Frauentag 4 – Wie sich eine Justizministerin dumm stellte – Parlamentarische Anfrage zu Wegweisungen (2008)
(Wien, im November 2009) Das „Opferschutzgesetz“ ist in Österreich etwas Heiliges. Daher gibt es zur Durchführung kaum Parlamentarische Anfragen. Es wird als gottgegeben gesehen, dass es Opferschutzmaßnahmen gibt, über den Rest breitet man das Turiner Grabtuch des Schweigens. Aus dem netzwerk, einer hier nicht näher benannten Männerrechtsgruppe, gab es aber im Jahr 2007 einen Vorstoß. Es wurde ein Kontakt ins Parlament geknüpft, aus dem eine Parlamentarische Anfrage an die damalige SPÖ-Justizministerin Maria Berger gestellt wurde. Es ging um Wegweisungen.
§ 38a SPG – Wegweisung
Die „Wegweisung“ aus dem eigenen Heim ist im § 38 a SPG (Sicherheitspolizeigesetz) geregelt. Väter, Männer und Väterrechteorganisationen, die etwas mehr Einblick in die Gesellschaft haben und nicht jeden Fall als „Einzelfall“ sehen, sondern das System dahinter erforschen, haben seit längerem den Verdacht, dass das Instrument der „Wegweisung“ als gezielte Waffe im Scheidungsverfahren eingesetzt wird. Daher knüpfte Ende 2007 das netzwerk Kontakt mit einigen Parlamentsabgeordneten und einer entschloss sich im Dezember 2007 eine Anfrage zum Thema zu machen. Sie lautete am 21. Dezember 2007 (GP 23, 2971 J.):
Anfrage an die Justizministerin betreffend Missbrauch der Wegweisung:
In § 38a Abs. 1 SPG wird normiert: „Ist auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevor, so sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einen Menschen, von dem die Gefahr ausgeht, aus einer Wohnung, in der ein Gefährdeter wohnt, und deren unmittelbarer Umgebung wegzuweisen. Sie haben ihm zur Kenntnis zu bringen, auf welchen räumlichen Bereich sich die Wegweisung bezieht; dieser Bereich ist nach Maßgabe der Erfordernisse eines wirkungsvollen vorbeugenden Schutzes zu bestimmen.“ (der Begriff „gefährlicher Angriff“ ist jedoch nicht näher definiert und in der österreichischen Rechtsordnung genau so präzise erfasst wie die andere große Unbekannte, das „Wohl des Kindes“, Anm. B&G)
In den Erläuterungen zu dieser Gesetzesstelle steht geschrieben: „Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben die Möglichkeit zur Wegweisung desjenigen, von dem (weitere) gefährliche Angriffe gegen die körperliche Sicherheit von Mitbewohnern zu gewärtigen sind. Für diese – schwierige – Gefährlichkeitsprognose werden insbesondere die Aussage des Opfers und das Verhalten desjenigen, von dem die Gefahr ausgeht, während des Einschreitens der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes maßgeblich sein. Im Falle einer Wegweisung ist es den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes auferlegt, dem Betroffenen zu verdeutlichen, auf welchen räumlichen Bereich sich die Wegweisung erstreckt.“
Nun gibt es diverse Rechtsanwälte und Frauenvereinigungen, welche im Internet und in Gesprächen scheidungswilligen Frauen raten, eine Wegweisung gemäß § 38a SPG zu erwirken, um dann im Scheidungsverfahren, vor allem in Streitigkeiten über Besuchsrecht wie auch Obsorge von Minderjährigen, Vorteile gegenüber dem zukünftigen Ex-Ehegatten zu haben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz, Maria Berger (heute: Europarichterin, Anm. B&G) folgende Anfrage:
- 1. Wurden Sie auf den Umstand, dass missbräuchliche Wegweisungen nach § 38a SPG zur Konstruktion von Scheidungsgründen veranlasst werden, schon einmal hingewiesen?
- 2. Hat es diesbezüglich bereits Beschwerden gegeben?
- 3. Wenn ja, wie viele?
- 4. Wenn ja, was wurde unternommen?
- 5. Welche Rolle spielt die Tatsache, dass scheidungswilligen Frauen generell geraten wird eine Wegweisung zu beantragen in der Ausbildung der Richter?
- 6. Welche rechtlichen Konsequenzen sind im Falle der missbräuchlichen Behauptung von Wegweisungsgründen im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich vorgesehen?
- 7. In wie vielen Fällen ist es zu diesen Konsequenzen gekommen?
- 8. Ist es Ihrer Meinung nach unbedenklich, wenn öffentlich aufgerufen wird zur Vorbereitung von Scheidungsprozessen unwahre Angaben über Wegweisungsgründe zu machen?
- 9. Ist Ihnen bewusst, dass Frauen mit schweren psychischen Problemen, die sich oft auch in der Veranlassung einer Wegweisung mit der Begründung ,psychischer Bedrohung’ äußern, nach gängiger österreichischer Rechtssprechung die Obsorge für ihre Kinder bekommen und so eine potentielle Bedrohung – mindestens jedoch eine erhebliche Störung – für Gesundheit und Wohl der Kinder darstellen?
- 10.Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
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Die Fragen sind schlüssig und kommen aus den Niederungen des Alltags. Der damalige Abgeordnete, der die Anfrage einbrachte, erkannte, dass es eine systemische, politische Komponente innerhalb der Justiz gibt. Die betrifft vor allem Scheidungsverfahren, die für Richter und Gerichte den Vorteil haben, dass sie nicht öffentlich sind und die Akten selten in Publikationen landen. Der Abgeordnete verstand auch, dass es ein Netzwerk an Beratungsstellen aus dem Umfeld der SPÖ gibt, die das Scheidungswesen in den Städten auf Linie bringen und einhellige Entscheidungen verlangen. Um dieses Netzwerk bei Laune zu halten, werden die Subventionen jährlich für diese Vereine erhöht, um die entsprechenden „Beratungsleistungen“ zu garantieren. Der Abgeordnete verstand auch, dass Vorfeldvereine der SPÖ dort anzugreifen sind, wo sie ohne Außenkontrolle der Bürger in einem systemimmanenten Tun der Politik zuarbeiten: An den Fallentscheidungen und Fallverläufen. Der Abgeordnete wurde ein halbes Jahr später von seinem Parteichef Strache aus der Partei ausgeschlossen.
Richtige Fragen, zu früh gestellt
Seine Parlamentarische Anfrage an das Justizministerium sprach die richtigen Fragen an. Sie kam aber wahrscheinlich zu früh, da die Väterrechtebewegung noch in Gasthaus-Hinterzimmern oder im Untergrund als Art Geheimbund (das netzwerk, courage, männerrunde, club der männer und wie sie fantasievoll alle hießen) wirkte. Die Anfrage erhielt daher (noch) nicht die richtigen Antworten. Die Justizministerin, zum damaligen Zeitpunkt am Sprung, bald darauf Chefin des BSA (Bund Sozialistischer Akademiker) zu werden, also Chefin des wichtigsten aller Netzwerke innerhalb der SPÖ, verneinte die meisten Fragen seitens Ihrer Justizbehörde. Oder sie stellte sich sehr dumm und meinte, dass es kein System hinter den Entscheidungen rund um eine Wegweisung gibt. Sie stellte dar, dass es keinen Zusammenhang (rechtlich: „Bindewirkung“) zwischen einer „Wegweisung“ und einem späteren „Zivilverfahren“ (Scheidungsverfahren) gibt, dass dies sogar unzulässig sei.
Fehlte nur noch, dass sich die Justizministerin so dumm stellte, dass sie einen Zusammenhang zwischen Wegweisung und Einstweiliger Verfügung leugnete, was sie – zu ihrer Ehrenrettung – aber nicht tat. Wenn sie aber den Zusammenhang und die Bindewirkung zwischen der Einstweiligen Verfügung und einem Scheidungsverfahren negierte, entpuppte sie sich als politische Lügnerin.
Ihre Antworten gab die SPÖ-Justizministerin am 14. Februar 2008 (2896 AB/23.GP):
An die Frau Präsidentin des Nationalrates zur Zahl 2971/J-NR/2007
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Missbrauch der Wegweisung“ gerichtet. Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
- Zu 1: Insoweit die Behauptung, Wegweisungen nach § 38a SPG seien „missbräuchlich“ erfolgt, (auch) unrichtiges Vorgehen von Organen der öffentlichen Sicherheit implizieren soll, wäre die Anfrage an den Bundesminister für Inneres zu richten. [Gesagt getan: Eine Anfrage an das BMI sollte folgen.] Wichtig erscheint mir, darauf hinzuweisen, dass nicht der Umstand der Wegweisung einer verheirateten Person nach § 38a SPG eine „schwere Eheverfehlung“ iSd § 49 EheG und damit einen Ehescheidungsgrund im Rahmen einer Scheidung wegen Verschuldens zu begründen vermag, sondern der davor getätigte oder bevorstehende gefährliche Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit gegen den anderen Ehegatten, der eine Verletzung der Pflicht zur anständigen Begegnung nach § 90 Abs. 1 ABGB darstellt. Sollte ein derartiger Angriff im Scheidungsverfahren als schwere Eheverfehlung geltend gemacht werden, so trägt die sich darauf berufende Partei hiefür die Beweislast. Der Umstand einer allenfalls vorangegangenen sicherheitsbehördlichen Wegweisung nach § 38a SPG entfaltet keine Bindungswirkung im Scheidungsverfahren. Scheitert die Beweisführung der klagenden Partei, so wäre eine darauf gestützte Ehescheidungsklage abzuweisen. [Und die "Wegweisung", längst EV geworden, bleibt aufrecht!, Anm. B&G]
- Zu 2: Nein.
- Zu 3 und 4: Entfällt in Hinblick auf die Beantwortung zu 2.
- Zu 5: Die in der Anfrage geschilderte Praxis von RechtsanwältInnen und Beratungsstellen, scheidungswilligen Frauen generell die Stellung eines Wegweisungsantrags anzuraten, ist dem Bundesministerium für Justiz nicht bekannt. Es ist Aufgabe der Gerichte, im Rahmen ihrer Beweiswürdigung die erforderlichen Prüfungen und Beurteilungen vorzunehmen, bevor über Parteienanträge entschieden wird. Auf diese wesentliche Rechtsprechungsaufgabe werden die österreichischen RichteramtsanwärterInnen im Rahmen ihrer Ausbildung eingehend vorbereitet.
- Zu 6 und 7: Die (missbräuchliche) Behauptung von unrichtigen Tatsachen zur Stützung des eigenen Verfahrensstandpunktes kann im betreffenden Verfahren zur Abweisung des Rechtsschutzbegehrens dieser Verfahrenspartei bzw. zur Stattgebung jenes der gegnerischen Partei führen und hat im Regelfall daher zur Folge, dass die unterliegende Partei die Pflicht zum Ersatz der Verfahrenskosten trifft. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann ein derartiges Vorgehen auch Schadenersatzansprüche der gegnerischen Partei gemäß § 1295 Abs. 2 ABGB nach sich ziehen.
- Zu 8: Unwahre Angaben über Wegweisungsgründe können den Tatbestand der Verleumdung (§ 297 StGB) erfüllen. Der qualifiziert öffentliche Aufruf zur Begehung einer Verleumdung kann den Tatbestand der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen nach § 282 StGB erfüllen. Meiner Fachsektion sind jedoch weder AnwältInnen noch Beratungseinrichtungen bekannt, die sich derartiger Praktiken bedienen würden.
- Zu 9 und 10: In Österreich werden im Jahr etwa 80.000 Kinder geboren. Die Eltern oder ein Elternteil erhalten die Obsorge für das neugeborene Kind unmittelbar durch das Gesetz und ohne einen behördlichen oder gerichtlichen Überprüfungsvorgang. Die Obsorge der Eltern für ihre Kinder steht unter dem grundrechtlichen Schutz des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK. Ein Eingriff in die elterlichen Befugnisse ist daher nur unter einschränkenden Voraussetzungen, aber jedenfalls bei einer Gefährdung des Kindeswohls (§ 176 ABGB) oder bei einer Scheidung oder Trennung der Eltern (§§ 177 ff ABGB) möglich. Es trifft zu, dass die Gerichte auch bei Psychoterror durch einen Familienangehörigen einstweilige Verfügungen nach § 382b EO erlassen, allerdings erst dann, wenn die psychische Gesundheit der vom Terror betroffenen Person „erheblich beeinträchtigt“ wird. Die in der Anfrage – wohl in diesem Zusammenhang – angesprochene „gängige Rechtsprechung“, Frauen mit „schweren psychischen Problemen“ die alleinige Obsorge für ihre Kinder zuzusprechen, besteht nicht. Maßgebliches Kriterium bei Entscheidungen über die Obsorge ist das Wohl des Kindes in seiner Gesamtheit. Somit ist auch die Frage der Erziehungsfähigkeit der Elternteile ein wesentliches Element solcher Entscheidungen und vom zuständigen Entscheidungsorgan, allenfalls auch mit Hilfe eines Sachverständigen, zu überprüfen.
(Dr. Maria Berger)
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Ergänzungen von B&G:
Ad 1: Das Gelabere der Justizministerin ist unerträglich. Sie sagt nicht, was ein „gefährlicher Angriff“ ist. Es ist bekannt, dass ein reiner verbaler Streit oder eine frei erfundene Aussage, „mein Mann sitzt auf der Couch mit einer Waffe und hat mir gedroht, mich zu erschießen“ ausreicht, dass eine Wegweisung ausgesprochen wird. In einem bekannten Fall wurde keine Waffe gefunden und er wurde dennoch weggewiesen. [Er landete im Männerasyl. Es war im Zuge einer Scheidung, die folgte. Erhard Matouscheks Hilferuf, B&G 22. Juni 2008] Sie zitiert dann Paragrafen aus dem Ehegesetz, die unerheblich sind und sie schwafelt darüber, dass nicht die Wegweisung spielentscheidend ist, sondern das Verhalten davor [das von Streifenbeamten bescheinigt, aber nicht bewiesen wird]. Es darf erinnert werden, dass der Wiener CI Karl Lehner von der Interventionsstelle Wien bei diversen Wegweisungen, die er nicht verfügte, so sehr bei der Dienstaufsicht unter Druck gesetzt wurde, dass er Selbstmord beging. Es wurde allen Ernstes von der Mafia-Organisation „Interventionsstelle Wien“ in mehreren Fällen die „nachträgliche“ Wegweisung (mehrere Tage danach!) urgiert. Hier dann so zu tun, dass kein grundlegendes, politisches „Interesse“ der Frauenrechtsvereine besteht, eine „gute Position“ zu schinden, ist von Maria Berger und ihrem Ministerium gänzlich verlogen und praxisfremd.
Ad 2-4: Es ist traurig, wie wenig sich die Beamten in der Tintenburg Justizministerium darüber informieren, was in der Welt los ist. Zu glauben, bloß, weil es keine „Beschwerden“ im Ministerium gibt, gibt es keine beschwerenswerten Zustände, ist ein schlechter Scherz. Würde das Ministerium 2007 schon einen Justizombudsmann eingerichtet haben (er kam erst 2008), hätte man Beschwerden. Daher kam diese Anfrage um ein Jahr zu früh.
Ad 5: Es ist „dem Bundesministerium für Justiz nicht bekannt“, dass Anwältinnen mit feministischem Hintergrund (erkennbar mit dem hochgestellten a beim Magister oder dem in bei Doktorin auf der Visitenkarte) oder gar die feministischen Beratungsvereine anraten auf Wegweisungen hinzuzielen – eine solche Aussage ist ja wohl an Frechheit kaum zu überbieten. Selbstverständlich geschieht das. Selbstverständlich sind auf einschlägigen Anwaltswebseiten und Vereinswebseiten und -foren solche Hinweise zu finden. Ministerin Berger erinnert in ihrer Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 2971 J an einen Brandstifter, der das brennende Streichholz warf und sich dann wundert, dass der ganze Wald lichterloh brennt. Ihre Sichtweise grenzt an gesellschaftspolitischer Realitätsverweigerung. Und wenn sie auf die ach so gute Ausbildung der Richter anspricht: Warum nur vergisst sie zu erwähnen, dass den Löwenanteil eines Scheidungsverfahrens, das Obsorgeverfahren und Besuchsrechtsverfahren oftmals Rechtspfleger machen und diese nur drei Jahre Ausbildung brauchen und kein Jusstudium haben?
Ad 6 und 7: Die Beantwortung dieser Punkte ist weltfremd. Es interessiert im Gefecht keinen Menschen, ob er hinterher verwundet oder finanziell geschädigt aus der Schlacht herausgeht. Ob eine fingierte Wegweisung, so sie später überhaupt von einer Richterin als fingiert aufgedeckt wird (1 von 100 Fälle!), „im Regelfall daher zur Folge hat, dass die unterliegende Partei die Pflicht zum Ersatz der Verfahrenskosten trifft“, weil sie die Verfahrenshilfe verliert, oder gar Schadensersatzansprüche fällig werden, kümmert doch keine Frau im Scheidungsverfahren. Da bei ihr ohnehin nichts zu holen ist und sie dann eben von der Sozialhilfe lebt und ihrer Rolle als „gesellschaftliches Opfer“ und dem „Opferschutzmythos“ gut entsprechen kann. Die Kinder bleiben ihr ja doch, wie 90 Prozent aller Fälle in Österreich beweisen.
Ad 8: „Unwahre Angaben über Wegweisungsgründe können den Tatbestand der Verleumdung (§ 297 StGB) erfüllen.“ Die Ministerin Berger sagt es richtig: „können“. Wie oft kommt eine Verleumdung nach einer fingierten Wegweisung nach § 297 StGB 2. Fall vor Gericht? Null Mal im Jahr! „Meiner Fachsektion sind weder AnwältInnen noch Beratungseinrichtungen bekannt, die sich derartiger Praktiken bedienen würden.“ Daran sieht man, dass die Fachsektion offenbar nicht arbeitet und recherchiert. Zudem geschehen die Anweisungen „diskret“. Die Interventionsstelle Wien zum Beispiel rät ihren Klientinnen als aller Erstes an, dass „Sie den Mann bei Ihren Kindern schlecht machen müssen, danach berufen Sie sich auf das Kindeswohl“. Vorteil: Dann hat er das Vertrauen bei den Kindern verloren, kann nicht mehr zurück, ist als „Gefährder“ endgültig abgestempelt. Das ist der diskrete Kreislauf eines Zahradsystems, in dem ein Zahn in den anderen passt. Das BMJ finanziert zwar die Interventionstelle Wien, weiss aber offenbar nichts über die Praktiken der Vereine, denen es Geld zuschießt.
Heute ist Tag 4 des 16-tägigen Frauentages im Jahr 2009.
[Credit für den Hinweis auf diese Parlamentarische Anfrage: Gerald Zeiner in seinem Buch "Scheidungshuren".]
Marcus J. Oswald (Ressort: Feminismus)
Robert Marschalls großer Auftritt – Verfassungsgerichtshof

Robert Marschall: Ein revolutionärer Kopf. Er kippte im Alleingang die Preisbenachteiligung von Männern am Fußballplatz. Im Bild bei einer Veranstaltung der Männerpartei am 8. Jänner 2009 im Lokal Zum Feinsten.
(Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im Oktober 2009) Eine Eingabe am Verfassungsgerichtshof kostet mit neuem Richtsatz seit 1. Juli 2008 pauschal 2.620 Euro. Das ist jener Ersatz, den der Rechtsanwalt verrechnen darf. 2.000 Euro Pauschalkosten plus 20 Prozent Umsatzsteuer, dazu 220 Euro Stempelmarken (Eingabegebühr). Für den Fall, dass der Anwalt für seinen Klienten gewinnt, zahlt es der Staat. Für den anderen Fall, trägt der Rechtssuchende das Risiko.
Robert Marschall aktivierte seinen Anwalt Georg Brandstetter aus dem 9. Wiener Bezirk. Um weitere Kosten zu sparen, bereitete er die Eingabe inhaltlich und formell gut vor. Seit über einem Jahr beschäftigt Robert Marschall dieser Fall von Männerdiskriminierung. Der Streitwert vor dem Verfassungsgerichtshof beträgt: 20 Euro. Das ist jene Differenz, die er bei zwei Fußball-Länderspielen als zahlender Gast zu viel zahlte: Einmal berappte er 18 Euro, einmal 28 Euro. Die Damentickets kosteten nur 11 Euro und 15 Euro. Der Schaden beträgt 20 Euro. Robert Marschall, penibler Chronist von Frauendiskriminierung und Männerdiskriminierung auf seiner Webseite wien-konkret pocht auf die verfassungsmäßigen Pflichten des Staates. Die Anti-Diskriminierungs-Richtlinie der EU ist seit 21. Dezember 2007 in Kraft getreten und war umzusetzen. Der ÖFB stellte die ermäßigten Damentickets nach den Beschwerden des Robert Marschall im Juli 2008 ein. Daher macht er nun den Bund haftbar, dass er durch die Nicht-Umsetzung der Anti-Diskriminierungs-Richtlinie einen Diskriminierungschaden von 20 Euro erlitten habe.
Freizeitgestaltung
Es ist ein symbolischer Schadensbetrag. Doch Marschall geht es im Wesentlichen darum, weitergedacht: Wenn die Telefontarife geschlechterneutral gleich hoch sind, die Benzinpreise geschlechterneutral gleich hoch sind, die Preise für Speiseeis geschlechterneutral gleich hoch sind, dann muss man erwarten können, dass – so man die obigen Dinge der Freizeitgestaltung zurechnet (Telefonieren, Spazieren fahren, Eis lutschen) – auch die Freizeitbeschäftigung Fußball schauen gleichen, geschlechterneutralen Taxen unterliegt. Marschall, der ein besonnener Mensch ist, geht es auch darum zu zeigen, dass es sexuelle Diskriminierung (er meint: Diskriminierung durch „die biologische Festsetzung“) im Alltag gibt.
Macht sein Beispiel Schule, ist es ein revolutionärer Gedanke, der zeigt, dass in der Männerbewegung revolutionäre Ideen schlummern. Sollte der Verfassungsgerichtshof die Anti-Diskriminierungsrichtline 2004/113/EG Ernst nehmen, hieße das in der Folge, dass der gesamte Freizeitbereich der österreichischen Gesellschaft umgedeutet werden muss. Wohl zu Recht. Denn wie begründet man, dass Frauen und Kinder alles um die Hälfte bekommen? Kinder, ja. Aber Frauen? Warum sollen 8 Prozent der Frauen, die in Führungspositionen der Wirtschaftsbetriebe sitzen, weniger Eintritt in das Ernst Happel-Stadion zahlen als der arbeitslose Mann aus dem 11. Wiener Bezirk?
Es gibt ein Gutachtern des Bundeskanzleramtes zu dieser „Ticket-Frage“ mit dem Inhalt, dass unterschiedliche „Vergünstigungen für Frauen und Männer bei Freizeiteinrichtungen“ eine „unmittelbare Diskriminierung“ seien und „wirtschaftliche Gründe und Marketingstrategien“ allein weder Erklärung noch „legitimes Ziel“ darstellen. Marketingstrategien?
Marketingstrategen
Haben die Werbefuzzis Schuld, die es mit Werten der Ethik und Gerechtigkeit nie so genau nehmen? Die Frauen alles mit Schnäppchenpreis auf das Auge drücken wollen, um die Umsätze des Handels (der die Werbefuzzis zahlt) zu heben, weil sie wissen, dass 15% aller Frauen kaufsüchtig sind? Die „Zielgruppe Frau“ zu bedienen und zu manipulieren, war und ist für Marketingstrategen und „Geheime Verführer“ (Vance Packard) immer ein leichtes Spiel. Frauen sind Umsatzbringerinnen, da sie oft das Geld der Anderen, nämlich der Männer ausgeben. Wie jeder aus persönlicher Erfahrung weiß, gibt man Geld, das man selbst nicht verdienen muss, besonders leicht aus.
Die Zielgruppe Frau sollte mit vergünstigten Eintrittspreisen in ein Stadion gelockt werden. Der ÖFB argumentierte die niedrigen Staffelpreise damit, dass Schnäppchenpreise Anreize zum Stadionbesuch bieten sollten, da (das sagen die ÖFB-Funktionäre jedoch nicht dazu) Frauen dazu neigen, lieber zu kaufen, wenn es Rabatt gibt. Nun gibt es für das exakt gleiche Freizeitprodukt aber für Männer keinen Rabatt und darum dreht sich die Verfassungsklage. Im Wesentlichen geht es um die illegale Anwendung von Werbepsychologie.
Volles Haus – 60 Zuschauer
Am 7. Oktober 2009 war die öffentliche Verhandlung um 10 Uhr 30 im Verfassungsgerichtshof am Judenplatz. Die Ränge waren alle ausgebucht. 60 Plätze waren zu haben, kein Stuhl blieb frei. Ein halbes Duzend Journalisten, einige Rechtsanwälte sowie Besucher und Vertreter von Männerorganisationen lauschten den Worten.
Die Vertreterin der Republik Österreich Anna Sporrer gab zu, dass die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2004/113/EG mit Verzögerung in Österreich umgesetzt wurde. Sie räumte das Faktum ein, dass ungleiche Ticketpreise bei den Fußballländerspielen des ÖFB bis Mitte 2008 vorlagen, rechtfertigte es aber damit, dass das Marketingmaßnahmen waren, um Frauen ins Happel-Stadion zu bekommen. Eine „Differenzierung“ in der Preisgestaltung sei „noch keine Diskriminierung“.
Auf Vorhalt eines Höchstrichters, dass das Bundeskanzleramt 2008 im Rechtsgutachten zum Schluss kam, dass bei Preisen von Freizeiteinrichtungen keine Ungleichbehandlung zulässig sei, sprach Anna Sporrer von einer „einzelnen Rechtsmeinung“.
„Frauen verdienen weniger“
Die Vertreterin der Republik Österreich brachte das feministisch geimpfte Kuchlkastl-Argument, dass „Frauen auch weniger verdienen“. Ein VfGH-Richter repliziert, dass sie „auch weniger Steuern zahlen“. Dieser Wortwechsel belegt, dass am Höchstgericht Österreichs Juristinnen arbeiten, die das intellektuelle Niveau von Sozialarbeiterinnen am Sozialamt nicht überbieten. Es ist mittlerweile am Beispiel Schweiz weidlich bekannt, dass Frauen trotz niedrigeren Verdienstes die großen Gewinner des Sozialstaates sind. (B&G berichtete einige Eckdaten: Schweizer Frauen nehmen mehr vom Staat als sie geben). Kein Politiker würde das so formulieren, um die Wählerschaft Frau nicht zu verprellen. Doch Juristen sollten parteiunabhängig und nüchtern an den Fakten bleiben.
Im Verfahren vor dem VfGH ging es darum, ob die vermutete Diskriminierung nur bei zwei Länderspielen der Fall war. Robert Marschall, der das Wort im Gerichtssaal selbst ergreift, klärt auf, dass in seiner Zeugenaussage der ÖFB-Generalsekretär Gigi Ludwig einräumte, dass es den Frauenrabatt seit 4-5 Jahren gab. Die Richter stellen die hintersinnige Frage, ob ein Fußballspiel eine „Dienstleistung“ beziehungsweise Freizeitdienstleistung im Sinne des Artikel 50 EU-Vertrag sei. Marschall erläuterte, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit dahinter steht, für die Eintritt verlangt wird, daher sei es eine Dienstleistung.
„Gleichbehandlung“ oder „Gleichbeteiligung“
Ein Argument der Richter ging dahin, dass das Ziel der „Gleichbeteiligung“ von Mann und Frau verfolgt wurde. Kläger Marschall erläuterte, dass die betreffende EU-Richtlinie die „Gleichbehandlungsrichtlinie“ sei und es keine Rechtsgrundlage für eine „Gleichbeteiligung“ gäbe. (Die Richtlinie, später Gleichstellungsgesetz, regelt den geschlechtsneutralen und gleichwertigen Zugang zur Dienstleistung. Es stehen nicht die Quote oder das Diktat des Gender Mainstreamings im Zentrum. Das hat zur Folge, dass auch nach Erfüllung der „Gleichbehandlungsrichtlinie“ der Fall sein kann, dass mehrheitlich Männer im Fußballstadion sitzen.)

Robert Marschall im Interview mit Peter Grotter von der Kronen Zeitung.
Im Hintergrund: Die Menge. (Foto: Wien-konkret.at)
Der Verfassungsgerichtshof zog sich nach Anhörung der Parteien zurück und wird in zwei bis drei Wochen ein Erkenntnis in Schriftform publik machen. Über das öffentliche Anhörungsverfahren berichteten zahlreiche Medien. Via APA die Wiener Zeitung, Presse, Kurier, Heute, Kleine Zeitung, ORF Online, separat Kronen Zeitung. Nicht aber: Österreich und DerStandard. Diesen beiden Blättern, die Frauennetzwerke aktiv unterstützen (Österreich via Madonna-Netzwerk, DerStandard via DieStandard), ist dieses Thema nicht genehm. Ferner berichteten die TV Stationen Pro 7, Puls 4, ATV sowie die Auslandsmedien aus der benachbarten Schweiz „Berner Zeitung“ und die größte Boulevardzeitung „Blick“.
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Schwarz gegen Weiss und Schwarz auf Weiss – Fussballtickets nun gleich teuer (12. August 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Feminismus)
Panne – Wenn Leading Ladies Herren werden

Die Zeitschrift Madonna und der Leading Ladies-Zirkel der Zeitung Österreich rund um Ursula Uschi Fellner vergibt jährlich einen Award. Heuer schickte man die Einladung an die Frauen mit einer Panne aus.
(Email an eine Frau aus dem Leading Ladies-Netzwerk vom 28. April 2009, 16 Uhr 23)
(Wien, im April 2009) Das ging ordentlich ins Höschen. Es war eine peinliche Panne des Leading Ladies-Netzwerkes. Denn wer eine Frau ohne Furcht und Tadel und Mitglied im Frauennetzwerk „Leading Ladies“ der Ursula „Uschi“ Fellner, will eines sicher nicht: Als Mann angesprochen werden.
Der kleine Unterschied…
Das geschah am 28. April 2009. Die Chefin des Netzwerkes der „Leading Ladies“ (eine Kreation der Zeitschrift „Madonna“) Ursula „Uschi“ Fellner schickte am Nachmittag ihre heurigen Einladungen an alle Power-Frauen und „Leading Ladies“ aus, die am 27. Mai 2009 ins Wiener Palais Liechtenstein kommen sollen, um sich für das erfolgreiche Frau(enda)sein des Jahres 2008 einen Pokal abzuholen, oder, wenn es diesmal noch nicht gereicht hat, gute Miene zum Spiel zu machen.
…und seine großen Folgen
Aber dann geschah ein Fauxpas. Alle Frauen aus dem relativ großen Adressverbund (tausende Emailempfänger) wurden in der Einladung als „Herr Mag./Dr. xy“ angeredet. Das ist gewiß nicht gut angekommen. Denn der Leading Ladies-Abend ist ein reiner Damenabend. Der alte Goethe-Satz „Das ewig Weibliche zieht uns hinan“, gilt sicher oft, aber sicher nicht am „Leading Ladies“-Galaabend. Männer, die mitgehen, kann man an einer einzelnen Pfote abzählen. Zudem: Viele der Powerfrauen bringen große Opfer, sind (daher) Single und haben keinen Mann und schon gar keinen im Haushalt. Und dann werden sie in der Einladung zu „ihrem“ Abend als Mann angesprochen.
Ladies Night
Der Irrtum wurde rasch aufgeklärt. Die Technik war Schuld. Dass alle Gästinnen am 28. April 2009 um 16 Uhr 23 einheitlich als „Herr“ angeschrieben wurden, war nicht Absicht, sondern ein Computerfehler, wie Ursula „(M)uschi“ Fellner am 29. April 2009 um 13 Uhr 09 in einem neuerlichen Massenmail an das Frauennetzwerk einräumt.

Am Tag darauf stimmte die Anrede dann. Die Mitglieder des Frauennetzwerks sind natürlich weder Männer, noch Mannfrauen, sondern Frauen. (Foto: Email vom 29. April 2009, 13 Uhr 09)
„Liebe Frau xy,
leider ist unserer IT gestern beim Ausschicken des Safe the Date für den Leading Ladies Award am 27. Mai ein Fehler in der Anrede unterlaufen, und das gesamte Netzwerk wurde als „Herr“ tituliert.
Wir ersuchen um Entschuldigung dafür, dass die Technik die Leading Ladies in Leading Men umwandelte. Die Einladung gilt selbstverständlich für die Leading Ladies.“
Selbstverständlich. Was lernt man daraus? Männer sind nicht so unersetzlich wie die Frauennetzwerkerinnen glauben. Männer sind der Teufel. Und: Dieser schläft nie.

Zum dritten Mal wird heuer für Frausein ein Pokal vergeben. (Foto: Banner)
Marcus J. Oswald (Ressort: Feminismus)
Männerhetze durch Gynokratinnen in Trier

Hetzkampagne Frauennotruf Trier: Agitation und Desinformation.
(Wien, im November 2008) Die Qualität der Plakatkampagne in Trier (Thüringen) erreicht die Qualität der vorletzten Kampagne des Frauenhauses Wien (AÖF), die die männerfeindlichen Subventionsgynokratinnen rund um Andrea Brem, Rosa Logar, Barbara Ille, ergänzend die einschlägig bekannten und leicht lokalisierbaren Grüppchen in der Wiener Polizei rund um Alexander Knoll und Christoph Muuss zu verantworten hatten: Verliebt.Verlobt.Verprügelt. So lautete in Wien die Kampagne 2008, die zu Strafanzeigen gegen Frauenministerin Doris Bures nach „Verhetzung“ (§ 283 StGB) führte.
Verhetzung
Das Strickmuster im Frauennotruf Trier ist ident: Arbeiten mit Vorurteilen. Verbiegen der Wahrheit. Anheizen der Stimmung. Die Kritiker solcher verhetzenden Plakataktionen dringen mit ihren Argumenten weder in Österreich noch in Deutschland durch. Sie verlangen radikaleres Vorgehen gegen sexistische Feministen.
Dazu gibt es zwei Denkrichtungen. 1. Eine neue Begrifflichkeit (wording), die anständige von unanständigen Frauen, rationale von irrationalen trennt. In der Männerbewegung wurde deswegen für diese Sorte Frauen der Begriff „Gynokratin“ entwickelt, da es sich bei den radikalsten Frauenaktivisten in den diversen Notrufen und Frauenhäusern meist nicht um Mütter oder in Mann-Frau-Partnerschaften lebende Frauen handelt, sondern um alleinstehende oder in gleichgeschlechtlichen Beziehungen Lebende, die ihr Weltbild der Weiblichkeit allen Frauen wie einen Penisgurt umschnallen wollen. Gynokratinnen, eben.
Warum keine Plakatkampagne gegen Kindermörderinnen?
Der zweite Ansatz ist, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, also mit gleichen Mitteln der sexistischen Diskriminierung zurückzuschlagen. Etwa mit einer Plakatkamapagne, die selektiv ausschließlich Kindermörderinnen zeigt (zur Wahrung der Anonymität und zusätzlichen Kriminalisierung mit schwarzem Augenbalken). Fakten-Hintergrund: Allein in Deutschland wird jeden dritten Tag (!) ein Kleinkind von der eigenen Mutter ermordert (120 Leichen pro Jahr, Quelle: Dt. BKA). In Österreich herrscht eine hohe Dunkelziffer. Plakataktionen dazu würden vom leidigen Phantomthema „Häusliche Gewalt“ wegführen, mit dem sich in Wien die Brems, Logars, Illes, Knolls und Muuss eine goldene Nase verdienen, auf tatsächliche Kriminalität hinlenken und auf ansprechende Weise ein rationales Gegengewicht schaffen.
Strukturell männerfeindlicher Sexismus durch Plakate
Trier, die Stadt der Gegensätze. Eine der ältesten Universitätsstädte Deutschlands bietet einen Männerverein, der sehr aktiv ist. Das „Männerbüro Trier“ hält die vielleicht umfassendste Dokumentation zu wissenschaftlichen Untersuchungen über häusliche Gewalt (HG) in Deutschland bereit. Wer seriöse Quellenlage sucht, wird gut bedient. Man findet für Erkenntnisse, dass häusliche Gewalt eher von Frauen als von Männern ausgeht, fundierte Belege.
Im Gegensatz dazu gilt der „Frauennotruf Trier“ als aggressivste Schalt- und Agitations-Zentrale Deutschlands für sexistische Volksverhetzung, die mit gezielter Desinformation arbeitet. Wissenschaftlichkeit ist ein Fremdwort. Man stellt keinen hohen Anspruch. Da es um schnelles Auffassungsvermögen geht, arbeitet man mit Bildern und visuellen Botschaften bei der Klientenfängerei.
Der sexistische Charakter der Plakataktion des Frauennotrufs Trier: Er zeigt nicht Wahrheit, sondern verzerrt sie ins Irrationale, um Ängste zu schüren.

Hetzkampagne der Feministen in Trier. Plakativ und sexistisch.
Die subventionierte Kampagne arbeitet mit faschistoiden Elementen.

Wenn ungebildete Frauen schalten und walten dürfen, kommen solche Plakate heraus.
2008 wurden in Wien Männer generell zum „Tätergeschlecht“ abqualifiziert. Viele Plakate hatten kein langes Leben. Sie wurden nächtens überklebt: § 283 StGB (Verhetzung).

2008 hatten die sexistische Frauenhausfunktionärinnen den Wiener Mann generell zum Tätergeschlecht erklärt. Das Plakatmotiv wurde an hunderten Stellen gut sichtbar mit dem Paragrafen 283 überklebt.
Männerbüro Trier – Materialsammlung – fundiert und sachlich: Männerbüro Trier
Frauennotruf Trier – Webseite ohne essentiellen Sachbezug, dafür mit viel Subvention, Vernetzung bis in die Heinrich Böll-Stiftung und viel Grusel-Propaganda: Frauennotruf Trier
Marcus J. Oswald (Ressort: Feminismus)
Winkelschreiberprozess – Gottfried Divos: „Der OGH hat mich beschissen“ – Verfahrensabbruch

Bezirksgericht Wien-Innere Stadt
(BG Wien Innere Stadt, am 22. Oktober 2008) Zwei volle Stunden verläuft das „Winkelschreiberverfahren“ gegen den freundlichen Herrn D. friedlich. Zwei Zeugen werden einvernommen, je eine Stunde. Nachdem Zeuge drei („Justizrebell“ Mag. Herwig Baumgartner) fern bleibt, weil er im Ausland weilt (man sagt bei Maria in der Ukraine) und Zeuge vier, der Wiener Innenstadtanwalt Michael Rebasso, sich aus lichten Gründen per Fax entschuldigen läßt, kocht die Stimmung über. Gottfried D. will in der Verfahrensstunde Drei ein Argument mit dem Satz beginnen: „Nachdem der OGH mich beschissen hat…“ Richter Fürnkranz mahnt ab. D. nochmal: „Der OGH hat mich beschissen. Das darf ich sagen, denn der OGH ist hier kein Verfahrensbeteiligter.“ Richter Fürnkranz erteilt ein Ordnungsgeld von 100 Euro. D.: „Ich darf sehr wohl sagen, der OGH hat mich beschissen. Und SIE erteilen mir kein Ordnungsgeld. Ich erkläre Sie für befangen! Den Rest bekommen Sie schriftlich.“ Sagt’s, springt auf, packt seine Mappen zusammen und verläßt den Saal. Sein Anwalt, der junge Dr. Roland Katary, bleibt verdutzt zurück.
Richter Herbert Fürnkranz: „Wenn das so ist, beende ich diese Verhandlung.“
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Warum das Winkelschreiberverfahren überhaupt eröffnet wurde, ist unklar. Klar ist, wer das Feuer anheizte: Michael Rebasso, Wiener Anwalt der Noch-Gattin im Scheidungsverfahren des Mag. Herwig Baumgartner.
Er schrieb in einem Schriftsatz der Scheidungssache Baumgartner (80 P8/05y, 4. Mai 2006) als Verfahrenshelfer, dass die Noch-Gattin des Mag. Herwig Baumgartner wisse (wörtlich: „aus gesicherter Quelle“ – die Quelle ist Dr. Tews; vormaliger Wahlanwalt und später „Vertrauensperson“ der Noch-Gattin – 2 P 181/01k, 30. Jänner 2008), dass D. ein „Winkelschreiber“ sei. Die damalige Scheidungsrichterin vom BG Innere Stadt, Mag. Ulrike Schitnik, meldete dies per Fax an die Rechtsanwaltskammer (RAK-Wien). Die Kammer wird im Verfahren von einer Anwältin vertreten. Diesem Journal liegt eine Stellungnahme des damaligen RAK-Präsidenten Dr. Harald Bisanz vor, dass D. der Kammer bislang „nicht als Winkelschreiber aufgefallen“ ist.

Rechtsanwaltskammer Wien
Zwei Tatbestandsmerkmale
Die Beweislage ist mehr als dünn. Die ständige Rechtssprechung in der jüngeren Geschichte der wenigen Fälle zu österreichischer „Winkelschreiberei“ folgt zwei Grundsätzen. Es muss „Tatbestandmäßigkeit“ in Form von Regelmäßigkeit und Gewerbsmäßigkeit erfolgen und es muss „Entgeltmäßigkeit“ gegeben sein. Das heißt: Der „Winkelschreiber“ muss serienhaft Aufträge erledigen, für die er nicht befugt ist und er muss dafür nachweislich Entgelt beziehen. Er muss auch „Vertretungshandlungen“ vor Gericht vornehmen, für die er nicht zugelassen wäre. Einmaliger Nothelfer unter Freunden oder Berater in privat organisierten Selbsthilfe- und väterrechtlichen Notwehrgruppen, reicht für eine Verurteilung nicht aus. Vergleich: In Salzburg ist die durchaus gewerbsmäßig agierende, feministische „Interventionsstelle Salzburg“ einer Winkelschreiber-Verurteilung nur knapp entgangen.
Väterpolitischer Geist
Vor diesem Hintergrund findet das Winkelschreiberverfahren gegen Gottfried D. statt. Er tat nämlich nichts anderes als die Interventionsstellen – nur auf der anderen Seite. Wenn man so will, im väterpolitischen Geist.
Vorweg: Das Verfahren im kleinen Saal 418 des BG Wien-Innere Stadt zieht Publikum an. Acht Zuhörer verteilen sich auf Sitzplätze und Stehplätze. Als ein Zeuge nach seiner Aussage Zuhörer bleiben will, wären es neun Personen. Das ist dem Richter zu viel. Der Zeuge muss gehen, weil kein Platz mehr ist.
Die Relevanz des Verfahrens und sein Ausgang sind entscheidend für den Fortbestand des männerpolitischen Netzwerkes. Es wird die Grundfrage angesprochen wie weit sich Väter gegen die vaterlose Gesellschaft wehren dürfen, indem sie sich wechselseitig in der Schriftsatzkunde, den Prozessstrategien und den Planspielen gegen Korruptionsnester in den Gerichten behelfen dürfen.
Drei Mängel in der Praxis
Jedem halbwegs Rechtskundigen fällt auf, dass Richter Fürnkranz das Verfahren mehr als Tribunal denn als nach der ZPO (Zivilprozessordnung) geführten Ablauf sieht. Obwohl um 13 Uhr 05, beim Start, vom Beklagten D. angeregt, dass die am 8. Juni 1857 ins Leben gerufene Winkelschreiberverordnung auch nach Außerstreitgesetz verhandelbar wäre, entscheidet sich Richter Fürnkranz, nach der ZPO zu verhandeln. Das war zu erwarten, freilich eröffnet er das Verfahren dann wie ein Femegericht: Ohne Parteienvortrag (§ 177 ZPO Abs 1) beginnt es. Würde D. dem Richter nach § 477 ZPO die Verletzung der Verletzung des „Zweiparteiensystems“ nachweisen, wäre einer der neun Nichtigkeitsgründe, die die ZPO vorsieht, erfüllt.
Im Laufe des Verfahrens stellt sich heraus, dass der Richter – er ist auch der vierte Scheidungsrichter im fünfjährigen Scheidungsverfahrens des Gottfried D. – „eigenmächtige Recherchen“ in Neben- und Seitenakten betrieben hat. Das ist deshalb merkwürdig, denn: „Das Gericht darf die Tatsachen nicht völlig selbständig sammeln und daraus selbständige Schlüsse ziehen, sondern ist an das Tatsachenvorbringen der Parteien gebunden. Das Gericht hat sich auf den aus dem Parteienvorbringen hervorgehenden Sachverhalt zu beschränken.“ Das ist der
alte Populargrundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Nachzulesen in einem alten Rechtssatz aus dem Jahr 1971. D. erhielt im Vorfeld des Winkelschreiberverfahrens keine Akteneinsicht, obwohl er es versuchte, da er seinen zweiten Wohnsitz seit Jahren in der Bibliothek des Justizzentrums Wien-Mitte hat. „Eigenrecherchen“ und „Verweigerung der Akteneinsicht“ sind Dinge, die in Frage stellen, ob sich der Richter tatsächlich nur an das Parteienvorbringen (Schriftsatz) der klagenden Partei RAK Wien hält, oder auf eigene Faust agiert. Damit ist ein Grundsatz der Zivilgerichtlichkeit angesprochen.
Nach zwei Stunden, zum Schluss des Verfahrens, gibt es noch einen Knalleffekt: Richter Fürnkranz gibt dem Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro, weil dieser den OGH verbal beleidigt. Der OGH hat in diesem Verfahren jedoch keine Parteienstellung. Das Ordnungsgeld wird ohne Rechtsbelehrung versehen. Als D. die Rechtsbelehrung ausdrücklich verlangt, kommt sie nicht. Dazu ist nun ein Befangenheitsantrag gegen Richter Fürnkranz in Arbeit. Es darf erinnert werden, dass in einem anderen Verfahren (2007), in dem D. Vertrauensperson war (Scheidungsfall B. – BG Innere Stadt), das gleiche geschah, und die Befangenheit und Ablöse des Richters vom Fall mangels korrekter Rechtsbelehrung in der Instanz nach diesem Mangel durchging.
(Vorstand BG Innere Stadt, 32 Nc 37/07t)
Der Beginn
Das Verfahren startet also um 13 Uhr 05 und um 13 Uhr 08 beginnt der Richter mit Zeugeneinvernahmen. Der erste Zeuge ist Mag. Helmut Mayer. Der 52-jährige ist seit 11 Jahren Professor an der Akademie für Bildende Kunst für klassische Malerei. Er betreut dort Studenten der Malerei. Daneben ist er auch Vater einer Tochter.
Auf Frage des Richters, seit wann er D. kennt: „Seit 5 Jahren. Wir kamen 2003 in einem Caféhaus in Kontakt.“ Die letzten zwei Jahre besteht kein engerer Kontakt mehr. Mayer erkannte sofort, dass sich D. „in Familienrechtssachen sehr gut auskennt“. So kam, was heute, drei Jahre danach D. zum Vorwurf gemacht wird: Am 24. November 2005 hatte Mayer Fieber und einen Gerichtstermin. Er ist bei mir „mit der U-Bahn vorbeigekommen“ und ich habe ihm eine Vollmacht gegeben. (Die „Verhandlung“ – 8 P 40/99p-132 dauerte von 13 Uhr 00 bis 13 Uhr 05, da die Kindmutter nicht erschien.) Im Vorfeld wurde die Sache per Email besprochen. D. erklärte Mayer laufend einige Winkelzüge im Familienrecht. Das diente mehr zum Selbststudium für den Akademischen Maler. Dieser sagt: „Er hat mir eine Word-Datei überlassen. Diese enthielt einen eigenen Rekurs zu seinem Verfahren. Daraus habe ich dann meinen Schriftsatz geschrieben, den ich beim Bezirksgericht eingebracht habe.“
Bausätze, Rechtssätze, Satzblöcke
Der Richter will es genauer vom Akademischen Maler wissen: „Wie haben Sie das gemacht?“ Mayer: „Ich habe
gesehen, das Ganze ist ja ein Baukastensystem. Ich habe meine handschriftlichen Notizen in den Schriftsatz eingefügt.“ Richter: „Die Judikatur-Zitate haben Sie selbst gesucht?“ „Die Fußnoten habe ich überprüft und abgeglichen. Ich habe im RIS nachgeschaut, was passt.“ Richter: „Wie sind Sie zum dem RIS gekommen?“ Mayer: „Wir haben in den Treffen nur über Rechtsssätze gesprochen.“ Richter: „Nach was haben Sie gesucht?“ Mayer: „Weiß ich nicht mehr. Nach Obsorge, Unterhalt, Besuchsrecht.“ Richter: „Warum wissen Sie das nicht mehr genau?“ Mayer: „Damals war ich gut informiert. Danach wurde ich immer besser. Aber mittlerweile habe ich viel wieder verbrannt.“
Zeuge 1: „Alles von mir“
Der Richter legt ihm seine damals mustergültigen Schriftsätze vor. Frage: „Ist das alles von Ihnen?“ „Das ist alles von mir.“ – „Das auch?“ „Ja, sicher.“ – „Das?“ Zeuge: „Nach so vielen Jahren…“ – Richter: „Ganz schön viel geschrieben! Haben Sie sich viel beschäftigt.“ Es folgt weitere Vorlage von Schriftsätzen durch den Richter: „Das auch von Ihnen?“ Zeuge: „Ja, im System weiter.“ – „Die haben Sie selbst formuliert?“ „Von Word-Dateien übernommen.“ – „Rekurs verfaßt?“ „Ja, im selben System. Es wiederholt sich immer.“
Der Richter will mehr wissen. „Wie haben Sie gearbeitet?“ Mayer: „Wenn ein Satz aus der Word-Datei gepasst hat, habe ich ihn genommen.“ – „War das eine Word-Datei oder mehrere?“ „Eine.“ – „Wie lange war die Textvorlage?“ „Schon 15-20 Seiten.“ Der Richter legt weitere Schriftsätze aus dem Scheidungsverfahren des Professors vor. „Von Ihnen?“ „Ja. Wieder eine Kombination mit seiner Datei. Das war der außerordentliche Revisionsrekurs, der letzte, der nicht angenommen wurde.“
Nichts bezahlt, sondern eingeladen
Richter will wissen: „Wer hat denn dieses Layout gemacht?“ Mayer: „Das Layout habe ich übernommen, indem ich einfach in das Layout geklickt habe und dort meinen Namen eingesetzt habe.“ Damit war das Layout – die typische Arial-Schrift vorgegeben. Der Richter befragt den Zeugen nach seiner damaligen Emailadresse. „Die weiß ich nicht mehr.“ – „Haben Sie die Word-Datei noch?“ „Nein, ich glaube nicht mehr.“ – „Haben Sie den Computer noch?“ „Ich habe seit einem Jahr einen neuen.“ Der Richter verlangt, dass er „binnen zwei Wochen“ die alte Email dem Gericht nachreicht. Richter Fürnkranz stellt eine letzte Frage: „Haben Sie ihm etwas bezahlt?“ Mayer: „Nein, im Gegenteil.“ „Was heißt, im Gegenteil?“ „Wenn wir uns trafen, hat er einigen Leuten im Caféhaus die Rechnung bezahlt.“ Damit kann dieser Zeuge keine „Entgeltlichkeit“ – die zentrale Säule der Winkelschreiberverordnung – belegen.
Plattformen
Nun hat die Anwältin der RAK einige Fragen. Sie will wissen, „wie“ Mayer mit D. in Kontakt getreten ist. Nun kommt „Blaulicht und Graulicht“ ins Spiel. Mayer: „Es gab da so eine Plattform im Internet.“ Anwältin: „Wie hieß die?“
„Ich glaube, Blaulicht und Graulicht – oder so ähnlich.“ „Was war das?“ „Da wurde auch über Familienrecht und Väterpolitik geschrieben.“ „Und dann?“ „Da haben sich dann einige Leute getroffen.“ „Haben Sie auch wo geschrieben?“ „Ja, auf einer Seite mit Namen Familien- und Kinderrechte.at. Aber diese Seite gibt es nicht mehr.“ „Und dann sind sie auf Herrn D. gekommen?“ „Es haben sich zwei Duzend Leute getroffen. D. hat alle beeindruckt. Er merkt sich alles und kann hunderte Rechtssätze auswendig zitieren. Ich glaube, er hat damals auch Herrn Baumgartner vertreten.“
Die Anwältin hat auch Fragen zum Inhalt der Eingaben. „Was wollten Sie mit dem außerordentlichen Revisionsrekurs erreichen?“ „Ich wollte aufzeigen, dass ich nicht damit einverstanden war, dass ich meine 9-jährige Tochter nicht sehen darf.“ „Was waren ihre damaligen rechtlichen Argumente?“ „Die rechtlichen Argumente kann ich auswendig nicht mehr wiedergeben.“ Der Zeuge beruft sich auch auf die ehemalige Webseite des Dr. Günter Tews, „wo es Bausteine gab“. Die letzte Frage der Anwältin versucht das Motiv zu ergünden: „Warum hat D. das alles gemacht?“ „Er will Leuten, die ein ähnliches Schicksal haben, helfen.“
Beklagter befragt Zeugen 1
D.: „Wie eng war unser Kontakt in den Jahren 2004 und 2005?“ Zeuge: „Ein Mal im Monat.“ – „Wir haben uns öfter am Schwedenplatz getroffen. Ist es korrekt, dass dort meine Frau mit dem damaligen Liebhaber gewohnt hat?“ Richter würgt diese Frage ab. D. konkretisiert: „Hattest Du damals einen Rechtsanwalt?“ Mayer: „Ja. Einen aus der Spiegelgasse.“ D.: „Und was sagte der?“ „Dass das Einbringen eines außerordentlichen Revisionsrekurses aussichtslos sei.“ D.: „Und, war er sinnlos?“ „Nein.“ „Hast Du den außerordentlichen Revisionsrekurs durchgebracht, den Du geschrieben hast?“ „Ja, er ging durch.“
Der Richter frägt noch einmal nach: „Haben Sie die Word-Datei noch?“ „Nein, ich glaube nicht mehr.“ „Haben Sie den Computer noch?“ „Ich habe seit einem Jahr einen neuen.“
Zeuge 2: „Harte Arbeit!“
Als zweiter Zeuge kommt der Manager Dipl. Ing. Richard Kaiser. Der 44-Jährige kam im August 2006 zur „Blaulicht und Graulicht“-Runde dazu. Er hatte viel Erfahrung mit Gesellschaftspolitik und brachte rechtliches Fachwissen mit. Er befürwortet, dass sich Trennungsväter vernetzen und viel Aufkärungsarbeit leisten. Er sagt, über die alte Zeit: „Über das Internet ist es losgegangen. So ist es losgegangen.“
Der Richter befragt ihn: „Gibt es jetzt auch Plattformen im Internet?“ Er bejaht, hat aber seinen Höhepunkt an Gerichtsaktivitäten abgeschlossen. Das war 2006 als die Scheidungssache begann. Es ist ein komplizierter Fall mit drei Kleinkindern und eine binationale Ehe. In seinem Fall gab es mehrere Fronten und hartnäckiges Widerstreben der Wiener Magistratsverwaltung, die, wie dieses Journal gestern von einem Insider des Magistrats telefonisch erfuhr, Migranten sogar einen „Startscheck“ mit 300 Euro nachwirft. Insoweit war in diesem Fall von Beginn weg professioneller Druck gefordert, da die Wiener Bezirksgerichtsszene in Favoriten ihn bis heute aus seiner von ihm bezahlten 300.000 Euro Eigentumswohnung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens entfernt hat.
Trennungsindustrie
Andere Baustelle. Daher will der Richter nur wissen: „Schreibt Herr D. auch im Internet?“ – „Durchaus möglich, dass er schreibt.“ Kaiser ist dieses wichtiger: „Es geht um die gesellschaftliche Problematik einer Trennungsindustrie, in der Väter bachnachteiligt und Kinder vernachlässigt werden.“ Die Leute, die sich trafen, haben ein „Netzwerk der Solidarität vorgefunden“. „Mehrere Personen waren beim OLG.“ Da er sich mittlerweile etwas zurückgezogen hat, wisse er nicht mehr.
Auf Richterfrage: „Ist D. vermögend?“ gibt er als Antwort: „Ich weiß nicht konkret Bescheid.“ Auf die Frage:
„Hat er sie einmal in einem Verfahren unterstützt?“ „Ja, er hat mich in einem Verfahren als Vertrauensperson begleitet.“ (Konkret ist das ein Verfahren, zu dem der Vorsteher des BG Wien-Favoriten jedoch schreibt:
„Es liegt keine Vertretung im eigentlichen Sinne vor.“ – GZ 84 – Nc 11/06z, 2. Februar 2007)
Der Zeuge sagt: „Ich kenne mich mittlerweile selbst gut aus. Ich bin mittlerweile mit einem Provisorialverfahren beim EMGR – ohne Hilfe des D. Auch bei einem AO-Revisionsrekurs war er nicht dabei.“ Richter: „Wie war die Zusammenarbeit?“ „Wir haben uns gegenseitig beraten.“ Richter: „Wie ist das zu verstehen? Sie haben Eingaben für ihn verfasst?“ – „Nein. Ich habe ihm Material geschickt, das ich gefunden habe. Das Problem ist, dass D. schwer zu beraten ist. Er ist sehr kritisch und hat das meiste schon gelesen.“
Spezifikation – Review
Der Richter legt auch ihm eine Menge Eingaben vor: Eine EV, eine Scheidungsklage, einen Antrag auf gesonderte Wohnsitznahme. „Ist das alles von Ihnen?“ „Er stellte mir Basis-Material, das er aufbereitet hat, zur Verfügung.“ „Wie?“ „Per Email“. „Was ist Ihre Email?“ Zeuge nennt sie. „Und weiter?“ „Die Formvorlagen waren dann da. Dann ist es für einen Techniker relativ einfach.“ Die Vorlagen wurden „reviewed, wie man das bei Spezifikationen im Industriebereich macht.“ Heißt: Der formale Rahmen wurde übernommen, aber mit Inhalten neu gefüllt. Die Judikaturzitate wurden überprüft und teilweise verwendet.
Die Gemeinschaftsarbeit bestand vor allem in langen Telefonaten. „Es war harte Arbeit, den „Antrag auf Gesonderte Wohnsitznahme“ zu erstellen. Da wurde nächtelang telefoniert.“ Die RAK-Anwältin will wissen, ob es dafür „finanzielle Zuwendungen“ gab? Zeuge verneint: „Wir waren befreundet.“ Gegenüber der Kammeranwältin: „D. fühlt sich den Väterrechten verpflichtet. Er sieht das als ehrenamtliche Tätigkeit und gesellschaftspolitische Aufgabe.“ Die Anwältin will noch wissen: „Haben Sie etwas für ihn getan?“ „Ja. Literatur und allgemeine Unterlagen geschickt. Einmal trat ich als seine Vertrauensperson auf.“ Somit kann auch dieser Zeuge keine „Entgeltlichkeit“ – die zentrale Säule der Winkelschreiberverordnung – belegen.
Zeuge 3 – im Ausland
Der dritte Zeuge, Mag. Herwig Baumgartner, erscheint nicht. Gerüchte gehen, er ist bei Maria in der Ukraine. Andere sagen, er ist in Deutschland. D. weiß auch nicht, wo er sich aufhält. Er ist seine Poststelle. Die gesamte österreichische Gerichtspost, teilweise fünf Briefe pro Tag, läuft bei ihm ein, er scannt sie ein und schickt sie ihm an eine Emailadresse. Der Richter ist erwartungslos: „Ich kenne ihn nicht.“ Er regt an, dass sich Baumgartner bei einer Botschaft oder einem Landgericht meldet und im Zuge eines Rechtshilfeabkommens seine Aussage macht. Baumgartner hat einen Reisekostenvorschuss in Höhe von 700 Euro beantragt. Davon hängt ab, ob er bei einem Wiener Gericht als Zeuge erscheint.
Juristenball 2009
Baumgartner wird vielleicht den Juristenball 2009 mit hübscher Begleitung besuchen. Dieses Journal regte an, dass er für den Faschings-Samstag, 21. Februar 2009, Karten kaufen soll. Ein großer Gala-Tisch in folgender Besetzung wäre probat: „Herwig Baumgartner, Johannes Jilke, Anton Sumerauer, Doris Täubel-Weinreich, Sigrun Rossmanith, Max Friedrich, Johannes Sluka, Herbert Fürnkranz, Clemens Jabloner, Ulrich Paumgartten, Werner Pleischl, Werner Pürstl – plus Gattinnen in Abendroben.“ Er antwortete per Email: „Danke für den Hinweis – ich liebe Bälle und gehe oft dorthin. Wenn auch der Juristenball eher steif ist, sind die Töchter der Richter meist weit weniger steif, als es die Väter gerne möchten. Auch der Umstand, dass deren Gattinnen kaum ihren Ehegatten als willigen Tänzer kennen, erlaubt es, so viele nette Botschaften abzusetzen, dass es sich lohnt. Im Sinne der Genderwahn-Politik werde ich mir Karten besorgen lassen und mit einer Dame dorthin gehen, deren Mundwerk dazu geeignet ist, jedem Robenträger Spaß zu bereiten – und ggf. eine hübsche Richtergattin selbst zu bereiten.“
Zeuge 4 – Anwalt Michael Rebasso
Derjenige, der dieses Verfahren im Mai 2006 angezettelt hat, pflegt nicht zu erscheinen. Wörtlich im Fax spricht der Wiener Innenstadtanwalt davon, dass er aus „wichtigen beruflichen Gründen“ nicht erscheinen kann. Das ist schade und man muss sich auf das nächste Mal vertrösten.
Zeuge 5 – Der Beklagte
Um14 Uhr 56 beginnt die Parteieneinvernahme des G. Nicht als Beschuldigter, sondern als Partei. Was diesen formalrechtlich stört, da daran aussagetechnische Konsequenzen geknüpft sind. Er gibt Erläuterungen zu seinen Vermögensverhältnissen ab. Auch zu seinen Nebentätigkeiten. Im Wesentlichen geht es um die Klärung, wie weit er Mag. Herwig Baumgartner „geholfen“ hat. Das belegt er mit zahlreichen Urkunden, darunter auch solche, dass Richter am Bezirksgericht von ihm eine fortgesetzte Tätigkeit als Vertrauenperson verlangt haben.
Der Richter fragt auch zu den anderen Fällen: Das krankheitsmäßige Einspringen für 5 Minuten beim Bezirksgericht im Fall Mayer wird geklärt. Das Verhältnis zu Richard Kaiser definiert er so: „Ich habe ihn eingelernt. Er war Lehrling und ist nun Lehrer.“ Für Mag. Herwig Baumgartner übernahm er eine Rolle des Dolmetschers. Das liegt darin begründet, da Baumgartner für zahlreiche Eingaben bei Gericht die Höchststrafe an Ordnungsgeld erhielt und D. seine Rolle darin sieht, die Kraftausdrücke in gesellschaftskonforme Äußerungen zu übersetzen, die keine Ordnungsgelder einbringen. Rechtlich berät er ihn keineswegs, da Baumgartner sein eigener Herr ist. Auf die Richterfrage, ob er dafür ein Entgelt nimmt: „Ich benutze ein großes Scangerät von ihm, mit dem alle Akten digitalisiert werden.“
Und so geht die Befragung dahin. Bis er in Verfahrensstunde Drei ein Argument mit dem Satz beginnen will: „Nachdem der OGH mich beschissen hat…“ Richter Fürnkranz mahnt ab. D. nochmal: „Der OGH hat mich beschissen. Das darf ich sagen, denn der OGH ist hier kein Verfahrensbeteiligter.“ Richter Fürnkranz erteilt ein Ordnungsgeld von 100 Euro. D.: „Ich darf sehr wohl sagen, der OGH hat mich beschissen. Und SIE erteilen mir kein Ordnungsgeld. Ich erkläre Sie für befangen! Den Rest bekommen Sie schriftlich.“ Sagt’s, springt auf, packt seine Mappen zusammen und verläßt den Saal. Es ist 15 Uhr 20.
Die Verhandlung wird auf unbestimmte Zeit vertagt.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal)
Das Skandalurteil des OGH zu den Interventionsstellen

Interventionsstelle Wien
(Wien, im Oktober 2008) Zu den „Interventionsstellen“ und dem Thema „Winkelschreiberei“ gibt es eine krasse Fehleinschätzung des OGH aus dem Jahr 2003. Die damalige OGH-Entscheidung (4 Ob296/02m) war insoweit bemerkenswert, da der OGH den militanten Frauenrechtsverein regelrecht rektal bedient hat.
Der 4. Senat des OGH unter dem Vorsitz Dr. Kodek hat am 25. März 2003 im Verfahren des Salzburger RA-Vereins versus Interventionsstelle Salzburg (Streitwert 23.618,67 EUR) über ein Urteil des OLG Linz vom
12. September 2002 (GZ 2 R 62/02d-16) so entschieden, dass man den Rechtsanwälten nicht Recht gab, der Interventionsstellen-Vereinigung aber wohl.
Feministische Sozialarbeiter-Industrie
Im Urteil wird ausgeführt, dass die Interventionsstelle Salzburg ein 1998 gegründeter feministischer Verein ist.
Für eine OGH-Entscheidung unüblich, wird lang und breit aus den Statuten zitiert. Überblättert man den Textwulst,
um zum Wesentlichen zu kommen, muss man lange suchen. Sogar die zugeschanzten Förderhöhen werden veröffentlicht: „Dem Beklagten (Interventionsstelle, Anm.) wurden in den Jahren 1998 und 1999 vom Förderungsgeber Budgetmittel in Höhe von je 2,607.000 ATS, im Jahr 2000 solche von 3,030.000 ATS
zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2001 wurde ein „Maximalentgelt“ von 3,800.000 ATS vereinbart.“
Auch der Leistungsnachweis ist blendend. Er zeigt, was mit fünf Millionen Schilling Fördergeld gemacht wird:
„Aus dem Arbeitsbericht des Beklagten für das Jahr 1999 ergibt sich, dass der Beklagte im Jahr 1998 11 und im
Jahr 1999 36 Antragstellungen vor Bezirksgerichten im Land Salzburg vorgenommen hat. Für 36 Frauen hat der Beklagte 1999 die Privatbeteiligtenvertretung übernommen, wobei es in drei Fällen zu Berufungsverhandlungen
vor dem Oberlandesgericht Linz gekommen war.“ (zit. 4 Ob296/02m)
Freischaffend
Auch wird gesagt, was die freischaffenden Damen ohne jegliche juristische Ausbildung (!)
(weder Konzipientinnen, noch Anwältinnen) in den Interventionsstellen laut Vereinsstatut tun dürfen:
„Soweit freie Mitarbeiterinnen des Beklagten vor Gericht als Privatbeteiligtenvertreterinnen auftraten, wurde
ihnen jeweils von den betreuten Frauen für den konkreten Fall schriftlich Vollmacht erteilt. Im Rahmen der Privatbeteiligtenvertretung nehmen die Mitarbeiterinnen des Beklagten an Hauptverhandlungen teil, legen die zur Begründung des Privatbeteiligtenanspruchs erforderlichen Urkunden vor, stellen Fragen und erstatten zusammen mit den von ihnen vertretenen Personen Gegenäußerungen zu Rechtsmitteln. In zivilrechtlichen Angelegenheiten leiten sie die Betreuten zur Stellung von Verfahrenshilfeanträgen an, begleiten sie zu Gericht zwecks Erhebung
von Protokollarklagen oder -anträgen – insbesondere in Familienrechts- und Bestandsachen – und als Vertrauenspersonen. Weiters leiten sie bei körperlichen Übergriffen in der Familie und bei Drohungen Frauen
zu Anträgen auf Erlassung einstweiliger Verfügungen nach § 382b EO an. Sie formulieren den Antrag mit der Angegriffenen oder Bedrohten, die diesen dann selbst bei Gericht einbringt. Über die Hilfe in gerichtlichen Angelegenheiten hinaus werden die Frauen psychologisch gestützt und es wird versucht, ihnen aus ihrer „Opferposition“ herauszuhelfen.“

Harald Bisanz (Quelle: www.bisanz.info)
Kritik von Dr. Harald Bisanz
Der Klägeranwalt sah das nicht so rosig wie Rosa Logars Feministentruppe. Anwalt Harald Bisanz, heute 63 Jahre alt und Mann mit beachtlicher Vita, war Präsident im Österreichischen Rechtsanwaltsverein, Vizepräsident
im Juristenverband und zwischen 2002 und 2008 Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer.
Er sagt im Rekurs ans OLG Linz: „Die Tätigkeit des Beklagten (Interventionsstelle, Anm.) sei schon allein deshalb als entgeltlich zu werten, weil die tätig werdenden Mitarbeiter eine monatliche Entlohnung vom Beklagten erhielten. Darüber hinaus richte sich die Höhe der vom Beklagten bezogenen Fördermittel nach der Anzahl der vorgenommenen Vertretungshandlungen, sodass ihm durch sein Verhalten unmittelbar ein wirtschaftlicher Vorteil – nämlich der Fortbestand als solcher und der Bezug von Fördergeldern – erwachse.“
Geschäftemacherei der Interventionsstelle
Bisanz argumentiert, dass „die Interventionsstelle gegen die Winkelschreibereiverordnung, gegen Art IX
Abs 1 Z 4 EGVG sowie gegen das Vertretungsmonopol der Rechtsanwälte nach § 8 Abs 2 RAO und damit gleichzeitig gegen die guten Sitten im Wettbewerb (§ 1 UWG) verstoße.“ Ferner „begehrt der klagende, die wirtschaftlichen Interessen von Rechtsanwälten vertretende Verein, den Beklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, schriftliche Eingaben in Vertretung anderer Personen an Gerichte und Behörden zu verfassen und vor diesen in rechtsfreundlicher Vertretung von Parteien einzuschreiten, namentlich es zu unterlassen, Unterhaltsklagen oder -anträge, Obsorgeanträge, Scheidungsklagen, Räumungsklagen und Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382b EO einzubringen zu stellen sowie in außerstreitigen und streitigen, weiters in Strafverfahren als Privatbeteiligtenvertreter einzuschreiten.“ (zit. 4 Ob296/02m)
Erste Instanz dafür
Das Erstgericht (BG Salzburg) entschied pro „Interventionsstelle“: „Hauptziel des Beklagten sei nicht die rechtliche Beratung und Vertretung der Gewaltopfer vor Gericht, sondern die Verbesserung der Gesamtsituation der Opfer. Bei den von den Mitarbeiterinnen des Beklagten erbrachten Leistungen handle es sich um Auskunftserteilungen für juristische Beratungen und Beistandsleistungen, die nicht unmittelbar oder mittelbar
dem Zweck wirtschaftlicher Vorteile des Beklagten oder seiner Mitarbeiterinnen dient.“
Zweite Instanz dagegen
Das OLG Linz entschied contra „Interventionsstelle„: „Das Berufungsgericht erkannte den Beklagten schuldig, es zu unterlassen, in gerichtlichen Strafverfahren als Privatbeteiligtenvertreter einzuschreiten, bestätigte im Übrigen aber das Ersturteil und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und
die ordentliche Revision zulässig sei. Nach § 8 Abs 2 RAO sei die Befugnis zur umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung im Sinn des § 8 Abs 1 RAO den Rechtsanwälten vorbehalten. Damit verstieße zunächst der Beklagte durch die vom Erstgericht festgestellten Tätigkeiten gegen das Vertretungsmonopol der Rechtsanwälte.“
Ferner: „Als Vereinszweck seien in den Statuten des Beklagten die Information und Beratung in behördlichen Verfahren sowie das Einleiten und die Unterstützung bei der Durchsetzung geeigneter rechtlicher und sozialer Maßnahmen festgehalten. Weder nach § 25 SPG noch nach den weiteren angeführten vertraglichen oder statutarischen Bestimmungen bestehe eine Grundlage für eine Tätigkeit des Beklagten als Parteienvertreter, also
für rechtsfreundliche Vertretung vor Gericht oder einer anderen Behörde. Wenngleich der Sinn des § 25 Abs 3 SPG reichlich unklar sei, könne doch eine Vertretungstätigkeit schwer unter den dort gebrauchten Begriff „Beratung“ eingeordnet werden. Damit bilde § 25 Abs 3 SPG aber keine „sonstige gesetzliche Bestimmung“, die eine
Durchbrechung des Vertretungsmonopols der Rechtsanwälte nach § 8 Abs 1 und 2 RAO rechtfertigen könnte, soweit es um die Entfaltung von Parteienvertretungstätigkeiten in irgendwelchen Verfahren gehe. Auch aus § 8 Abs 3 RAO könne zugunsten des Beklagten nichts gewonnen werden, weil auch vergleichbaren anderen Vereinen nur die Auskunftserteilung und Beistandsleistung, nicht aber die Parteienvertretungstätigkeit vor den Gerichten zustehe.“
Dritte Instanz dafür
Der offenbar politisch unterwanderte 4. Senat des OGH, begleitet von gutem Lobbying durch Feministen, macht dann eine freihändige Auslegung des § 25 SPG und schanzt der „Interventionsstelle“ jene Rechte zu, die Männergruppen weiterhin hart bekämpfen – die unentgeltlich-komplette Rechtsvertetung. Wenn man bedenkt,
dass kürzlich im Scheidungsfall Erich S. aus Strasshof (NÖ/Wien) ein Scheidungsrechtsanwalt im einfachen Pflegschaftsverfahren (vorgängig: eine von der Interventionstelle angezundene „Wegweisung“), das aus drei bezirksgerichtlichen Terminen bestand und in dem es um drei großjährige Kinder ging, dem Mann eine Anwaltsrechnung von 19.000 Euro ausstellte, geschieht die Kritik an der Interventionsstellen-Mafia, die den „Opferschutzmythos“ der Frau hochleben läßt, mit gutem Grund. Wo auf der einen Seite (beim Mann) kassiert
wird ohne Ende, kann es nicht sein, dass in vorgezogenen Scheidungsverfahren begleitet von allen Interventionsstellen-Schmähs (Wegweisungen, 386er-b-EVs, erlogene Bescheinigungsverfahren, etc.), Frauen kostenlose Rechtsberatung durch alle Lebenslagen zu Teil wird, Männer aber weiterhin ausbluten.
Der OGH argumentiert am 23. März 2003 jedoch, völlig unverständlich: „Mit guten Gründen lässt sich die Auffassung vertreten, dass die Vorgangsweise des Beklagten durchaus dem Zweck des § 25 SPG entspricht. Nicht selten werden von Gewalt betroffene Frauen kaum imstande sein, selbst vor Gericht zu handeln und bedürfen daher eines Vertreters. Da in der StPO aber die Beigebung eines kostenlosen Rechtsbeistands für Privatbeteiligte nicht vorgesehen ist, müssen sie sich selbst einen Vertreter wählen. Können sie sich einen Rechtsanwalt nicht leisten,
liegt es durchaus nahe, wenn sie eine Mitarbeiterin des Beklagten, zu der sie Vertrauen gefasst haben, mit ihrer (unentgeltlichen) Vertretung betrauen. Aus diesen Erwägungen ist in Stattgebung der vom Beklagten erhobenen Revision das angefochtene Urteil dahin abzuändern, dass das Ersturteil zur Gänze wiederhergestellt wird.“
Handauflegen
Welche „guten Gründe“, außer „politische“ den offenkundig korrumpierten 4. Senat zu dieser Entscheidung verleitet haben, sagt der Senat nicht.

Breifkasten Interventionsstelle Wien (Foto: Oswald)
Die feministischen Interventionsstellen dürfen weiter Akten lesen, Privatarchive anlegen, als nicht-ausgebildete Juristen Akteneinsicht nehmen, private Daten in Emails zirkulieren lassen und niemand kontrolliert diesen Verein. Auch der OGH nicht, der kein männerpolitisches oder väterrechtliches Bewußtsein hat.
Marcus J. Oswald (Ressort: Feminismus, OGH-Entscheidungen)
Die 80-Prozent-Lüge im „Kurier“ zu Stalking-Aufkommen
(Wien, im September 2008) Die Wiener Seilschaften der Interventionsstelle (IS) zur Presse halten noch.
Nur so kann man die Falschmeldung im heutigen „Kurier“ erklären, die ein Redakteur Martin Wimmer in der Wiener Tageszeitung verbreitet. (8. September 2008, Ausgabe Wien, S. 9).
Unwahrheit im „Kurier“
Wer 220 Euro im Jahr für eine Tageszeitung bezahlt, erwartet, dass er zu Fachthemen gewissenhaft informiert wird. Martin Wimmer paust ungeprüft Unterlagen der radikalfeministischen Wiener Opferschutzszene ab. So perpetuiert sich Falsches und Fiktives. „Zahlen und Fakten“, die er bringt, sind nicht korrekt.
1. Der „Kurier“ schreibt zu „Stalking“: „Die Opfer sind zu 80 Prozent weiblich.“
Frage (nicht zum letzten Mal auf dieser Webseite): Was war die Quelle? Welche Studie? Hörten wir nicht schon am 17. Februar 2006 diese Zahl, als es noch gar keine „Studien“ in Österreich gab, weil es das Gesetz nicht gab? Am 17. Februar 2006 wurde das Stalking-Gesetz im Ministerium präsentiert. Bericht dazu auf B&G.
Die berühmt-berüchtigten „80 Prozent“ sind freie Erfindung, lanciert von der fantasiebegabten Wiener Opferschutzbranche und Teil des einstigen (2005, 2006) Propaganda-Konzepts der Geheimorganisation AÖF (Frauenhäuser, Andrea Brem und Maria Rösslhumer) und des Vereins „Interventionsstelle Wien“ (Rosa Logar),
die diese Zahlen aus der Luft griffen, um a. das Stalking-Gesetz 2006 durchzubringen und b. ihr inflationäres Geschäft am Leben zu halten.
Noch ein vorletztes Mal: Die Zahl 80 Prozent der „Opfer“ sind Frauen ist durch nichts belegt.
Sie ist reine Erfindung und wird durch Wiederholung nicht richtiger.
2. Der „Kurier“ schreibt zu „Stalking“: „Laut Justiz wird jedes zweite Strafverfahren wegen mangelnder Beweise von der Staatsanwaltschaft eingestellt.“
Abgesehen, dass nicht Straf-, sondern Ermittlungsverfahren eingestellt werden, ist die Bewertungsfrage erlaubt: Ist es so schlecht, wenn die Justiz Verfahren einstellt? Vertreten Zeitungen neuerdings die Blutgrätschen-Meinung, dass alles zu Urteilen führen muss? Auch dann, wenn kein Substrat da ist? Man will nichts unterstellen, aber es klingt so durch. Es bleibt die Frage, von welcher Frauenrechtsgruppe Redakteur Martin Wimmer „geimpft“ wurde.
Viele Freisprüche in Hauptverfahren
Wo bleiben die objektiven Informationen zum „Stalking Gesetz“? Ein Faktum sind die Anzeigen: 4.967 (2006: 930, 2007: 2.601, 2008: 1.436). Viel wichtigeres Faktum ist, dass fast alle eröffneten Hauptverfahren im Freispruch enden! Bis jetzt gab es Schwach-500 Verurteilungen seit 1. Juli 2006. Massendelikte sehen anders aus. Würden die Feministen nicht immer das Brennglas über das Häufchen Elend richten, würde das Stalking-Gesetz gar nicht auffallen. Wahr ist: Beim Midi-Strafrahmen von bis zu 1 Jahr Haft blieben alle Urteile im Mini-Bereich der überschaubaren Strafhöhe. Diversion, Geldbußen, Bedingte im Wochenbereich. Höchstes Urteil: LG Wiener Neustadt, 9 Monate unbedingt (2007). Medial wird das Gesetz aber so emotional diskutiert, als hätte die
Al Qaida die Finger im Spiel und der Weltuntergang droht bald. Wobei: Auch die Polizei hat ihre Finger im Spiel.
Anzeigenfreude durch Polizei aus Eigennutz
Die Polizei rät in Zusammenhang mit dem § 107 a StGB (Beharrliche Verfolgung) zum Anzeigen. Weiß der „Kurier“ von einem Kriminaloberst. „Blaulicht und Graulicht“ weiß das schon lange. Der „Kurier“, staatstragend, beläßt es bei seiner polizeistaatlichen Auskunft. Man muss es aber polizeipolitisch denken. Warum werden schon bei den kleinsten Lapalien Anzeigen geschrieben (oft werden drei SMS angezeigt und als „Stalking“-Vergehen verkauft)? Antwort ist einfach.
Ein Mehr an Anzeigen erhöht die Kriminal(anzeigen)statistik und damit indirekt den Personalstand. Wo mehr künstlich hochgehaltener Arbeitsaufwand ist, kann der Forderung der Polizeigewerkschaft nach 1.000 Beamten Nachdruck verliehen werden. Bemerkenswerte Langzeitkonsequenz: 1.000 Polizeibeamte mehr sind 1.000 Personen mehr, die über kein eigenes Einkommen aus wirtschaftslicher Wertschöpfung verfügen. Es sind
1.000 Personen mehr, die das Staatssalär belasten. Das nur am Rande. So haben alle Seiten den persönlichen Vorteil: 1.000 Polizisten mehr (ein Stehsatz will Realität werden), die „Interventionsstellen“ werden subventioniert nach „Anzeigenvolumen“, die „Opferanwälte“ schneiden mit. Finanziert durch: Das Geld der anderen (Steuergeld).
Stalking Gesetz – Heiße Luft
Das Stalking-Gesetz verbreitet sehr viel „heiße Luft“. Die Luft ist extrem emotional, extrem heiß, aber eben Luft. Die Feministen sind heillos überfordert, intelligente Fallvorbereitung zu machen und maßlos enttäuscht, dass nicht mehr bei den Urteilen geht.
Es ist wie es ist. Der Herausgeber dieses Journals kann auf eine lupenreine 100%-Quote verweisen.
Er fungiert als Maskottchen und Glücksbringer: In jedem Stalking-Verfahren (alle: LG Wien), in dem er seit 2006 saß (11 Stück), gab es immer einen rechtskräftigen Freispruch!
In Zeitungen nicht nur Anzeigenstatistik berichten
Die großen Zeitungen bilden die Kriminalanzeigenstatistik der Polizei ab, die jedoch mit der tatsächlichen Verurteilungsqualität nicht in Einklang steht. Der Faktor Anzeigenstatistik ist nur ein Grundwert wie
der Wetterbericht. Am Ende zählt die Konsequenz aus dem schlechten Wetter. Und nicht histrionische Serienanzeigen der Stimmungskanonen in den Frauenrechtsvereinen, die ihre Ammenmärchen zu Papier bringen.
Zeitungen haben eine Bringschuld. Sie müssten das Stalking-Gesetz, will man es technisch sagen, „entschleunigen“. Und nicht mit vorgestanzten Hochglanzbroschüren der frauenpolitischen „Interventionsstellen“ Panik erzeugen. Heute weiß schon jeder zu Stalking was. Selbst Udo Jesionek redet mit.
Große Medien wie der „Kurier“ haben das Kapital, Personal und die Pflicht, einseitige Information kritisch
gegen den Strich zu lesen und auf den objektiven Wahrheitsgehalt abzuklopfen.
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)
Waris Dirie verließ den 9. Wiener Bezirk – Wer finanzierte Riesenwohnung?
(Wien, im August 2008) Die afrikanische Buchautorin Waris Dirie, 43, war sich in den letzten Jahren nicht für einen Skandal zu schlecht. Die Wiener Frauenrechtlerinnen hatte sie dabei immer auf ihrer Seite.
Als es in den Jahren 2004 und 2005 darum ging, das „Stalking Gesetz“ mit „Testimonials“, also Prominenten oder Schein-Prominenten der Wiener Bussi-Gesellschaft zu promoten, fanden die Frauenrechtlerinnen nicht
nur bei Daniela Zeller (Ö3) offenes Ohr, sondern auch bei der „Anti-Beschneidungsaktivistin“ Waris Dirie.
Waris Dirie: Immer Stalking-Opfer
Das ehemalige Laufstegwunder aus Afrika, mittlerweile unter die Autobiografen gegangen, stellte sich willig den Journalistenfragen, um ihre zahllosen Liebschaften quer durch den europäischen Kontinent allesamt als „Stalking“ durch Männer darzutun.
Korrekt ist: Dass sie 2005 ein Mann aus Spanien in ihrer Wiener Wohnung besuchen kommen wollte, dazu durch die Oberlichte des Hauses Clusiusgasse 9 einstieg. Dann kam die Polizei, denn das Laufstegwunder hatte schon längst einen anderen „Liebhaber“ in ihrem Bett. (Der Herausgeber war um 3 Uhr morgens Zigarettenziehen auf der Straße und wurde Ohrenzeuge des Scheibenbruchs.)
In den Jahren 2005 bis 2008 litt das Laufstegwunder dann an „Depressionen“ und „übermäßigem Alkoholkonsum“, was dazu führte, wie alteingesessene Mieter im Bürgerhaus wissen, dass sie ihre eigene Wohnungstür nicht mehr fand und nach Zechtouren irrtümlich schon mal bei fremden Türen aufzusperren versuchte. Eine einsame Frau, will man meinen. Kann sein.
Kate Moss-Syndrom – Skandalisiere, wo geht!
Aber auch eine, die bewußt immer wieder medial skandalisierte. Das Kate Moss-Syndrom hat sich in der Modebranche herumgesprochen.
Im Jahr 2008 gingen die eingefleischten Wiener Frauenmedien erneut einen Schritt mit ihr, als Dirie mit einer obskuren Geschichte aufhorchen ließ, die ihr in Brüssel geschehen sein soll. Sie war dort zu einer Fach-Tagung geladen. Doch es mangelte ihr offenbar an Disziplin. Sie spritzte die Tagung und tat das, was sie in Wien auch tat: Um die Häuser ziehen. Drei Tage „fand man sie nicht“. Dann präsentierte sie die abgedrehte Geschichte, dass sie ein Taxifahrer „vergewaltigen“ wollte. „Entführt“ habe er sie auch.
Passiert ist rein gar nichts. Aber die Wiener Medien waren wieder einmal Gewehr bei Fuß. Wie kann man einer „UNO-Botschafterin“ nicht glauben? Der Brüsseler Taxifahrer bestand darauf, dass ihm Dirie psychisch seltsam vorgekommen sei und er rein gar nichts tat.
Die Wiener Schicki-Szene ergänzte um den besonderen Hinweis, dass Waris Dirie in diesem Taxi „verkabelt“ gewesen sei und „alles auf Band sei“, teilte ein gewisser Schlawi(e)ner namens Hannes Rossacher der Wiener Journaille mit. Waris Dirie saß also „verkabelt“ mit Mikrokamera in einem Taxi – wurde aber „entführt“ und „vergewaltigt“? Und „abgängig“ war sie auch. Aber: Verkabelt. Man schüttelte nur mehr den Kopf.
Riesenaltbauwohnung ganz allein – 140 Quadratmeter!
Eine andere Sache sollte in Zusammenhang mit Waris Dirie einmal öffentlich thematisiert werden, ehe man sie ständig zum Parade-Opfer stilisiert. Ihre „Opfer-Rolle“ ist ja vielfältig: „beschnitten“, „schwarz“, „gestalkt“.
Wer finanzierte eigentlich die Riesenwohnung, die sie fünf Jahre lang bewohnte? Sie ist eine ganz
kleine Buchautorin, die über keine großen Einkünfte verfügt.
Sie bewohnte fünf Jahre eine topsanierte, riesengroße Altbauwohnung mit 7 (!) Zimmern und 2 (!) Toiletten.
Der Herausgeber konnte diese Wohnung Ende August 2008 besichtigen. Er unterhielt sich mit Handwerkern, die eine geschlagene Woche brauchten, um die Wohnung auszumalen. (Es wurde nur ausgemalt, sonst nichts für Nachmieter verändert.)
Luxusbleibe, keine Sozialwohnung
Schöner Wohnen „First Class“: Überall wunderbare, trittfeste Parkettböden, in die Decke eingebaute Lichtkörper, Raumhöhe 4 Meter, Großraumbad, moderne Küche, schalldichte Fenster. Im ganzen Haus
(vier Etagen) wohnen nur fünf Mieter (zwei davon mit Friedenszins)! Das Wort „Ruhelage“ trifft hier zu.
Diese Wohnung in der Clusiusgasse 9, 1090 Wien, Tür 11, hat einen aktuellen Marktwert von 1.800
bis 2.000 Euro. Pro Monat! Es wäre interessant zu erfahren, wer diese Wohnung, die Dirie ganz allein auf
7 Wohnräumen bewohnt hatte, bezahlte. In solchen Wohnungen leben sonst nur Diplomaten oder Konzern-Geschäftsführer.
Hat die Wohnung die UNO bezahlt? Afro-Organisationen? Der Herausgeber kennt jedenfalls keinen einzigen Buchautor in ganz Wien, der so großzügig wohnt. Nebenbei: „Journalistisch“ hat Waris Dirie nie gearbeitet.
Für jene als Argument, die meinen, sie hätte sich „etwas dazu verdient“.
Dirie weder Sozialfall, noch Opfer – geheucheltes Engagement
Man sollte endlich mit dem Unfug aufhören, Waris Dirie in Medien zum „Opfer“ zu stilisieren.
Sie wohnte luxuriös. Sie wechselte die Liebhaber in freier Wildbahn wie andere die Straßenseite. Ihr gesamtes medial inszeniertes „Sozialengagement“ ist aufgesetzt. Ihre selbstbezügliche „Stiftung“ dient offenbar nur dazu, um ihren Luxus-Lebensstil zu finanzieren.
Es gibt in Wien 1 Million und 500.000 Menschen, denen es schlechter geht als der „Wüstenblume“.
Anfang August 2008 zog Waris Dirie aus ihrer Luxus-Großraumwohnung aus. Wohl in eine noch größere Bleibe. Denn man macht im Leben ungern einen Schritt zurück.
Marcus J. Oswald (Ressort: Feminismus)
Präsentation Stalking-Gesetz – Wien – 17. Februar 2006

Galerie der Opferschutzbewegten (v.l.n.r., 17. Februar 2006, BM f Justiz: Ltd. Staatsanwalt und Frauenversteher Christian Manquet, Kurzzeit-Justizministerin Karin Gastinger, Langzeit-Hardcore-Feministin Rosa Logar: Dieses Trio Infernal schuf das Stalking Gesetz. Foto für - ehedem gerichtlive: nun - diegalerie/Blaulicht und Graulicht: Marcus J. Oswald)
Die Freude im Bundesministerium für Justiz ist groß: Man hat endlich ein „Stalking“ Gesetz.
Man hat zwar keine Fälle, aber ein Gesetz. V.l.n.r: Leitender Staatsanwalt Christian Manquet, Bundesjustizministerin Karin Gastinger, Leiterin der – BMI finanzierten – Interventionsstellen Rosa Logar. (Foto: Marcus J. Oswald am 17. Februar 2006)
(AUS DEM B&G ARCHIV – Wien, im Februar 2006) Alle sind happy. Alle? Ein ganz normaler Pressetermin an einem Freitag vormittag. Im Bundesministerium für Justiz – Palais Trautson. Ein kleines Buffet steht bereit, ein paar Journalisten. Happy ist man, dass die Bundesministerin überhaupt kommt. Der Termin war für 11 Uhr angesetzt, dann auf 12 Uhr verschoben, da Justizministerin Karin Gastinger Flugverzögerungen hatte. Sie kam aus Innsbruck (Tirol). Um Punkt 12 Uhr trifft sie dann ein. Gutgelaunt, wie immer. Es ist schwer etwas gegen eine Justizministerin zu sagen, die beim Eintreten in einen Raum jedem einzeln zur Begrüßung die Hand schüttelt.
Gegen Freundlichkeit kann man sich nicht wehren. Und man muss auch nicht die Ministerin kritisieren, dass Österreich nun ein Gesetz mit männerfeindlicher Schlagseite hat. Sie kann nichts dafür. Sie wurde in die Sache hinein geritten. Doch nun ist es fix. Nach einem ersten Entwurf des Gesetzes im Dezember 2005 schrillten bei einigen die Alarmglocken. Vor allem die Innenministerin Elisabeth Prokop ließ bald wissen, dass das Gesetz in dieser Fassung so nicht kommt und möglich ist. Das Gesetz im Erstentwurf bestand auf kühnsten Fantasien von Frauenrechtsgruppen. Darin war formuliert (gewünscht), dass jedes unerwünschte SMS, jede unerwünschte Rose, jedes unerwünschte Telefonat sofort zu einer Anzeige und im schlechtesten Fall zu einem Jahr Haft geführt hätte. Die Rosenhändler und die Telefongesellschaften hätten sich in den Arsch gebissen.
Die Pressekonferenz. Ein Blick in den Raum zeigt: Das Thema interessiert nur Frauen. Neun Journalistinnen, einige von alternativen Medien wurden vorgeschickt, um ihre Sache zu suchen und zu vertreten. Nur zwei Männer in den Reihen. Das Thema zieht vor allem bei Frauen. Männer interessiert es bislang noch überhaupt nicht, sich als Stalking-Opfer zu sehen. Vielleicht haben Männer eine dickere Haut, sind weniger hysterisch.
Es wurde später kurz thematisiert – von Oswald.
Ministerin Gastinger stellt das Gesetz in knappen Worten vor, ehe sie ihrem leitenden Staatsanwalt, der den legistischen Text in den Feinschliff brachte, das Wort gibt. Die Ministerin lobt, wie immer sehr charmant und schwungvoll, die Arbeit aller Stellen. Sie verbreitet immer gute Laune. Es habe gedauert, der zweite Entwurf
sei nun solide. Sie sei froh, dass die Arbeit zu einem guten Ergebnis geführt habe.
Der Legist: Der Leitende Staatsanwalt im Justizministerium Dr. Manquet. Bezog Studien aus
den USA (!) und schrieb auf dieser Basis das österreichweit ab 30. Juni 2006 gültige „Stalking-Gesetz“. Warum bezog er Studien nicht auch aus Russland? (Foto: Marcus J. Oswald am
17. Februar 2006)
Dann Staatsanwalt Manquet: Der Mann um die 45 spricht in seinem Kurzvortrag davon, dass 80 Prozent der Betroffenen von „Stalking“ Frauen sind. Der Herausgeber beginnt Notizen auf seinem Block. Diese Zahl ist definitiv falsch. Oswald hat sämtliche Fachzeitschriften der letzten drei Jahre minutiös durchgekämmt, deutschsprachige, englischsprachige. Das Verhältnis in der Deliktbereitschaft, aufgegliedert zwischen Mann und Frau, liegt bei 60 (bis 65) zu 40 (bis 35)%. Wobei auf Seiten der Männer als Opfer eine hohe Dunkelziffer liegt, da ein Mann sich dazu öffentlich meist nicht äußert.
Ein Punkt : Ermächtigungsdelikt
Im Wesentlichen, streicht der Leitende Staatsanwalt heraus, sei der zweite Entwurf des Gesetzes in vier Punkten nun klarer geregelt. § 107a StGB unterscheidet nun auch (entgegen dem ersten Entwurf) in „Offizialdelikt“ und „Ermächtigungsdelikt“. Das ist neu. Agitierten Frauenrechtsgruppen, die das Gesetz für sich und ihre Opferschutzziele gänzlich urspurpieren und vereinnahmen wollten, ursprünglich in jene Richtung, dass
schon das Verschicken von Rosen, SMS und Anrufen als Offizialdelikt gesehen wird, wurde dieser Punkt
in Abschwächung des ersten Anlaufs vom Herbst 2005 zu einem Ermächtigungsdelikt (§ 107 a, Abs. 2). Ermächtigungsdelikt heißt: Die Strafverfolgung liegt in der Ermächtigung des betroffenen Mannes oder der betroffenen Frau.
Drei Punkte: Offizialdelikt
Offizialdelikt blieb nur die „unzumutbare Beeinträchtigung der Lebensführung“ durch Aufsuchen „räumlicher Nähe“ (§ 107 a, Abs. 1), die Verwendung „personenbezogener Daten zur Bestellung von Waren oder Dienstleistungen“ (§ 107 a, Abs. 3) und der diffus formulierte § 107 a, Abs. 4, in dem „unter Verwendung personenbezogener Daten Dritte veranlasst werden“, mit dem betroffenen Mann oder der betroffenen Frau „Kontakt aufzunehmen“.
Das Gesetz wird ab Ende Juni 2006 in Kraft treten. Verabschiedet wurde es im Ministerrat am 16. Februrar 2006. Dann wechselt das Wort weiter zur Leiterin der vom Bundesministerium des Inneren (BMI) finanzierten „Interventionsstelle“. Diese Stelle ist, wenn man so will, eine halbexektuive Einmischungssstelle in Bürgerrechte der Menschen. Die Stelle ist vorgelagert, nicht Teil des Ministeriums, aber in engem Kontakt
mit dem Innenministerium. Kritiker dieser „Interventionsstelle“ meinen, dass dieser Verein vor allem Gesellschaftspolitik macht. Die „Interventionsstelle“ hat vor allem im „roten Wien“ einen starken Stand.
Die gesamte Bewegung rund um das im Moment kaum nachvollziehbare neue Gesetz § 107a StGB nahm seinen Anfang in den politischen Agitationen der 35-jährigen Wiener Frauenstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ).
Umstrittene Vorfeldorganisation des BMI -
die anzeigenfreudige „Interventionsstelle“
Die „Interventionsstelle“ ist durch Bundesmittel finanziert. Doch in den restlichen acht Bundesländern Österreichs hat die „Interventionsstelle“ so gut wie keinen Einfluß. Das ideologische Hauptstandbein der vom BMI finanzierten Stelle steht in Wien. Hier wurde in enger Kooperation mit der Wiener SPÖ das bundesweite „Stalking Gesetz“ entwickelt – und manche in den Bundesländern werden sich noch wundern, mit welchen großartigen „Fällen“ aus den Beziehungskisten der Bürger nun die Landesgerichte konfrontiert werden.
Jedenfalls: Obfrau Rosa Logar sitzt am Podium und verbreitet gut geölte Opferschutzmythen. „25 Jahre“ arbeite sie nun hauptberuflich in Frauenhäusern und habe viel erlebt. Selektive Wahrnehmung nennt man das auch. Logar versprüht Lob in Richtung Ministerin: Karin Gastinger sei die erste Justizministerin, die sich für ein solches Thema auf Bundesgesetzebene erwärmte. Dank an alle Seiten: „Wir dachten schon, das kippt und wird nichts mehr“. Nochmals Dank. Im übrigen, fügt sie hinzu, wolle die „Interventionsstelle“ „keine strenge Bestrafung“, sondern ein Bewußtsein schaffen.
15 Minuten kein einziges Mal das Wort Mann
Nun sind die ersten 15 Minuten um und in diesen 15 Minuten fällt kein einziges Mal das Wort Mann.
Dann kommt Pressesprecher Pöchinger und fragt: „Noch Fragen?“ Aber, klar doch!
Oswald meldet sich als Zweiter zu Wort. Er kritisiert, dass am Podium wohl eine Vertreterin der Frauenhäuser sitzt, aber kein Vertreter von Männerrechtsorganisationen. Man nimmt diese Anmerkung mit Bedauern zur Kenntnis. Dann bringt Oswald den Begriff der „positiven Diskriminierung“ vor. Das Gesetz sei positive Diskriminierung, da es zwar Opfer schützen will, aber implizit meint, dass Männer die ausnahmslosen Täter sind. Oswald bringt vor, dass die vom Ministerium gehandelten Zahlen in der geschlechtergefilterten Täterquote „falsch“ sind. „Die internationalen Studien – und ich kenne alle aus den letzten drei Jahren – sprechen immer von einem Verhältnis von 60:40 und nicht von 80:20, die von Frauenrechtsgruppen gerne präsentiert werden.“
Gesetz als „positive Diskriminierung“ von Männern
Außerdem dürfe man eine „hohe Dunkelziffer bei Männern als Betroffenen“ nicht vergessen. „Männer sind nicht so anzeigefreudig wie Frauen, sie rufen seltener die Polizei und gehen auch nicht ins Frauenhaus.“ Dann will Oswald wissen, wie denn nun der rechtliche Unterschied zwischen den bisherigen Bestimmungen aus dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und dem neu aus dem Hut gezauberten § 107a StGB sei. Beide Paragrafen geben
nun Beamten das Recht zur temporären Wegweisung in die Hand.
Der Leitende Staatsanwalt Manquet greift den Ball mit der „positiven Diskriminierung“ auf. Er habe, sagt er, das Gesetz so formuliert, dass Männer und Frauen gleichermassen als Betroffene vorkommen. Sie werden im Gesetzestext „Person“ genannt. Das mag schon stimmen, grübelt der Herausgeber und fischt aus seinen mitgebrachten Unterlagen einen Artikel aus der Wiener Tageszeitung „Die Presse“, den er dem Leitenden Staatsanwalt dann doch nicht zeigt. Der Rahmen ist zu klein.
Allein der Einleitungssatz ist „positive Diskriminierung“ von Männern. An diesem Artikel
(26. November 2004) sieht man offen die Propaganda, die (auch) von angeblich seriösen Medien mit diesem Gesetz betrieben wurde und wird. Der erste Satz lautet: „Stalking, eine Form psychischer Gewalt gegen Frauen“. Der Artikel aus der Tageszeitung „Die Presse“ zeigt nicht mehr und nicht weniger, wie die Mitarbeiter der Frauenrechtsgruppen ticken.
Der Begriff „positive Diskriminierung“ meint: Hier versucht jemand Frauen zu schützen (guter Ansatz)
und zugleich Männer zu kriminalisieren (schlechter Ansatz). Im Artikel geht Andrea Brem, Koordinatorin der Wiener Frauenhäuser (vier Gebäude), die auch im Fernsehen gerne als Lobbyistin auftritt, mit Eifer und ebenso großer Betriebsblindheit davon aus, dass ein österreichweites Gesetz offenbar nur Frauen schützen soll.
Oft kommen einem Frauenaktivisten so vor, wie Ärzte in einer onkologischen Station: Gehen sie beim Krankenhaus hinaus an die frische Luft, sehen sie nur eine Art Mensch: Alle haben Krebs!
Das Zeitungswesen ist in Österreich – inklusive „Die Presse“ – leider qualitativ unterentwickelt, dass man
alles bedingungslos nachbetet und davor scheut, Fragen zu stellen und eine Gegenmeinung zur selektiven Wahrnehmung der Frauenrechtsaktivitsten herauszuschälen. Es ist eben gemütlicher, zu schreiben „Stalking, eine Form psychischer Gewalt gegen Frauen“ statt darüber nachzudenken, ob das empirisch überhaupt haltbar ist oder ob man nicht mit dem Herrn Doktor von der Onkologie spricht.
Es gibt keine eigenen Zahlen, nur „Studien“ aus den USA als Malvorlage
Zurück zur Pressekonferenz. Der Leitende Staatsanwalt Manquet hält also fest, dass das Gesetz für alle sei.
Er erwähnt zugleich, selbstentlarvend: „Es gibt keine Studien, wir bezogen die Studien aus den USA.“ Der Kernsatz des Tages ist gefallen. Da muss man den Leitenden Staatsanwalt und Legisten dieser Gesetzesübung nicht korrigieren: Es gibt in Österreich tatsächlich keine einzige Studie, also keine einzige bundesweite Erhebung, ob für ein solches Gesetz überhaupt ein Bedarf ist. Das Gesetz schwirrt also im völlig leeren Raum der Argumente. Staatsanwalt Manquet gibt zu: Wir wissen nichts, haben keine Zahlen.
„Es gibt keine repräsentative Umfrage.“ (Manquet). Daher griff er sich mit seinem langen Arm des Gesetzes
Studien aus den USA. Doch dort ist die Falllage eine komplett andere.
Wenn aus den USA „Stalking-Fälle“ in die Mickey Maus-Republik Österreich und seine kleinen Medien vordringen, sind das vornehmlich Fälle von „Prominentenstalking“. Da geht es um Nicole Kidman, Caterine Zeta Jones, Jodie Foster oder Cher, also Leute, die uns im fortgeschrittenen Alter im mitteleuropäischen Kulturraum nur dann interessieren, wenn man Filmkritiker ist. Dann hörte man noch etwas von „Madonna und Stalking“, doch zugleich hört man, dass sie bestens gelaunt, wohlauf ist und soeben einen Riesenerfolg nach dem anderen feiert. So schlimm? Diese Fälle sind uns aus den USA bekannt. Zu dieser Falllage bezog das österreichische Justizministerium also amerikanische Studien und legte sie auf Österreich um.
Leitender Staatsanwalt zu Oswald: „Wer soll eine Studie bezahlen?“
Oswald frägt den Leitenden Staatsanwalt, mit dem er nach der Präsentation noch bei einem Faschingskrapfen beisammen steht, ob das Österreichische Justizministerium demnächst eine österreichweite Studie plant.
Dr. Manquet verneint: „Wer soll das bezahlen?“
Kein Methodenstreit, ja nicht einmal empirische Daten zum eigenen Land – aber ein Gesetz machen wir. Das ist Österreich! Der typische Fall von Politik mit Emotionen, nicht mit dem Kopf. Rechts im Bild Rosa Logar von der staatlich geförderten (Innenministerium) „Interventionsstelle gegen Gewalt“. Zugleich seit 25 Jahren hauptberufliche Frauenrechtsaktivistin. (Foto: Marcus J. Oswald am 17. Februar 2006)
Noch einmal im Klartext: Man stützte ein Gesetz auf keine Machbarkeitsstudie, auf keine Bedarfsanalyse, auf keine sozialwissenschaftliche Studie, auf rein gar nichts. Aber auf viel Lobbying. Die Leiterin der vom BMI finanzierten „Interventionsstelle“ Logar tut sich schwer zu erklären, warum das Gesetz auch Männer vor angriffslustigen Frauen schützen soll. Sie eiert herum, naja, Männer haben auch keine Männerhäuser und so weiter. Doch selbstverständlich berät die „Interventionsstelle“ auch Männer. Es klingt irgendwie durch: Das Gesetz ist doch eher für Frauen. Weil ihr dann nichts mehr einfällt, lehnt sie die geschlechterspezifische Unterscheidung der Betroffenen ab.
Merke: Versuche im Disput eine Frau nie mit den Waffen einer Frau zu schlagen! Zuerst machen die Frauenhäuser und die Interventionsstelle des BMI zwei Jahre lang geballten Mediendruck in der Fach- und Popularpresse, um ein Gesetz zum „Schutz von Frauen“ zu machen – und wenn man die Vereinsleiter und Lobbyisten dann fragt, warum ein Bundesgesetz „nur Frauen schützen“ soll, reagieren sie pikiert. Nein, eh alles nicht war. Das Gesetz ist eh für alle. Auch Männer dürften sich beim „Weißen Ring“ melden, so die Lobbyistin für die Frauensache, Rosa Logar. Wirklich? Man vernimmt Worte, allein es fehlt der Glaube.
Gastinger-Story: the son of a preacherman
Justizministerin Karin Gastinger nimmt die Kurve im Argumentationsnotstand elegant und auf ihre charmante Art. Sie erzählt ein Beispiel aus dem Leben gegriffen, das wir ihr glauben. Ein Pfarrer, den sie kennt, wurde jahrlang von einer Frau sekkiert. Das ging soweit, dass er nicht nur das Zölibat, sondern auch Pfarramt aufgeben wollte. Hier hätte das neue Gesetz gegriffen, so die Justizministerin.
In einer zweiten Fragenrunde, meldet sich Oswald noch einmal zu Wort. Er will nun wissen, was eine „unzumutbare Beeinträchtigung“ des Lebensumstandes ist, von dem das Gesetz spricht. „Erklären Sie mir
das einmal, dass ich es verstehe?“ Nun, sagt der Staatsanwalt, zum Beispiel „wenn jemand den Arbeitsplatz wechseln muss oder die Wohnung oder seine Telefonnummer ändern“. Gut, dann wollen wir hoffen, dass derjenige oder diejenige seinen oder ihren Arbeitsplatz nicht wegen generell schwacher Leistungen im Job verliert, die Wohnung nicht wegen notorischem Zinsrückstand abgeben muss und seine Telefonrechnung
nicht aussteht, weil er den Tarif grundsätzlich nicht mehr begleichen kann.
Ein Gesetz fördert Sündenbockdenken und Rechtsmissbrauch
Was Juristen in ihrer mitunter klaren Analysefähigkeit oft unterlassen, ist klare Ursachenforschung. Es gibt
wie immer im Leben multikausale Ursachen. Dieses Gesetz fördet Sündenbockdenken. Es legt zu allem Überdruß die Bewertung von Ursachen für Lebensabstürze in die Hände junger, selbst lebensunerfahrener Richter und man darf erstaunt sein, was am Ende heraus kommt.
Die Pressekonferenz endet. Eine Journalistin stellt noch Fragen. Eine Frau von den „Salzburger Nachrichten“ will nur wissen, warum eine Forderung der „Grünen“ nicht in das Gesetz gepackt wurde und, was die Ministerin dazu sagt. Mächtig interessante Frage. Damit auch die Parteisekretariate etwas für die Kopiermaschine haben. Es neigt sich zu Ende. Der zweite männliche Kollege stellt keine einzige Frage. Ihm ist das Thema zu steil.
Andrea Brem, hauptberufliche, subventionierte Feministin, Leiterin der Wiener Frauenhäuser: Macht einen eher gequälten, denn entspannten Eindruck. So klingen auch ihre Aussagen, mit denen sie den Zuhörern im Ohr liegt. (Foto: Marcus J. Oswald, 5. Oktober 2005, 22 h 10, ZIB 2)
Eine Frage bringt Oswald nicht an. Ein drittes Mal meldet er sich nicht zu Wort. Er wollte eigentlich wissen,
was es mit der Forderung der öffentlich im ORF-Fernsehen geäußerten Meinung von Andrea Brem auf sich hat, die diese im Oktober 2005 in der ZIB 2 Kund tat. Auch Detektive dürften (ihrer Ansicht) keine Oberservationen mehr an Frauen und Männern durchführen. Auch das sei „Stalking“. Oswald fragte vorab bei der Berufsdetektivin Cornelia Haupt nach, die diesen Job seit 15 Jahren macht. Er wollte wissen, ob diese Frage sinnvoll ist. Sie verneinte per Email:
„Danke fürs Nachfragen. Ich habe auch nochmals mit einem Autor bzgl. Rechtsthemen telefoniert, der schon einen Artikel darüber gebracht hat, aber uns fällt nichts ein. Unsere Rechte werden dahingehend nicht geschmälert, weil das eh genau in der Gewerbeordnung verankert ist und im Privatsphärenschutz sind wir
auch ausgenommen, da da festgestellt wird, dass ein Detektiv sowieso nur tätig wird, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Rechtlich betrifft es uns 0. Im Gegenteil haben sogar einige Kollegen darin schon ein neues Betätigungsfeld für sich gefunden, da die Polizei ja immer erst zu spät tätig wird.“
Seitenarm Detektive – Null betroffen
Die Tätigkeiten der Detektive gehen also in konkret zwei Richtungen: Im alten Modell Ausspähungen und Observationen bei Seitensprunggeschichten und Ehebruch. Nun planen sie ein neues Geschäftsfeld ein, so es einen Auftrag gibt: Beschattung des eigenen Lebensumfeldes des betroffenen Mannes oder der betroffenen Frau, wenn es einen Verdacht auf beharrlicher Verfolgung durch eine Frau oder einen Mann gäbe. So zu sagen: Verstärkung des eigenen Lebenspanzers durch Außenüberwachung eines Verfolgers. Oder mit Friedrich Dürrenmatt gesprochen, der einmal ein interessantes Prosabuch geschrieben hat, das sich dadurch auszeichnet, dass es zwar 132 Seiten hat, aber nur aus 24 Sätzen besteht: „Der Auftrag oder Vom Beobachten des Beobachters der Beobachter“.
Die Detektive sehen das also rein geschäftlich. Auch wenn es Frauenrechtsgruppen nicht gefällt: Detektiv Mag. Bernhard Maier beschreibt es in seinem Buch „Detektiv Report“ sehr erhellend, wie ein Wiener seiner Gattin in den Urlaub einen Detektiv bis nach Nordafrika (!) nachschickte und dort massivsten Ehebruch dokumentieren ließ. „Stalking“ würden die einen schreien (Feministen), massiv-rationale Beweissicherung meinen die anderen (Antifeministen). Das Paar wurde auf Grund der Beweise so geschieden, dass die Ex-Frau des Anwaltes alle Unterhaltsansprüche verlor. Die so zu Stande gekommenen Beweise waren erdrückend.
Small Talk beim Buffet
Die Pressekonferenz im Justizministerium endet. Es geht zum kleinen Buffet. Alle Journalisten haben es eilig und gehen zu ihren Zeitungen. Die Brötchen interessieren nicht. Sie bleiben liegen. Der Saal leert sich rasch. Oswald bleibt beim Häppchenbuffet noch ein wenig stehen. Er hat Zeit. Neben ihm der Leitende Staatsanwalt Manquet und Frau Logar, die aus dem Bedanken gar nicht mehr heraus kommt. Small Talk beginnt.
Oswald: „Das ist ein etwas linkes Gesetz“. Manquet: „Das ist überhaupt kein linkes Gesetz. Wir haben in Wien eine Vierparteieneinigung. Alle Parteien haben zugestimmt. Und auch im Parlament haben wir eine Vierparteieneinigung. Und wenn Sie nach Deutschland schauen, dort hat die konservative Regierung ähnliche Vorhaben gefasst und die sind weitaus radikaler. Das ist ein unpolitische Gesetz.“ Oswald: „Wie bitte? Das ist ein hochpolitisches Gesetz. Sie wissen doch, wer die treibende Kraft in Wien war: Die 35-jährige Frauenstadträtin Wehsely, die zwei Jahre politisch agitiert hat. Sie präsentieren das hier ausschließlich mit subventionierten Frauenrechtsgruppen. Sie präsentieren sogar Zahlen, sprechen immer von 80 % Täter unter Männern und nur 20 % Täterinnern durch Frauen, obwohl Sie im gleichen Atemzug sagen, sie haben gar keine Zahlen und müssen diese aus den USA beiholen. Ihre Zahlen sind auf Österreich umgelegt völlig falsch. Ich kenne das Material samt und sonders. Das Gesetz ist ein hochpolitisches Gesetz, da es gesellschaftpolitisch tief in die Privatleben der Bürger eingreift und die Eigenverantwortung unter den Beziehungspartnern drosselt.“
Linksideologisches Gesetz
Oswald nippt am Glas. „Zudem gab es ja auch Kritiker. Nehmen Sie zum Beispiel den Univ. Prof. Dr. Venier aus Innsbruck, der ja immerhin einen Kommentar zur Strafprozessordnung verfasst hat.“ Manquet fällt ins Wort: „Ja, dem haben wir von uns (Ministerium, Anm B&G) dann geschrieben und ihn aufgeklärt.“ Oswald,
fällt ins Wort: „Aha, Sie haben ihn auf Linie gebracht?“
Staatsanwalt Manquet, wechselt das Thema: „Wissen Sie, ich wurde von einer Frau angerufen, die gesagt hat: Der Paragraf der Gefährlichen Drohung (§ 107 StGB) ist in Österreich totes Recht. Das stimmt überhaupt nicht. Es ist nicht totes Recht. Wir hatten im Vorjahr 1.600 Verurteilungen nach Gefährliche Drohung.“ Oswald fällt ins Wort: „Das ist der Paragraf mit den schlampigsten Prozessen hart an der Grenze zur Verleumdung.
Das sind jene Prozesse mit den dünnsten Beweisen, mit keinerlei Ermittlung und den meisten Fehlurteilen.
Setzen Sie sich einmal in einen solchen Prozess.“ Manquet: „Bei der Gefährlichen Drohung haben wir beste Beweislagen: Es sind meist SMS oder Emails. Auch auch beim Stalking Gesetz können wir am besten mit Rufdatenauswertungen arbeiten.“ Oswald wendet ein: „Wie bitte? Bei einem Strafmaß bis zu maximal einem Jahr? Das Stalking Gesetz ist jetzt schon das Unbeliebteste bei der Polizei. Mir sagte kürzlich ein Kriminalbeamter in einer anderen Sache: „Rufdatenauswertung? Wozu, ist ja kein Mordfall!“ Sie wollen mir doch nicht glaubhaft darstellen, dass bei einem Strafmaß von maximal einem Jahr ein so großer Aufwand betrieben wird. Und noch was: Was helfen Ihnen denn Rufdatenauswertungen, Zahlentabellen? Wenn Sie nicht hören können, was gesprochen wurde.“ Manquet weicht aus: „Gefährliche Drohung rangiert unter den Top 10 der Verurteilungen.“
Mann und Frau bei Sicherheitswache nicht gleich behandelt
Oswald: „Es ist schön, dass Sie ein privates Deliktranking führen, das macht es nicht besser. Ich will Ihnen eine andere Geschichte erzählen: Ich rief kürzlich probehalber bei der Sicherheitswache an. Ich sagte: Lieber Herr, wie ist das, wenn ein Mann zu einer Frau sagt – „Du wirst es noch bereuen, dass Du mich kennen gelernt hast.“ – Darauf der Beamte am Ende der Leitung: Dann ist das eine Straftat, eine Gefährliche Drohung. – Danke für die Auskunft. Ah, ich hätte noch eine Frage: Wie ist das, wenn eine Frau zu einem Mann sagt: „Du wirst es noch bereuen, dass Du mich kennen gelernt hast.“ – Der Beamte am anderen Ende gerät ins Stottern, eiert herum: Dann…dann müsste man sich das anschauen, wie sie das gemeint hat…wann sie es gesagt hat, was sie darunter versteht. – Sehen Sie, Herr Doktor Manquet und genau so wird es beim Stalking Gesetz auch laufen. Der Frau ist es zugestanden, sich zu fürchten, dem Mann nicht.“
Oswald nippt am Glas. Der Staatsanwalt geht ein paar Meter auf und ab. Oswald: „Sie wissen doch, Frauen sind anzeigenfreudig, Männer eher nicht. Wir wissen, dass Frauen Anzeigen statistisch wortreicher, aber unpräziser formulieren, Männer eher wortkarger sind. Daher werden sie bei Anzeigenlegungen auch kaum ernst genommen. Statistisch sind Frauen auch die schlechteren Augenzeugen, weil sie zu assoziativ denken.
Was wollen Sie also mit dem Stalking-Gesetz: Eine neue Anzeigenflut durch Frauen herauf beschwören,
die sich fürchten, mitunter grundlos? Das Gesetz öffnet Missbrauch Tür und Tor.
Im übrigen: Die Dunkelziffer, wie viele Männer im Land von Frauen verfolgt werden, ist groß. Wissen Sie, was dieses Gesetz bewirkt: Die Dunkelziffer wird heller werden. Was tun Sie dann, wenn nur Männer Anzeigen machen und das Verhältnis in einem Jahr, wenn wir uns wieder sehen, plötzlich 80 zu 20 bei Falllagen zu Ungunsten der Frau steht? Möglich ist alles.“
Oswald trinkt aus und geht. Bei Hinausgehen geht er mit dem Leitenden Staatsanwalt noch einen langen Gang entlang. Er erkundigt sich, wer der neue Leitende Staatsanwalt in St. Pölten wurde. Oswald: „Ich bin da an etwas dran, wo nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde. Dort wurde ein Mann mit 30 Messerstichen getötet und der Staatsanwalt stellte das Verfahren gegen die Frau ein. Dort (Petzenkirchen) sollten Sie Ordnung schaffen.“
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)
Profiteure der Frauenhauskampagne: „Kronen Zeitung“
Die Titelseite der „Kronen Zeitung“ vom 4. Juni 2008. Darauf enthalten: Ein Inserat der Geheimorganisation „Autonome Österreichische Frauenhäuser“, die mit Steuergeld während der Fußball-Euro 2008 ihre „Helpline“ pushen will. Wir haben die Telefonnummer retouchiert, weil wir den Unfug der Frauenhäuser nicht medial verstärken. (Bildquelle: Kronen Zeitung, Bildausschnittarchiv Oswald 1090)
Wenn die geschlechterdiskriminierende Frauenhauskampagne 2008 – „Verliebt.verlobt.verprügelt.“ – läuft (verantwortlich: Frauenministerin Doris Bures, Frauenhaus-Chefin Andrea Brem und Y&R-Agenturchef Alois Schober sowie sein Creativdirektor), gibt es auch Profiteure in den Medien.
„Blaulicht und Graulicht“ sucht die wirtschaftlichen Profiteure nun heraus und präsentiert sie der Öffentlichkeit. Ein Nutznießer der gegen Männer hetzenden Inseratenkampagne, die mit 965.000 Euro Steuergeld finanziert wird, ist die „Kronen Zeitung“. Sie geniert sich nicht, die ohnehin schon mit Steuergeld schwer subventionierte „Helpline“ (299.900 Euro jährlich) der Geheimorganisation „Frauenhäuser“ zu bewerben.
Die Krone nahm mit einem Inserat (4,5 mal 4,5 Zentimeter) auf der Titelseite am 4. Juni 2008 3.978 Euro plus
20 Prozent Umsatzsteuer ein. Dazu fünf Prozent Werbesteuer. Macht – einfache Rechnung: 4.773,60 Euro.
Wie schon Gaius Julius Caesar sagte: Non olet. (Geld stinkt nicht).
Non olet
Dass man von der „Kronen Zeitung“ einen frauenhauskritischen Beitrag im Jahr 2008 erwarten kann, ist nicht zu erwarten. So wurde die Zeitung eingekauft. Mit dem Geld der anderen (Steuergeld).
Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)
Profiteure der Frauenhauskampagne: Stadtmagazin „Falter“

Das Wiener Stadtmagazin FALTER vom 20. Juni 2008 und 27. Juni 2008, jeweils Titelseite. Darauf enthalten: Ein Inserat der Geheimorganisation Autonome Österreichische Frauenhäuser, die mit Steuergeld während der Fußball-Euro 2008 ihre Helpline pushen will. Wir haben die Telefonnummern retouchiert, weil wir den Unfug der Frauenhäuser nicht medial verstärken. (Bildquelle: Stadtmagazin Falter, Bildausschnittarchiv Oswald 1090)
(Wien, im Juni 2008) Wenn die geschlechterdiskriminierende Frauenhauskampagne 2008 – „Verliebt.verlobt.verprügelt.“ – läuft (verantwortlich: Frauenministerin Doris Bures, Frauenhaus-Chefin Andrea Brem und Y&R-Agenturchef Alois Schober sowie sein Creativdirektor), gibt es auch Profiteure in den Medien.
„Blaulicht und Graulicht“ sucht die wirtschaftlichen Profiteure nun heraus und präsentiert sie der Öffentlichkeit. Ein Nutznießer der gegen Männer hetzenden Inseratenkampagne, die mit 965.000 Euro Steuergeld finanziert wird, ist das Wiener Stadtmagazin „Falter“. Es geniert sich nicht, die ohnehin schon mit Steuergeld schwer subventionierte „Helpline“ (299.900 Euro jährlich) der Geheimorganisation „Frauenhäuser“ zu bewerben.
Falter nahm mit zwei Inseraten (4,5 mal 4,5 Zentimeter) auf der Titelseite am 20. Juni 2008 und 27. Juni 2008 jeweils 1.930 Euro plus 20 Prozent Umsatzsteuer ein. Dazu fünf Prozent Werbesteuer. Macht – einfache Rechnung: 4.825 Euro. Wie schon Gaius Julius Caesar sagte: Non olet. (Geld stinkt nicht).
Non olet
Dass man vom „Falter“ einen frauenhauskritischen Beitrag im Jahr 2008 erwarten kann, ist nicht zu erwarten.
So wurde das Magazin eingekauft. Mit dem Geld der anderen (Steuergeld).
Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)
Gender-Analyse: Schweizer Frauen nehmen mehr vom Staat als sie geben
(Wien, im Juni 2008) Die Gretchenfrage des Feminismus lautet nach dem Geld: Haben Frauen oder Männer mehr Förderung und Unterstützung im Staatsganzen?
In der Schweiz wurde von der Zeitschrift „Weltwoche“ eine Analyse veröffentlicht. Diese besagt nicht mehr und nicht weniger: In der Schweiz werden an jährlichen Sozialleistungen – konservativ gerechnet – 15 bis 20 Milliarden Franken (7,5 – 10 Mrd EUR) vom Mann zur Frau „umgeschichtet“. Damit sei, so die Zeitung (25/2008, S. 32 ff.) erwiesen, dass Frauen in der Schweiz nicht benachteiligt, sondern bevorzugt werden.
Trockene Analyse der Weltwoche: „Alle offiziellen Statistiken weisen aus, dass die Männer die ewigen Verlierer und die Frauen die großen Profiteurinnen des voluminösen Umverteilungsstaates Schweiz sind. Der moderne Staat diskriminiert die Männer.“
Gender-Details – Geldstromanalyse
Die Details sind erhellend. Die Schweizer Sozialsysteme zahlen Frauen pro Tag mindestens 50 Millionen Franken (25 Mio EUR) mehr aus als den Männern. Jährlich sind das mindestens 15,5 Milliarden Franken (7,5 Mrd EUR).
Die größte staatliche Pensionskassa der Schweiz, die AHV, schüttet jährlich 31 Milliarden Franken (15 Mrd EUR) aus. Die Zahlen (2006) belegen, dass Männer pro Monat 1,031 Milliarden Franken (500 Mio EUR), Frauen aber 1,619 Milliarden Franken (800 Mio EUR) bezogen. Das ist ein Jahresüberschuss für Frauen von 7 Milliarden Franken (3,5 Mrd EUR). Die Pointe und Gender-Wahrheit ist: Durch Umstände wie Teilzeitarbeit, Lohnabschläge und geringerer Anteil an Erwerbstätigen (44%) zahlen Frauen in der Pensionskassa nur ein Drittel der Beiträge ein. In der AHV zahlen Frauen jährlich 10 Milliarden Franken ein, nehmen aber 19,4 Milliarden Franken aus dem Topf. Der Frauenüberschuss an Staatsentnahmen liegt bei knapp 10 Milliarden Franken (5 Mrd EUR).
„Umwälzpumpe von Mann zu Frau: Krankenkassa“
Ähnlich bei den Krankenkassen. Die Schweizer Gender-Analyse zeigt auf, dass eine Frau pro Jahr im Querschnitt 3.721 Franken Krankheitskosten erzeugt. Beim Mann liegt dieser Satz bei 921 Franken.
Die Gesamtzahlen der Spitalskosten beliefen sich bei der Frau im Jahr bei 11,44 Milliarden Franken (5,7 Mrd EUR), beim Mann hingegen nur bei 7,88 Milliarden Franken (3,94 Mrd EUR). Frauenüberschuss an Staatsentnahmen:
3.56 Milliarden Franken (1,78 Mrd EUR).
Bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) halten sich laut „Weltwoche“ die Entnahmen die Waage. Auf Frauenseite waren es (2006) 14,2 Milliarden Franken (7,1 Mrd EUR), beim Mann 14,6 Milliarden Franken (7,3 Mrd EUR). Unausgesprochene Gender-Wahrheit: Frauen verdienen weniger, stehen weniger im Beruf
(44% Anteil an Erwerbsbevölkerung) und bekommen dennoch den gleichen Richtsatz wie Männer.
Invalide Frauen leben von Männerfonds
Bei der Invaliditätsrente besteht eine deutlichere Gender-Wahrheit: Schweizer Frauen in Invaliditätsrente machen 45 % aus, der Anteil der Männer beträgt 55 %. Jedoch finanzierten Männer den Rentenfonds durch Lohnabzüge zu zwei Dritteln. Frauenüberschuss an Staatsentnahmen: 70 Millionen Franken jährlich (35 Mio EUR).
All das sind milliardenschwere Verteilaktionen zur Frau vom Mann – zu Lasten des Mannes.
Marcus J. Oswald (Ressort: Feminismus)
Erhard Matouscheks Hilferuf
Zu welchen kriminellen Schandtaten feministische Kreise in Wien fähig sind und auf welche unreflektierte Weise die Wiener Polizei diesem Zustand kritiklos Vorschub leistet und wie weit desinteressierte Richter dieses abstützen, zeigt folgende Geschichte.
Erhard Matouschek schrieb auf, was er im letzten Monat erlebt hat. Die Geschichte zeigt auch das Scheitern des Radiakalfeminismus, der in seiner politischen Ausrichtung zutiefst menschen- und männerverachtend ist und wie dringend es nötig wird, dass eine gleiche Anzahl an Männerhäuser in Wien wie es Frauenhäuser gibt, errichtet, saniert, eröffnet und strukturfinanziert werden, sowie, dass mit dem gleichen öffentlichen Geld wie auf Frauenseite eine gleiche Anzahl an Männerberatungs- und Auffangstellen eröffnet werden. Denn es entsteht durch eine völlig kranke Gesetzeslage eine neue Obdachlosigkeit. (mjo)
Nun seine Geschichte, die per Email an „Blaulicht und Graulicht“ einging. Sie wird im Wortlaut und ohne inhaltliche oder formale Eingriffe hier wiedergegeben.

Erhard Matouschek - entsorgt Bildquelle: wien-konkret.at
+++
Wie entferne ich einen Ehemann aus seinem Haus in Österreich? Ein Hilferuf.
Ich, Erhard Matouschek bin 67, Pensionist, habe eine Schwester, keine Kinder und bin noch verheiratet. Obwohl ich gesund und sportlich lebe, ist mein Gesundheitszustand nicht besonders gut, da ich in Stress-Situationen unter Drehschwindelanfällen und Herzrhythmusstörungen (Kammerflimmern) leide.
Zufolge meiner langjährigen Position als Geschäftsführer der Computerfirma „Dataservice, Computersysteme
für Hausverwaltungen“ konnte ich für meine Frau und mich einen bescheidenen Wohlstand schaffen, nämlich
ein kleines Einfamilenhaus mit Garten in Wien, wo wir zusammen harmonisch lebten. Mit meiner Frau zusammen
habe ich 35 gute Ehejahre verbracht und habe stets treu für sie gesorgt.
Ab April 2008 war meine Frau plötzlich sehr verändert und teilte mir mit, daß sie sich scheiden lassen wolle.
Meiner Schwester, die eine Versöhnung herbeiführen wollte, teilte sie mit,
– daß eine Versöhnung für sie nicht in Frage käme, da sie in diesem Fall alle ihre finanziellen Vorteile verliere,
– und daß mir (ihrem Ehemann) ohnedies nichts bleiben würde,
– daß sie sich zu jung fühle (sie ist 56 Jahre alt) und
– daß sie einen „gesundheitlichen Pflegefall“ wie mich im gemeinsamen Haus nicht brauchen könne.
Meine Frau, die sehr gut lügen kann, hatte eine raffinierte Idee mich mithilfe der österreichischen Gesetzeslage
als lästigen Mitbewohner loszuwerden.
Am 10. Mai 2008 rief sie spät nachts die Polizei an und gab an
– ihr Rechtsanwalt sei informiert
– sie werde von mir mit einer Pistole bedroht
– ich sei im Begriff das Haus anzuzünden.
Nichts davon war im Geringsten wahr und ich war um meine Frau stets treu bemüht und sie weder zu diesem Zeitpunkt noch in der Vergangenheit bedroht.
Wenige Minuten nach diesem Anruf meiner Frau stürmte eine schwer bewaffnete Spezialeinheit der Polizei (ungefähr 10 Polizisten) durch unseren Garten ins Haus und auf mich zu.
Ich saß im Wohnzimmer auf der Couch und sah ein Fernsehprogramm.
Ich wurde befragt, warum ich meine Frau bedrohe.
Obwohl für jedermann eindeutig zu erkennen war, daß keinerlei Bedrohung vorlag und obwohl klar zu erkennen war, daß meine Frau gelogen hatte, um den Polizeieinsatz für ihre Zwecke zu nutzen (z.B: es war überhaupt keine Pistole im Spiel) und die Polizeimänner selbst über die Situation verwundert erschienen, setzte die Polizei (nach Rückfrage bei der vorgesetzten Dienststelle) die Aktion fort.
Der Anführer der Polizei-Sondereinsatztruppe sagte zu mir, daß bei einem solchen Notruf seitens der Polizei
stets mit Hausverweis gehandelt werden müsse, dass ich mich an diesen Umstand gewöhnen müsse und daß man
in derartigen Einsätzen grundsätzlich nur der Frau Glauben schenken würde.
So wurde ich mitten in der Nacht für zunächst 10 Tage aus meinem Zuhause vertrieben und ich habe diese erste Nacht orientierungslos im Auto zugebracht. Ich war einige Tage obdachlos und lebe seitdem in einem menschenunwürdigen Asylantenzimmer.
Alles was ich mitnehmen konnte, war der Inhalt eines Plastiksäckchens. Unsere gemeinsam erwirtschafteten Sparbücher hat meine Frau am nächsten Arbeitstag nach meiner Vertreibung von der Bank Austria geräumt
und verschwinden lassen – somit bin ich auch ohne finanzielle Mittel.
Über ihren Anwalt hat sie eine Verlängerung des Betretungsverbotes um weitere 10 Tage und eine gerichtliche Verfügung für ein unbefristetes Betretungsverbot erwirkt.
Seit dieser Nacht am 10. Mai 2008 bin ich jeder Lebensgrundlage beraubt worden.
Es war sehr leicht für meine Frau, mit ein paar Lügen und mithilfe der Polizei und mithilfe des BG Favoriten mich aus dem gemeinsamen Haus entfernen zu lassen und für immer fernzuhalten. Heute ist der 20. Juni 2008.
Seit meiner Vertreibung sind jetzt 40 Tage verstrichen und es war bis heute kein Gericht und keine zuständige Behörde bereit, auch mich anzuhören oder vorsprechen zu lassen. Dagegen wurden alle Angaben meiner Frau kritiklos geglaubt und gegen mich verwendet.
Dies ist für mich ein unerträglicher Zustand.
Durch diesen enormen Stress erlitt ich innerhalb kurzer Zeit in meiner nunmerigen Obdachlosensituation einen Zusammenbruch und Herzrhythmusstörungen (Kammerflimmern) und mußte in der Intensivstation des Landeskrankenhauses Klosterneuburg stabilisiert werden. Es war ein lebensbedrohlicher Zustand.
Von dort aus rief ich mithilfe meiner Schwester den zuständigen Richter im Bezirksgericht Favoriten, Dr. Exner,
an, der im Begriff war die Betretungsverbote zu verlängern und wollte ihn bitten, doch wenigstens auch mich
einmal anzuhören. Dr. Exner jedoch meinte, er sei zu beschäftigt und ich werde seine Entscheidung zugestellt erhalten – nicht einmal zu einem Telefongespräch war er bereit.
Ich habe seither aufgegeben an die Gerechtigkeit von Gerichten in Österreich zu glauben.
In Österreich werden ohne Anhörung des zu Verurteilenden – wie in meinem Fall – lebensentscheidende Urteile gefällt, wodurch auch unschuldige Menschen – ohne eine Chance zu haben an den Rand der Gesellschaft oder in den Tod getrieben werden. Hätte sich irgendeine maßgebliche Behörde dazu bereit erklärt, auch mich anzuhören, wären die Widersprüche sofort aufgeklärt gewesen.
Der Polizeieinsatz auf Grund der Lügen meiner Frau, die mich aus dem Haus haben wollte, hätte nie stattfinden dürfen oder er hätte abgebrochen werden müssen, da man von einer Polizei erwarten kann, daß sie in der Lage sein muß, eine so besondere Situation richtig einzuschätzen.
Wie soll ich jetzt aus meiner unverschuldeten Notlage heraus, ohne finanzielle Barmittel, die teuren Rechtsanwälte finanzieren um diesen endlosen Prozess des Widerspruchs und der Gerichtsverhandlungen durchzugehen, um endlich wieder (oder vielleicht niemals wieder) mein Heim betreten zu können?
Erhard Matouschek (20. Juni 2008)
+++
Da es sich bei diesem Fall offenkundig um Rechtsmissbrauch handelt, wurde Richter Exner vom Bezirksgericht Wien-Favoriten, der von diesem § 38a SPG-Rechtsmissbrauch wissen muss, ein Brief geschrieben. (mjo)
Ediert von Marcus J. Oswald (Ressort: Feminismus)
Profiteure der Frauenhauskampagne: Magazin „Profil“

Das Magazin PROFIL vom 9. Juni 2008, Seite 32. Darauf enthalten: Ein Inserat der Geheimorganisation Autonome Österreichische Frauenhäuser, die mit Steuergeld während der Fußball-Euro 2008 ihre Helpline pushen will. Wir haben die Telefonnummern retouchiert, weil wir den Unfug der Frauenhäuser nicht medial verstärken. (Bildquelle: Magazin Profil, Bildausschnittarchiv Oswald 1090)
(Wien, im Juni 2008) Wenn die geschlechterdiskriminierende Frauenhauskampagne 2008 – „Verliebt.verlobt.verprügelt.“ – läuft (verantwortlich: Frauenministerin Doris Bures, Frauenhaus-Chefin Andrea Brem und Y&R-Agenturchef Alois Schober sowie sein Creativdirektor), gibt es auch Profiteure in den Medien.
„Blaulicht und Graulicht“ sucht die wirtschaftlichen Profiteure nun heraus und präsentiert sie der Öffentlichkeit. Ein Nutznießer der gegen Männer hetzenden Inseratenkampagne, die mit 965.000 Euro Steuergeld finanziert wird, ist das Wiener Magazin „Profil“. Es geniert sich nicht, die ohnehin schon mit Steuergeld schwer subventionierte „Helpline“ (299.900 Euro jährlich) der Geheimorganisation „Frauenhäuser“ zu bewerben.
Non olet
„Profil“ nahm mit einem Inserat (5,8 mal 28 Zentimeter) auf Seite 32 am 9. Juni 2008 3.500 Euro plus 20 Prozent Umsatzsteuer ein. Dazu fünf Prozent Werbesteuer. Macht – einfache Rechnung: 4.375 Euro.
Wie schon Gaius Julius Caesar sagte: Non olet. (Geld stinkt nicht).
Dass man von „Profil“ einen frauenhauskritischen Beitrag im Jahr 2008 erwarten kann, ist nicht zu erwarten.
So wurde das Magazin eingekauft. Mit dem Geld der anderen (Steuergeld).
Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)
Josef Fritzl kann auch Scheidungsratgeber lesen

Josef Fritzl hat derzeit nichts zu lachen. Wenig Abwechslung in der Lebensumgebung, eine verstaubte Bibliothek mit Highlights wie „Der rote Wolf“ (Morris L. West), „Die Moralisten“ (Harold Robbins) und „Ich beantrage Todesstrafe“ (Heinz G. Konsalik) – und ein Scheidungsratgeber der radikalen Feministin Helene Klaar. Scheidung als „Loslassen“ ist bei Fritzl durchaus ein Thema, da er durch den § 21/2 StGB in österreichischer Haft versterben wird.
(Wien, im Juni 2008) Vielfachvater Josef Fritzl (14 Kinder!) ist derzeit Gast in der Justizanstalt St. Pölten. Im Spazierhof fühlt er sich noch unrund. Er geht wenig unter die Leute. Das wird mählich eine Thrombose in seinen Beinen erzeugen. Er wird umdenken und bald seinen täglichen einstündigen Spaziergang für Unbeschäftigte nutzen: Täglich um 8 Uhr vormittag, am Wochenende um 9 Uhr. Stubenhocken bei 50 Kubikmetern Luft hält auch Keller-Fritzl nicht ewig durch. Trotz TV-Programm, das in der JA St. Pölten aus 17 Kanälen besteht (ORF 1+2, ATV, Pro 7, SAT 1, RTL, RTL 2, VOX, K 1, ARD, VIVA, DSF, CNN und 1 ungarischer, 1 slowakischer und 1 russischer Sender). Der Bigamist vertreibt sich die Zeit auch mit dem Lesen.
Das Abgeben von Privatbüchern ist in der JA St. Pölten untersagt. Im Brief geschickte Bücher werden im Depot bis zur Entlassung verwahrt. Für Lesehungrige gibt es eine Leihbibliothek, die als Fachbücherei für die 70er und 80er Jahre durchgehen könnte. 7.000 Bücher, meist älteren Datums, stehen im zweiten Stock in den Holzregalen.
Lesehunger
Alle zwei Wochen werden Bücher von Insassen eingesammelt und neu ausgetragen. Pro Ausgabetag gibt es im Schnitt 20 Entlehnungen. Jeder österreichische Leser erhält in St. Pölten drei Bücher. Ausländer bekommen nur zwei Bücher ausgehändigt. Die Bücherei führt keine „Neuen Medien“ (DVDs, CDs) wie die JA Wien-Simmering. Die Entlehnungen werden händisch in „doppelter Buchhaltung“ auf gelben Kartonkarten vermerkt (JA Simmering: Barcode). Zuletzt wurde in der St. Pöltner Gefangenenbibliothek 2001 im „großen Stil“ über das Freizeitreferat eingekauft – Gebundenes im Wert von 10.000 Schilling. Schenkungen ergänzen. 2002 spendierte der Verein
„Häfn Human“ des Christian Michelides aus Wien für afrikanische Insassen zwei Duzend englische Bücher.
Die JA St. Pölten führt hauptsächlich Fantasy-, Reise- und Abenteuerbücher sowie 2.800 Bände reinste Belletristik (etwa 70 Bände oder fünf Laufmeter (!) Heinz G. Konsalik). Die „Rechtsabteilung“ der Bibliothek besteht aus nur
25 Titeln. Veraltete Gesetzbücher aus den 70er und 80er Jahren und Titeln zum Allgemeinthema „Gerechtigkeit“. In der „Rechtsabteilung“ steht in der unteren Staubgrenze (unterstes Fach) auch das Buch der Wiener Feministin Helene Klaar „Was tue ich, wenn es zur Scheidung kommt?“.

Helene Klaar, Gegnerin des Patriachats, Vorstandsmitglied und Generalanwältin der Geheimorganisation Österreichische Frauenhäuser, schrieb 1988 mit Subventionsgeld des Frauenministeriums (Ministerin: Johanna Dohnal) ein Buch: Was tue ich, wenn es zur Scheidung kommt? Es steht auch in der Insassen-Bücherei der Justizanstalt St. Pölten. (Bucharchiv Oswald 1090)
Das Buch ist an Frauen gerichtet, eine schmale Kampfschrift für das artkonforme Wühlen in den Eingeweiden
des Mannes, wenn es zur Scheidung kommt. Irgendwann und irgendwie hat es sich in den Bibliotheksbestand
des Männergefängnisses St. Pölten geschwindelt.
Scheidungsratgeber für Frauen im Männergefängnis
Josef Fritzl, 74, der in der Restlaufzeit seines Lebens im Gefängnis noch ein großer Leser werden wird, kann zu diesem Buch greifen. Erstens kann geschehen, dass sich seine Gemahlin Rosemarie, 69, von ihm scheiden läßt -
zum Selbstschutz vor juristischer Strafverfolgung. Zweitens erhält man beim Feindstudium Grundlagenwissen. Immerhin ist als „Opferschutzanwältin“ seiner zahlreichen Kinder eine Vertreterin der Frauenhaus-Splitterorganisation „Interventionsstelle“ bestellt. Diese Organsation wird sich mit fliegenden Fahnen in den
Fall stürzen und diesen für eine Generaldiagnose zu „häuslicher Gewalt“ missbrauchen.
Klaar-Buch selten gelesen
Übrigens: Das Helene Klaar-Buch „Was tue ich, wenn es zur Scheidung kommt?“ (1. Auflage 1982, 2. Auflage 1988) ist in der Justizanstalt St. Pölten kein Renner. Seit 1991 im Bestand, wurde es genau zwei Mal entliehen.
Am 10. Februar 2002 und am 17. März 2006.
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Josef Fritzl, Familienrecht, Medien)
Profiteure der Frauenhauskampagne: Tageszeitung „Österreich“

Titelseite der Zeitung Österreich vom 14. Juni 2008. Darauf enthalten: Ein Inserat der Geheimorganisation Autonome Österreichische Frauenhäuser, die mit Steuergeld während der Fußball-Euro 2008 ihre Helpline pushen will. Wir haben die Telefonnummer retouchiert, weil wir den Unfug der Frauenhäuser nicht medial verstärken. (Bildquelle: Zeitung Österreich, Bildausschnittarchiv Oswald 1090)
(Wien, im Juni 2008) Wenn die geschlechterdiskriminierende Frauenhauskampagne 2008 – „Verliebt.verlobt.verprügelt.“ – läuft (verantwortlich: Frauenministerin Doris Bures, Frauenhaus-Chefin Andrea Brem und Y&R-Agenturchef Alois Schober sowie sein Creativdirektor), gibt es auch Profiteure in den Medien.
„Blaulicht und Graulicht“ sucht die wirtschaftlichen Profiteure nun heraus und präsentiert sie der Öffentlichkeit. Ein Nutznießer der gegen Männer hetzenden Inseratenkampagne, die mit 965.000 Euro Steuergeld finanziert wird, ist die Wiener Tageszeitung „Österreich“. Sie geniert sich nicht, die ohnehin schon mit Steuergeld schwer subventionierte „Helpline“ (299.900 Euro jährlich) der Geheimorganisation „Frauenhäuser“ zu bewerben.
Non olet
„Österreich“ nahm mit einem Inserat (4,3 mal 4,5 Zentimeter) auf der Titelseite am 14. Juni 2008 1.900 Euro plus 20 Prozent Umsatzsteuer ein. Dazu fünf Prozent Werbesteuer. Macht – einfache Rechnung: 2.375 Euro.
Wie schon Gaius Julius Caesar sagte: Non olet. (Geld stinkt nicht).
Dass man von „Österreich“ einen frauenhauskritischen Beitrag im Jahr 2008 erwarten kann, ist nicht zu erwarten. So wurde die Zeitung eingekauft. Mit dem Geld der anderen (Steuergeld).
Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)
Profiteure der Frauenhauskampagne: Tageszeitung „Heute“

Titelseiten der Zeitung HEUTE vom 6. Juni 2008 und 10. Juni 2008. Darauf enthalten: Ein Inserat der Geheimorganisation Autonome Österreichische Frauenhäuser, die mit Steuergeld während der Fußball-Euro 2008 ihre Helpline pushen will. Wir haben die Telefonnummer retouchiert, weil wir den Unfug der Frauenhäuser nicht medial verstärken. (Bildquelle: HEUTE,
Bildausschnittarchiv Oswald 1090)
(Wien, im Juni 2008) Wenn die geschlechterdiskriminierende Frauenhauskampagne 2008 – „Verliebt.verlobt.verprügelt.“ – läuft (verantwortlich: Frauenministerin Doris Bures, Frauenhaus-Chefin Andrea Brem und Y&R-Agenturchef Alois Schober sowie sein Creativdirektor), gibt es auch Profiteure in den Medien.
„Blaulicht und Graulicht“ sucht die wirtschaftlichen Profiteure nun heraus und präsentiert sie der Öffentlichkeit. Ein Nutznießer der gegen Männer hetzenden Inseratenkampagne, die mit 965.000 Euro Steuergeld finanziert wird, ist die Gratis-Tageszeitung „Heute“. Sie geniert sich nicht, die ohnehin schon mit Steuergeld schwer subventionierte „Helpline“ (299.900 Euro jährlich) der Geheimorganisation „Frauenhäuser“ zu bewerben.
Non olet
„Heute“ nahm mit zwei Inseraten (zu 5 mal 5 Zentimeter) auf den Titelseiten am 6. Juni 2008 und 10. Juni 2008 jeweils 1.918 Euro plus 20 Prozent Umsatzsteuer ein. Macht – einfache Rechnung: 4.603,20 Euro.
Wie schon Gaius Julius Caesar sagte: Non olet. (Geld stinkt nicht).
Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)










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