Dr. Alois Kaiser - Rohrspatz, Rosenkrieg und der OGH
(Wien, im Juni 2008) Wenn Herr Kaiser schneidet, legt er seinen Finger tief in Wunden. Er ist Chirurg in Wels.
Seit mehreren Jahren liefert er sich einen rüstigen Rosenkrieg mit seiner Exfrau, ebenso Ärztin. In die Schlacht verwickelt: Bezirksrichterinnen, Landesrichterinnen und der Senat 9 (Dr. Rohrer) und Senat 10 (Dr. Schinko) am Wiener OGH, die unisono seit 2004 fortfolgend in väternachteiliger Perspektive daran festhalten, dass das gesamte Sorgerecht für drei Kinder der Exfrau zugesprochen wurde.
Beachtliche sieben Einträge in der RIS-Datenbank hat Herr Kaiser seit 2006 bereits geschafft. Es geht um unbescheidene 39.058,24 EUR Unterhaltsnachzahlung (alte Währung: halbe Million Schilling) seitens der Frau,
um drei mj. Kinder (14, 12 und 6 Jahre alt) und eine geforderte Ausdehnung des Besuchsrechts seitens des Mannes. Begleitend schickte ihm der Rechtsanwalt der Frau “das Finanzamt” für eine Betriebsprüfung, um Betriebsausgaben unter die Lupe zu nehmen. Die Vertretung im Scheidungsfall machte 2004 und 2005 Dr. Günter Tews.
Damals war die Schlacht von hoher Professionalität gekennzeichnet.
Der Kaiser soll bluten
Herr Kaiser ist keiner von eigenen Gnaden. Er hat studiert, einen Stressjob am großen Klinikum Wels
(37 Departements, Institute und Abteilungen, 1.346 systemisierte Betten) und eine Privatpraxis in Wels.
Er hat gelernt, was es heißt, flexibel sein zu müssen. Daher hat er es nicht so mit dem starren Beamtenstaat.
Schon gar nicht mit jenen Beamten in Talar und Hermelin.
Seit 2005 ist Dr. Tews nach seinem Burn Out nicht mehr der Rechtsbeistand des Herrn Kaiser und dieser
vertritt sich selber. Damit sank die Qualität der Sachlichkeit der Eingaben bei den Gerichten. Zugleich hob
sich der psychologische Charakter und kabarettistische Unterhaltungswert.
Großer Kämpfer vor dem Herrn
Spätestens seit Herbst 2007, als seine Exfrau (Scheidung: 14. April 2005) begann, Unterhaltszahlungen per Pfändung einzutreiben. Ab nun sprach Herr Kaiser Klartext, was er von den Richtern hält. Dabei erweist er sich nicht nur als großer Kämpfer vor dem Herrn, sondern auch als Analytiker des Seelenzustandes der weiblichen Richterschaft am Landesgericht Wels. Vorauszuschicken ist, dass ihm drei solche Eingaben Ordnungstrafen in der Höhe von 1.450 EUR, 1.450 EUR und 1.200 EUR einbrachten.
Hintergrund: Am 20. Oktober 2004 wurde die Obsorge der Mutter Karin übertragen. Der Vater wurde zum Wochenend- und Zahlvater exkulpiert. Am 4. Juli 2005 beantragte Vater Alois die Obsorge (Antrag auf “Obsorgeentzug der Mutter”). Am 28. Juni 2007 (!) wies das Landesgericht Wels den Beschluss ab.
Die erste Ordnungsstrafe durch OGH Wien (Senat 9) erhielt der Kaiserliche, als seine Exfrau am
7. Dezember 2005 beim Bezirksgericht Wels die Hand aufzuhalten begann und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse beantragte (§ 81 EheG). Da war das Problem, dass die Scheidungsrichterin auch im Aufteilungsverfahren den Vorsitz übernahm. Auf Pest folgte für Herrn Kaiser die Cholera. Er sah darin eine Befangenheit der Justiz und schrieb einen Ablehnungsantrag an den Gerichtsvorsteher. Dieser schmetterte den Antrag ab. Dann Kaiser: “Der Beschluss des Gerichtsvorstehers ist eine klassische neurotische Abwehr eines berechtigten Antrages zum Schutz von Frau Mag. X. (Richterin). Es ist eine Tatsache, dass Frau Mag. X dem unvertretenen Antragsteller tatsächlich einen signifikanten finanziellen Schaden durch Nichteinhalten ihrer richterlichen Pflichten zugefügt hat.”
Messerscharf: “Neurotische Identifikation der Richterin mit der Klägerin”
So, Kaiser: “Neurotische Wahrnehmungsstörung ist das größte Problem unserer Gesellschaft, leider sind Richter und Richterinnen nicht ausgenommen - aber dies ist völlig untragbar und unakzeptabel, neurotische Ichbezogenheit und neurotische Fehlinterpretation hat im Gericht nichts verloren. Das neurotisch fehlinterpretative und neurotisch abwehrende Verhalten von Frau Mag. X hat auch zu einem Fehlurteil im Scheidungsurteil geführt, dabei handelt es sich um einen Justizskandal, der vorwiegend durch neurotische Fehlinterpretation und neurotische Identifikation der Richterin mit der Klägerin zustande gekommen ist!” Weiters:
“Bei der Feststellung der Diagnose einer neurotischen Persönlichkeitsstörung der Richterin Frau Mag. X handelt es sich nicht um eine medizinische Verdachtsdiagnose, sondern um eine manifeste Diagnose durch den Arzt Dr. Kaiser, die er erst nach Zustellung des Scheidungsurteils von Frau Mag. X schriftlich manifestierte. Außerdem hat Frau Mag. X kritiklos auch paranoides Gedankengut von Frau Dr. K. in ihr Urteil aufgenommen. Dies ist ein weiterer Beweis für ihre höhergradige gerichtlich dokumentierte neurotische Persönlichkeitsstruktur”.
Und: “Frau Mag. X muss man deshalb die Fähigkeit absprechen, ehrliche Menschen von Lügnern zu unterscheiden”,
so der messerscharfe Chirurg.
Der komplette Wortlaut ist in der RIS-Datenbank (Entscheidung 9Ob136/06z - 20. Dezember 2006) dokumentiert. Dafür gab es zum guten Anfang eine Ordnungsstrafe von 1.000 EUR, die im Rekursverfahren auf 1.200 EUR erhöht wurde.
Die zweite Ordnungsstrafe folgte auf den nächsten Befangenheitsantrag am 11. Dezember 2006, diesmal gegen die Vizepräsidentin des Landesgerichts Wels (gleich: Vorsitz im Beschwerdesenat). Diese habe in seiner Pflegschaftssache willkürlich und unrichtig entschieden. LG Wels und OLG Linz (25. April 2007) stemmten dagegen. Die Folge war eine Verhängung eines Ordnungsgelds in der Höhe von 1.450 EUR durch den Senat 6 (Dr. Pimmer)
des OGH. Das ist die Aussschöpfung des Strafrahmens gem § 220 ZPO.
Dokumentiert unter Entscheidung 6Ob229/07f - 7. November 2007.
Die dritte Ordnungsstrafe durch OGH folgte, nachdem dem Kindvater das Gericht einen Strich durch eine besondere Sommerferienbesuchsrechtsregelung gemacht hatte. Am 23. April 2007 regelte das Erstgericht das Besuchsrecht des Vaters zu seinen Kindern Simon und Laurenz für die Zeit vom 28. April bis 6. Mai 2007 - also für die “Sommerzeit”. Gesamt neun Tage wurden ihm mit seinen Kindern “zugestanden”, was dieser als “Verarschung” empfand. Er legte bei der Instanz Rekurs ein, doch dieses Gericht war bereits in Sommerurlaub - ein ablehnender Beschluss erfolgte erst am 12. September 2007 (!). Herr Kaiser roch die hinhaltende Absicht und war verstimmt.
“Schwachsinn”", “Pfusch”, “unprofessionell”, “Verarscherei”
Von nun an war der Feind, das Landesgericht Wels, klar. Der OGH verhängte neuerlich ein Ordnungsgeld von
1.450 EUR. Begründung: “In seinen breiten, allerdings phrasenhaften und inhaltlich wenig Substanz aufweisenden Ausführungen wiederholt der Vater erneut in beleidigender Art seine Vorwürfe gegen seine Ex-Frau (und Mutter seiner Kinder), den Erstrichter und den Rekurssenat. Beispiele für die in der Rechtsmittelschrift gängige Wortwahl sind ‘Schwachsinn’, ‘Pfusch’, ‘unprofessionell’, ‘Verarscherei’ usw.”
Weiter, OGH: “So spricht der Einschreiter beispielsweise davon, dass sich die Richter seit 4.5 Jahren mit der psychisch kranken Kindesmutter neurotisch identifizieren und ihn selbst neurotisch abwehren, dass sich die bestrafenden Richter gedankenlos mit einer Richterkollegin bzw mit Richterkollegen identifizieren, dass der Beschluss des Erstrichters als höhergradige psychologische Fehlleistung anzusehen sei, dass die Vorsitzende des Rechtsmittelsenats von Hausverstandspsychologie und im Besonderen von Kinderpsychologie so wenig Ahnung habe, dass ihr Verhalten aus medizinischer Sicht als gefährlich einzustufen sei (im Übrigen sei ihre emotionelle Intelligenz nicht ausgereift), und der kinderlieblose Senat nachweislich seit vier Jahren in dem Akt psychologischen Pfusch betreibe; sein Verhalten sei als klassisch neurotisch zu bezeichnen.”
“Kinderliebloser Staat” (c/ Dr. Alois Kaiser)
“In Anbetracht des Umstandes, dass auch die Ausmessung einer Ordnungsstrafe an der gesetzlichen Obergrenze durch das Rekursgericht nicht ausreichte, den Einschreiter zu einer Änderung seines Verhaltens zu bewegen, ist neuerlich eine Ordnungsstrafe im gesetzlichen Höchstausmaß von EUR 1.450 zu verhängen.”
Dokumentiert unter Entscheidung 10Ob110/07k - 18. Dezember 2007.
Dem Rekurs dagegen wird nicht stattgegeben Entscheidung 10Ob39/08w - 22. April 2008.
Marcus J. Oswald (Ressort: Scheidung)
Patient Österreich - Die Ehe ist tot
So manche Geschiedene drehen sich beim Familiengericht durch den Fleischwolf.
(Fotoquelle: Hustler, Juni 1978. Zeitschriftenarchiv Oswald 1090)
Frau als “Fickmatratze” für Mann. Mann als “Geldsack” für Frau. So muss man den Status Quo der Ehe umschreiben. Die Banderole hat ihre Gloriole verloren und als laienspirituelles Ereignis keine Bedeutung mehr. Das sind - kurz umrissen - die Ergebnisse einer Scheidungsstudie der Statistik Austria (17. Juni 2008).
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Wodurch begann die Talfahrt? Hauptgründe: Falsche Erziehung der Töchter durch Mütter (Cinderella-Mythos). Verlust der Werteorientierung (Vorbilder) und Autoritätsverlust bei den Kontrollinstanzen (Schulen, Parteien). Persönliche und charakterliche Unreife (Jugendehen, Frühschwangerschaften). Finanzielle Sorgen im Alltag (Teuerungsraten, Schulden).
Gründe, warum Ehen scheitern
Der Imago-Faktor: Das Scheitern der Ehen ist heute nicht mehr stigmatisiert. Es verhält sich wie mit der Gratiszeitung oder den 1.000 Freiminuten am Handy. Gelesen. Weggeworfen. SIM-Karte leer. Betreiber gewechselt. Was nichts kostet, ist nichts Wert, wird nicht geschätzt. Eine Schnellscheidung kostet 180 Euro.
Der Politik-Faktor: Die Ehe wird zu sehr als privates Vergnügen gesehen. In Wahrheit ist sie ein öffentliches Ereignis, das den Jungen und Kindern auf natürliche Weise eine Ahnung von Familiensinn und Zusammengehörigkeitsgefühl vermitteln könnte. Die Ehe hätte Vorbildfunktion. Doch sie wird nicht mehr als atomares politisches Ereignis gesehen (Ehe als Kern- und Keimzelle der Gesellschaft). Zum Beginn des
3. Jahrtausends ist sie in die Bedeutungslosigkeit geschlittert. Es wurde egal, ob jemand verheiratet ist oder nicht. Das Image der Ehe ist im Keller. Die Ehe wurde Kellerkind. Ohne Aussicht und Zukunft.
Die Image-Terminatoren der Ehe
Der Imageschaden wurde von Hand erzeugt. Die Fritzls der Ehe, jene, die sie kaputt machten, sind benennbar:
- Treibende Kräfte sind österreichische Mainstream-Frauenzeitschriften wie “Wienerin“, “Woman“, “Life&Style“, die voll sind mit Beiträgen über den nächsten Seitensprung. Sie sind medialer Transportriemen und befördern maßgeblich die Einstellung von Frauen in den Dreißigern zum “Anything Goes”, das so lange geht, bis nichts mehr geht. Wer den schnellen Seitensprung ideologisch befördert (wie einst Veronika Pelikan als Chefredakteurin der “Wienerin”), macht sich durch mediale Verunreinigung des Denkens Mitschuld an einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, die Österreich nun hat.
- Die politischen Frauenvereine beleben den Tod der Ehe. Sie impfen Frauen ab 20 (und schon darunter)
ein Supergirl-Image ein. Verkürzt gesagt verheißen die Vereine, die oft unter dem Tütü des “Kinderschutzes” antanzen, dass Frauen die Superheldinnen von Heute sind, um deren gepiercten Bauchnabel die Welt rotiert. Dadurch gerät das Soziale, Kollegiale, Partnerschaftliche als Grundwert in den Hintergrund. Die Frauenvereine, die großteils aus lesbischen Aktivistinnen bestehen, kommunizieren das neurotisch-narzistische Selbstgefühl (von Slogans “Abtreibung ist Frauensache” [falsch] bis “Scheidung ist Frauensache” [noch falscher]) so lange nach Außen, bis die feministische Grußbotschaft in den Köpfen der jungen Frauen hängen bleibt. Die Deformation ist irreparabel. - Zuletzt trägt die SPÖ an der hohen Scheidungsrate Mitschuld. Ihre liberalen Gesten in familienpolitischen Angelegenheiten zeigen Orientierungslosigkeit und zermürben und zerstören einen ganzen Gesellschaftsverband. Dieser zerfällt zusehends. Die Partei der Proletarier aller Länder riss die Schwingtür für schnelle Scheidungen so weit auf, dass die Leute massenweise durchdrängen.
Was sind die traurigen Zahlen und Fakten der Scheidungsstudie der Statistik Austria?
Österreichweit: Geschiedene Ehen 2007 - 20.516 (+ 0,9 % zu 2006)
Scheidungsquoten (Vergleichsprozentsatz zu geschlossenen Ehen aus gleichem Jahrgang):
- 2007: 49,5 %
- 2006: 48,9 %
- 2005: 46,4 %
- 2004: 46,1 %
- 2003: 44,0 %
- 2002: 45,2 %
- 2001: 46,0 %
- 2000: 43,1 %
- 1999: 40,5 %
- 1998: 38,6 %
- 1996: 38,3 %
- 1992: 33,7 %
- 1988: 29,5 %
In den letzten 20 Jahren stieg der Faktor Ehescheidung in der Gesamtgesellschaft Österreich von 29,5 % auf 49,5 %.
International liegt die Scheidungsrate in der Türkei bei rund 10 %. In Italien bei 12 %. Auf der iberischen Halbinsel Portugal und Spanien bei 20 %. Japan: 33 %. Holland und Frankreich: 38 %.
Die österreichischen “Bundesländerquoten” für das Jahr 2007:
Wien (SPÖ dominiert): 64,2 % aller Ehen geschieden (!)
NÖ (ÖVP dominiert, aber Wien-Nähe und “rote Hochburgen”): 48,4 %
Steiermark (SPÖ dominiert): 47,5 %
Vorarlberg (ÖVP dominiert): 46,8 %
Salzburg (SPÖ dominiert): 45,1%
Kärnten (FPÖ/BZÖ dominiert): 41,7 %
OÖ (ÖVP dominiert): 41,1 %
Burgenland (SPÖ dominiert): 39,8 %
Tirol (ÖVP dominiert): 37,9 %
SPÖ-Bundesländer ohne Moral
In jenen drei großen Bundesländern, die unter SPÖ Einfluss stehen, sind die Scheidungsraten am Höchsten.
Österreichweit gingen die Ehen im Durchschnitt nach 9,2 Jahren vor das Familiengericht. 1,4 Prozent ließen sich nach nur einem Jahr scheiden. Zu hoffen ist, dass diese Damen und Herren wenigstens das Wort Kondom buchstabieren konnten. Bei so viel Intelligenz noch Kinder zu zeugen wäre nämlich frevelhaft.
Aus den geschiedenen Ehen 2007 blieben 21.061 Kinder als Scheidungswaise auf der Strecke.
71,4 % sind minderjährig (unter 18 Jahre). Die durchschnittliche Kinderzahl (alle Altersstufen) lag bei 1,03.
Die Statistik Austria führt Buch: 1.306 (6,2 %) Kinder waren zur Zeit der Scheidung noch nicht drei Jahre alt.
2.451 (11, 6%) im Kindergartenalter (3 bis unter 6 Jahre). 3.689 (17,5 %) im Volksschulalter (6 bis unter 10 Jahre). 3.892 (18,5 %) waren zwischen 10 bis unter 14 Jahre alt und weitere 3.693 (17, 5%) Jugendliche von
14 bis unter 18 Jahren.
42,5 Prozent der Ehen kinderlos
Insgesamt blieben 42,5 % aller im Jahr 2007 geschiedenen Ehen (8.725 Fälle) kinderlos. Aus 4.822
(23,5 %) Ehen ging je ein Kind hervor. 5.193 (25,3 %) Paare hatten zwei und 1.776 (8,7 %) drei oder mehr Kinder.
88,4% aller Scheidungen erfolgten im Einvernehmen (§ 55a EheG: 18.132 Fälle). Dieser Wert ist über
die letzten Jahre fast konstant (1998 - 2007: 87,4 % - 90 %). Der Rest, knapp 12 % (in Zahlen: 2.384), sind in Österreich strittige Scheidungen, die die Gerichte lange und intensiv beschäftigen.
Gerichte dürfen nicht klagen
Die Gerichte dürfen nicht klagen. 2007 wurden durchschnittlich pro Monat 1.710 Scheidungsklagen bei den Bezirksgerichten eingebracht. Eine Ehescheidung dauerte 2007 im Schnitt 1,8 Monate. In 74,8 % der Fälle verhandelte man unter 3 Monate. Die harten Nüsse (0,6 %) der Ehescheidungen dauern drei und mehr Jahre.
Marcus J. Oswald (Ressort: Fakten)
Josef Fritzl kann auch Scheidungsratgeber lesen
Josef Fritzl hat derzeit nichts zu lachen. Wenig Abwechslung in der Lebensumgebung, eine verstaubte Bibliothek mit Highlights wie “Der rote Wolf” (Morris L. West), “Die Moralisten” (Harold Robbins) und “Ich beantrage Todesstrafe” (Heinz G. Konsalik) - und ein Scheidungsratgeber der radikalen Feministin Helene Klaar. Scheidung als “Loslassen” ist bei Fritzl durchaus ein Thema, da er durch den § 21/2 StGB in österreichischer Haft versterben wird.
(Wien, im Juni 2008) Vielfachvater Josef Fritzl (14 Kinder!) ist derzeit Gast in der Justizanstalt St. Pölten. Im Spazierhof fühlt er sich noch unrund. Er geht wenig unter die Leute. Das wird mählich eine Thrombose in seinen Beinen erzeugen. Er wird umdenken und bald seinen täglichen einstündigen Spaziergang für Unbeschäftigte nutzen: Täglich um 8 Uhr vormittag, am Wochenende um 9 Uhr. Stubenhocken bei 50 Kubikmetern Luft hält auch Keller-Fritzl nicht ewig durch. Trotz TV-Programm, das in der JA St. Pölten aus 17 Kanälen besteht (ORF 1+2, ATV, Pro 7, SAT 1, RTL, RTL 2, VOX, K 1, ARD, VIVA, DSF, CNN und 1 ungarischer, 1 slowakischer und 1 russischer Sender). Der Bigamist vertreibt sich die Zeit auch mit dem Lesen.
Das Abgeben von Privatbüchern ist in der JA St. Pölten untersagt. Im Brief geschickte Bücher werden im Depot bis zur Entlassung verwahrt. Für Lesehungrige gibt es eine Leihbibliothek, die als Fachbücherei für die 70er und 80er Jahre durchgehen könnte. 7.000 Bücher, meist älteren Datums, stehen im zweiten Stock in den Holzregalen.
Lesehunger
Alle zwei Wochen werden Bücher von Insassen eingesammelt und neu ausgetragen. Pro Ausgabetag gibt es im Schnitt 20 Entlehnungen. Jeder österreichische Leser erhält in St. Pölten drei Bücher. Ausländer bekommen nur zwei Bücher ausgehändigt. Die Bücherei führt keine “Neuen Medien” (DVDs, CDs) wie die JA Wien-Simmering. Die Entlehnungen werden händisch in “doppelter Buchhaltung” auf gelben Kartonkarten vermerkt (JA Simmering: Barcode). Zuletzt wurde in der St. Pöltner Gefangenenbibliothek 2001 im “großen Stil” über das Freizeitreferat eingekauft - Gebundenes im Wert von 10.000 Schilling. Schenkungen ergänzen. 2002 spendierte der Verein
“Häfn Human” des Christian Michelides aus Wien für afrikanische Insassen zwei Duzend englische Bücher.
Die JA St. Pölten führt hauptsächlich Fantasy-, Reise- und Abenteuerbücher sowie 2.800 Bände reinste Belletristik (etwa 70 Bände oder fünf Laufmeter (!) Heinz G. Konsalik). Die “Rechtsabteilung” der Bibliothek besteht aus nur
25 Titeln. Veraltete Gesetzbücher aus den 70er und 80er Jahren und Titeln zum Allgemeinthema “Gerechtigkeit”. In der “Rechtsabteilung” steht in der unteren Staubgrenze (unterstes Fach) auch das Buch der Wiener Feministin Helene Klaar “Was tue ich, wenn es zur Scheidung kommt?”.
Helene Klaar, Gegnerin des Patriachats, Vorstandsmitglied und Generalanwältin der Geheimorganisation Österreichische Frauenhäuser, schrieb 1988 mit Subventionsgeld des Frauenministeriums (Ministerin: Johanna Dohnal) ein Buch: “Was tue ich, wenn es zur Scheidung kommt?” Es steht auch in der Insassen-Bücherei der Justizanstalt St. Pölten. (Bildquelle: Bucharchiv Oswald 1090)
Das Buch ist an Frauen gerichtet, eine schmale Kampfschrift für das artkonforme Wühlen in den Eingeweiden
des Mannes, wenn es zur Scheidung kommt. Irgendwann und irgendwie hat es sich in den Bibliotheksbestand
des Männergefängnisses St. Pölten geschwindelt.
Scheidungsratgeber für Frauen im Männergefängnis
Josef Fritzl, 74, der in der Restlaufzeit seines Lebens im Gefängnis noch ein großer Leser werden wird, kann zu diesem Buch greifen. Erstens kann geschehen, dass sich seine Gemahlin Rosemarie, 69, von ihm scheiden läßt -
zum Selbstschutz vor juristischer Strafverfolgung. Zweitens erhält man beim Feindstudium Grundlagenwissen. Immerhin ist als “Opferschutzanwältin” seiner zahlreichen Kinder eine Vertreterin der Frauenhaus-Splitterorganisation “Interventionsstelle” bestellt. Diese Organsation wird sich mit fliegenden Fahnen in den
Fall stürzen und diesen für eine Generaldiagnose zu “häuslicher Gewalt” missbrauchen.
Klaar-Buch selten gelesen
Übrigens: Das Helene Klaar-Buch “Was tue ich, wenn es zur Scheidung kommt?” (1. Auflage 1982, 2. Auflage 1988) ist in der Justizanstalt St. Pölten kein Renner. Seit 1991 im Bestand, wurde es genau zwei Mal entliehen.
Am 10. Februar 2002 und am 17. März 2006.
Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)
Feine Herren und Richter - Herberts langes Leiden
(Wien, im Juni 2008) “Da Stummer is ein feiner Herr, da Laskaris ein Sir und der Hauke ein Gentleman –
im Vergleich zu diesen Richtern!”
Herbert ist am Telefon merklich unzufrieden. Sein fünfjähriger “Kampf ums Kind” mit seiner aus Kiew (Ukraine) stammenden, um vieles jüngeren Exgattin haben den 50-Jährigen Wiener Gitarrenspezialisten aufgerieben. Psychisch und körperlich. Im Herbst 2007 erlitt er nach Erhalt eines ungünstigen Gerichtsbeschlusses einen Herzinfarkt. Dann ging er auf Kur.
Kind weg, Darm weg
“Im folgenden Jänner schnitten mir Ärzte 20 Zentimeter meines Dickdarms weg. Ich habe eine 40 Zentimeter lange Narbe am Bauch.”
Die Krankheiten sind psychosomatisch. Verursacht im Endloskampf um das Besuchsrecht und Sorgerecht für ein heute 8-jähriges männliches Kind, dessen biologischer Vater Herbert ist. Mitten in Wien. Des Hochbegabten Gerichtseingaben sind meisterhaft, voller Logik und Klarheit. Die Zitatquellen sprudeln über. Was er davon hat?
Zwei Verhandlungstage
“Wenn eine Richterin will, dass ein Mann nichts bekommt, ist das so. Wie hatten mittlerweile netto 54 Stunden Scheidungsverhandlung.”
Herbert bot 25 Zeugen auf, seine Exfrau einen Einzigen. Seinen Nachfolger, einen deutschen Krebsarzt, der sich die heute 30-jährige Exfrau “einzog”. Auf jeden Fall: Kein Ende mit Schrecken, sondern ein Schrecken ohne Ende. Die Gerichte haben noch viel Arbeit.
(Anm. Personenlegende oben: Ernst Walter Stummer ist der Ex-Einbrecherkönig von Wien,
Peter Laskaris Ex-Escortagentur-Halter, Harald Hauke Ex-Boss des Wiener Rotlichts).
Marcus J. Oswald (Ressort: Scheidung)
Der Revisor - Zum Väteraufbruch
(Wien, im Juni 2008) Diese Seite engagiert sich im Väteraufbruch. Väteraufbruch, was ist das?
Das Wort kommt aus Deutschland, wo sich seit Jahren eine Väter-Rechtsbewegung etabliert hat. Man erkannte, dass Väter immer weniger Rechte haben und sich Mütter alle Rosinen nehmen. Väter dürfen 40 Stunden in der Woche malochen (plus An- und Abreise: 60 Stunden), Samenspender und Zahlvater sein und haben wenig bis nichts von der Beziehung zum Kind, weil Gesetze und Eigentumsrechte der Mutter am Kind dagegen sprechen.
Wenn “Blaulicht und Graulicht” in diesem Bereich engagiert ist, heißt das auch: Man betritt in Österreich Neuland. Es ist kompliziert, schafft Probleme, erzeugt Streitpunkte. Doch es muss gemacht werden.
Denn sie steht noch ziemlich am Anfang, eine organisierte Väterrechtsbewegung.
Anfang
Die Väterrechtsbewegung (knackiger der deutsche Begriff: “Väteraufbruch”) grenzt sich von einer reinen “Männerrechtsbewegung” ab. Österreich braucht keine Männerrechtsbewegung. Hier ist den politischen Feministen, die im Wettbewerb der natürliche Feind sind, Recht zu geben. Blickt man kulturetymologisch in die Historie, ist die Feststellung korrekt, dass in deren Verlauf der Mann viele Vorrechte hatte. In den vergangenen 100 Jahren wurde von Frauen einiges zurecht gerückt. Wer heute noch bei gleicher Arbeitsleistung 30% weniger Lohn bekommt, hat das Recht, den Mund aufzumachen.
Hier setzt die Väterrechtsbewegung den Hebel an. Das Herzstück der Debatte ist die gemeinsame Obsorge. Sie wird - im durchaus neokonservativen Sinn - als Entlastung für die Kindmutter gesehen. Für den Väteraufbruch ist die “gemeinsame Obsorge” das Kernelement, verpflichtend und nicht im Ausnahmefall umzusetzen. Sie muss auch für Kinder, die aus nichtehelichen Beziehungen stammen, Gültigkeit bekommen. Die Begründung ist einfach. Kinderpsychologische Literatur durch alle Läger und Provenienzen (”linke Therapeuten”, “gemäßigt-konservative Therapeuten”, “katholische Therapeuten”) stellt fest, dass das Kleinkind in den ersten 8 Jahren des Aufwachsens eine konstante, männliche Bezugsperson im engsten sozialen Umraum braucht. Herrscht ein Defizit an männlichen Kulturwerten, bleiben Störungen in der psychischen Balance zurück.
Parteifreie Fanzone
Der Väteraufbruch agiert partei- und konfessionsfrei. Weder sind Parteibuch oder Heilige Schrift Eintrittskarte. Wer meint, Väterpolitiker stehen der FPÖ und der ÖVP nahe, begeht den Fehler, dass er ausgrenzt. Freilich grenzt auch die Väterrechtsbewegung aus. Sie nimmt nicht jeden auf. Gewalttäter und gewaltbereite Wirrköpfe haben in der Bewegung nichts verloren. Tatsache ist auch, dass gewisse Männertypen vornehmlich aus Südosteuropa, in machistischer Art damit prahlen wieviele Kinder sie mit wievielen Frauen gezeugt haben.
Für den Väteraufbruch zählt nicht die Masse. Sondern die Tiefe des emotionalen Erlebens. Nach dem Motto
“Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr”, müssen Väterrechtsbewegte ein Konzept von Vaterschaft haben. Einen Plan, den sie konstant umsetzen wollen.
Dass der Wille Berge versetzt, ist ein altes Sprichwort. In der Tat merkt man bei Gesprächen, dass Männer gute Konzepte haben. Doch dann machten ihnen Gerichte, die meist weiblich besetzt sind, einen fetten Strich durch die Rechnung. Es sind geschiedene Männer in der Väterrechtsrunde, die sechs Jahre ihre Kinder nicht sehen durften, weil Richtergruppen auf stur schalten. Dann kommt die Parteipolitik ins Spiel, die regional unterschiedlich ist. In Wien ist man besonders väternachteilig eingestellt, in einigen Bundesländern milder.
Engagement und Jubel
In Härtefällen schreitet die Väterrechtsbewegung ein. Mit der gleichen juristischen Härte, mit der Männer unter die Räder gebracht wurden. Vier Beispiele: Die Väterrechtsrunde sah Handlungsbedarf in einem Fall, in dem 2006 eine Bezirksrichterin in Wien-Leopoldstadt einem geschiedenen Vater das sogenannte “Pferdeunterhaltsurteil” aufhalste. Der Ex-Mann sollte 450 Euro im Monat für das Pferd (!) seiner fast volljährigen Tochter zahlen. Die Väterrechtsrunde zog mit Schriftsatz vor den OGH und dieser Unfug wurde aufgehoben. In einem anderen Fall attestierte eine Richterin in Niederösterreich einem Doppeldoktor, der in Wien praktischer Arzt ist, dass er nicht befähigt sei, einen Säugling zu wickeln. Er bekam nur eine halbe Stunde (!) Besuchsrecht pro Woche. Auch hier macht die Runde konsequent Prozessbegleitung und Einschreiten. Aktuelles: Am 30. Juni 2008 läuft ein interessanter Prozess für einen Manager in einem sehr bekannten Unternehmen. Die Runde verfaßte eine Klage gegen die Anwältin seiner Ex-Frau nach “Übler Nachrede”, da diese in einer “Wegweisung” Unwahrheiten gegen ihn verbreitete. Ein anderes Einschreiten brachte über eine Oppositionspartei eine Parlamentarische Anfrage zur Wiener Gutachterin Rotraut Erhard, die auffällig oft väternachteilige Expertisen erstellte.
Aktivität bedeutet Einsatz und: die Mühen der Ebene. Das schafft Feinde und gleichzeitig ein Stück Wahrheit. Deshalb unterstützt “Blaulicht und Graulicht” den Väteraufbruch. Im Wissen, dass Gerichtsstreitigkeiten immer die ultima ratio sind. Doch letztlich ist jedes Gerichtsverfahren, das haben die politisierten Feministen, aber auch die Neonazis vorgehüpft, ein kleines Stück Terraingewinnung im politischen Vorfeld. Werden Böden aufbereitet, Zweifel geschaffen oder ausgeräumt, kann sich das politische Umfeld ändern. Und damit die Gesetzeslage.
Irgendwann wird die “gemeinsame Obsorge” für spätere Generationen so natürlich wie das Balancehalten beim Radfahren. Auch das ist nur eine Sache der Übung.
Der Revisor
Väterdemo in Tulln - Eine Erregung
Wenn Aktivist Martin Stiglmayr redet, wird er meistens sehr laut. Die Demonstration für Väterrechte wollte er nicht als Privatveranstaltung für seinen Fall sehen. Er bestritt sie mit
seiner neuen Lebensgefährtin an der Seite. (Foto: Veranstalter)
(Wien, im Juni 2008) Keine Großdemonstration mit Fahnenschwingen und Geläut, aber eine Solidaritätsrunde im Kleinen, die den inneren Zusammenhalt stärkt – so könnte man die Väterdemo am Hauptplatz in Tulln (NÖ) umschreiben. Delegationen aus Tirol, Salzburg und Wien reisten am Samstag an, um dem Ruf des Initiators
Martin Stiglmayr zu folgen, für Kinder- und Väterrechte auf den Hauptplatz zu gehen.
Bei brütender Hitze (30+ Grad) war auch der 38-jährige Bernhard Haaser aus Tirol gekommen, der in Medien als der leibliche Vater des 2007 an Gewalteinwirkung durch den Stiefvater verstorbenen Kleinkindes Luca-Elias bekannt wurde und mittlerweile Betreiber des L.U.C.A. Kinderschutzvereins (gegen familiäre Gewalt) ist.
Hitzen und andere Probleme
Es war an diesem Samstag nicht nur heiß, sondern auch der Veranstalter Martin Stiglmayr war heiß.
Ihn plagten private Probleme. Der geschiedene Vater hätte am Wochenende seine Kinder gehabt und wollte sie demonstrativ zur Demonstration mitnehmen. Doch seine Exfrau, von der es heißt, sie habe einen neuen Freund,
gab sie nicht heraus. Das trieb beim Demo-Veranstalter verständlicherweise das Blut zusätzlich in Wallung.
Dementsprechend geladen war seine Ansprache, die immer länger und länger wurde und viele Namen nannte und Kritik übte. Beamte des Bezirksamtes in Tulln wurden genannt, Pflegschaftsrichter und Gutachter in ganz Österreich.
Unterschiedliche Ausgangslagen
Der Veranstalter trug weißes Leibchen mit dem Aufdruck “www.vaeter-ohne-rechte.at”, eine Initiative, die er selbst gründete und die erst am Anfang steht. Wer von Tulln den großen “Väteraufbruch” wie einst 2004 in London (fathers4justice) erwartet, als 3.000 Weihnachtsmänner durch die Straßen zogen, muss enttäuscht werden. In Österreich gibt es keine einheitliche “Männerbewegung”. Sie ist regional aufgesplittet und von Einzelanlässen und Einzelkämpfern geprägt. Auslöser ist meist ein privater Schicksalsschlag oder ein Ehesplitting.
Berhard Haaser gründete in Tirol seinen Kinderschutzverein, um gegen familäre Gewalt anzutreten. Von familiärer Gewalt im Fall des Martin Stiglmayr zu sprechen, wäre etwas weit hergeholt, denn bei ihm geht es um die Tatsache, dass seine Exfrau die Besuchszeiten für seine Kinder nicht einhält, und das Bezirksgericht Tulln keine Mittel dagegen findet. Das ist bestenfalls strukturelle Gewalt an Kindern, die vaterlos aufwachsen, aber auch nicht präzise, da die Kindmutter mit einem anderen Mann nächtigt.
Partikularinteressen
Wie man es dreht und wendet, die österreichische Männer- und Väterrechtsbewegung ist partikularisiert. Sie besteht aus Personenvereinen (Väter ohne Rechte.at; Trennungsopfer.at, Humanesrecht.com), Selbsthilfegruppen (Dialog für Kinder u.ä.), in denen am meisten gewettert, aber am wenigsten politisch gearbeitet wird und aus namenlosen Scheidungsmännern. Vielfach steht “das Kind an sich” als Subjekt der Sehnsucht im Mittelpunkt.
Die Männergruppen kritisieren, dass die “gemeinsame Obsorge” noch kein Standard in Österreich ist und die Diskriminierung des geschiedenen Kindvaters ein zu lösendes Problem sei. In der Abstufung Gutachter (im Vorfeld), Scheidungsrichter (im Zentrum), Pflegschaftsrichter (im Nachfeld), Strafrichter (im Ausnahmefall) stehen jene Justizorgane im Visier, die mit dem Worst Case Scheidung rechtlich zu tun haben.
Verteilungsfragen
Auffällig ist auch, dass das politische Interesse der einzelnen Betroffenen dann abflaut, wenn sie ihre privaten Interessen durchgesetzt haben. So tauchen einzelne Scheidungsväter bei Selbsthilfegruppen auf, solange sie rechtlich nicht weiterkommen. Haben sie ihre Besuchsrechte erstritten, bleibt die Männersolidarität oftmals von der Realität so weit entfernt wie die Erde vom Mond.
Die Fälle querbeet durch Österreich sind meist Einzelfragen. Dennoch bilden ideologische Ausrichtungen der Organe die Vektoren, die Kraft oder Schwäche erzeugen. Ehesplitting wurde zum negativen Grundkonsens in heutiger Gesellschaft, mit dem man leben muss wie mit der Umweltverschmutzung. Dort geht es darum, wie man den Dreck von der Straße bringt - oder gerecht verteilt. Um saubere Lösungen geht es auch in Scheidungsverfahren. Scheidungswirtschaft ist Verteilungswirtschaft.
Die Männergruppen, denen Frauengruppen vorwerfen, dass sie die gemeinsame Obsorge als gelebte Vision nur deshalb anstrebten, weil damit die Unterhaltszahlungen reduziert würden (die bei der Finanzierung der neuen Freundin fehlen), entfalten aktuell beachtliche Energie und Streitlust am Thema und kündigen eine nächste Demonstration für Juli 2008 an.
Das Tullner Demonstrationsthema lautete: “Für mehr Zivilcourage”. Bleibt zu hoffen, dass dieses das nächste Mal etwas geschärft wird.
Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht)






