Entsorgte Väter machen Kino voll

Nach dem Film: Männerpartei-Chef Oliver Hoffmann und der deutsche Regisseur Douglas Wolfsperger mit dem Mundl-Bier. (Foto Marcus J. Oswald)
(Wien, am 25. November 2009) Volles Haus bei der Vorpremiere von „Der entsorgte Vater“ von Douglas Wolfsperger. Die Zuseher sind ein echtes Testpublikum: Sie gehen mit dem Film mit. Zwischenrufe bei Schlüsselszenen. Szenenapplaus für programmatische Aussagen im Film. Nach dem Film stellt sich Regisseur Douglas Wolfsperger den Fragen, die eine Debatte mit Statements zu Kernthemen des Familienrechts auslösen. Zwei wirkliche Richter im Publikum, darunter die Ressortsprecherin für Familienrecht der Richtervereinigung, dazu ein Vertreter der Volksanwaltschaft. Alle Obleute der maßgeblichen Neuen Väterrechtebewegung. Sie sind voller Pläne. Der Saal A des Tuchlauben-Kinos ist bis auf den letzten Platz gefüllt (210 Sitze).
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Es ist ein Film, der Herz und Verstand anrührt. Der Film „Der entsorgte Vater“ könnte ein neuer Leitfilm der Väterrechtebewegung werden. Er zeigt ohne Visier und abgedunkelte Augenblenden, offen und in schönen Bildern Männer, die aus dem Leben kommen und durch die Justiz ins Abseits entsorgt wurden. Hauptdarsteller sind ein deutscher Polizist, ein Hobbypilot, ein Arbeiter und ein ehemaliger Lehrer, der heute Väterrechteaktivist.
Der Film wie er in Österreich gezeigt wurde, ist die Langversion wie sie in Deutschland nicht gezeigt werden kann. Dort reklamierte die Exfrau des Regisseurs ein acht Jahre altes Foto seiner Tochter aus dem Film heraus. Doch diese Einstweiliger Verfügung gilt nicht für Österreich. Daher sehen die Gäste – zum Glück – den ganzen Film.
Statement von Douglas Wolfsperger zur Einstweiligen Verfügung im O-Ton (erstes Video):
Filmausschnitte:
Dokumentarfilme gelten in der Regel als langweilig. [...]

Spricht wie ein Professor: Jurist Adrian Hollaender. Der engagierte Stehgreifredner zum Thema Familienrecht und dem mangelnden Geist der Menschenrechte in seiner praktischen Auslegung in Österreich.
(Foto: Marcus J. Oswald am 25. November 2009 im Tuchlauben-Kino Saal A)
Statement von Adrian Eugen Hollaender im Tuchlauben-Kino:

Bereichssprecherin für Familienrecht in der österreichischen Richtervereinigung und seit zehn Jahren Familienrichterin, Doris Täubel-Weinreich, zeigt sich vom Film berührt und spricht aus dem Publikum. (Foto: Marcus J. Oswald am 25. November 2009 im Tuchlauben-Kino Saal A)

Vaterverbot-Graz-Sprecher Oberarzt Thomas Auer aus dem Publikum. (Foto: Marcus J. Oswald)

Väter ohne Rechte-Obmann Martin Stiglmayr wurde von der Vaterverbot-Veranstaltung irrtümlich nicht eingeladen, las aber hier von der Veranstaltung und lud sich selbst ein. Wortspenden aus dem Publikum. (Foto: Marcus J. Oswald)

Zwei Ex-Siemensianer: Nach dem Film zeigen Aktivisten und entsorgte Väter das Filmplakat Der entsorgte Vater.
(Foto: Marcus J. Oswald)

Premierengast Herr Friedl in Begleitung seiner entzückenden Lebensgefährtin (nicht im Bild).
(Foto: Marcus J. Oswald)

Wortmeldung aus dem Publikum: Autor Gerald A. Zeiner, der im Buch Scheidungshuren eine ökonomische Analyse vornimmt, wer an der Scheidungsindustrie verdient. (Foto: Marcus J. Oswald im Saal A)

Eine Schautafel aus Buch Scheidungshuren. (Foto: Buch)
Statement von Gerald Zeiner im Video:

Vom Film überzeugt: Premierengast Patrick Lange reiste aus Mödling an. (Foto: Marcus J. Oswald im Foyer)

Mittlerweile schon Stammgast bei wichtigen Ereignissen (zuletzt Herwig Baumgartner-Verhaftung):
Premierengast Johann Onkel Hans Branis. (Foto: Marcus J. Oswald im Saal A)
Das Thema Herwig Baumgartner war während der Veranstaltung, die von 20 Uhr (mit Nachbesprechung) bis 0 Uhr 50 dauerte, mit keinem Wort ein Thema. Wohl waren Delegierte des Vereins „Humanes Recht“ gesichtet, doch keiner dieser Vereinsvertreter meldete sich aus dem Publikum zu Wort. „Vaterverbot“ wollte als Veranstalter keine Unruhe. Per Email schrieben Sie ans Journal: „Hallo Marcus, es sind 8 Karten auf Deinen Namen reserviert. Uns ist sehr wichtig, dass die Veranstaltung höchst ruhig und seriös abläuft, deshalb ist die „XXX-Truppe“ ausdrücklich NICHT erwünscht. Emotionale Ausbrüche, Beschimpfungen und Provokationen sind definitiv unerwünscht, auch wenn sie sachlich noch so begründet und verständlich sind. Informiere diesbezüglich bitte Deine Leute. Es haben sich auch einige für unsere Sache höchst wichtige Personen angemeldet, die wir keinesfalls provozieren wollen. Auch wenn es vielen Wienern nicht passt, arbeitet Vaterverbot friedlich und konstruktiv. Wir suchen Verbündete, keine Feinde. Ein blinder Kampf befriedigt bestenfalls den eigenen Kampfwillen, der Sache nützt er in unserem Fall aber nichts. lg, Kurt Heiligenmann“. (per Email, 25. November 2009)
Es gab rund 40 Wortmeldungen aus dem Publikum und nur in einer einzigen wurde Baumgartner – nicht namentlich – erwähnt. Ein Richter griff das Mikrophon und beklagte sich, dass „mittlerweile Richter auch bedroht werden“. Er forderte zur Mäßigung im Kampf um die Themenhoheit auf.
Die Wortmeldungen (zusammengefasst):

Dr. Thomas Auer von Vaterverbot - Im Forderungskatalog sind Positionen ausgearbeitet. (Fotoquelle: Vaterverbot)
Wortmeldung Thomas Auer: Vaterverbot-Vorstand Auer lobt den Film dankt dem Regisseur, dass er „dem gesellschaftlichen Problem ein filmisches Werk geschaffen hat“. Auer verweist darauf, dass sich die Väter in Österreich derzeit „organisieren“. Sein Verein hat „innerhalb eines Jahres 4.500 Mitglieder akquiriert“, darunter 30% Frauenanteil. In der Hauptsache betroffene Scheidungsteile. Zum Forderungskatalog.
Ein Diskutant (ohne Namen): „Es ist ganz verblüffend wie dieser Film mir einen Spiegel meiner eigenen Realität vorgehalten hat. Ich glaube, es geht ganz, ganz vielen Vätern so.“ Und weiter: „Was ich im Film auch gehört habe, ist das Statement, dass es politisch so gewollt ist. Ich frage mich: Warum? Was hat die Gesellschaft davon, wenn man eine Bevölkerungsschicht so unterdrückt, so erniedrigt und so die Rechte und somit die Lebensqualität entzieht?“
Ein Diskutant (ohne Namen): „Ich habe mich vor 25 Jahren als männlicher Kindergärtner beworben.“ (Statement folgt im O-Ton als Kurzfilm!)
Wortmeldung Martin Stiglmayr: Väter-ohne-Rechte Obmann Stiglmayr aus Tulln verweist auf Väter, die sich um Kinder kümmern wollen. Und er sieht einen politischen Willen, der das verhindert. Er fordert Beugestrafen für Mütter, wenn das Besuchsrecht nicht klappt. Als abschreckende Massnahme. Er verweist auf ein deutsches Modell rund um den Richter Rudolph, der mittlerweile Anwalt ist, der das einmal durchzog und danach klappte es immer mit dem Umgangsrecht. Douglas Wolfsperger erwidert, dass er das Modell kennt und dass Richter Rudolph, der nun Anwalt ist, mittlerweile sein Anwalt ist. „Rudolph ist ein großer Vordenker der deutschen Väterbewegung.“
Wortmeldung Oliver Hoffmann (Männerpartei): folgt.
Wortmeldung Doris Täubel-Weinreich: folgt.
Wortmeldung Adrian Hollaender: Im Wortlaut.
Weitere Wortmeldungen: folgen.

Am Tatort - Marcus J. Oswald. (Foto: Kamerakind um 0 Uhr 53)
Vaterverbot proudly presents – Premiere „Der entsorgte Vater“ – Tuchlauben Kino

Verein Vaterverbot lädt zur vorgezogenen Kinopremiere in das Wiener Tuchlauben-Kino und ins Grazer-Geidorf Kino. Regie-Karten auf der Webseite! (Foto: Der entsorgte Vater. Filmwebseite: www.derentsorgtevater.de)
(Wien, im November 2009) Der Verein Vaterverbot, der gemäßigt, aber in der Sache bestimmt auftritt, bietet all jenen, die sich mit der neuen Väterrechtebewegung identifizieren oder sich mit deren Zielen solidarisch erklären, am 25. November 2009 in Wien und Graz einen kostenlosen Kino-Abend. Zwei Tage vor dem offiziellen Kinostart läuft die Dokumentation „Der entsorgte Vater“ des deutschen Regisseurs Douglas Wolfsperger.
Die Synopsis (roter Faden) des Films: „Douglas Wolfsperger widmet sich einem gesellschaftlichen Phänomen, das in der öffentlichen Wahrnehmung kaum vorkommt: Männer, die nach einer Trennung von ihren Frauen nicht nur als Partner, sondern auch als Vater „entsorgt“ werden und die – oft vergeblich – um die Beziehung zu ihren Kindern kämpfen. Vier Väter schildern in berührenden Interviews ihr Leid und ihre Bemühungen. Eine Mutter begründet die Umgangsverweigerung aus ihrer Sicht.“
Vertiefung der öffentlichen Diskussion
All jene, die sich den Film anschauen wollen, sind willkommen. Der Regisseur ist im Wiener Tuchlauben-Kino persönlich anwesend. Nach dem Film wird es eine kleine Diskussion und geselliges Beisammensein geben. Der Film will eine gesellschaftliche Diskussion, die seit einigen Jahren schärfer wahrgenommen wird, nicht nur anstoßen, sondern vertiefen. Dass die öffentliche Diskussion schärfer geführt wird, kann man damit belegen, indem man einfach die Medienberichte zwischen 2005 und 2009 auf einen Tisch legt und gegengleich Medienberichte aus dem Zeitraum 1995 und 1999.
In den 90er Jahren war das Thema Vater-Kind-Beziehung medial überhaupt kein Thema. Es existierte nicht. Mitte 2000 im selben Zeitfenster werden dazu Diplom- und Doktorarbeiten an Universitäten und Sachbücher geschrieben. Dieser neue Kinofilm will mit dem „Medium Film“ das Thema in ein breites Bewußtsein bringen.
Kostenlose Regiekarten liegen bereit
Kostenlose Premierenkarten gibt es via Webseite Vaterverbot. Der Verein hat ein Kontingent an Karten. Einfach unten eintragen und den Namen angeben, für den sie hinterlegt werden sollen. Zum Tuchlauben-Kino geht es hier.
Einmal im Sommer 2009 gab es eine Einstweilige Verfügung. Der Film wird so aber sicher nicht verhindert. (Gerichte überschätzen sich.)

Zum Trailer des Films.
Hier gibt es einen Trailer zum Ansehen.
Die Filmwebseite lautet: www.derentsorgtevater.de
Offizieller Kinostart in Österreich: 27. November 2009
Originaltitel: Der entsorgte Vater
Land, Jahr: D, 2008
Filmlänge: 86 Minuten
Genre: Dokumentation
Regie: Douglas Wolfsperger
Produktion: Douglas Wolfsperger Filmproduktion GmbH in Co-Produktion mit:
SWR (Redaktion: Gudrun Hanke-El Ghomri) und ARTE (Redaktion: Ulle Schröder)
Drehbuch: Douglas Wolfsperger
Kamera: Tanja Trentmann bvk, Inigo Westmeier bvk
Schnitt: Bernd Euscher
Ton: Kai Lüde
Musik: Konstantin Gropper
Verleih: GMFilms / Wilder Süden Filmverleih
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Der Verein fragte freundlich am 19. November 2009 per Email an: „Sehen wir uns bei der Premiere des Films „Der entsorgte Vater“ am Mittwoch den 25.11. um 20 Uhr im Tuchlaubenkino?“ Aber klar doch!

Vaterverbot lädt ins Kino.
Marcus J. Oswald (Ressort: Aus den Vereinen, Familienrecht, Scheidung, Väterrechte, Vaterverbot)
Väterrechte-Demo am 30. Oktober 2009 in Wien – Weltspartag

Plakat zum Ausdrucken und Verteilen. Väter marschieren für Kinderrechte auf. (Fotoquelle: Demo-Organisation)
(Wien, im Oktober 2009) Heute ist zwar erst der 3. Oktober, aber bald schon der 30. Oktober 2009, und dann kommen in Wien nach Wünschen der Veranstalter hunderte, vielleicht tausende Demonstranten, die für mehr Väterrechte eintreten. Man kann nicht absehen, wieviele kommen, aber die Plakate sind fertig. Die Spruchbänder werden soeben geschrieben. Veranstalter sind der Linzer Verein Vaterverbot in Kooperation mit der Wiener Männerpartei. Die beiden Vereine haben so etwas wie die Vorherrschaft in der Väterrechteszene übernommen.
Mehr als diese Ankündigung ist noch nicht zu sagen. Der Demonstrationszug: Um 14 Uhr vom Familienministerium (Stubenring 1, 1010) die Ringstraße entlang, nächste Station ist der ORF (Argentinierstraße), dann geht es zum Parlament, vorbei am Bundeskanzleramt und schließlich zum Justizministerium. Der Demonstrationstag ist ein Freitag, zugleich Weltspartag!

Route am 30. Oktober 2009 durch Wien. (Fotoquelle: Vaterverbot)
Plakate werden hier zum Ausdrucken und Affichieren angeboten, in den Größen DIN A2, A3 und A4.
Plakat in DIN A4 – Kleine Größe
Plakat in DIN A3 – Mittlere Größe
Plakat in DIN A2 – Große Größe
Die Kernthemen (Losungen):
- Für gleichberechtigte Elternschaft.
- Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater.
- Gemeinsame Obsorge als Grundrecht.
- Anspannung ist Zwangsarbeit.
- Für das Recht auf freie Berufswahl.
- Ein faires Existenzminimum für Väter.
- Für ein faires Unterhaltsmodell.
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Nachtrag, am 25. Oktober 2009: Wie die Veranstalter mitteilen, beginnt der Zug erst um 16 Uhr. Die Ausgabe von Werbematerial (T-Shirt, Plakate, Transparente) beginnt um 15 Uhr vor dem Familienministerium.
Auch die Demo-Route hat sich nun „angepasst“ und verkürzt. Es ist nun der übliche Halbkreis, den in Wien die unterschiedlichen Demonstrationswerber, sind es „Kindergärtner“, „Metaller“ oder nun die „Väter“ nehmen. Zwei Gerade den Ring entlang, an Hofburg vorbei, die Fassaden von Innenministerium, SPÖ-Regierungspartei und Parlament entlang vor zum Justizministerium. Das Ganze geschieht sehr „symbolisch“. Denn an einem Freitag haben ab 13 Uhr alle Behörden längst dicht gemacht und sind ins Wochenende gegangen sind.

Die Demoroute in ihrer letztgültigen Fassung. Die Wege haben sich merklich verkürzt, die Schleife zum ORF fiel weg. Auch der Zeitpunkt verschob sich nach hinten. Der Tag ist ein Freitag, womit das Aufzeigen in vielen Printmedien keine Beachtung finden wird. (Fotoquelle: www.vaterverbot.at, 25. Oktober 2009)
Dass man gerade den Freitag als Demonstrationstag gewählt hat, noch dazu den Weltspartag, ist eine Fehlplanung. Demonstrationswerber müssen einplanen, dass Medien (und zwar die agenda setting medias, also die „Großen“) etwas darüber schreiben. Dazu ist der Freitag äußerst schlecht. Die Demo beginnt um 16 Uhr, lange nach dem Redaktionsschluss (13 Uhr 30) für die Samstag-Ausgaben. Am Sonntag haben viele Zeitungen keine Ausgabe (Standard, Wiener Zeitung, Salzburger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, Oberösterreichische Nachrichten, Heute). Am Montag ist nicht mehr berichtenswert, was am Freitag abend geschah. Der Tag ist schlecht gewählt, da die Demonstrationswerber wollen, dass mit ihren Anliegen die Ringstraße brennt. An einem Freitag abend brennt aber nur der Wolf zwischen den Beinen, den man sich vom Fußmarsch holt. Der Effekt wird mager sein, so die Prognose dieses Journals. Was schade ist.
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Das war die Demo (zahlreiche Fotos) (w-k, 31. Oktober 2009)
Das war die Demo (kleiner Rahmen) (vv, 30. Oktober 2009)
Das sagte Kolumnistin Sibylle Hamann (Die Presse) dazu (28. Oktober 2009)
Das sagte die ÖH (Österreichische Hochschülerschaft, Frauenreferat) dazu (26. Oktober 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Aus den Vereinen, Termindienst, Väterrechte, Vaterverbot, Männerpartei)
Monika Pinterits erhielt Besuch – von Herwig Baumgartner und Kurt Essmann

Dieses Journal ist zu Herwig Baumgartner ambivalent. Er hat viel Licht, auch viel Schatten. Diesmal wieder viel Licht: Er zeigte Monika Pinterits ihre Grenzen und falsche Philisophie auf. Sie meint, in Wien Väter damit erpressen zu können, dass das Wohl des Kindes vom Wohl der Mutter abhängt. (Foto: Oswald)
(Wien, im August 2009) In einem übel beleumundeten Webforum erschien ein Bericht, der so übel nicht ist. Er ist nicht in Hexametern geschrieben, hat aber Rhytmus. Und er verfolgt ein Ziel: Die Richterdikatur im Familienrecht, die mit einschlägigen Sozialarbeitern den Pakt gegen den Kindvater eingeht, zu beschreiben. Eigenwillig zu lesen, aber mit Nachdruck. Es geht diesmal nicht um die Baumgartner-Kinder, sondern um die Kinder eines Mannes, der sogar karenzierter Vater (!) war und damit ein besonders inniges Verhältnis zu seinen Kindern lebte. Nun zählt das bei Gericht im Scheidungsverfahren alles nichts – man ist von gemeinsamer (geschweige alleiniger Obsorge) weit entfernt, es wird nach 0815 entschieden, Kind zur Mutter, Vater blechen, alle zwei Wochen Besuchscafé. Dagegen steht nun ein Väterverein auf und zeigt dem Gericht seine Grenzen auf. Der Mann wird aus eindeutig geschlechtspolitischen Gründen, weil er Mann ist, von der Bezirksrichterin am Wiener Bezirksgericht – so gehen die Kunden und Erzählungen seit einem Jahr – nach Strich und Faden hintergangen. Was kann man gegen Bezirksrichterinnen, die das tun, tun? Nicht viel. Gewalt ist im Staat verboten. Sitzt jemand auf einem Machtsessel, ist er nicht mehr wegzubringen, trotz irrer Entscheidungen, die im Familienrecht noch dazu unter Ausschluss der Öffentlichkeit laufen. Die Macht kann man Richtern nur begrenzen, indem man sie festschreibt, Berichte über sie verfasst und deren Kindern via Google zukommen lässt. Die Rache an Ungerechtigkeiten ist das Archiv. Man bietet ihnen also Öffentlichkeit, die sie selbst nicht steuern können. Die sie nicht unter Kontrolle haben. Die nicht von der Stadt Wien und dem PID bezahlt wird. Die sie demütig betrachten, aber nicht beeinflussen können. Die Bezirksrichterin, die väternachteilig auftritt heißt: Totter. Der Vater ist mittlerweile in der Väterrechte-Bewegung organisiert, sein Akt vielen Leuten bekannt. Er machte ihn und sich selbst öffentlich, wurde nicht dazu gezwungen. Nun erschien ein Stimmungsbericht zum gerichtlich aufgetragenen Besuch beim Liebling der Väterrechtebewegung, der OBER-DSA-Sozialtante Wiens, Monika Pinterits.
(Das war übrigens die, die den Herausgeber dieses Journals im Jahr 2006 von einem öffentlichen Symposeion zum „Thema Stalking“ ohne Grund, aber mit viel Vorurteil ausgeschlossen hat, und ihm diese Nachricht durch einen Mitarbeiter des „Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ am Gehsteig im Arkadenhof vor dem Rathaus mitteilen ließ. Der Beamte kannte den Herausgeber natürlich, obwohl sich dieser ihm natürlich nicht namentlich vorstellte oder ein Schild mit Namen „marcus oswald“ umgehängt hatte. Der Herausgeber hatte diese Tagung und das Rathaus an der Feststiege um 9 Uhr 30 noch nicht betreten, sondern wartete davor auf eine Begleitung. Seine Begleitung durfte um 10 Uhr das Symposeion besuchen, bei dem 400 Zuhörer im Wappensaal waren, allerdings nur zehn Minuten, dann wurde auch er trotz Wohlverhaltens durch die Security mit dem Hinweis, „dass Sie mit dem Herrn Oswald hierhergekommen sind“, aus dem Saal hinauskomplimentiert. Diese ganzen Geschichten sind alt. Das Gedächtnis lebt. Man merkt sich solche Dinge, wo manche zum Machterhalt und feministischen Umtrieb meinen, antidemokratisch vorgehen zu können. Letztlich werden diese Geschichten und Erinnerungen immer wieder aufgeschrieben und festgehalten. Als keine vorgezogene Wahlempfehlung.)
Nun aber eine andere Geschichte. Die vom Forum, das übel beleumundet ist, aber manchmal eine Perle beinhaltet. Ein Bericht eines Vaters, der zu Frau Pinterits zitiert wird. Von einer Richterin. Wie er Haltung bewahrt. Obwohl der Psychoterror gegen aktive Vaterschaft von Frau Pinterists und Richterin Totter zwar weiterhin betrieben wird, aber nicht ewig fruchten kann. Es ist nur ein Erlebnis von vielen, die täglich geschehen. Hier wird es festgeschrieben.
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Eintrag in diesem Forum – „Betreff des Beitrags: Showdown in der KJA – Herwig gegen Pinterits – Runde 1 – Verfasst: 20.08.2009, 16:39 – Hermes an Hades – der Bericht des PONOS – Zitat: Besuch in der KJA Wien – Kinder- und Jugendanwaltschaft – heute um 10:00 Uhr, 1190, Alserbachstr. 18, 6. Stock, bei der Leiterin DSA Monika Pinterits. (Zitat Anfang/)
„Der Vater ist geladen mit Hinweis – kommen Sie ohne Mag. Herwig Baumgartner.
Stahltüren schützen die Hölle der Kinder. 9:59 Uhr – kurz wird geklingelt. Die Stimme fragt – fordert herrisch den Namen.
Drei Väter gehen in das Revier des Teufels, der Hochburg des Feindes, Feministinnen, Vampire der Väter, psychische Mörder unserer wehrlosen unschuldigen Kinder.
Als Empfang eine junge Dame – sichtlich verwirrt, dass trotz des versuchten Gebotes er kommt – nicht allein wie gewünscht – kein Opfer zu scheren Schafes gleich – kein Duckmäuser, erniedrigter, devoter Papa, in Angst um die Geisel – SEIN KIND in den Fängen der tückischen Brut.
Auftaucht die Pinterits verwirrt doch noch gefasst – schüttelt den Männern die Hand – dem Vater, Herwig und dem Vertrauten des Vaters – Männer mit festem Blick – verlegen sie sieht neben Herwig am Boden – erträgt nicht die stahlblauen Augen, den Blick des Herrn, den sie fürchtet, den sie scheut wie Vampire das Licht.
Sofort verlangt sie zu sprechen allein – nur den Vater – als billigstes Opfer – der Versuch wie gewohnt, wie die Schlange das Schaf – allein sei der Vater – er weist ab die Idee – niemals allein – ich habe nichts zu verbergen, mein Kind ist das Thema – Kollisionskuratorin SIE – gegen meinen Willen, ernannt vor der strafangezeigten Richterin Totter, Hernals.
Pinterits glaubt zu zerstören die Einheit der Väter – sprechen will sie allein mit dem Vater – er weist ab die Idee – sie bittet alle zu gehen – am Stahltor erinnert sich nun der Vater – Zeitbestätigung braucht er der Firma wegen – 10:00 Uhr bis 10:05 Uhr – Verhöhnung der Wirtschaft – Herwigs Kommentar – damit ist sie erledigt – das war die Rolle der Kollisions-Kuratorin und/oder Beistand des Kindes nach Stormann’scher Prägung – aus und vorbei – obsolet von Beginn – kein DSA oder KJA jemals bestellt werden kann – sie triumphieren – die Väter – bestätigt die These, dass keine Jugendwohlfahrtsperson darf nehmen das Amt.
Pinterits hört im Zimmer daneben – den Triumph ausgedrückt – voll Freude und Jubel – Stimmen erschallen – leise doch eindringlich scheint jemand zu mahnen, sie kommt aufgetaucht – will versuchen ihr Glück – zu retten die Trümmer, die übrig geblieben, von Kollisionskurator-Spielen der Brut – nur mit ihm und seinem Vertrauten – niemals mit Herwig – sie fürchtet den Blick, er sei „TIEF“ wirft sie vor dem vierfach entrechteten, fünffachen Vater, entrechtet durch ihre Komplizen am Gang – Schmid und Saygili.
Herwigs stählerne Augen sich öffnen, eisblau bohrt sich der Blick in das Weib – „Gruß von MELVIN soll ich bestellen“ – tönt es eher von seinen Lippen „träumen Sie oft vom ermordeten Kind?“ – es fallen weitere Namen, bekannt aus der Falter, bekannte Leichen – ermordet unter Beihilfe der JA-Fachaufsicht Pinterits – hilfsuchend schweift ab der Blick – schon lange zerbrochen die Angriffslust – wer Herwig greift an sei gewappnet zur Antwort – sie ist es nicht – wie auch – mit all den Toten im Köcher?
Letzter Versuch – das Gesicht doch zu wahren – Hoffnung auf Rettung der Möglichkeit – Beistand des Kindes – auf ewig verloren der Brut aus dem JUWO-Reservoir – sie lädt alle drei ein zum Gespräch in ihrem Zimmer – bietet an sogar noch etwas zu trinken – keiner der Herren nimmt etwas an.
Das „Gespräch“ beginnt – entsprechend der Schulung – zuerst die Fragen – Erzählungen halten als Basis her – Lügen der Mutter des Kindes zuerst – ein „deja-vu“-Erlebnis hätte die Mutter – sähe sie den Vater – unterschwellig die Vorhalte – Vergewaltigung, Gewalt, Alkoholismus und wie solle in Kind dies ertragen beim Vater?
Verleumdungen durch die Mutter oder Methode der Pinterits – wer weiß schon die Antwort?
Der Vater versucht, seine Empörung zu zügeln – da greift Herwig ein und beendet das Spiel – sie sind Kuratorin des Kindes – die Mutter niemanden interessiert hier und auch noch zuletzt – keine Rechtfertigung durch den Vater – gegen Lug und Betrug – wie gewohnt durch die Ratten – keine Antwort – sondern Frage – was wolle sie tun, die Kuratorin des KINDES?
Anträge stellen – Psychiater bestellen – Fragen, warum denn die Mutter so leide – STOP befiehlt der Vertraute des Vaters – das Spiel wird beendet, bevor es beginnt – kein Max Friedrich wird sehen das Kind – keine Auftragsgutachter ungeschoren Scheiße erzählen – Pinterits stockt – das ist nicht sie gewohnt – mit Ihnen werde ich nicht sprechen über Max Friedrich – glaubt sie zu fordern von Herwig – jeden einzeln zerlegen vor Gericht werde ich – von Stargutachtern und sonstigen Lakaien – tönt die Replik – niemand wird spielen mehr hier auf Zeit.
Aufrecht sind Beschluss des Gerichts – Beugehaft – Beugestrafe – Besuchsrecht – alles rechtsgültige Beschlüsse – umzusetzen wie eine Strafe wegen Schnellfahrens – keine Gnade gegenüber dem Geschlecht bei Verstoß gegen die Regeln des sozialen Lebens – gegen Verfassung und Grundsatz der Gleichheit in dieser Demokratie!
Es beginnt das GESÜLZE, das LEERE Gelaber – nicht wegreißen könne man Kind vor der Mutter – Beispiel sei nun der Fall Christian Salzburg – als gerissen wurde – das Kind weg vom VATER – Scharlatane haben behirnt das Problem – Typen wie Max Friedrich, der Verbrecher an Kindern – auch Monika Pinterits selbst war dabei!
Weil sie nicht könnten, nach Jahren Erfahrung – trennen des Kind von der unwilligen Mutter – den Stormann’schen Wahnsinn tischt sie uns auf – die „Anwältin der des Kindes“ – betitelt vom Häupl samt Team. Kein Chance auf Trennung der Mutter vom Kind – der Vater soll zahlen – das ist keine Frage – zuwarten, hoffen und kriechen entlang – der Pinterits Rolle schon lange entlarvt – die Komplizin der Mutter, des Roten Systems – Abzocke der Väter – die wabblige Blonde versucht noch zu labern den üblichen Scheiß.
Der Vater entrüstet – was helfen sie mir? – Erhält nun die Antwort – ich werde tun NICHTS – sie sind nicht bereit zu kooperieren, sie haben gehört was es heißt für das Kind – Mutter will nicht, was sollen wir tun?
Der Vertraute ergreift nun das Wort und bestimmt – so nicht, es ist aus, wir lassen nicht brechen, das Recht durch die Jugendwohlfahrt – als Geisel das Kind zerfleischen durch gestörte Mütter – es ist aus – Tausende Väter werden verarscht von System – weil Recht nicht soll werden Recht – wenn Mütter mutwillig zerstören das Kind – zerstören das Leben und Kindheit des wehrlosen Wesens – Hoffnung unserer Gesellschaft – Leib und Seele des Vater wohnen auch in ihm – zwei Eltern hat jeder – auch sei selbst sie geboren, weil
ZWEI haben gewollt, dass auch SIE LEBEN !
Herwig ergänzt mit knallhartem Ton – eisige Stimme – klare Worte im Raum: Sie sind bestellt für das Kind – nicht für die Mutter – nicht für den Vater – das Kind, dem Ihre Stimme verweigern Sie jetzt!
Kein Beistand des Kindes – Kollisonskurator NIE! – Unfähig für diese Rolle sie sind – vertreten nur Mütter – vertreten nur Unrecht – vertreten die schwere Straftat psychischer Verletzung am Kind – kein Thema das Problem mit der Mutter- kein Thema die Folgen der Erpressung am Vater – sieh her – Folter am Vater – erpresst mit den Kindern – PTBS als Folge – Hass der Mutter unterstützt durch deine Komplizen – hier am Gang sitzen die Verbrecher – MORD an Kindern – MORD an MELVIN – mit dabei – SIE MONIKA PINTERITS!
Sekunden tropfen – Ende des Spiels – erklärt ist der Krieg – mit bebenden Wangen versucht sich zu fassen Monika Pinterits – sucht nach Worten – sekundenlang Stille – vorbei der offene Blick – tastend am Boden entlang kriechen die Augen – suchen das Loch zu verkrümmen sich – regenwurmgleich – tiefer Züge beim Atmen verraten die Stimmung, die Spannung , die Angst vor der Wahrheit – keine Gnaden den Brechern des Rechts – keine den Helfern und ihrer Clique – eindeutig liest sie’s aus den Worten – keine Chance auf Lug und Betrug – sie weiß es ist aus – mit ihrer Rolle, mit dem Gehabe des guten Scheins – Recht muss Recht bleiben! – Ich sehe mein Kind – beendet der Vater – die Stille im Raum – niemand verletzt mehr ein Kind wegen der Rache der Mutter – unfähige Beamte des JA interessieren nie mehr – Recht wird einziehen in das Verfahren!
Pinterits schluckt – versucht zu beenden – bittet um das Ende und steht – der Vater er schüttelt die Hand – der Vertraute es macht doch Herwig – er sieht in die zitternden Augen – „NIE MEHR eine HAND für Sie – MELVIN lässt grüßen – gedenken Sie seiner – jeden Tag soll er Sie erinnern – Sie ihn erkennen – in jedem Blick“.
Der Vertraute sieht herab auf die wabblige Blonde – leicht berührt seine Hand den Arm – „erkennen Sie – wohin alle Sie gehen – denn die Kinder – sie sind unser einziges Glück!“ – fast ins Hemd macht sie sich – die sonst kühle Blonde – ob der Worte der Wahrheit – irrt umher – bis sie verlassen den Gang – eisige Stille beherrscht die Luft – es schließt sich die Tür – die Stahltür verschlossen – zurück liegt de Hölle, in der das Feuer erloschen.
Väter steht auf – die Zeit ist gekommen“ (/Zitat Ende)
Textstelle gefunden und eingestellt von: Marcus J. Oswald (Ressort: Väterrechte, Männerpolitik)
Friedrich Hirsch sucht Vernetzung – Sein Thema: Kinderbeistand
(Wels/Wien, im Juli 2009) Wer anfragt, bekommt Weiterleitung. Herr Friedrich Hirsch fragte um ein paar Namen und Adressen an. Ihm geht es ums Familienrecht und den „Kinderbeistand“. Dazu machte er nun eine Presseaussendung via APA, die nicht unbeachtlich bleiben soll, wie dieses Journal meint. Hier ist sie. Er schreibt am 22. Juni 2009 (im ersten Teil von der Homepage „Vaterverbot“ ab, würzte aber etwas nach):
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„Kinderbeistand scheitert an Frauenlobby
Utl.: Frauenlobby blockiert das Recht des Kindes auf beide Eltern
Wien (OTS) – Kinder brauchen ihre Väter. Aus vaterlosen Familien stammen:
63 % der jugendlichen Selbstmörder
71 % der schwangeren Teenager
90 % aller Ausreißer und obdachlosen Kinder
70 % der Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen
85 % aller jugendlichen Häftlinge
71 % aller Schulabbrecher
75 % aller Heranwachsenden in Drogenentzugszentren
88 % aller verhaltensgestörten Kinder und Jugendlichen
Traurige Realität
52% der Trennungskinder haben bereits nach einem Jahr den Kontakt zum Vater verloren, 71% sehen ihren Vater nach zwei Jahren nur noch sporadisch.“
Dem könnte ein neues Modell Abhilfe schaffen, er schreibt:
„Kinderbeistand hilft
Teil der Lösung ist der Kinderbeistand im gerichtlichen Obsorgeverfahren, der dem Kind bei der Durchsetzung seines Rechtes auf beide Eltern hilft. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für die Rechte von Kindern und Jugendlichen 2004 wurde ein erfolgreiches Pilotprojekt bei mehreren Bezirksgerichten eingerichtet.“
Jedoch bremsen Kräfte diese Veränderung zum Besseren, wie er schreibt:
„Frauenlobby blockiert das Recht des Kindes auf beide Eltern
Die Überführung des Kinderbeistands in den Regelbetrieb wird von Juristinnen- und Sozialarbeiterinnen-Cliquen rund um die Wiener Frauenanwältin Helene Klaar, mit direktem Zugang zu Politik, Gesetzwerdung und Förderungen, blockiert. – Eine unappetitliche Gemengelage.“
Hirsch rundet ab:
„Behauptete Grundsätze prüfen
Den Lobbyistinnen wäre anzuraten, ihre behaupteten Grundsätze zu prüfen. Auf der Seite der Humanität zu stehen, würde den Akteurinnen jedenfalls besser zu Gesicht stehen.
Kinder humanisieren die Gesellschaft.“
Rückfragehinweis: Forum Kinderbeistand, Friedrich Hirsch, Karolinengasse 16/14, A-1040 Wien, mailto:forum@kinderbeistand.com“
(OTS, 2009-06-22/08:21)
[*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***]
Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht, Väterrechte)
Männerpartei analysiert – Noch viel Arbeit in Väterbewegung

Lesestoff aus dem Regal. (Foto: Oswald)
(Wien, im Juni 2009) Auf der Webseite der Männerpartei, die in Wien beheimatet ist, erschien am „Fr, 06/05/2009 – 06:47″ eine sehr interessante Einschätzung zur Lage der Väterbewegung. Der Bericht stellt Bewegung in den diversen Vätergruppen fest und analysiert sie. Tatsächlich ist in dieser Szene, die auch B&G fortlaufend seit 2006 beobachtet, festzustellen, dass nach den diversen Gründungsgeschichten bald innerbetriebliche „Personalrochaden“ bis hin zu Schiedsgerichtsstreitigkeiten, Kompetenzkonflikte rund um Vertretungsbefugnisse und Dachorganisationsbestrebungen entstanden. Was sich zeigt, ist dies: Es kann der Beginn einer großen Entwicklung werden. Werden respektvoller Umgang gewahrt und gemeinsame Ziele gefunden, die die Egos in den Hintergrund rücken, und politische Ziele deutlich verfeinert („Das Wohl des Kindes“ als alleinige „Forderung“ ist zu wenig), entsteht etwas. Da der Beitrag die Lage bespiegelt und auch zeigt, wie sich die Bewegung nun offenbar wieder von der FPÖ entfernt, und da der Beitrag leider auf der gänzlich unbekannten Webseite der „Ein-Mann-Männerpartei“ komplett untergeht, wird er auf der weitaus bekannteren Webseite Blaulicht und Graulicht reproduziert, rekommandiert, aber nicht repliziert. Der Beitrag soll für sich stehen. (mjo)
+++5. Juni 2009+++
Gestern gab es eine offene Aussprache von Vaterverbot im Wiener Lokal Vom Feinsten. Gedacht war es als eine Aussprache zwischen der Vereinsleitung in Oberösterreich und der Wiener Regionalgruppe, aber dann wurde eine harte Diskussion zwischen den unterschiedlichen Teilen der Väterbewegung daraus. Angesichts der Lokalität ist das etwas ironisch, war doch im Vom Feinsten auch die von der Männerpartei veranstaltete Podiumsdiskussion, die oft als inoffizieller „kick-off“ der Väterbewegung in Wien bezeichnet wurde.
Einigkeit
Von der Einigkeit, die im Jänner erstmals gezeigt wurde, war gestern nicht viel zu sehen. Was sich stattdessen zeigte, waren die eifersüchtige Verteidigung von tatsächlichen und eingebildeteten Einflussbereichen und ein völlig nutzloser Streit um den „richtigen“ Weg zur Erreichung der gemeinsamen Ziele. Diverse Gruppierungen wie humanes Recht, GENDERwahn oder die FPÖ-Plattform Trennungsopfer haben alle das gemeinsame Ziel, die rechtliche Stellung der Väter in Österreich zu verbessern, aber eben mit ganz unterschiedlichen Methoden. Humanes Recht ist eine Art juristische Selbsthilfegruppe, GENDERwahn eine Art juristische Untergrundarmee und Trennungsopfer der verlängerte Arm einer Oppositionspartei. Innerhalb der Väterbewegung sind das die drei radikalsten Gruppen, im Gegensatz zu eher moderaten Gruppen wie Doppelresidenz, Kindergefühle oder eben Vaterverbot.
Recht
Die Podiumsdiskussion im Jänner wurde von der Männerpartei vor allem in Kooperation mit Väter ohne Rechte organisiert, kurz vor der Veranstaltung kam auch noch Vaterverbot als Ko-Organisator dazu. Es gab im Jänner aber über diese Dreiergruppe hinaus es eine Art stillschweigende Übereinkunft zwischen allen Gruppierungen der Väterbewegung, dass es notwendig ist, gemeinsam und einigermassen geschlossen aufzutreten. So wie es ausgesehen hat, wurde dieses stillschweigende Übereinkommen gestern lautstark aufgekündigt. Historisch gesehen ist das nicht weiter überraschend. Die Väterbewegung ist gerade dabei, zu einer breiten Volksbewegung zu werden, und das bringt immer gewissen Wachstumsprobleme mit sich. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist: Wer hat Anspruch auf ein Verhandlungsmandat mit den Mächtigen im Land?
Freiheit
Bis Frühling 2008 war die einzige Anlaufstelle die FPÖ und ihre „unabhängige“ Plattform Trennungsopfer. Dieses Monopol hat die FPÖ aus drei Gründen verloren. Erstens haben die Gruppierungen der Väterbewegung bemerkt, dass die FPÖ ihre Anliegen zwar als einzige Partei ernst nimmt, dass eine Unterstützung für ein Anliegen durch die FPÖ aber oft mehr schadet als nützt. Zweitens hat die FPÖ Sommer 2008 einen politischen Kurswechsel vollzogen: Strache will offenbar mit allen Mitteln Bundeskanzler werden, die FPÖ schielt auf die Stimmen der Frauen und will beim Thema Trennungsväter nicht mehr „polarisieren“. Die FPÖ erklärt allen Ernstes, dass die Probleme im Familienrecht kein Ausdruck eines Konflikts Männer gegen Frauen seien. Das ist natürlich glatte Realitätsverweigerung, aber Strache will eben Kanzler werden. Damit wurden die Vertreter der Väterbewegung wieder ohne Ansprechstelle zurückgelassen. Gleichzeitig haben sich im Februar 2008 die Männerpartei und ein paar Monate später Vaterverbot gegründet, also zwei Organisationen, die sich explizit nicht als verlängerter Arm der FPÖ sehen. Bei der Männerpartei ist es ganz offensichtlich, die FPÖ ist für uns als politische Partei eine Konkurrenz. Und Vaterverbot unternimmt alles, um seine Überparteilichkeit zu erhalten. Die FPÖ ist derzeit in den Hintergrund getreten.
Kompetenz
Wer verhandelt also mit dem Justizministerium oder den Parlamentsfraktionen? Wer hat das Mandat, für alle Gruppierungen zu sprechen? Offenbar hat zur Zeit niemand den alleinigen Anspruch auf dieses Mandat. Dass alle immer gleichzeitig mitreden können, ist aber auch nicht machbar. Und hier kommen dann die Eifersüchte auf den Zugang zur Macht zum Vorschein. Vaterverbot und einzelne andere Gruppierungen haben die Aufmerksamkeit der Medien über die letzten Monate dazu benutzt, mit Parlamentsparteien und Regierungsstellen ins Gespräch zu kommen. Wer hat jetzt welchen Termin gehabt? Was waren die konkreten Ergebnisse der Verhandlungen? Welche Termine sind bereits vereinbart? Solche Informationen werden nur sehr spärlich weitergegeben. Das Justizministerium arbeitet an einer Reform des Familienrechts. Es gibt eine Arbeitsgruppe, in der die Anliegen der Väterbewegung berücksichtigt werden sollen. Diese Arbeitsgruppe tagt zum ersten Mal im Juli 2009. Was sind die genauen Termine? Gibt es einen oder mehrere Vertreter von Vaterverbot oder anderen Organisationen in dieser Arbeitsgruppe? Sprechen die eingeladenen Väter im Namen von Vaterverbot oder als Privatpersonen? Die meisten dieser Fragen sind bis heute entweder unbeantwortet oder es gibt widersprüchliche Angaben dazu. All das ist normal für eine Bewegung, die sich gerade von der FPÖ emanzipiert hat, die nach wie vor auf eine Mauer der Gleichgültigkeit bei den anderen Parlamentsparteien trifft, und die erst ihre eigenen Sprecher finden muss. Aber gerade deswegen gibt es jetzt viel zu tun in der Väterbewegung.
Mandat
Wer ein Verhandlungsmandat beansprucht, muss erklären, für wen er spricht und für wen er nicht spricht. Wer selbst nicht verhandeln will, weil er den Weg der Konfrontation geht, muss akzeptieren, dass er bei Verhandlungen nicht konsultiert wird. Wer im Untergrund bleiben will, weil er Angst vor Repressalien hat, muss damit leben können, dass andere für ihn sprechen. Wer sich in eine existierende Organisation eingliedert, muss die Methoden der Organisation akzeptieren. Wer einen Weg vorgeben will, muss klar sagen, was der Weg ist und welche Grenzen der Weg hat. Wer sich politisch nicht exponieren will, muss akzeptieren, dass andere diese Rolle einnehmen. Und wer nicht führen kann oder will, soll die Führung anderen überlassen. Jeder hat seinen Beitrag zu leisten. Jeder muss aber auch ehrlich sagen, was der Beitrag ist.
Aussprachen
Es war ein ernüchternder Abend gestern. Aber vielleicht standen gestern ja einfach „die Sterne nicht gut“ für offene Aussprachen. Wie man liest, war die offene Aussprache zu den Grünen Vorwahlen auch nicht sehr inspirierend. Möglicherweise war „unerwünschte Unterwanderung“ das Thema in beiden Veranstaltungen. Möglicherweise geht es aber auch nur darum, dass man im Informationszeitalter nicht mehr ungestraft Wasser predigen und Wein trinken kann.
Fundstelle: http://www.maennerpartei.at/de/node/266 (Autor: oph)
Marcus J. Oswald (Ressort: Aus den Vereinen Männerpartei, Familienrecht, Männerpolitik, Scheidung, Väterrechte)
Väterbewegung lebt auf – aber sparsam

Wiener Väterrechtler, auch in St. Pölten präsent. Im Bild Buchautor Gerald Zeiner und Humanes Recht-Obmann Robert Böck (re.). (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im Juni 2009) Die junge, politisch manchmal FPÖ-nahe bis konservative Väterbewegung lebt auf. Sie richtet ein Fest aus, das in St. Pölten am 13. Juni 2009 stattfindet. Das Wetter macht keinen Strich durch die Rechnung. Die Vereine haben keinen Strich in der Hose. Sie werden Reden halten.
Väterbewegung ist flach – Ehrenamt!
Im Gegensatz zu den Frauenvereinen, die viel Geld am Konto haben und für ihre Vereine Fixangestellte, Strukturförderungen sowie Projektförderungen (Broschüren, Folder, Bücher, Webseiten) aus dem Staatssäckel beziehen, arbeiten die Männer- und Vätervereine ehrenamtlich. Das Ehrenamt, wusste schon Thomas Klestil selig, ist das höchste Amt. Bei den Vätervereinen steht strukturelle Selbstausbeutung vor struktureller Fremdausbeutung.
70 Euro Spenden in Kassa
Das ergibt sich aus internem Schriftverkehr. Hört man hinein, klingt das so (10. Juni 2009, 9 Uhr 46) – Email von Martin Stiglmayr, Organisator des Festes in St. Pölten:
„Hallo Freunde! SENSATIONELLES Angebot am 13. Juni 2009 aus Anlass des 1. Vater-Kind-Familienfestes: Frau Hedwig ist Beziehungsberaterin und Mediatorin. Sie wird beim Fest an ihrem Stand kostenlos beraten! Bitte verteilt auch die Einladungen, soweit dies nicht schon geschehen ist.
Ich hoffe, es melden sich noch einige, die mir sagen, dass sie Spenden gesammelt haben, um die Ausrichtung des Festes zu finanzieren. Bis dato haben wir 70 Euro erhalten!
Nicht gerade viel, aber ich sag so: Besser als ein Stein am Schädel… Liebe Grüße Martin Stiglmayr.“
„Besser als ein Stein am Schädel“
Also: 70 Euro sind gesammelt. Vielleicht werden es noch 300 Euro oder mehr. Große Sprünge sind damit nicht zu machen. Der große Mäzen und reiche Onkel aus Australien oder Hongkong fehlt der Väterbewegung noch. Einen Gönner bräuchte diese Bewegung. Denn die einen machten drei Jahre ein Webforum und viel Wirbel und alles kostenlos. Andere bauten Webseiten und Vereine auf und vergaßen, dass sie dafür vielleicht eine Webförderung beantragen könnten. Ob sie eine bekämen, steht wieder auf der Rückseite. Denn das Thema „Väterrechte versus Mütterrechte“, „Männerrechte versus Frauenrechte“, ist ein rein politisches Thema. Und ideologisches Gift. Oft auch ein Frustthema. Es führt – wie das „Ausländerthema“ – oft in direkter Einbahn zu Strache.
Im Tenor oppositionelle Vereine
Die Vereine agieren in den meisten SPÖ-dominierten Ländern eher fundamentaloppositionell gegen die Politik des Landeshauptmannes/frau. Deren Stellen geben den Vereinen keine Förderung für Webseiten oder Schriftenreihen. Denn die oppositionelle Gesellschaftsarbeit (vor allem: Wien, Salzburg, Steiermark) ist konzeptuell gegenläufig zur in diesen Ländern herrschenden Politik. Und so nicht erwünscht.
Ehrenamt höchstes Amt
Soweit dieser Webseite bekannt ist, bekommen weder die Vereine Humanes Recht (Wien), Kindergefühle (Salzburg) noch Vaterverbot-Steiermark von den Landesregierungen eine Struktur- oder Projektförderung (Webseitenaufbau). Es regiert das Ehrenamt als höchstes Amt. Viel Idealismus und Geduld. Oder Zauberei.
Der Veranstalter des Kindesfestes in St. Pölten. Per Rundmail (10. Juni 2009, 10 Uhr 18) – an die Presse:
„Sehr geehrte Damen und Herren! Das bisher größte Fest aller Vätervereine steht bevor. Neben namhaften RednerInnen wird es viel Information geben. Besonders wichtig sind uns Vätern aber die Kinder. Für sie gibt es eine Menge Spiel und Spaß, eine tolle Zaubershow mit Miss Lee, eine der besten Zauberinnen Österreichs und natürlich eine Hupfburg. Bitte bewerben Sie dieses Fest in Ihrem Veranstaltungskalender! Alle, denen Familie am Herzen liegt, sind herzlich eingeladen. Mit bestem Dank für Ihre Mühe. Martin Stiglmayr.„
Scheidungsindustrie
Generell zum Thema: Zu wünschen ist, dass die Förderquote für solche Vereine der Väterszene, neue Männerhäuser und Beratungsstellen für Männer exponentiell mit den Scheidungsraten im Land gesteigert wird.
Österreich hat eine unzweifelhaft diskrete Scheidungsindustrie mit Männern und Vätern als klaren Benachteiligten. 20.000 Scheidungen hat das Land pro Jahr. In 85 % der Fälle werden Scheidungen von Frauen eingereicht. In 90 % der Fälle wird Müttern die alleinige Obsorge zugesprochen. Väter werden zu Zweiwochenendvätern degradiert. In manchen Ländern wird das Scheiden sehr leicht gemacht und zum einträglichen Geschäft in der Lebensplanung. Die Spitzenreiter sind SPÖ-dominierte Bundesländer (Wien, Steiermark, Salzburg). Das schafft bei den betroffenen Vätern Frustrationen gegen die Regierenden, die diese Rahmenbedingungen schaffen und die sich im Wahlverhalten dauerhaft niederschlagen. Wenn Bauernfänger diese frustrierten Stimmen geschickt einfangen, wirkt sich das auf das politische Wahlverhalten aus. Nicht umsonst ist die einzige politische Scheidungsplattform (trennungsopfer.at) im FPÖ-Parlamentsklub zu Hause. Die SPÖ hat sich um die Scheidungsväter bisher nicht gekümmert und verliert aus dem Auge, dass in zwei Jahren mit 40.000 Scheidungen so viele Männer betroffen sind, wie die Bevölkerung der Statutarstädte Wels oder Sankt Pölten ausmacht.
Anwalt: „Nehmen sie zehn, elf Euronen mit!“
Praxisbeispiel: Kürzlich im Gespräch, ein Vater, dessen Exfrau Kind und Hälfte der Habe will. Um das zu erreichen, blies sie ihm mit vier Einstweiligen Verfügungen den Marsch. Er ging zum Anwalt (ein Landanwalt, der klassische Landzwang). Anwalt: „Herr S., kommen Sie am soundsoten. Und nehmen Sie zehn bis elf Euronen mit, damit wir mit der eben besprochenen Methode etwas gegen die vier Einstweiligen machen können.“ Darauf S.: „Herr Anwalt, die Methode habe ich verstanden. Aber eines nicht: Was sind zehn bis elf Euronen?“ Anwalt: „Na, zehn bis elf tausend Euro.“
Gäbe es Väterrechtsvereine und Männerrechtsberatungsstellen, würde der Anwaltschaft ein gewisses Basisgeschäft der Scheidungsindustrie abhanden kommen. Ohne große Verschwörungen anzustellen: Das Lobbying der Anwaltskammern funktioniert vor allem in den Städten noch. Motto: Lieber keine solchen Väterberatungsvereine fördern und groß werden lassen, denn das würde eine Geschäftsgrundlage, die nie abreißt, empfindlich stören. Solange sich zwei scheiden, lacht bekanntlich „der Dritte“.
Strategisches Investment
Das wird beim St. Pöltner Fest gewiß thematisiert und angesprochen. Buchautor Gerald Zeiner („Scheidungshuren„) ist vor Ort. Ob sich am Koordinatennetz etwas ändert, wird sich zeigen. Eine strategische Investition ist es, am Hauptplatz einer Hauptstadt ein Fest auszurichten und ins Gespräch zu kommen. St. Pölten ist nicht Gmünd oder Zwettl, sondern die Mitte Niederösterreichs. Dann müsste, zumindest aus Niederösterreich auch eine Kohle herüber wachsen, damit die Vereine auch einmal ein Büro einrichten können oder adäquates Marketingmaterial bekommen. Die Humanressourcen sind vorhanden. Die Geldressourcen fehlen für die Beratungsarbeit.
Da der Wiener Bürgermeister Michael Häupl Vereine dieser Art nicht finanziell aus dem Staatssäckel unterstützt, die Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller auch nichts gibt, der steirische Landeshauptmann Franz Voves die Vaterverbot-Leute im Stich läßt, hängt es am niederösterreichischen Landespatron Erwin Pröll, ein paar „Euronen“ (=Tausender) für Struktur- oder Projektförderung herauszurücken, da die wertekonservativ, familienstabilisierend ausgerichteten Vereine, die – lässt man die radikalen bis nazistischen Hetzelemente beiseite, die es in diesen Gruppen leider auch gibt und die sofort ausgeschlossen gehören – in ihrem moderaten Kern durchaus wichtige Punkte ansprechen.
Vereinssitze nach Niederösterreich verlagern
Dem Verein „Humanes Recht“ (Wien) ist zu empfehlen – begründet durch den Obmann-Wohnsitz in Langenzersdorf – den Vereinssitz ins Niederösterreichische zu verlegen, um ähnlich dem Tullner „Väter ohne Rechte“ vor Ort auf Förderung „andrücken“ zu können.
Drei Jahre Aktivismus sind um. Das Ehrenamt ist edel, groß und frei. Doch langsam ist es Zeit, feste, finanzielle Strukturen zu schaffen. 10.000 bis 15.000 Basisförderung müssen in Niederösterreich zu holen sein. Pro Verein, der in Niederösterreich sitzt. Auch dazu ist man auch am 13. Juni 2009 am Hauptplatz in Sankt Pölten. Hüpfburg und Zauberanimation hin oder her. Denn nichts ist nur so. Aus Luft und Liebe etwa für die Kleinsten und Kleinen.
Knieschoner und Knien vor Strache
Das wissen die Verantwortlichen ohnehin und sie brauchen nicht den Ratschlag des B&G-Herausgebers. Zu hoffen ist nach wie vor, dass sich in dieser Bewegung, die inhaltlich Sinn macht, wenn sie überparteilich bleibt, die sachorientieren, moderaten Kräfte durchsetzen und denen, die asozial und systematisch gegen „Grüne“ und „SPÖ“-Nahestehende hetzen und denunziativ vorgehen, die Rute ins Fenster gestellt wird. Denn die Väterrechtebewegung kann nur in Geschlossenheit auf breiter Basis Themen durchsetzen. Nicht aber in missverstandener Form.
Manche in dieser Bewegung haben die Knieschoner unter dem Bett. Sie werfen sich nach dem Nachtmahl masochistisch auf den Boden und beten zum 39-jährigen Zahntechniker. Diese eingeengte, parteipolitische Sicht hat die Väterrechtebewegung im letzten Jahr undurchlässig für Argumente gemacht und fast ruiniert. Die gemäßigten und vernünftigen Aktivisten werden sich durchsetzen müssen, da man mit Themen gesellschaftsfähig bleiben muss.
Den sozialdemokratischen Landesregierungen ist anzukreiden, dass sie solche Vereine nicht fördern. Denn letztlich ist es wie mit dem Gemeindebau: Verliert der Mensch dort seine Lebensqualität – aus rationalen oder irrationalen Gründen – läuft er den politisch radikalen Kräften in die Arme. Der Scheidungsfaktor in Österreich wurde eine gesellschaftliche Größe, die einen hohen Frustfaktor erzeugt. Frustwähler landen immer Rechtsaußen. Daher sollten Landesregierungen in einem föderalen Staat auch Beratungsvereine aus dem Vätersektor gut fördern. Denn am Ende wählen sie alle rechtsextrem und tragen den schlechten Ruf Österreichs nach Außen. Solche Leute muss man mit Geld ruhigstellen und einkaufen. Man wird die Entwicklung weiter beobachten müssen.
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Für Vielleser:
Sankt Pölten – Väterrechtler machen Kinderfest (2. Juni 2009)
Der Revisor: Zum Väteraufbruch (14. Juni 2008)
Die Ehe ist tot (19. Juni 2008)
Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht, Männerpolitik, Scheidung, Väterrechte)
Sankt Pölten – Väterrechtler machen Kinderfest

Unter der Federführung des Tullner Aktionsvereins Väter ohne Rechte findet am 13. Juni 2009 am Hauptplatz in Sankt Pölten ein Kinderfest statt. Teilnehmer mit Ständen sind die Väterrechteorganisationen, die sich im letzten Jahr exponiert hatten. (Fotografik: Veranstalter Martin Stiglmayr)
(Wien, im Juni 2009) Am 13. Juni 2009 richten mehrere Gruppierungen am Hauptplatz in St. Pölten ein Kinderfest aus. Dazu ist nun der Stellplan bekannt gemacht worden.

Das Programm teilt sich in einen politischen Teil am Vormittag mit Ansprachen der Vereine sowie in einen geselligen Teil am Nachmittag. (Fotografik: Veranstalter Martin Stiglmayr)
Auch das Rahmenprogramm, vor allem am Nachmittag steht. Der Vormittag ist von politischen Reden der Vereine geprägt. Es nehmen jene Organisationen Teil, die sich im letzten Jahr mit väterpolitischen Anliegen nach Außen gewagt haben und die von Behörden und Medien großteils belächelt oder ignoriert wurden.
Die Veranstaltung endet um 18 Uhr.
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Teilnehmer: Vaterverbot, Väter ohne Rechte, Die Christen, Luca, Kindergefühle, Männerpartei, Humanes Recht (interner Link zu B&G), DNA (Vaterschaftstest, externer Link zu Wien-Konkret), ISS (Sicherheit), Uschi Leitner.
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Vatertag 2009 – Rückschau und Filmrevue zu St. Pölten (19. Juni 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht, Männerpolitik, Väterrechte, Termindienst, Veranstaltung)
Mannifestation – Der Aufstand der Scheidungsväter

Verein Luca (Gerald Zeiner) interviewt Verein Humanes Recht (Robert Böck). Vor dem Plakat der Männerpartei. Hinter der Filmkamera ein arabischer Kameramann, der angeblich für Al Jazeera arbeitet. Das Foto machte - wie immer auf dieser Seite: Marcus J. Oswald (8. Jänner 2009, 22 Uhr 10)
(Wien, im Jänner 2009) Was war die Botschaft der Kick-Off-Veranstaltung der österreichischen Väterrechtler im Festsaal des Restaurants „Vom Feinsten“ im 5. Wiener Bezirk am 8. Jänner 2009? Vereinfacht gesagt: Mit Scheidungsvätern ist nicht mehr zu spielen. Noch einfacher gesagt: Wenn sich heute ein Mann scheiden lassen muss (weil 80 Prozent der Scheidungen von Frauen eingereicht werden), dann sollte er zuerst einem der mittlerweile zahlreichen Vereine beitreten. Dann bekommt er in einem Crashkurs Einführungen, was ihm blüht: Breitseiten vom Eherecht, Bürgerlichen Recht, der Exekutionsordnung, (auch) dem Strafrecht. Ganz simpel gesagt: Wer sich heute nicht organisiert, bleibt über. Nach dem alten Grundsatz der Gewerkschaft: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Volles Haus
Daher kamen 120 Personen und setzten sich in einem Raum zusammen. Diese 120 Männer, darunter zehn Frauen, sind entschlossen, aber beherrscht. Sie sind emotional geladen, aber unter Kontrolle. Daher ist es völlig überschießend, wenn sich eine Richterin in eine solche Runde nur mit vier Leibwächtern der Firma ISS wagt. Die Selbstbeherrschung, das kenntnisreiche Ausnutzen des – wie von vielen gesagt – korrupten Justizsystems, ist, das wissen viele Männer, die Grundlage, dass man in diesem System überhaupt noch etwas erreicht. Daher werden auch in Zukunft bei solchen Veranstaltungen, von denen weitere in Planung sind, nie Gewaltübergriffe stattfinden. Auch wenn es den schärfsten Justizkritikern immer wieder in den Mund gelegt wird, sie seien potentiell zu Gewalt bereit.
Emotional geladen, aber beherrscht
Die Gewalt provoziert noch schärfere Gegenmaßnahmen innerhalb des väterfeindlichen Justizsystems. Die Grundregel der Gewaltfreiheit kann sich jeder, der bei Greenpeace Ausbildung genoss, an der Widerstandskultur großer Organisationen ansehen. Dort wird tolerierte Systemkritik im Großen betrieben. In der Justiz, in der verzärtelte, wohlstandsverwahrloste Bürgerstöchter und Bürgerssöhnchen Dienst tun, genügt jedoch schon ein Bruchteil an sonst akzeptierter Protestkultur, um eine Kette von Beschlüssen ins Laufen zu bringen, die sich wiederum für Männer nachteilig auswirken. Daher werden diese Gruppen weiterhin auf Gewalt verzichten und den Justizpalast kein zweites Mal in Brand stecken. Und wenn es so schon weit ist, dass Familienrichter für eine Podiumsdiskussion vier Leibwächter brauchen, dann muss sich die Richterschaft fragen, ob sie etwas falsch macht und nicht die Protestbewegung aus den Kreisen der Väterrechtler.

Der Verein Vaterverbot hat derzeit den stärksten Organisationsgrad. Man errichtet Landesgruppen und Ortsgruppen. Man geht an die Öffentlichkeit. Manchmal noch zu freundlich und zahm. Aber durchaus mit analytischer Strategie der Vereinnahmung derer, die von vielen als Feinde gesehen werden: Richter und Politiker. Man wird die Entwicklung dieses Vereins aufmerksam beobachten müssen.
Im Bild einer der Sprecher. (Foto: Marcus J. Oswald)
Die Vereine sind unterschiedlich ausgerichtet. Das Motto lautet derzeit noch: Getrennt Marschieren, gemeinsam Auftreten. Hinter den Kulissen gibt es im Jahr Drei einer Neuen Männer- und Väterbewegung in Österreich kleine Eifersüchteleien. Die einen betreiben ein großes Internetforum. Die anderen kooperieren fromm mit einer Partei. Die dritten stehen in Salzburg durchaus der katholischen Kirche nahe. Die anderen nehmen Luca ins Zentrum. Die weiteren im Süden sind fern vom Schuss aber gut mit der Volksanwaltschaft. Einer gründete eine Männerpartei und sagte den anderen Männern nichts davon. Die nunmehr stark auftretenden Männer von „Vaterverbot“ genießen Medienrespekt und lesen in vielen Regionen duzende Gestrandete auf, um sie zur Mitarbeit zu animieren. Niemand kann sagen, wohin es führt, denn nichts ist schwieriger als gleichlautende Interessen zu bündeln. Am Besten harmoniert es noch, wenn man eine Veranstaltung macht. In Hinkunft, das klang durch, will man den Vatertag als neuen Protesttag umfunktionieren und an diesem Tag jährlich eine Demonstration abhalten – bei der wieder die unterschiedlichen Gruppen gemeinsam auftreten.

Die Neuen Männer stehen im Krieg mit der Justiz und sie suchen die Gruppe. In einer
Come-Together-Veranstaltung gibt es viele Wortmeldungen aus dem Publikum, denen
die anderen mit voller Konzentration und Andacht lauschen. (Foto: Marcus J. Oswald)
Wenn an einem Podium zwei Vereine und ein Vertreter einer Kleinstpartei sitzen, wissen die Vereine, dass im Publikum die wahren Kaliber sitzen. Wenn dann die Richterin Doris Täubel-Weinreich mehrzeitlich im Gesetzbuch blättert statt die Linie der Richtervereinigung zu erklären, deren Fachbereichssprecherin für Familienrecht sie ist, kommt Unmut auf. Wenn ein Vertreter der Volksanwaltschaft am Podium seine Einrichtung lobt, aber nicht erwähnt, dass das Ergebnis der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ernüchternd ist wie der Blick aufs Konto im Jänner, kommt noch mehr Unmut auf. Der Jurist Markus Huber vergaß zu erwähnen, was kundige „Blaulicht und Graulicht“-Leser längst wissen: Zwischen 2002 und 2006 wurde den insgesamt 2.434 eingebrachten Beschwerden nur in 77 Fällen (3,16%) Berechtigung zuerkannt. Missstände wurden gar nur in 14 Fällen (0,58%) festgestellt, also pro Jahr bei 2 bis 4 der eingebrachten Beschwerden. Scheidungsvätern, die von Rechtspflegern, die nach drei Jahren Ausbildung zu Richterweihen kommen, und von mütterrechtlich auf Linie gebrachten Familienrichterinnen systematisch benachteiligt werden, die Volksanwaltschaft als erste Adresse zu empfehlen, empfinden viele wie das Hornberger Schießen. Man darf an die Historie erinnern: In Hornberg hatte sich 1564 der Herzog Christoph von Württemberg angesagt. Dieser sollte mit Salut und allen Ehren empfangen werden. Als alles bereit war, näherte sich aus der Ferne eine große Staubwolke. Alle jubelten und die Kanonen donnerten, was das Zeug hielt. Doch die Staubwolke entpuppte sich nur als eine Postkutsche.

Nicht wirklich wohl fühlten sich die beiden Beamten, die die Dinge schön redeten, aber schnell durchschaut waren: Richterin Doris Täubel-Weinreich und Markus Huber, ein Mitarbeiter der Volksanwaltschaft, lernten an der Universität, dass Paragrafen im Zentrum stehen. In Wahrheit ist es die Deutung des Gesetzes und damit die Politik, Ideologie und Wertausrichtung in einer bestimmten Zeit, die es definiert. (Foto: Marcus J. Oswald)
Von der Veranstaltung, die als erste größere Mannifestation gedeutet wird, wird auf dieser Webseite zur Dokumentation eine Nachlese veröffentlicht. Dies geschieht in Textfassung und als Videotrailer. Von der Veranstaltung wurde im Zwei-Kamera-System ein Mitschnitt angefertigt. Zusätzlich existiert ein Video mit einer kleinen Kamera. Moderator Robert Marschall von der Webseite „wien-konkret“ wurde ersucht, einen Trailer von der Veranstaltung in der Länge von fünf Minuten zu schneiden, damit dieser auf mehreren einschlägigen Webseiten eingebaut und die Botschaft einer im Familienrecht merklich hilflosen Justiz syndiziert werden kann.
Es sollen auch die daran teilhaben können, die zu Hause geblieben waren. Etwa Mag. Herwig Baumgartner, der schon einen ganzen, aus seiner Sicht inkompetenten, OLG-Wien-Senat aufgemischt hat. Er erschien persönlich nicht am 8. Jänner 2009. Das geschah in der Absicht, um das sanfte Hineingleiten des neuen Vereins „Vaterverbot“ in den Justizmarkt nicht zu gefährden. Baumgartner ist Protestkultur für Fortgeschrittene. Nach der Veranstaltung wurde ihm in einem Wiener Lokal, wo er wartete, ausführlich von den Hauptpunkten der Veranstaltung berichtet.
Ein anderer war da: Ernst-Peter Hauser. Er lud das „Blaulicht und Graulicht“-Magazin zu seiner nächsten Verhandlung ein: Sie steigt am 28. Jänner 2009 am Bezirksgericht Hietzing. Es ist dem Magazin eine große Freude, an dieser öffentlichen Verhandlung teilzunehmen. Die Maulhure des Wiener Feminismus, Anwältin Helene Klaar, klagt Ernst-Peter Hauser nach „Übler Nachrede“. Die Frauenhaus-Syndikatsanwältin aus der Kanzlei Klaar-Marschall fühlt sich im Rahmen eines Gerichtsverfahren beleidigt.
Komplett-Zusammenfassung der Kick-Off-Veranstaltung der Väterrechtler am 8. Jänner 2009 (19 bis 22 Uhr) kann erst folgen, wenn die technischen Möglichkeiten vorliegen. Ein erstes Klein-Video hier (Schnitt: Marcus J. Oswald, 17. Jänner 2009).
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Marcus J. Oswald (Ressort: Aus den Vereinen, Humanes Recht, Männerpartei, Vaterverbot, Väter ohne Rechte, Familienrecht, Männerpolitik, Scheidung, Väterrechte)
Auf zum Appell – Vätertreffen – 8.01.2009
„Bei jeder Aufgabe ist es ohne allgemeine Appelle, die sich an alle wenden, unmöglich, die breiten Massen in Bewegung zu bringen. Aber wenn die leitenden Funktionäre sich auf allgemeine Aufrufe beschränken, ohne sich selbst konkret und gründlich mit der Arbeit zu befassen, um, nachdem sie dort einen Durchbruch erzielt und Erfahrungen gesammelt haben, diese Erfahrungen dann bei der Leitung anderer Organisationen auszunutzen, werden sie nicht nachprüfen können, ob ihre allgemeinen Aufrufe richtig sind; sie werden auch den Inhalt dieser Aufrufe nicht bereichern können, und es besteht dann die Gefahr, dass die allgemeinen Appelle in der Luft hängen bleiben.“
Mao Tse-Tung. Großer Vorsitzender. 1. Juni 1943. In: „Einige Fragen der Führungsmethoden“. (Werke Bd. III)

Das österreichische Kindschaftsrecht stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Viele Männer und Väter werden jedoch in ihrer Väterrolle geschnitten, wogegen nun zahlreiche Vereine aufstehen. (Foto: Gottfried Helnwein, etwa 1972. Repro: Oswald)
(Wien, im Jänner 2009) Die Lage in Wien ist ruhig. Minus 9 Grad. Die kriminelle Front ist friedlich. Dort und da ein Bauchstich, aber nichts Großes. Der Goliath Landesgericht Wien macht eine Verschnaufpause und atmet durch. Mohammed Mahmoud, ohne Davidstern, ist in Hungerstreik getreten, aber die Justizanstalt Josefstadt bekräftigt, dass keine Lebensgefahr besteht. Von Helmut Elsner, nicht im Hungerstreik, aber am Hungertuch, hörte man auch schon mehr (etwa im Dezember-WIENER, wo er die Weltwirtschaftslage erklärte). Es ist allgemein ruhig. Die Lage ist übersichtlich.
Das ändert sich schlagartig am 8. Jänner 2009. Um 19 Uhr findet im 5. Wiener Bezirk im Lokal „Vom Feinsten“ ein Männertreff statt, der von vielen mit großen Papa-Augen erwartet wird. Die kundige Fachrunde kommt nicht zum Biertrinken zusammen. Am Podium sitzen honorige Personen, die das Familienrecht mit den väternachteiligen und dadurch kindernachteiligen Facetten diskutieren.
Es sitzen am Podium:
- Vorsitzender des Vereins Vaterverbot, Norbert Grabner
- Vorsitzender des Vereins Väter ohne Rechte, Martin Stiglmayr
- Vorsitzender der Männerpartei, Oliver Peter Hoffmann
- Vorsitzende der Abteilung Familienrecht der Richtervereinigung, Mag. Doris Täubel-Weinreich
- Vorsitzender des Stadtmagazins wien-konkret.at, Robert Marschall (Moderation)
- Volksanwaltschaft, Mag. Markus Huber (angefragt)
- Französische Botschaft in Österreich, Mag. Angelika Lebrun (angefragt)
Ort: Restaurant „Vom Feinsten“, Margaretenstraße 166, 1050 Wien.
Einige wurden nicht eingeladen. Die Tiroler, Kärntner, Salzburger und Wiener Fraktion wurde nicht berücksichtigt. Dafür lud man Oliver Peter Hoffmann ein, der keinerlei nennenswerten Beitrag zur Diskussion leistet. Dieser zeigt mit seiner großspurigen „Männerpartei“ kein Profil. Außer, dass er, wie recherchiert wurde, diverse Domains parkt, hat dieser Mann nichts zu sagen. In einem Internetforum hieß es dazu: „Mir missfällt, dass dieser Hoffmann sich zwar öffentlich nirgends schriftlich äußert, aber ein Gesichtsbad nimmt. Er meint, weil er eine gute Domain hat (maennerpartei.at, auch juristen.at), hat er etwas zu sagen. Da scheint etwas Freunderlwirtschaft im Gange zu sein. Man muss sich auf die Fachfragen konzentrieren.“
Auch Mitläufer dabei
In der Tat: Was dieser Mann genau macht, erklärt sich keinem in der Männerbewegung. Am 14. Dezember 2008 hat er vor einer Würstelbude bei der Wiener Stadthalle angeblich einen „Parteitag“ durchgeführt. Zu Sachthemen äußert er sich nie. Dieser Mann lebt politisch unterhalb der Wahrnehmungsgrenze. Dass der 43-Jährige fünf Jahre in Australien mit Forschungsstipendium gearbeitet und sich eine Menge Domains gesichert hat, macht ihn noch zu keinem „Vorsitzenden der Männerpartei“.
Die Veranstalter sind trotzdem zuversichtlich, neuen Schwung in die Diskussion zu bringen. Einer aus dem „Verein Vaterverbot“ sieht in einem Internetforum die Zeichen der Zeit gekommen und feuert unter seinem Namen „Hades“ die gesamte Mannschaft an: „Väter brauchen keine Gerichtsurteile! Väter brauchen keine Anwälte! Väter brauchen kein Besuchsrecht! (… Kinder sind keine Gefangenen!) Väter brauchen keine Besuchsbegleitung! Kinder und Väter brauchen keinen Psychiater! (…Sie sind nicht krank – danach sind sie dann traumatisiert!) Kinder und Väter brauchen keinen Psychologen! (…Sie sind nicht verwirrt – können selbst sprechen!) - 2009 – Der AUFBRUCH -
Die AUFERSTEHUNG aller VÄTER!“
Das ist der Appell der Veranstalter.
Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht, Veranstaltung, Aus den Vereinen, Väter ohne Rechte, Männerpartei, Vaterverbot)
Großer Zulauf für Verein Vaterverbot

T-Shirt - Vaterverbot
(Wien, im Jänner 2009) Wie auf der Weihnachtsfeier in Wien bekannt wurde, hat der oberösterreichische Verein „Vaterverbot“ derzeit großen Zulauf. Man geht es offenbar mit viel Überzeugungsarbeit an und sammelte in den ersten drei Monaten des Bestandes bereits 800 Unterstützungserklärungen.
Der Verein arbeitet stark mit Werbemitteln und marketinggestützt. Man gab T-Shirts mit Logo aus und machte Plakate ähnlich die der Frauenhaus-Organisation. Mit dem Unterschied: Der Frauenhausslogan 2008 lautete „verliebt.verlobt.verprügelt“. Der Vaterverbot-Slogan lautet „verliebt.verlobt.vaterverbot“.

Handzettel - Vaterverbot
Nun wird es darum gehen, die zahlreichen Unterstützer auch an einen Tisch zu bringen. Denn nur eine Unterschrift für eine gute Sache zu geben, ist das eine. Arbeitskreise zu bilden, Akten zu sammeln, zur Selbsthilfe erziehen, Reformen andenken, Vorschläge machen, eventuell auch härte Maßnahmen gegen Beamte der Jugendwohlfahrt, Familiengerichtsbarkeit und Polizei zu unternehmen, ist ein anderer Weg.
In dem Punkt sind andere Vereine aus dem Väterrechtssektor schon weiter. Aber „Vaterverbot“ ist auf gutem Weg.

Verein Vaterverbot eröffnete in jedem Bundesland eine Zweigstelle, so auch in der Steiermark, wo man am 1. Jänner 2009 in der Kleinen Zeitung den Verein vorstellte. Steiermark-Proponent ist der Chirurg Thomas Auer. (Source: Styria AG/Kleine Zeitung; Montage: B&G/mjo)
Marcus J. Oswald (Ressort: Aus den Vereinen Vaterverbot, Familienrecht, Männerpolitik, Väterrechte)
Buch – G. A. Zeiner – Scheidungshuren

Buch Scheidungshuren (2008)
(Wien, im Dezember 2008) Gerald Zeiner zeigte dem B&G-Herausgeber das ausgedruckte Manuskript schon am 25. September 2008 in Korneuburg bei der LUCA-Demonstration. Damals dachte Zeiner noch daran, den Titel zu „entschärfen“. Man kann froh sein, dass er ihn so gelassen hat, da dieser Titel zupackt. Die Romanform wählte er, sagte er, weil man darin „mehr verpacken“ kann als in einem Sachbuch.
Scharfer Titel
Derzeit ist das Buch ausverkauft, er lässt soeben nachdrucken. Neue Bestellungen werden in der zweiten Jänner-Woche angenommen, wenn die Druckerei das nächste Paket liefert.
G. A. Zeiner ist EDV-Techniker und erzählt im Buch die Geschichte des Stephan Avlis. Dieser gerät ohne eigenes Verschulden durch die psychischen Probleme seiner Frau in die Fänge der Scheidungsindustrie. Vermeintliche BeraterInnen, Hilfsdienste und der Justizapparat zerstören seine Familie.
Draht ziehen
Die Drahtzieher in Politik und Wirtschaft, die den Draht mitten durch seine Vater-Sohn-Beziehung ziehen, schaffen ein völlig verkehrtes Wertesystem und schlagen hohen Profit aus der Zerstörung von Familien.
Stephan Avlis findet rasch und innerhalb einiger Monate hunderte Gleichgesinnte – Männer, Frauen und Kinder. Ihnen wurde bisher gesagt, dass sie „tragische Einzelfälle“ wären. Stephan Avlis führt diese Menschen zum Netzwerk zusammen, gibt Rat und Richtung und findet Unterstützung bei rechtschaffenen Politikern und Journalisten.
Bei Amazon
Wenn das Buch (13, 90 Euro) ausgeliefert ist, erscheint eine nähere Besprechung. Bezugsquelle: über Amazon
Marcus J. Oswald (Ressort: Buch)
Neunkirchen – Das Dorf an der Grenze

Kind: 3 Jahre. Zahnbild - Untätige Richter am BG Neunkirchen
(Wien, im Dezember 2008) Ein echter Lutheraner fordert kopernikanische Wenden. Lutheranisches Reformdenken bedeutet ernst zu meinen, was man meint. Martin Luther wetterte einst gegen traditionelle Ethik des Aristoteles und ideologische Durchmischung von Theologie mit Philosophie. Er lehnte Scholastik und äußerliche Heiligenverehrung ab und kritisierte in Predigten den Lebenswandel der Theologen. Er kritisierte die Geldgier der römischen Kurie und den Ablasshandel. Das waren elementare Einschnitte ins Fleisch einer elitären Kaste. Martin Luther war der erste Kirchenpolitiker. Derb, geschliffen, laut, tiefgründig, offensiv, unkonventionell. Im Jahr hielt er bis zu 170 Predigten. Zur Hochblüte seines Schaffens 1516-1518 veröffentlichte Luther einmal 151 Thesen, dann 99 Thesen, dann 95 Thesen. Seine 95 Thesen wider den Ablasshandel Roms schlug er demonstrativ am Tor der Wittenberger Kirche an. Mit einer Schar hochkarätiger Vordenker spaltete er die Katholische Kirche.
Thesen-Anschlag in Evangelischer Kirche
Wer ein echter Lutheraner, dazu Kämpfer für Väterrechte, schlägt Internetartikel an der Evangelischen Kirche in Neunkirchen an. Das tat ein Arzt aus Wien gestern. Er wird vom Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichts Neunkirchen (NÖ) Johannes Sluka – um mit Martin Luther zu sprechen – nach Strich und Faden verarscht. Der Richter missachtet nach Ansicht von DDr. Arnold Sterk aus Wien Väterrechte.
Der Wiener Arzt nahm die Gelegenheit zum Anlass und druckte zwei „Blaulicht und Graulicht“-Artikel aus. Mit Schere geritzt, damit sie gut aufs Brett passen, klebte er sie für die Kirchengemeinde auf.
Internetartikel sollen aufklären
Neunkirchen, das Dorf an der Grenze zur kopernikanischen Wende. Heißt es am Ende: Alles dreht sich um die Erde (Mutter) oder doch um die Sonne (Kind)? Oder werden Väterrechte zum Wohl des Kindes an diesem einen der 141 Bezirksgerichte Österreichs von einem Richterquartett weiterhin mit Füßen getreten?
Es handelt sich um diese beiden Artikel. „Blaulicht und Graulicht“ stellt fest, dass wir diese Aktion weder angeregt noch initiiert haben, sie aber voll befürworten.
Artikel 1 (im Ausdruck in Evangelischer Kirche Neunkirchen):
Webberichte: Bezirksgericht Neunkirchen lehnte sich zur Gänze als befangen ab (2.11.2008, B&G)
Artikel 2 (im Ausdruck in Evangelischer Kirche Neunkirchen):
BG Neunkirchen: Arzt kämpft gegen Mutter (8.07.2008, B&G)
Marcus J. Oswald (Ressort: Intern, Väterrechte, Männerpolitik)
Neuer Väterverein – Vaterverbot

Neuer Verein - Vaterverbot
(Wien, im Dezember 2008) Die größten Profiteure im Justizwesen sind die Scheidungsanwälte. Sie machen zu allem freundliche Nasenlöcher, vergessen aber, welche Schicksale mit Fällen verbunden sind. Sie bewegen sich im politischen Minenfeld.
Der größte Schritt zur Selbstfindung von Scheidungsvätern ist die Selbstorganisation. Als diese Seite 2006 die Gründung einer solchen losen Vereinigung in Wien begleitete („Männerrunde“), wurde klar, welches Potential in der Männerbewegung schlummert. Es sind lebenskluge Leute, gereift und erfahren, getreten von Jugendämtern, gedemütigt von proletoiden Richterinnen und Rechtspflegerinnen, drangsaliert und ausgenommen wie eine Weihnachtsgans vom System. Schon damals spielten viele mit dem Gedanken der klassischen Unterhaltsflucht ins Ausland. Es kam anders: Die Gruppe zementierte sich, sammelte Akten von Gleichgesinnten, verglich, analysierte die plumpe „Hausfrauenphilosophie“ der Beschlüsse. Die damals sehr radikale Gruppe inspirierte viele, die später kamen. Klar wurde damals, dass es in heutiger Zeit nicht mehr vertretbar ist, eine Ehe einzugehen, da es am kurzen Ende immer nur zwei Gewinner (Frau; Anwälte) und einen klaren Verlierer gibt (Mann).
Neuer Verein – Vaterverbot
In Wien hat sich nun ein neuer Verein gegründet. Der Verein „Vaterverbot“ entwickelte eine schöne Webseite. Übersichtlich und klar aufgebaut, man wünscht ihr viele Leser. Gelungen in look and feel, eine Mischung aus Fakten und Emotion. Die Webseite zeigt auf, dass ein Mann 4.500 Euro brutto verdienen kann, ihm aber trotzdem unter Strich nur 50 Euro bleiben. Er zahlt Lohnsteuern, wird von der Frau unterhaltsgepfändet – und hat von seinem Verdienst nichts mehr zum Leben.
Der Verein kritisiert, dass Beugestrafen gegen Mütter so gut wie nie umgesetzt werden (analog: BG Tulln), dass frauenfreundliche Gutachter a la Friedrich, Mückstein, Erhard, Bachler, Fürst-Pfeifer über Besuchsrecht ohne Außenkontrolle entscheiden. Durchgriffsrechte von Müttern werden kritisiert, etwa „Einkommensüberprüfungen des Vaters“. Umgekehrt wird kritisiert, dass von Vätern getätigte Naturalleistungen (Keidung, Sachgüter) vom Gesetzgeber nicht als unterhaltsmildernd eingestuft werden. Daher wird von Männerpolitikern im Verein gedeutet, dass es bei Scheidungen nicht um das Wohl des Kindes, sondern um das Wohl der Ex-Frau ginge.
Parential Alienation Syndrom PAS
Dabei spielt das Entfremdungssyndrom PAS (Parential Alienation Syndrom) eine große Rolle. Nach zwei Jahren, sagen Psychologen, haben Frauen in zwei Drittel der Fälle erreicht, was sie brauchen und wohl auch beabsichtigten: Den entfremdeten Kindvater. Reduziert zum Samenspender und Zahlvater. Was Wunder, wenn einige den Geldhahn zudrehen, weil den Pflichten keine Rechte gegenüberstehen, an die Staatskassa delegieren, sich in Österreich (maximal) 42 Tage pro Jahr ins Gefängnis setzen und bei diesem Spiel nicht mitmachen.
Der Verein erklärt (auf Basis der Daten des ehemaligen Männerbüros im Sozialministerium), warum keine geschiedenen Männer in Karenz (Papamonat, Papajahr) gehen: Sie können ein etwaiges Karenzjahr finanziell nicht überleben. Männer werden während ihrer Karenzzeit auf das gesamte Arbeitseinkommen zu Unterhaltsleistungen „angespannt“. Diese und viele Dinge mehr sind Thema im Verein Vaterverbot, der sich „für die gemeinsame Obsorge“ als gesellschaftlichen Mindeststandard einsetzt. Der Verein erwägt als Erziehungsmaßnahme für die Frau: „Bei Nichterscheinen zu Vermittlungsterminen der Jugendwohlfahrt (Diktion Genderwahn-Gruppe: „Mütteramt“) oder bei Kommunikationsverweigerung, sollte die Übertragung der Gemeinsamen Obsorge in Erwägung gezogen werden.“
Politische Weihnachtsfeier
Zu Weihnachten veranstalten der „Verein Vaterverbot“ ein Come-Together, bei dem die Politik sicher nicht zu kurz kommt. Zur Weihnachtsfeier in Wien trifft man sich um 20 Uhr im griechischen Restaurant Salonica, Zieglergasse 29, 1070 Wien. Um 22 Uhr geht es in die Weihnachtsmette in der benachbarten Schottenkirche.
In Oberösterreich trifft sich die Gruppe in Steyr um 19 Uhr im Sportcity Glaser, Infangstraße 2, 4400 Steyr.
Auf der Webseite kann man T-Shirts bestellen. In der Download-Ecke werden Poster, Visitenkarten, Flugzettel (geeignet zum Abwurf im Parlament), Aufkleber und Plakate angeboten.
Zum Verein: www.vaterverbot.at
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Empfehlenswerter Artikel: Die Ehe ist tot. (B&G, 19. Juni 2008)
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Kontoverbindung Blaulicht und Graulicht
Marcus J. Oswald (Ressort: Männerpolitik, Scheidung, Väterrechte)
Winkelschreiberprozess – Gottfried Divos: „Der OGH hat mich beschissen“ – Verfahrensabbruch

Bezirksgericht Wien-Innere Stadt
(BG Wien Innere Stadt, am 22. Oktober 2008) Zwei volle Stunden verläuft das „Winkelschreiberverfahren“ gegen den freundlichen Herrn D. friedlich. Zwei Zeugen werden einvernommen, je eine Stunde. Nachdem Zeuge drei („Justizrebell“ Mag. Herwig Baumgartner) fern bleibt, weil er im Ausland weilt (man sagt bei Maria in der Ukraine) und Zeuge vier, der Wiener Innenstadtanwalt Michael Rebasso, sich aus lichten Gründen per Fax entschuldigen läßt, kocht die Stimmung über. Gottfried D. will in der Verfahrensstunde Drei ein Argument mit dem Satz beginnen: „Nachdem der OGH mich beschissen hat…“ Richter Fürnkranz mahnt ab. D. nochmal: „Der OGH hat mich beschissen. Das darf ich sagen, denn der OGH ist hier kein Verfahrensbeteiligter.“ Richter Fürnkranz erteilt ein Ordnungsgeld von 100 Euro. D.: „Ich darf sehr wohl sagen, der OGH hat mich beschissen. Und SIE erteilen mir kein Ordnungsgeld. Ich erkläre Sie für befangen! Den Rest bekommen Sie schriftlich.“ Sagt’s, springt auf, packt seine Mappen zusammen und verläßt den Saal. Sein Anwalt, der junge Dr. Roland Katary, bleibt verdutzt zurück.
Richter Herbert Fürnkranz: „Wenn das so ist, beende ich diese Verhandlung.“
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Warum das Winkelschreiberverfahren überhaupt eröffnet wurde, ist unklar. Klar ist, wer das Feuer anheizte: Michael Rebasso, Wiener Anwalt der Noch-Gattin im Scheidungsverfahren des Mag. Herwig Baumgartner.
Er schrieb in einem Schriftsatz der Scheidungssache Baumgartner (80 P8/05y, 4. Mai 2006) als Verfahrenshelfer, dass die Noch-Gattin des Mag. Herwig Baumgartner wisse (wörtlich: „aus gesicherter Quelle“ – die Quelle ist Dr. Tews; vormaliger Wahlanwalt und später „Vertrauensperson“ der Noch-Gattin – 2 P 181/01k, 30. Jänner 2008), dass D. ein „Winkelschreiber“ sei. Die damalige Scheidungsrichterin vom BG Innere Stadt, Mag. Ulrike Schitnik, meldete dies per Fax an die Rechtsanwaltskammer (RAK-Wien). Die Kammer wird im Verfahren von einer Anwältin vertreten. Diesem Journal liegt eine Stellungnahme des damaligen RAK-Präsidenten Dr. Harald Bisanz vor, dass D. der Kammer bislang „nicht als Winkelschreiber aufgefallen“ ist.

Rechtsanwaltskammer Wien
Zwei Tatbestandsmerkmale
Die Beweislage ist mehr als dünn. Die ständige Rechtssprechung in der jüngeren Geschichte der wenigen Fälle zu österreichischer „Winkelschreiberei“ folgt zwei Grundsätzen. Es muss „Tatbestandmäßigkeit“ in Form von Regelmäßigkeit und Gewerbsmäßigkeit erfolgen und es muss „Entgeltmäßigkeit“ gegeben sein. Das heißt: Der „Winkelschreiber“ muss serienhaft Aufträge erledigen, für die er nicht befugt ist und er muss dafür nachweislich Entgelt beziehen. Er muss auch „Vertretungshandlungen“ vor Gericht vornehmen, für die er nicht zugelassen wäre. Einmaliger Nothelfer unter Freunden oder Berater in privat organisierten Selbsthilfe- und väterrechtlichen Notwehrgruppen, reicht für eine Verurteilung nicht aus. Vergleich: In Salzburg ist die durchaus gewerbsmäßig agierende, feministische „Interventionsstelle Salzburg“ einer Winkelschreiber-Verurteilung nur knapp entgangen.
Väterpolitischer Geist
Vor diesem Hintergrund findet das Winkelschreiberverfahren gegen Gottfried D. statt. Er tat nämlich nichts anderes als die Interventionsstellen – nur auf der anderen Seite. Wenn man so will, im väterpolitischen Geist.
Vorweg: Das Verfahren im kleinen Saal 418 des BG Wien-Innere Stadt zieht Publikum an. Acht Zuhörer verteilen sich auf Sitzplätze und Stehplätze. Als ein Zeuge nach seiner Aussage Zuhörer bleiben will, wären es neun Personen. Das ist dem Richter zu viel. Der Zeuge muss gehen, weil kein Platz mehr ist.
Die Relevanz des Verfahrens und sein Ausgang sind entscheidend für den Fortbestand des männerpolitischen Netzwerkes. Es wird die Grundfrage angesprochen wie weit sich Väter gegen die vaterlose Gesellschaft wehren dürfen, indem sie sich wechselseitig in der Schriftsatzkunde, den Prozessstrategien und den Planspielen gegen Korruptionsnester in den Gerichten behelfen dürfen.
Drei Mängel in der Praxis
Jedem halbwegs Rechtskundigen fällt auf, dass Richter Fürnkranz das Verfahren mehr als Tribunal denn als nach der ZPO (Zivilprozessordnung) geführten Ablauf sieht. Obwohl um 13 Uhr 05, beim Start, vom Beklagten D. angeregt, dass die am 8. Juni 1857 ins Leben gerufene Winkelschreiberverordnung auch nach Außerstreitgesetz verhandelbar wäre, entscheidet sich Richter Fürnkranz, nach der ZPO zu verhandeln. Das war zu erwarten, freilich eröffnet er das Verfahren dann wie ein Femegericht: Ohne Parteienvortrag (§ 177 ZPO Abs 1) beginnt es. Würde D. dem Richter nach § 477 ZPO die Verletzung der Verletzung des „Zweiparteiensystems“ nachweisen, wäre einer der neun Nichtigkeitsgründe, die die ZPO vorsieht, erfüllt.
Im Laufe des Verfahrens stellt sich heraus, dass der Richter – er ist auch der vierte Scheidungsrichter im fünfjährigen Scheidungsverfahrens des Gottfried D. – „eigenmächtige Recherchen“ in Neben- und Seitenakten betrieben hat. Das ist deshalb merkwürdig, denn: „Das Gericht darf die Tatsachen nicht völlig selbständig sammeln und daraus selbständige Schlüsse ziehen, sondern ist an das Tatsachenvorbringen der Parteien gebunden. Das Gericht hat sich auf den aus dem Parteienvorbringen hervorgehenden Sachverhalt zu beschränken.“ Das ist der
alte Populargrundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Nachzulesen in einem alten Rechtssatz aus dem Jahr 1971. D. erhielt im Vorfeld des Winkelschreiberverfahrens keine Akteneinsicht, obwohl er es versuchte, da er seinen zweiten Wohnsitz seit Jahren in der Bibliothek des Justizzentrums Wien-Mitte hat. „Eigenrecherchen“ und „Verweigerung der Akteneinsicht“ sind Dinge, die in Frage stellen, ob sich der Richter tatsächlich nur an das Parteienvorbringen (Schriftsatz) der klagenden Partei RAK Wien hält, oder auf eigene Faust agiert. Damit ist ein Grundsatz der Zivilgerichtlichkeit angesprochen.
Nach zwei Stunden, zum Schluss des Verfahrens, gibt es noch einen Knalleffekt: Richter Fürnkranz gibt dem Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro, weil dieser den OGH verbal beleidigt. Der OGH hat in diesem Verfahren jedoch keine Parteienstellung. Das Ordnungsgeld wird ohne Rechtsbelehrung versehen. Als D. die Rechtsbelehrung ausdrücklich verlangt, kommt sie nicht. Dazu ist nun ein Befangenheitsantrag gegen Richter Fürnkranz in Arbeit. Es darf erinnert werden, dass in einem anderen Verfahren (2007), in dem D. Vertrauensperson war (Scheidungsfall B. – BG Innere Stadt), das gleiche geschah, und die Befangenheit und Ablöse des Richters vom Fall mangels korrekter Rechtsbelehrung in der Instanz nach diesem Mangel durchging.
(Vorstand BG Innere Stadt, 32 Nc 37/07t)
Der Beginn
Das Verfahren startet also um 13 Uhr 05 und um 13 Uhr 08 beginnt der Richter mit Zeugeneinvernahmen. Der erste Zeuge ist Mag. Helmut Mayer. Der 52-jährige ist seit 11 Jahren Professor an der Akademie für Bildende Kunst für klassische Malerei. Er betreut dort Studenten der Malerei. Daneben ist er auch Vater einer Tochter.
Auf Frage des Richters, seit wann er D. kennt: „Seit 5 Jahren. Wir kamen 2003 in einem Caféhaus in Kontakt.“ Die letzten zwei Jahre besteht kein engerer Kontakt mehr. Mayer erkannte sofort, dass sich D. „in Familienrechtssachen sehr gut auskennt“. So kam, was heute, drei Jahre danach D. zum Vorwurf gemacht wird: Am 24. November 2005 hatte Mayer Fieber und einen Gerichtstermin. Er ist bei mir „mit der U-Bahn vorbeigekommen“ und ich habe ihm eine Vollmacht gegeben. (Die „Verhandlung“ – 8 P 40/99p-132 dauerte von 13 Uhr 00 bis 13 Uhr 05, da die Kindmutter nicht erschien.) Im Vorfeld wurde die Sache per Email besprochen. D. erklärte Mayer laufend einige Winkelzüge im Familienrecht. Das diente mehr zum Selbststudium für den Akademischen Maler. Dieser sagt: „Er hat mir eine Word-Datei überlassen. Diese enthielt einen eigenen Rekurs zu seinem Verfahren. Daraus habe ich dann meinen Schriftsatz geschrieben, den ich beim Bezirksgericht eingebracht habe.“
Bausätze, Rechtssätze, Satzblöcke
Der Richter will es genauer vom Akademischen Maler wissen: „Wie haben Sie das gemacht?“ Mayer: „Ich habe
gesehen, das Ganze ist ja ein Baukastensystem. Ich habe meine handschriftlichen Notizen in den Schriftsatz eingefügt.“ Richter: „Die Judikatur-Zitate haben Sie selbst gesucht?“ „Die Fußnoten habe ich überprüft und abgeglichen. Ich habe im RIS nachgeschaut, was passt.“ Richter: „Wie sind Sie zum dem RIS gekommen?“ Mayer: „Wir haben in den Treffen nur über Rechtsssätze gesprochen.“ Richter: „Nach was haben Sie gesucht?“ Mayer: „Weiß ich nicht mehr. Nach Obsorge, Unterhalt, Besuchsrecht.“ Richter: „Warum wissen Sie das nicht mehr genau?“ Mayer: „Damals war ich gut informiert. Danach wurde ich immer besser. Aber mittlerweile habe ich viel wieder verbrannt.“
Zeuge 1: „Alles von mir“
Der Richter legt ihm seine damals mustergültigen Schriftsätze vor. Frage: „Ist das alles von Ihnen?“ „Das ist alles von mir.“ – „Das auch?“ „Ja, sicher.“ – „Das?“ Zeuge: „Nach so vielen Jahren…“ – Richter: „Ganz schön viel geschrieben! Haben Sie sich viel beschäftigt.“ Es folgt weitere Vorlage von Schriftsätzen durch den Richter: „Das auch von Ihnen?“ Zeuge: „Ja, im System weiter.“ – „Die haben Sie selbst formuliert?“ „Von Word-Dateien übernommen.“ – „Rekurs verfaßt?“ „Ja, im selben System. Es wiederholt sich immer.“
Der Richter will mehr wissen. „Wie haben Sie gearbeitet?“ Mayer: „Wenn ein Satz aus der Word-Datei gepasst hat, habe ich ihn genommen.“ – „War das eine Word-Datei oder mehrere?“ „Eine.“ – „Wie lange war die Textvorlage?“ „Schon 15-20 Seiten.“ Der Richter legt weitere Schriftsätze aus dem Scheidungsverfahren des Professors vor. „Von Ihnen?“ „Ja. Wieder eine Kombination mit seiner Datei. Das war der außerordentliche Revisionsrekurs, der letzte, der nicht angenommen wurde.“
Nichts bezahlt, sondern eingeladen
Richter will wissen: „Wer hat denn dieses Layout gemacht?“ Mayer: „Das Layout habe ich übernommen, indem ich einfach in das Layout geklickt habe und dort meinen Namen eingesetzt habe.“ Damit war das Layout – die typische Arial-Schrift vorgegeben. Der Richter befragt den Zeugen nach seiner damaligen Emailadresse. „Die weiß ich nicht mehr.“ – „Haben Sie die Word-Datei noch?“ „Nein, ich glaube nicht mehr.“ – „Haben Sie den Computer noch?“ „Ich habe seit einem Jahr einen neuen.“ Der Richter verlangt, dass er „binnen zwei Wochen“ die alte Email dem Gericht nachreicht. Richter Fürnkranz stellt eine letzte Frage: „Haben Sie ihm etwas bezahlt?“ Mayer: „Nein, im Gegenteil.“ „Was heißt, im Gegenteil?“ „Wenn wir uns trafen, hat er einigen Leuten im Caféhaus die Rechnung bezahlt.“ Damit kann dieser Zeuge keine „Entgeltlichkeit“ – die zentrale Säule der Winkelschreiberverordnung – belegen.
Plattformen
Nun hat die Anwältin der RAK einige Fragen. Sie will wissen, „wie“ Mayer mit D. in Kontakt getreten ist. Nun kommt „Blaulicht und Graulicht“ ins Spiel. Mayer: „Es gab da so eine Plattform im Internet.“ Anwältin: „Wie hieß die?“
„Ich glaube, Blaulicht und Graulicht – oder so ähnlich.“ „Was war das?“ „Da wurde auch über Familienrecht und Väterpolitik geschrieben.“ „Und dann?“ „Da haben sich dann einige Leute getroffen.“ „Haben Sie auch wo geschrieben?“ „Ja, auf einer Seite mit Namen Familien- und Kinderrechte.at. Aber diese Seite gibt es nicht mehr.“ „Und dann sind sie auf Herrn D. gekommen?“ „Es haben sich zwei Duzend Leute getroffen. D. hat alle beeindruckt. Er merkt sich alles und kann hunderte Rechtssätze auswendig zitieren. Ich glaube, er hat damals auch Herrn Baumgartner vertreten.“
Die Anwältin hat auch Fragen zum Inhalt der Eingaben. „Was wollten Sie mit dem außerordentlichen Revisionsrekurs erreichen?“ „Ich wollte aufzeigen, dass ich nicht damit einverstanden war, dass ich meine 9-jährige Tochter nicht sehen darf.“ „Was waren ihre damaligen rechtlichen Argumente?“ „Die rechtlichen Argumente kann ich auswendig nicht mehr wiedergeben.“ Der Zeuge beruft sich auch auf die ehemalige Webseite des Dr. Günter Tews, „wo es Bausteine gab“. Die letzte Frage der Anwältin versucht das Motiv zu ergünden: „Warum hat D. das alles gemacht?“ „Er will Leuten, die ein ähnliches Schicksal haben, helfen.“
Beklagter befragt Zeugen 1
D.: „Wie eng war unser Kontakt in den Jahren 2004 und 2005?“ Zeuge: „Ein Mal im Monat.“ – „Wir haben uns öfter am Schwedenplatz getroffen. Ist es korrekt, dass dort meine Frau mit dem damaligen Liebhaber gewohnt hat?“ Richter würgt diese Frage ab. D. konkretisiert: „Hattest Du damals einen Rechtsanwalt?“ Mayer: „Ja. Einen aus der Spiegelgasse.“ D.: „Und was sagte der?“ „Dass das Einbringen eines außerordentlichen Revisionsrekurses aussichtslos sei.“ D.: „Und, war er sinnlos?“ „Nein.“ „Hast Du den außerordentlichen Revisionsrekurs durchgebracht, den Du geschrieben hast?“ „Ja, er ging durch.“
Der Richter frägt noch einmal nach: „Haben Sie die Word-Datei noch?“ „Nein, ich glaube nicht mehr.“ „Haben Sie den Computer noch?“ „Ich habe seit einem Jahr einen neuen.“
Zeuge 2: „Harte Arbeit!“
Als zweiter Zeuge kommt der Manager Dipl. Ing. Richard Kaiser. Der 44-Jährige kam im August 2006 zur „Blaulicht und Graulicht“-Runde dazu. Er hatte viel Erfahrung mit Gesellschaftspolitik und brachte rechtliches Fachwissen mit. Er befürwortet, dass sich Trennungsväter vernetzen und viel Aufkärungsarbeit leisten. Er sagt, über die alte Zeit: „Über das Internet ist es losgegangen. So ist es losgegangen.“
Der Richter befragt ihn: „Gibt es jetzt auch Plattformen im Internet?“ Er bejaht, hat aber seinen Höhepunkt an Gerichtsaktivitäten abgeschlossen. Das war 2006 als die Scheidungssache begann. Es ist ein komplizierter Fall mit drei Kleinkindern und eine binationale Ehe. In seinem Fall gab es mehrere Fronten und hartnäckiges Widerstreben der Wiener Magistratsverwaltung, die, wie dieses Journal gestern von einem Insider des Magistrats telefonisch erfuhr, Migranten sogar einen „Startscheck“ mit 300 Euro nachwirft. Insoweit war in diesem Fall von Beginn weg professioneller Druck gefordert, da die Wiener Bezirksgerichtsszene in Favoriten ihn bis heute aus seiner von ihm bezahlten 300.000 Euro Eigentumswohnung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens entfernt hat.
Trennungsindustrie
Andere Baustelle. Daher will der Richter nur wissen: „Schreibt Herr D. auch im Internet?“ – „Durchaus möglich, dass er schreibt.“ Kaiser ist dieses wichtiger: „Es geht um die gesellschaftliche Problematik einer Trennungsindustrie, in der Väter bachnachteiligt und Kinder vernachlässigt werden.“ Die Leute, die sich trafen, haben ein „Netzwerk der Solidarität vorgefunden“. „Mehrere Personen waren beim OLG.“ Da er sich mittlerweile etwas zurückgezogen hat, wisse er nicht mehr.
Auf Richterfrage: „Ist D. vermögend?“ gibt er als Antwort: „Ich weiß nicht konkret Bescheid.“ Auf die Frage:
„Hat er sie einmal in einem Verfahren unterstützt?“ „Ja, er hat mich in einem Verfahren als Vertrauensperson begleitet.“ (Konkret ist das ein Verfahren, zu dem der Vorsteher des BG Wien-Favoriten jedoch schreibt:
„Es liegt keine Vertretung im eigentlichen Sinne vor.“ – GZ 84 – Nc 11/06z, 2. Februar 2007)
Der Zeuge sagt: „Ich kenne mich mittlerweile selbst gut aus. Ich bin mittlerweile mit einem Provisorialverfahren beim EMGR – ohne Hilfe des D. Auch bei einem AO-Revisionsrekurs war er nicht dabei.“ Richter: „Wie war die Zusammenarbeit?“ „Wir haben uns gegenseitig beraten.“ Richter: „Wie ist das zu verstehen? Sie haben Eingaben für ihn verfasst?“ – „Nein. Ich habe ihm Material geschickt, das ich gefunden habe. Das Problem ist, dass D. schwer zu beraten ist. Er ist sehr kritisch und hat das meiste schon gelesen.“
Spezifikation – Review
Der Richter legt auch ihm eine Menge Eingaben vor: Eine EV, eine Scheidungsklage, einen Antrag auf gesonderte Wohnsitznahme. „Ist das alles von Ihnen?“ „Er stellte mir Basis-Material, das er aufbereitet hat, zur Verfügung.“ „Wie?“ „Per Email“. „Was ist Ihre Email?“ Zeuge nennt sie. „Und weiter?“ „Die Formvorlagen waren dann da. Dann ist es für einen Techniker relativ einfach.“ Die Vorlagen wurden „reviewed, wie man das bei Spezifikationen im Industriebereich macht.“ Heißt: Der formale Rahmen wurde übernommen, aber mit Inhalten neu gefüllt. Die Judikaturzitate wurden überprüft und teilweise verwendet.
Die Gemeinschaftsarbeit bestand vor allem in langen Telefonaten. „Es war harte Arbeit, den „Antrag auf Gesonderte Wohnsitznahme“ zu erstellen. Da wurde nächtelang telefoniert.“ Die RAK-Anwältin will wissen, ob es dafür „finanzielle Zuwendungen“ gab? Zeuge verneint: „Wir waren befreundet.“ Gegenüber der Kammeranwältin: „D. fühlt sich den Väterrechten verpflichtet. Er sieht das als ehrenamtliche Tätigkeit und gesellschaftspolitische Aufgabe.“ Die Anwältin will noch wissen: „Haben Sie etwas für ihn getan?“ „Ja. Literatur und allgemeine Unterlagen geschickt. Einmal trat ich als seine Vertrauensperson auf.“ Somit kann auch dieser Zeuge keine „Entgeltlichkeit“ – die zentrale Säule der Winkelschreiberverordnung – belegen.
Zeuge 3 – im Ausland
Der dritte Zeuge, Mag. Herwig Baumgartner, erscheint nicht. Gerüchte gehen, er ist bei Maria in der Ukraine. Andere sagen, er ist in Deutschland. D. weiß auch nicht, wo er sich aufhält. Er ist seine Poststelle. Die gesamte österreichische Gerichtspost, teilweise fünf Briefe pro Tag, läuft bei ihm ein, er scannt sie ein und schickt sie ihm an eine Emailadresse. Der Richter ist erwartungslos: „Ich kenne ihn nicht.“ Er regt an, dass sich Baumgartner bei einer Botschaft oder einem Landgericht meldet und im Zuge eines Rechtshilfeabkommens seine Aussage macht. Baumgartner hat einen Reisekostenvorschuss in Höhe von 700 Euro beantragt. Davon hängt ab, ob er bei einem Wiener Gericht als Zeuge erscheint.
Juristenball 2009
Baumgartner wird vielleicht den Juristenball 2009 mit hübscher Begleitung besuchen. Dieses Journal regte an, dass er für den Faschings-Samstag, 21. Februar 2009, Karten kaufen soll. Ein großer Gala-Tisch in folgender Besetzung wäre probat: „Herwig Baumgartner, Johannes Jilke, Anton Sumerauer, Doris Täubel-Weinreich, Sigrun Rossmanith, Max Friedrich, Johannes Sluka, Herbert Fürnkranz, Clemens Jabloner, Ulrich Paumgartten, Werner Pleischl, Werner Pürstl – plus Gattinnen in Abendroben.“ Er antwortete per Email: „Danke für den Hinweis – ich liebe Bälle und gehe oft dorthin. Wenn auch der Juristenball eher steif ist, sind die Töchter der Richter meist weit weniger steif, als es die Väter gerne möchten. Auch der Umstand, dass deren Gattinnen kaum ihren Ehegatten als willigen Tänzer kennen, erlaubt es, so viele nette Botschaften abzusetzen, dass es sich lohnt. Im Sinne der Genderwahn-Politik werde ich mir Karten besorgen lassen und mit einer Dame dorthin gehen, deren Mundwerk dazu geeignet ist, jedem Robenträger Spaß zu bereiten – und ggf. eine hübsche Richtergattin selbst zu bereiten.“
Zeuge 4 – Anwalt Michael Rebasso
Derjenige, der dieses Verfahren im Mai 2006 angezettelt hat, pflegt nicht zu erscheinen. Wörtlich im Fax spricht der Wiener Innenstadtanwalt davon, dass er aus „wichtigen beruflichen Gründen“ nicht erscheinen kann. Das ist schade und man muss sich auf das nächste Mal vertrösten.
Zeuge 5 – Der Beklagte
Um14 Uhr 56 beginnt die Parteieneinvernahme des G. Nicht als Beschuldigter, sondern als Partei. Was diesen formalrechtlich stört, da daran aussagetechnische Konsequenzen geknüpft sind. Er gibt Erläuterungen zu seinen Vermögensverhältnissen ab. Auch zu seinen Nebentätigkeiten. Im Wesentlichen geht es um die Klärung, wie weit er Mag. Herwig Baumgartner „geholfen“ hat. Das belegt er mit zahlreichen Urkunden, darunter auch solche, dass Richter am Bezirksgericht von ihm eine fortgesetzte Tätigkeit als Vertrauenperson verlangt haben.
Der Richter fragt auch zu den anderen Fällen: Das krankheitsmäßige Einspringen für 5 Minuten beim Bezirksgericht im Fall Mayer wird geklärt. Das Verhältnis zu Richard Kaiser definiert er so: „Ich habe ihn eingelernt. Er war Lehrling und ist nun Lehrer.“ Für Mag. Herwig Baumgartner übernahm er eine Rolle des Dolmetschers. Das liegt darin begründet, da Baumgartner für zahlreiche Eingaben bei Gericht die Höchststrafe an Ordnungsgeld erhielt und D. seine Rolle darin sieht, die Kraftausdrücke in gesellschaftskonforme Äußerungen zu übersetzen, die keine Ordnungsgelder einbringen. Rechtlich berät er ihn keineswegs, da Baumgartner sein eigener Herr ist. Auf die Richterfrage, ob er dafür ein Entgelt nimmt: „Ich benutze ein großes Scangerät von ihm, mit dem alle Akten digitalisiert werden.“
Und so geht die Befragung dahin. Bis er in Verfahrensstunde Drei ein Argument mit dem Satz beginnen will: „Nachdem der OGH mich beschissen hat…“ Richter Fürnkranz mahnt ab. D. nochmal: „Der OGH hat mich beschissen. Das darf ich sagen, denn der OGH ist hier kein Verfahrensbeteiligter.“ Richter Fürnkranz erteilt ein Ordnungsgeld von 100 Euro. D.: „Ich darf sehr wohl sagen, der OGH hat mich beschissen. Und SIE erteilen mir kein Ordnungsgeld. Ich erkläre Sie für befangen! Den Rest bekommen Sie schriftlich.“ Sagt’s, springt auf, packt seine Mappen zusammen und verläßt den Saal. Es ist 15 Uhr 20.
Die Verhandlung wird auf unbestimmte Zeit vertagt.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal)
Dr. Alois Kaiser – Rohrspatz, Rosenkrieg und der OGH
(Wien, im Juni 2008) Wenn Herr Kaiser schneidet, legt er seinen Finger tief in Wunden. Er ist Chirurg in Wels.
Seit mehreren Jahren liefert er sich einen rüstigen Rosenkrieg mit seiner Exfrau, ebenso Ärztin. In die Schlacht verwickelt: Bezirksrichterinnen, Landesrichterinnen und der Senat 9 (Dr. Rohrer) und Senat 10 (Dr. Schinko) am Wiener OGH, die unisono seit 2004 fortfolgend in väternachteiliger Perspektive daran festhalten, dass das gesamte Sorgerecht für drei Kinder der Exfrau zugesprochen wurde.
Beachtliche sieben Einträge in der RIS-Datenbank hat Herr Kaiser seit 2006 bereits geschafft. Es geht um unbescheidene 39.058,24 EUR Unterhaltsnachzahlung (alte Währung: halbe Million Schilling) seitens der Frau,
um drei mj. Kinder (14, 12 und 6 Jahre alt) und eine geforderte Ausdehnung des Besuchsrechts seitens des Mannes. Begleitend schickte ihm der Rechtsanwalt der Frau „das Finanzamt“ für eine Betriebsprüfung, um Betriebsausgaben unter die Lupe zu nehmen. Die Vertretung im Scheidungsfall machte 2004 und 2005 Dr. Günter Tews.
Damals war die Schlacht von hoher Professionalität gekennzeichnet.
Der Kaiser soll bluten
Herr Kaiser ist keiner von eigenen Gnaden. Er hat studiert, einen Stressjob am großen Klinikum Wels
(37 Departements, Institute und Abteilungen, 1.346 systemisierte Betten) und eine Privatpraxis in Wels.
Er hat gelernt, was es heißt, flexibel sein zu müssen. Daher hat er es nicht so mit dem starren Beamtenstaat.
Schon gar nicht mit jenen Beamten in Talar und Hermelin.
Seit 2005 ist Dr. Tews nach seinem Burn Out nicht mehr der Rechtsbeistand des Herrn Kaiser und dieser
vertritt sich selber. Damit sank die Qualität der Sachlichkeit der Eingaben bei den Gerichten. Zugleich hob
sich der psychologische Charakter und kabarettistische Unterhaltungswert.
Großer Kämpfer vor dem Herrn
Spätestens seit Herbst 2007, als seine Exfrau (Scheidung: 14. April 2005) begann, Unterhaltszahlungen per Pfändung einzutreiben. Ab nun sprach Herr Kaiser Klartext, was er von den Richtern hält. Dabei erweist er sich nicht nur als großer Kämpfer vor dem Herrn, sondern auch als Analytiker des Seelenzustandes der weiblichen Richterschaft am Landesgericht Wels. Vorauszuschicken ist, dass ihm drei solche Eingaben Ordnungstrafen in der Höhe von 1.450 EUR, 1.450 EUR und 1.200 EUR einbrachten.
Hintergrund: Am 20. Oktober 2004 wurde die Obsorge der Mutter Karin übertragen. Der Vater wurde zum Wochenend- und Zahlvater exkulpiert. Am 4. Juli 2005 beantragte Vater Alois die Obsorge (Antrag auf „Obsorgeentzug der Mutter“). Am 28. Juni 2007 (!) wies das Landesgericht Wels den Beschluss ab.
Die erste Ordnungsstrafe durch OGH Wien (Senat 9) erhielt der Kaiserliche, als seine Exfrau am
7. Dezember 2005 beim Bezirksgericht Wels die Hand aufzuhalten begann und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse beantragte (§ 81 EheG). Da war das Problem, dass die Scheidungsrichterin auch im Aufteilungsverfahren den Vorsitz übernahm. Auf Pest folgte für Herrn Kaiser die Cholera. Er sah darin eine Befangenheit der Justiz und schrieb einen Ablehnungsantrag an den Gerichtsvorsteher. Dieser schmetterte den Antrag ab. Dann Kaiser: „Der Beschluss des Gerichtsvorstehers ist eine klassische neurotische Abwehr eines berechtigten Antrages zum Schutz von Frau Mag. X. (Richterin). Es ist eine Tatsache, dass Frau Mag. X dem unvertretenen Antragsteller tatsächlich einen signifikanten finanziellen Schaden durch Nichteinhalten ihrer richterlichen Pflichten zugefügt hat.“
Messerscharf: „Neurotische Identifikation der Richterin mit der Klägerin“
So, Kaiser: „Neurotische Wahrnehmungsstörung ist das größte Problem unserer Gesellschaft, leider sind Richter und Richterinnen nicht ausgenommen – aber dies ist völlig untragbar und unakzeptabel, neurotische Ichbezogenheit und neurotische Fehlinterpretation hat im Gericht nichts verloren. Das neurotisch fehlinterpretative und neurotisch abwehrende Verhalten von Frau Mag. X hat auch zu einem Fehlurteil im Scheidungsurteil geführt, dabei handelt es sich um einen Justizskandal, der vorwiegend durch neurotische Fehlinterpretation und neurotische Identifikation der Richterin mit der Klägerin zustande gekommen ist!“ Weiters:
„Bei der Feststellung der Diagnose einer neurotischen Persönlichkeitsstörung der Richterin Frau Mag. X handelt es sich nicht um eine medizinische Verdachtsdiagnose, sondern um eine manifeste Diagnose durch den Arzt Dr. Kaiser, die er erst nach Zustellung des Scheidungsurteils von Frau Mag. X schriftlich manifestierte. Außerdem hat Frau Mag. X kritiklos auch paranoides Gedankengut von Frau Dr. K. in ihr Urteil aufgenommen. Dies ist ein weiterer Beweis für ihre höhergradige gerichtlich dokumentierte neurotische Persönlichkeitsstruktur“.
Und: „Frau Mag. X muss man deshalb die Fähigkeit absprechen, ehrliche Menschen von Lügnern zu unterscheiden“,
so der messerscharfe Chirurg.
Der komplette Wortlaut ist in der RIS-Datenbank (Entscheidung 9 Ob 136/06z – 20. Dezember 2006) dokumentiert. (Auch veröffentlicht in Richterzeitung 2007, S. 120). Dafür gab es zum guten Anfang eine Ordnungsstrafe von 1.000 EUR, die im Rekursverfahren auf 1.200 EUR erhöht wurde.
Die zweite Ordnungsstrafe folgte auf den nächsten Befangenheitsantrag am 11. Dezember 2006, diesmal gegen die Vizepräsidentin des Landesgerichts Wels (gleich: Vorsitz im Beschwerdesenat). Diese habe in seiner Pflegschaftssache willkürlich und unrichtig entschieden. LG Wels und OLG Linz (25. April 2007) stemmten dagegen. Die Folge war eine Verhängung eines Ordnungsgelds in der Höhe von 1.450 EUR durch den Senat 6 (Dr. Pimmer)
des OGH. Das ist die Aussschöpfung des Strafrahmens gem § 220 ZPO.
Dokumentiert unter Entscheidung 6 Ob 229/07f – 7. November 2007.
Die dritte Ordnungsstrafe durch OGH folgte, nachdem dem Kindvater das Gericht einen Strich durch eine besondere Sommerferienbesuchsrechtsregelung gemacht hatte. Am 23. April 2007 regelte das Erstgericht das Besuchsrecht des Vaters zu seinen Kindern Simon und Laurenz für die Zeit vom 28. April bis 6. Mai 2007 – also für die „Sommerzeit“. Gesamt neun Tage wurden ihm mit seinen Kindern „zugestanden“, was dieser als „Verarschung“ empfand. Er legte bei der Instanz Rekurs ein, doch dieses Gericht war bereits in Sommerurlaub – ein ablehnender Beschluss erfolgte erst am 12. September 2007 (!). Herr Kaiser roch die hinhaltende Absicht und war verstimmt.
„Schwachsinn“", „Pfusch“, „unprofessionell“, „Verarscherei“
Von nun an war der Feind, das Landesgericht Wels, klar. Der OGH verhängte neuerlich ein Ordnungsgeld von
1.450 EUR. Begründung: „In seinen breiten, allerdings phrasenhaften und inhaltlich wenig Substanz aufweisenden Ausführungen wiederholt der Vater erneut in beleidigender Art seine Vorwürfe gegen seine Ex-Frau (und Mutter seiner Kinder), den Erstrichter und den Rekurssenat. Beispiele für die in der Rechtsmittelschrift gängige Wortwahl sind ‘Schwachsinn’, ‘Pfusch’, ‘unprofessionell’, ‘Verarscherei’ usw.“
Weiter, OGH: „So spricht der Einschreiter beispielsweise davon, dass sich die Richter seit 4.5 Jahren mit der psychisch kranken Kindesmutter neurotisch identifizieren und ihn selbst neurotisch abwehren, dass sich die bestrafenden Richter gedankenlos mit einer Richterkollegin bzw mit Richterkollegen identifizieren, dass der Beschluss des Erstrichters als höhergradige psychologische Fehlleistung anzusehen sei, dass die Vorsitzende des Rechtsmittelsenats von Hausverstandspsychologie und im Besonderen von Kinderpsychologie so wenig Ahnung habe, dass ihr Verhalten aus medizinischer Sicht als gefährlich einzustufen sei (im Übrigen sei ihre emotionelle Intelligenz nicht ausgereift), und der kinderlieblose Senat nachweislich seit vier Jahren in dem Akt psychologischen Pfusch betreibe; sein Verhalten sei als klassisch neurotisch zu bezeichnen.“
„Kinderliebloser Staat“ (c/ Dr. Alois Kaiser)
„In Anbetracht des Umstandes, dass auch die Ausmessung einer Ordnungsstrafe an der gesetzlichen Obergrenze durch das Rekursgericht nicht ausreichte, den Einschreiter zu einer Änderung seines Verhaltens zu bewegen, ist neuerlich eine Ordnungsstrafe im gesetzlichen Höchstausmaß von EUR 1.450 zu verhängen.“
Dokumentiert unter Entscheidung 10 Ob 110/07k – 18. Dezember 2007.
Dem Rekurs dagegen wird nicht stattgegeben – Entscheidung 10 Ob 39/08w – 22. April 2008.
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Die Ursprungssache im Fall Kaiser: 7 Ob 273/04d (15. Dezember 2004)
Marcus J. Oswald (Ressort: Scheidung)
Der Revisor – Zum Väteraufbruch

(Wien, im Juni 2008) Diese Seite engagiert sich im Väteraufbruch. Väteraufbruch, was ist das?
Das Wort kommt aus Deutschland, wo sich seit Jahren eine Väter-Rechtsbewegung etabliert hat. Man erkannte, dass Väter immer weniger Rechte haben und sich Mütter alle Rosinen nehmen. Väter dürfen 40 Stunden in der Woche malochen (plus An- und Abreise: 60 Stunden), Samenspender und Zahlvater sein und haben wenig bis nichts von der Beziehung zum Kind, weil Gesetze und Eigentumsrechte der Mutter am Kind dagegen sprechen.
Wenn „Blaulicht und Graulicht“ in diesem Bereich engagiert ist, heißt das auch: Man betritt in Österreich Neuland. Es ist kompliziert, schafft Probleme, erzeugt Streitpunkte. Doch es muss gemacht werden.
Denn sie steht noch ziemlich am Anfang, eine organisierte Väterrechtsbewegung.
Anfang
Die Väterrechtsbewegung (knackiger der deutsche Begriff: „Väteraufbruch“) grenzt sich von einer reinen „Männerrechtsbewegung“ ab. Österreich braucht keine Männerrechtsbewegung. Hier ist den politischen Feministen, die im Wettbewerb der natürliche Feind sind, Recht zu geben. Blickt man kulturetymologisch in die Historie, ist die Feststellung korrekt, dass in deren Verlauf der Mann viele Vorrechte hatte. In den vergangenen 100 Jahren wurde von Frauen einiges zurecht gerückt. Wer heute noch bei gleicher Arbeitsleistung 30% weniger Lohn bekommt, hat das Recht, den Mund aufzumachen.
Hier setzt die Väterrechtsbewegung den Hebel an. Das Herzstück der Debatte ist die gemeinsame Obsorge. Sie wird – im durchaus neokonservativen Sinn – als Entlastung für die Kindmutter gesehen. Für den Väteraufbruch ist die „gemeinsame Obsorge“ das Kernelement, verpflichtend und nicht im Ausnahmefall umzusetzen. Sie muss auch für Kinder, die aus nichtehelichen Beziehungen stammen, Gültigkeit bekommen. Die Begründung ist einfach. Kinderpsychologische Literatur durch alle Läger und Provenienzen („linke Therapeuten“, „gemäßigt-konservative Therapeuten“, „katholische Therapeuten“) stellt fest, dass das Kleinkind in den ersten 8 Jahren des Aufwachsens eine konstante, männliche Bezugsperson im engsten sozialen Umraum braucht. Herrscht ein Defizit an männlichen Kulturwerten, bleiben Störungen in der psychischen Balance zurück.
Parteifreie Fanzone
Der Väteraufbruch agiert partei- und konfessionsfrei. Weder sind Parteibuch oder Heilige Schrift Eintrittskarte. Wer meint, Väterpolitiker stehen der FPÖ und der ÖVP nahe, begeht den Fehler, dass er ausgrenzt. Freilich grenzt auch die Väterrechtsbewegung aus. Sie nimmt nicht jeden auf. Gewalttäter und gewaltbereite Wirrköpfe haben in der Bewegung nichts verloren. Tatsache ist auch, dass gewisse Männertypen vornehmlich aus Südosteuropa, in machistischer Art damit prahlen wieviele Kinder sie mit wievielen Frauen gezeugt haben.
Für den Väteraufbruch zählt nicht die Masse. Sondern die Tiefe des emotionalen Erlebens. Nach dem Motto
„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“, müssen Väterrechtsbewegte ein Konzept von Vaterschaft haben. Einen Plan, den sie konstant umsetzen wollen.
Dass der Wille Berge versetzt, ist ein altes Sprichwort. In der Tat merkt man bei Gesprächen, dass Männer gute Konzepte haben. Doch dann machten ihnen Gerichte, die meist weiblich besetzt sind, einen fetten Strich durch die Rechnung. Es sind geschiedene Männer in der Väterrechtsrunde, die sechs Jahre ihre Kinder nicht sehen durften, weil Richtergruppen auf stur schalten. Dann kommt die Parteipolitik ins Spiel, die regional unterschiedlich ist. In Wien ist man besonders väternachteilig eingestellt, in einigen Bundesländern milder.
Engagement und Jubel
In Härtefällen schreitet die Väterrechtsbewegung ein. Mit der gleichen juristischen Härte, mit der Männer unter die Räder gebracht wurden. Vier Beispiele: Die Väterrechtsrunde sah Handlungsbedarf in einem Fall, in dem 2006 eine Bezirksrichterin in Wien-Leopoldstadt einem geschiedenen Vater das sogenannte „Pferdeunterhaltsurteil“ aufhalste. Der Ex-Mann sollte 450 Euro im Monat für das Pferd (!) seiner fast volljährigen Tochter zahlen. Die Väterrechtsrunde zog mit Schriftsatz vor den OGH und dieser Unfug wurde aufgehoben. In einem anderen Fall attestierte eine Richterin in Niederösterreich einem Doppeldoktor, der in Wien praktischer Arzt ist, dass er nicht befähigt sei, einen Säugling zu wickeln. Er bekam nur eine halbe Stunde (!) Besuchsrecht pro Woche. Auch hier machte die Runde konsequent Prozessbegleitung und Einschreiten. Danach lehnten sich alle Richter des Gerichtes als „befangen“ ab und der Fall wurde an ein anderes Gericht abgetreten. Aktuelles: Am 30. Juni 2008 läuft ein interessanter Prozess für einen Manager in einem sehr bekannten Unternehmen. Die Runde verfaßte eine Klage im offenen Scheidungsverfahren gegen die Scheidungsanwältin seiner Ex-Frau nach „Übler Nachrede“, da diese in einer „Wegweisung“ fortgesetzte Unwahrheiten über ihn verbreitete. Ein anderes Einschreiten brachte über eine Oppositionspartei eine Parlamentarische Anfrage zur Wiener Gutachterin Rotraut Erhard, die auffällig oft väternachteilige Expertisen erstellte.
Aktivität bedeutet Einsatz und: die Mühen der Ebene. Das schafft Feinde und gleichzeitig ein Stück Wahrheit. Deshalb unterstützt „Blaulicht und Graulicht“ den Väteraufbruch. Im Wissen, dass Gerichtsstreitigkeiten immer die ultima ratio sind. Doch letztlich ist jedes Gerichtsverfahren, das haben die politisierten Feministen, aber auch die Neonazis vorgehüpft, ein kleines Stück Terraingewinnung im politischen Vorfeld. Werden Böden aufbereitet, Zweifel geschaffen oder ausgeräumt, kann sich das politische Umfeld ändern. Und damit die Gesetzeslage.
Irgendwann wird die „gemeinsame Obsorge“ für spätere Generationen so natürlich wie das Balancehalten beim Radfahren. Auch das ist nur eine Sache der Übung.
Der Revisor











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