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EhRe will auch zur Wahl 2008

Veröffentlicht in Familienrecht, Männerpolitik, Short Message Service, Väterrechte by marcusjoswald am August 16th, 2008
Elite Humanes Recht EhRe

Elite Humanes Recht - EhRe

(Wien, im August 2008) Splitter- und Protestgruppen sind der Schnittlauch auf jeder politischen Wahl.
Sie bringen wenig Stimmen zusammen, zeigen aber Engagement, das über die Wahlen hinausgeht.

In Wien will eine Gruppe namens EhRe - Abkürzung für “Elite Humanes Recht” - um Zustimmung werben.
Das gab die Gruppe, ein Netzwerk aus justizpolitischen Aktivisten, am 3. August 2008 bekannt.

Netzwerker und Protestgruppe

Teile des Netzwerks sind im rechtspolitischen und justizkritischen Geschehen seit Jahren aktiv verankert.
Teile waren in der Anti-EU-Plattform “rettet-österreich” tätig. Andere sind in der österreichischen “Väterrechtsbewegung” tägig. Einige unterstützten monatelang den Parlamentarier Karl-Heinz Klement aktiv in seiner politischen Arbeit - bis der dieser Tage von seinem Obmann H.C. Strache überraschend geschasst wurde.

Wahlantritt Bundesland Wien geplant

Die Gruppe will im Bundesland Wien antreten und hat Unterstützungspapiere aufgelegt. Man will Unterschriften sammeln. Auch ein Spendenkonto existiert.

Man vertritt gesellschaftliche Positionen, die das Familienbild im Mittelpunkt haben. Man fordert in diesem Zusammenhang eine “saubere Justiz” und eine Verankerung der “UN-Kinderrechte in der Verfassung”. Daneben will man die Etablierung eines “Justizanwalts ohne Partei- oder aktive Justizvergangenheit”. Die gesellschaftspolitische Arbeit soll sich aber auch auf die bundesweite Errichtung von Männerhäusern und in der familienrechtlichen Tagesarbeit auf von Männern geführte Besuchscafés erstrecken.

Erreichbar via Wikipedia oder HumanesRecht

Auf der Webseite www.humanesrecht.com steht ein Motto: “Intelligenz ist die Fähigkeit Informationen zu empfangen, zu entschlüsseln und brauchbar weiter zu vermitteln. Dummheit bedeutet, diesen Prozess an einer beliebigen Stelle zu unterbrechen.”

Die Plattform ist auch via Wikipedia erreichbar. Auf der Webseite ist das Programm in aller Kürze dargestellt. Vorranging will man sich um “die Justiz” kümmern, die laut Ansicht von EhRe die Großparteien in ihren Programmen nicht ernst nehmen.

Parteifreie Justiz gefordert

Das parteipolitische Besetzen von Höchstrichtern muss laut EhRe ein Ende haben. Außerdem verlangt man mehr Förderungen für männerpolitische Initiativen. So fordert man mehr männliche Kindergärtner. Auch ist ein Besuchscafé in Wien geplant, das ausschließlich von Männern (Sozialarbeiter) geführt ist.
Zudem fordert man ein “Männerhaus” für Scheidungsväter nach Südtiroler Vorbild.

Die Wegweisungswirtschaft und scheinheilige Opferschutzindustrie durch die mit ihren kriminellen Vorgängen bekannt gewordene Wiener SPÖ-Horngacher-Polizei und die Seilschaften der offiziös agierenden feministischen Wiener SPÖ-Geheimorganisationen wie “Interventionsstelle” oder “AÖF” boomt, so EhRe. Und wird mit undeklarierten Subventionen belohnt.

Neu zu gründende Männerhäuser sollen nicht nur ein politisches Gegengewicht zum spezifisch Wiener radikalen Feminismus bilden, sondern auch den Zweck haben, darin aufgefangene Männer, die aus ihrem eigenen Heim “weggewiesen” werden, rechtstechnisch auf Prozesse vorzubereiten, systematisch um deren Sorgerechte zu kämpfen und mentale sowie sozialarbeiterische Begleitung (Prozessbegleitung) anzubieten.

Politische Justizspezialisten und Väterrechtler

Eine Stoßrichtung von EhRe ist gegen die SPÖ ausgerichtet. Diese Partei unterstützte die Anti-Mann-Kampagne “Verliebt.verlobt.verprügelt” der Geheimorganisation AÖF (Autonome Österreichische Frauenhäuser rund um Andrea Brem). “Das war der Sündenfall”, so EhRe. Diese Hetz-Kampagne aus dem Jahr 2008 wird in der Programmatik der Kleinpartei herausgehoben und thematisiert, weil sie die Gesinnung der SPÖ-Frauen zeigt.

Eine andere Stoßrichtung ist seit dem Hinauswurf des Karl-Heinz Klement aus der FPÖ auch H.C. Strache.
Diesem wird in “Väterrechtsfragen” keine Kompetenz mehr zugestanden.

Gegen Scheidungswirtschaft und Profiteure

Ein weiteres gesellschaftspolitisches Thema von EhRe ist, dass die Scheidungswirtschaft boomt. Vor allem in sozialdemokratischen Städten wird der Wert der Familie unterwandert und das Scheiden - aus populistischen Gründen - zu leicht gemacht. Im pädagogischen Sinn verschwindet die Familie, so EhRe. Das schadet Kindern.
Durch radikale Feministen, die Wien nicht nur ärmer machen (kinderärmer), sondern auch Männer durch stetes Anzeigen kriminalisieren, entsteht die boomende Scheidungs- und Justizindustrie, kritisiert EhRe.

SPÖ wirtschaftet Gesellschaft ab

Im Gegensatz wirtschaftete die SPÖ die Stadt Wien ab und erzeugte durch exorbitante Mietpreise und einen Anstieg von leistungsfeindlicher Gesinnung knapp 100.000 orientierungslose Sozialhilfeempfänger (2001: nur 65.000).

Fazit: Wo die Selbstkontrolle und Eigenplanung über die eigene Familie an die sozialdemokratische Parteipolitik delegiert wird, geht die gesamte Kommune bankrott. Das Nebenprodukt “Teuerung” trifft Scheidungsväter und Scheidungsmütter doppelt hart.

Mittlerweile unterstützen andere Väterrechtsvereine einen möglichen Wahlgang von EhRe.
Es liegt insgesamt an den 2.400 Unterschriften, ob diese Kleinpartei antreten darf.

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Die Unterstützungserklärungen sind via www.humanesrecht.com herunterzuladen.
Die Kleinpartei EhRe ist zuversichtlich, genug Unterstützer zu finden, die unterschreiben.

Marcus J. Oswald (Ressort: Short Message Service)

Herberts Scheidungsverhandlung - Bald Frank Hohenberger als Zeuge

Veröffentlicht in Rotlicht, Scheidung by marcusjoswald am Juli 3rd, 2008

(Wien, im Juli 2008) Die Klimaanlagen im Bezirksgericht Wien-Innere Stadt sind geduldig. Die Richter auch. Drei Vertrauenspersonen des Herrn Herbert nahmen am 2. Juli 2008 zwischen 13 und 15 Uhr 30 im
Saal 418 fußfrei Platz, was der Vertretung der Gattin zu viel wurde. Zum Richter: “Das sind jetzt schon mehr Vertrauenspersonen, als Gerichtsmitarbeiter.” Doch es ist rechtlich gedeckt. Das Gesetz sieht vor, dass drei Vertrauenspersonen im Scheidungsverfahren teilnehmen dürfen.

Herrn Herberts Scheidungsverhandlung, x-te Auflage. Knapp 60 Stunden netto wurden nun verhandelt. Er ist selbstvertreten, sein Gegenüber ist eine Pflichtverteidigerin. Am Mittwoch ging es in drei Stunden abermals
um die Klärung, ob seine Frau Shanna, 30, in ihren Aussagen gelogen hat. Im Saal 418 sagten diesmal drei Personen aus.

Die Geschäftsfrau

Eine 34-Jährige Dominikanerin, die in der “Susi”-Bar, im “Maxim”, im “Pour Platin” und im “Tete a Tete” gearbeitet hatte und mittlerweile selbst “Geschäftsfrau” ist. Die Zeugeneinvernahme erfolgte in flüssigem Spanisch. Die Dolmetscherin übersetzte präzise und legte eine Kostennote von 84 EUR.

Die Zeugin belegte haargenau, dass Herberts Frau Shanna in “Susi Bar”, “Maxim”, “Pour Platin” und “Tete a Tete” als Animiermädchen gearbeitet hatte.

Es geht in diesem ganzen Scheidungsverfahren darum, dass Herbert vorgeworfen wird, er habe Schuld an der Zerrüttung der Ehe. Herbert wirft umgekehrt seiner Frau vor, daran Schuld zu sein, da sie erstens die Ehe mit einen deutschen Krebsarzt brach, und zweitens der Prostitution nachging. Was diese bestreitet und was Herbert ihr in Kleinarbeit nachweist.

Der Kaufmännische Angestellte

Zeuge zwei an diesem Tag war der Barkellner Ludwig P. Der “Kaufmännische Angestellte”, der von 2000 bis 2002 gewerberrechtlicher Geschäftsführer im “Pour Platin” war und auch im “Maxim” als Barkellner tätig war, bestätigte, dass Frau Shanna aus der Ukraine sehr wohl als Animiermädchen gearbeitet hatte und auch “Zimmer machte”.

Erklärt wurde im Zuge dessen, dass es im Nachtclubgewerbe die Technik gibt, den Gast zum starken Trinken zu animieren. Zum Beispiel soll der Gast die größte Flasche Sekt kaufen. Wenn der Gast dann auf die Toilette geht, wird die Flasche in den Blumentopf gegossen. Weiters wurde im Verfahren erklärt, dass es auch alkoholfreien Sekt gäbe – für Mädchen, die wenig Alkohol trinken. Nachtbarkellner Ludwig P., der schon im Hohenberger-Prozess als Zeuge dabei war (2006, LG Korneuburg), schilderte eindrücklich, aber diskret die Abläufe im Nachtbargeschäft.

Der Nachtportier

Dann kam der Nachtportier des Hotel Bristol. Er trauert immer noch um seine Natascha, die er in der Ukraine im Kiewer Hotel Libid kennengelernt hatte. Dort hatte zur selben Zeit auch Herbert die Shanna kennengelernt. Der Franzose schildert, wie er Shanna einschätzte und was er wahrnahm. Seine Aussage blieb dürr, denn, wie Herr Herbert wußte, sagte seine Frau Shanna einmal in einem Prozess für den Nachtportrier aus, als dieser der Körperverletzung der Natatscha angeklagt war - und freigesprochen wurde.

Weiterer Zeuge - Franky Hohenberger

Herr Herbert will nun in den nächsten Wochen vor der Sommerpause Franz Hohenberger als “gerichtlichen Sachverständigen” vorladen, zur Klärung der Frage, was Ostprostitution ist. Hohenberger wüsste es, denn er wurde am LG Korneuburg wegen des Aufbaus einen Ostmädchenrings (”Call Girl Ring”) zu vier Jahren Haft verurteilt. Herbert zum Richter: “Hohenberger wird vorgeladen zum Beweis dafür, dass das, was meine Frau machte, Prostitution ist, oder das, was meine Frau machte, keine Prostitution ist. Für diesen Fall sitzt in Österreich ein Mann unschuldig vier Jahre im Gefängnis.”

Der Richter ist einer Vorladung nicht abgeneigt. Die Ladeadresse des Hohenberger wird derzeit gesucht.

Marcus J. Oswald (Ressort: Rotlicht, Scheidung)

Dr. Alois Kaiser - Rohrspatz, Rosenkrieg und der OGH

Veröffentlicht in Familienrecht, Gerichte, OGH -Entscheidungen, Scheidung, Väterrechte by marcusjoswald am Juni 24th, 2008

(Wien, im Juni 2008) Wenn Herr Kaiser schneidet, legt er seinen Finger tief in Wunden. Er ist Chirurg in Wels.

Seit mehreren Jahren liefert er sich einen rüstigen Rosenkrieg mit seiner Exfrau, ebenso Ärztin. In die Schlacht verwickelt: Bezirksrichterinnen, Landesrichterinnen und der Senat 9 (Dr. Rohrer) und Senat 10 (Dr. Schinko) am Wiener OGH, die unisono seit 2004 fortfolgend in väternachteiliger Perspektive daran festhalten, dass das gesamte Sorgerecht für drei Kinder der Exfrau zugesprochen wurde.

Beachtliche sieben Einträge in der RIS-Datenbank hat Herr Kaiser seit 2006 bereits geschafft. Es geht um unbescheidene 39.058,24 EUR Unterhaltsnachzahlung (alte Währung: halbe Million Schilling) seitens der Frau,
um drei mj. Kinder (14, 12 und 6 Jahre alt) und eine geforderte Ausdehnung des Besuchsrechts seitens des Mannes. Begleitend schickte ihm der Rechtsanwalt der Frau “das Finanzamt” für eine Betriebsprüfung, um Betriebsausgaben unter die Lupe zu nehmen. Die Vertretung im Scheidungsfall machte 2004 und 2005 Dr. Günter Tews.
Damals war die Schlacht von hoher Professionalität gekennzeichnet.

Der Kaiser soll bluten

Herr Kaiser ist keiner von eigenen Gnaden. Er hat studiert, einen Stressjob am großen Klinikum Wels
(37 Departements, Institute und Abteilungen, 1.346 systemisierte Betten) und eine Privatpraxis in Wels.
Er hat gelernt, was es heißt, flexibel sein zu müssen. Daher hat er es nicht so mit dem starren Beamtenstaat.
Schon gar nicht mit jenen Beamten in Talar und Hermelin.

Seit 2005 ist Dr. Tews nach seinem Burn Out nicht mehr der Rechtsbeistand des Herrn Kaiser und dieser
vertritt sich selber. Damit sank die Qualität der Sachlichkeit der Eingaben bei den Gerichten. Zugleich hob
sich der psychologische Charakter und kabarettistische Unterhaltungswert.

Großer Kämpfer vor dem Herrn

Spätestens seit Herbst 2007, als seine Exfrau (Scheidung: 14. April 2005) begann, Unterhaltszahlungen per Pfändung einzutreiben. Ab nun sprach Herr Kaiser Klartext, was er von den Richtern hält. Dabei erweist er sich nicht nur als großer Kämpfer vor dem Herrn, sondern auch als Analytiker des Seelenzustandes der weiblichen Richterschaft am Landesgericht Wels. Vorauszuschicken ist, dass ihm drei solche Eingaben Ordnungstrafen in der Höhe von 1.450 EUR, 1.450 EUR und 1.200 EUR einbrachten.

Hintergrund: Am 20. Oktober 2004 wurde die Obsorge der Mutter Karin übertragen. Der Vater wurde zum Wochenend- und Zahlvater exkulpiert. Am 4. Juli 2005 beantragte Vater Alois die Obsorge (Antrag auf “Obsorgeentzug der Mutter”). Am 28. Juni 2007 (!) wies das Landesgericht Wels den Beschluss ab.

Die erste Ordnungsstrafe durch OGH Wien (Senat 9) erhielt der Kaiserliche, als seine Exfrau am
7. Dezember 2005 beim Bezirksgericht Wels die Hand aufzuhalten begann und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse beantragte (§ 81 EheG). Da war das Problem, dass die Scheidungsrichterin auch im Aufteilungsverfahren den Vorsitz übernahm. Auf Pest folgte für Herrn Kaiser die Cholera. Er sah darin eine Befangenheit der Justiz und schrieb einen Ablehnungsantrag an den Gerichtsvorsteher. Dieser schmetterte den Antrag ab. Dann Kaiser: “Der Beschluss des Gerichtsvorstehers ist eine klassische neurotische Abwehr eines berechtigten Antrages zum Schutz von Frau Mag. X. (Richterin). Es ist eine Tatsache, dass Frau Mag. X dem unvertretenen Antragsteller tatsächlich einen signifikanten finanziellen Schaden durch Nichteinhalten ihrer richterlichen Pflichten zugefügt hat.”

Messerscharf: “Neurotische Identifikation der Richterin mit der Klägerin”

So, Kaiser: “Neurotische Wahrnehmungsstörung ist das größte Problem unserer Gesellschaft, leider sind Richter und Richterinnen nicht ausgenommen - aber dies ist völlig untragbar und unakzeptabel, neurotische Ichbezogenheit und neurotische Fehlinterpretation hat im Gericht nichts verloren. Das neurotisch fehlinterpretative und neurotisch abwehrende Verhalten von Frau Mag. X hat auch zu einem Fehlurteil im Scheidungsurteil geführt, dabei handelt es sich um einen Justizskandal, der vorwiegend durch neurotische Fehlinterpretation und neurotische Identifikation der Richterin mit der Klägerin zustande gekommen ist!” Weiters:

Bei der Feststellung der Diagnose einer neurotischen Persönlichkeitsstörung der Richterin Frau Mag. X handelt es sich nicht um eine medizinische Verdachtsdiagnose, sondern um eine manifeste Diagnose durch den Arzt Dr. Kaiser, die er erst nach Zustellung des Scheidungsurteils von Frau Mag. X schriftlich manifestierte. Außerdem hat Frau Mag. X kritiklos auch paranoides Gedankengut von Frau Dr. K. in ihr Urteil aufgenommen. Dies ist ein weiterer Beweis für ihre höhergradige gerichtlich dokumentierte neurotische Persönlichkeitsstruktur”.

Und: “Frau Mag. X muss man deshalb die Fähigkeit absprechen, ehrliche Menschen von Lügnern zu unterscheiden”,
so der messerscharfe Chirurg.

Der komplette Wortlaut ist in der RIS-Datenbank (Entscheidung 9Ob136/06z - 20. Dezember 2006) dokumentiert. Dafür gab es zum guten Anfang eine Ordnungsstrafe von 1.000 EUR, die im Rekursverfahren auf 1.200 EUR erhöht wurde.

Die zweite Ordnungsstrafe folgte auf den nächsten Befangenheitsantrag am 11. Dezember 2006, diesmal gegen die Vizepräsidentin des Landesgerichts Wels (gleich: Vorsitz im Beschwerdesenat). Diese habe in seiner Pflegschaftssache willkürlich und unrichtig entschieden. LG Wels und OLG Linz (25. April 2007) stemmten dagegen. Die Folge war eine Verhängung eines Ordnungsgelds in der Höhe von 1.450 EUR durch den Senat 6 (Dr. Pimmer)
des OGH. Das ist die Aussschöpfung des Strafrahmens gem § 220 ZPO.

Dokumentiert unter Entscheidung 6Ob229/07f - 7. November 2007.

Die dritte Ordnungsstrafe durch OGH folgte, nachdem dem Kindvater das Gericht einen Strich durch eine besondere Sommerferienbesuchsrechtsregelung gemacht hatte. Am 23. April 2007 regelte das Erstgericht das Besuchsrecht des Vaters zu seinen Kindern Simon und Laurenz für die Zeit vom 28. April bis 6. Mai 2007 - also für die “Sommerzeit”. Gesamt neun Tage wurden ihm mit seinen Kindern “zugestanden”, was dieser als “Verarschung” empfand. Er legte bei der Instanz Rekurs ein, doch dieses Gericht war bereits in Sommerurlaub - ein ablehnender Beschluss erfolgte erst am 12. September 2007 (!). Herr Kaiser roch die hinhaltende Absicht und war verstimmt.

“Schwachsinn”", “Pfusch”, “unprofessionell”, “Verarscherei”

Von nun an war der Feind, das Landesgericht Wels, klar. Der OGH verhängte neuerlich ein Ordnungsgeld von
1.450 EUR. Begründung: “In seinen breiten, allerdings phrasenhaften und inhaltlich wenig Substanz aufweisenden Ausführungen wiederholt der Vater erneut in beleidigender Art seine Vorwürfe gegen seine Ex-Frau (und Mutter seiner Kinder), den Erstrichter und den Rekurssenat. Beispiele für die in der Rechtsmittelschrift gängige Wortwahl sind ‘Schwachsinn’, ‘Pfusch’, ‘unprofessionell’, ‘Verarscherei’ usw.”

Weiter, OGH: “So spricht der Einschreiter beispielsweise davon, dass sich die Richter seit 4.5 Jahren mit der psychisch kranken Kindesmutter neurotisch identifizieren und ihn selbst neurotisch abwehren, dass sich die bestrafenden Richter gedankenlos mit einer Richterkollegin bzw mit Richterkollegen identifizieren, dass der Beschluss des Erstrichters als höhergradige psychologische Fehlleistung anzusehen sei, dass die Vorsitzende des Rechtsmittelsenats von Hausverstandspsychologie und im Besonderen von Kinderpsychologie so wenig Ahnung habe, dass ihr Verhalten aus medizinischer Sicht als gefährlich einzustufen sei (im Übrigen sei ihre emotionelle Intelligenz nicht ausgereift), und der kinderlieblose Senat nachweislich seit vier Jahren in dem Akt psychologischen Pfusch betreibe; sein Verhalten sei als klassisch neurotisch zu bezeichnen.”

“Kinderliebloser Staat” (c/ Dr. Alois Kaiser)

“In Anbetracht des Umstandes, dass auch die Ausmessung einer Ordnungsstrafe an der gesetzlichen Obergrenze durch das Rekursgericht nicht ausreichte, den Einschreiter zu einer Änderung seines Verhaltens zu bewegen, ist neuerlich eine Ordnungsstrafe im gesetzlichen Höchstausmaß von EUR 1.450 zu verhängen.”

Dokumentiert unter Entscheidung 10Ob110/07k - 18. Dezember 2007.

Dem Rekurs dagegen wird nicht stattgegeben Entscheidung 10Ob39/08w - 22. April 2008.

Marcus J. Oswald (Ressort: Scheidung)

Patient Österreich - Die Ehe ist tot

Veröffentlicht in Fakten, Scheidung by marcusjoswald am Juni 19th, 2008

Hustler Frauenmotiv 06-1978 Zeitschriftenarchiv Oswald 1090

So manche Geschiedene drehen sich beim Familiengericht durch den Fleischwolf.
(Fotoquelle: Hustler, Juni 1978. Zeitschriftenarchiv Oswald 1090)

Frau als “Fickmatratze” für Mann. Mann als “Geldsack” für Frau. So muss man den Status Quo der Ehe umschreiben. Die Banderole hat ihre Gloriole verloren und als laienspirituelles Ereignis keine Bedeutung mehr. Das sind - kurz umrissen - die Ergebnisse einer Scheidungsstudie der Statistik Austria (17. Juni 2008).

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Wodurch begann die Talfahrt? Hauptgründe: Falsche Erziehung der Töchter durch Mütter (Cinderella-Mythos). Verlust der Werteorientierung (Vorbilder) und Autoritätsverlust bei den Kontrollinstanzen (Schulen, Parteien). Persönliche und charakterliche Unreife (Jugendehen, Frühschwangerschaften). Finanzielle Sorgen im Alltag (Teuerungsraten, Schulden).

Gründe, warum Ehen scheitern

Der Imago-Faktor: Das Scheitern der Ehen ist heute nicht mehr stigmatisiert. Es verhält sich wie mit der Gratiszeitung oder den 1.000 Freiminuten am Handy. Gelesen. Weggeworfen. SIM-Karte leer. Betreiber gewechselt. Was nichts kostet, ist nichts Wert, wird nicht geschätzt. Eine Schnellscheidung kostet 180 Euro.

Der Politik-Faktor: Die Ehe wird zu sehr als privates Vergnügen gesehen. In Wahrheit ist sie ein öffentliches Ereignis, das den Jungen und Kindern auf natürliche Weise eine Ahnung von Familiensinn und Zusammengehörigkeitsgefühl vermitteln könnte. Die Ehe hätte Vorbildfunktion. Doch sie wird nicht mehr als atomares politisches Ereignis gesehen (Ehe als Kern- und Keimzelle der Gesellschaft). Zum Beginn des
3. Jahrtausends ist sie in die Bedeutungslosigkeit geschlittert. Es wurde egal, ob jemand verheiratet ist oder nicht. Das Image der Ehe ist im Keller. Die Ehe wurde Kellerkind. Ohne Aussicht und Zukunft.

Die Image-Terminatoren der Ehe

Der Imageschaden wurde von Hand erzeugt. Die Fritzls der Ehe, jene, die sie kaputt machten, sind benennbar:

  • Treibende Kräfte sind österreichische Mainstream-Frauenzeitschriften wie “Wienerin“, “Woman“, “Life&Style“, die voll sind mit Beiträgen über den nächsten Seitensprung. Sie sind medialer Transportriemen und befördern maßgeblich die Einstellung von Frauen in den Dreißigern zum “Anything Goes”, das so lange geht, bis nichts mehr geht. Wer den schnellen Seitensprung ideologisch befördert (wie einst Veronika Pelikan als Chefredakteurin der “Wienerin”), macht sich durch mediale Verunreinigung des Denkens Mitschuld an einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, die Österreich nun hat.
  • Die politischen Frauenvereine beleben den Tod der Ehe. Sie impfen Frauen ab 20 (und schon darunter)
    ein Supergirl-Image ein. Verkürzt gesagt verheißen die Vereine, die oft unter dem Tütü des “Kinderschutzes” antanzen, dass Frauen die Superheldinnen von Heute sind, um deren gepiercten Bauchnabel die Welt rotiert. Dadurch gerät das Soziale, Kollegiale, Partnerschaftliche als Grundwert in den Hintergrund. Die Frauenvereine, die großteils aus lesbischen Aktivistinnen bestehen, kommunizieren das neurotisch-narzistische Selbstgefühl (von Slogans “Abtreibung ist Frauensache” [falsch] bis “Scheidung ist Frauensache” [noch falscher]) so lange nach Außen, bis die feministische Grußbotschaft in den Köpfen der jungen Frauen hängen bleibt. Die Deformation ist irreparabel.
  • Zuletzt trägt die SPÖ an der hohen Scheidungsrate Mitschuld. Ihre liberalen Gesten in familienpolitischen Angelegenheiten zeigen Orientierungslosigkeit und zermürben und zerstören einen ganzen Gesellschaftsverband. Dieser zerfällt zusehends. Die Partei der Proletarier aller Länder riss die Schwingtür für schnelle Scheidungen so weit auf, dass die Leute massenweise durchdrängen.

Was sind die traurigen Zahlen und Fakten der Scheidungsstudie der Statistik Austria?

Österreichweit: Geschiedene Ehen 2007 - 20.516 (+ 0,9 % zu 2006)

Scheidungsquoten (Vergleichsprozentsatz zu geschlossenen Ehen aus gleichem Jahrgang):

  • 2007: 49,5 %
  • 2006: 48,9 %
  • 2005: 46,4 %
  • 2004: 46,1 %
  • 2003: 44,0 %
  • 2002: 45,2 %
  • 2001: 46,0 %
  • 2000: 43,1 %
  • 1999: 40,5 %
  • 1998: 38,6 %
  • 1996: 38,3 %
  • 1992: 33,7 %
  • 1988: 29,5 %

In den letzten 20 Jahren stieg der Faktor Ehescheidung in der Gesamtgesellschaft Österreich von 29,5 % auf 49,5 %.

International liegt die Scheidungsrate in der Türkei bei rund 10 %. In Italien bei 12 %. Auf der iberischen Halbinsel Portugal und Spanien bei 20 %. Japan: 33 %. Holland und Frankreich: 38 %.

Die österreichischen “Bundesländerquoten” für das Jahr 2007:

Wien (SPÖ dominiert): 64,2 % aller Ehen geschieden (!)
NÖ (ÖVP dominiert, aber Wien-Nähe und “rote Hochburgen”): 48,4 %
Steiermark (SPÖ dominiert): 47,5 %
Vorarlberg (ÖVP dominiert): 46,8 %
Salzburg (SPÖ dominiert): 45,1%
Kärnten (FPÖ/BZÖ dominiert): 41,7 %
OÖ (ÖVP dominiert): 41,1 %
Burgenland (SPÖ dominiert): 39,8 %
Tirol (ÖVP dominiert): 37,9 %

SPÖ-Bundesländer ohne Moral

In jenen drei großen Bundesländern, die unter SPÖ Einfluss stehen, sind die Scheidungsraten am Höchsten.

Österreichweit gingen die Ehen im Durchschnitt nach 9,2 Jahren vor das Familiengericht. 1,4 Prozent ließen sich nach nur einem Jahr scheiden. Zu hoffen ist, dass diese Damen und Herren wenigstens das Wort Kondom buchstabieren konnten. Bei so viel Intelligenz noch Kinder zu zeugen wäre nämlich frevelhaft.

Aus den geschiedenen Ehen 2007 blieben 21.061 Kinder als Scheidungswaise auf der Strecke.
71,4 % sind minderjährig (unter 18 Jahre). Die durchschnittliche Kinderzahl (alle Altersstufen) lag bei 1,03.

Die Statistik Austria führt Buch: 1.306 (6,2 %) Kinder waren zur Zeit der Scheidung noch nicht drei Jahre alt.
2.451 (11, 6%) im Kindergartenalter (3 bis unter 6 Jahre). 3.689 (17,5 %) im Volksschulalter (6 bis unter 10 Jahre). 3.892 (18,5 %) waren zwischen 10 bis unter 14 Jahre alt und weitere 3.693 (17, 5%) Jugendliche von
14 bis unter 18 Jahren.

42,5 Prozent der Ehen kinderlos

Insgesamt blieben 42,5 % aller im Jahr 2007 geschiedenen Ehen (8.725 Fälle) kinderlos. Aus 4.822
(23,5 %) Ehen ging je ein Kind hervor. 5.193 (25,3 %) Paare hatten zwei und 1.776 (8,7 %) drei oder mehr Kinder.

88,4% aller Scheidungen erfolgten im Einvernehmen (§ 55a EheG: 18.132 Fälle). Dieser Wert ist über
die letzten Jahre fast konstant (1998 - 2007: 87,4 % - 90 %). Der Rest, knapp 12 % (in Zahlen: 2.384), sind in Österreich strittige Scheidungen, die die Gerichte lange und intensiv beschäftigen.

Gerichte dürfen nicht klagen

Die Gerichte dürfen nicht klagen. 2007 wurden durchschnittlich pro Monat 1.710 Scheidungsklagen bei den Bezirksgerichten eingebracht. Eine Ehescheidung dauerte 2007 im Schnitt 1,8 Monate. In 74,8 % der Fälle verhandelte man unter 3 Monate. Die harten Nüsse (0,6 %) der Ehescheidungen dauern drei und mehr Jahre.

Marcus J. Oswald (Ressort: Fakten)

Josef Fritzl kann auch Scheidungsratgeber lesen

Veröffentlicht in Buch, Familienrecht, Feminismus, Justizanstalten, Medien by marcusjoswald am Juni 17th, 2008

Josef Fritz hat derzeit nichts zu lachen

Josef Fritzl hat derzeit nichts zu lachen. Wenig Abwechslung in der Lebensumgebung, eine verstaubte Bibliothek mit Highlights wie “Der rote Wolf” (Morris L. West), “Die Moralisten” (Harold Robbins) und “Ich beantrage Todesstrafe” (Heinz G. Konsalik) - und ein Scheidungsratgeber der radikalen Feministin Helene Klaar. Scheidung als “Loslassen” ist bei Fritzl durchaus ein Thema, da er durch den § 21/2 StGB in österreichischer Haft versterben wird.

(Wien, im Juni 2008) Vielfachvater Josef Fritzl (14 Kinder!) ist derzeit Gast in der Justizanstalt St. Pölten. Im Spazierhof fühlt er sich noch unrund. Er geht wenig unter die Leute. Das wird mählich eine Thrombose in seinen Beinen erzeugen. Er wird umdenken und bald seinen täglichen einstündigen Spaziergang für Unbeschäftigte nutzen: Täglich um 8 Uhr vormittag, am Wochenende um 9 Uhr. Stubenhocken bei 50 Kubikmetern Luft hält auch Keller-Fritzl nicht ewig durch. Trotz TV-Programm, das in der JA St. Pölten aus 17 Kanälen besteht (ORF 1+2, ATV, Pro 7, SAT 1, RTL, RTL 2, VOX, K 1, ARD, VIVA, DSF, CNN und 1 ungarischer, 1 slowakischer und 1 russischer Sender). Der Bigamist vertreibt sich die Zeit auch mit dem Lesen.

Das Abgeben von Privatbüchern ist in der JA St. Pölten untersagt. Im Brief geschickte Bücher werden im Depot bis zur Entlassung verwahrt. Für Lesehungrige gibt es eine Leihbibliothek, die als Fachbücherei für die 70er und 80er Jahre durchgehen könnte. 7.000 Bücher, meist älteren Datums, stehen im zweiten Stock in den Holzregalen.

Lesehunger

Alle zwei Wochen werden Bücher von Insassen eingesammelt und neu ausgetragen. Pro Ausgabetag gibt es im Schnitt 20 Entlehnungen. Jeder österreichische Leser erhält in St. Pölten drei Bücher. Ausländer bekommen nur zwei Bücher ausgehändigt. Die Bücherei führt keine “Neuen Medien” (DVDs, CDs) wie die JA Wien-Simmering. Die Entlehnungen werden händisch in “doppelter Buchhaltung” auf gelben Kartonkarten vermerkt (JA Simmering: Barcode). Zuletzt wurde in der St. Pöltner Gefangenenbibliothek 2001 im “großen Stil” über das Freizeitreferat eingekauft - Gebundenes im Wert von 10.000 Schilling. Schenkungen ergänzen. 2002 spendierte der Verein
“Häfn Human” des Christian Michelides aus Wien für afrikanische Insassen zwei Duzend englische Bücher.

Die JA St. Pölten führt hauptsächlich Fantasy-, Reise- und Abenteuerbücher sowie 2.800 Bände reinste Belletristik (etwa 70 Bände oder fünf Laufmeter (!) Heinz G. Konsalik). Die “Rechtsabteilung” der Bibliothek besteht aus nur
25 Titeln. Veraltete Gesetzbücher aus den 70er und 80er Jahren und Titeln zum Allgemeinthema “Gerechtigkeit”. In der “Rechtsabteilung” steht in der unteren Staubgrenze (unterstes Fach) auch das Buch der Wiener Feministin Helene Klaar “Was tue ich, wenn es zur Scheidung kommt?”.

Was tue ich, wenn es zur Scheidung kommt? Bucharchiv Oswald 1090

Helene Klaar, Gegnerin des Patriachats, Vorstandsmitglied und Generalanwältin der Geheimorganisation Österreichische Frauenhäuser, schrieb 1988 mit Subventionsgeld des Frauenministeriums (Ministerin: Johanna Dohnal) ein Buch: “Was tue ich, wenn es zur Scheidung kommt?” Es steht auch in der Insassen-Bücherei der Justizanstalt St. Pölten. (Bildquelle: Bucharchiv Oswald 1090)

Das Buch ist an Frauen gerichtet, eine schmale Kampfschrift für das artkonforme Wühlen in den Eingeweiden
des Mannes, wenn es zur Scheidung kommt. Irgendwann und irgendwie hat es sich in den Bibliotheksbestand
des Männergefängnisses St. Pölten geschwindelt.

Scheidungsratgeber für Frauen im Männergefängnis

Josef Fritzl, 74, der in der Restlaufzeit seines Lebens im Gefängnis noch ein großer Leser werden wird, kann zu diesem Buch greifen. Erstens kann geschehen, dass sich seine Gemahlin Rosemarie, 69, von ihm scheiden läßt -
zum Selbstschutz vor juristischer Strafverfolgung. Zweitens erhält man beim Feindstudium Grundlagenwissen. Immerhin ist als “Opferschutzanwältin” seiner zahlreichen Kinder eine Vertreterin der Frauenhaus-Splitterorganisation “Interventionsstelle” bestellt. Diese Organsation wird sich mit fliegenden Fahnen in den
Fall stürzen und diesen für eine Generaldiagnose zu “häuslicher Gewalt” missbrauchen.

Klaar-Buch selten gelesen

Übrigens: Das Helene Klaar-Buch “Was tue ich, wenn es zur Scheidung kommt?” (1. Auflage 1982, 2. Auflage 1988) ist in der Justizanstalt St. Pölten kein Renner. Seit 1991 im Bestand, wurde es genau zwei Mal entliehen.
Am 10. Februar 2002 und am 17. März 2006.

Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)

Feine Herren und Richter - Herberts langes Leiden

Veröffentlicht in Justizfälle, Scheidung by marcusjoswald am Juni 15th, 2008

(Wien, im Juni 2008) “Da Stummer is ein feiner Herr, da Laskaris ein Sir und der Hauke ein Gentleman –
im Vergleich zu diesen Richtern!”

Herbert ist am Telefon merklich unzufrieden. Sein fünfjähriger “Kampf ums Kind” mit seiner aus Kiew (Ukraine) stammenden, um vieles jüngeren Exgattin haben den 50-Jährigen Wiener Gitarrenspezialisten aufgerieben. Psychisch und körperlich. Im Herbst 2007 erlitt er nach Erhalt eines ungünstigen Gerichtsbeschlusses einen Herzinfarkt. Dann ging er auf Kur.

Kind weg, Darm weg

“Im folgenden Jänner schnitten mir Ärzte 20 Zentimeter meines Dickdarms weg. Ich habe eine 40 Zentimeter lange Narbe am Bauch.”

Die Krankheiten sind psychosomatisch. Verursacht im Endloskampf um das Besuchsrecht und Sorgerecht für ein heute 8-jähriges männliches Kind, dessen biologischer Vater Herbert ist. Mitten in Wien. Des Hochbegabten Gerichtseingaben sind meisterhaft, voller Logik und Klarheit. Die Zitatquellen sprudeln über. Was er davon hat?

Zwei Verhandlungstage

“Wenn eine Richterin will, dass ein Mann nichts bekommt, ist das so. Wie hatten mittlerweile netto 54 Stunden Scheidungsverhandlung.”

Herbert bot 25 Zeugen auf, seine Exfrau einen Einzigen. Seinen Nachfolger, einen deutschen Krebsarzt, der sich die heute 30-jährige Exfrau “einzog”. Auf jeden Fall: Kein Ende mit Schrecken, sondern ein Schrecken ohne Ende. Die Gerichte haben noch viel Arbeit.

(Anm. Personenlegende oben: Ernst Walter Stummer ist der Ex-Einbrecherkönig von Wien,
Peter Laskaris Ex-Escortagentur-Halter, Harald Hauke Ex-Boss des Wiener Rotlichts).

Marcus J. Oswald (Ressort: Scheidung)

Der Revisor - Zum Väteraufbruch

Veröffentlicht in Der Revisor, Familienrecht, Gastautoren, Männerpolitik, Väterrechte by marcusjoswald am Juni 14th, 2008

Durch die Oswaldgasse

(Wien, im Juni 2008) Diese Seite engagiert sich im Väteraufbruch. Väteraufbruch, was ist das?

Das Wort kommt aus Deutschland, wo sich seit Jahren eine Väter-Rechtsbewegung etabliert hat. Man erkannte, dass Väter immer weniger Rechte haben und sich Mütter alle Rosinen nehmen. Väter dürfen 40 Stunden in der Woche malochen (plus An- und Abreise: 60 Stunden), Samenspender und Zahlvater sein und haben wenig bis nichts von der Beziehung zum Kind, weil Gesetze und Eigentumsrechte der Mutter am Kind dagegen sprechen.

Wenn “Blaulicht und Graulicht” in diesem Bereich engagiert ist, heißt das auch: Man betritt in Österreich Neuland. Es ist kompliziert, schafft Probleme, erzeugt Streitpunkte. Doch es muss gemacht werden.
Denn sie steht noch ziemlich am Anfang, eine organisierte Väterrechtsbewegung.

Anfang

Die Väterrechtsbewegung (knackiger der deutsche Begriff: “Väteraufbruch”) grenzt sich von einer reinen “Männerrechtsbewegung” ab. Österreich braucht keine Männerrechtsbewegung. Hier ist den politischen Feministen, die im Wettbewerb der natürliche Feind sind, Recht zu geben. Blickt man kulturetymologisch in die Historie, ist die Feststellung korrekt, dass in deren Verlauf der Mann viele Vorrechte hatte. In den vergangenen 100 Jahren wurde von Frauen einiges zurecht gerückt. Wer heute noch bei gleicher Arbeitsleistung 30% weniger Lohn bekommt, hat das Recht, den Mund aufzumachen.

Hier setzt die Väterrechtsbewegung den Hebel an. Das Herzstück der Debatte ist die gemeinsame Obsorge. Sie wird - im durchaus neokonservativen Sinn - als Entlastung für die Kindmutter gesehen. Für den Väteraufbruch ist die “gemeinsame Obsorge” das Kernelement, verpflichtend und nicht im Ausnahmefall umzusetzen. Sie muss auch für Kinder, die aus nichtehelichen Beziehungen stammen, Gültigkeit bekommen. Die Begründung ist einfach. Kinderpsychologische Literatur durch alle Läger und Provenienzen (”linke Therapeuten”, “gemäßigt-konservative Therapeuten”, “katholische Therapeuten”) stellt fest, dass das Kleinkind in den ersten 8 Jahren des Aufwachsens eine konstante, männliche Bezugsperson im engsten sozialen Umraum braucht. Herrscht ein Defizit an männlichen Kulturwerten, bleiben Störungen in der psychischen Balance zurück.

Parteifreie Fanzone

Der Väteraufbruch agiert partei- und konfessionsfrei. Weder sind Parteibuch oder Heilige Schrift Eintrittskarte. Wer meint, Väterpolitiker stehen der FPÖ und der ÖVP nahe, begeht den Fehler, dass er ausgrenzt. Freilich grenzt auch die Väterrechtsbewegung aus. Sie nimmt nicht jeden auf. Gewalttäter und gewaltbereite Wirrköpfe haben in der Bewegung nichts verloren. Tatsache ist auch, dass gewisse Männertypen vornehmlich aus Südosteuropa, in machistischer Art damit prahlen wieviele Kinder sie mit wievielen Frauen gezeugt haben.
Für den Väteraufbruch zählt nicht die Masse. Sondern die Tiefe des emotionalen Erlebens. Nach dem Motto
“Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr”, müssen Väterrechtsbewegte ein Konzept von Vaterschaft haben. Einen Plan, den sie konstant umsetzen wollen.

Dass der Wille Berge versetzt, ist ein altes Sprichwort. In der Tat merkt man bei Gesprächen, dass Männer gute Konzepte haben. Doch dann machten ihnen Gerichte, die meist weiblich besetzt sind, einen fetten Strich durch die Rechnung. Es sind geschiedene Männer in der Väterrechtsrunde, die sechs Jahre ihre Kinder nicht sehen durften, weil Richtergruppen auf stur schalten. Dann kommt die Parteipolitik ins Spiel, die regional unterschiedlich ist. In Wien ist man besonders väternachteilig eingestellt, in einigen Bundesländern milder.

Engagement und Jubel

In Härtefällen schreitet die Väterrechtsbewegung ein. Mit der gleichen juristischen Härte, mit der Männer unter die Räder gebracht wurden. Vier Beispiele: Die Väterrechtsrunde sah Handlungsbedarf in einem Fall, in dem 2006 eine Bezirksrichterin in Wien-Leopoldstadt einem geschiedenen Vater das sogenannte “Pferdeunterhaltsurteil” aufhalste. Der Ex-Mann sollte 450 Euro im Monat für das Pferd (!) seiner fast volljährigen Tochter zahlen. Die Väterrechtsrunde zog mit Schriftsatz vor den OGH und dieser Unfug wurde aufgehoben. In einem anderen Fall attestierte eine Richterin in Niederösterreich einem Doppeldoktor, der in Wien praktischer Arzt ist, dass er nicht befähigt sei, einen Säugling zu wickeln. Er bekam nur eine halbe Stunde (!) Besuchsrecht pro Woche. Auch hier macht die Runde konsequent Prozessbegleitung und Einschreiten. Aktuelles: Am 30. Juni 2008 läuft ein interessanter Prozess für einen Manager in einem sehr bekannten Unternehmen. Die Runde verfaßte eine Klage gegen die Anwältin seiner Ex-Frau nach “Übler Nachrede”, da diese in einer “Wegweisung” Unwahrheiten gegen ihn verbreitete. Ein anderes Einschreiten brachte über eine Oppositionspartei eine Parlamentarische Anfrage zur Wiener Gutachterin Rotraut Erhard, die auffällig oft väternachteilige Expertisen erstellte.

Aktivität bedeutet Einsatz und: die Mühen der Ebene. Das schafft Feinde und gleichzeitig ein Stück Wahrheit. Deshalb unterstützt “Blaulicht und Graulicht” den Väteraufbruch. Im Wissen, dass Gerichtsstreitigkeiten immer die ultima ratio sind. Doch letztlich ist jedes Gerichtsverfahren, das haben die politisierten Feministen, aber auch die Neonazis vorgehüpft, ein kleines Stück Terraingewinnung im politischen Vorfeld. Werden Böden aufbereitet, Zweifel geschaffen oder ausgeräumt, kann sich das politische Umfeld ändern. Und damit die Gesetzeslage.

Irgendwann wird die “gemeinsame Obsorge” für spätere Generationen so natürlich wie das Balancehalten beim Radfahren. Auch das ist nur eine Sache der Übung.

Der Revisor

Väterdemo in Tulln - Eine Erregung

Veröffentlicht in Demos, Familienrecht, Väterrechte by marcusjoswald am Juni 1st, 2008

Martin Stiglmayr - Tulln - Demo - Organisator - 31-05-08

Wenn Aktivist Martin Stiglmayr redet, wird er meistens sehr laut. Die Demonstration für Väterrechte wollte er nicht als Privatveranstaltung für seinen Fall sehen. Er bestritt sie mit
seiner neuen Lebensgefährtin an der Seite. (Foto: Veranstalter)

(Wien, im Juni 2008) Keine Großdemonstration mit Fahnenschwingen und Geläut, aber eine Solidaritätsrunde im Kleinen, die den inneren Zusammenhalt stärkt – so könnte man die Väterdemo am Hauptplatz in Tulln (NÖ) umschreiben. Delegationen aus Tirol, Salzburg und Wien reisten am Samstag an, um dem Ruf des Initiators
Martin Stiglmayr zu folgen, für Kinder- und Väterrechte auf den Hauptplatz zu gehen.

Bei brütender Hitze (30+ Grad) war auch der 38-jährige Bernhard Haaser aus Tirol gekommen, der in Medien als der leibliche Vater des 2007 an Gewalteinwirkung durch den Stiefvater verstorbenen Kleinkindes Luca-Elias bekannt wurde und mittlerweile Betreiber des L.U.C.A. Kinderschutzvereins (gegen familiäre Gewalt) ist.

Hitzen und andere Probleme

Es war an diesem Samstag nicht nur heiß, sondern auch der Veranstalter Martin Stiglmayr war heiß.

Ihn plagten private Probleme. Der geschiedene Vater hätte am Wochenende seine Kinder gehabt und wollte sie demonstrativ zur Demonstration mitnehmen. Doch seine Exfrau, von der es heißt, sie habe einen neuen Freund,
gab sie nicht heraus. Das trieb beim Demo-Veranstalter verständlicherweise das Blut zusätzlich in Wallung.

Dementsprechend geladen war seine Ansprache, die immer länger und länger wurde und viele Namen nannte und Kritik übte. Beamte des Bezirksamtes in Tulln wurden genannt, Pflegschaftsrichter und Gutachter in ganz Österreich.

Unterschiedliche Ausgangslagen

Der Veranstalter trug weißes Leibchen mit dem Aufdruck “www.vaeter-ohne-rechte.at”, eine Initiative, die er selbst gründete und die erst am Anfang steht. Wer von Tulln den großen “Väteraufbruch” wie einst 2004 in London (fathers4justice) erwartet, als 3.000 Weihnachtsmänner durch die Straßen zogen, muss enttäuscht werden. In Österreich gibt es keine einheitliche “Männerbewegung”. Sie ist regional aufgesplittet und von Einzelanlässen und Einzelkämpfern geprägt. Auslöser ist meist ein privater Schicksalsschlag oder ein Ehesplitting.

Berhard Haaser gründete in Tirol seinen Kinderschutzverein, um gegen familäre Gewalt anzutreten. Von familiärer Gewalt im Fall des Martin Stiglmayr zu sprechen, wäre etwas weit hergeholt, denn bei ihm geht es um die Tatsache, dass seine Exfrau die Besuchszeiten für seine Kinder nicht einhält, und das Bezirksgericht Tulln keine Mittel dagegen findet. Das ist bestenfalls strukturelle Gewalt an Kindern, die vaterlos aufwachsen, aber auch nicht präzise, da die Kindmutter mit einem anderen Mann nächtigt.

Partikularinteressen

Wie man es dreht und wendet, die österreichische Männer- und Väterrechtsbewegung ist partikularisiert. Sie besteht aus Personenvereinen (Väter ohne Rechte.at; Trennungsopfer.at, Humanesrecht.com), Selbsthilfegruppen (Dialog für Kinder u.ä.), in denen am meisten gewettert, aber am wenigsten politisch gearbeitet wird und aus namenlosen Scheidungsmännern. Vielfach steht “das Kind an sich” als Subjekt der Sehnsucht im Mittelpunkt.

Die Männergruppen kritisieren, dass die “gemeinsame Obsorge” noch kein Standard in Österreich ist und die Diskriminierung des geschiedenen Kindvaters ein zu lösendes Problem sei. In der Abstufung Gutachter (im Vorfeld), Scheidungsrichter (im Zentrum), Pflegschaftsrichter (im Nachfeld), Strafrichter (im Ausnahmefall) stehen jene Justizorgane im Visier, die mit dem Worst Case Scheidung rechtlich zu tun haben.

Verteilungsfragen

Auffällig ist auch, dass das politische Interesse der einzelnen Betroffenen dann abflaut, wenn sie ihre privaten Interessen durchgesetzt haben. So tauchen einzelne Scheidungsväter bei Selbsthilfegruppen auf, solange sie rechtlich nicht weiterkommen. Haben sie ihre Besuchsrechte erstritten, bleibt die Männersolidarität oftmals von der Realität so weit entfernt wie die Erde vom Mond.

Die Fälle querbeet durch Österreich sind meist Einzelfragen. Dennoch bilden ideologische Ausrichtungen der Organe die Vektoren, die Kraft oder Schwäche erzeugen. Ehesplitting wurde zum negativen Grundkonsens in heutiger Gesellschaft, mit dem man leben muss wie mit der Umweltverschmutzung. Dort geht es darum, wie man den Dreck von der Straße bringt - oder gerecht verteilt. Um saubere Lösungen geht es auch in Scheidungsverfahren. Scheidungswirtschaft ist Verteilungswirtschaft.

Die Männergruppen, denen Frauengruppen vorwerfen, dass sie die gemeinsame Obsorge als gelebte Vision nur deshalb anstrebten, weil damit die Unterhaltszahlungen reduziert würden (die bei der Finanzierung der neuen Freundin fehlen), entfalten aktuell beachtliche Energie und Streitlust am Thema und kündigen eine nächste Demonstration für Juli 2008 an.

Das Tullner Demonstrationsthema lautete: “Für mehr Zivilcourage”. Bleibt zu hoffen, dass dieses das nächste Mal etwas geschärft wird.

Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht)