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Herberts Scheidungsverhandlung - Bald Frank Hohenberger als Zeuge

Veröffentlicht in Rotlicht, Scheidung by marcusjoswald am Juli 3rd, 2008

(Wien, im Juli 2008) Die Klimaanlagen im Bezirksgericht Wien-Innere Stadt sind geduldig. Die Richter auch. Drei Vertrauenspersonen des Herrn Herbert nahmen am 2. Juli 2008 zwischen 13 und 15 Uhr 30 im
Saal 418 fußfrei Platz, was der Vertretung der Gattin zu viel wurde. Zum Richter: “Das sind jetzt schon mehr Vertrauenspersonen, als Gerichtsmitarbeiter.” Doch es ist rechtlich gedeckt. Das Gesetz sieht vor, dass drei Vertrauenspersonen im Scheidungsverfahren teilnehmen dürfen.

Herrn Herberts Scheidungsverhandlung, x-te Auflage. Knapp 60 Stunden netto wurden nun verhandelt. Er ist selbstvertreten, sein Gegenüber ist eine Pflichtverteidigerin. Am Mittwoch ging es in drei Stunden abermals
um die Klärung, ob seine Frau Shanna, 30, in ihren Aussagen gelogen hat. Im Saal 418 sagten diesmal drei Personen aus.

Die Geschäftsfrau

Eine 34-Jährige Dominikanerin, die in der “Susi”-Bar, im “Maxim”, im “Pour Platin” und im “Tete a Tete” gearbeitet hatte und mittlerweile selbst “Geschäftsfrau” ist. Die Zeugeneinvernahme erfolgte in flüssigem Spanisch. Die Dolmetscherin übersetzte präzise und legte eine Kostennote von 84 EUR.

Die Zeugin belegte haargenau, dass Herberts Frau Shanna in “Susi Bar”, “Maxim”, “Pour Platin” und “Tete a Tete” als Animiermädchen gearbeitet hatte.

Es geht in diesem ganzen Scheidungsverfahren darum, dass Herbert vorgeworfen wird, er habe Schuld an der Zerrüttung der Ehe. Herbert wirft umgekehrt seiner Frau vor, daran Schuld zu sein, da sie erstens die Ehe mit einen deutschen Krebsarzt brach, und zweitens der Prostitution nachging. Was diese bestreitet und was Herbert ihr in Kleinarbeit nachweist.

Der Kaufmännische Angestellte

Zeuge zwei an diesem Tag war der Barkellner Ludwig P. Der “Kaufmännische Angestellte”, der von 2000 bis 2002 gewerberrechtlicher Geschäftsführer im “Pour Platin” war und auch im “Maxim” als Barkellner tätig war, bestätigte, dass Frau Shanna aus der Ukraine sehr wohl als Animiermädchen gearbeitet hatte und auch “Zimmer machte”.

Erklärt wurde im Zuge dessen, dass es im Nachtclubgewerbe die Technik gibt, den Gast zum starken Trinken zu animieren. Zum Beispiel soll der Gast die größte Flasche Sekt kaufen. Wenn der Gast dann auf die Toilette geht, wird die Flasche in den Blumentopf gegossen. Weiters wurde im Verfahren erklärt, dass es auch alkoholfreien Sekt gäbe – für Mädchen, die wenig Alkohol trinken. Nachtbarkellner Ludwig P., der schon im Hohenberger-Prozess als Zeuge dabei war (2006, LG Korneuburg), schilderte eindrücklich, aber diskret die Abläufe im Nachtbargeschäft.

Der Nachtportier

Dann kam der Nachtportier des Hotel Bristol. Er trauert immer noch um seine Natascha, die er in der Ukraine im Kiewer Hotel Libid kennengelernt hatte. Dort hatte zur selben Zeit auch Herbert die Shanna kennengelernt. Der Franzose schildert, wie er Shanna einschätzte und was er wahrnahm. Seine Aussage blieb dürr, denn, wie Herr Herbert wußte, sagte seine Frau Shanna einmal in einem Prozess für den Nachtportrier aus, als dieser der Körperverletzung der Natatscha angeklagt war - und freigesprochen wurde.

Weiterer Zeuge - Franky Hohenberger

Herr Herbert will nun in den nächsten Wochen vor der Sommerpause Franz Hohenberger als “gerichtlichen Sachverständigen” vorladen, zur Klärung der Frage, was Ostprostitution ist. Hohenberger wüsste es, denn er wurde am LG Korneuburg wegen des Aufbaus einen Ostmädchenrings (”Call Girl Ring”) zu vier Jahren Haft verurteilt. Herbert zum Richter: “Hohenberger wird vorgeladen zum Beweis dafür, dass das, was meine Frau machte, Prostitution ist, oder das, was meine Frau machte, keine Prostitution ist. Für diesen Fall sitzt in Österreich ein Mann unschuldig vier Jahre im Gefängnis.”

Der Richter ist einer Vorladung nicht abgeneigt. Die Ladeadresse des Hohenberger wird derzeit gesucht.

Marcus J. Oswald (Ressort: Rotlicht, Scheidung)

Dr. Alois Kaiser - Rohrspatz, Rosenkrieg und der OGH

Veröffentlicht in Familienrecht, Gerichte, OGH -Entscheidungen, Scheidung, Väterrechte by marcusjoswald am Juni 24th, 2008

(Wien, im Juni 2008) Wenn Herr Kaiser schneidet, legt er seinen Finger tief in Wunden. Er ist Chirurg in Wels.

Seit mehreren Jahren liefert er sich einen rüstigen Rosenkrieg mit seiner Exfrau, ebenso Ärztin. In die Schlacht verwickelt: Bezirksrichterinnen, Landesrichterinnen und der Senat 9 (Dr. Rohrer) und Senat 10 (Dr. Schinko) am Wiener OGH, die unisono seit 2004 fortfolgend in väternachteiliger Perspektive daran festhalten, dass das gesamte Sorgerecht für drei Kinder der Exfrau zugesprochen wurde.

Beachtliche sieben Einträge in der RIS-Datenbank hat Herr Kaiser seit 2006 bereits geschafft. Es geht um unbescheidene 39.058,24 EUR Unterhaltsnachzahlung (alte Währung: halbe Million Schilling) seitens der Frau,
um drei mj. Kinder (14, 12 und 6 Jahre alt) und eine geforderte Ausdehnung des Besuchsrechts seitens des Mannes. Begleitend schickte ihm der Rechtsanwalt der Frau “das Finanzamt” für eine Betriebsprüfung, um Betriebsausgaben unter die Lupe zu nehmen. Die Vertretung im Scheidungsfall machte 2004 und 2005 Dr. Günter Tews.
Damals war die Schlacht von hoher Professionalität gekennzeichnet.

Der Kaiser soll bluten

Herr Kaiser ist keiner von eigenen Gnaden. Er hat studiert, einen Stressjob am großen Klinikum Wels
(37 Departements, Institute und Abteilungen, 1.346 systemisierte Betten) und eine Privatpraxis in Wels.
Er hat gelernt, was es heißt, flexibel sein zu müssen. Daher hat er es nicht so mit dem starren Beamtenstaat.
Schon gar nicht mit jenen Beamten in Talar und Hermelin.

Seit 2005 ist Dr. Tews nach seinem Burn Out nicht mehr der Rechtsbeistand des Herrn Kaiser und dieser
vertritt sich selber. Damit sank die Qualität der Sachlichkeit der Eingaben bei den Gerichten. Zugleich hob
sich der psychologische Charakter und kabarettistische Unterhaltungswert.

Großer Kämpfer vor dem Herrn

Spätestens seit Herbst 2007, als seine Exfrau (Scheidung: 14. April 2005) begann, Unterhaltszahlungen per Pfändung einzutreiben. Ab nun sprach Herr Kaiser Klartext, was er von den Richtern hält. Dabei erweist er sich nicht nur als großer Kämpfer vor dem Herrn, sondern auch als Analytiker des Seelenzustandes der weiblichen Richterschaft am Landesgericht Wels. Vorauszuschicken ist, dass ihm drei solche Eingaben Ordnungstrafen in der Höhe von 1.450 EUR, 1.450 EUR und 1.200 EUR einbrachten.

Hintergrund: Am 20. Oktober 2004 wurde die Obsorge der Mutter Karin übertragen. Der Vater wurde zum Wochenend- und Zahlvater exkulpiert. Am 4. Juli 2005 beantragte Vater Alois die Obsorge (Antrag auf “Obsorgeentzug der Mutter”). Am 28. Juni 2007 (!) wies das Landesgericht Wels den Beschluss ab.

Die erste Ordnungsstrafe durch OGH Wien (Senat 9) erhielt der Kaiserliche, als seine Exfrau am
7. Dezember 2005 beim Bezirksgericht Wels die Hand aufzuhalten begann und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse beantragte (§ 81 EheG). Da war das Problem, dass die Scheidungsrichterin auch im Aufteilungsverfahren den Vorsitz übernahm. Auf Pest folgte für Herrn Kaiser die Cholera. Er sah darin eine Befangenheit der Justiz und schrieb einen Ablehnungsantrag an den Gerichtsvorsteher. Dieser schmetterte den Antrag ab. Dann Kaiser: “Der Beschluss des Gerichtsvorstehers ist eine klassische neurotische Abwehr eines berechtigten Antrages zum Schutz von Frau Mag. X. (Richterin). Es ist eine Tatsache, dass Frau Mag. X dem unvertretenen Antragsteller tatsächlich einen signifikanten finanziellen Schaden durch Nichteinhalten ihrer richterlichen Pflichten zugefügt hat.”

Messerscharf: “Neurotische Identifikation der Richterin mit der Klägerin”

So, Kaiser: “Neurotische Wahrnehmungsstörung ist das größte Problem unserer Gesellschaft, leider sind Richter und Richterinnen nicht ausgenommen - aber dies ist völlig untragbar und unakzeptabel, neurotische Ichbezogenheit und neurotische Fehlinterpretation hat im Gericht nichts verloren. Das neurotisch fehlinterpretative und neurotisch abwehrende Verhalten von Frau Mag. X hat auch zu einem Fehlurteil im Scheidungsurteil geführt, dabei handelt es sich um einen Justizskandal, der vorwiegend durch neurotische Fehlinterpretation und neurotische Identifikation der Richterin mit der Klägerin zustande gekommen ist!” Weiters:

Bei der Feststellung der Diagnose einer neurotischen Persönlichkeitsstörung der Richterin Frau Mag. X handelt es sich nicht um eine medizinische Verdachtsdiagnose, sondern um eine manifeste Diagnose durch den Arzt Dr. Kaiser, die er erst nach Zustellung des Scheidungsurteils von Frau Mag. X schriftlich manifestierte. Außerdem hat Frau Mag. X kritiklos auch paranoides Gedankengut von Frau Dr. K. in ihr Urteil aufgenommen. Dies ist ein weiterer Beweis für ihre höhergradige gerichtlich dokumentierte neurotische Persönlichkeitsstruktur”.

Und: “Frau Mag. X muss man deshalb die Fähigkeit absprechen, ehrliche Menschen von Lügnern zu unterscheiden”,
so der messerscharfe Chirurg.

Der komplette Wortlaut ist in der RIS-Datenbank (Entscheidung 9Ob136/06z - 20. Dezember 2006) dokumentiert. Dafür gab es zum guten Anfang eine Ordnungsstrafe von 1.000 EUR, die im Rekursverfahren auf 1.200 EUR erhöht wurde.

Die zweite Ordnungsstrafe folgte auf den nächsten Befangenheitsantrag am 11. Dezember 2006, diesmal gegen die Vizepräsidentin des Landesgerichts Wels (gleich: Vorsitz im Beschwerdesenat). Diese habe in seiner Pflegschaftssache willkürlich und unrichtig entschieden. LG Wels und OLG Linz (25. April 2007) stemmten dagegen. Die Folge war eine Verhängung eines Ordnungsgelds in der Höhe von 1.450 EUR durch den Senat 6 (Dr. Pimmer)
des OGH. Das ist die Aussschöpfung des Strafrahmens gem § 220 ZPO.

Dokumentiert unter Entscheidung 6Ob229/07f - 7. November 2007.

Die dritte Ordnungsstrafe durch OGH folgte, nachdem dem Kindvater das Gericht einen Strich durch eine besondere Sommerferienbesuchsrechtsregelung gemacht hatte. Am 23. April 2007 regelte das Erstgericht das Besuchsrecht des Vaters zu seinen Kindern Simon und Laurenz für die Zeit vom 28. April bis 6. Mai 2007 - also für die “Sommerzeit”. Gesamt neun Tage wurden ihm mit seinen Kindern “zugestanden”, was dieser als “Verarschung” empfand. Er legte bei der Instanz Rekurs ein, doch dieses Gericht war bereits in Sommerurlaub - ein ablehnender Beschluss erfolgte erst am 12. September 2007 (!). Herr Kaiser roch die hinhaltende Absicht und war verstimmt.

“Schwachsinn”", “Pfusch”, “unprofessionell”, “Verarscherei”

Von nun an war der Feind, das Landesgericht Wels, klar. Der OGH verhängte neuerlich ein Ordnungsgeld von
1.450 EUR. Begründung: “In seinen breiten, allerdings phrasenhaften und inhaltlich wenig Substanz aufweisenden Ausführungen wiederholt der Vater erneut in beleidigender Art seine Vorwürfe gegen seine Ex-Frau (und Mutter seiner Kinder), den Erstrichter und den Rekurssenat. Beispiele für die in der Rechtsmittelschrift gängige Wortwahl sind ‘Schwachsinn’, ‘Pfusch’, ‘unprofessionell’, ‘Verarscherei’ usw.”

Weiter, OGH: “So spricht der Einschreiter beispielsweise davon, dass sich die Richter seit 4.5 Jahren mit der psychisch kranken Kindesmutter neurotisch identifizieren und ihn selbst neurotisch abwehren, dass sich die bestrafenden Richter gedankenlos mit einer Richterkollegin bzw mit Richterkollegen identifizieren, dass der Beschluss des Erstrichters als höhergradige psychologische Fehlleistung anzusehen sei, dass die Vorsitzende des Rechtsmittelsenats von Hausverstandspsychologie und im Besonderen von Kinderpsychologie so wenig Ahnung habe, dass ihr Verhalten aus medizinischer Sicht als gefährlich einzustufen sei (im Übrigen sei ihre emotionelle Intelligenz nicht ausgereift), und der kinderlieblose Senat nachweislich seit vier Jahren in dem Akt psychologischen Pfusch betreibe; sein Verhalten sei als klassisch neurotisch zu bezeichnen.”

“Kinderliebloser Staat” (c/ Dr. Alois Kaiser)

“In Anbetracht des Umstandes, dass auch die Ausmessung einer Ordnungsstrafe an der gesetzlichen Obergrenze durch das Rekursgericht nicht ausreichte, den Einschreiter zu einer Änderung seines Verhaltens zu bewegen, ist neuerlich eine Ordnungsstrafe im gesetzlichen Höchstausmaß von EUR 1.450 zu verhängen.”

Dokumentiert unter Entscheidung 10Ob110/07k - 18. Dezember 2007.

Dem Rekurs dagegen wird nicht stattgegeben Entscheidung 10Ob39/08w - 22. April 2008.

Marcus J. Oswald (Ressort: Scheidung)

Patient Österreich - Die Ehe ist tot

Veröffentlicht in Fakten, Scheidung by marcusjoswald am Juni 19th, 2008

Hustler Frauenmotiv 06-1978 Zeitschriftenarchiv Oswald 1090

So manche Geschiedene drehen sich beim Familiengericht durch den Fleischwolf.
(Fotoquelle: Hustler, Juni 1978. Zeitschriftenarchiv Oswald 1090)

Frau als “Fickmatratze” für Mann. Mann als “Geldsack” für Frau. So muss man den Status Quo der Ehe umschreiben. Die Banderole hat ihre Gloriole verloren und als laienspirituelles Ereignis keine Bedeutung mehr. Das sind - kurz umrissen - die Ergebnisse einer Scheidungsstudie der Statistik Austria (17. Juni 2008).

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Wodurch begann die Talfahrt? Hauptgründe: Falsche Erziehung der Töchter durch Mütter (Cinderella-Mythos). Verlust der Werteorientierung (Vorbilder) und Autoritätsverlust bei den Kontrollinstanzen (Schulen, Parteien). Persönliche und charakterliche Unreife (Jugendehen, Frühschwangerschaften). Finanzielle Sorgen im Alltag (Teuerungsraten, Schulden).

Gründe, warum Ehen scheitern

Der Imago-Faktor: Das Scheitern der Ehen ist heute nicht mehr stigmatisiert. Es verhält sich wie mit der Gratiszeitung oder den 1.000 Freiminuten am Handy. Gelesen. Weggeworfen. SIM-Karte leer. Betreiber gewechselt. Was nichts kostet, ist nichts Wert, wird nicht geschätzt. Eine Schnellscheidung kostet 180 Euro.

Der Politik-Faktor: Die Ehe wird zu sehr als privates Vergnügen gesehen. In Wahrheit ist sie ein öffentliches Ereignis, das den Jungen und Kindern auf natürliche Weise eine Ahnung von Familiensinn und Zusammengehörigkeitsgefühl vermitteln könnte. Die Ehe hätte Vorbildfunktion. Doch sie wird nicht mehr als atomares politisches Ereignis gesehen (Ehe als Kern- und Keimzelle der Gesellschaft). Zum Beginn des
3. Jahrtausends ist sie in die Bedeutungslosigkeit geschlittert. Es wurde egal, ob jemand verheiratet ist oder nicht. Das Image der Ehe ist im Keller. Die Ehe wurde Kellerkind. Ohne Aussicht und Zukunft.

Die Image-Terminatoren der Ehe

Der Imageschaden wurde von Hand erzeugt. Die Fritzls der Ehe, jene, die sie kaputt machten, sind benennbar:

  • Treibende Kräfte sind österreichische Mainstream-Frauenzeitschriften wie “Wienerin“, “Woman“, “Life&Style“, die voll sind mit Beiträgen über den nächsten Seitensprung. Sie sind medialer Transportriemen und befördern maßgeblich die Einstellung von Frauen in den Dreißigern zum “Anything Goes”, das so lange geht, bis nichts mehr geht. Wer den schnellen Seitensprung ideologisch befördert (wie einst Veronika Pelikan als Chefredakteurin der “Wienerin”), macht sich durch mediale Verunreinigung des Denkens Mitschuld an einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, die Österreich nun hat.
  • Die politischen Frauenvereine beleben den Tod der Ehe. Sie impfen Frauen ab 20 (und schon darunter)
    ein Supergirl-Image ein. Verkürzt gesagt verheißen die Vereine, die oft unter dem Tütü des “Kinderschutzes” antanzen, dass Frauen die Superheldinnen von Heute sind, um deren gepiercten Bauchnabel die Welt rotiert. Dadurch gerät das Soziale, Kollegiale, Partnerschaftliche als Grundwert in den Hintergrund. Die Frauenvereine, die großteils aus lesbischen Aktivistinnen bestehen, kommunizieren das neurotisch-narzistische Selbstgefühl (von Slogans “Abtreibung ist Frauensache” [falsch] bis “Scheidung ist Frauensache” [noch falscher]) so lange nach Außen, bis die feministische Grußbotschaft in den Köpfen der jungen Frauen hängen bleibt. Die Deformation ist irreparabel.
  • Zuletzt trägt die SPÖ an der hohen Scheidungsrate Mitschuld. Ihre liberalen Gesten in familienpolitischen Angelegenheiten zeigen Orientierungslosigkeit und zermürben und zerstören einen ganzen Gesellschaftsverband. Dieser zerfällt zusehends. Die Partei der Proletarier aller Länder riss die Schwingtür für schnelle Scheidungen so weit auf, dass die Leute massenweise durchdrängen.

Was sind die traurigen Zahlen und Fakten der Scheidungsstudie der Statistik Austria?

Österreichweit: Geschiedene Ehen 2007 - 20.516 (+ 0,9 % zu 2006)

Scheidungsquoten (Vergleichsprozentsatz zu geschlossenen Ehen aus gleichem Jahrgang):

  • 2007: 49,5 %
  • 2006: 48,9 %
  • 2005: 46,4 %
  • 2004: 46,1 %
  • 2003: 44,0 %
  • 2002: 45,2 %
  • 2001: 46,0 %
  • 2000: 43,1 %
  • 1999: 40,5 %
  • 1998: 38,6 %
  • 1996: 38,3 %
  • 1992: 33,7 %
  • 1988: 29,5 %

In den letzten 20 Jahren stieg der Faktor Ehescheidung in der Gesamtgesellschaft Österreich von 29,5 % auf 49,5 %.

International liegt die Scheidungsrate in der Türkei bei rund 10 %. In Italien bei 12 %. Auf der iberischen Halbinsel Portugal und Spanien bei 20 %. Japan: 33 %. Holland und Frankreich: 38 %.

Die österreichischen “Bundesländerquoten” für das Jahr 2007:

Wien (SPÖ dominiert): 64,2 % aller Ehen geschieden (!)
NÖ (ÖVP dominiert, aber Wien-Nähe und “rote Hochburgen”): 48,4 %
Steiermark (SPÖ dominiert): 47,5 %
Vorarlberg (ÖVP dominiert): 46,8 %
Salzburg (SPÖ dominiert): 45,1%
Kärnten (FPÖ/BZÖ dominiert): 41,7 %
OÖ (ÖVP dominiert): 41,1 %
Burgenland (SPÖ dominiert): 39,8 %
Tirol (ÖVP dominiert): 37,9 %

SPÖ-Bundesländer ohne Moral

In jenen drei großen Bundesländern, die unter SPÖ Einfluss stehen, sind die Scheidungsraten am Höchsten.

Österreichweit gingen die Ehen im Durchschnitt nach 9,2 Jahren vor das Familiengericht. 1,4 Prozent ließen sich nach nur einem Jahr scheiden. Zu hoffen ist, dass diese Damen und Herren wenigstens das Wort Kondom buchstabieren konnten. Bei so viel Intelligenz noch Kinder zu zeugen wäre nämlich frevelhaft.

Aus den geschiedenen Ehen 2007 blieben 21.061 Kinder als Scheidungswaise auf der Strecke.
71,4 % sind minderjährig (unter 18 Jahre). Die durchschnittliche Kinderzahl (alle Altersstufen) lag bei 1,03.

Die Statistik Austria führt Buch: 1.306 (6,2 %) Kinder waren zur Zeit der Scheidung noch nicht drei Jahre alt.
2.451 (11, 6%) im Kindergartenalter (3 bis unter 6 Jahre). 3.689 (17,5 %) im Volksschulalter (6 bis unter 10 Jahre). 3.892 (18,5 %) waren zwischen 10 bis unter 14 Jahre alt und weitere 3.693 (17, 5%) Jugendliche von
14 bis unter 18 Jahren.

42,5 Prozent der Ehen kinderlos

Insgesamt blieben 42,5 % aller im Jahr 2007 geschiedenen Ehen (8.725 Fälle) kinderlos. Aus 4.822
(23,5 %) Ehen ging je ein Kind hervor. 5.193 (25,3 %) Paare hatten zwei und 1.776 (8,7 %) drei oder mehr Kinder.

88,4% aller Scheidungen erfolgten im Einvernehmen (§ 55a EheG: 18.132 Fälle). Dieser Wert ist über
die letzten Jahre fast konstant (1998 - 2007: 87,4 % - 90 %). Der Rest, knapp 12 % (in Zahlen: 2.384), sind in Österreich strittige Scheidungen, die die Gerichte lange und intensiv beschäftigen.

Gerichte dürfen nicht klagen

Die Gerichte dürfen nicht klagen. 2007 wurden durchschnittlich pro Monat 1.710 Scheidungsklagen bei den Bezirksgerichten eingebracht. Eine Ehescheidung dauerte 2007 im Schnitt 1,8 Monate. In 74,8 % der Fälle verhandelte man unter 3 Monate. Die harten Nüsse (0,6 %) der Ehescheidungen dauern drei und mehr Jahre.

Marcus J. Oswald (Ressort: Fakten)

Feine Herren und Richter - Herberts langes Leiden

Veröffentlicht in Justizfälle, Scheidung by marcusjoswald am Juni 15th, 2008

(Wien, im Juni 2008) “Da Stummer is ein feiner Herr, da Laskaris ein Sir und der Hauke ein Gentleman –
im Vergleich zu diesen Richtern!”

Herbert ist am Telefon merklich unzufrieden. Sein fünfjähriger “Kampf ums Kind” mit seiner aus Kiew (Ukraine) stammenden, um vieles jüngeren Exgattin haben den 50-Jährigen Wiener Gitarrenspezialisten aufgerieben. Psychisch und körperlich. Im Herbst 2007 erlitt er nach Erhalt eines ungünstigen Gerichtsbeschlusses einen Herzinfarkt. Dann ging er auf Kur.

Kind weg, Darm weg

“Im folgenden Jänner schnitten mir Ärzte 20 Zentimeter meines Dickdarms weg. Ich habe eine 40 Zentimeter lange Narbe am Bauch.”

Die Krankheiten sind psychosomatisch. Verursacht im Endloskampf um das Besuchsrecht und Sorgerecht für ein heute 8-jähriges männliches Kind, dessen biologischer Vater Herbert ist. Mitten in Wien. Des Hochbegabten Gerichtseingaben sind meisterhaft, voller Logik und Klarheit. Die Zitatquellen sprudeln über. Was er davon hat?

Zwei Verhandlungstage

“Wenn eine Richterin will, dass ein Mann nichts bekommt, ist das so. Wie hatten mittlerweile netto 54 Stunden Scheidungsverhandlung.”

Herbert bot 25 Zeugen auf, seine Exfrau einen Einzigen. Seinen Nachfolger, einen deutschen Krebsarzt, der sich die heute 30-jährige Exfrau “einzog”. Auf jeden Fall: Kein Ende mit Schrecken, sondern ein Schrecken ohne Ende. Die Gerichte haben noch viel Arbeit.

(Anm. Personenlegende oben: Ernst Walter Stummer ist der Ex-Einbrecherkönig von Wien,
Peter Laskaris Ex-Escortagentur-Halter, Harald Hauke Ex-Boss des Wiener Rotlichts).

Marcus J. Oswald (Ressort: Scheidung)

Mag. Herwig B. erhält Hausverbot in Justizpalast

Veröffentlicht in Familienrecht, Scheidung, Väterrechte by marcusjoswald am Mai 28th, 2008

Herwig B - Foto Oswald diegalerie

(Wien, im Mai 2008) Helmut Qualtinger sagte: Simmering gegen Kapfenberg, das ist Brutalität. Das war quasi falsch. Mag. Herwig B. gegen die Wiener Richterin Doris Täubel-Weinreich, das ist Brutalität.

Mag. B. ist Unternehmensberater. Mag. Täubel-Weinreich Fachgruppenvorsitzende für Familienrecht in der Richtervereinigung.

Es herrscht unüberbrückbarer, ideologischer Kleinkrieg zwischen Herwig B. und der Justizfunktionärin. Es bleibt Chronisten späterer Jahre vorbehalten zu zählen, wieviele Strafanzeigen, Rekurse und Beschwerden B. gegen Wiener Richter einbrachte. Manchmal erhält der “Serienanzeiger” (Titel: OGH Wien) 14 Gerichtsbriefe pro Tag. Justizfunktionärin Täubel-Weinreich, die in Wien den politischen Ton im Familienrecht angibt, wirft er vor, dass sie männerfeindlich und daher “amtsmissbräuchlich” vorgeht. Sein Ziel ist definiert: Demontage der Justizfunktionärin.

Justiz berschwor geharnischtes Verhalten herauf

Der Ausgang für die heute verfahrene Situation liegt 2001. Damals wurde die ehebrechende Gattin des Herwig B. von der Wiener Justiz in Schutz genommen. Ihm wurden - quasi zur Belohnung der Frau - alle vier Töchter weggenommen. Aus dem tirolstämmigen, unbescholtenen Unternehmensberater wurde ein unritterlicher, unerbitterlicher Andreas Hofer.

Zusammengefaßt (und verknappt): Im August 2001 zog die langjährige Ehefrau Chantal B., damals 35 Jahre alt, zu ihrem Italo-Lover und nahm alle vier minderjährigen Töchter mit. Sie ist heute rechtsfreundlich vom Linzer Scheidungsanwalt Dr. Günther Tews vertreten, den gewisse Wiener Kreise “Verräter” und “Brandbeschleuniger” nennen. Nach von Mag. Herwig B. erzwungener, behördlicher Rückführung der vier Kinder und anschließender Rückkehr der Bis-Heute-Noch-Ehefrau nach Österreich wurden die Kinder “nur aufgrund des Anratens der vorbereitenden Hilfskraft” (Zitat Herwig B.) am LG f. ZRS Wien Dr. Eva Stöckl-Lacina im November 2001 aus ihrer gewohnten Umgebung heraus gerissen und in die Obhut der Kindesmutter in ein Zimmer des Frauenhauses gegeben. Diese Entscheidung des - später für befangen erklärten - Richters Mag. Walter Steinschaden vom LG f. ZRS Wien wurde mit Beschluss vom 1. Februar 2002 bestätigt (43 R 42/02y).

Klassischer Stellvertreterkrieg - Frau wird verschont, Richter politisch attackiert

Seither ist Krieg ein Hilfsausdruck für alles, was in dieser Causa passiert. Es ein klassischer Stellvertreterkrieg, denn gegen die Bis-Heute-Noch-Ehefrau geschieht überhaupt nichts. Sieben Jahre unerbitterlicher Kampf auf Biegen und Brechen gegen die Justiz. Wie vielfach in solchen Konflikten, ändert sich an Erstbeschlüssen nichts.

Bis jetzt waren es magere sieben Jahre. Herwig B. hofft auf sieben fette Jahre. Seit einigen Jahren liegen zahlreiche EMRK-Eingaben (gegen Richter) kurz vor Beschluss. In letzter Zeit blüht er auf und kommt richtig in Fahrt. Der Hochintelligente (IQ: 140) veröffentlicht alle Eingaben online. Tonnenweise Sudelbriefe ebenso wie juristisch korrekt Formuliertes.

Was er von den Wiener Rechtsinstitutionen hält, ist weidlich bekannt. Nichts. Die einschlägigen Foren sind voll davon. Und wie immer haben Briefe, die den Ton verfehlen, einen Gran Wahrheit. Wer an die Reinheit der Justiz glaubt, muss von dieser Selbstkritik einfordern. Das geschieht im Scheidungsfall H.B. gegen C.B. nicht. Es ist ein Härtefall, in dem die Justiz von Beginn auf einem Auge blind war und ehrenhaftes Verhalten vermissen ließ.

Hausverbot im Justizpalast

Das Spiel läuft nun natürlich auf anderen Ebenen weiter: Am 19. Mai 2008 sprach der von B. schlicht als “Hausmeister” titulierte Richter Mag. Dr. Anton Sumerauer für das Präsidium des OLG Wien (Justizpalast) ein schriftliches Hausverbot gegen B. aus. B. habe sich am 14. Mai 2008 gegenüber einem Richter in dessen Zimmer lautstark benommen. Außerdem falle Herwig B. dadurch auf, dass “er in Eingaben die mit seinen Sachen befassten Richterinnen und Richter ordinärst beschimpft”. Mag alles sein. Nur: Wer Herwig B. in seiner Wohnung besucht, stellt fest, dass er sehr wohltemperiert und in vielen gebunden Sätzen zu sprechen im Stande ist. Daher wäre festzustellen, wie weit die Richter im Fall Herwig B. ein Aufkochen der Emotionen provozieren.

Im Gegenzug tauchte in einschlägigen Internetforen das Auto der Richterin Doris Täubel-Weinreich auf.
Es sei ein dunkelblauer Mitsubishi Pajero Sport 2, 5TD GLS Bj. 1999 mit 186.000 km um 7.200 Euro. 100 PS habe das Gefährt, Diesel fahre es, mit ABS, Klimaanlage, Sitzheizung (!), elektrischem Fensterheber vorne und hinten sowie Anhängerkupplung. Neupreis 31.590 Euro. Verbrauch 10,5 Liter pro 100 km, CO2 Emission 283,5 g/km.

Debatte im Bank Austria Forum

In dieser Schlammschlacht gerät anderes zur Randnotiz: Heute, 28. Mai 2008 veranstaltet die Tageszeitung
“Die Presse” eine Podiumsdiskussion zum Thema “Haben Kinder Recht(e)?”. 19 Uhr, Festsaal “Oktogon” der
Bank Austria, Schottengasse 6 (1. Stock), 1010 Wien. Eintritt frei.

Es debattieren die Richterin Doris Täubel-Weinreich, Funktionärin der Fachgruppe Familienrecht in der Richtervereinigung, die Anwältin Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin und Familienrechts-Expertin der Wiener Anwaltskammer, der Soziologe Univ.-Prof. Gerhard Amendt und Kinderpsychiater (und mit 9.000 Expertisen vielbeschäftigter Multigutachter) Univ.-Prof. Max Friedrich.

Auf letzteren haben sich Väterrechts- und Scheidungsselbsthilfegruppen Wiens mit Kritik eingeschossen.

Sicher sein kann man, dass Mag. Herwig B. in den Publikumsreihen sitzen wird.

Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht)

Politisierte Väter - Debatte im FPÖ-Club - 28. Mai 2008

Veröffentlicht in Familienrecht, Männerpolitik, Scheidung, Väterrechte by marcusjoswald am Mai 7th, 2008

(Wien, im Mai 2008) In Österreich herrscht Kinderschwund in der Bevölkerung. Nur 1,6 Kinder werden pro Ehe geboren. Und dann das: Der Bund wird immer mehr zum Bündchen. Es gibt tausende Scheidungswaise. Um die dann heftig gestritten wird.

Einvernehmliche Scheidungen halten nicht immer, was sie versprechen. Spielregeln nach dem Spiel werden nur bei reichen Leuten eingehalten. Dort, wo Besitztum und Apanage als Schweigegeld verteilt wird, wagt keiner das Ausscheren aus den Vereinbarungen wie Besuchsrecht und Unterhalt. Bei Armutsehen herrschen zügellose Manieren unter Verflossenen.

Streit um Kaisers Bart

An der “Scheidungsindustrie” profitiert nicht nur die Anwaltschaft. Dass alleine in Deutschland pro Jahr eine knappe halbe Milliarde (!) Euro an staatlicher Verfahrenshilfe für Scheidungsstreitigkeiten finanziert werden muss, weil die Verfahren so zäh laufen, wurde zum Belastungsfaktor für den Gesamtstaat.

Scheidung ist Privatsache. Der “Faktor Kind” war Privatsache. Seit einigen Jahren treten zornige Männer mittleren Alters an die Öffentlichkeit, die Veränderungen wollen. Gruppen formierten sich, die Forderungen an den Gesetzgeber richten. Was daraus wird, ob der feministischen Tentakel einige Köpfe abgeschlagen werden, wird man sehen. Besieht man, dass die Chefin der mächtigen Vereinigung “Autonome Frauenhäuser Österreichs” eine 49-jährige Politologin ist, kann man zumindest erwarten, dass ein intellektuelles Gegengewicht zu 30 Jahren Feminismus in Österreich entsteht.

Diskussionsauffrischung

Ein Anstoß zu neuen Gesellschaftsbildern abseits pubertärer Metrosex-Entwürfe und Patchwork-Rhethorik. Die Richterinnen (70 Prozent aller Richter an Wiener Gerichten in Erstinstanz sind Frauen) werden noch einige Jahre zu Gunsten der Frau entscheiden, wenn es um Obsorge, Apanage und Besuchsrecht geht. Die Taue und Seilschaften wurden in den letzten dreißig Jahren zu dick. Man steht sich im Wort.

Doch vielleicht entsteht eine Diskussionsauffrischung. Dass der demagogische H.C. Strache von der FPÖ Wege des Aufbruchs in dieser gesellschaftlichen Frage unterstützt, verwundert nicht. Er ist selbst frisch geschieden. Dass die Diskutanten aus allen Coleurs stammen, sich vom Arbeitslosen, der ICH-AG bis zum Manager querbett zusammensetzen, hebt die politische Einseitigkeit wieder auf.

Öffentliche Diskussionsrunde

Väter- und Kinderschicksale heute
am 28. Mai 2008 – 18 Uhr bis vorr. 21:30 Uhr
im Parlament Wien, freiheitlicher Parlamentsclub

Themen:

1. Begrüßung aller Anwesenden

2. Information der Anwesenden über die bereits abgeschlossenen Aktionen

3. Vorstellung der anwesenden, bereits tätigen Gruppierungen und Vereine
www.trennungsopfer.at (unabhängige Plattform für alle Betroffenen)
www.vaeter-ohne-rechte.at (Betroffene Menschen - Kinder, Väter, Mütter, Großeltern)
www.genderwahn. com (Gruppierung zum Thema Männerrechte)

4. Information der Anwesenden über die weiteren geplanten Schritte in der Thematik Väterrechte – Gleichbehandlung von Vätern und Müttern - Kinderrechte z.B. weitere geplante Demos (Tulln, St. Pölten). Veranstaltungen (Vereinssitzungen, Vätertage im Herbst 2008, großes Kinder/Väter Event in 2009)

5. Aufruf zur Eintragung in die gemeinsame Datenbank um das Netzwerk zu vergrößern und damit der Thematik mehr Gewicht zu verleihen

6. Klassifizierung der einzelnen eingelangten Einzelfälle nach Problemtyp (Wegweisung, Obsorge, Besuchsrecht)

7. Wesentliche Gemeinsamkeiten der Einzelfälle (Väterrechte, Kinderrechte, Änderungspotentiale)

8. Offene Diskussion

Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht)