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EhRe will auch zur Wahl 2008

Veröffentlicht in Familienrecht, Männerpolitik, Short Message Service, Väterrechte by marcusjoswald am August 16th, 2008
Elite Humanes Recht EhRe

Elite Humanes Recht - EhRe

(Wien, im August 2008) Splitter- und Protestgruppen sind der Schnittlauch auf jeder politischen Wahl.
Sie bringen wenig Stimmen zusammen, zeigen aber Engagement, das über die Wahlen hinausgeht.

In Wien will eine Gruppe namens EhRe - Abkürzung für “Elite Humanes Recht” - um Zustimmung werben.
Das gab die Gruppe, ein Netzwerk aus justizpolitischen Aktivisten, am 3. August 2008 bekannt.

Netzwerker und Protestgruppe

Teile des Netzwerks sind im rechtspolitischen und justizkritischen Geschehen seit Jahren aktiv verankert.
Teile waren in der Anti-EU-Plattform “rettet-österreich” tätig. Andere sind in der österreichischen “Väterrechtsbewegung” tägig. Einige unterstützten monatelang den Parlamentarier Karl-Heinz Klement aktiv in seiner politischen Arbeit - bis der dieser Tage von seinem Obmann H.C. Strache überraschend geschasst wurde.

Wahlantritt Bundesland Wien geplant

Die Gruppe will im Bundesland Wien antreten und hat Unterstützungspapiere aufgelegt. Man will Unterschriften sammeln. Auch ein Spendenkonto existiert.

Man vertritt gesellschaftliche Positionen, die das Familienbild im Mittelpunkt haben. Man fordert in diesem Zusammenhang eine “saubere Justiz” und eine Verankerung der “UN-Kinderrechte in der Verfassung”. Daneben will man die Etablierung eines “Justizanwalts ohne Partei- oder aktive Justizvergangenheit”. Die gesellschaftspolitische Arbeit soll sich aber auch auf die bundesweite Errichtung von Männerhäusern und in der familienrechtlichen Tagesarbeit auf von Männern geführte Besuchscafés erstrecken.

Erreichbar via Wikipedia oder HumanesRecht

Auf der Webseite www.humanesrecht.com steht ein Motto: “Intelligenz ist die Fähigkeit Informationen zu empfangen, zu entschlüsseln und brauchbar weiter zu vermitteln. Dummheit bedeutet, diesen Prozess an einer beliebigen Stelle zu unterbrechen.”

Die Plattform ist auch via Wikipedia erreichbar. Auf der Webseite ist das Programm in aller Kürze dargestellt. Vorranging will man sich um “die Justiz” kümmern, die laut Ansicht von EhRe die Großparteien in ihren Programmen nicht ernst nehmen.

Parteifreie Justiz gefordert

Das parteipolitische Besetzen von Höchstrichtern muss laut EhRe ein Ende haben. Außerdem verlangt man mehr Förderungen für männerpolitische Initiativen. So fordert man mehr männliche Kindergärtner. Auch ist ein Besuchscafé in Wien geplant, das ausschließlich von Männern (Sozialarbeiter) geführt ist.
Zudem fordert man ein “Männerhaus” für Scheidungsväter nach Südtiroler Vorbild.

Die Wegweisungswirtschaft und scheinheilige Opferschutzindustrie durch die mit ihren kriminellen Vorgängen bekannt gewordene Wiener SPÖ-Horngacher-Polizei und die Seilschaften der offiziös agierenden feministischen Wiener SPÖ-Geheimorganisationen wie “Interventionsstelle” oder “AÖF” boomt, so EhRe. Und wird mit undeklarierten Subventionen belohnt.

Neu zu gründende Männerhäuser sollen nicht nur ein politisches Gegengewicht zum spezifisch Wiener radikalen Feminismus bilden, sondern auch den Zweck haben, darin aufgefangene Männer, die aus ihrem eigenen Heim “weggewiesen” werden, rechtstechnisch auf Prozesse vorzubereiten, systematisch um deren Sorgerechte zu kämpfen und mentale sowie sozialarbeiterische Begleitung (Prozessbegleitung) anzubieten.

Politische Justizspezialisten und Väterrechtler

Eine Stoßrichtung von EhRe ist gegen die SPÖ ausgerichtet. Diese Partei unterstützte die Anti-Mann-Kampagne “Verliebt.verlobt.verprügelt” der Geheimorganisation AÖF (Autonome Österreichische Frauenhäuser rund um Andrea Brem). “Das war der Sündenfall”, so EhRe. Diese Hetz-Kampagne aus dem Jahr 2008 wird in der Programmatik der Kleinpartei herausgehoben und thematisiert, weil sie die Gesinnung der SPÖ-Frauen zeigt.

Eine andere Stoßrichtung ist seit dem Hinauswurf des Karl-Heinz Klement aus der FPÖ auch H.C. Strache.
Diesem wird in “Väterrechtsfragen” keine Kompetenz mehr zugestanden.

Gegen Scheidungswirtschaft und Profiteure

Ein weiteres gesellschaftspolitisches Thema von EhRe ist, dass die Scheidungswirtschaft boomt. Vor allem in sozialdemokratischen Städten wird der Wert der Familie unterwandert und das Scheiden - aus populistischen Gründen - zu leicht gemacht. Im pädagogischen Sinn verschwindet die Familie, so EhRe. Das schadet Kindern.
Durch radikale Feministen, die Wien nicht nur ärmer machen (kinderärmer), sondern auch Männer durch stetes Anzeigen kriminalisieren, entsteht die boomende Scheidungs- und Justizindustrie, kritisiert EhRe.

SPÖ wirtschaftet Gesellschaft ab

Im Gegensatz wirtschaftete die SPÖ die Stadt Wien ab und erzeugte durch exorbitante Mietpreise und einen Anstieg von leistungsfeindlicher Gesinnung knapp 100.000 orientierungslose Sozialhilfeempfänger (2001: nur 65.000).

Fazit: Wo die Selbstkontrolle und Eigenplanung über die eigene Familie an die sozialdemokratische Parteipolitik delegiert wird, geht die gesamte Kommune bankrott. Das Nebenprodukt “Teuerung” trifft Scheidungsväter und Scheidungsmütter doppelt hart.

Mittlerweile unterstützen andere Väterrechtsvereine einen möglichen Wahlgang von EhRe.
Es liegt insgesamt an den 2.400 Unterschriften, ob diese Kleinpartei antreten darf.

+++

Die Unterstützungserklärungen sind via www.humanesrecht.com herunterzuladen.
Die Kleinpartei EhRe ist zuversichtlich, genug Unterstützer zu finden, die unterschreiben.

Marcus J. Oswald (Ressort: Short Message Service)

Dr. Alois Kaiser - Rohrspatz, Rosenkrieg und der OGH

Veröffentlicht in Familienrecht, Gerichte, OGH -Entscheidungen, Scheidung, Väterrechte by marcusjoswald am Juni 24th, 2008

(Wien, im Juni 2008) Wenn Herr Kaiser schneidet, legt er seinen Finger tief in Wunden. Er ist Chirurg in Wels.

Seit mehreren Jahren liefert er sich einen rüstigen Rosenkrieg mit seiner Exfrau, ebenso Ärztin. In die Schlacht verwickelt: Bezirksrichterinnen, Landesrichterinnen und der Senat 9 (Dr. Rohrer) und Senat 10 (Dr. Schinko) am Wiener OGH, die unisono seit 2004 fortfolgend in väternachteiliger Perspektive daran festhalten, dass das gesamte Sorgerecht für drei Kinder der Exfrau zugesprochen wurde.

Beachtliche sieben Einträge in der RIS-Datenbank hat Herr Kaiser seit 2006 bereits geschafft. Es geht um unbescheidene 39.058,24 EUR Unterhaltsnachzahlung (alte Währung: halbe Million Schilling) seitens der Frau,
um drei mj. Kinder (14, 12 und 6 Jahre alt) und eine geforderte Ausdehnung des Besuchsrechts seitens des Mannes. Begleitend schickte ihm der Rechtsanwalt der Frau “das Finanzamt” für eine Betriebsprüfung, um Betriebsausgaben unter die Lupe zu nehmen. Die Vertretung im Scheidungsfall machte 2004 und 2005 Dr. Günter Tews.
Damals war die Schlacht von hoher Professionalität gekennzeichnet.

Der Kaiser soll bluten

Herr Kaiser ist keiner von eigenen Gnaden. Er hat studiert, einen Stressjob am großen Klinikum Wels
(37 Departements, Institute und Abteilungen, 1.346 systemisierte Betten) und eine Privatpraxis in Wels.
Er hat gelernt, was es heißt, flexibel sein zu müssen. Daher hat er es nicht so mit dem starren Beamtenstaat.
Schon gar nicht mit jenen Beamten in Talar und Hermelin.

Seit 2005 ist Dr. Tews nach seinem Burn Out nicht mehr der Rechtsbeistand des Herrn Kaiser und dieser
vertritt sich selber. Damit sank die Qualität der Sachlichkeit der Eingaben bei den Gerichten. Zugleich hob
sich der psychologische Charakter und kabarettistische Unterhaltungswert.

Großer Kämpfer vor dem Herrn

Spätestens seit Herbst 2007, als seine Exfrau (Scheidung: 14. April 2005) begann, Unterhaltszahlungen per Pfändung einzutreiben. Ab nun sprach Herr Kaiser Klartext, was er von den Richtern hält. Dabei erweist er sich nicht nur als großer Kämpfer vor dem Herrn, sondern auch als Analytiker des Seelenzustandes der weiblichen Richterschaft am Landesgericht Wels. Vorauszuschicken ist, dass ihm drei solche Eingaben Ordnungstrafen in der Höhe von 1.450 EUR, 1.450 EUR und 1.200 EUR einbrachten.

Hintergrund: Am 20. Oktober 2004 wurde die Obsorge der Mutter Karin übertragen. Der Vater wurde zum Wochenend- und Zahlvater exkulpiert. Am 4. Juli 2005 beantragte Vater Alois die Obsorge (Antrag auf “Obsorgeentzug der Mutter”). Am 28. Juni 2007 (!) wies das Landesgericht Wels den Beschluss ab.

Die erste Ordnungsstrafe durch OGH Wien (Senat 9) erhielt der Kaiserliche, als seine Exfrau am
7. Dezember 2005 beim Bezirksgericht Wels die Hand aufzuhalten begann und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse beantragte (§ 81 EheG). Da war das Problem, dass die Scheidungsrichterin auch im Aufteilungsverfahren den Vorsitz übernahm. Auf Pest folgte für Herrn Kaiser die Cholera. Er sah darin eine Befangenheit der Justiz und schrieb einen Ablehnungsantrag an den Gerichtsvorsteher. Dieser schmetterte den Antrag ab. Dann Kaiser: “Der Beschluss des Gerichtsvorstehers ist eine klassische neurotische Abwehr eines berechtigten Antrages zum Schutz von Frau Mag. X. (Richterin). Es ist eine Tatsache, dass Frau Mag. X dem unvertretenen Antragsteller tatsächlich einen signifikanten finanziellen Schaden durch Nichteinhalten ihrer richterlichen Pflichten zugefügt hat.”

Messerscharf: “Neurotische Identifikation der Richterin mit der Klägerin”

So, Kaiser: “Neurotische Wahrnehmungsstörung ist das größte Problem unserer Gesellschaft, leider sind Richter und Richterinnen nicht ausgenommen - aber dies ist völlig untragbar und unakzeptabel, neurotische Ichbezogenheit und neurotische Fehlinterpretation hat im Gericht nichts verloren. Das neurotisch fehlinterpretative und neurotisch abwehrende Verhalten von Frau Mag. X hat auch zu einem Fehlurteil im Scheidungsurteil geführt, dabei handelt es sich um einen Justizskandal, der vorwiegend durch neurotische Fehlinterpretation und neurotische Identifikation der Richterin mit der Klägerin zustande gekommen ist!” Weiters:

Bei der Feststellung der Diagnose einer neurotischen Persönlichkeitsstörung der Richterin Frau Mag. X handelt es sich nicht um eine medizinische Verdachtsdiagnose, sondern um eine manifeste Diagnose durch den Arzt Dr. Kaiser, die er erst nach Zustellung des Scheidungsurteils von Frau Mag. X schriftlich manifestierte. Außerdem hat Frau Mag. X kritiklos auch paranoides Gedankengut von Frau Dr. K. in ihr Urteil aufgenommen. Dies ist ein weiterer Beweis für ihre höhergradige gerichtlich dokumentierte neurotische Persönlichkeitsstruktur”.

Und: “Frau Mag. X muss man deshalb die Fähigkeit absprechen, ehrliche Menschen von Lügnern zu unterscheiden”,
so der messerscharfe Chirurg.

Der komplette Wortlaut ist in der RIS-Datenbank (Entscheidung 9Ob136/06z - 20. Dezember 2006) dokumentiert. Dafür gab es zum guten Anfang eine Ordnungsstrafe von 1.000 EUR, die im Rekursverfahren auf 1.200 EUR erhöht wurde.

Die zweite Ordnungsstrafe folgte auf den nächsten Befangenheitsantrag am 11. Dezember 2006, diesmal gegen die Vizepräsidentin des Landesgerichts Wels (gleich: Vorsitz im Beschwerdesenat). Diese habe in seiner Pflegschaftssache willkürlich und unrichtig entschieden. LG Wels und OLG Linz (25. April 2007) stemmten dagegen. Die Folge war eine Verhängung eines Ordnungsgelds in der Höhe von 1.450 EUR durch den Senat 6 (Dr. Pimmer)
des OGH. Das ist die Aussschöpfung des Strafrahmens gem § 220 ZPO.

Dokumentiert unter Entscheidung 6Ob229/07f - 7. November 2007.

Die dritte Ordnungsstrafe durch OGH folgte, nachdem dem Kindvater das Gericht einen Strich durch eine besondere Sommerferienbesuchsrechtsregelung gemacht hatte. Am 23. April 2007 regelte das Erstgericht das Besuchsrecht des Vaters zu seinen Kindern Simon und Laurenz für die Zeit vom 28. April bis 6. Mai 2007 - also für die “Sommerzeit”. Gesamt neun Tage wurden ihm mit seinen Kindern “zugestanden”, was dieser als “Verarschung” empfand. Er legte bei der Instanz Rekurs ein, doch dieses Gericht war bereits in Sommerurlaub - ein ablehnender Beschluss erfolgte erst am 12. September 2007 (!). Herr Kaiser roch die hinhaltende Absicht und war verstimmt.

“Schwachsinn”", “Pfusch”, “unprofessionell”, “Verarscherei”

Von nun an war der Feind, das Landesgericht Wels, klar. Der OGH verhängte neuerlich ein Ordnungsgeld von
1.450 EUR. Begründung: “In seinen breiten, allerdings phrasenhaften und inhaltlich wenig Substanz aufweisenden Ausführungen wiederholt der Vater erneut in beleidigender Art seine Vorwürfe gegen seine Ex-Frau (und Mutter seiner Kinder), den Erstrichter und den Rekurssenat. Beispiele für die in der Rechtsmittelschrift gängige Wortwahl sind ‘Schwachsinn’, ‘Pfusch’, ‘unprofessionell’, ‘Verarscherei’ usw.”

Weiter, OGH: “So spricht der Einschreiter beispielsweise davon, dass sich die Richter seit 4.5 Jahren mit der psychisch kranken Kindesmutter neurotisch identifizieren und ihn selbst neurotisch abwehren, dass sich die bestrafenden Richter gedankenlos mit einer Richterkollegin bzw mit Richterkollegen identifizieren, dass der Beschluss des Erstrichters als höhergradige psychologische Fehlleistung anzusehen sei, dass die Vorsitzende des Rechtsmittelsenats von Hausverstandspsychologie und im Besonderen von Kinderpsychologie so wenig Ahnung habe, dass ihr Verhalten aus medizinischer Sicht als gefährlich einzustufen sei (im Übrigen sei ihre emotionelle Intelligenz nicht ausgereift), und der kinderlieblose Senat nachweislich seit vier Jahren in dem Akt psychologischen Pfusch betreibe; sein Verhalten sei als klassisch neurotisch zu bezeichnen.”

“Kinderliebloser Staat” (c/ Dr. Alois Kaiser)

“In Anbetracht des Umstandes, dass auch die Ausmessung einer Ordnungsstrafe an der gesetzlichen Obergrenze durch das Rekursgericht nicht ausreichte, den Einschreiter zu einer Änderung seines Verhaltens zu bewegen, ist neuerlich eine Ordnungsstrafe im gesetzlichen Höchstausmaß von EUR 1.450 zu verhängen.”

Dokumentiert unter Entscheidung 10Ob110/07k - 18. Dezember 2007.

Dem Rekurs dagegen wird nicht stattgegeben Entscheidung 10Ob39/08w - 22. April 2008.

Marcus J. Oswald (Ressort: Scheidung)

Der Revisor - Zum Väteraufbruch

Veröffentlicht in Der Revisor, Familienrecht, Gastautoren, Männerpolitik, Väterrechte by marcusjoswald am Juni 14th, 2008

Durch die Oswaldgasse

(Wien, im Juni 2008) Diese Seite engagiert sich im Väteraufbruch. Väteraufbruch, was ist das?

Das Wort kommt aus Deutschland, wo sich seit Jahren eine Väter-Rechtsbewegung etabliert hat. Man erkannte, dass Väter immer weniger Rechte haben und sich Mütter alle Rosinen nehmen. Väter dürfen 40 Stunden in der Woche malochen (plus An- und Abreise: 60 Stunden), Samenspender und Zahlvater sein und haben wenig bis nichts von der Beziehung zum Kind, weil Gesetze und Eigentumsrechte der Mutter am Kind dagegen sprechen.

Wenn “Blaulicht und Graulicht” in diesem Bereich engagiert ist, heißt das auch: Man betritt in Österreich Neuland. Es ist kompliziert, schafft Probleme, erzeugt Streitpunkte. Doch es muss gemacht werden.
Denn sie steht noch ziemlich am Anfang, eine organisierte Väterrechtsbewegung.

Anfang

Die Väterrechtsbewegung (knackiger der deutsche Begriff: “Väteraufbruch”) grenzt sich von einer reinen “Männerrechtsbewegung” ab. Österreich braucht keine Männerrechtsbewegung. Hier ist den politischen Feministen, die im Wettbewerb der natürliche Feind sind, Recht zu geben. Blickt man kulturetymologisch in die Historie, ist die Feststellung korrekt, dass in deren Verlauf der Mann viele Vorrechte hatte. In den vergangenen 100 Jahren wurde von Frauen einiges zurecht gerückt. Wer heute noch bei gleicher Arbeitsleistung 30% weniger Lohn bekommt, hat das Recht, den Mund aufzumachen.

Hier setzt die Väterrechtsbewegung den Hebel an. Das Herzstück der Debatte ist die gemeinsame Obsorge. Sie wird - im durchaus neokonservativen Sinn - als Entlastung für die Kindmutter gesehen. Für den Väteraufbruch ist die “gemeinsame Obsorge” das Kernelement, verpflichtend und nicht im Ausnahmefall umzusetzen. Sie muss auch für Kinder, die aus nichtehelichen Beziehungen stammen, Gültigkeit bekommen. Die Begründung ist einfach. Kinderpsychologische Literatur durch alle Läger und Provenienzen (”linke Therapeuten”, “gemäßigt-konservative Therapeuten”, “katholische Therapeuten”) stellt fest, dass das Kleinkind in den ersten 8 Jahren des Aufwachsens eine konstante, männliche Bezugsperson im engsten sozialen Umraum braucht. Herrscht ein Defizit an männlichen Kulturwerten, bleiben Störungen in der psychischen Balance zurück.

Parteifreie Fanzone

Der Väteraufbruch agiert partei- und konfessionsfrei. Weder sind Parteibuch oder Heilige Schrift Eintrittskarte. Wer meint, Väterpolitiker stehen der FPÖ und der ÖVP nahe, begeht den Fehler, dass er ausgrenzt. Freilich grenzt auch die Väterrechtsbewegung aus. Sie nimmt nicht jeden auf. Gewalttäter und gewaltbereite Wirrköpfe haben in der Bewegung nichts verloren. Tatsache ist auch, dass gewisse Männertypen vornehmlich aus Südosteuropa, in machistischer Art damit prahlen wieviele Kinder sie mit wievielen Frauen gezeugt haben.
Für den Väteraufbruch zählt nicht die Masse. Sondern die Tiefe des emotionalen Erlebens. Nach dem Motto
“Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr”, müssen Väterrechtsbewegte ein Konzept von Vaterschaft haben. Einen Plan, den sie konstant umsetzen wollen.

Dass der Wille Berge versetzt, ist ein altes Sprichwort. In der Tat merkt man bei Gesprächen, dass Männer gute Konzepte haben. Doch dann machten ihnen Gerichte, die meist weiblich besetzt sind, einen fetten Strich durch die Rechnung. Es sind geschiedene Männer in der Väterrechtsrunde, die sechs Jahre ihre Kinder nicht sehen durften, weil Richtergruppen auf stur schalten. Dann kommt die Parteipolitik ins Spiel, die regional unterschiedlich ist. In Wien ist man besonders väternachteilig eingestellt, in einigen Bundesländern milder.

Engagement und Jubel

In Härtefällen schreitet die Väterrechtsbewegung ein. Mit der gleichen juristischen Härte, mit der Männer unter die Räder gebracht wurden. Vier Beispiele: Die Väterrechtsrunde sah Handlungsbedarf in einem Fall, in dem 2006 eine Bezirksrichterin in Wien-Leopoldstadt einem geschiedenen Vater das sogenannte “Pferdeunterhaltsurteil” aufhalste. Der Ex-Mann sollte 450 Euro im Monat für das Pferd (!) seiner fast volljährigen Tochter zahlen. Die Väterrechtsrunde zog mit Schriftsatz vor den OGH und dieser Unfug wurde aufgehoben. In einem anderen Fall attestierte eine Richterin in Niederösterreich einem Doppeldoktor, der in Wien praktischer Arzt ist, dass er nicht befähigt sei, einen Säugling zu wickeln. Er bekam nur eine halbe Stunde (!) Besuchsrecht pro Woche. Auch hier macht die Runde konsequent Prozessbegleitung und Einschreiten. Aktuelles: Am 30. Juni 2008 läuft ein interessanter Prozess für einen Manager in einem sehr bekannten Unternehmen. Die Runde verfaßte eine Klage gegen die Anwältin seiner Ex-Frau nach “Übler Nachrede”, da diese in einer “Wegweisung” Unwahrheiten gegen ihn verbreitete. Ein anderes Einschreiten brachte über eine Oppositionspartei eine Parlamentarische Anfrage zur Wiener Gutachterin Rotraut Erhard, die auffällig oft väternachteilige Expertisen erstellte.

Aktivität bedeutet Einsatz und: die Mühen der Ebene. Das schafft Feinde und gleichzeitig ein Stück Wahrheit. Deshalb unterstützt “Blaulicht und Graulicht” den Väteraufbruch. Im Wissen, dass Gerichtsstreitigkeiten immer die ultima ratio sind. Doch letztlich ist jedes Gerichtsverfahren, das haben die politisierten Feministen, aber auch die Neonazis vorgehüpft, ein kleines Stück Terraingewinnung im politischen Vorfeld. Werden Böden aufbereitet, Zweifel geschaffen oder ausgeräumt, kann sich das politische Umfeld ändern. Und damit die Gesetzeslage.

Irgendwann wird die “gemeinsame Obsorge” für spätere Generationen so natürlich wie das Balancehalten beim Radfahren. Auch das ist nur eine Sache der Übung.

Der Revisor

Väterdemo in Tulln - Eine Erregung

Veröffentlicht in Demos, Familienrecht, Väterrechte by marcusjoswald am Juni 1st, 2008

Martin Stiglmayr - Tulln - Demo - Organisator - 31-05-08

Wenn Aktivist Martin Stiglmayr redet, wird er meistens sehr laut. Die Demonstration für Väterrechte wollte er nicht als Privatveranstaltung für seinen Fall sehen. Er bestritt sie mit
seiner neuen Lebensgefährtin an der Seite. (Foto: Veranstalter)

(Wien, im Juni 2008) Keine Großdemonstration mit Fahnenschwingen und Geläut, aber eine Solidaritätsrunde im Kleinen, die den inneren Zusammenhalt stärkt – so könnte man die Väterdemo am Hauptplatz in Tulln (NÖ) umschreiben. Delegationen aus Tirol, Salzburg und Wien reisten am Samstag an, um dem Ruf des Initiators
Martin Stiglmayr zu folgen, für Kinder- und Väterrechte auf den Hauptplatz zu gehen.

Bei brütender Hitze (30+ Grad) war auch der 38-jährige Bernhard Haaser aus Tirol gekommen, der in Medien als der leibliche Vater des 2007 an Gewalteinwirkung durch den Stiefvater verstorbenen Kleinkindes Luca-Elias bekannt wurde und mittlerweile Betreiber des L.U.C.A. Kinderschutzvereins (gegen familiäre Gewalt) ist.

Hitzen und andere Probleme

Es war an diesem Samstag nicht nur heiß, sondern auch der Veranstalter Martin Stiglmayr war heiß.

Ihn plagten private Probleme. Der geschiedene Vater hätte am Wochenende seine Kinder gehabt und wollte sie demonstrativ zur Demonstration mitnehmen. Doch seine Exfrau, von der es heißt, sie habe einen neuen Freund,
gab sie nicht heraus. Das trieb beim Demo-Veranstalter verständlicherweise das Blut zusätzlich in Wallung.

Dementsprechend geladen war seine Ansprache, die immer länger und länger wurde und viele Namen nannte und Kritik übte. Beamte des Bezirksamtes in Tulln wurden genannt, Pflegschaftsrichter und Gutachter in ganz Österreich.

Unterschiedliche Ausgangslagen

Der Veranstalter trug weißes Leibchen mit dem Aufdruck “www.vaeter-ohne-rechte.at”, eine Initiative, die er selbst gründete und die erst am Anfang steht. Wer von Tulln den großen “Väteraufbruch” wie einst 2004 in London (fathers4justice) erwartet, als 3.000 Weihnachtsmänner durch die Straßen zogen, muss enttäuscht werden. In Österreich gibt es keine einheitliche “Männerbewegung”. Sie ist regional aufgesplittet und von Einzelanlässen und Einzelkämpfern geprägt. Auslöser ist meist ein privater Schicksalsschlag oder ein Ehesplitting.

Berhard Haaser gründete in Tirol seinen Kinderschutzverein, um gegen familäre Gewalt anzutreten. Von familiärer Gewalt im Fall des Martin Stiglmayr zu sprechen, wäre etwas weit hergeholt, denn bei ihm geht es um die Tatsache, dass seine Exfrau die Besuchszeiten für seine Kinder nicht einhält, und das Bezirksgericht Tulln keine Mittel dagegen findet. Das ist bestenfalls strukturelle Gewalt an Kindern, die vaterlos aufwachsen, aber auch nicht präzise, da die Kindmutter mit einem anderen Mann nächtigt.

Partikularinteressen

Wie man es dreht und wendet, die österreichische Männer- und Väterrechtsbewegung ist partikularisiert. Sie besteht aus Personenvereinen (Väter ohne Rechte.at; Trennungsopfer.at, Humanesrecht.com), Selbsthilfegruppen (Dialog für Kinder u.ä.), in denen am meisten gewettert, aber am wenigsten politisch gearbeitet wird und aus namenlosen Scheidungsmännern. Vielfach steht “das Kind an sich” als Subjekt der Sehnsucht im Mittelpunkt.

Die Männergruppen kritisieren, dass die “gemeinsame Obsorge” noch kein Standard in Österreich ist und die Diskriminierung des geschiedenen Kindvaters ein zu lösendes Problem sei. In der Abstufung Gutachter (im Vorfeld), Scheidungsrichter (im Zentrum), Pflegschaftsrichter (im Nachfeld), Strafrichter (im Ausnahmefall) stehen jene Justizorgane im Visier, die mit dem Worst Case Scheidung rechtlich zu tun haben.

Verteilungsfragen

Auffällig ist auch, dass das politische Interesse der einzelnen Betroffenen dann abflaut, wenn sie ihre privaten Interessen durchgesetzt haben. So tauchen einzelne Scheidungsväter bei Selbsthilfegruppen auf, solange sie rechtlich nicht weiterkommen. Haben sie ihre Besuchsrechte erstritten, bleibt die Männersolidarität oftmals von der Realität so weit entfernt wie die Erde vom Mond.

Die Fälle querbeet durch Österreich sind meist Einzelfragen. Dennoch bilden ideologische Ausrichtungen der Organe die Vektoren, die Kraft oder Schwäche erzeugen. Ehesplitting wurde zum negativen Grundkonsens in heutiger Gesellschaft, mit dem man leben muss wie mit der Umweltverschmutzung. Dort geht es darum, wie man den Dreck von der Straße bringt - oder gerecht verteilt. Um saubere Lösungen geht es auch in Scheidungsverfahren. Scheidungswirtschaft ist Verteilungswirtschaft.

Die Männergruppen, denen Frauengruppen vorwerfen, dass sie die gemeinsame Obsorge als gelebte Vision nur deshalb anstrebten, weil damit die Unterhaltszahlungen reduziert würden (die bei der Finanzierung der neuen Freundin fehlen), entfalten aktuell beachtliche Energie und Streitlust am Thema und kündigen eine nächste Demonstration für Juli 2008 an.

Das Tullner Demonstrationsthema lautete: “Für mehr Zivilcourage”. Bleibt zu hoffen, dass dieses das nächste Mal etwas geschärft wird.

Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht)

Mag. Herwig B. erhält Hausverbot in Justizpalast

Veröffentlicht in Familienrecht, Scheidung, Väterrechte by marcusjoswald am Mai 28th, 2008

Herwig B - Foto Oswald diegalerie

(Wien, im Mai 2008) Helmut Qualtinger sagte: Simmering gegen Kapfenberg, das ist Brutalität. Das war quasi falsch. Mag. Herwig B. gegen die Wiener Richterin Doris Täubel-Weinreich, das ist Brutalität.

Mag. B. ist Unternehmensberater. Mag. Täubel-Weinreich Fachgruppenvorsitzende für Familienrecht in der Richtervereinigung.

Es herrscht unüberbrückbarer, ideologischer Kleinkrieg zwischen Herwig B. und der Justizfunktionärin. Es bleibt Chronisten späterer Jahre vorbehalten zu zählen, wieviele Strafanzeigen, Rekurse und Beschwerden B. gegen Wiener Richter einbrachte. Manchmal erhält der “Serienanzeiger” (Titel: OGH Wien) 14 Gerichtsbriefe pro Tag. Justizfunktionärin Täubel-Weinreich, die in Wien den politischen Ton im Familienrecht angibt, wirft er vor, dass sie männerfeindlich und daher “amtsmissbräuchlich” vorgeht. Sein Ziel ist definiert: Demontage der Justizfunktionärin.

Justiz berschwor geharnischtes Verhalten herauf

Der Ausgang für die heute verfahrene Situation liegt 2001. Damals wurde die ehebrechende Gattin des Herwig B. von der Wiener Justiz in Schutz genommen. Ihm wurden - quasi zur Belohnung der Frau - alle vier Töchter weggenommen. Aus dem tirolstämmigen, unbescholtenen Unternehmensberater wurde ein unritterlicher, unerbitterlicher Andreas Hofer.

Zusammengefaßt (und verknappt): Im August 2001 zog die langjährige Ehefrau Chantal B., damals 35 Jahre alt, zu ihrem Italo-Lover und nahm alle vier minderjährigen Töchter mit. Sie ist heute rechtsfreundlich vom Linzer Scheidungsanwalt Dr. Günther Tews vertreten, den gewisse Wiener Kreise “Verräter” und “Brandbeschleuniger” nennen. Nach von Mag. Herwig B. erzwungener, behördlicher Rückführung der vier Kinder und anschließender Rückkehr der Bis-Heute-Noch-Ehefrau nach Österreich wurden die Kinder “nur aufgrund des Anratens der vorbereitenden Hilfskraft” (Zitat Herwig B.) am LG f. ZRS Wien Dr. Eva Stöckl-Lacina im November 2001 aus ihrer gewohnten Umgebung heraus gerissen und in die Obhut der Kindesmutter in ein Zimmer des Frauenhauses gegeben. Diese Entscheidung des - später für befangen erklärten - Richters Mag. Walter Steinschaden vom LG f. ZRS Wien wurde mit Beschluss vom 1. Februar 2002 bestätigt (43 R 42/02y).

Klassischer Stellvertreterkrieg - Frau wird verschont, Richter politisch attackiert

Seither ist Krieg ein Hilfsausdruck für alles, was in dieser Causa passiert. Es ein klassischer Stellvertreterkrieg, denn gegen die Bis-Heute-Noch-Ehefrau geschieht überhaupt nichts. Sieben Jahre unerbitterlicher Kampf auf Biegen und Brechen gegen die Justiz. Wie vielfach in solchen Konflikten, ändert sich an Erstbeschlüssen nichts.

Bis jetzt waren es magere sieben Jahre. Herwig B. hofft auf sieben fette Jahre. Seit einigen Jahren liegen zahlreiche EMRK-Eingaben (gegen Richter) kurz vor Beschluss. In letzter Zeit blüht er auf und kommt richtig in Fahrt. Der Hochintelligente (IQ: 140) veröffentlicht alle Eingaben online. Tonnenweise Sudelbriefe ebenso wie juristisch korrekt Formuliertes.

Was er von den Wiener Rechtsinstitutionen hält, ist weidlich bekannt. Nichts. Die einschlägigen Foren sind voll davon. Und wie immer haben Briefe, die den Ton verfehlen, einen Gran Wahrheit. Wer an die Reinheit der Justiz glaubt, muss von dieser Selbstkritik einfordern. Das geschieht im Scheidungsfall H.B. gegen C.B. nicht. Es ist ein Härtefall, in dem die Justiz von Beginn auf einem Auge blind war und ehrenhaftes Verhalten vermissen ließ.

Hausverbot im Justizpalast

Das Spiel läuft nun natürlich auf anderen Ebenen weiter: Am 19. Mai 2008 sprach der von B. schlicht als “Hausmeister” titulierte Richter Mag. Dr. Anton Sumerauer für das Präsidium des OLG Wien (Justizpalast) ein schriftliches Hausverbot gegen B. aus. B. habe sich am 14. Mai 2008 gegenüber einem Richter in dessen Zimmer lautstark benommen. Außerdem falle Herwig B. dadurch auf, dass “er in Eingaben die mit seinen Sachen befassten Richterinnen und Richter ordinärst beschimpft”. Mag alles sein. Nur: Wer Herwig B. in seiner Wohnung besucht, stellt fest, dass er sehr wohltemperiert und in vielen gebunden Sätzen zu sprechen im Stande ist. Daher wäre festzustellen, wie weit die Richter im Fall Herwig B. ein Aufkochen der Emotionen provozieren.

Im Gegenzug tauchte in einschlägigen Internetforen das Auto der Richterin Doris Täubel-Weinreich auf.
Es sei ein dunkelblauer Mitsubishi Pajero Sport 2, 5TD GLS Bj. 1999 mit 186.000 km um 7.200 Euro. 100 PS habe das Gefährt, Diesel fahre es, mit ABS, Klimaanlage, Sitzheizung (!), elektrischem Fensterheber vorne und hinten sowie Anhängerkupplung. Neupreis 31.590 Euro. Verbrauch 10,5 Liter pro 100 km, CO2 Emission 283,5 g/km.

Debatte im Bank Austria Forum

In dieser Schlammschlacht gerät anderes zur Randnotiz: Heute, 28. Mai 2008 veranstaltet die Tageszeitung
“Die Presse” eine Podiumsdiskussion zum Thema “Haben Kinder Recht(e)?”. 19 Uhr, Festsaal “Oktogon” der
Bank Austria, Schottengasse 6 (1. Stock), 1010 Wien. Eintritt frei.

Es debattieren die Richterin Doris Täubel-Weinreich, Funktionärin der Fachgruppe Familienrecht in der Richtervereinigung, die Anwältin Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin und Familienrechts-Expertin der Wiener Anwaltskammer, der Soziologe Univ.-Prof. Gerhard Amendt und Kinderpsychiater (und mit 9.000 Expertisen vielbeschäftigter Multigutachter) Univ.-Prof. Max Friedrich.

Auf letzteren haben sich Väterrechts- und Scheidungsselbsthilfegruppen Wiens mit Kritik eingeschossen.

Sicher sein kann man, dass Mag. Herwig B. in den Publikumsreihen sitzen wird.

Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht)

Politisierte Väter - Debatte im FPÖ-Club - 28. Mai 2008

Veröffentlicht in Familienrecht, Männerpolitik, Scheidung, Väterrechte by marcusjoswald am Mai 7th, 2008

(Wien, im Mai 2008) In Österreich herrscht Kinderschwund in der Bevölkerung. Nur 1,6 Kinder werden pro Ehe geboren. Und dann das: Der Bund wird immer mehr zum Bündchen. Es gibt tausende Scheidungswaise. Um die dann heftig gestritten wird.

Einvernehmliche Scheidungen halten nicht immer, was sie versprechen. Spielregeln nach dem Spiel werden nur bei reichen Leuten eingehalten. Dort, wo Besitztum und Apanage als Schweigegeld verteilt wird, wagt keiner das Ausscheren aus den Vereinbarungen wie Besuchsrecht und Unterhalt. Bei Armutsehen herrschen zügellose Manieren unter Verflossenen.

Streit um Kaisers Bart

An der “Scheidungsindustrie” profitiert nicht nur die Anwaltschaft. Dass alleine in Deutschland pro Jahr eine knappe halbe Milliarde (!) Euro an staatlicher Verfahrenshilfe für Scheidungsstreitigkeiten finanziert werden muss, weil die Verfahren so zäh laufen, wurde zum Belastungsfaktor für den Gesamtstaat.

Scheidung ist Privatsache. Der “Faktor Kind” war Privatsache. Seit einigen Jahren treten zornige Männer mittleren Alters an die Öffentlichkeit, die Veränderungen wollen. Gruppen formierten sich, die Forderungen an den Gesetzgeber richten. Was daraus wird, ob der feministischen Tentakel einige Köpfe abgeschlagen werden, wird man sehen. Besieht man, dass die Chefin der mächtigen Vereinigung “Autonome Frauenhäuser Österreichs” eine 49-jährige Politologin ist, kann man zumindest erwarten, dass ein intellektuelles Gegengewicht zu 30 Jahren Feminismus in Österreich entsteht.

Diskussionsauffrischung

Ein Anstoß zu neuen Gesellschaftsbildern abseits pubertärer Metrosex-Entwürfe und Patchwork-Rhethorik. Die Richterinnen (70 Prozent aller Richter an Wiener Gerichten in Erstinstanz sind Frauen) werden noch einige Jahre zu Gunsten der Frau entscheiden, wenn es um Obsorge, Apanage und Besuchsrecht geht. Die Taue und Seilschaften wurden in den letzten dreißig Jahren zu dick. Man steht sich im Wort.

Doch vielleicht entsteht eine Diskussionsauffrischung. Dass der demagogische H.C. Strache von der FPÖ Wege des Aufbruchs in dieser gesellschaftlichen Frage unterstützt, verwundert nicht. Er ist selbst frisch geschieden. Dass die Diskutanten aus allen Coleurs stammen, sich vom Arbeitslosen, der ICH-AG bis zum Manager querbett zusammensetzen, hebt die politische Einseitigkeit wieder auf.

Öffentliche Diskussionsrunde

Väter- und Kinderschicksale heute
am 28. Mai 2008 – 18 Uhr bis vorr. 21:30 Uhr
im Parlament Wien, freiheitlicher Parlamentsclub

Themen:

1. Begrüßung aller Anwesenden

2. Information der Anwesenden über die bereits abgeschlossenen Aktionen

3. Vorstellung der anwesenden, bereits tätigen Gruppierungen und Vereine
www.trennungsopfer.at (unabhängige Plattform für alle Betroffenen)
www.vaeter-ohne-rechte.at (Betroffene Menschen - Kinder, Väter, Mütter, Großeltern)
www.genderwahn. com (Gruppierung zum Thema Männerrechte)

4. Information der Anwesenden über die weiteren geplanten Schritte in der Thematik Väterrechte – Gleichbehandlung von Vätern und Müttern - Kinderrechte z.B. weitere geplante Demos (Tulln, St. Pölten). Veranstaltungen (Vereinssitzungen, Vätertage im Herbst 2008, großes Kinder/Väter Event in 2009)

5. Aufruf zur Eintragung in die gemeinsame Datenbank um das Netzwerk zu vergrößern und damit der Thematik mehr Gewicht zu verleihen

6. Klassifizierung der einzelnen eingelangten Einzelfälle nach Problemtyp (Wegweisung, Obsorge, Besuchsrecht)

7. Wesentliche Gemeinsamkeiten der Einzelfälle (Väterrechte, Kinderrechte, Änderungspotentiale)

8. Offene Diskussion

Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht)

HumanesRecht - Kontrollgruppe für Justiz?

Veröffentlicht in Familienrecht, Männerpolitik, Väterrechte by marcusjoswald am Mai 4th, 2008

Männer wie ein Handschlag - Foto Marcus J Oswald

(Wien, im Mai 2008) In Wien gründete sich dieser Tage eine “Kontrollgruppe für die Justiz”, so der Arbeitstitel, als Privatverein. Es ist ein “Unterstützungsverein für www.humanesRecht.com“, wie es in der Anzeige der Vereinserrichter an die Bundespolizeidirektion Wien vom 21.03.2008 heißt. Der “Unterstützungsverein” trat am 19.04.2008 mit Bescheid (ZVR-Zahl: 113403628) ins Leben.

Die führenden Vereinsköpfe H. und R., dazu viele gerichtserprobte Helfer, wollen alle ungenannt bleiben, weil es ihnen “um die Sache” geht. Sie kämpfen für mehr Rechte von Vätern an Wiener, Salzburger und Linzer Gerichten. Einige auch auf EU-Ebene. Ihre Sache ist das so genannte “Familienrecht”.

Offensives Auftreten

Es ist jener nicht-öffentliche Rechtsraum, über den selbst Juristen oft die Nase rümpfen: Niemand will das Scheidungsrecht, Obsorgerecht, Unterhaltsrecht in der Praxis ausüben. Entsprechend schlecht sind die Qualitätskriterien in diesem juristischen Feld, sagt der neue Verein, der besonders offensiv auftreten will. In der Tat: Einen schlechteren Ruf als Familienrichter haben nur Strafrichter, die noch größeres Elend als geschiedene Ehepaare zu betreuen haben.

Der Verein will Mängel beheben. Dazu gehen einige Proponenten mit Richtern scharf ins Gericht. Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden an Oberbehörden, “Babyschriftsätze” zum Nachahmen (Blankoschriftsätze), Fristsetzungsanträge bei monatelang verschleppten Verfahren. Kurz: “Hilfe zur Selbsthilfe”. Im halben Duzend gehen Mitglieder des Vereins in öffentliche Gerichtsverfahren und dokumentieren Verfahrensmängel - um später Richter mit Strafanzeigen zu belegen. Man sieht sich, sehr zum Missfallen des Sektionschefs für Familienrecht im BMJ Dr. Michael Stormann, als “Kontrollgruppe für die Justiz”.

Vorwurf an “neue” Männerbewegung: “Offen antifeministisch”

Es ist eine radikale, aber demokratische Vorgangsweise. “Nichts ist konservativer als die Justiz”, so einer aus dem Verein. Was beim steten Wandel des Gesellschaftsbilds fatal ist. “Wir brechen verkrustete Strukturen im Familienrecht auf”, so ein anderer, der nicht genannt werden will. Sein Fall liegt mit Applikationsnummer in Strassburg. Als “konservativ” bezeichnen die wütenden Männer die Haltung der meist weiblichen Richterinnen, dass im Scheidungsfall das Kind zur Frau gehört. “Dieser Grundsatz ist längst überholt”, so H. von HumanesRecht. Die Männer sehen sich als moderne Männer, die sich Kindeserziehung zumuten. Die Bücher zu Kinderpädagogik gelesen haben. Die Spielplätze von Innen kennen und dennoch nicht zum Zug kommen. Einige sind Unternehmensberater, Ärzte, Akademiker, Musiker.

Was der Verein HumanesRecht als “konservativ” ins Visier nimmt, sehen Richter im städtischen, meist sozialdemokratisch dominierten Raum (Wien, Graz, Linz, Salzburg) genau gegenteilig. “Konservativ” sei das Weltbild der “entrechteten Väter” (Selbstdefinition), argumentieren die meist weiblichen Gegner aus Sozialberufen und der Frauenhausbranche. Die Männerbewegung wolle nur alte patriachalische Denkmuster am Leben halten. “Offen antifeministisch” wären sie, die alleinerziehende Frauen in ihrer Autonomie angreifen, so die Kritikerinnen.

Umfassendes Strategiepapier entworfen - Revolutionäre Positionen

Für Zündstoff ist gesorgt. H. von HumanesRecht beruft demnächst die erste Vorstandssitzung ein. Im Lokal im 3. Wiener Bezirk treffen sich die Männer alle zwei Wochen zur Strategiebesprechung. Am 4.04.2008 machte man bei einer Demonstration vor dem Parlament für die Vätersache Stimmung. Ein QualityManagementSystem für Gerichtsverfahren wurde entwickelt. Nach Raster werden Gerichtsprozesse bewertet und die vermeintliche Unfähigkeit einiger Richter, ihre eigenen Regeln einzuhalten, kritisiert.

Vereinsmitglieder entwickelten ein fast 50 Seiten dickes Konzept, in dem man ein neues “Familienrecht” fordert. Einige Positionen sind als revolutionär zu bezeichnen (so fordert man einen “Anwalt für das Kind” bei Auszug der Frau ins Frauenhaus). Die Downloadraten auf der eigenen Webseite sind beachtlich und liegen bei über 12.000.

Hier ein Einblick in das Papier (letzte Fassung).
Strategiepapier von “HumanesRecht” für eine neue Familienpolitik (PDF File, 49 Seiten)
DOWNLOAD: konzept-humanesrecht

Marcus J. Oswald (Ressort: Familienrecht)

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