Herwig Baumgartner mit drittem Buch – Co-Autor Robert Böck

Drittes Baumgartner-Buch: Preis 179 Euro.
(Wien, im September 2009) In Wien von den Gerichten ausgeschlossen. Zutritt an manchen nur mehr, wenn er selbst Prozess hat. Nun aktiv als Buchproduzent. Herwig Baumgartner merkte eines: Internet ist schön und gut. Die Schnorrer, Vielklicker, Screenshot-Knipser in den Behörden, die Gratis-Contentabsauger, die gibt es zu Hauf. Doch diese Leute bringen nichts in die Webseiten ein.
Web zieht nur Schnorrer an
Hinzu kommt: Die Streuung der veröffentlichten Webmaterialien ist theoretisch „weltweit“, real aber nur innerhalb des Tribes, der Szene, des fachlichen Reviers, in dem man sich bewegt, wirklich gut. Daher sind Spezialwebseiten mit Inhalten nach oben limitiert. (Auch die B&G-Seite kann seit Monaten eine magische Marke nicht durchstoßen). Es ist so und gilt für viele Webangebote: Wer keine baren Busen in Slideshows zeigt, kein Bargeld zu verschenken hat, keinen nutzerintensiven SMS-Versand und keine klickmanifesten Sudokus anbietet, kann ein gewisses Maß an Zugriffen auf einer Webseite nicht steigern.
Wer trotzdem Inhalte ausarbeitet, die über den Tag hinausgehen, wer also nicht die „Aktualität“, sondern die „Nachhaltigkeit“ als Produktionsprinzip hat, muss Alternativen der Verbreitung suchen. So taten es auch die Entwickler des „Konzept Familienrecht“ Herwig Baumgartner und Robert Böck. Das Konzept gab es lange im Internet. Man entwickelte zur Webseite, die es bereit hielt, sogar einen Förderverein, der Spenden annahm. Doch es schlug wider Erwarten und trotz der mahnenden Stimmen die Schnorrermentalität der Internetnutzer voll durch.
Egoismen in Väterrechteszene
Nach vielen Monaten wurde bekannt, dass von der Trägerwebseite des „Konzept Familienrecht“ sich viele Leute Anregungen und Tipps holten, diese gleichzeitig tausende Euros in ihre Scheidungsanwälte pumpten, aber keinen Hunderter der Webseite zukommen ließen.
Es zeigte sich zugleich, dass das solidarische väterpolitische Bewußtsein nicht existiert. Von Egoismen getrieben, beuten Väter und Männer in ganz Österreich das Internet aus, drucken sich tausende Seiten aus, helfen aber nicht mit, Thesen zu entwickeln. Dies war im August 2009 für die beiden Autoren Anlass, das „Konzept Familienrecht“ vom Netz zu nehmen und als Buch herauszubringen.
Das „Konzept Familienrecht“ wurde von den beiden (Wahl-)Wienern im Frühjahr 2008 entwickelt. Als die Fronten in der Väterrechteszene noch einheitlicher und solidarischer anmuteten, saßen Personen zusammen, darunter der Herausgeber dieser Seite, etwa in Niederösterreich, und verbrachten einen Sonntag. Das „Konzept Familienrecht“ wurde damals von den beiden Autoren im Frühsommer 2008 als Erstrelease online gestellt. Die (zu) euphorische Erwartung, dass eine rege Diskussion aus anderen österreichischen väterpolitisch engagierten Vereinen aufkommt, ging nicht auf. Die erwartete Diskussion aus Salzburg, Tulln, Linz, St. Pölten, Wien blieb aus.
Denk- und Theorieleistung – Methodenkritik
Das „Konzept Familienrecht“ ist unter dem Strich in der jungen väterpolitisch engagierten Szene, die Ende 2009 heillos untereinander überworfen ist, sicher die stärkste Theorie- und Denkleistung. Sie hat hohen formalen und analytischen Standard. Die stete Kritik des Herausgebers daran war und ist jedoch, dass Baumgartner ein Unternehmensberater (früher: T-Mobile in Bonn) war und mit den erlernten Methoden der Firmenanalyse ein politisches Phänomen, das vermutlich politischeste Phänomen überhaupt, nämlich die Daseinsausrichtung der Familien, darstellen und verbessern will. Daher irritieren die vielen Grafiken und Schablönchen, die ein politisches Phänomen, das alle fünf Jahre durch Wahlen in Bewegung gerät, in einer Linearität erfassen wollen.
Dennoch: Der Versuch ist zulässig. Der Versuch ist von ihm und dem Co-Autor unternommen worden und im Wesentlichen dreht sich das Konzept um den „Anwalt des Kindes“. Diese Forderung kam zuletzt immer öfter auch in der offiziellen Politiklandschaft ins Gespräch, obgleich viele aus dem politischen Establishment und aus den Entscheiderreihen noch wenig Konkretes damit anfangen können. Vielleicht sollten sie sich das Büchlein kaufen.
Väterrechtliche Analphabeten
Auch die so genannten „Väterrechtsvereine“ und „Männerparteien“ und „Scheidungskreise“ und selbst ernannten „Justizopfer“ im Familienrecht sollten sich dieses Buch zulegen. Es stellte sich nämlich heraus, nach Eintauchen in diese merkwürdige „Szene“ über zwei Jahre, dass diese Kreise vornehmlich im eigenen Saft baden. Politologisch teilweise komplett ungeschult, verstehen sich die meisten aufs Stammtischraunzen und Biertrinken. Die meisten haben grundlegenden Nachholbedarf in Politikverständnis und hohes Theoriedefizit.
Sie tragen aus dieser Unkenntnis nichts zur Diskussion bei, außer ihren nackten und jämmerlichen Gerichtsakt, der einer von vielen ist. Sie produzieren wenig außer heiße Luft, Platitüden und Sprechblasen. Selbst bei so genannten „Väterrechtsvereinen“ geht die schriftliche Darstellungskraft und Sprachkompetenz über drei Foreneintragszeilen und Zitierschleifen auf andere Webquellen oft nicht hinaus. Die meisten Vereine, die sich 2008 gegründet haben, wollten zu schnell Anschluss an die traditionelle Parteienlandschaft, einen „Termin beim Bundespräsidenten“ und brachten nichts Eigenes hervor.
Kollusionskurator – Anwalt des Kindes
Baumgartner und Böck haben eine kleine Schrift entwickelt, entstanden aus der ehemaligen Onlineversion. Das theoretische Fundament ist der Anwalt des Kindes. Das Justizministerium sollte sich dieses Buch gut durchlesen. Die Theorie macht Sinn. Ob sie politisch umsetzbar ist? Wohl nur wieder in einer konservativen Regierung, denn es ist ein konservatives Konzept, das die Rolle der Mutter einschränkt, die Rolle des Vaters minimal aufwertet und die Rolle des Kindes ins Zentrum stellt. Jedoch durch einen „Kollusionskurator“, den das Kind im Trennungsfall der Eltern an die Seite bekommt. In allen strittigen Scheidungen. Zudem wird im Konzept der weitere Ausbau der gemeinsamen Obsorge, alternativ die alleinige Obsorge für Männer empfohlen.
Stilistisch unterscheidet sich dieses Buch nicht von Analysen von „PriceWaterhouseCoopers“, unterscheidet sich aber von der restlichen Rabiatprosa des Baumgartner wohltuend. Das Stillhalten hat seinen stolzen Preis.
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Buch ist bei BOD zu beziehen – also hier.
Preis: 304,20 CHFranken, 179 Euro.
Umfang: 56 Seiten.
Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht, Aus den Vereinen, Humanes Recht, Buch)
Verein Humanes Recht gibt bekannt: Babyschriftsätze

Verein Humanes Recht - Wien
(Wien, im Jänner 2009) So genannte „Babyschriftsätze“ sind vorgestanzte Schriftsätze für Gerichte, die noch nicht ausgefüllt sind. Eigentlich sind es nützliche Formulare.
Immer wieder wird nach dem Unterschied zwischen Mann und Frau gefragt. Auch bei dieser Webseite rufen täglich – kein Spaß – Leute an. Heute ging sechs Mal das Telefon. Ferner gab es zwei Treffen. An manchen Tagen läutet es 14 Mal. Gefragt wird der Unterschied zwischen Mann und Frau. Den Leuten kann geholfen werden.
Der kleine Unterschied…
Der Unterschied zwischen Mann und Frau ist, dass sich eine Frau im Rechtssystem nicht auskennen muss, aber immer Recht bekommt, hingegen ein Mann zum Buchgelehrten werden muss, um einen Funken Recht zu erhalten.
Der Unterschied zwischen Mann und Frau ist, dass es allein in Wien für Frauen gut zwanzig hoch subventionierte Frauenrechtsvereine gibt, die kostenlose Rechtsauskunft, Winkelschreiberei und Prozesshilfe machen, für Männer aber nur ein einziger Verein besteht – der keine Rechtsauskunft und Prozesshilfe macht.
… und seine große Auswirkung
Der Unterschied zwischen Mann und Frau ist, dass für die Frau im rechtlichen Sinn in jeder Lebenslage immer die Sonne scheint, der Mann aber im Regen steht.
Daher gibt es den Verein Humanes Recht und die Babyschriftsätze. „Babyschriftsätze“ sind ein Schnellkurs im Umgang mit Gerichten.
Mit diesem nützlichen Link, den der Verein rund um Robert Böck der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, ist Hilfe zur Selbsthilfe möglich. Wer keine Rechtschutzversicherung hat, Anwälten nicht traut, in noch keinem Verein ist, muss sich selbst helfen. Große Vorkenntnis ist mit Babyschriftsätzen nicht notwendig. Ausfüllen und Abschicken. Die Erfolgsquote bei Gericht ist höher, wenn formale Grundsätze eingehalten werden.
Hier der Link, der das im Zivilverfahren beliebte „Außerstreitgesetz“ betrifft:
www.humanesrecht.com/ DOWNLOADS & MORE – Muster & Vorlagen
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Es gilt das Motto des Konfuzius:
„Gib einem Mann einen Fisch (Schriftsatz) und du ernährst ihn für einen Tag.
Lehre einen Mann zu fischen (Schriftsätze zu erstellen) und du ernährst ihn für sein Leben (Verfahren).“
Marcus J. Oswald (Ressort: Aus den Vereinen Humanes Recht, Familienrecht, Justizkultur, Vereine)
Mannifestation – Der Aufstand der Scheidungsväter

Verein Luca (Gerald Zeiner) interviewt Verein Humanes Recht (Robert Böck). Vor dem Plakat der Männerpartei. Hinter der Filmkamera ein arabischer Kameramann, der angeblich für Al Jazeera arbeitet. Das Foto machte - wie immer auf dieser Seite: Marcus J. Oswald (8. Jänner 2009, 22 Uhr 10)
(Wien, im Jänner 2009) Was war die Botschaft der Kick-Off-Veranstaltung der österreichischen Väterrechtler im Festsaal des Restaurants „Vom Feinsten“ im 5. Wiener Bezirk am 8. Jänner 2009? Vereinfacht gesagt: Mit Scheidungsvätern ist nicht mehr zu spielen. Noch einfacher gesagt: Wenn sich heute ein Mann scheiden lassen muss (weil 80 Prozent der Scheidungen von Frauen eingereicht werden), dann sollte er zuerst einem der mittlerweile zahlreichen Vereine beitreten. Dann bekommt er in einem Crashkurs Einführungen, was ihm blüht: Breitseiten vom Eherecht, Bürgerlichen Recht, der Exekutionsordnung, (auch) dem Strafrecht. Ganz simpel gesagt: Wer sich heute nicht organisiert, bleibt über. Nach dem alten Grundsatz der Gewerkschaft: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Volles Haus
Daher kamen 120 Personen und setzten sich in einem Raum zusammen. Diese 120 Männer, darunter zehn Frauen, sind entschlossen, aber beherrscht. Sie sind emotional geladen, aber unter Kontrolle. Daher ist es völlig überschießend, wenn sich eine Richterin in eine solche Runde nur mit vier Leibwächtern der Firma ISS wagt. Die Selbstbeherrschung, das kenntnisreiche Ausnutzen des – wie von vielen gesagt – korrupten Justizsystems, ist, das wissen viele Männer, die Grundlage, dass man in diesem System überhaupt noch etwas erreicht. Daher werden auch in Zukunft bei solchen Veranstaltungen, von denen weitere in Planung sind, nie Gewaltübergriffe stattfinden. Auch wenn es den schärfsten Justizkritikern immer wieder in den Mund gelegt wird, sie seien potentiell zu Gewalt bereit.
Emotional geladen, aber beherrscht
Die Gewalt provoziert noch schärfere Gegenmaßnahmen innerhalb des väterfeindlichen Justizsystems. Die Grundregel der Gewaltfreiheit kann sich jeder, der bei Greenpeace Ausbildung genoss, an der Widerstandskultur großer Organisationen ansehen. Dort wird tolerierte Systemkritik im Großen betrieben. In der Justiz, in der verzärtelte, wohlstandsverwahrloste Bürgerstöchter und Bürgerssöhnchen Dienst tun, genügt jedoch schon ein Bruchteil an sonst akzeptierter Protestkultur, um eine Kette von Beschlüssen ins Laufen zu bringen, die sich wiederum für Männer nachteilig auswirken. Daher werden diese Gruppen weiterhin auf Gewalt verzichten und den Justizpalast kein zweites Mal in Brand stecken. Und wenn es so schon weit ist, dass Familienrichter für eine Podiumsdiskussion vier Leibwächter brauchen, dann muss sich die Richterschaft fragen, ob sie etwas falsch macht und nicht die Protestbewegung aus den Kreisen der Väterrechtler.

Der Verein Vaterverbot hat derzeit den stärksten Organisationsgrad. Man errichtet Landesgruppen und Ortsgruppen. Man geht an die Öffentlichkeit. Manchmal noch zu freundlich und zahm. Aber durchaus mit analytischer Strategie der Vereinnahmung derer, die von vielen als Feinde gesehen werden: Richter und Politiker. Man wird die Entwicklung dieses Vereins aufmerksam beobachten müssen.
Im Bild einer der Sprecher. (Foto: Marcus J. Oswald)
Die Vereine sind unterschiedlich ausgerichtet. Das Motto lautet derzeit noch: Getrennt Marschieren, gemeinsam Auftreten. Hinter den Kulissen gibt es im Jahr Drei einer Neuen Männer- und Väterbewegung in Österreich kleine Eifersüchteleien. Die einen betreiben ein großes Internetforum. Die anderen kooperieren fromm mit einer Partei. Die dritten stehen in Salzburg durchaus der katholischen Kirche nahe. Die anderen nehmen Luca ins Zentrum. Die weiteren im Süden sind fern vom Schuss aber gut mit der Volksanwaltschaft. Einer gründete eine Männerpartei und sagte den anderen Männern nichts davon. Die nunmehr stark auftretenden Männer von „Vaterverbot“ genießen Medienrespekt und lesen in vielen Regionen duzende Gestrandete auf, um sie zur Mitarbeit zu animieren. Niemand kann sagen, wohin es führt, denn nichts ist schwieriger als gleichlautende Interessen zu bündeln. Am Besten harmoniert es noch, wenn man eine Veranstaltung macht. In Hinkunft, das klang durch, will man den Vatertag als neuen Protesttag umfunktionieren und an diesem Tag jährlich eine Demonstration abhalten – bei der wieder die unterschiedlichen Gruppen gemeinsam auftreten.

Die Neuen Männer stehen im Krieg mit der Justiz und sie suchen die Gruppe. In einer
Come-Together-Veranstaltung gibt es viele Wortmeldungen aus dem Publikum, denen
die anderen mit voller Konzentration und Andacht lauschen. (Foto: Marcus J. Oswald)
Wenn an einem Podium zwei Vereine und ein Vertreter einer Kleinstpartei sitzen, wissen die Vereine, dass im Publikum die wahren Kaliber sitzen. Wenn dann die Richterin Doris Täubel-Weinreich mehrzeitlich im Gesetzbuch blättert statt die Linie der Richtervereinigung zu erklären, deren Fachbereichssprecherin für Familienrecht sie ist, kommt Unmut auf. Wenn ein Vertreter der Volksanwaltschaft am Podium seine Einrichtung lobt, aber nicht erwähnt, dass das Ergebnis der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ernüchternd ist wie der Blick aufs Konto im Jänner, kommt noch mehr Unmut auf. Der Jurist Markus Huber vergaß zu erwähnen, was kundige „Blaulicht und Graulicht“-Leser längst wissen: Zwischen 2002 und 2006 wurde den insgesamt 2.434 eingebrachten Beschwerden nur in 77 Fällen (3,16%) Berechtigung zuerkannt. Missstände wurden gar nur in 14 Fällen (0,58%) festgestellt, also pro Jahr bei 2 bis 4 der eingebrachten Beschwerden. Scheidungsvätern, die von Rechtspflegern, die nach drei Jahren Ausbildung zu Richterweihen kommen, und von mütterrechtlich auf Linie gebrachten Familienrichterinnen systematisch benachteiligt werden, die Volksanwaltschaft als erste Adresse zu empfehlen, empfinden viele wie das Hornberger Schießen. Man darf an die Historie erinnern: In Hornberg hatte sich 1564 der Herzog Christoph von Württemberg angesagt. Dieser sollte mit Salut und allen Ehren empfangen werden. Als alles bereit war, näherte sich aus der Ferne eine große Staubwolke. Alle jubelten und die Kanonen donnerten, was das Zeug hielt. Doch die Staubwolke entpuppte sich nur als eine Postkutsche.

Nicht wirklich wohl fühlten sich die beiden Beamten, die die Dinge schön redeten, aber schnell durchschaut waren: Richterin Doris Täubel-Weinreich und Markus Huber, ein Mitarbeiter der Volksanwaltschaft, lernten an der Universität, dass Paragrafen im Zentrum stehen. In Wahrheit ist es die Deutung des Gesetzes und damit die Politik, Ideologie und Wertausrichtung in einer bestimmten Zeit, die es definiert. (Foto: Marcus J. Oswald)
Von der Veranstaltung, die als erste größere Mannifestation gedeutet wird, wird auf dieser Webseite zur Dokumentation eine Nachlese veröffentlicht. Dies geschieht in Textfassung und als Videotrailer. Von der Veranstaltung wurde im Zwei-Kamera-System ein Mitschnitt angefertigt. Zusätzlich existiert ein Video mit einer kleinen Kamera. Moderator Robert Marschall von der Webseite „wien-konkret“ wurde ersucht, einen Trailer von der Veranstaltung in der Länge von fünf Minuten zu schneiden, damit dieser auf mehreren einschlägigen Webseiten eingebaut und die Botschaft einer im Familienrecht merklich hilflosen Justiz syndiziert werden kann.
Es sollen auch die daran teilhaben können, die zu Hause geblieben waren. Etwa Mag. Herwig Baumgartner, der schon einen ganzen, aus seiner Sicht inkompetenten, OLG-Wien-Senat aufgemischt hat. Er erschien persönlich nicht am 8. Jänner 2009. Das geschah in der Absicht, um das sanfte Hineingleiten des neuen Vereins „Vaterverbot“ in den Justizmarkt nicht zu gefährden. Baumgartner ist Protestkultur für Fortgeschrittene. Nach der Veranstaltung wurde ihm in einem Wiener Lokal, wo er wartete, ausführlich von den Hauptpunkten der Veranstaltung berichtet.
Ein anderer war da: Ernst-Peter Hauser. Er lud das „Blaulicht und Graulicht“-Magazin zu seiner nächsten Verhandlung ein: Sie steigt am 28. Jänner 2009 am Bezirksgericht Hietzing. Es ist dem Magazin eine große Freude, an dieser öffentlichen Verhandlung teilzunehmen. Die Maulhure des Wiener Feminismus, Anwältin Helene Klaar, klagt Ernst-Peter Hauser nach „Übler Nachrede“. Die Frauenhaus-Syndikatsanwältin aus der Kanzlei Klaar-Marschall fühlt sich im Rahmen eines Gerichtsverfahren beleidigt.
Komplett-Zusammenfassung der Kick-Off-Veranstaltung der Väterrechtler am 8. Jänner 2009 (19 bis 22 Uhr) kann erst folgen, wenn die technischen Möglichkeiten vorliegen. Ein erstes Klein-Video hier (Schnitt: Marcus J. Oswald, 17. Jänner 2009).
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Marcus J. Oswald (Ressort: Aus den Vereinen, Humanes Recht, Männerpartei, Vaterverbot, Väter ohne Rechte, Familienrecht, Männerpolitik, Scheidung, Väterrechte)















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