Völkisches in Linz und Wien

Für Adolf Hitler heißt es nun: Abtreten bitte!
(Foto Hitler-Fußabtreter: nerdcore.de)
(Wien/Linz, im Oktober 2009) In zwei Phasen geschieht Mitte Oktober 2009 eine deutliche Abgrenzung von der Militärdiktatur Adolf Hitlers. Das geschah an einem Freitag am Landesgericht Linz und es geschieht an einem Mittwoch und Donnerstag in Wiener Parlament. Im ersten Fall wurden vier Männer für Neonazi-Sprüche verurteilt. Im zweiten Fall werden die Sprüche der Nazi-Gerichtsbarkeit aufgehoben.
Was geschah in Linz?
Am Landesgericht Linz stehen am Freitag, 16. Oktober 2009 vier junge Männer vor acht Geschworenen, um sich nach dem Verbotsgesetz zu verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie in oberösterreichischen Gasthäusern und Lokalen in szenetypischer Kleidung Parolen ausländerfeindlicher Art und den „Hitler-Gruß“ (Deutscher Gruß) veranstaltet haben. Vorher hätten sie zu Hause einschlägige Neonazi-Musik konsumiert und so „vorgeglüht“, wie es der Staatsanwalt bezeichnet. Die Taten lagen bereits einige Jahre zurück. Angeklagt ist das im Oktober 2009. Alle vier Angeklagten sind mittlerweile 19 und 20 Jahre alt. Das Quartett ist mittlerweile andersweitig tätig geworden und nach weiteren Delikten vorbestraft. Somit werden im Geschworenenprozess nur „Zusatzstrafen“ verhängt. Diese fallen mehrheitlich bedingt und auf Bewährung aus.
Nur bedingte Zusatz-Strafen
Ein Angeklagter kommt aus der Haft, in der er vier Jahre für Raub sitzt. Er verantwortet sich damit, dass er nicht ausländerfeindlich sein könne, da er den Raub mit einem Türken begangen hat. Er erhält zwei Monate unbedingte Zusatzstrafe. Die anderen drei Täter kommen bedingt weg: Einer, verurteilt nach schwerer Sachbeschädigung (zwei Monate Haft), erhält ein Jahr Gefängnis auf Bewährung dazu. Einer, markiert nach Suchtmittelgesetz mit 500 Euro Geldstrafe, erhält zehn Monate bedingt dazu. Der vierte, vorbestraft nach Körperverletzung mit 100 Euro Geldstrafe, erhält sechs Monate bedingt nach dem Verbotsgesetz dazu. Das Landesgericht Linz hat großen Aufwand betrieben, die Strafen bleiben schmal, die Symbolik überwiegt.
Was geschieht in Wien?
Denn in der Woche 43/2009 wird im Parlament Brisantes verhandelt. Es geht um die gesamte Spruchpraxis der Gerichte während der NS-Zeit. Die österreichische Bundesregierung (Kabinett Faymann/Pröll) plant nicht mehr und nicht weniger als sämtliche Urteile, die zwischen 12. März 1938 und 8. Mai 1945 auf österreichischem Boden durch den so genannten „Volksgerichtshof“ gefällt wurden, aufzuheben. Damit demonstriert die österreichische Bundesregierung eindrucksvoll, dass die Militärdiktatur Adolf Hitlers ein Unrechtsregime war.

Österreichisches Parlament.
Das Thema wird im Hohen Haus am 21. und 22. Oktober 2009 erörtert und mit der Mehrheit der Parlamentsparteien SPÖ, ÖVP und Grüne beschlossen. Die Oppositionsparteien FPÖ und BZÖ sind nicht im Boot. Sie werden dagegen stimmen, bleiben aber in der Minderheit. Damit tritt das im Justizausschuss vorbereitete „Aufhebungs-und Rehabilitationsgesetz“ in Kraft.
Folgende Punkte werden darin umfasst:
Sämtliche zwischen 12. März 1938 und 8. Mai 1945 ergangenen gerichtliche Entscheidungen werden rückwirkend als nicht erfolgt aufgehoben.
- 1. Alle verurteilenden Entscheidungen des Volksgerichtshofs sowie der Sonder- und Standgerichte.
- 2. Alle Anordnungen von Zwangssterilisationen oder Schwangerschaftsabbrüchen. Vor allem durch die Erbgesundheitsgerichte.
- 3. Alle verurteilenden Entscheidungen, soweit diese wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen erfolgten und, die der Verurteilung zugrundeliegende Tat heute nicht strafbar wäre.
- 4. Alle sonstigen verurteilenden Entscheidungen mit typisch nationalsozialistischem Unrechtsgehalt (nach Prüfung im Einzelfall).
- 5. Zusätzlich erfolgt die Ausweitung der 1945 und 1946 erfolgten Beseitigung von Urteilen deutscher Militär- oder SS-Gerichte auch auf die im Inland gegen nicht österreichische Staatsbürger ergangenen Verurteilungen.
Die Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sagt dazu, dass „mit diesen Änderungen nunmehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen“ werde, und hebt hervor, dass „Bewusstseinsbildung weiterhin einen hohen Stellenwert“ einnehmen müsse. „Paragraphen ändern die Herzen der Menschen nicht, vielmehr das Wissen und die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte“, so die Ministerin.
Die Galerie
Da das Thema komplexer ist, als es in den fünf Punkten den Anschein hat, wird der Herausgeber dieses Journals sich Zeit nehmen und am 21. Oktober 2009 hoch oben auf den Rängen im Parlament sitzen und zuhören, was gesprochen wird. Wer mitgehen will, solle sich unter der bewährten Email melden.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur, Freie Radikale, Revisionismus)
Alfred Nechvatal will Anwalt Gabriel Lansky inhaftieren

Alfred Nechvatal greift Gabriel Lansky auf seiner Webseite seit Monaten frontal an. (Foto: Nechvatal-Webseite)

Alfred Nechvatal verlor sieben Einstweilige Verfügungen am Handelsgericht Wien gegen IKG-Chef Ariel Muzicant und Gabriel Lansky. Der einstige BZÖ-Mitbegründer zeigt jeden mit der Sache befassten Richter an und will nun Muzicants Anwalt Gabriel Lansky hinter Gitter bringen. (B&G-Archiv-Foto: Marcus J. Oswald, 16. März 2009)

Aus Anzeigentext Nechvatals. (29. September 2009)
(Wien, im September 2009) Viele Jahre lang war Alfred Nechvatal, heute jugendliche 71, „Propagandist“. Propagandist ist ein Beruf. Man erinnert sich: In der Wiener Mariahilferstraße (aber auch in Einkaufsstraßen anderer Städte) gab es vor Einkaufszentren der 80er und 90er Jahre am Vorplatz zum Haupteingang meist rechtsseitig einen Verkaufsstand. Dahinter stand ein Mann, davor eine Traube Menschen, die ihm zuhörten. Der Mann pries in leuchtenden Farben die Gurkenraspel an, die, nur die, die Gurken am Besten schneidet. Dann gab es Aufsetzer dazu, Ersatzteile und Bauelemente, sodass man am Ende nicht nur eine Gurkenhobel hatte, sondern ein ganzes 20-teiliges Set! Das kostete dann 200 Schilling. Weil es heute so schön ist und das Set ein einmaliges Sonderangebot, das es nur mehr heute gibt. Viele Leute kauften. Denn der „Propagandist“ war so überzeugend, dass man wirklich glaubte, dass es das Set nur heute gibt, dass es ein Sonderangebot ist und das die soeben erworbene Gurkenhobel die Beste auf der Welt ist.
Alfred Nechvatal arbeitete Jahre, wenn nicht Jahrzehnte als Propagandist. Bis zum Gerngroß-Brand am 7. Februar 1979 stand er vor dem Kaufhaus jeden Tag und pries die Produkte aus dem Kaufhaus an. Nach der Wiedereröffnung des „Gerngroß“ stand er wieder vor dem Kaufhaus bis in die 80er Jahre als der „Konsum“ das Haus übernahm. Dann stand er auch an anderen Verkaufaußenstellen, auch in den Bundesländern. Nechvatal war immer am Posten hinter seinem Propagandisten-Stand, verkaufte Haushaltsgeräte und Töpfe. Er war ein blendender Verkäufer bis in die 90er Jahre, als er sich dann in die Pension begab.
„War nicht Haider-Wähler, sondern Haider-Fan!“
Nechvatal sagt Vertrauten auch dieses: „Ich war nicht Haider-Wähler, ich war Haider-Fan.“ Er kannte Jörg Haider seit dieser im Ring Freiheitlicher Jugend war, also seit den 70er Jahren. Das freiheitliche Parteigedächtnis des Alfred Nechvatal reicht noch weiter zurück: „Ich kenne noch die alten VDU-ler. Ich war von der Gründung der FPÖ, die aus dem VDU entstanden ist, dabei.“ Das geht sich zeitlich zwar nur knapp aus, denn der VDU wurde als Nachfeldorganisation des Zweiten Weltkrieges bereits 1949 gegründet und las Personen politisch auf, die im Krieg der Hitler-Partei nahe standen und danach heimatlos waren. 1955 wurde aus dieser Partei die FPÖ. Nechvatal will damit sagen, wo er politisch steht.
Fest steht, dass Alfred Nechvatal Gründungsmitglied des BZÖ Wien-Favoriten war. Das Bündnis Zukunft Österreich war eine Jörg Haider-Erfindung und wurde im April 2005 geboren. Nechvatal war Mann der ersten Stunde. Mittlerweile soll Nechvatal nicht mehr im BZÖ Mitglied sein. Gerüchte ranken sich, warum. Eines lautet, dass er wegen „zu rechter“ Positionen „ausgeschlossen wurde“.
Worum geht es und warum dies alles erzählt? Alfred Nechvatal ist kein unpolitischer Mensch und er ist auch kein harmloser Pensionist, der in seiner Freizeit im Park Tauben fotografiert. Er geht in Wien zu politischen Demonstrationen und macht Fotos. Einmal war er auf einer Tierschützer-Demonstration und wurde von den Organisationen der Demo ausgeschlossen und unsanft hinausgeworfen. Der Grund war nicht ganz unlogisch: Den Tieraktivisten, die aus dem anderen politischen Lager kommen, war bekannt, dass Nechvatal seine Fotos gern auf Webseiten streut und Leuten aushändigt, die sie politisch verwerten. Nechvatal bekam seine Watschen, die Sache ist heute vergessen. Er hatte sich zu weit hinaus gelehnt. Wenn man bedenkt, dass Burschenschafter, mit denen Nechvatal auf Du und Du steht (Burschenschafter Stefan und andere), nicht bei ihren Commers-Veranstaltungen fotografiert werden möchten, machten die Tierschützer damals im Sommer 2008 in Wien auch das Recht geltend, dass man keine Portraitfotos auf Neonazi-Webseiten wünscht. Nechvatal kennt hier keine Sensibilitäten, wirft sein Material in einen politischen Krieg, den er führt.
Krieg gegen Israelistische Kultusgemeinde
Seit Monaten führt Nechvatal einen merkwürdig-ernsten Krieg gegen die Israelitische Kultusgemeinde. Er ist sachlich wenig begründet, er will es aber mit der Brechstange machen. Nechvatal ist dabei weniger wichtig, dass Österreicher seine Webseite lesen, sondern wichtiger sind ihm die Zugriffe aus den USA, wo er gern seine Netze auswirft, um sich in seinem Ressentiment zu bestärken. Dabei verrechnet er sich aber, da er durch diese Connections davon ausgeht, dass das in den USA sehr weit gefasste Recht auf Meinungsfreiheit (1st Amendment) auch in Österreich so ausgelegt ist. Rechtlich kennt sich der 71-Jährige wenig aus, er will sich auch nicht mit der Rechtssprechung auseinander setzen. Er zeigt schlicht jeden Richter an, der eine Sache gegen ihn behandelt. In seinem politischen Krieg sollen nach dem Napalm-Flächenbombardement-Prinzip alle fallen, die in der Nähe stehen: Rechtspfleger, Rechtsanwaltsanwärter, U-Richter, Haftrichter, Gerichtspräsidenten. Fehlt nur noch (aber man will ihn nicht auf schlechte Ideen bringen), dass er die Kanzleisekretärin anzeigt, die den Postausgangsstempel auf den Anwaltsbrief draufsetzt.
Unter dem Strich geht es bei Nechvatals Methoden um die Denunziation des Andersdenkenden. Wer es erlebt hat, staunt nicht mehr, wie schnell man in seinem Hamsterrad der politischen Angriffe Teil seiner kleinen, engen Weltwahrnehmung wird. Wenn er mit gleichgesinnten Parteifreunden zusammen steht, geht es sehr schnell, dass in Er-Form über Anwesende, die einen Meter daneben stehen, gehässig gesprochen wird. Die plastisch gewordene Denunziation ist sein Antrieb, was den Kern seiner Recherchen augenblicklich zunichte macht, weil die politische Hülle der Agitation und das In-Gebrauch-Setzen der Information für politischen Kampf die nüchterne Analyse überlagert. In seiner verblendeten Form konzentriert sich Nechvatal seit einigen Jahren der Webseitenaktivität auf das „Jüdische“. Genauer: Auf das Antijüdische. Dass, nur aktuellstes Beispiel, der Regisseur Roman Polanski festgenommen wurde, berichteten alle Weltmedien. Nechvatal schrieb auf seiner Webseite sofort, dass „der jüdische Regisseur Polanski“ festgenommen wurde: Was diese Agitation bewirken soll, außer Ressentiments zu schüren, kann oder will er nicht erklären. Ihm geht es um Schlagworte und Killervokabeln. Wahrscheinlich hat er keinen einzigen Film Polanskis gesehen.
Nechvatals Webseite geriet nach anfänglich teilweise brauchbaren Ansätzen immer mehr zum rein antijüdischen Hetzorgan. Darin greift er systematisch und verbohrt die Kultusgemeinde an. Dessen Obmann ist seine liebste Zielscheibe, auf den er sich manisch mit der Combat 18-Pistole der Nikon-Kamera einschießt. Er geht zu Veranstaltungen des Ariel Muzicant, der ihn dann aber, man kennt sich, des Saales verweisen lässt. Darüber schreibt Nechvatal dann wieder hämisch auf seiner Webseite und so geht das jahrein jahraus. Es ist eine pathologische Fixierung auf ein Thema, das er nicht mehr näher für seine Leserschaft erklären muss.
Agitation überlagert Sachkritik – und nimmt ihr Glaubwürdigkeit
Neben einigen sachlichen Kritikpunkten rund um das Förderwesen der Schulen und Kultureinrichtungen der IKG überzieht er regelmäßig den Bogen und erhielt nunmehr ein knappes Duzend Einstweilige Verfügungen, die behauptete, signifikante Unwahrheiten oder seriell publizierte Verletzungen der Unschuldvermutung zum Inhalt hatten. Sieben wurden durch das Handelsgericht Wien bewilligt. Dann wurde er kürzlich selbst von einer Gruppe jüdischer Kaufleute angezeigt, dass er Steuern hinterziehe und er hat sich nun beim Finanzamt dazu zu äußern, warum seine Webseite auf ausländische Werbelinks führt. Böseste Pointe zuletzt: In einem Medienstrafverfahren am Landesgericht Wien beauftragte die Richterin Körber einen technischen Gutachter, der seine Webseite hinterleuchten soll. Zum Zug kam der renommierteste Professor der TU als Gutachter zur forensischen IT-Analyse. Das wird den politischen Agitator Alfred Nechvatal nicht stören, der jede Aufmerksamkeit, die man ihm schenkt, als Anerkennung seiner politischen Weltsicht interpretiert. Dass der Gerichtsgutachter aber „Judmann“ heißt, muss ihn schockiert haben.

Widerruf und Prozesskostenersatz (5.312 Euro) für Alfred Nechvatal. (Foto: Akt HG Wien 17 Cg 60/08t)

Urteil vom 12. August 2009 gegen Demagogie im Internet. (Foto: Akt HG Wien 17 Cg60/08t)
Tatsachen sind: Das Handelsgericht Wien hat sieben „Einstweilige Verfügungen“ durch die Kanzlei Lansky/Ganzger, die die Interessen der Israelitischen Kultusgemeinde vertritt, bewilligt. Nechvatal geht nun so vor, dass er den Gerichtspräsidenten des HG Wien seriell anzeigt und die Richterinnen, die seine Akten behandelt haben, entweder „auf Lebenszeit“ als befangen ablehnt oder nach einer Fülle von Paragrafen anzeigt (immer dabei: Amtsmissbrauch, Betrug und diverses). Den Gerichtspräsidenten denunziert er jedenfalls nun offen auf seiner Webseite als Alkoholiker und schwer psychisch beeinträchtigt. Wortlaut auf Nechvatals Webseite: „Vorname Nachname (er schreibt den Namen des Gerichtspräsidenten aus), korrupter, schwerkrimineller Präsident des Handelsgericht Wien, wohnhaft in (er schreibt die volle Wohnadresse aus).“
Alte Gurkenreibereien
Nechvatal sagt, er kenne den Gerichtspräsidenten von früher, als er vor über 20 Jahren in einer Justizgruppe war, die sich mit „Justizopfern“ verbündete und dann Aktivitäten entfaltete. Das zeigt, dass Nechvatal in den alten Geschichten lebt. Es zeigt auch, dass er weiß, wie man politische Angriffe startet. Leider ist er in keiner offiziellen Partei aktiv und daher irritieren diese Angriffe vom rechten Rand. Sei es wie es sei. Sieben Einstweilige verloren, trotzdem unermüdlich. Und daher zeigte er nun in einer weiteren Stufe die Rechtsanwälte an und fordert die Haft für jene Anwälte, die ihm die Einstweiligen Verfügungen eingebrockt haben. Am 29. September 2009 wurde die Anzeige am LG Wien eingereicht. Das wäre nicht berichtenswert, wäre es nicht ein Puzzleteil von vielen.
Zu ergänzen ist, dass der 71-jährige Nechvatal von einer minimalen Pension lebt und ihn Gerichtsverluste nicht bekümmern. Fakt ist aber, dass er allein aus einer Einstweiligen Verfügung 5.312 Euro Prozesskosten zu ersetzen hat. Das ist die Taxe aus einer einzigen Gerichtsniederlage. Wenn ihm der „politische Kampf“, der bei ihm leider sehr ungerichtet verläuft und auf alles schießt, was sich bewegt, das wert ist, kann man ihm die Empfehlung geben, weiterzumachen. Es liegt an ihm, ob er die Versachlichung und Zielgerichtetheit seiner Kritik anstrebt oder der Demagogie und Propaganda alle Türen öffnet.
Rechtlich wird an seinem Fall klargemacht, dass politische Hetzwebseiten in Österreich hart abgestraft werden können. Dem entkommen kann nur, wer sein Auftreten verschleiert und die Server ins Ausland verlegt. Herwig Baumgartner zum Beispiel macht es klug: Der entkommt den Behörden. (Die beiden sind Freunde.)
Gegenschlag
Nechvatal bremsen die Niederlagen nicht und daher bringt er nun Strafanzeigen gegen die Anwälte ein. Die jüngste fordert schon im Deckblatt der Anzeige die U-Haft für die halbe Kanzlei des Gabriel Lansky und des Gerald Ganzger, inklusive der beiden Chefs selbst. Da die Propaganda dem Alfred Nechvatal im Blute liegt, veröffentlicht er sie gleich auf seiner Webseite.

Wüste Rundumschläge: Alfred Nechvatal, beleidigt, weil er auf seiner Webseite nicht mehr so wüten darf, zeigt die halbe Kanzlei der Anwälte Lansky-Ganzger an.
(Foto: Anzeigentext, 29. September 2009)

Nechvatal fordert Haft für die Anwälte am Deckblatt.
(Quelle: Anzeigentext, 29. September 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle, Medien)
Politische Abziehbilder in Wels in Telefonzellen

Seit neun Monaten klebt ein Abziehbild in einer öffentlichen Telefonzelle in der Straubingerstraße 1 in Wels und keiner hat es bisher entfernt. Entfernung geschieht in drei Tagen. (Foto: Marcus J. Oswald am 12. Juli 2009)
(Wels/Wien, im Juli 2009) Es ist bekannt, dass der Herausgeber die Stadt Wels durchaus mag. Bemerkenswert aber, welche Vielfalt an Naivetät sich abseits der Bundeshauptstadt breit macht. Die rechten Gruppen gibt es weniger offen als in Wien, wo sie im Fußballstadion Gewaltparolen im Chor herausschreien dürfen. In der Kleinstadt Wels mit 62.000 Einwohner geschehen die Treffen diskreter.
Rückwertsorientierung
Ab und an fliegen kleine Grüppchen angeblicher „Patrioten“ auf und kommen vor Gericht, weil die Polizei Devotionalienschränke geöffnet hat, hinter deren Türen Hitler-Bücher, Naziabzeichen und Hakenkreuzfahnen herauspurzeln. Der Besitz dieser Dinge ist rückwärtsgewandt, nebenbei verboten, wie die Gesinnung dieser Leute. Kommen sie dann vor Gericht, präsentieren sie sich zukunftsorientiert. Im Oktober 2008 endete eine halbjährige Untersuchungshaft für vier Männer, die sich heute, ein dreiviertel Jahr danach offen auf Abziehbildern in Welser Telefonzellen mit Gesicht zeigen. Sie waren die vier Angeklagten von damals. Der Prozess nach Verbotsgesetz ging „gut aus“. Sie wurden freigesprochen. Der 70 Jahre alte Devotionalienkitsch blieb konfisziert. Der „Bund Freier Jugend“ darf trotzdem wieder agitieren.
Heimatpatrioten
Sie selbst, das ergibt ein Blick auf ihre Homepage (entwaffnend offene Pressesammlung), sind stolz darauf, freigesprochen zu sein. Stolz sind sie auch, „Heimatpatrioten“ zu sein. Mit den Ausländern haben sie es halt nicht so. Es fehlt nicht der Hinweis, dass kürzlich in der Nachbarortschaft ein Vergewaltiger, zugleich „Asylwerber“, „nur vier Monate Haft bekam“. Anzumerken ist, dass es vermutlich keine richtige Vergewaltigung nach § 201 StGB war, sonst würde der Strafrahmen nach oben ausschlagen. Doch die Desinformation, altes FPÖ-Spielchen und Sandkiste rechter Kreise, lebt. Auch auf der Homepage der freigesprochenen „Patrioten“ – www.patrioten-prozess.net.
Forderungen
Dokumentieren will man den eigenen Prozess und sogleich Forderungen stellen. Legitimiert ist man zwar nicht, doch das macht nichts. Das Verbotsgesetz gehört weg, sagen die Milchgesichter. Ihr Ermittlungs- und Strafakt war zwanzig Bände stark. Verteidiger Herbert Schaller, zarte 87, muss zufrieden gewesen sein, dass der Nachwuchs nicht lange fackelt. Die politische Richtung des Altverteidigers findet auch in Wels Anklang. Der Revisionismus stößt auf Echo. Die vier Angeklagten sowie ein „Menschenrechtsanwalt“ (Namen von deren Webseite: Rene Hönig, Stefan Magnet, Markus Knoll, Michael Scharfmüller und Dr. Horst Ludwig) gingen frei. Und Herbert Schaller schrieb einen Leserbrief an die Zeitung „Österreich“. Der Staatsanwalt ging übrigens vor den OGH in Nichtigkeitsbeschwerde. Das Urteil vom 5. November 2008 ist also nicht rechtskräftig. Das offene Bekenntnis zur Rechtsaußengesinnung mit den Bildern in der Telefonzelle schon.

Noch zwei Tage zu bestaunen: Zwei festgepickte, prozessbegleitende Flyer des Ring Freier Jugend (RFJ), der die Abschaffung des Verbotsgesetzes fordert. Neun Monate hängen sie in der Telefonzelle vor der Straubingerstraße 1 in Wels. Die Telekom AG sieht weg. Der Herausgeber meint, dass nun genug ist. Entfernung erfolgt am 16. Juli 2009. (Foto: Marcus J. Oswald am 12. Juli 2009)
Das Abziehbild hängt heute, neun Monate später (Freispruch 5. November 2008, nrk.) noch immer in der öffentlichen Telefonzelle der Straubingerstraße 1, 4600 Wels. Es klebt stark. Man kann es nur herunterkratzen, oder mit dem Kärcher hineinblasen. Am 16. Juli 2009 geht der Herausgeber höchstpersönlich „mit der Spachtel drüber“. Die Bilder werden abgeschabt. In Ermangelung eines Kärchers, mit dem man in die rechte Szene nicht oft genug hineinblasen kann.
Weil „Meinungsfreiheit“ wie es manche ausdeutschen, keine Meinungsfreiheit ist. Die Milchbubengesicher aus Wels müssen noch viel dazu lernen.
Marcus J. Oswald (Ressort: Freie Radikale, Revisionismus)
Rechtsextreme Neonazi-Geliebte und Anwältin Sylvia Stolz hat Zeit zum Nachdenken

Anwältin Sylvia Stolz, 46: Vollzog mit dem 73-jährigen Rechtsextremen Horst Mahler den Geschlechtsverkehr. Unterschrieb Gerichtseingaben mit Heil Hitler und sitzt nun selbst 39 Monate in Haft. (Foto: WWW)
(Wien, im Juni 2009) Der deutschen Justiz gelang mit der Anklage gegen die bald 46-jährige Anwältin (geboren 6. August 1963) Sylvia Stolz ein großer Schlag gegen der Rechtsextremismus.
Schlag gegen Extremismus
Schläge gegen die Wiederbetätiger funktionieren nicht anderes als gegen die Drogenkartelle, die ein ähnliches Opium wie die Neo- und Altnazis verbreiten: Man muss deren Geldflüsse durch Beschlagnahmen unterbinden und deren Anwälte „herausschießen“. Sylvia Stolz, die auf perverse Weise privat ihren Vaterkomplex auslebte und mit dem 73-jährigen Rechtsextremen Horst Mahler den Geschlechtsverkehr vollzog, indem sie Bett und Tisch mit ihm teilte, verlor nach dem Mannheimer Horst Zündel-Prozess ihre Lizenz. Die Gründe sind eindeutig.
Anwältin unterzeichnet mit „Heil Hitler“
Sie unterschrieb als Zündel-Anwältin eine Beschwerde an das Mannheimer Gericht, die zudem volksverhetzende Inhalte hatte, mit den Worten „Heil Hitler“. Der Briefkopf trug laut einhelligen Medienberichten die Zeile: „In Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich“. Das geschah nicht 1950, sondern: 2006. Zudem habe sie den Laienrichtern (Schöffen) bei einem Schuldspruch „die Todesstrafe wegen Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt. Solche Dinge geschehen in deutschen Gerichten zwei Mal: Einmal und nie wieder. Die Richter blieben wachsam und entzogen ihr sofort das Mandat. Sie wurde aus dem Prozess rund um den rabiaten Volksverhetzer Horst Zündel ausgeschlossen.
Sex mit Horst Mahler
In der Folge wurde am Landgericht Mannheim im März 2007 gegen die Münchner Anwältin eine Strafanklage erhoben. Faktenkreise: Volksverhetzung, Nötigung, versuchte Strafvereitelung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Strafprozess folgte am 15. November 2007. Ihr Verteidiger Ludwig Bock ist das, was man „einschlägig“ nennt. Laut einhelligen Medienberichten wurde er bereits einmal nach Volksverhetzung verurteilt, ist aber noch immer im Talar tätig. Er spielte das Spiel, das Rechtsextreme vor Gericht immer spielen: Man stützt sich auf das Argument der „Meinungsfreiheit“. Also auf jene angenommene Freiheit, auch den größten Unsinn auf tausenden Webseiten, Schriften, Ring- und Zitierkartellen und im Gerichtssaal hinausblasen zu dürfen. In Kreisen dieser Anwälte zählt es zum guten Ton, auch einmal aus „Mein Kampf“ zur Beweisführung zu zitieren.
Haft – 3 Jahre und 3 Monate (39 Monate)
Das Mannheimer Urteil gegen die rechtsextreme Anwältin Sylvia Stolz endete nicht günstig. Am 14. Januar 2008 fing sich Sylvia Stolz 3,5 Jahre Haft ein. Plus fünfjähriges Berufsverbot nach Ende der Haft. Sie ging in Berufung vor das deutsche Höchstgericht. Das Urteil wurde im Dezember 2008 in Teilen abgeändert und zur Verhandlung neu ausgeschrieben.
Zwei Tage Schlussplädoyer
Im Mai 2009 wurde der Prozess ein zweites Mal ausgetragen. Das Urteil lautet nun: 3 Jahre und 3 Monate Haft. Laut Medienberichten zeigte die neofaschistische Kampfdrohne aus München, die den Beruf des Anwaltsstandes für revisionistische Ideen missbraucht, sowohl beim ersten Prozess in Mannheim im Jänner 2008 als auch im Mai 2009 nach dem Urteil den verbotenen Hitler-Gruß. Für ihr Schlussplädoyer nahm sie sich zwei (!) Tage Zeit. Nun hat sie 39 Monate Zeit um Nachzudenken. Sie sitzt seit Mai 2009 in Haft. Bei Entlassung ist sie dann fast 50 und kein Schwanz dreht sich mehr nach ihr um. Was für ein Lebensentwurf!

Auch in Wien ist der Staatsanwaltschaft angeraten, die Neo- und Altnaziszene mit dem Kärcher zu beseitigen. (Foto: Kärcher)
Schauplatz Österreich
Der Staat kann nur so reagieren: Mit dem Kärcher hineinblasen in die rechtsextreme Szene. Die Protagonisten unerschrocken ausschalten, danach die Anwälte. Schauplatz Österreich: Das Problem Herbert Schaller löst sich altersbedingt und bioglogisch von selbst. Er ist 87, wenngleich noch fit, wie sich vorige Woche am Trottoir (Achtung: kein deutsches Hauptwort!) vor dem Landesgericht Wien zeigte. Rassist Alfred Nechvatal ist 73, Wolfgang Fröhlich knapp 60, Gottfried Divos, der ein Webforum mit verhetzenden Inhalten moderiert, 50. Gerd Honsik ist 67 und schon in Haft (fünf Jahre). Gegen diese Personen liefen und laufen kleinere und größere Ermittlungen wegen verhetzenden Inhalten. Manche andere „alten Herren“ der Burschenschaften, die sich öffentlich diskret zurückhalten (was gut ist) und sich auf ihren Burgen und Landsitzen verkriechen, sind: alt.
Auf Anwaltseite ist nach dem biologischen Ableben des Herbert Schaller am rechtsextremen Rand in Österreich kein Ersatz in Sicht. Dann wird auch das Publikum müde und pilgert nicht mehr in die Gerichtssäle. Schaller spricht für seine „Zielgruppe“ immer „am Schönsten“. Fähiger Nachwuchs ist nicht in Sicht. Das Problem mit dem Holocaust-Leugnen löst sich auf natürliche Weise. Auf eine Anklage gegen Herbert Schaller wegen zahlreicher Wiederbetätigungen im Rahmen des Gerd Honsik-Prozesses zu Wien wartet dieses Journal geduldig, aber gespannt. Es geht nur mit dem Kärcher. Etwas anderes versteht diese Randgruppe der Gesellschaft, die man braune Sauce nennt, nicht.
Marcus J. Oswald (Ressort: Freie Radikale, Revisionismus)
Gerd Honsik-Prozess Teil 1 – Fünf Jahre Haft (6.187 Wörter)

Der Verteidiger des Neonazis Gerd Honsik, Herbert Schaller, 87, scheiterte mit seinen Anträgen durch die Bank.
(Foto: B&G)
(LG Wien, am 27. April 2009) Die Fakten zuerst: Gerd Honsik, 68, ein Mann, der von sich in seinem 17-minütigen Schlussplädoyer sagt, „dass ich nichts mehr zu verlieren habe, da die Lebenserwartung 78 Jahre ist“, hat alles verloren. Gemäß § 33 Absatz 1 Mediengesetz werden alle Exemplare der prozessgegenständlichen Zeitschrift „HALT“ eingezogen. Ferner hat er die Prozesskosten des dreitägigen Geschworenengerichtsprozesses zu zahlen. Und drittens, geht er bis 5. März 2014 in Haft. Fünf Jahre lautet das Urteil. Positiv für ihn: Die Untersuchungshaft seit 5. März 2009 wird ihm „angerechnet“.
Das ist nicht alles. In etwa einem halben Jahr ist er am Oberlandesgericht, da der Staatsanwalt gegen die Strafhöhe in Berufung geht. Die Strafhöhe wird am 27. April 2009 vom Wiener Richtersenat (Vorsitz: Böhm) sehr geschickt bemessen. Spürbar, aber nicht so, dass am Oberlandesgericht ein Erdrutsch stattfinden könnte (siehe Irving von 36 auf 14 Monate). Das Erstgericht wahrt die Mitte und läßt es dem Obergericht offen, rechtspolitisch aufzustocken. Auf die beantragte „besondere Gefährlichkeit“ (tatsächliches Strafmaß 10 – 20 Jahre) läßt sich das Erstgericht nicht ein, denn das Risiko besteht, dass das Urteil abstürzt (siehe Schimanek von 15 auf 8 Jahre). Das letzte Wort hat also das OLG Wien. Das Erstgericht rechnet in der Strafbemessung sicher auch ein, dass noch ein zweiter Prozess fast gleichen Prozessinhalts folgt (gegen die Honsik-Bücher), in dem die Themen die gleichen sind (Gaskammernlüge, Geschichtsfälschung). Letztlich orientiert man sich in der Strafbemessung am 27. April 2009 auch an jüngsten, deutschen Urteilen, in denen germanische Gesinnungsfreunde und Wortführer meist mit fünf bis sechs Jahren unbedingter Haft von Berufsrichtern abgeurteilt werden (zuletzt Mannheim, München, Potsdam).
Teil eins der Honsik-Prozesse (gegen Zeitschrift HALT – 1987-2003) ist also abgeschlossen. In etwa einem Jahr folgt der Honsik-Prozess Teil zwei, in dem die beiden Bücher „Schelm und Scheusal“ (gegen Simon Wiesenthal) und „Rassismus legal? Der Juden Drittes Reich“ alleiniges Prozessthema sind. Die Bücher erschienen 1993 und 2005. Auch dann wird wieder Vertrauensverteidiger Herbert Schaller an der Seite sein.
Schuldspruch um 20 Uhr 37
Der dritte Prozesstag zieht sich hin. Um 14 Uhr präsentiert der Richtersenat die 21 Fragen an die Geschworenen. Um 14 Uhr 30 beginnen die Plädoyers. Der Staatsanwalt spricht exakt 15 Minuten. Konfliktverteidiger Herbert Schaller disputiert und doziert (oft weit vom Prozessthema entfernt) exakt 66 Minuten. Der Angeklagte versucht stehend die Sache mit einem 17-minütigen Schlussvortrag für sich zu drehen. Um 15 Uhr 55 ziehen sich die Geschworenen (fünf Frauen, drei Männer) zurück. Um 20 Uhr 31 präsentieren die Geschworenen ihr Ergebnis: Sie beantworten 21 Fragen mit 8:0 gegen den Angeklagten. Mittlerweile stehen acht Justizwachebeamte im Saal 303 des Landesgerichtes Wien, da man von einer zweistelligen Haftstrafe ausgeht. Um 20 Uhr 37 wird das Urteil im ersten Honsik-Prozess verkündet: Fünf Jahre unbedingte Haft.

Aus den Rechtfertigungen Gerd Honsiks geht hervor: Der Zweite Weltkrieg war ein Präventivschlag gegen den angeblichen Angriffskrieg Stalins. Das ist die Argumentationslinie Gerd Honsiks an drei Wiener Prozesstagen.
Zum Beweis wird sogar Hugo Portisch als Zeuge beantragt, was das Gericht jedoch ablehnt. (Foto: B&G)

Der Staatsanwalt Stefan Apostol bleibt stets an den Fakten und argumentiert sachlich. Die besondere Gefährlichkeit bringt er nicht durch, daher bleibt der Strafrahmen bei einem bis zehn Jahren. (Foto: B&G)
„Betätige mich historisch“
Richter, einmal durch den Wortschwall verwirrt: „Jetzt sind wir bei – „Morgenthau-Plan“…Wenn Sie beweisen wollen, dass die alliierte Besatzung eine größere Qual war als die nationalsozialistischen Angriffskriege, lasse ich diese Frage nicht zu.“ Angeklagter: „Ich bin ja kein Historiker, aber ich betätige mich historisch.“
Gerd Honsik ist wie ein Kurpfuscher, der einem Patienten einredet, man könne Knochenkrebs mit Teebaumöl heilen. Er hat wenig Ahnung, sich Halbwissen aus Randquellen angelesen und dennoch seine Klientel. Da er als Außenseiter nie einen ernstzunehmenden Diskurs mit umfassend Gelehrten führte, weil er Zeitgeschichtsschreibung mit Zeitgeschichtsdichtung verwechselt, und niemand gesteigerten Wert darauf legt, mit ihm Diskurs zu halten, sucht er Kontakt zu den Gelehrten via Gerichtssaal. Seine Methode ist immer dieselbe: Er wirft ein Thema auf und liest Quellen aus irgendwelchen Büchern vor. Dann will er die Buchauten als Erkundungszeugen im Gerichtssaal vorladen. So entsteht eine Zitierorgie, die nur dazu dient, dass am Ende des Tages sein Verteidiger ein Duzend Zeugen beantragt. Diese, zu denen es bereits mundgerechte Leseproben gab. Das endlose Zitieren aus Büchern treibt Blüten. Den Vogel schießt am Ende des dritten Prozesstages Verteidiger Schaller ab, indem er allen Ernstes das Gericht zuzuhören zwingt, wenn er – wie immer stehend – aus dem Konversationslexikon „Brockhaus“ (!) den Eintrag „Lüge“ vorliest. Zu welchem Beweis versteht keiner.
Russlandfeldzug der Worte
Honsik versteht es, Themen breit zu treten. Es ist kein einfaches, schlankes Erörtern einer wissenschaftlichen Frage, sondern ein Russlandfeldzug der Worte. Immer braucht er für seine obskuren „HALT“-Beiträge eine Garnison an Buchautoren, die oft sogar einen militärischen Titel haben. Zivile Wissenschaft sieht anders aus, aber mit dieser hat der selbsternannte „Historiker“, der keiner ist, wenig Kontakt. Daher werden Generäle zitiert und Admiräle, Frontkämpfer und „objektive Zeitzeugen“.
Der Angeklagtentisch (zugleich: Zeugentisch) sieht aus wie in einer Leihbibliotkek. Fast fünfzehn Bücher (darunter kein Gesetzesbuch) stapeln sich. Romane, Sachbücher, historische Nachschlagewerke. Das ist ausnahmsweise geduldet, da Gerd Honsik der Einzige ist, der hinter Tisch und Mikrophon in seinem dreitägigen Verfahren Platz nimmt. Er ist „Hitlers letzter Mann“ (c/Wolfgang Höllriegl). Sonst kommt niemand. Auch kein Zeuge. Die Revisionistenszene will es so: „Der Zeugenbeweis ist immer schwächer als der Sachbeweis“ wird zu Mittag des dritten Prozesstages Verteidiger Schaller einen Artikel aus der Zeitschrift „GEO“ (!) zitieren und dem Gericht vorlegen. Schaller, der seit 1948, also seit 61 (!) Jahren am Landesgericht Wien tätig ist, versucht mit einem populärwissenschaftlichen Artikel zu punkten.
Bilbliografie- und Quellenkunde
Honsik ist seit Herbst 2007 Stammkunde der 16.500 Titel umfassenden Bücherei der Justizanstalt Josefstadt. Auf der Zelle liest er „Hugo Portisch“ (Österreich III), ließ er schon am zweiten Prozesstag wissen. Auf seinem Zeugentisch liegt auch die Simon Wiesenthal-Autobiografie „Recht, nicht Rache“. Man merkt, es geht um „Quellen“. „Zitieren Sie die Quelle nachher“, sagt Richter Andreas Böhm einmal, leicht genervt, denn Honsik erläutert die Quelle abendfüllend, ehe er zu lesen beginnt. Man wähnt sich phasenweise in einem Zeitgeschichte-Kurs auf der Volkshochschule. „Hätte er einen anderen Richter, etwa den Zeilinger“, sagt ein Kiebitz in der Mittagspause, „der wäre g’foarn von der ersten Minute mit ihm. Da gäb’s keine stundenlangen Lesungen.“

In seiner Verteidigung legt Herbert Schaller großen Wert darauf, dass die Auslieferung aus Spanien nicht korrekt war. Er verdächtigt Ariel Muzicant, den er Musicant schreibt, persönlich, in Spanien interveniert zu haben. Schaller glaubt - und sagt das auch den Geschworenen im Schlussvortrag -, dass das gesamte Verfahren gegen Honsik nichtig ist. Er hat auch eine Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes an den OGH geschickt, von der er sich viel erwartet. Hier ein Blick in seinen Verteidigungstext. (Foto: B&G)
Insoweit ist die Kritik an der Wiener Prozessführung unberechtigt. Sie ist mehr als geduldig. Vielmehr nutzen beide, sowohl der Angeklagte Honsik und sein Verteidiger Schaller, das Gericht als politische Schaubühne. Die Kritik aus bestimmter Ecke, dass der Prozess ein „Schauprozess“ sei, geht ins Leere. Die Show wird von Honsik selbst inszeniert. Er macht das Gericht, die Claqueure im Rücken, zu seinem Publikum, hält Thomas Bernhardsche Monologe und degradiert die Richter zum Stichwortgeber. David Irving schaffte das 2006 nicht. Wohl wollte er im Großen Schwurgerichtssaal damals auch den Vorsitzenden Peter Liebetreu davon überzeugen, dass Adolf Hitler kein Papier für die „Endlösung“ unterschrieben hat und daher die jüdische Bevölkerung gar nicht ins Gas geschickt haben kann. Der alte Spleen der Revisionistenzirkel ist, dass sie rund um dieses offenbar nicht vorhandene, unterschriebene Führer-Papier einen Tanz machen wie um den Heiligen Gral. Gerd Honsik gibt sich am 27. April 2009 anspruchsloser. Er sagt zu Richter Böhm, ungefragt, dafür wörtlich: „Hitler war nicht die treibende Kraft.“
Führer mit Führungsschwäche
Womit man wieder im Einführungskurs auf der Volkshochschule ist.
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Am Ende der dreitägigen Einvernahme (20. April 2009, 24. April 2009 und 27. April 2009) des einzigen Angeklagten und einzigen Zeugen in diesem Verfahren, Gerd Honsik, bringt die Verteidigung eine Fülle von Anträgen vor. Je nachdem, wie man es zählt, Hauptpunkte und Unterpunkte separat oder verschachtelt, handelt es sich um gut 40 Themen und Thesen, die zur weiteren Erörterung angeschnitten werden. Der Verteidiger Herbert Schaller diktiert langsam und im Stehen über 50 Minuten lang vom Blatt ins Protokoll.
Beweisanträge des Verteidigers (Wortlaut; grammatikalische Schwächen basieren auf dem gesprochenen Wort):
(1. fehlt hier im Bericht wegen Abwesenheit des Berichterstatters)
2. „Günther Rehak (1060 Wien), zum Beweise dessen, dass das Bekenntnis zum Deutschtum und speziell das Bekenntnis zum deutschen Volksstamm nicht typisch nationalsozialistisch ist, sondern quer durch die Parteien geht und insbesondere er, der Zeuge, sich als Marxist zum Deutschtum bekennt.“
3. „Univ. Prof. Gerhard Jagschitz (Wien), zum Beweise dessen, dass in der NS-Zeit politische Gefangene wie zum Beispiel der Altbundeskanzler Dr. Kurt Schuschnigg im Konzentrationslager eine Sonderbehandlung im Sinne einer Begünstigung erhalten haben, b., dass in Mauthausen eine Gaskammer nicht in Betrieb war, und c., dass Hitler nicht der Motor des Holocaust war.“
4. „Em. Univ- Prof. Erika Weinzierl (Wien), zum Beweise dessen, dass nach der offiziellen Zeitgeschichte der Genozid an den Juden weder in Mauthausen, noch in Dachau, sondern im Osten stattgefunden habe – als damalige Lehrmeinung.“
5. „Dr. Brigitte Bailer, DÖW/Dokumentationsarchiv (Wien), zum Beweise dessen, dass die den Besuchern im KZ Auschwitz gezeigte Gaskammer in ihrem derzeitigen Zustand, beziehungsweise schon in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts, eine Attrappe ist.“
6. „Univ. Doz. Dr. Heinz Magenheimer (Wien), zum Beweise dessen, dass der Angriff des Deutschen Reiches auf die Sowjetunion ein Präventivschlag war, sowie dass der systematische Aufmarsch der Sowjetunion an der Demarkationslinie schon zu einer Zeit begonnen hatte, als Deutschland ganz schwache Kräfte im Osten hatte und im Sommer 1940, nach dem Frankreichfeldzug, das Heer sogar verringert worden war.“
7. „Ariel Muzicant per Adresse Columbus Immobilienvermittlung (1010 Wien), zum Beweise dessen, dass der Zeuge auf die von Spanien zunächst abgelehnte, letztlich aber erfolgte Auslieferung und Überstellung des Angeklagten nach Österreich durch seine Intervention beim Spanischen Ministerpräsidenten und beim Spanischen Minister für Inneres und Justiz entscheidend eingewirkt hat.“
8. „Dr. Hugo Portisch per Adresse (1030 Wien) zum Beweise dessen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Österreicher nicht 1945, sondern erst 1955 als befreit gefühlt hat. Und, dass es die vom Angeklagten in den diesbezüglichen Fakten angeführten Verbrechen des Antifaschismus tatsächlich gegeben hat.“
9. „Ing. Emil Lachout per Adresse (1100 Wien), zum Beweise dessen, dass der Zeuge die im HALT 58 angegebenen wechselnden Lagebezeichnungen der dortigen Gaskammer aus Originalquellen, die dort genannt sind, geschöpft und dem Angeklagten seinerzeit bekannt gegeben hatte.“
10. „Ladung und Einvernahme des sachverständigen Zeugen Dr. Adrian Hollaender (1190 Wien) zum Beweise dessen, a. dass eine notorische Tatsache nur eine Meinung beziehungsweise Überzeugung von einer Tatsache ist, b. dass im Falle der Annahme einer notorischen Tatsache der Gegenbeweis immer zulässig ist. c. dass die Meinung eines Angeklagten über die Existenz oder Nichtexistenz von NS-Massenmorden und Gaskammern niemals notorisch sein kann. d. dass Lügen, nicht gleich Leugnen, mit bedingtem Vorsatz rechtlich nicht möglich ist. e. dass die besondere Gefährlichkeit eines mit einer gewaltfreien Meinungsäußerung Angeklagten nur dann gerechtfertigt in eine Anklage aufgenommen werden kann, wenn dafür ein Sachbeweis vorliegt. In diesem Zusammenhang wird auch die Verlesung des von Dr. Hollaender erstattete Rechtsgutachten beantragt, welches dem Gericht schon vorgelegt worden ist.“
11. „Die Vorführung einer DVD des spanischen Fernsehens zum weiteren Beweise dessen, dass der Angeklagte kein Rassist ist und auch für seinen Leumund. Inhalt der DVD ist eine Lebensrettungsaktion des Angeklagten an einem Immigranten in Spanien.“
12. „Die Verlesung einzelner Schriftstücke und zwar: 1. dass die Strafbestimmungen im § 3 g Verbotsgesetz von größter Unbestimmtheit, von uferloser Weite, ohne Tatbild und ohne rechtsstaatliche Garantie sind, woraus sich in der Anwendung dieser Bestimmung Probleme ergeben, die in der Rechtswissenschaft öffentlich diskutiert werden, sodass dadurch der Verteidigung und den Geschworenen die Rechtsbelehrungen vorenthalten werden – und daher den Geschworenen zugänglich gemacht werden müssten. 2. Die vorgelegte Parlamentarische Anfragebeantwortung zum Beweise dessen, dass die §§ 3 g und 3 h Grundwerten der österreichischen Verfassung und den Menschenrechten widersprechen. 3. Verlesung der beiden vorgelegten Artikel aus „Die Presse“ zum Beweise dessen, dass Rechtsstaatswidrigkeit der genannten Paragrafen zum Verbotsgesetz auch in der den Nationalsozialismus strikte ablehnenden Medienlandschaft schon als abschaffungsbedürftig gelten. 4. Verlesung der beiden Artikel der „Wiener Zeitung“ zum Beweise dessen, dass die Koalitionsparteien während der Besatzungszeit die Abschaffung des Verbotsgesetzes gefordert, beziehungsweise vertreten hatten. 5. Verlesung des vorgelegten Justizausschussberichtes zur Verbotsgesetznovelle 1992, zum Beweise dessen, 5a. dass nach Auffassung des Gesetzgebers des § 3 h Verbotsgesetz die Existenz von NS-Massenmord-Gaskammern ausdrücklich nur als eine historisch notorische Tatsache, also nur eine Überzeugung und Meinung hierüber ist, 5b. dass beim Delikt nach § 3 h ein Vorsatz von Betätigung im nationalsozialistischen Sinne nicht erforderlich ist, 5c. dass die Meinung, es habe Gaskammern nicht gegeben, nach dem Verbotsgesetz in Österreich nicht nur nicht verboten ist, sondern im kleinen Kreis bis zu 9 Personen sogar geäußert werden kann.“
(13., 14. fehlen in Mitschrift)
15. „Die Verlesung folgender Urkunden: a. Auszug aus dem Weltmenschenrechtspakt. b. Auszug aus Artikel „Die Presse„, 25. April 2009, zum Beweise dafür, dass die Ablehnung einer übermäßigen Zuwanderung von Ausländern nach Österreich keineswegs nationalsozialistisches Gedankengut ist, möglicherweise dem rechten Gedankengut zugeordnet werden kann, dass es aber mit nationalsozialistischem Gedankengut nichts zu tun hat.“
16. „Die Verlesung von Auszügen aus österreichischem Strafrecht, StPO, von Maierhofer/Hollaender sowie Auszug aus die „Revision in Strafsachen“ von Werner Sarstedt und Rainer Hamm zum Beweise dessen, dass die Notorität, also dass eine notorische Tatsache nur eine Meinung über Tatsachen ist, die oftmals richtig, aber auch falsch sein kann.“
17. „Die Verlesung von Auszügen nachstehender Bücher von Ernst Nolte, Arno J. Mayer und von Adalbert Rückerl je zum Beweise dafür, dass bisher in den Strafprozessen gegen Gaskammernmittäter nur personenbezogene Beweise aufgenommen worden sind, aber noch keine Sachbeweise, die möglich waren und es auch heute noch sind, und Verlesung dieser Auszüge.“
18. „Die Verlesung von Auszügen aus dem Etymologischen Wörterbuch und des „Großen Brockhaus“ je zum Stichwort „Lüge“, zum Beweise dessen, dass man Lügen nur absichtlich kann, der Leugner also etwas behauptet, von dessen Gegenteil er persönlich überzeugt ist.“
19. „Zum Beweise der Problematik mit Zeugenaussagen in Strafverfahren wird ein Auszug aus dem „GEO“ zum Beweise dessen vorgelegt, dass, wo immer es in Strafverfahren möglich ist, die Aufnahme von Sachbeweisen unerlässlich ist.“
20. „Zum Anklagepunkt, der Mord an Juden im Zweiten Weltkrieg sei auf einem Plan Hitlers beruht – Verlesung eines Auszuges aus dem Buch des Autors Roaber (Name akustisch, Anm. B&G) zum Beweise dessen, dass in der Nicht-NS-freundlichen Öffentlichkeit bei Historikern ein solcher Plan in Frage gestellt wird.“ (Richter Böhm unterbricht, diktiert in Protokoll: „Der Verteidiger wird aufgefordert, in der Anklageschrift die Stelle zu benennen, wo es um einen Plan Hitlers bezüglich der im Zweiten Weltkrieg ermordeten Juden geht.“)
21. „Verlesung der „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 4. Februar 2006 und eines DÖW-Artikels über den Leuchter-Bericht, zum Beweise dessen, dass der Angeklagte mit Recht zu seiner Verantwortung von nachträglichen Veränderungen an Gestellen vorgebracht hat, an welchen sich Gaskammern befunden haben sollen.“
22. „Verlesung des Amtszeugnisses über Ing. Lachout von 1994 über die Einstellung des Faktums über die Fälschung von Beweisen, die ihm vorgeworfen wurde.“
23. „Verlesung der Einstellung des Strafverfahrens gegen Dipl. Ing. Walter Lüftel aus 8. Juni 1994 wegen Gutachtenserstellung.“
24. „Verlesung eines Artikels aus der „Wiener Zeitung“ über den Druck, der nicht nur von Seiten der Medien, sondern auch von politischen Parteien und maßgeblichen Abgeordneten dieser Parteien gegen Berufsrichter erhoben wurde im Fall David Irving, der völlig ungerechtfertigt war.“
Der Verteidiger hält um 12 Uhr 40 des 27. April 2009 fest, welches Ziel er verfolgt. Seine Worte zum Richter, bevor es in die einstündige Mittagspause geht:
„Alle diese Beweisanträge werden damit begründet, dass sie zu wesentlichen Vorwürfen der Anklageschrift gestellt werden und eine wichtige Grundlage für die vollständige heutige Situation, die im Rechtsstaat Österreich, Gedankenstrich, auch angesichts des Verbotsgesetzes – herrscht. Und auch zum Beweise dessen, dass der Angeklagte Gerd Honsik mit keiner seiner Veröffentlichungen jemals gelogen hat, sondern von der Richtigkeit seiner Ausführungen in jedem Fall vollkommen überzeugt war.“

Richter Andreas Böhm weist alle Anträge der Verteidigung ab.
Richter lehnt alle Beweisanträge ab
Der vorsitzende Richter Böhm weist nach der Mittagspause um 13 Uhr 40 alle Anträge ab, weil sie sich auf Details beziehen und für den Prozessgegenstand irrelevant sind. Das große Familientreffen von Sympathisanten und die es werden sollen, findet nicht statt.
Beim Zeugen 1 (hier nicht im Protokoll, daher namentlich nicht bekannt) ginge es um ein „beantragtes Wiederaufnahmeverfahren“. Für das gegenständliche Verfahren „ist das irrelevant“. Der Zeuge Günther Rehak (pensionierter Sektionschef im Bundeskanzleramt) wird abgelehnt, weil es, so der Richter, „unbestrittene Tatsache ist, dass ein bloßes Bekenntnis zum Deutschtum allein noch keine nationalsozialistische Wiederbetätigung ist.“ Diesen Zeugen hätte sich Honsik quasi als Vergleichsgewährsmann gewünscht, da er sich selbst einmal am zweiten Prozesstag als „Sozialist oder Sozialdemokrat“ bezeichnete.
Der Antrag auf Einvernahme des Zeugen Jagschitz wird abgewiesen, da es fest steht, dass „der Zweite Weltkrieg auch im Rahmen des Überfalls auf die Sowjetunion ein Angriffskrieg seitens des Dritten Reiches war.“
Die Einvernahme der Zeugin Weinzierl wird abgelehnt, „weil es unbestritten ist, dass der Großteil der Konzentrationslager eine Gaskammer hat“. Damit wird der Detailreiterei der Revisionisten, die zwischen guten und schlechten Konzentrationslagern nivellieren, eine klare Absage erteilt.
Die Einvernahme des Zeugen Hollaender und die Verlesung seines Rechtsgutachtens wird abgewiesen, „weil es sich dabei um Ausführung einer rechtlichen Beurteilung handelt, welche das Gericht und die Geschworenen vornehmen müssen.“ Der 38-jährige „Krone„-Kolumnist und Sohn des Wiener Staatoperndirektors, der kürzlich in eine Titel-Affäre verwickelt wurde (er sollte sich nicht „außerordentlicher Professor“ nennen, wenn er keiner ist), schrieb offenbar ein Honsik-freundliches Gutachten. Er bekommt keinen Gala-Auftritt. Der Richter betont: „Es steht dem Verteidiger aber ausdrücklich frei, diese rechtlichen Überlegungen in sein Schlussplädoyer einfließen zu lassen.“
Ariel Muzicant wird nicht als Zeuge der Verteidigung zugelassen, „der Antrag auf Einvernahme des Zeugen Ariel Muzicant wird abgewiesen, da die Frage, ob er für die Auslieferung des Gerd Honsik aus Spanien in irgendeiner Weise interveniert hat, völlig irrelevant für die Schuld- und Straffrage im gegenständlichen Prozess ist.“
Auch „der Antrag auf Einvernahme des Zeugen Portisch wird abgewiesen, da es fest steht, dass sich große Teile der österreichischen Bevölkerung tatsächlich erst 1955 endgültig befreit gefühlt hat.“
Die einschlägigen „Bekannten“ wie Lachout und Lüftel hätten wahrscheinlich gern den Leumundszeugen gegeben. Sie dürfen aber zu Hause bleiben: „Der Ingenieur Emil Lachout wird abgewiesen aus gleichen Gründen wie Herr Lüftel.“ Hohe Einschlägigkeit ist der unausgesprochene Grund. Abgewiesen wird auch die Vorlesung diversester Aktenzettel aus deren Aktensilos von den Jahren 1994 fortfolgend bis zu deren Ableben.
Die Vorführung der DVD aus dem spanischen Fernsehen wird abgewiesen, „weil nicht ersichtlich ist, dass der Umstand, dass Herr Honsik irgendeinem Migranten in Spanien das Leben gerettet hat, irgendwelche Rückschlüsse auf den Prozess haben soll.“ Auch Zeitungen werden nicht verlesen, die passende politische Leitartikel enthalten. (Wiener Zeitung contra Verbotsgesetz – samt Gastkommentar von Herbert Schaller; Die Presse kritisch zum Ausländerthema).
Der Filetstück in jedem Revisionistenprozess ist der „Plan Hitlers„, der gern kleingeredet wird. Richter Böhm: „Die Verlesung vom Plan Hitlers, ob er jetzt den Holocaust geplant hat, wird abgewiesen. Das in Abrede zu stellen, wäre Leugnung der Gewaltverbrechen der Nationalsozialisten.“
Zur Causa Irving (2006) wird in diesem Prozess rein gar nichts gesagt, weil es „nicht prozessrelevant“ ist. Leitartikel in Wiener Zeitung etwa, die damals „politischen Druck auf Richter“ mutmaßten, sind ebenso nicht prozessgegenständlich, daher wird auch nicht verlesen, was Herr Andreas Unterberger, der Chefredakteur der Wiener Zeitung, damals orakelte. Richter Böhm: „In diesem Verfahren ist nicht einmal der Hauch eines Druckes auf Richter seitens der Politik zu spüren.“
21 Fragen an die Geschworenen
Der Dreiersenat hat 21 Fragen formuliert. Jede Hauptfrage hat einen Kernsatz (Formel), der sich durch alle Fragen wie ein roter Leitfaden zieht und auf die einzelnen Anklagepunkte bezieht. Die Fragen werden am 27. April 2009 um 14 Uhr im Saal 303 13 Minuten lang der Öffentlichkeit vorgelesen.
1. Frage im Honsik-Prozess bezieht sich auf Faktum I.1. der Anklageschrift und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden, und die SS einseitig propagandistisch, entgegen historisch feststehenden Tatsachen, eine historische Würdigung erfährt, oder er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
2. Frage bezieht sich auf Faktum I.2. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
3. Frage bezieht sich auf Faktum I.3. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden und als Grund für den postulierten ‘Gasbetrug’ als unberechtigt dargestellte Wiedergutmachungsforderungen von Holocaustüberlebenden sowie von den Aliierten betriebene antideutsche Kriegspropaganda angeführt werden und ein dessen Verantwortung für die NS-Verbrechen gänzlich negierendes Bekenntnis zu den Leistungen Adolf Hitlers abgegeben wird, beziehungsweise dessen Leistungen und die seines Regimes einseitig vorteilhaft dargestellt werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
4. Frage bezieht sich auf Faktum I.4. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden und als Grund für den postulierten ‘Gasbetrug’ als unberechtigt dargestellte Wiedergutmachungsforderungen von Holocaustüberlebenden sowie von den Aliierten betriebene antideutsche Kriegspropaganda angeführt werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
5. Frage bezieht sich auf Faktum I.5. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
6. Frage bezieht sich auf Faktum I.7. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden, in Anlehnung an den mittlerweile in Österreich rassistischen Parolen zum Ausdruck gebrachten Dialogen Rassismus und Volksbegriff des Nationalsozialismus und in Anlehnung an den von diesem propagierten Antisemitismus, in dem ein auf die Vernichtung des deutschen Volkes gerichtetes verbrecherisch-jüdisches Machtstreben postuliert wird und ein einseitig-verherrlichendes, dessen Verantwortung für die NS-Verbrechen gänzlich negierendes Bekenntnis zur Person Adolf Hitler abgegeben wird, beziehungsweise dessen Leistungen und die seines Regimes einseitig vorteilhaft dargestellt werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
7. Frage bezieht sich auf Faktum I.8. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden und der deutsche Angriffskrieg und die Kriegsführung im Zweiten Weltkrieg propagandistisch einseitig, historischen Tatsachen widersprechend, als Heldenkampf, Abwehrkampf, beziehungsweise gerechtfertigter Präventivkrieg verherrlicht wird, und ein einseitig-verherrlichendes, dessen Verantwortung für die NS-Verbrechen gänzlich negierendes Bekenntnis zur Person Adolf Hitler abgegeben wird, beziehungsweise dessen Leistungen und die seines Regimes einseitig vorteilhaft dargestellt werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
8. Frage bezieht sich auf Faktum I.9. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden und Überlebende des Holocaust in einer die Menschenwürde verletztenden Weise verächtlich gemacht werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
9. Frage bezieht sich auf Faktum I.10. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden und beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
10. Frage bezieht sich auf Faktum I.11. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden und der in Konzentrationslagern betriebene Holocaust lächerlich gemacht beziehungsweise die Gewaltmaßnahmen lächerlich gemacht werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
11. Frage bezieht sich auf Faktum I.12. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden und in welchen ein einseitig-verherrlichendes, dessen Verantwortung für die NS-Verbrechen gänzlich negierendes Bekenntnis zur Person Adolf Hitler abgegeben wird, beziehungsweise dessen Leistungen und die seines Regimes einseitig vorteilhaft dargestellt werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
12. Frage bezieht sich auf Faktum I.13. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden und ein einseitig-verherrlichendes, dessen Verantwortung für die NS-Verbrechen gänzlich negierendes Bekenntnis zur Person Adolf Hitler abgegeben wird, beziehungsweise dessen Leistungen und die seines Regimes einseitig vorteilhaft dargestellt werden und unter einem propagierten Begriff des Deutschtums die Eigenstaaatlichkeit Österreichs abgelehnt, beziehungsweise das Anschlussverbot und das Selbstbestimmungsrecht beseitigt wird, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
13. Frage bezieht sich auf Faktum I.14. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden und die Realität einseitig propagandistisch, entgegen historisch feststehender Tatsachen, eine glorifizierende Würdigung erfährt, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
14. Frage bezieht sich auf Faktum I.15. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
15. Frage bezieht sich auf Faktum I.16. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden und als Grund für den postulierten ‘Gasbetrug’ als unberechtigt dargestellte Wiedergutmachungsforderungen von Holocaustüberlebenden sowie von den Aliierten betriebene antideutsche Kriegspropaganda angeführt werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
16. Frage bezieht sich auf Faktum I.17. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden und als Grund für den postulierten ‘Gasbetrug’ als unberechtigt dargestellte Wiedergutmachungsforderungen von Holocaustüberlebenden sowie von den Aliierten betriebene antideutsche Kriegspropaganda angeführt werden und der deutsche Angriffskrieg und die Kriegsführung im Zweiten Weltkrieg propagandistisch einseitig, historischen Tatsachen widersprechend, als Heldenkampf, Abwehrkampf, beziehungsweise gerechtfertigter Präventivkrieg verherrlicht wird, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
17. Frage bezieht sich auf Faktum I.18. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen der deutsche Angriffskrieg und die Kriegsführung im Zweiten Weltkrieg propagandistisch einseitig, historischen Tatsachen widersprechend, als Heldenkampf, Abwehrkampf, beziehungsweise gerechtfertigter Präventivkrieg verherrlicht wird, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
18. Frage bezieht sich auf Faktum I.20. (Artikel „Frauen an die Front“) und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen ein einseitig-verherrlichendes, dessen Verantwortung für die NS-Verbrechen gänzlich negierendes Bekenntnis zur Person Adolf Hitler abgegeben wird, beziehungsweise dessen Leistungen und die seines Regimes einseitig vorteilhaft dargestellt werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
19. Frage bezieht sich auf Faktum I.21. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen der deutsche Angriffskrieg und die Kriegsführung im Zweiten Weltkrieg propagandistisch einseitig, historischen Tatsachen widersprechend, als Heldenkampf, Abwehrkampf, beziehungsweise gerechtfertigter Präventivkrieg verherrlicht wird, und ein einseitig-verherrlichendes, dessen Verantwortung für die NS-Verbrechen gänzlich negierendes Bekenntnis zur Person Adolf Hitler abgegeben wird, beziehungsweise dessen Leistungen und die seines Regimes einseitig vorteilhaft dargestellt werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
20. Frage bezieht sich auf Faktum I.22. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, „in welchen die nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen in Form einer planmäßigen Vernichtung von bestimmten Gruppen in Konzentrationslagern auch unter Verwendung von Giftgas geleugnet und als lügenhafte Propaganda dargestellt werden und der in Konzentrationslagern betriebene Holocaust und dessen Opfer beziehungsweise Insassen von Konzentrationslagern lächerlich gemacht beziehungsweise die Gewaltmaßnahmen lächerlich gemacht werden, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
21. Frage bezieht sich auf Faktum I.23. und lautet: Hat der Angeklagte Schriften verbreitet, in denen „in Anlehnung an den mittlerweile in Österreich rassistischen Parolen zum Ausdruck gebrachten Dialogen Rassismus und Volksbegriff des Nationalsozialismus und in Anlehnung an den von diesem propagierten Antisemitismus, in dem ein auf die Vernichtung des deutschen Volkes gerichtetes verbrecherisch-jüdisches Machtstreben postuliert wird, beziehungsweise er sich mit Autoren, die diese Ansicht vertreten, identifiziert?“
Eingeschobene Besprechungspause
Nachdem Richter Böhm diese Fragen vorgelesen hat, verlangt Verteidiger Schaller eine Pause, um die Fragen mit Honsik zu besprechen. Der Richter wundert sich und frägt nach, warum. Schaller: „Damit wir dieser Fragen besprechen können. Wir haben ganz andere Anträge gestellt.“ Richter: „Das Beweisverfahren ist abgeschlossen!“ Schaller: „Aber ich muss mich doch mit Herrn Honsik besprechen können, wie wir auf diesen Fragenkatalog reagieren und, was wir beantragen.“ Richter: „Was wollen Sie noch beantragen? Dazu hatten sie drei Tage Zeit!“ Schließlich gewährt der Richter 15 Minuten Pause. Der Angeklagte setzt sich neben seinen Verteidiger, beide vertiefen sich in die Papiere. Die Richter gehen ins Hinterzimmer und vertreten sich die Beine. Weitere Anträge kommen nach dieser erzwungenen „Besprechungspause“ dann nicht. Die Plädoyers der Prozessgegner können beginnen. Die Uhr zeigt 14 Uhr 30 des 27. April 2009.

Staatsanwalt Apostol hält 15-minütigen Schlussvortrag.
Plädoyer des Staatsanwalts (Zusammenfassung)
Staatsanwalt Stefan Apostol beginnt seinen Anklagevortrag relativ unspektakulär. Er sagt: „Der beste Beweis für die Schuld des Angeklagten ist der Herr Honsik selber. Ich habe ihm heute im Zuge des Beweisverfahrens die Kardinalfrage gestellt, ob er sich vom Nationalsozialismus distanziert und seine Antwort war: Nein, ich distanziere mich nicht vom Nationalsozialismus.“
Der Staatsanwalt fragt sich in der Folge: „Wenn ich mich nicht vom Nationalsozialismus distanziere, wie kann das dann ein bloßes Bekenntnis zum Deutschtum sein?“ Apostol weist darauf hin, dass sich der Angeklagte sehr breit darstellen konnte. „Sämtliche Unterbrechungen kamen nur dann zu Stande, wenn er nicht zur Sache gesprochen hat.“ Zur Sache hat der HALT-Herausgeber „jede Menge gesagt.“ Apostol fasst zusammen, dass Honsik behauptet, dass es in Mauthausen „nur Schwerverbrecher und Einbrecher“ gegeben hat, oder in Treblinka „keine Gaskammern existiert“ hätten, oder „drei Millionen Juden das Maximum“ an Opfern seien, oder die „jüdische Weltverschwörung immer noch tatsächlich umgesetzt wird“, in Folge des „Calergi-Plan“ oder, wenn er behauptet, dass wir „auch heute noch als arische Rasse vermischt werden sollen, quasi als Sklavenrasse der Herrenrasse der Juden“. Diese Tatsachen „sind nicht bestreitbar“.
Notorisches Nivellieren
Der Staatsanwalt kritisiert die Art des Verteidigers, eine „Tatsache“ und eine „notorische Tatsache“ zu unterscheiden. Ferner weist der Staatsanwalt darauf hin, dass Honsik die Friedensverträge von Versailles als „Völkermorddiktate“ hinstellt. Apostol: „Wenn er gesagt hätte, die Verträge von St. Germain sind ein ungünstiges Verhandlungsergebnis, wäre das eine zulässige Kritik“, so der Staatsanwalt. Das macht er aber nicht: „Er stellt diese Verträge hin und sagt, diese sind viel schlimmer als der Holocaust. Das ist das Nivellieren, von dem die Staatsanwaltschaft spricht.“ Und das sei „tatbestandsmäßig“. Das Motto: Nivellieren meint, immer Kleinreden und gegeneinander Ausspielen. Gibt es in einem KZ keine Gaskammer, gibt es in keinem KZ eine Gaskammer. Sind Verträge schlecht, ist der Holocaust nicht so schlimm.
Apostol geht auf die Texte aus HALT nicht mehr näher ein. Sondern er zieht Rückschlüsse. „Er bestreitet nicht, dass er die Texte herausgegeben hat.“ „Die Texte sind so zu verstehen, wie sie abgefasst sind. Er bestreitet auch nicht, dass sie so gemeint waren.“ Wissenschafter ist Honsik keiner: „Das, was er gemacht hat, hat mit Wissenschaft nichts zu tun.“ Apostol: „Er plappert das nach, was ihm andere Pseudowissenschafter vorgeplappert haben wie ein Papagei. Der Angeklagte lässt dadurch das NS-Regime besser dastehen. Und daher fördert er das nationalsozialistische Gedankengut und betätigt sich wieder.“
„Papagei im Dienste des NS-Regimes“ (Apostol)
Nun wendet sich der Staatsanwalt direkt dem Angeklagten zu: „Dann setzt sich der Angeklagte hin und sagt, er ist ein Humanist. Sie sind Humanist? Dann muss ich schon sagen: Kein Rassist? Sie reden trotzdem von der Judenrasse als wären die Juden eine Rasse. Die Juden sind keine Rasse, sondern eine Religionsgemeinschaft. Wenn Sie die Juden rassisch abgrenzen wollen, werden Sie nicht weit kommen.“
Apostol weiter: „Sie sagen, Sie sind kein Antisemit? Gleichzeitig sagen Sie, es gibt eine jüdische Weltverschwörung und sie wird erst umgesetzt.“ Staatsanwalt spricht Klartext: „Auch das Gedicht, das Sie zum Beweis gebracht haben, dass Sie kein Antisemit sind. Das ist vom Versmaß nicht so schlecht, vom Inhalt schon wieder! Es sagt, so die letzte Formulierung: Es gibt auch gute Juden. Ja, warum unterscheiden Sie? Was sind denn gute Juden? Die, die nicht schlecht sind? Für Sie gibt es schlechte Juden? Sie unterscheiden zwischen denen, die das, was Sie propagieren, mittragen? Die sind die Guten und die anderen sind die Schlechten? Und wenn Sie schlechte Juden und gute abgrenzen, dann kommen Sie her und sagen, Sie sind kein Antisemit?“
„Nationalsozialistisches Hetzblatt“
Der Staatsanwalt fasst zusammen: „Das was ihm heute vorgeworfen wird, ist sein Lebenswerk“. Er hat in den 80er Jahren angefangen die „Propagandazeitschrift HALT“ zu veröffentlichen, „ein nationalsozialistisches Hetzblatt“. Apostol hält fest: „Natürlich ist nicht jeder einzelne Artikel per se eine Wiederbetätigung. Viele Artikel sind rassistisch, antisemitisch, fremdenfeindlich. Einige davon aber auch tatbestandsmäßig.“
Der Staatsanwalt wirft Honsik vor: Er hat 2003 (nach Ende der Zeitschrift HALT) „nicht aufgehört, delinquent zu sein. Er hat bis 2007 weitergemacht, bis zu seiner Festnahme.“ Staatsanwalt: „Doch diese Zeit von 2003 bis 2007 ist noch nicht rechtskräftig. Da wird die Anklage noch am Oberlandesgericht überprüft. Auch das wird ihm noch zur Last gelegt.“ (Darin enthalten ist das Buch „Der Juden Drittes Reich“, 2. Auflage 2005, Anm. B&G)
Honsiks Lebenswerk endet
„Doch auch das, was wir heute verhandeln (HALT 1987-2003, Anm. B&G), ist ein wesentlicher Teil seines Lebenswerks“, so Apostol zu den Geschworenen.
Der Staatsanwalt will das Wesentliche anführen, er bleibt konkret an den Texten in der Anklageschrift: „Es ist ganz leicht: Die Texte sind tatbestandsmäßig. Er schrieb sie oder gab sie heraus. Dafür hat er einzustehen“. Und: „Er hat gewusst, was er tut.“ Die Vorsatzdiskussion, die der Verteidiger führt, hält der Staatsanwalt für müßig. Apostol verweist auf die 25 Vorverurteilungen, die bis auf eine, alle „politisch motiviert“ sind. Nur einmal habe er jemandem eine Gaspistole an den Kopf gesetzt, das war keine politische Tat, sondern eine im privaten Umfeld. Honsik ist seit den 60er Jahren politisch aktiv und hatte für viele Artikel wegen „Hetzaussagen“ Beleidigungsprozesse, die er verlor. Daher wird auch die Einziehung der HALT-Ausgaben gefordert. „Diese Zeitschrift wird in Hinkunft nicht mehr verbreitet werden dürfen.“
Angeklagt ist „§ 3 g des Verbotsgesetzes“, unterstreicht Apostol. Der Ankläger kritisiert den Verteidiger, der „Leugnen“ von „Gutheißen“ unterscheiden will. „Leugnen ist weniger als Gutheißen, sagt der Verteidiger“, so Apostol. Diese Verteidigerlinie wird vom Ankläger kritisiert und er erwähnt nebenbei, dass für beides dieselbe Strafdrohung gilt. Für den Staatsanwalt ist „Leugnen vielleicht weniger schlimm als Gutheißen, aber nicht weniger gefährlich. Denn was bedeutet letztendlich Leugnen? Leugnen bedeutet, dass er die Verbrechen des Nationalsozialismus deshalb herabspielt, damit das nationalsozialistische Regime und die Ideologie besser dastehen. Und dadurch findet sie einen breiteren Zuspruch. Viele junge Menschen sind leider immer noch den Wahnideen des Nationalsozialismus zugeneigt. Und wenn diese in Schriften des Herrn Honsik lesen, dass diese Greueltaten, die dem nationalsozialistischen Regime vorgeworfen werden, gar nicht tatsächlich stattgefunden haben, sondern dass das nur von den Alliierten erfunden wurden und bloße Propaganda ist, dann ist das gefährlich, denn dann hat der Nationalsozialismus wieder Zulauf und das soll verhindert werden.“
„Hetzschrift HALT an Schulen verteilt“
Der Staatsanwalt bezeichnet folglich Honsik als „einen der ideologischen Führer des Nationalsozialismus“. Er erwähnt, dass auf der Donauinsel und auf der Autobahn Besprayungen entdeckt wurden, mit Schriftzügen „Freiheit für Honsik“. Die Nazi-Szene engagiere sich für ihn, weil er ein Idol ist. „Gerade weil er ein Idol ist, ist seine Meinung nicht unwichtig, sondern: wenn er etwas sagt, ist das in der Nazi-Szene etwas Wert“, so der Staatsanwalt. „Daher ist er besonders gefährlich, wenn er solche Behauptungen aufstellt.“ Der Staatsanwalt erwähnt auch, dass die Hetzzeitschrift HALT auch an Schulen verschickt wurde (eines der ausgeschiedenen Fakten einer HALT enthält ein Plakat für Schulen). Auch das spreche „für die besondere Gefährlichkeit“. Direkt an die Geschworenen: „Jetzt bitte ich Sie: Wenn eine Hetzzeitschrift mit nationalsozialistischem Gedankengut an Schulen verschickt wird, wo Schüler das lesen, mit der Aufforderung, bitte Kopieren, bitte Weitergeben, dann kann man nicht sagen, dass das nicht gefährlich sein soll.“
Für den Staatsanwalt „kann es keinen Zweifel geben“, dass der Strafrahmen 10-20 Jahre („besondere Gefährlichkeit“) anzuwenden ist. Ein weiteres Argument ist, dass der Angeklagte „selbst immer gerne davon spricht, dass für ihn ein Gesetz eingeführt wurde“ (§ 3h). „Dann kann er nicht so ungefährlich sein“, so der Ankläger.
Staatsanwalt Apostol spricht sich in der Strafbemessung dafür aus, dass sich die Haft einer zweistelligen Bemessung nähert. Die Strafe müsse ihn „von weiterem Publizieren abhalten“, und ein generalpräventives Moment haben, „dass auch die Öffentlichkeit sieht, dass Österreich kein Land ist, in dem man sich nationalsozialistisch betätigen darf“, so Apostol am Ende seines 15-minütigen Plädoyers um 14 Uhr 45 des 27. April 2009.

Voller Erfolg für den Staatsanwalt Stefan Apostol. Er brachte alle Fakten durch und aus 21 Fragen wurden glatte 8:0 - Antworten zur Anklageschrift. (Foto - leicht verwackelt: B&G)

Verteidiger Schaller, 87, plädiert 66 Minuten für Hitlers letzten Mann.
- Plädoyer des Verteigers (sehr grobe Zusammenfassung folgt, dokumentiert werden vor allem die mehreren Unterbrechungen – also die „Zäsuren“ durch den Richter, als sich der Verteidiger „betätigte“)

Gerd Honsik auf dem Weg in den Haftraum. Der erste Prozess ist vorbei: Fünf Jahre Haft bis 2014. Ein weiterer Prozess steht in der Pipeline, der die Bücher des angeblichen Schriftstellers behandelt. (Foto: Marcus J. Oswald)
Beitrag noch in Arbeit. Fortsetzung folgt im Laufe des 7. – 9. Mai 2009.
Blaulicht und Graulicht (Ressort: Freie Radikale, Gerichtssaal, Revisionismus) –
Gerd Honsik-Prozess I (HALT), Tag 3, 27.04.2009, LG Wien, Saal 303, 9 Uhr 15 – 20 Uhr 37
Revue:
Gerd Honsik-Prozess I (HALT), Tag 2, 24.04.2009, LG Wien, Saal 303, 9 Uhr 15 – 14 Uhr 00
Gerd Honsik-Prozess I (HALT), Tag 1, 20.04.2009, LG Wien, Saal 303, kein Bericht, aber eine Anmerkung
Externer Link: A Letter to the Stars
Externer Link: Mauthausen Memorial
Externer Link: VERBOTSGESETZ 1947 (geltende Fassung, Volltext)
Gerd Honsik ist ein Linker

Gerd Honsik ist ein Linker. Er schreibt mit der linken Hand. (Foto: Marcus J. Oswald)
(LG Wien, am 24. April 2009) Es gibt Prozesse, die bereiten Migräne. Das Problem ist nicht, dass der Angeklagte 25 österreichische Vorstrafen hat (obwohl er zwischen 1992 und 2007 österreichischen Boden nicht betrat) und damit als Gewohnheitstäter locker durchgeht. Die Migräne entsteht, wenn ein 25-fach vorbestrafter Angeklagter unentwegt schwätzt, schulmeistert, doziert und im Plauderton und ohne jeden gebührenden Ernst über Zeitgeschichte redet und im selben Atemzug sagt: „Ich bin Laie, ich bin kein Historiker.“
Ohne vorgreifen zu wollen: Es werden die letzten Auftritte von Gerd Honsik sein. Auf Grund des heutigen Auftritts erwartet ihn eine zweistellige Haftstrafe. Es gibt Gründe, warum das so ist, vor allem ein formaler, den das Gesetz „schneller Rückfall“ nennt. Unmittelbar nach seiner Verurteilung zu 18 Monaten unbedingter Haft für sein Buch „Freispruch für Hitler?“ im Jahr 1992 setzte er sich nach Spanien ab. Aus dem Ausland wurde er in höchster Intenstität mit der Zeitschrift „HALT“ einschlägig rechtsradikal und noch heute nachlesbar aktiv. Der „schnelle Rückfall“ in offener Frist und noch vor dem Antritt der Haftstrafe ist der vernichtendste Erschwerungsgrund, den es im österreichischen Strafrecht gibt. Das ist so wie wenn ein Einbrecher verurteilt wird, auf freiem Fuß in Nichtigkeitsbeschwerde geht und noch vor Rechtskraft wieder mit Einbrüchen aktiv wird. Die abschreckende Wirkung einer Haftstrafe ist bei einem Solchen nicht gegeben. Gerd Honsik gab die Zeitschrift „HALT“ volle 15 Jahre heraus. Der Stürmer- und Hetzerstil dieser Zeitschrift ist nichts für schwache Magennerven.
Hetze
Man soll bei Gerichtssaalberichterstattung nicht mit Superlativen arbeiten. Aber seit den Küssel-Prozessen 1993 hat man solch einen Prozess am Wiener Landesgericht nicht erlebt. Der Saal ist voll. Zählt man den braungebrannten Staatspolizisten, den Kollegen von der APA, eine Journalistin und den Herausgeber ab, die zur Objektivität verpflichtet sind, sitzen reihenweise ergraute Sympathisanten im Publikum. Ein Anwalt, dem wegen rechtsradikaler Umtriebe die Lizenz entzogen wurde und der heute beim AMS „umgeschult“ wird. Ein junger Assistent des 87-jährigen Honsik-Verteidigers Herbert Schaller mit schnittiger HJ-Frisur. Ein gut 80-jähriger ehemaliger Lehrer, der Honsiks historische Anmerkungen als Bonmot sieht und alle halben Stunden mit „Recht hat er!“ aus dem Publikum quittiert. Die Leute im Publikum kennen sich alle untereinander. Die Richter sitzen weit vorne und ernten viele Unmutskundgebungen. Der Seniorenclub bleibt trotzdem geschlossen im Saal. Es wird niemand hinausgeworfen.
Wie kann man gegen einen Gewohnheitsquerulanten, der nichts am Staat Österreich und nichts an der österreichischen Gesetzeslage gut findet, daneben Bücher und Zeitschriften mit brandgefährlichem Inhalt herausgibt, ankommen? Wie kann man eine Verhandlung gegen jemanden führen, der sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, die „Gaskammern“ zu suchen und im nächsten Satz sagt „Ich bin ja kein Historiker“? Wie kann man einem Schelm, der niemals lacht, aber so denkt, und alles relativiert, auch historische Wahrheiten, auf der kommunikativen Ebene beikommen?
Aussagen festnageln
Muss man sich an die Wand reden lassen? Nein, es gibt einen Trick: Man muss ihn – zum richtigen Zeitpunkt – eiskalt und glasklar an seinen eigenen Worten festnageln und ihm zum gegebenem Zeitpunkt einfach den Saft abdrehen. Man frägt ihn: „Stimmt das nun so, wie sie das eben gesagt haben?“ oder „Sie sagen also, dass?“ und protokolliert das Ergebnis. Man muss ihm das Wort entziehen, wenn er dies und jenes (freiwillig) gesagt hat, was man von ihm ohnehin aus seinen Schriften weiß. Dann kann man als Richter Punkte sammeln. Der Angeklagte läuft ins offene Messer und er kann sich am Ende nicht beschweren, dass ihm Worte in den Mund gelegt worden wären.
Notorisch
Wäre der Vorsitzende Andreas Böhm in einem Fußballstadion Schiedsrichter und nicht Richter in einem Schwurprozess, würde er vom Honsik-Publikum ständig ausgepfiffen. Das einschlägige Publikum hasst ihn, zählt auf Strichlisten mit, wie oft er dem Angeklagten „das Wort entzogen“ hat. Es war über 90 Mal, weiß einer, der sich von dieser Information etwas erwartet. Es ist in Wahrheit leere Information. Denn wenn man weiß, wie Gerd Honsik, der „historische Laie“ (Honsik über Honsik), ins zeitgeschichtliche Stammtischschwafeln kommt, ist es nur gerechtfertigt, dass er nicht „notorisch“ (sein Lieblingswort) die Zeit der ohnehin sehr geduldigen Zuhörer beanspruchen kann. Ein 25 Mal Vorbestrafter sollte auch einmal wissen, wann er die Klappe zu halten hat, weil seine Meinung einfach nicht mehr gefragt ist.
„Gasbetrug“
Dieses Journal hat sich vorgenommen, nicht Gerd Honsik in den Mittelpunkt der Berichterstattung zu stellen. Das deshalb, weil „Blaulicht und Graulicht“ nicht Sprachrohr eines 25-fach Vorbestraften ist, der merkwürdige Worte in den Mund nimmt. „Gasbetrug“ ist bei ihm nicht eine falsche Jahresabrechnung der „Wien Strom“, sondern das seines Erachtens richtige Wort dafür, dass es im Konzentrationslager Auschwitz – laut seiner Interpretation – keine Gaskammern gab. Er ist auch einer, der im Gerichtssaal sagt: „Wenn ein Diktator oder Tyrann Sorgfalt anwendet, ist das ja ganz logisch“. Er meint, dass „sich Franz Vranitzky (das war der Vor-Vor-Vor-Vor-Kanzler, Anm. B&G) zum Kommunismus als staatstragende Kraft bekennt“, was auch nicht gerade für seine Analysefähigkeiten spricht.
Das Schablonenhafte seiner Argumente ahnend, wollte sich das Journal seinem Verteidiger Herbert Schaller widmen. Doch daraus wird am zweiten Prozesstag (24. April 2009) nichts, da Schaller im Prozess von 9 Uhr bis 14 Uhr exakt einen Satz sagt (zu Honsik): „Wollen Sie zu HALT 66 nicht etwas sagen?“ Mehr sagt der Verteidiger nicht. Er bleibt über die Akten gebeugt. Manchmal entblättert er die Postille „HALT“, lehnt sich im Drehstuhl zurück, hält sich das großflächige Fachblatt vors Gesicht und vertieft sich in die Lektüre. Den ganzen Tag läßt er Honsik reden, der von Richter Andreas Böhm vier Stunden befragt wird.
HALT
Der zweite Prozesstag ist ein Durchlauf durch die Anklageschrift. Diese umfasst 28 Fakten und diese sind im Wesentlichen alle aus der Zeitschrift HALT entnommen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich aus der Nationalbibliothek alle Exemplare kommen und analysierte alle durch. Aus den markantesten Ausgaben wurden Fakten geschaffen, die das Verbotsgesetz aus 1947 nicht nur streifen, wie Wohlmeinende glauben machen wollen, sondern frontal treffen.

Staatsanwalt Apostol legt präzise die Texte aus den Honsik-Zeitschriften in der Anklageschrift vor. (Foto: B&G)
Die Texte, die der Richter aus HALT (alle in Anklageschrift) vorliest, sind eine gnadenlose Verherrlichung des Nationalsozialismus. Dieses Journal gibt sie hier nicht wieder. Systematisch spielt er über Jahre in seiner Zeitschrift den Nationalsozialismus gegen den Antifaschismus aus. Und das, wohlgemerkt im Jahr 1992 fortfolgend. Der Richter zitiert die einzelnen Passagen.
Österreich eine alliierte Missgeburt
Ein Beispiel, was Honsik so schreibt (HALT 67): „(…)Eine Sterbehilfe für die alliierte Missgeburt. Aus für die Zweite Republik! Erst dann, wenn die legitime österreichische Hymne von 1938 wieder hergestellt ist und das Bekenntnis zum deutschen Volk und zur deutschen Geschichte wiederum in der Verfassung verankert sind, kann auch die geschichtliche Kontinuität als wiederhergestellt bezeichnet werden. Bis dahin wollen wir jeden Tag und jedes Gespräch mit einem Bekenntnis zum deutschen Volk beginnen und beschließen. Das ist das wichtigste.“ (1993)
Deutschtümelei und Verherrlichung
Letztes Zitat in diesem Beitrag (HALT 68): „Indem ich die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich bestritt und bestreite, habe ich nicht den Nationalsozialismus propagandistisch vorteilhafter dargestellt als er tatsächlich war, vielmehr bin ich der propagandistischen Nachteile der Darstellung des Nationalsozialismus durch die Propaganda der alliierten Mächte mit maßvollen Mitteln und in würdiger Weise entsprechend mit meinem humanistischen Weltbild entgegengetreten.“ (zwei Jahre nach seiner Verurteilung für das Buch „Freispruch für Hitler?“, 1994)
Bei diesem Zitat liest der Richter auch noch eine Bildunterschrift vor, es heißt, Zitat Honsik (1994): „Weder 100.000, noch Millionen sind in Auschwitz ums Leben gekommen, weder Juden, noch andere.“ Auf Nachfrage durch Richter Andreas Böhm behauptet er dann im Gerichtssaal 303 des Landesgerichtes Wien am 24. April 2009, dass „66.000 in Auschwitz umgekommen“ seien. Der Richter glaubt nicht richtig zu hören und frägt noch einmal nach, ob das seine Meinung heute auch noch ist. Gerd Honsik antwortet: „Es ist auch heute noch meine Meinung, dass dort nur 68.000 bis 70.000 Menschen vergast wurden. Jetzt habe ich die selbe Meinung wie damals.“ (1994 und 2009).
Auschwitz-Lüge
Er wurde 1992 wegen der „Auschwitz-Lüge“ verurteilt. Und er wird, da nun einmal seine Meinung und Haltung am 24. April 2009 klar dokumentiert ist, auch 2009 wieder wegen der „Auschwitz-Lüge“ deswegen verurteilt werden, da er dasselbe wieder erörtert und breit ausführt. Ein echter Unverbesserlicher wie aus dem Lehrbuch. Er ergänzt nun aber und versteift sich darauf, dass in Auschwitz keine Öfen waren, sondern „an einem geheimen Ort“ irgendwo „fünf Kilometer auswärts“. Der Richter unterbricht: „Keine weiteren Ausführungen.“ Das ist korrekt durchgeführt, denn es ist völlig unerheblich, ob Öfen unter dem Kommando der Auschwitz-Lagerkommandanten im oder außerhalb des Lagers angefeuert wurden. Sein Onkel war Amon Göth. Daher müsste Gerd Honsik wissen, wie eine Kommandokette funktioniert.
„Morgenthauplan“ und andere Verschwörungstheorien
Honsik bringt in seinem Sermon eine Menge Verschwörungstheorien auf. So den „Morgenthau-Plan„, der nie angewandt wurde. Honsik behauptet im Gerichtssaal am 24. April 2009, dass „die Alliierten“ in der Nachkriegszeit (1945-1955) „die Sterblichkeit absichtlich erhöht“ hätten. Honsik: „30 Millionen Tote in der Welt, alleine 120.000 Todesopfer in Wien“. Er stellt die krude Behauptung auf, dass die Alliierten „mit Absicht“ Leute getötet hätten. Das beruht auf keinen Fakten, sondern einzig auf seinem Hass gegen „die Alliierten“ und die „Siegerjustiz“.
Daher bricht Richter Böhm das sehr rasch ab: „Festgehalten wird, dass keinerlei Ausführungen zu diesem Thema mehr zugelassen werden, da es den klaren historischen Tatsachen entspricht, dass die Alliierten keinesfalls absichtlich in Deutschland und Österreich eine Hungersnot herbeigeführt haben.“
Richter Böhm wird dann etwas Bestimmter in Richtung unbelehrbarem Angeklagten: „Dass es eine große Nachkriegsnot gegeben hat – natürlich! Und durch was ist diese verursacht worden?“ Honsik weicht typischerweise für ihn aus, sein Eiertanz beginnt aufs Neue: „Weil man das Rote Kreuz daran gehindert hat. Weil man die Kunstdüngerfabriken gesprengt hat. Weil man die Fischereiflotte im Ausland behindert hat.“ Dass der Angriffskrieg der Nationalsozialisten Schuld an der Nachkriegshungersnot gewesen sein kann, darauf kommt er nicht.
Spiel mit Gegensätzen
Der Angeklagte ist widerlich, zynisch, spielt sich als „Humanist“ auf, ist kleinlich, markiert den Peniblen, wenn es um seine Sache geht, zitiert Buchquellen von Hobbyautoren und gänzlich unbekannten „Historikern“, die die gleiche bipolare Küchenphilosophie betreiben wie er. Es geht um das ständige Ausspielen von ideologischen Begriffspaaren: Stalin und Hitler, (böser) Kommunismus und (guter) Nationalsozialismus, Antifaschismus und Nationalsozialismus, guter Jude und schlechter Jude, Heimatvertriebener und Naziopfer, Straflager und Konzentrationslager, Meinungsfreiheit und Verbotsgesetz. Es ist ein ständiges Relativieren und Verschieben der Schablonen. Honsik sieht sich als Strippenzieher, der die Ebenen verschieben darf, wie es ihm paßt.
Selbst wenn etwas glasklar am Papier in der Postille HALT in derbster, menschenverachtender, staatsfeindlicher Sprache steht, durch den Staatsanwalt dokumentiert und durch den Richter vorgehalten wird (objektive Tatseite), kommt Honsik und will weitschweifig die „subjektive Tatseite“ erklären. Er darf das auch und redet sich noch mehr in die lange Haft. Nie und in keiner Minute hat man den Eindruck, dass Selbstkritik im Spiel ist.
[Beitrag noch in Arbeit! Schlussdrittel des Textes folgt.]

Konfliktverteidiger Herbert Schaller schweigt am zweiten Prozesstag und läßt Honsik reden. Manchmal blickt er aber auf und schmunzelt, wenn der Angeklagte zu weitreichenden politischen Analysen anhebt. Dass der österreichische Adler im Saal an der Wand hängt, stört ihn nicht. Schaller unterhält in Wien kein Büro mehr, sondern in München. (Foto: B&G)
Fakten ausgeschieden – Nur HALT Prozessthema
Prognose dieses Journals: 12 Jahre Haft, die in der Instanz am Oberlandesgericht Wien auf acht Jahre reduziert werden. Nach der Mittagspause um 13 Uhr am 24. April 2009 wird bekannt gegeben, dass die Fakten I, III, IV und 19 aus diesem Verfahren „ausgeschieden“ und in einem weiteren Strafverfahren behandelt werden. Im aktuellen Verfahren nach Verbotsgesetz werden nur die Ausgaben der Zeitschrift „HALT“ behandelt.
Sudelbücher in nächstem Prozess
Die ausgeschiedenen Fakten betreffen die beiden Bücher, die nach 1992 erschienen sind: „Der Juden Drittes Reich“ und „Schelm und Scheusal“, das Honsik-Machwerk zu Simon Wiesenthal. Es ist zu erwarten, dass auch beim nächsten Mal in gleicher Güte entschieden wird: 12 Jahre Haft und in der freundlicheren OLG-Instanz eine Reduktion auf acht Jahre. Somit ist Gerd Honsik, den eine Zeitung „Hitlers letzten Mann“ nannte, Geschichte. Der Mann, der niemals lacht, ist derzeit 68 Jahre alt und wird die 16 Jahre voll absitzen. So er es erlebt.
Schwäche
Die Einvernahme seiner Person kann übrigens am zweiten Tag nicht vollständig durchgeführt werden. Gerd Honsik klagt um 13 Uhr 55 Übelkeit und Schwäche. Er fordert ein Glas Wasser und ersucht um fünf Minuten Pause. Der Staatsanwalt öffnet das Seitenfenster. Richter Andreas Böhm entscheidet, dass man die Vernehmung abbricht und am Montag weitermacht. Honsik versteht nicht sofort. Sein hellhöriger Verteidiger Schaller, 87, schon. Er wendet sich ihm zu: „Haben Sie verstanden, Herr Honsik? Der Senat will am Montag weitermachen!“ Er sagt das, als wär es eine Frohbotschaft. Honsik willigt ein und packt seine vier Plastiksäcke zusammen. Für heute ist es vorbei.
Das Publikum ist auch froh: „So ein Affentheater!“, kommentiert ein Honsik-Sympathisant beim Aufstehen in Richtung Staatsanwalt und Richter den Prozess. Fällt ihm ein anderer Sympathisant ins Wort: „Tun’s die Affen nicht beleidigen!“
Das dicke Ende kommt schon noch: Am Montag.
Marcus J. Oswald (Ressort: Freie Radikale, Gerichtssaal, Revisionismus) – Gerd Honsik-Prozess I (HALT), Tag 2, 24.04.2009, LG Wien, Saal 303, 9 Uhr 15 – 14 Uhr 00
Gerd Honsik-Prozess – Anstelle eines Prozessberichts

Richter Andreas Böhm, hier in Bildmitte bei einem anderen Prozess am Landesgericht Wien, entscheidet bis 27. April 2009, was mit Gerd Honsik zu geschehen hat. (weiters im Bild: Anwalt Schillhammer und Richter Mende). Bis zum Urteil im Honsik-Prozess werden sich die Sympathisanten die Finger in den Internetforen Wund schreiben, da sie glauben, es hilft was. (Archivfoto: Marcus J. Oswald/2008)
(Wien, am 20. April 2009) Möglicherweise ist es Frevel. Gewisse Leute sehen das sicher so. Am „Führer-Geburtstag“ nicht die Fahne hinaushängen. Den Tag nicht als „Festtag“ sehen. Dieses Journal haute leider daneben am 20. April 2009.
Versprochen war ein Prozessbericht vom ersten Tag gegen einen Hobby-Historiker und Erwachsenenbildner im Bereich Geschichtsrevisionismus. Geplant war, den ersten Tag gut zu spiegeln und die Sache dann gut sein zu lassen. Doch es kam anders: Der Herausgeber hat den Hitler-Geburtstag verschlafen! Eine lange Schreibnacht endete erst um 7 Uhr morgens mit viel Musik aus dem Kopfhörer im Ohr. Dann war die Gewissensentscheidung: Gleich zum Landesgericht gehen oder noch ein Nickerchen nehmen? Gleich Hingehen wäre Gerd Hosnik etwas zu viel der Ehre gewesen. Der Wecker läutete um 8 Uhr morgens, doch das Nickerchen dauerte dann bis 14 Uhr 30. Der Hitler-Geburtstag und der Prozess seines großen Fans Honsik war fast vorbei. Auf die Fahne aus dem Fenster wurde auch vergessen. Was aber auch!
Als der Herausgeber also am 120. Hitler-Geburtstag den Schlaf der Dummen schlief, träumte er so manches, das ihm nachher Rätsel aufgab.
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Der Traum begann, dass sich der renitente Querulant „Schriftsteller“ nannte, als ihn der Richter nach seinem Beruf fragte. Fast wäre hier der Traum auch schon geendet und der Herausgeber vor Schreck aus dem Bett gefallen. Dann ging der Traum weiter. Mit einer schrecklichen Ballade, die Gerd Honsik vortrug und die nur ihn im Gerichtssaal halb zu Tränen rührte. Der Märchenonkel und Verführer, der die Welt(geschichte) so erklären will, wie der Staatsanwalt pointiert dazwischen geht, „dass Hitler als Rotkäppchen verkleidet mit Frau Holle Kaffee trinken war“, hat auch senile Zuhörer im Landesgericht mit seiner Ballade fast zu Tränen gerührt – doch diese hatten, gezeichnet vom Lebenskampf (Schmisse) und wegen schlechter Batterien im Neuroth-Hörgerät kaum ein Wort verstanden, was der „Freiheitsdichter“ im Kampf gegen die „Siegerjustiz“ in der Bütt des Anklagestandes zum Vortrage brachte.
Schwerhörige
Umgekehrt kann auch Schwerhörigen geholfen werden: Man kann die Federkielarbeiten in seiner Zeitschrift „HALT“ nachlesen, die er zwischen 1987 und 2003 herausgab. Der Richter Andreas Böhm ist auch Leser dieser politischen Zeitschrift und er hatte sogar ein Exemplar mit. Er las ihm einen Satz daraus vor, wo er im Oktober 1997 schrieb, dass er „die Existenz von Gaskammern bestritt und bestreite.“
Niedere Bildung
Der Staatsanwalt soll Apostol heißen, merkwürdiger Name. Wie oft in Träumen. Vielleicht heißt er auch Apostel. Was er sagte, stieß Gerd Honsik, der von Freunden gerne „Gernot Endsieg“ genannt wird, nicht unbedingt auf. „Nicht irgendein kleiner Nazi“ sei er, sondern der bekannteste „Holocaust-Leugner und Revisionist“ Österreichs. Der Narziss war schon Schlimmeres geschimpft worden. Er hatte auch nichts dagegen, als der Staatsanwalt ihm vorwarf, den Holocaust mit dem Leid der Sudetenscheuten zu „nivellieren“. Stimmt schon, nickte er. „Völlig richtig“, meinte einer aus dem Publikum. Auch dass er im Buch „Schelm und Scheusal“ über Simon Wiesenthal die „jüdische Weltverschwörung“ ortet. Stimmt auch, dachte sich Honsik. Nur eines stimmte nicht, wie der Staatsanwalt sagte: „Gerade, bei Leuten mit niederer Bildung, die arbeitslos sind, findet das Leugnen der Gaskammern Anklang.“ Seine Anhänger im Publikum murrten. Gernot Endsieg murrte nicht, denn er hatte noch seinen Verteidiger. Und dieser bestätigte das meiste, was sein Angeklagter sagt und schreibt. Dann änderte der Traum die Szene.

Verteidiger des Dritten Reichs wie Herbert Schaller ziehen einen Rattenschwanz an Trittbrettfahrern nach sich, die sich in Kreisen der Justizkritiker, Oppositionspolitiker, Väterrechtler und Kampfposter auf Webseiten auf der sicheren Seite fühlen. Die Konsequenz sind: Latente Migrantenfeindlichkeit, Ausländerfeindlichkeit, Judenfeindlichkeit, Homophobie, also Feindschaft gegen sexuelle Randgruppen. Gerd Honsik definiert unter dem wohlwollenden Blick seines Verteidigers die Blattlinie seiner Zeitschrift HALT vor dem Richter am 24. April 2009 so: Gegen Integration. (Foto: B&G)
Dann kam die Traumsequenz, dass immer wieder, wenn das Verbotsthema am Gerichtstisch liegt, in Online-Seiten der Zeitungen bis zu 350 (!) Kampfpostings unter einem kurzen Beitrag stehen, in denen organisiert die beiden Gruppen gegeneinander schreiben. Das ist im „Standard“ und abgeschwächt in der „Presse“ so. Zu Hitler fällt jedem was ein. Die Einen sind für die Einhaltung des Verbotsgesetzes, die Anderen für die Abschaffung im Namen der „Meinungsfreiheit“. Die Fronten sind immer die gleichen. Da Haider in der Reinkarnation ausfiel und Strache noch nicht so weit ist, lebt das Original wieder auf.
Alte Gesichter
Dann kam die Traumsequenz, dass wieder alte „bekannte Gesichter“ und ehemalige Küssel-Anhänger im Gerichtssaal sitzen, „wie ein Mann“ hinter dem Angeklagten stehen und wissen, worum es geht. Hatten sie doch in ähnlicher Lage Anfang der 90er Jahre selbst Gerichtsfragen zu erklären. Teilweise aus der U-Haft. Peter Radl ward gesehen, der mit Steirerjanker Platz nahm. Gerade bei „Verbotsprozessen“ herrscht ein besonders feindseliges Klima im Gerichtssaal. Vielfach leben diese Zuhörer vom Staat (Sozialhilfe, Arbeitslose, Rente), kritisieren diesen Staat aber und würden lieber in Deutschland leben.
Dann kam die Traumsequenz, dass die Anfeindungen auch auf andere Weise fortgesetzt werden. Ebenfalls mit staatsfeindlicher Methode, ebenfalls im Pamphletstil. Wenn ein gewisser Herwig Baumgartner in einem Internetforum, das er betreut, ungestraft schreiben darf (zum OGH Richter Franz Zehetner): „Somit hat der Drecksack Senatspräsident des OGH Dr. Franz Zehetner in für die Bevölkerung sichtbarer vorsätzlicher Rechtsbeugung ein öffentliches Geständnis abgelegt, dass der OGH ein korrupter Sauhaufen ist, der durch juristisch geradezu jesuitisch anmutendes Intrigengefinkel versucht, erkanntes Unrecht im Sinne des Drecksack-Prinzips nicht zu beheben, wenn eine Drecksau der eigenen Saustallinsassen davon betroffen ist.“ (10. Februar 2009) – dann unterscheidet sich das nicht sehr von dem, was Honsik in seinen Kampfpostillen schrieb.
Apologeten (Trittbrettfahrer)
Die Tinte vom rechten Rand trocknet nicht aus. Auch die selbsternannten „Väterrechtler“ leben von der Nähe zu einer politischen Partei und tragen deren Diktion weiter. Andere platzieren weiter auf einer Webseite ungestraft und absichtlich gern vor bekannten Eigennamen das Wort „jüdisch“. „Katholisch“ setzten sie nicht vor die Eigennamen der Österreicher. Aber als Abgrenzung gern das Wort „jüdisch“ und „muslimisch“. Im Internet kann fast jeder ungestraft tun, was er will.
Das ist kein guter Traum, daher endet er um 14 Uhr 30. Nicht schweißgebadet, denn es war kein Traum. Am Freitag geht es dann tatsächlich zum Honsik-Prozess. Gericht ist ein Stück Wirklichkeit, das Dinge, die „im Geheimen“, in den „Zirkeln“ und in den „Sekten“ geschehen, an die Öffentlichkeit holt. Es wird volles Haus sein. Es wird viele merkwürdige Aussagen bringen, die man dokumentieren muss.
Tatsachenbeweis
Die Spezialisten im Nivellieren und Relativieren, die so genannten „Peniblen“, deren Nadel in der Rille einer Epoche hängen geblieben ist, pochen immer auf den Tatsachenbeweis. Die beste Tatsache ist das gesprochene Wort vor vielen Zeugen.
„Die grellsten Erfindungen“, sagte ein anderer Wiener, nämlich Karl Kraus, „sind Zitate.“
Marcus J. Oswald (Ressort: Freie Radikale, Gerichtssaal, Revisionismus)
An Hitlers 120. Geburtstag beginnt Schwurprozess gegen Revisionisten Gerd Honsik

Recht und Staat. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im April 2009) Sein Onkel soll Amon Göth gewesen sein. Seine nationalsozialistischen Wurzeln sind damit bewiesen. Sippenhaftung betreibt Gerd Honsik gern. Daher ist sie bei ihm angebracht. Er wird verstehen, dass man Gleiches mit Gleichem vergilt.
Militärdiktatur erforscht
Die Zeit der Militärdiktatur des Dritten Reiches ist so gut erforscht wie kaum ein Segment der Geschichte. Zu Adolf Hitler erschienen weltweit rund 50.000 Biografien. Die Soziologie des Faschismus ist erhellt und begreifbar gemacht. Die ethnischen Gefangenen- und Konzentrationslager sind auf der Landkarte markiert und erhoben.
Feige Publizistik aus dem Ausland
Dennoch gefallen sich einige Publizisten in einer anderen Rolle: Dinge systematisch in Frage zu stellen, um Kleingeld daraus zu schlagen. Natürlich gibt es einen kleinen Lesermarkt, der sich damit erschließen lässt. Wer gegen jedwede Konvention anläuft, ist vor allem für sich. Der heute 68-jährige Wiener Gerd Honsik feiert sich selbst als „Freiheitsdichter“. Welch ein Unsinn. Er gefällt sich im pathetischen Gestus, 15 Jahre Systemkritik aus Spanien zu äußern, weil er zu feige ist, 18 Monate Haft in einem österreichischen Gefängnis abzusitzen. Die Strafe gab es nach dem Verbotsgesetz für das Buch „Freispruch für Hitler“ im Jahr 1992. Erst im August 2007 endete seine Flucht. Er wurde mit internationalem EU-Haftbefehl in Malaga festgenommen und am 7. Oktober 2007 ins Landesgericht Wien („Graues Haus“) überstellt. Im Februar 2009 hätte die Haft geendet. Doch mittlerweile war die neuerliche Untersuchungshaft über den Wiener verhängt.
Schwurprozess ab 20. April 2009 (drei Tage)
Wie ein Anruf in der Staatsanwaltschaft Wien am 3. April 2009 um 11 Uhr 10 ergab, wird sein neuerlicher Prozess am 120. Geburtstag von Adolf Hitler, nämlich am 20. April 2009 im Landesgericht Wien beginnen. Das Verfahren ist – anders als beim David Irving-Prozess 2006 (eintägig, drei Jahre Haft, später in der Instanz auf 14 Monate reduziert, samt Ausweisung nach England) – gleich auf drei Tage vor Wiener Geschworenen anberaumt. Diese werden darüber befinden, ob Gerd Honsik in seinen fortgesetzten Hetzschriften von 1987 bis 2007 in Büchern und auf Webseiten systematisch gegen das Verbotsgesetz verstoßen hat. Er gefiel sich in der antiaufklärerischen Rolle des Politquerulanten. Er tat es aus dem sonnigen Spanien. Nun ist er im sicheren Inland, das er aus dem sicheren Ausland lang staatsfeindlich kritisierte. Damit ist nun Schluß. Die Anklageschrift gegen ihn ist 90 Seiten stark. Das österreichische Verbotsgesetz gilt auch für ihn und sieht in der Maximalauslegung 20 Jahre Haft vor.
Nun ein kurzer Überblick, wie gut das Dritte Reich erforscht ist. Eine kleine Bestandaufnahme (Auswahl) aus der Bibliothek dieses Journals:

Anna Maria Sigmund über Moral und Unmoral Adolf Hitlers. (2006)

Sebastian Haffners Anmerkungen zu Hitler. (1978)

Die wohl übersichtlichste Chronik zu sieben verhängnisvollen Jahren. (2007)

Mit 1.200 Seiten die wohl umfassendste Biografie. (1973)

Eine Analyse der Sprache. (1970)

Eine Analyse der Presse. (1993)

Eine Analyse der Masse. (1964)

Eine Analyse des Ursprungs. (1972)

Eine Analyse der Macht. (1960)

Eine Analyse der Gerichtsurteile. (1991)

Eine Analyse der Justiz. (1989)
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Und was schreibt dieser militante Neonazi und revisionistische Volltrottel Gerd Honsik in Leugnung aller ethischen Grundsätze der Soziologie, politischen Analyse und Geschichtswissenschaft?
Er schreibt:

Die ideologische Insulinspritze für den Neonazi-Markt der Nichtleser. (1988)
Da sich sein staatsfeindliches Getue auch aus Spanien, wo er sich sicher fühlte, nicht änderte, sitzt er nun seit August 2007 – jawohl, aus ideologischen Gründen – in Wiener Haft. Angeblich ist er gesundheitlich angeschlagen. Fast könnte einem dieser Herr Gerd Honsik Leid tun. Aber nur fast.
Schlußfrage: Warum sind eigentlich seine Webseiten noch online?
Marcus J. Oswald (Ressort: Freie Radikale, Justizfälle, Revisionismus)
Eva Hofmann tot – Helfende Hand von Gerd Honsik

Der Karl Marx-Hof in der Wiener Boschstraße ist keine rote Bastion mehr. Seit auch Zuwandererfamilien Wohnungen erhalten, erlebt die FPÖ im Gemeindebau politisch Zulauf. Die aktive Gerd Honsik-Unterstützerin Eva Hofmann war eine Wortführerin gegen die Ausländerkinder im Karl Marx-Hof. Ballspielende Kinder sah sie als vorsätzliche Gemeingefährdung und erwog Anzeigen gegen die Stadt Wien. Nun starb die Querulantin. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im März 2009) Wie nun bekannt wurde, starb vor drei Wochen Eva Hofmann im Alter von 72 Jahren. Die Beerdigung fand am Döblinger Friedhof statt. Hofmann litt zehn Jahre an Krebs und saß im Rollstuhl.
Eva Hofmann wohnte im Gemeindebau Karl Marx-Hof, was sie sicher wegen des Ahnherrn und der vielen Ausländer im Bau als unpassend empfand. Umgekehrt zog sie auch nicht weg, sind die Mieten im größten Gemeindebau Wiens mit seinen knapp 100 Stiegen und rund 7.000 Bewohnern doch günstig.
Rechte Reckin gegen Ausländerkinder
Eva Hofmann war so etwas wie eine rechte FPÖ-Frontfrau im Karl Marx-Hof. Sie beobachtete sehr genau, wo ein „Ausländerkind“ den heiligen Rasen im Innenhof betrat oder mit einem Ball warf. Der Herausgeber schmuggelte sich im Jahr 2004 in Wallraffscher Manier einmal bei einer internen „Mieterversammlung“ im Karl Marx-Hof ein, bei der das Thema „Ausländerkinder und Ballspielen im Innenhof des Gemeindebaus“ war. Die Wortspenden, die aus dem Mund der rechten Reckin Hofmann fielen, sind hier nicht wiederzugeben. Mehrfach fiel die Forderung: „Man muss Anzeigen nach vorsätzlicher Gemeingefährdung gegen die Stadt Wien machen.“
Eva Hofmann hatte seit Jahren ein weiteres Hobby: Sie besorgte für den obskurantischen Spinner und Historienverdreher Gerd Honsik den Buchvertrieb in Österreich. Wer am Nachttisch nichts zum Lesen hatte, konnte sich vertrauensvoll an sie wenden.
Ferner organisierte sie Treffen in Hinterzimmern von Wirtshäusern, in denen sich Wiener Querulanten, die ein Problem mit der österreichischen Bundesverfassung deutlicher formulieren wollten, als es Medien zuließen, an einen Tisch kamen. Diese Leute wollten auch in regelmäßigen Abständen das Verbotsgesetz im Sinne der „Meinungsfreiheit“ kippen.
Gewerbescheinhalterin für Stummer
Nicht immer stand Hofmann im königsblauen „Haider-Lager“ oder bei den Neonazis. In den 80er Jahren stand sie im „Stummer-Lager“. Ernst Walter Stummer, 71-jähriger Wiener Einbrecher in Ruhe, hatte 1985 einen Sexshop mit Vorführ-Kino hinter der Antonskirche in Wien-Favoriten eröffnet. Das Gassenlokal exisitiert heute nicht mehr. Alte Aufzeichnungen im „Blaulicht und Graulicht“-Büro schon. Daraus geht hervor, dass Stummer in Ermangelung von „Leumund“ damals gar kein Geschäft führen durfte. Als Gewerbehalterin sprang ein: Eva Hofmann.
Gewerberechtliche Geschäftsführerin eines Sexshop
Leider hielt dieses Geschäft 1985 nicht, was es versprach. Stummer warb begleitend zum Porno-Vorführ-Kino hinter der Kirche junge, unschuldige Berufsschülerinnen und Gymnasiastinnen für ein „Begleitservice“ an und wurde 1985 prompt nach „Kuppelei“ und „Zuführung zur Prostitution“ angeklagt und verurteilt (er schnitt am Schandlohn „mit“). Stummer erhielt acht Monate unbedingt, Hofmann ging frei. Stummer legte kurz darauf eine Einbruchsserie in Linz und 18 Monate Linzer Haft in der Pochestraße hin. Danach folgten die langatmige Einbruchsserie (ein Jahr Beutezug) und 1987 geschmeidige 84 Monate in der Steiner Landstraße (sieben Jahre). Doch das sind wieder ganz andere Stories.
Neonazi-Clique
Beim Begräbnis der Eva Hofmann Anfang März 2009 war der Wiener „Einbrecherkönig“ Ernst Stummer dabei. Für ihn war es weniger eine politische, sondern eine persönliche Sache. Immerhin schob er in den letzten Jahren Hofmann oft im Karl Marx-Hof mit dem Rollstuhl durch die Frischluft. Er erledigte ihr auch – alte Verbundenheit – kleine Einkäufe. Eva Hofmann wiederum war mit dem 2-Meter-Recken Ewald Stieber (Alter: gefühlte 45 Jahre) gut bekannt, der 2003 ein volles Jahr in Stummers Wohnzimmer am Döblinger Gürtel hauste (Stummer saß zwei Jahre in Simmeringer Haft). Stieber tauchte nach einer Verurteilung nach „Verbotsgesetz“ (20 Monate bedingt) Anfang 2004 nach Norwegen ab.
Beim Hofmann-Begräbnis waren rund 50 Personen. „Viele Neonazis“ und „Rechte“, so Stummer. Deren Patron, Gerd Honsik, Obskurant, „Dichter“ und Geschichtsfälscher, sitzt – aus seiner verblendeten Sicht völlig schuldlos – seit 4. Oktober 2007 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt eine Strafe aus 1992 nach „Verbotsgesetz“ ab. Honsik wurde – aus seiner verblendeten Sicht natürlich zu Unrecht – von Spanien ausgeliefert.
Gerd Honsik weiter in Haft
Nach Informationen aus dem Landesgericht Wien wird über seiner Denkerstirn mit einer zusätzlichen Anklage für fortgesetzte obskurantische, staatsfeindliche und menschenverachtende Wahnideen nun für weitere Jahre der Sack zugemacht. Das österreichische „Verbotsgesetz“ reicht im Anklagerahmen in Österreich bis zu 20 Jahre Haft.
Die aktuelle 18-monatige Haft dient nur als Art „Zwischenhaft“. Sie endet theoretisch in elf Tagen. Die Gesamtstrafe (aus 1992) für Gerd Honsik betrug 18 Monate. Am 4. April 2009 läuft diese Haft aus, so nicht auf Basis neuer Tatbilder eine Anklage und die Fortsetzung der U-Haft verhängt wird.
Marcus J. Oswald (Ressort: Freie Radikale, Revisionismus)
Rechtsextremist Horst Mahler nun bis Lebensende in Haft

Horst Mahler, 73, ist Stammgast vor Gericht - nun zwölf Jahre Haft wegen Volksverhetzung.
(Wien/Potsdam, im März 2009) Laut Angaben der deutschen Nachrichtenagentur DPA ist der ehemalige deutsche Rechtsanwalt Horst Mahler am 11. März 2009 zu einer weiteren Gefängnisstrafe verurteilt worden. Wie die Dinge liegen, kann der ehemalige Jurist für sich verbuchen, als schwerster Knastbruder unter deutschen Ex-Rechtsanwälten in die Geschichte einzugehen.
Horst Mahler war in den Jahren des „heißen Herbstes“ 1977 mit dem späteren Innenminister Otto Schily der Vertrauensanwalt der Anhänger der RAF. In diesem Umfeld wurde er selbst angeklagt und saß zehn Jahre in Haft. Mit dem linksradikalen Gedankengut war es dann bald vorbei und er schwenkte ins extreme rechte Lager über. Fortan wurde der heute 73-Jährige eine Art Wortführer der nationalen rechten Gruppen Deutschlands. Er agierte auch hier als Ezzesgeber und Schriftsatzverfasser. So hatte er im Ernst Zündel-Prozess 2006, der in Mannheim stattfand, eine 475 Seiten lange Eingabe für Ernst Zündel verfasst.
Seine vorletzte Verurteilung holte sich Horst Mahler am 25. Februar 2009 am Landgericht München II. Es setzte sechs Jahre Haft für „Volkshetzung“. Mahler wurde im Gerichtssaal in Haft gesetzt und nun im März neuerlich einem Prozess am Landgericht Potsdam zugeführt. Hier kassierte der rechte Recke fünf Jahre und zwei Monate für sechs Fakten aus den Jahren September 2001 bis Oktober 2004. Abermals ging es um Gaskammernlüge und Holocaust-Leugnung. Macht in Summe fast zwölf Jahre Haft.
Marcus J. Oswald (Ressort: Freie Radikale, Justizkultur, Revisionismus)
Islamisten-Prozess geht im Februar weiter – Mona S. schweigt weiter

Lange U-Haft, zwei Prozesse, noch lange kein Urteil.
Bald sechs Tage Aktenverlesung. Im Islamisten-Prozess
geht es um Grundsätzliches. (Foto: Florian Lems)
(Wien, im Dezember 2008) Im Wiener „Islamisten“-Prozess rund um aufwändige Hausdurchsuchungen inklusive behördlichen Wohnungseinbruch, Wohnungsverwanzung und Online-Ermittlungen mittels „Bundestrojaner“ gegen zwei muslimische Twens (Mohamed Mahmud, 23 und Mona S., 22) geht es im Februar 2009 am Landesgericht Wien weiter. Die Fortsetzung ist ungewöhnlich. Sechs volle Prozess-Tage lang wird auf Antrag von Anwalt Lennart Binder durch den Richter der Akt öffentlich verlesen. Die österreichische Strafprozessordnung sieht diese Möglichkeit vor. Davon Gebrauch gemacht wird bei großen Prozessen selten.
Das letzte Mal geschah es beim ersten Ernst Geiger-Prozess im August 2006.
Der große Bogen
Anfänglich rollten Justizexperten und Geschworene die Augen. Doch Aktenverlesung gehört zum Spannendsten in einem Gerichtsprozess überhaupt. Man kann sich sechs Tage in einen warmen Gerichtssaal setzen und fünf Blöcke vollschreiben, ohne bei der Veröffentlichung gegen das geltende Gesetz zu verstoßen. Der Vorwurf widerrechtlich aus dem Akt zu zitieren, fällt aus. Eine Aktenverlesung bringt Hintergründe der Polizeiermittlung der Öffentlichkeit näher als der Polizeiorganisation das in der Regel lieb ist. Polizeiarbeit muss genau dokumentiert sein. Ob das tatsächlich so war, der Einsatz überschießend war oder nicht – das wird die Aktenverlesung ergeben.
Dieses Journal meint, dass der Prozess nicht rasend aufregend war. Weder in der ersten Auflage (2007) noch in der ersten Wiederaufnahme (2008) bot sich Bemerkenswertes. Dass Muslime fünf Mal am Tag beten und den Koran zitieren, hätte man ohne diesen Prozess auch gewußt. Dass USA, England, Frankreich und die Nato Feindbild sind, weiß man aus der Lektüre der Weltpresse. Dass auch die Jungen Predigern nacheifern und lange Bärte tragen, ist nichts Neues. Interessant wird es dann, wenn im System-Clash der westlich orientierte Staat auf dokumentierte Weise Schritte belegen muss wie er gegen die politische Fachströmung Islamismus vorgeht.
Schleier ungelüftet
Der Wiener Islamisten-Prozess hat zwei Angeklagte. Einer ist Mahmoud Mohammed, der erst von Roland Friis vertreten wurde, nun von Lennard Binder. Seine junge Ehefrau nennt sich – verwestlicht – Mona S., heißt in der Insidersprache aber Um Usama. Beide saßen über ein Jahr in Untersuchungshaft, Mona S. wurde nach 14 Monaten enthaftet. Sie machte Wiener Prozessgeschichte, indem sie beim ersten wie zweiten Prozess die Burka nicht lüftete. Es sollte ein Geheimnis bewahrt bleiben und die beiden Prozessrichter (Gerstenecker – erster Prozess; Sanda – zweiter Prozess) lehnten die Einvernahme mit einer Verschleierten ab. So wird in ihrer Abwesenheit verhandelt.
Die Medien müssen in Hinkunft auch auf sie verzichten. Im Weblog ihres Gatten machte sie in einer Stellungnahme vom 28. November 2008 klar, warum. Sie sagt: „Hiermit möchte ich mich offiziell von jedem Interview, Zeitungsbericht und dergleichen, die in den Medien veröffentlicht wurden, distanzieren und möchte klarstellen, dass viele Aussagen die von mir getätigt wurden, verzerrt bzw. in einem falschen Kontext gebracht wurden. Der Grund, warum ich mich überhaupt bereit erklärte, mich in den Medien zu äußern oder Stellung zu nehmen, war der, dass ich die Absicht hatte und mir zum Teil erhoffte, so der Öffentlichkeit meinen Standpunkt wahrheitsgetreu vermitteln zu können.
Missverstanden
Doch bis auf einzelne, die danach bestrebt waren objektiv zu berichten, wurden meine Aussagen entweder missverstanden oder aber auch absichtlich so missbraucht, um einfach nur möglichst viele Leser anzulocken, ganz gleich ob es der Wahrheit entspricht oder nicht. Und nach jeder Enttäuschung habe ich es trotzdem weiter versucht, doch vor allem die letzte Veröffentlichung hatte genau das Gegenteil von dem erwirkt, was ich beabsichtigte und war auch zum Großteil völlig falsch. Aus diesem Grund bin ich in Zukunft nicht mehr bereit, mich auf irgendeine Art in diesen Medien zu äußern oder für ein Interview bereitzustellen. Ausgenommen davon sind Organisationen wie die AIK und dergleichen. Sollte aber jemand Interesse oder Fragen haben, der kann mich gerne durch diesen Blog kontaktieren, die Inhaber werden es mir weiterleiten. Darüber hinaus wird man ohnehin alles wichtige zu diesem Fall hier auf dem Blog finden können. Ich bitte um Verständnis.“
Info-War
Im Gerichtssaal darf sie – laut Rechtsmeinung von zwei österreichischen Richtern – nicht aussagen. Um weiter etwas von ihr zu erfahren, wird man also den Weblog des Glaubensbruders Mohamed Mahmud (Abu Usama Al Gharib) lesen müssen. Das ist ein geschickter Schachzug. Wie überhaupt: Man kann zur Unterwanderung des katholischen Abendlandes durch den Islam stehen wie man will. Ganz so rückständig, wie es heißt, ist der Islam nicht: Wenn man über „Info-War“ spricht, also von weltweiter Sättigung und Durchdringung mit Kernideen – zementiert auf alten Lehren, hochgezogen mit neuen Medien – kann man sich von diesen Leuten in der Hartnäckigkeit einige Scheiben abschneiden. Das Internet ist für den politischen Islam eine Kernwaffe.
Marcus J. Oswald (Ressort: Freie Radikale, Islamismus)
Wiener Anwalt Dr. Herbert Schaller mit Gastspiel bei Zündel-Prozess

Revisionist Ernst Zündel, 66, wurde am 15. Februar 2007 zu fünf Jahren Haft wegen Volksverhetzung verurteilt. Alle Rechtsmittel wurden verworfen.
(Wien/Mannheim, im April 2006) In Österreich out, in Deutschland voll dabei. So könnte man die Rolle des Wiener Anwalts Dr. Herbert Schaller umschreiben.
Der Prozess gegen Ernst Zündel in Mannheim wurde am 9. November 2005 eröffnet, dann auf 16. November 2005 vertagt. Ende März 2006 wurde fortgesetzt. Der 66-jährige Ernst Zündel hat eine Anklage unter anderem wegen „Volksverhetzung“. Es geht um Gaskammernlüge und dergleichen. Eine Pflichtverteidigerin namens Sylvia Stolz wurde gleich am ersten Prozesstag abgelehnt, da sie sich so sehr für Ernst Zündel einsetzte, dass man das als Wiederbetätigung wertete. Weitere Verteidiger wurden beigezogen, unter anderem die Deutschen Jürgen Rieger und Ludwig Bock. Und der Wiener Strafverteidiger Dr. Herbert Schaller.
Hoch betagter Verteidiger voll aktiv
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in einem Prozessbericht (25. März 2006, S. 3) über einen Verhandlungstag Ende März 2006 berichtete, legt sich Herbert Schaller in Mannheim sehr ins Zeug. Er verliest stehend Anträge und wirft Fragen auf. Horst Mahler, Ernst Zündels Ex-Anwalt, in Deutschland mit Lizenzentzug bedacht, sitzt ebenso im Mannheimer Gerichtssaal als Zuhörer. Mahler brachte auch einen 475-Seiten langen Schriftsatz ein und agiert als Zurufer an Dr. Herbert Schaller, so der Prozessbericht der FAZ.
Verteidiger Schaller wurde für dieses Verfahren ursprünglich „per Antrag der Staatsanwaltschaft“ (wie eine einschlägige Webseite berichtet) am zweiten Verhandlungstag „aus Altersgründen“ abgelehnt. Nun sitzt er dennoch mit der ehemaligen Pflichtverteidigerin Stolz, die sich als revisionistische Kampfdrohne einen Namen machte, Seite an Seite mit dem zweiten deutschen Wahlverteidiger Rieger auf der Verteidigerbank.
Dr. Herbert Schaller – nur mehr Strafverteidiger
In Österreich ist Herbert Schaller kein Unbekannter. In den 80er Jahren vertrat er unter anderm David Irving bei seinen Ausweisungsverfahren gegen die Republik Österreich. Beim Wiener David Irving-Prozess am 19. Februar 2006 fiel der Name „Dr. Schaller“, als es in einer Verfahrenspassage um ein Schriftstück für eine Mandatsverlängerung Mitte der 80er Jahre ging.
Schaller gilt in Wien als Doyen rechter „Konfliktverteigung“, eine Form der Ausübung der Verteidigerpraxis, die es heute nur mehr selten gibt. „Konfliktverteidigung“ umschreibt die Technik, auf harte Konfrontation mit dem Staat zu gehen. Bekannteste deutsche „Konfliktverteidiger“ sind Otto Schily und Horst Mahler, die in den 70er Jahren zahlreiche deutsche RAF-Angeklagte im scharfen Argumentationskurs gegen den Staat verteidigten.
Politische Verteidigung ist „Konfliktverteidiung“
Otto Schily wurde später deutscher Innenminister und ist heute alles andere als ein Freund der Extreme. Horst Mahler wechselte die Fronten noch stärker und entwickelte staatskritische Ideen von der anderen Seite. Er verlor bald darauf seine Zulassung als Rechtsanwalt.
Der Wiener Verteidiger Dr. Herbert Schaller ist im aktuellen Rechtsanwälteverzeichnis Österreichs nicht mehr geführt. In Deutschland war der weißhaarige Mann, nun weit über 70 Jahre alt, dennoch am 25. März 2006 in schwarzen Robe voll im Element.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur, Revisionismus)
Gottfried Küssel sechs Waffen abgenommen

Gottfried Küssel bei einer Berufungsverhandlung nach Waffengesetz am Landesgericht Wien (Foto: Marcus J. Oswald am 16. Febraur 2005)
(LG Wien, 16. Februar 2005) Gottfried Küssel zieht noch. Selbst zu einem einfachen Berufungsprozess, der sonst nur eine schweigsame Staatsanwaltschaft und wortkarge Anwälte bietet, kamen gleich fünf Journalisten.
Gottfried Küssel, bekannt aus den stürmischen 90er Jahren, in denen junge Männer in ganz Österreich einen militanten Flügel der Politik etablieren wollten, trägt mittlerweile keine runden Metallbrillen mehr. Seine Augen sind seltsam gerötet, von Statur wirkt der Mittvierziger nun wie ein gewöhnlicher Durchschnittsbürger.
Seine politische Haltung, für die er 1994 zu 11 Jahren Haft verurteilt worden war, aus der er am 13. Juli 1999 auf Bewährung aus der JA Stein entlassen wurde, ist heute nicht Thema der Veranstaltung. Vielmehr geht es um Waffen. Oder das, was das Gesetz als solche bezeichnet.
Sechs Waffen(teile) an der Wand
Am 3. September 2002 hatte eine Hausdurchsuchung sechs Waffenteile und waffenähnliche Gegenstände gefunden. Diese hingen nicht wie bei den bisher 40 Hausdurchsuchungen davor, „an der Wand“ und „blieben stets unbehelligt“ (Küssel), sondern die nun beschlagnahmten Stücke standen in einem Karton verpackt am Boden. Wie es zur Durchsuchung kam, weiß Küssel heute nicht mehr.
Im Gespräch mit dem Journal meint er, dass er sich im Internet mit jemandem über Waffen unterhielt. Dann gab es eine Hausdurchsuchung in seiner damaligen Wohnung in Währing.
Die inkriminierten Stücke: Drei Bajonette (für ein altes russisches, ein altes österreichisches und ein Steyr Mannlicher M-95-Gewehr), zwei indische Dolche und ein „SS-Ehrendolch“. Dass Küssel das von der Wand nahm und in eine Kiste verpackte, spricht für ihn.
Dass er seit 1982 mit einem Waffenverbot belegt ist, gegen ihn. Das Bezirksgericht Leopoldstadt zog diese Gegenstände 2003 ein und belegte Gottfried Küssel mit einer Geldstrafe von 60 Tagsätze zu je 2 Euro (120 Euro) oder 30 Tage Ersatzarrest. Dagegen berief Küssel nun über seinen Privatanwalt DDr. Wolfgang Schulter.
„Im Eigentum der Frau“
Küssel machte geltend, dass es sich bei den Gegenständen um Eigentum der Ehefrau handle. Bei den Gegenständen handle es sich zudem um alte „Erbstücke“, die nicht funktionstauglich seien. Dem schloss sich auch der Gutachter an, der festhielt, dass vor allem die drei Dolche „Ziergegenstände“ seien, die teilweise in vielen Haushalten zu finden sind.
Mit seiner schriftlich eingebrachten Beschwerde gegen die Entziehung und seiner Strafberufung dringt er jedoch nicht durch. Die wortkarge Staatsanwältin spricht von einem „Dauerdelikt“ und fordert „schuld- und tatangemessen“ – und trotz irrational überbelegter Gefängnisse – sogar eine „Haftstrafe“. Küssels Anwalt Schulter ersucht in seiner kurzen Wortmeldung „die Kirche im Dorf zu lassen.“
Kirche bleibt im Dorf
Nach zehn Minuten Verhandlung ziehen sich die drei Richter ins Hinterzimmer des Saales 302 zurück. Nach zehn Minuten kommen sie wieder heraus. Der Vorsitzende gibt Küssels Forderung auf Herausgabe der Gegenstände durch die Republik nicht statt. Er sagt auch, dass es bei einem „Dauerdelikt“ wie Waffenbesitz nicht entscheidend sei, wer im gemeinsamen Haushalt das Eigentum an einer Waffe hält. Selbst wenn Küssel während seiner über sechsjährigen Haft die Gegenstände seiner Frau zum Aufbewahren „vermachte“, sei er immer noch Eigentümer.
Der Vorsitzende folgt in einem Punkt der Staatsanwaltschaft nicht: Gottfried Küssels Vorleben (10 Vorstrafen) werde nicht überbewertet.
Geldstrafe verdreifacht
Trotzdem bleiben die „Waffen“ und waffenähnlichen Gegenstände im Besitz der Republik. Was damit passiert, weiß niemand. Vermutlich werden sie versteigert. Die Berufung hat sich für Gottfried Küssel übrigens nicht ausgezahlt. Die Geldstrafe wird verdreifacht, auf 180 Tagsätze zu je 2 Euro (360 Euro) oder 90 Tage Ersatzarrest. Zudem muss Gottfried Küssel die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen.
Beim Hinausgehen meint Küssel enttäuscht: „Wieder ein paar Erbstücke aus dem Ersten Weltkrieg weg.“
Marcus J. Oswald (Ressort: Freie Radikale, Gerichtssaal, Revisionismus, Waffenkunde)






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