicht datenschutzgerechtes Privatarchiv zu Bürgern dieses Landes aufbaut? Wieviele dieser Akten in den Wohnungen der Vereinsmitglieder liegen, könnten solche Hausdurchsuchungen klären.
Klagt man danach unter dem Vorwand der “Organisierten Kriminalität” die p.t. Diskutanten des Internetforums www.genderwahn.com an, macht Hausdurchsuchungen und Telefonbespitzelungen, unter dem Vorwand, dass sich diese Querdenker konspirativ treffen und mit Oppositionsdenkarbeit eine Aushöhlung der Regierungspolitik betreiben und eine Neuordnung der Familienpolitik fordern?

Organisationen, Seilschaften, Netzwerke alle OK?

Das alles könnte man tun, denn all diese “Organisationen”, “Seilschaften” und “Netzwerke” arbeiten verschworen, konspirativ, planerisch, zielgerichtet, vektoriell ansteigend, wollen Einfluß mehren und Macht im Staat gewinnen. Und teilweise alle oben genannten Organisationen, Seilschaften, Netzwerke arbeiten mit Wahrheiten, Teilwahrheiten, Polemiken, eigenen und fremden Medien, Dokumentationen und Kommentaren und spielen auf der gesamten Klaviatur der politischen Außenkommunikation. Und nebenbei haben alle diese Organisationen, Seilschaften und Netzwerke mehr als 10 Mitglieder, gingen also als “kriminelle Organisation” durch. Wie auch nun die Aktivisten der “Tierfarbikengegner”. Ein Leserbrief in der Tageszeitung “Heute” von einer Sypathisantin (Typ: Schläferin) wies auf diesen Umstand hin: Man hat genau 10 Personen festgenommen, weil das die magische Personengrenze für die “Organisierte Kriminalität” ist (§ 278a StGB).

Definitionen
Was ist nun in der Analyse die “Organisierte Kriminalität”? Die Literatur hat in den letzten Jahren etwas nachgelassen. Den Zenit erreichte die Diskussionen Mitte der 90er Jahre als Alois Mock den “Eisernen Vorhang” mit dem Bolzenschneider durchschnitt. Damals und im Vorfeld war viel von “Organisierter Kriminalität” aus dem Ostblock die Rede. Es wurden Enqueten abgehalten und Begriffsdefinitionen gesucht, an denen sich bis heute in der Klarheit nichts geändert hat.

(…)

Verwendete Buchquellen (aus dem B&G-Archiv):
Organisierte Kriminalität in Europa. Die Bekämpfung der Korruption und organisierten Kriminalität.
Max Edelbacher (Hrsg.), Wien (Linde), 1998.
Organisierte Kriminalität - Professionelle Ermittlungsarbeit - Neue Herausgforderungen. Schriftenreihe des BM für Justiz Band 77. Wien, 1996.
Strafrecht und Organisierte Kriminalität. Grundsatzfragen und Lösungsansätze. Hrsg. AIDP - Landesgruppe Österreich der internationalen Strafrechtsgesellschaft.
Udo Ulfkotte: Grenzenlos Kriminell. Die Risken der EU-Osterweiterung. Was Politiker verschweigen. Gütersloh (Bertelsmann), 2004.

Marcus J. Oswald (Ressort: Fakten)

Patient Österreich - Die Ehe ist tot

Veröffentlicht in Fakten, Scheidung by marcusjoswald am Juni 19th, 2008

Hustler Frauenmotiv 06-1978 Zeitschriftenarchiv Oswald 1090

So manche Geschiedene drehen sich beim Familiengericht durch den Fleischwolf.
(Fotoquelle: Hustler, Juni 1978. Zeitschriftenarchiv Oswald 1090)

Frau als “Fickmatratze” für Mann. Mann als “Geldsack” für Frau. So muss man den Status Quo der Ehe umschreiben. Die Banderole hat ihre Gloriole verloren und als laienspirituelles Ereignis keine Bedeutung mehr. Das sind - kurz umrissen - die Ergebnisse einer Scheidungsstudie der Statistik Austria (17. Juni 2008).

+++

Wodurch begann die Talfahrt? Hauptgründe: Falsche Erziehung der Töchter durch Mütter (Cinderella-Mythos). Verlust der Werteorientierung (Vorbilder) und Autoritätsverlust bei den Kontrollinstanzen (Schulen, Parteien). Persönliche und charakterliche Unreife (Jugendehen, Frühschwangerschaften). Finanzielle Sorgen im Alltag (Teuerungsraten, Schulden).

Gründe, warum Ehen scheitern

Der Imago-Faktor: Das Scheitern der Ehen ist heute nicht mehr stigmatisiert. Es verhält sich wie mit der Gratiszeitung oder den 1.000 Freiminuten am Handy. Gelesen. Weggeworfen. SIM-Karte leer. Betreiber gewechselt. Was nichts kostet, ist nichts Wert, wird nicht geschätzt. Eine Schnellscheidung kostet 180 Euro.

Der Politik-Faktor: Die Ehe wird zu sehr als privates Vergnügen gesehen. In Wahrheit ist sie ein öffentliches Ereignis, das den Jungen und Kindern auf natürliche Weise eine Ahnung von Familiensinn und Zusammengehörigkeitsgefühl vermitteln könnte. Die Ehe hätte Vorbildfunktion. Doch sie wird nicht mehr als atomares politisches Ereignis gesehen (Ehe als Kern- und Keimzelle der Gesellschaft). Zum Beginn des
3. Jahrtausends ist sie in die Bedeutungslosigkeit geschlittert. Es wurde egal, ob jemand verheiratet ist oder nicht. Das Image der Ehe ist im Keller. Die Ehe wurde Kellerkind. Ohne Aussicht und Zukunft.

Die Image-Terminatoren der Ehe

Der Imageschaden wurde von Hand erzeugt. Die Fritzls der Ehe, jene, die sie kaputt machten, sind benennbar:

  • Treibende Kräfte sind österreichische Mainstream-Frauenzeitschriften wie “Wienerin“, “Woman“, “Life&Style“, die voll sind mit Beiträgen über den nächsten Seitensprung. Sie sind medialer Transportriemen und befördern maßgeblich die Einstellung von Frauen in den Dreißigern zum “Anything Goes”, das so lange geht, bis nichts mehr geht. Wer den schnellen Seitensprung ideologisch befördert (wie einst Veronika Pelikan als Chefredakteurin der “Wienerin”), macht sich durch mediale Verunreinigung des Denkens Mitschuld an einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, die Österreich nun hat.
  • Die politischen Frauenvereine beleben den Tod der Ehe. Sie impfen Frauen ab 20 (und schon darunter)
    ein Supergirl-Image ein. Verkürzt gesagt verheißen die Vereine, die oft unter dem Tütü des “Kinderschutzes” antanzen, dass Frauen die Superheldinnen von Heute sind, um deren gepiercten Bauchnabel die Welt rotiert. Dadurch gerät das Soziale, Kollegiale, Partnerschaftliche als Grundwert in den Hintergrund. Die Frauenvereine, die großteils aus lesbischen Aktivistinnen bestehen, kommunizieren das neurotisch-narzistische Selbstgefühl (von Slogans “Abtreibung ist Frauensache” [falsch] bis “Scheidung ist Frauensache” [noch falscher]) so lange nach Außen, bis die feministische Grußbotschaft in den Köpfen der jungen Frauen hängen bleibt. Die Deformation ist irreparabel.
  • Zuletzt trägt die SPÖ an der hohen Scheidungsrate Mitschuld. Ihre liberalen Gesten in familienpolitischen Angelegenheiten zeigen Orientierungslosigkeit und zermürben und zerstören einen ganzen Gesellschaftsverband. Dieser zerfällt zusehends. Die Partei der Proletarier aller Länder riss die Schwingtür für schnelle Scheidungen so weit auf, dass die Leute massenweise durchdrängen.

Was sind die traurigen Zahlen und Fakten der Scheidungsstudie der Statistik Austria?

Österreichweit: Geschiedene Ehen 2007 - 20.516 (+ 0,9 % zu 2006)

Scheidungsquoten (Vergleichsprozentsatz zu geschlossenen Ehen aus gleichem Jahrgang):

  • 2007: 49,5 %
  • 2006: 48,9 %
  • 2005: 46,4 %
  • 2004: 46,1 %
  • 2003: 44,0 %
  • 2002: 45,2 %
  • 2001: 46,0 %
  • 2000: 43,1 %
  • 1999: 40,5 %
  • 1998: 38,6 %
  • 1996: 38,3 %
  • 1992: 33,7 %
  • 1988: 29,5 %

In den letzten 20 Jahren stieg der Faktor Ehescheidung in der Gesamtgesellschaft Österreich von 29,5 % auf 49,5 %.

International liegt die Scheidungsrate in der Türkei bei rund 10 %. In Italien bei 12 %. Auf der iberischen Halbinsel Portugal und Spanien bei 20 %. Japan: 33 %. Holland und Frankreich: 38 %.

Die österreichischen “Bundesländerquoten” für das Jahr 2007:

Wien (SPÖ dominiert): 64,2 % aller Ehen geschieden (!)
NÖ (ÖVP dominiert, aber Wien-Nähe und “rote Hochburgen”): 48,4 %
Steiermark (SPÖ dominiert): 47,5 %
Vorarlberg (ÖVP dominiert): 46,8 %
Salzburg (SPÖ dominiert): 45,1%
Kärnten (FPÖ/BZÖ dominiert): 41,7 %
OÖ (ÖVP dominiert): 41,1 %
Burgenland (SPÖ dominiert): 39,8 %
Tirol (ÖVP dominiert): 37,9 %

SPÖ-Bundesländer ohne Moral

In jenen drei großen Bundesländern, die unter SPÖ Einfluss stehen, sind die Scheidungsraten am Höchsten.

Österreichweit gingen die Ehen im Durchschnitt nach 9,2 Jahren vor das Familiengericht. 1,4 Prozent ließen sich nach nur einem Jahr scheiden. Zu hoffen ist, dass diese Damen und Herren wenigstens das Wort Kondom buchstabieren konnten. Bei so viel Intelligenz noch Kinder zu zeugen wäre nämlich frevelhaft.

Aus den geschiedenen Ehen 2007 blieben 21.061 Kinder als Scheidungswaise auf der Strecke.
71,4 % sind minderjährig (unter 18 Jahre). Die durchschnittliche Kinderzahl (alle Altersstufen) lag bei 1,03.

Die Statistik Austria führt Buch: 1.306 (6,2 %) Kinder waren zur Zeit der Scheidung noch nicht drei Jahre alt.
2.451 (11, 6%) im Kindergartenalter (3 bis unter 6 Jahre). 3.689 (17,5 %) im Volksschulalter (6 bis unter 10 Jahre). 3.892 (18,5 %) waren zwischen 10 bis unter 14 Jahre alt und weitere 3.693 (17, 5%) Jugendliche von
14 bis unter 18 Jahren.

42,5 Prozent der Ehen kinderlos

Insgesamt blieben 42,5 % aller im Jahr 2007 geschiedenen Ehen (8.725 Fälle) kinderlos. Aus 4.822
(23,5 %) Ehen ging je ein Kind hervor. 5.193 (25,3 %) Paare hatten zwei und 1.776 (8,7 %) drei oder mehr Kinder.

88,4% aller Scheidungen erfolgten im Einvernehmen (§ 55a EheG: 18.132 Fälle). Dieser Wert ist über
die letzten Jahre fast konstant (1998 - 2007: 87,4 % - 90 %). Der Rest, knapp 12 % (in Zahlen: 2.384), sind in Österreich strittige Scheidungen, die die Gerichte lange und intensiv beschäftigen.

Gerichte dürfen nicht klagen

Die Gerichte dürfen nicht klagen. 2007 wurden durchschnittlich pro Monat 1.710 Scheidungsklagen bei den Bezirksgerichten eingebracht. Eine Ehescheidung dauerte 2007 im Schnitt 1,8 Monate. In 74,8 % der Fälle verhandelte man unter 3 Monate. Die harten Nüsse (0,6 %) der Ehescheidungen dauern drei und mehr Jahre.

Marcus J. Oswald (Ressort: Fakten)

Vorstrafenquote in Österreich: 1 aus 45

Veröffentlicht in Fakten by marcusjoswald am Mai 16th, 2008

Nadelstreif-Fotomontage-Marcus J Oswald

Böse Gesellschaft: Immer mehr gestreifte Westen (Modellbild: Marcus J. Oswald für diegalerie)

(Wien, im Mai 2008) In Österreich gibt es nicht so viele Vorbestrafte wie in anderen Ländern, aber die Quote
ist fassbar: 1:45. Zumindest laut dem etwas älteren Datenmaterial (2004), das sich seither nicht sehr verändert hat. Mit Stichtag 21. Juni 2004 war in Österreich jeder 45. Bürger vorbestraft.

In gestreiften Zahlen: Das Land (8.2 Millionen Einwohner) hat 221.045 Vorbestrafte (Status: 2004).
Davon sind 160.978 Österreicher und 60.067 Zuzügler.

Laut aktuellster Volkszählung 2001 leben in Österreich 9 Prozent Ausländer. Ihr Verurteilungsquotient gemessen an der Gesamtzahl der Verurteilten liegt aber bei 26.4 Prozent.

Deutschland: Kaum Nachfrage nach weißen Westen

Beim Nachbarn Deutschland (82 Millionen Einwohner) sind die Zahlen ebenso bekannt. Hier ist jeder 13. Bürger vorbestraft. Auch hier ist das Datenmaterial etwas älter, aber aufschlußreich.

Im Kalenderjahr 2003 wurden in Deutschland 15.1 Millionen Eintragungen einer rechtskräftigen Verurteilung gezählt. Das bedeutete damals einen Anstieg um 600.000 innerhalb von fünf Jahren (1998-2003).

Auf Einzelpersonen umgelegt ergab das 5.7 Millionen vorbestrafte Personen. Paradoxerweise sank die statistische Kopfzahl um 240.000 leicht ab, was sich damit erklärt, dass die Häufung pro Einzelkopf (Mehrfachvorstrafen) stieg.

Klartext: Im Jahr 2000 hatten in Deutschland 100 Rechtsbrecher 244 Vorstrafen. Nun haben 100 Delinquenten 264 Vorstrafen.

Hüben wie drüben: 26 Prozent Ausländer verurteilt

Der Ausländeranteil unter verurteilten Rechtsbrechern liegt in Österreich wie in Deutschland fast gleich hoch: In Österreich hält er bei 26.4 Prozent, in Deutschland bei rund 26.3 Prozent.

Von den 5.7 Millionen vorbestraften Deutschen sind 1.4 Millionen Ausländer. Interessant, dass in Deutschland dieser Anteil zuletzt um 500.000 Verurteilungen sank, der Anteil der Deutschen aber um 160.000 stieg.

Brave Frauen - ein schlimmer Finger (487 Vorstrafen!)

In Deutschland hat jeder 8. Mann eine Vorstrafe, aber nur jede 28. Frau. In Österreich gibt es nur wenige Personen, die mehr als 30 Vorstrafen haben. Man kann sie vermutlich an zwei Händen abzählen.

In Deutschland gibt es 28 Personen, die über 100 Vorstrafen haben. Einer ist ein ganz schlimmer Finger außerhalb der gesellschaftlichen Ordnung: Der Spitzenreiter unter den deutschen Rechtsbrechern hält bei 487 Vorstrafen.

Marcus J. Oswald (Ressort: Fakten)

JA Stein (1994-2003) - Kaum bedingte Entlassungen!

Veröffentlicht in Bedingte Entlassung, Fakten, Justizanstalten by marcusjoswald am Mai 5th, 2008

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Wegen starker Nachfrage nach diesem Beitrag durch Wiener Anwälte, hier noch einmal und mit Erklärung zur Quelle: Die unterstehende Tabelle ist keine offizielle Statistik (etwa des BMJ), sondern stammt von Friedrich Olejak, der 2003 eine Art Häftlingsgewerkschaft gründete (200 Unterschriften gesammelt). Die Auswertung des Datenmaterials basiert auf Originalakten der Insassen. Es ist die bisher einzige öffentliche Statistik zur JA Stein. (mjo)
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Friedrich Olejak, Häftling der größten Männerjustizanstalt Österreichs, JA Stein, erhebt Vorwürfe gegen den Präsidenten der Vollzugskommission am Landesgericht Krems, Dr. Hans Pollak. Olejak wirft Pollak vor, die gesetzmäßige bedingte Entlassung im Gerichtsbezirk Krems in den letzten Jahren zu wenig anzuwenden. Olejak spricht auch von gezielten Provokationen - einmal wurde einem Häftling mit mehrjähriger Haft nur 6 Tage (!) bedingter Strafnachlass gewährt.

Häfenverein “Das Trampolin”

Friedrich Olejak ließ Anfang 2003 einen Verein gründen. Dieser Verein mit Sitz in Wien und rechtlicher Beratung durch den Rechtsanwalt Dr. Lennart Binder startete vor fünf Jahren mit großer Euphorie. Mittlerweile schlief die Initiative wieder ein. Die Webseite wurde schon lange nicht mehr aktualisiert, die Zugriffszahlen schlummern bei wenigen tausend Zugriffen seit fünf Jahren.

Olejak wollte den Verein als Ventil benutzen, um auf gerichtsseitige Missstände in der Kremser Justizanstalt Stein hinzuweisen. Bald wurde ihm der Computer aus seiner Zelle genommen, dann die Schreibmaschine.

Olejak prangert die Entlassungsmethoden am Landesgericht Krems bis heute scharf an. Er untersuchte im Alleingang im Zeitraum 1994-2003 (aktuelle Daten fehlen noch) die bedingten Entlassungen in der JA Stein.

JA Stein - 800 Insassen

Der Pegelstand stieg im Zeitraum kontituierlich von 650 auf 790 Gefangene. Momentan liegt er bei etwa 800 Insassen, davon viele Hochstrafige (10 Jahre +) und über hundert “Lebenslange” (LL).

Die Olejak-Studie deckt 1/8 aller österreichischen Insassen ab (Ö-Gesamt: etwa 8.500). Olejak kritisiert, dass immer “17%, 19%, 20% oder 22% bedingte Entlassungen durch die Medien geistern”. In der JA Stein - mitnichten!

7.828,9 Jahre Schmalz in Stein

In der JA Stein werden, laut Olejaks penibler Zählung (Status: 2004), 7.828,9 Jahre Haft verbüßt. Die Strafe beträgt im Durchschnitt pro Mann 9 Jahre und 11 Monate. Bei Lebenslangen wurde der Entlassungsschnitt von 23 Jahren angenommen. 120 Insassen sind “Erstmalige” (erstmalige Verurteilung, davor unbescholten).

Olejak führt im Nationenvergleich an, dass in Norwegen die Rekordhöchststrafe bei 10,2 Jahren liegt, in Holland bei 16 Jahren (sechsfache Tötung) und in Schweden bei 12 Jahren und einem Monat. In diesen Ländern wird die bedingte Vollzugspraxis offensiver betrieben als in Österreich.

JA Stein: 1994 bis 2003 - Null Prozent Halbstrafe!

Im gesamten Untersuchungszeitraum (1994-2004) gab es laut Olejak keine einzige Halbstrafe für Insassen, wie sie der § 46 StGB Abs 1 vorsieht. Null Prozent also bei der “Halbstrafe” in der JA Stein im Betrachtungszeitraum des letzten Jahrzehnts.

JA Stein: 1994 bis 2003 - 1,3 Prozent Drittelstrafe! (zur tatsächlichen “Drittel-Zeit”)

Im gesamten Untersuchungszeitraum (1994-2003) besteht ferner ein eklatanter Rückgang der bedingten Entlassungen für Haftinsassen, wie sie der § 46 StGB Abs 2 vorsieht. Die Durchrechung von zehn Jahren ergab einen Rückgang von 22 Prozent auf 8 Prozent. Der Kremser Gerichtspräsident Hofrat Dr. Hans Pollak ist seit nunmehr 19 Jahren in der Entlassungskommission (Dreiersenat) am Landesgericht Krems. Diese Kommission ist für das Vollzugsrecht in der JA Stein zuständig ist. Seit 12 Jahren (1996) ist Richter Pollak der mächtige Vorsitzende der Senats und damit Herr über rund 800 Häftlinge im rechtlichen Sinn.

Real sieht die bedingte Entlassungsstatistik der JA Stein so aus (Olejak-Zählung, n = alle Entlassungen):
Jahrn
1994 149 davon 33 bedingt nach § 46 = 22,14 %
1995 119 davon 23 bedingt nach § 46 = 19,32 %
1996 151 davon 26 bedingt nach § 46 = 17,21 %
1997 150 davon 18 bedingt nach § 46 = 12,00 %
1998 171 davon 24 bedingt nach § 46 = 14,03 %
1999 164 davon 19 bedingt nach § 46 = 11,58 %
2000 158 davon 21 bedingt nach § 46 = 13,29%
2001 171 davon 23 bedingt nach § 46 = 13,45%
2002 119 davon 08 bedingt nach § 46 = 6,72%
2003 142 davon 12 bedingt nach § 46 = 8,45%

Die Pollak- Kommission (Vollzugsgericht LG Krems) entließ im Jahr 1994 knapp über 22 Prozent der Haftinsassen bedingt nach § 46 Abs 2 (”Drittel”), im Jahr 2003 aber nur mehr knapp über 8 Prozent.

Präzise betrachtet: Wohl wird nach dem “Drittel-Paragrafen” (§ 46 StGB Abs 2) entschieden, das “Drittel” ist aber in Stein kein Drittel.

Der Großteil der Fälle der bedingten Entlassung erhält Strafnachlässe zwischen einem 1/8 und einem 1/20tel der Strafzeit. In einem Fall wurden nur sechs Tage (!) nachgelassen.

Im Schnitt durch alle Entlassungsfälle mit bedingter Entlassung beschloss Dr. Hans Pollak ein reines “Drittel” (2/3 verbüßt zum Stichtag der Entlassung) nur bei 1,3 Prozent der Insassen!

In Schweiz und Deutschland liegen die Zahlen anders. In der Schweiz werden laut jüngsten Zahlen mit Halbstrafe oder Drittelstrafe 92% aller Straftäter entlassen. In Deutschland sprechen Zahlen von 78% vorzeitig bedingter Entlassung.

Fazit: Nimmt man die Zahlen der JA Stein (Olejak-Zählung), werden aus dem größten Männergefängnis Östereichs im Landesgerichtsbezirk Krems 0 Prozent mit der “Halbstrafe” und unter wirklicher Annahme eines realen “Drittel-Nachlasses” 1,3 Prozent entlassen.

Insoweit verdient die JA Stein die Bezeichnung: “Härtester Knast Österreichs”.

(Datenstatus des Beitrags: 2004, noch nicht berücksichtigt die neue Gesetzgebung ab Beginn 2008)

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)

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