In eigener Sache – Medienverhandlung
Der Termin vom 18. Juni 2009 am Landesgericht für Strafsachen Wien, Landesgerichtsstraße 11, AT-1082 Wien.
- 18. Juni 2009, 9 Uhr 00, Saal 202 §§ 7, 8a ff MedienG (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs)
Gegenstand: §§ 7, 8a ff MedienG
Richter: Mag. Birgit SCHNEIDER
Antragsteller: Mag. Dr. Gabriele FÜRST-PFEIFER
Antragstellervertreter: Lansky, Ganzger&Partner RAe Gmbh
Antragsgegner: Marcus J. Oswald
Zeugin: Mag. Dr. Gabriele FÜRST-PFEIFER (Gutachterin Familienrecht)
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Da einige in der Väterrechte-Bewegung voller Erwartung sind, zu diesem Termin einige Erläuterungen:
1. Es geht um Beiträge, die es (derzeit) nicht mehr gibt. Die Beiträge wurden vorläufig und in dieser Form offline gestellt, weil ein, zwei größere Beiträge zur Gutachterin Fürst-Pfeifer verfasst werden sollen, die mehr Gripp und Zund haben und durch die starke Materiallage „nicht mehr wegzubringen sind“. Ja, sie ist eine Karrieregutachterin wie aus dem Bilderbuch. Ja, sie ist Jahrgang 1963 und meint, im mittleren Alter angekommen, ausgestattet mit gut geölten Netzwerken in die Richterschaft, mit Geld Vieles für sich regeln zu können. Nicht umsonst scheint die Auftragslage nicht abreißen zu wollen. Ja, sie arbeitet in einem Bereich der Justizindustrie, der komplett ohne Außenkontrolle ist. Klagsfreudig ist die Dame auch, das weiß man. Na und? Stört es jemanden? Mich nicht. Doch eines ist einzuräumen: Der eingeklagte Beitrag hatte noch nicht die nötige Schärfe und sagte genau das nicht. Sondern er spiegelte die drei Vorberichte in „Presse“, „Österreich“ und „Neunkirchner Bezirksblatt“. Zudem zitierte er die Kernpassage aus dem Gutachten 1993, das der Bewegung und den 160 österreichischen Gerichtspräsidien mittlerweile vollinhaltlich bekannt ist.
2. Man muss Ganzger „kommen lassen“. Man kann ihm auch die Chance eines Gerichtserfolges gönnen. Warum nicht? Er ist Berufskläger, er lebt davon, kann seinen Kindern davon erzählen. Er lebt von punktuellen Siegen. Das Entscheidende ist jedoch nicht ein Pipifatz-Prozess nach Medienrecht an einem Gericht. Das Medienrecht ist in weiten Zügen völlig uninteressant. Die Väterrechte-Bewegung will – das ist der große Ansatz – eine Fürst-Pfeifer nach Abrechnungsbetrug vor Gericht bringen. Dieser Medienrechtsprozess, das muss erläutert werden, hat damit nichts zu tun, denn der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs oder der Seriengutachterei wurde im besagten Artikel nicht erhoben. Nur angedeutet, doch das ist nicht Klagsgegenstand. Die Bewegung hat Recht: Man muss Fürst-Pfeifer nach Abrechnungsvergehen in die Falle locken, ihren Lebensstil und ihre Honorare analysieren: Es in Abstimmung bringen, vergleichen und Ableitungen treffen. Dazu braucht man ein engmaschiges Netzwerk und muss an die Akten kommen. Man muss gezielt in den Prozessen sitzen, in denen sie ihre Gsatzeln abspult. Das sind langwierige Prozesse. Der Umstand, dass sie Gutachterin ist, ist derzeit nicht wegzubekommen. Man muss das Netz rund um sie „zuziehen“ und dazu braucht die Bewegung mehr Fälle und Klienten, die zur Bewegung kommen und sich offenbaren.
3. Im Wesentlichen hat der Medienstrafantrag Recht. Der „höchstpersönliche Lebensbereich“ umfasst die Themen Krankheit, Gesundung, sexuelle Integrität, sexuelle Ausrichtung, Vorstrafen. Diese Dinge dürfen nach der herrschenden Auslegung – so zweifelhaft diese Rechtssprechung im gegenständlichen Fall ist – ohne Zustimmung des Betroffenen nicht thematisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Daher muss die Bewegung Mittel finden, das Gutachten aus 1993, das für viele von gleicher Brisanz ist wie die Enthüllungen zu Kurt Waldheim aus 1944, anders zu „verpacken“. Das Gutachten muss, ohne dass es zitiert wird, eindeutig Fürst-Pfeifer zuzuschreiben sein. Dazu braucht es mehr „branding“, ein Begriff aus der Marketingsprache. Einen anderen Weg lässt das Mediengesetz (derzeit) nicht zu. Umgekehrt ist das Medienrecht ein klassisches „Opferrecht“ und Fürst-Pfeifer ist eines ganz sicher nicht: Opfer. Sie spielt das Opfer vielleicht gut bei Gericht. Opfer ist sie keines.
4. Wie bekannt, ist Marcus J. Oswald kein Herwig Baumgartner, der in einer Gefährlichen Drohung-Verhandlung 5 Stunden und 45 Minuten einen Monolog hält. Juristische Vorfeldanalyse genügt, um zu sagen, was geht und was nicht. Medienrecht ist schlankes Recht. Ein Gerichtsprozess ist kein Kirtag, wo jeder eine Show abzieht. Es ist ein äußerst knappes Verhandlungsgespräch, das durch Reduktion und vorbereitende Tathandlungen besticht. Ich bin Profi und kenne die Medien und die Gesetze. Ich arbeite seit 1986 ausschließlich für Medien oder in Medien, zuletzt für eigene. Ich habe die Vorbereitung so kurz wie möglich gehalten: Und keinen Schriftsatz auf jenen des Herrn Ganzger erwidert. Denn ich unterstütze das System der „Schriftsatzkultur“ nicht, bei dem sich ein Anwalt durch jedes zusammenkopierte Gschrieberl eine goldene Nase verdient. Ich betreibe weltweit erscheinende Webseiten und mich interessierte nie, was eine Person (Universitätsprofessor, Richter) von mir oder meiner Arbeit hält. Silvio Berlusconi ist auch wurscht, was die Richter von ihm halten. Er macht sein Mediengeschäft. Basta. So soll es sein, das ist das Produktionsprinzip aus meinem Haus. Wenn 5.000 Leser an einem Tag für etwas sind, kann nicht ein Richter oder ein bezahlter Rechtsanwalt dagegen sein. Dann fällt deren Meinung als äußerst vernachlässigbare Einzelmeinung unter den Tisch. Fakt ist in diesem Kleinstprozess, um den ich gar kein Theater mache: Die Privatanklage hat im Wesentlichen Berechtigung, da die Rechtsauslegung der ständigen Rechtssprechung beim § 7 MedienG nun einmal so ist wie sie ist. Man hätte es anders angehen können. Stichwort: Zuschreibung der Gutachtens an eine Person, die so ähnlich heißt wie Fürst-Pfeifer. „Österreich“ machte den Schachzug „Grete S.“ Das war gelungen. Meins war misslungen. Wichtiger ist aber, dass alle Gerichte mittlerweile informiert sind und nun niemand mehr sagen kann: „Wir wußten von nichts.“ Will man einen Multigutachter treffen (siehe Egon Bachler), muss man die interne Szene heiß machen. Das genügt, um ihn von den Futtertrögen wegzubekommen.
5. Wichtig ist, wenn wer kommen will, dass Fürst-Pfeifer fotografiert wird. Es existiert so gut wie kein Bildmaterial von ihr. Es solle sich niemand abschrecken lassen es auch dann zu tun, wenn sie dagegen ist. Sie hat vor dem Gericht keine Einspruchsmöglichkeiten, denn sie ist Person des Öffentlichen Interesses. Mich kann man natürlich auch fotografieren, aber ich weiß ohnehin wie ich aussehe. Bildmaterial zu Fürst-Pfeifer, die als Gerichtsgutachterin eine Person des Öffentlichen Interesses ist, hat die familienrechtlich orientierte Väterrechtebewegung nötig. Denn es geht nicht, dass man Fotos von ihrer Webseite verwendet. Kriege führt man mit Feindaufklärung, dass muss ich einer Untergrundarmee nicht erklären. Dazu gehört auch Bildaufklärung.
6. Mein Konzept ist kein so Kleinteiliges wie das der Väterrechtebewegung. Es geht um den großen Bogen. Man kann Prozesse auch verlieren oder vergleichen. Es ändert sich an der Berichterstattung so gut wie nichts. In Hinkunft muss man die Berichterstattung zu Fürst-Pfeifer dann wieder intensivieren, wenn es Konkretes und Neues gibt. Man muss die Berichte so machen, dass man sich im (relativ) klagsfreien Raum bewegt. Und die Akten haben. Ich sagte Ganzger ausdrücklich, dass ich mich a. von seiner Kanzlei nicht erpressen lasse und b. sich das Verfahren ausschließlich um die inkriminierten „drei Zeilen des zitierten Gutachtens dreht“ und c. das Verfahren in keinster Weise weitere Berichterstattung zu ihrer Arbeit unterbindet. Es wird in Hinkunft nur anders und detailreicher verpackt. Ihre Methoden werden besser analysiert, Gewährsleute befragt. Das alles für die Maschine „google“, damit Österreich gut informiert ist. Daher ist die „Behauptung“ der Väterrechtebewegung unbegründet, dass „Oswald keine Eier hat“. Was heißt: „Keine Eier“? Wo es nichts zu gewinnen gibt, muss man die Taktik ändern, schlanker machen und den nächsten Angriff besser vorbereiten. Geänderte Taktik ist auch, die Kanzlei Ganzger durchsichtig zu machen. Zur Feindaufklärung gehört auch das. Das wird im nächsten Jahr gemacht. Wenn es etwas gibt, wird das Internet mit Berichten zu seiner Kanzlei abgefüllt. Mit Geschick und Intensität wird die Kanzlei bei „google“ von Position 1 verdrängt. Das ist die Hauptstoßrichtung. Das in diesem „großen Zusammenhang“ völlig unbedeutende Medienkleinverfahren wird gewiß nicht das einzige in dieser Sache bleiben. Daher muss man nicht das Pulver verschießen. Es wird noch genug Gelegenheiten geben, in ein tatsächliches Streitgespräch zu kommen. Das ist am 18. Juni 2009 nicht geplant.
7. Die Väterrechtebewegung meint, das ist ihr fehl geleiteter Ansatz, dass einzelne Prozesse etwas „richten“. Man ist zu prozessfixiert. In Wahrheit „richtet“ nur Medienmacht. Nicht Prozesse. Dazu sind Gerichte zu unbedeutend und zu wenig öffentlich. Ich bemühe mich laufend, mehr Öffentlichkeit in die Abläufe bei Gericht zu bringen. Im Wesentlichen kann man aber mit Kleinverfahren wenig ausrichten und mit Medienverfahren schon gar nicht. Es sind Sekundärterrains. Wichtiger ist, weitere Webseiten aufzumachen und „Zitierkartelle“ zu bilden. Von mir aus bis in die Ukraine oder nach Kuala Lumpur (Malaysien), wo es schöne Serverfarmen gibt. Auch: Anonym. Denn es nehmen sich einige Abzocker zu viele Rechte heraus.
8. Zu den Spekulationen im Raum, dass man „nachgibt“, wenn man sich vergleicht: Nein, es wird nicht „nachgegeben“. „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“, sagte einst Kant. Manchmal muss man beim „Ausgang“ aus der Dunkelheit ins Licht etwas nachhelfen. Medienarbeit ist immer Lichtsetzung. Daher wird einem Vergleich nur zugestimmt, wenn Ganzger seine Kosten selbst trägt. Ich trage meine sowieso selbst – denn ich habe keine. Über die Gerichtskosten lässt sich reden. Der Kompromiss ist, dass ich sie übernehme. Seine Kosten interessieren mich nicht. Das ist nicht verhandelbar. Denn Ganzger tritt als Feind auf, antiaufklärerisch und in bester Bunkermanier. Wie schon bei Kampusch, wo er nun den Salat hat, als er zuerst Medien anherrschte, sie dürfen keine Recherchen machen, weil er jeden klagt. Nun wurde ein neuer Oberstaatsanwalt aus Graz eingesetzt, weil es eben doch etwas zu finden gilt. Mit seinen „Planiermethoden“ hat Anwalt Ganzger im Fall Kampusch wertvolle Zeit vernichtet, die verstrichen ist. Er erkannte nicht, dass bei Personalknappheit der Polizei jede Medienrecherche und Medienhilfe nötiger ist als das Wohlbefinden eines Anwalts. Daher wird klarerweise im gegenständlichen Fall, wo sich eine situierte Seriengutachterin am Medienrecht ein Zubrot holen will, kein Cent an „Entschädigung“ an irgendwen gezahlt. Das sind die Voraussetzungen eines Vergleichs. Wenn man so will, sind das schlechte Voraussetzungen für ihn und gute für mich. Doch sonst gibt es keine Zugeständnisse, weil es finanzieller und emotionaler Erpressung gleich kommt. Und nach den letzten Ereignissen rund um das Medienrecht am LG Wien, wo sogar vierfach- und fünffach-Mördern „Opferstatus“ eingeräumt wurde, muss man in diesem Punkt die scharfe Linie des zivilen Widerstandes beibehalten: Nein, Fürst-Pfeifer ist kein Opfer. Daher greift auch das Medienrecht in keinster Weise. Der Zeitpunkt für weitere Beiträge zu dieser Gutachterin, das kann der Väterrechtebewegung versprochen sein, naht. Davor aber sollte es, das ist die Strategie, Beiträge zu ihrem Anwalt geben. Es muss alles seinen Ablauf haben, sonst ist es keine Strategie. Ich bin auch mit einem ehemaligen Anwalt aus der Kanzlei Ganzger/Lanksy in Kontakt, der nichts Gutes über diese Kanzlei spricht. Ich bin gern bereit, ein ausführliches Gespräch mit Samir Kesetovic aus Niederösterreich zu veröffentlichen. Sein Fürst-Pfeifer-Fall scheint aktuell ein besonders Väternachteiliger zu sein und wird in der Szene als „Schlüsselfall“ gesehen. Ich sage aber auch: Ich brauche Abrechnungen, Abrechnungen, Abrechnungen. Von den Anwälten und Gutachtern. Erst das ergibt das große Puzzle. Leider hat sich Samir Kesetovic bisher bei mir noch nicht gemeldet. Man muss die Dinge aufsammeln, den Lack abblättern lassen und dann schreiben. Immer wieder kursiert in diesem Zusammenhang der Vorwurf der Geschäftsschädigung. Es fühlen sich die Anwälte und die Gutachter „im Geschäft“ geschädigt. Dieser Vorwurf stimmt. Es ist Absicht. So funktionieren Medien, seit es sie gibt. Nur: Alles zu seiner Zeit. Wenn das Material dicht genug ist. „Blaulicht und Graulicht“ hat nun einmal die eigene Durchdringung bei „Google“ zu festigen, damit jeder neue Beitrag, zu welcher Thematik immer, sofort top gereiht ist (page 1 – position 1). Das gelingt nach nunmehr 580 Beiträgen seit 28. April 2008 und 3.000 intensiven Arbeitsstunden an der politischen Webseite fast. Nach 1.580 Beiträgen ist es aber noch besser.
Ein letzter Ratschlag an die Väterrechtebewegung, die ich einmal mitbegründet habe: Nicht ungeduldig und vorlaut werden und die Ausfälligkeiten mir gegenüber etwas reduzieren. Das würde die Sympathie zueinander sofort wieder etwas heben. Man muss überlegen, wie man jemandem begegnet, wenn man etwas von ihm will. Reden wir in einem Jahr weiter, dann sieht die Welt schon etwas in unserem Sinn aus. Alles andere sind nervöse Zuckungen.
Dafür gibt es keinen Grund. Denn die Bewegung liegt gut auf Schiene.
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Anklage (wie immer bei Mediensachen – sehr kurz):
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Seite 1)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Seite 2)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Seite 3)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Seite 4)
Beilagen: (Ausdruck des Artikels)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Beilage 1, Seite 1)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Beilage 1, Seite 2)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Beilage 2, Impressum-Ausdruck)
„Abmahnbrief“ des Gerald Ganzger vom 29. Dezember 2008 bleibt vorläufig unveröffentlicht. Er wird in einen späteren Beitrag inhaltlich eingearbeitet. Vor allem die Passage: „Wir dürfen auch der guten Ordnung halber festhalten, dass die von Ihnen kolportierte Zahl von 3.000 Gutachten in den letzten 12 Jahren und Einnahmen von sieben bis neun Millionen Euro völlig aus der Luft gegriffen sind und bei Weitem nicht der Realität entsprechen.“
Reaktion auf den „Abmahnbrief“ durch Marcus J. Oswald am 30. Dezember 2008. (Beilage 3, Seite 1)
Reaktion auf den „Abmahnbrief“ durch Marcus J. Oswald am 30. Dezember 2008. (Beilage 3, Seite 2)
Marcus J. Oswald (Ressort: Der Revisor, Termindienst, Gericht, Leading Ladies)
Österreich ist stocksauer auf Medienanwalt Michael Rami

Zu Zeiten als Jörg Haider seinen Justizminister Dieter Böhmdorfer installiert hatte, war Michael Rami besonders aktiv. Davon, dass er selbst einmal Medienpraxis gemacht hätte, ist nichts bekannt. Er ist wie der Turmrichter, der noch nie vom Zehnmeterbrett gesprungen ist. Also eigentlich nicht ernstzunehmen, aber immer mehr ein Problem für ein vitales Medienwesen. (Foto: TZ Österreich 4. Juni 2009, S. 4, Repro: Oswald)
(Wien, im Juni 2009) Manche „Medienanwälte“ verdienen sich an der Medienvielfalt ihre goldene Nase. Eine kleine Clique am Wiener Landesgericht hat es sich gemütlich eingerichtet. Die Gruppe ist überschaubar. Es ist nicht immer klar, wen die Medienanwälte eigentlich verteidigen. Den Bürger allgemein? Den Rechtsstaat? Das gesunde Volksempfinden? Sich selbst?
Eine Medienklage ist ein Antragsdelikt. Das Verfahren hat keinen Staatsanwalt (kein Hoheitsprinzip), sondern läuft nach Gleichrangigkeitsprinzip ab. Einer bringt eine Medienklage ein, ein anderer erwidert sie. Die Medienklagen wurden in der letzten Zeit, vor allem mit dem Aufkommen des Internets, zur Ausgeburt dessen, was man „Schriftsatzkultur“ nennt.
Profitable Schriftsatzkultur
Ein substanzloses Geschrieberl eines Anwalts, ein substanzloses Geschrieberl des anderen Anwalts. Wortreiche Erklärungen der Richterin (am LG Wien machen seit dem Weggang von Richter Forsthuber ans OLG Wien Medienrecht nur mehr Frauen). Am Ende: Hohe Rechnungen für die unterlegene Partei.
Man kann den meisten Beklagten nur raten, sich vor Medienanwälten einerseits zu hüten, ihnen scharf Konter zu geben, sie zu beschäftigen mit Dingen, mit denen sie nicht rechnen (etwa Recherchen zu ihrer Kanzlei, zu ihren Gebarungen, zu ihrem Klientenstock) und sie in diese Verantwortung zu nehmen, die sie von sauber arbeitenden Medien erwarten. Denn: Medienanwälten geht es einfach zu gut. Sie meinen, das Internet und die wenigen Printmedien sind ein Dorado und ein Schlaraffenland für sie, in dem die Trauben ewig nachwachsen.
Anwalt Rami vertritt Vorsatzvierfachmörder
So klagte nun der Wiener Anwalt Michael Rami erneut für einen Mehrfachmörder. Zuletzt tat er das für den Vierfachmörder Josef Branis. Hier schritt er gegen drei Medien ein. Damals bekam er die Rutsche von seinem ebenso FPÖ-nahen Anwaltskollegen Werner Tomanek gelegt. „Die Medienklagen macht Rami“, ließ Tomanek nach dem Branis-Prozess am 27. Jänner 2009 verlauten.
Rami, der sich für nichts zu schade ist, steigerte sich nun und klagte nun für einen Fünffachmörder. Wohlgemerkt, und hier hat die Zeitung „Österreich“ vollkommen Recht: Für einen, der vom ersten Tag, dem Tattag an geständig war und niemals seine Schandtaten (er erschlug Kind, Frau, drei Eltern mit ein- und derselben Axt) in Abrede stellte. Mehr noch: Er sagte „es musste einfach sein“.
Anwalt Rami vertritt Fünffachvorsatzmörder
Das Medienrecht kennt bei solchen Persönlichkeiten des Kriminalwesens bei vernünftiger Auslegung keine Verletzung der Unschuldsvermutung. Hier müssen Richter in Nachschulung geschickt werden, denn es ist widersinnig, Entscheidungen und Urteile herbeizuführen, die sogar gegen den Willen eines Beschuldigten laufen. Mehr noch: Man könnte, wollte man bei Steinbauer die Unschuldsvermutung philosophisch oder rhetorisch herbeiführen, sogar wegen absichtlich verzerrender Berichterstattung verklagt werden.
Steinbauer, und deshalb ist dieses Urteil, das diesem Journal noch nicht vorliegt (es wurde aber angefragt), so wichtig, hat IMMER gesagt: „Ja, ich wars“, „Ja, ich wollte es“, „Ja, ich habe es durchgeführt“. Hier versagt dem Journalisten jede Lust auf Verrenkung und jede Lust auf den Einsatz der schmückenden Beiwörter „mutmaßlich“, „vermutlich“, „tatverdächtig“, „es gilt die Unschuldsvermutung“. Was pickt, das liegt.
Schreibtischtäter Michael Rami
Michael Rami saß, dass kann gesagt werden, nicht im Prozess des Reinhard Steinbauer, der am 6. und 7. November 2008 im Großen Schwurgerichtssaal des LG Wien durchgeführt wurde. Das kann mit Sicherheit gesagt werden, denn der Herausgeber dieses Journals saß an beiden Prozesstagen zur vollen Zeit im Saal und er sah einige Leute, aber keinen Michael Rami. Daher kann Michael Rami, bei dem es Zeit wird, dass er etwas mehr Lebensnähe lernt, nicht wissen, wie eiskalt und berechnend sich Reinhard Steinbauer präsentiert hat. Diese eiskalte Berechnung hatte er schon am 13. Mai 2008 gehabt, als er die Taten umgesetzt hat. Diese Vorsätzlichkeit war auch am 15. Mai 2008 nicht verflogen, als die Zeitung „Österreich“ ihren ausführlichen Bericht, der nun eingeklagt wurde, veröffentlicht hat.
Im Urteil nach Medienrecht (§ 7 b MedienG) heißt es vom Landesgericht Wien (Abt. 111 vom 13. November 2008), dass „durch die Veröffentlichung die Unschuldsvermutung des Reinhard STEINBAUER verletzt (wurde), indem er der gerichtlich strafbaren Handlung des Mordes als überführt und schuldig hingestellt beziehungsweise als Täter dieser strafbaren Handlungen und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet wurde.“
Wiener Medienrichterin verhöhnt fünf Mordopfer
Wie gesagt: Der Bericht erschien am 15. Mai 2008. Am 13. Mai 2008 zerhackte Gerhard Steinbauer seine gesamte Familie und stellte sich am selben Tag der Polizei. Er war voll geständig und gab alles zu. Er machte in der Folge beim ersten Videolokalaugenschein der österreichischen Mordgeschichte mit. Sein Film erlebte am 7. November 2008 im Großen Schwurgerichtssaal Premiere. Er gab wieder alles zu. Doch am 13. November 2008 schreibt eine Medienrichterin ein Urteil zum soeben rechtskräftig verurteilten Fünffachmörder: „Für die dadurch erlittene Kränkung wurde die Mediengruppe Österreich GmbH als Medieninhaberin von Österreich gemäß § 7 b MedienG zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller und zur Urteilsveroffentlichung verurteilt.“
Die Zeitung „Österreich“ fordert in ihrem Kommentar zum Urteil am 4. Juni 2009 im Appellton: „Frau Justizministerin, stoppen Sie den Justiz-Missbrauch durch einen geldgierigen Anwalt!“ Denn so die Zeitung: „Rami hat aus dem – für Opferschutz bestimmten – Mediengesetz eine Geld-Quelle für Anwälte und Mörder gemacht.“
Maßnahmen gegen Michael Rami
Bei Michael Rami kommt hinzu, dass er die „Kronen Zeitung“ nie klagt. Angeblich aus „Kollision“, weil er die „Kronen Zeitung“ selbst vertritt. Daher wird es Zeit, dass sich Medien disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Anwälte wie diesen überlegen. Er fühlt sich zu sehr auf der sicheren Seite.

Bonustrack für treue Leser: Mit welcher Art Medienrecht-Schriftsätze Michael Rami sein Geld verdient (man beachte die Kürze und Selbstreferenz) – aus dem Fall Vierfachmörder Josef Branis (2008):
Rami gegen „Österreich“ (Print) (29. Dezember 2008)
Rami gegen „Österreich“ (Online) (29. Dezember 2008)
Rami gegen „NÖN“ (Print) (30. Dezember 2008)
Der Revisor (Ressort: Der Revisor, Medien, Medienrecht)
Christian Frasl über: Innovative Drogenfahnung mit Cannachopper

Intimer Kenner von Kriminalität und Milieu: Gastautor Christian Frasl. (Foto: nn.)
Der Wiener Christian „Schnurz“ Frasl gilt als Informierter zum Kriminal- und Milieuwesen. Im Gastbeitrag gibt er einen Überblick zu neuen Einsatzmethoden gegen die Drogenkriminalität am Beispiel Holland.
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(Wien, im Mai 2009) High Tech-Drohnen sind den meisten Menschen bis jetzt nur aus der Kriegsführung der USA ein Begriff. Immer öfter ersetzen diese fliegenden Roboter sündteure Kampfjets und Kampfhubschrauber. Ausgestattet mit Kameras (klassisch, Infrarot, etc.), Zielradar und Präzisionsbomben (Treffgenauigkeit +/- 1 Meter) spüren diese unbemannten Wunderwerke der Elektronik, ferngesteuert aus einem sicheren Bunker, flüchtende Taliban im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan auf und töten diese.
Dass jede „durchschlagende“ elektronische Erfindung, wenn sie sich im Krieg bewährt hat, Anwendung im zivilen Sektor findet, ist logisch (siehe Internet, GPS) und so bekam die Niederländische Drogenfahndung Anfang des Jahres 2009 den ersten CANNACHOPPER zu Testzwecken geliefert.
Drohne mit Geruchssensor
Der Cannachopper sieht auf den ersten Blick wie eine Mischung aus Modellbauheli und Biologiemodell einer Fliege aus. Doch was in ihm steckt, ist beachtlich. Die Drohne verfügt über dieselben Kameras wie die der US-Armee. Eine Erkennungssoftware analysiert die Bilder in Zehntelsekunden und die Spezialkameras ermöglichen einen Tag-Nacht Betrieb bei nahezu jedem Wetter.
Ein neu entwickelter „Geruchssensor“, der auf THC-haltiges Cannabis geeicht ist, ist aber das wahre Herzstück des Cannachoppers. Während des Fluges analysiert er die Luftpartikel und schon bei einem Millionstel THC aktiviert sich die Zielerfassung der Drohne. Dabei spielt die aussendende Menge keine Rolle da der High Tech Sensor schon Mengen ab 0,5 Gramm orten kann! Auch Windrichtung und Ortswechsel (Autofahren, Gehen) können die „fliegende Spürnase“ nicht irritieren. Hat sie erst mal Witterung aufgenommen, klicken unweigerlich die Handschellen!
Elektronische Spürnase – für Kamin und Rohre
Gesteuert wird die Drohne über zwei Laptops, einer für die Flugbewegungen, einer für die Analyse und Zielerfassung. Somit lässt sich das gesamte Equipment in jedem noch so kleinen PKW verstauen. Die Arbeit der Drogenfahnder wird dadurch um vieles vereinfacht! Diese sind jetzt nicht mehr auf klassische Informanten oder monatelange, personalintensive Überwachungen angewiesen, um an Informationen über Schmuggelfahrten und Indoorplantagen zu kommen. Der „Kollege am Himmel“ spart ca. 60% Arbeit ein, bei 100% Erfolgsgarantie!
Die Produzenten des CANNACHOPPER stellten sich dem ultimativen Härtetest, dem Niederländischen Drogenmarkt. Zuerst wurde die Drohne über Großstädten getestet. Man schnüffelte mit grandiosem Erfolg an Kaminen sowie Klimaanlagen. Danach testete man den fliegenden Schnüffler im Grenzgebiet zur BRD (Region Achterhoek/Provinz Gelderland) entlang der Hauptschmuggelroute in den deutschsprachigen Raum. Mit überwältigendem Erfolg. In den drei Monaten, in denen der Cannachopper jetzt im Testbetrieb läuft, konnten die Fahnder mehr als 100 Plantagen ausheben und mehr als 300 Transporte abfangen!
Harte Zeiten für Dealer
Somit ist klar, es kommen harte Zeiten auf Produzenten, Schmuggler und Dealer zu! Die Niederländische Innenministerin Guusje ter Horst hat bereits ein weiteres Dutzend Cannachopper geordert. Bei der letzten Innenminister-Konferenz der EU schwärmte sie in höchsten Tönen vom „fliegenden Schnüffler“.
In den Laboren des Produzenten wird nun intensiv an der Erweiterung des „Geruchssensors“ gearbeitet, sodass er auch Kokain und Heroin aufspüren kann.
So könnten ganze Häfen wie Rotterdam oder Hamburg, aber auch Flughäfen und deren Fracht binnen 1-2 Stunden auf Drogen durchforstet werden, was den bisherigen Schmuggeltechniken und Routen den Todesstoß versetzen würde!
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Auf You Tube stellt ein Film das Fluggerät der holländischen Polizei vor (Sprache: nederlands).
Christian Frasl (Ressort: Gastautor Christian Frasl, Polizeikultur, Suchtgift)
Oliver Voigt – 1.695 Wörter in die Luft gesprochen

(Wien, im April 2009) Die Unsitte im österreichischen Mediengeschäft ist, dass man deutsche Medienmanager in Führungspositionen sitzen hat, die den Medienmarkt mit Hochglanzmedien überschütten, die niemand braucht.
Oliver Voigt von der „News“-Gruppe ist so eine deutsche Führungskraft. Er spricht in polierter Managerrhetorik über Medien als wären sie eine „Schraubenfabrik“.
Oliver Voigt stammt aus Mannheim. Das ist nicht die Leitkulturmetropole Deutschlands. Die Kleinkrämerseele hat er sich behalten, ebenso die smarte, einlullende, interpunktionslose Art über „Märkte und Medien“ zu reden. Das zieht vielleicht bei einsamen Frauen, aber nicht bei Medienprofis.
Oliver Voigt verkörpert den modisch gekleideten Managerschwätzer, den man genau zehn Minuten erträgt: Dann muss man ihn abdrehen. Die Mischung aus englischen Phrasen, pifkinesichen Verknappungen, die er wohl als originell empfindet, launigen Markteinschätzungen und Absichtserklärungen in bester Donaulandqualität.
Deutsche Penetranz
Die Wiener (besser: Hamburger, Ableger von G&J) „News-Gruppe“ will penetrant jede heimische Marktlücke abdecken. Der Chef gibt der Zeitung „Der Standard“ ein Interview. Er spricht, abgezogen die Fragen der Zeitung, exakt 1.695 Wörter. Das entspricht einer kompletten Zeitungsseite im großen Format.
Der 42-jährige Mannheimer aus der News-Gruppe meint Respekt zu verdienen, weil er schöne Anzüge überstreift oder ein Jahresgehalt von 300.000 Euro einstreift. Er meint, Respekt zu verdienen, weil er ein Medienhaus mit 140 Millionen Euro Umsatz im Stile eines Ramschladens führt. Diesen Respekt kann man nicht erweisen, denn es fehlt Wesentliches: Er sagt in 1.695 Wörtern keinen einzigen Satz über die Aufgabe des Journalismus in der österreichischen Gesellschaft.

Der Vorstand der Wiener News-Gruppe, Oliver Voigt aus der deutschen Metropole Mannheim, bezeichnet seinen Verlag als Schraubenfabrik, redet in einem großen Zeitungsinterview mit keinem Wort über die vierte Säule des Journalismus und ist leider nicht aus seiner Position zu entfernen. Er würde sagen: So what?
Das ist die Art neuer Medienmanager. Man braucht die Werbeindustrie, die an den Grauwerten in den Zeitungen nicht interessiert ist, und will sie nicht vergrämen. Daher hält man mit Aussagen zum Inhalt zurück, denn es könnte Störfaktor für Werbeflächen sein.
Oliver Voigt, der Manager leerer Medienhüllen, könnte ebenso Manager bei Vodafone sein und Handies verkaufen. Es spricht nichts dafür, dass er eine besondere Leidenschaft für Medien hätte. Die Gesellschaft, in denen seine Medien erscheinen, scheint ihn schon gar nicht zu interessieren.
Manager der Industrie kann man entschuldigend aus der Schusslinie nehmen. Sie sollen sich ihre Eigenheime bauen, Zinshäuser kaufen und Profite machen. Ihre soziale Kompetenz ist Null und sie sind gesellschaftspolitisch irrelevant. Sie müssen sich auch nicht zu gesellschaftlichen Fragen äußern und werden, tun sie es dann doch, ohnehin als Nullfaktor nicht ernst genommen. Was ein Mirko Kovats zu Politik sagt, ein Thomas Prinzhorn sagte (es ist noch gut in der Erinnerung), ein Julius Meinl (tut), interessiert keinen, denn diese Leute hatten politisch nie etwas zu sagen. Das ist auch gut so.
Intellektuelle Armut
Ein Manager eines Medienhauses ist der gestreckte Zeigefinger in der Speiche des gesellschaftlichen Räderwerkes. Er hat sich immer wieder zu politischen Fragen, wirtschaftlichen Positionen, lebensweltlichen Entwicklungen, wenn nicht dogmatisch, so zumindest in Richtlinien, zu äußern. Das ist die Grundlage des Mediengeschäfts. Denn Medien haben ihre Grundlage in der Gesellschaft. Daher ist in einem Zeitungsinterview, das sich über eine große Druckseite streckt, zu erwarten, dass sich ein 42-jähriger Mannheimer Medienmanager, den man in der Bundeshauptstadt Wien in den Chefsessel eines großen Medienhauses setzt, zu allgemeinen Grundlagen der Gesellschaft äußert. Wenn er in einem großen Zeitungsinterview keine gesellschaftspolitischen Aussagen trifft, ist davon auszugehen, dass er seine Aufgabe intellektuell nicht bewältigt und keinen „spirit“ hat.
Oliver Voigt, der 42-jähriger Mannheimer, ist vielleicht in diesem Punkt zu unerfahren. Jedenfalls: Er gibt nichts von sich. Er sagt einfach nichts, was über seine Vision der „Schraubenfabrik“ hinausgeht. Das ist verkommene österreichische Medienkultur zur Potenz. Wie es sie nur hierzulande gibt: Reden wir übers Geschäftemachen, nicht über den Inhalt.
Bauchladen Donauland
Man erfährt von dem Medienmanager in diesem Interview natürlich etwas. Etwa, dass die Abonnenten von „Woman“ nun auch Reiseversicherungen abschließen sollen. Auch an der Sprache muss Kritik üben.
Der Deutsche aus der Metropole Mannheim weigert sich konsequent, deutsch zu sprechen. Personalabbau drückt er so aus: „Es gibt keine Sparwellen, sondern konsequentes Optimieren seit dem 3. Jänner 2006, als ich hier angetreten bin. Seither werden laufend intelligente Savings generiert.“ Savings werden generiert, hm.
Oder: „Vor allem, weil Titel von uns overperformen, „Woman“ und „Gusto“ liegen weit über Plan. Ohne Dumping. Gruß an alle, die gerne dumpen, es geht auch anders.“ Titel overperformen. Andere dumpen, hm.
Tiefster „Level“
„Wir haben unsere Neugeschäfte erstmals auf einem siebenstelligen Level.“ Level, hmhm. Oder: Die „Auto Revue“ würden gerne viele kaufen, aber Profit und gute Assets verkauft man nicht. Von daher: no chance.“ Hmhm.
Jedenfalls: Man hört auf 1.695 Wörtern nichts zur Kultur des Journalismus und des gedruckten Wortes in der News-Gruppe. Oder doch? Der 42-jährige Mannheimer „Medienmanager“ sagt, was er neu machen will: „Reisen, T-Shirts, Webshops, wir werden jetzt ins Ticketgeschäft einsteigen. All das, was nicht Kern- oder Stammgeschäft ist. Die Schraubenfabrik. Klein, aber ordentliche Geschäfte. Geld, das wir früher vielleicht liegen gelassen haben. Das gehen wir nun massiv an.“
Der Verlag wird also in den Unterwäscheverkauf einsteigen, Webshops errichten, Reisen anbieten, Eintrittskarten verkaufen und Reiseversicherungen. Was das noch mit Zeitungsmachen zu tun hat, mit der nostalgischen Reminiszenz, warum vor fünzig Jahren große Verlage gegründet wurden? Man wartet vergeblich, dass das Wort „vierte Säule“ fällt. Es fällt nicht.
„So muss man die Welt angehen“ (Oliver Voigt)
Der 42-jährige Mannheimer sagt dafür, wie sein Ramschladen aussehen wird. „Warum soll ich nicht einem Abonnenten eine „Woman“-Reiseversicherung verkaufen? Ich glaube, so muss man die Welt angehen.“ Genau, so muss man die Welt angehen. „Ich glaube, in diesem Laden steckt Fantasie“, sagt er an anderer Stelle.
„Mir gefällts hier, ich komme hier ganz gut zurecht“, sagt er über seine Zufriedenheit. Mit Wien, mit Österreich und den Ösis. Fehlt nur noch, dass er den Mozartkugelschlüsselsatz jedes Karrierediplomaten- oder managers, der drei Jahre in der Stadt bleibt, sagt: „Wien ist eine schöne Stadt.“
Genau solche Medienmanager braucht Österreich nicht. Und genau solche Medienmanager hat Österreich. Man kann zu Wolfgang Fellner sagen, was man will. Als er die News-Gruppe führte, waren die Zeitschriften Bollwerke. Heute sind sie Altpapier bei Erscheinen, die aus dem Internet (unter anderem von diesem Journal) abschreiben, eine leere Hülle und vergebene Chance.
Der Revisor
Bezugspunkt: (Der Standard, 4./5. April 2009)
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Die Wiener News-Gruppe ist nach dem Verkauf durch die Fellner-Brüder an den Hamburger Verlag Gruner&Jahr (2,77 Mrd. Euro Umsatz) fest in deutscher Hand. Sie gibt 14 Hochglanz-Magazine und zahlreiche Webseiten heraus. Der Jahresumsatz beträgt zwischen 140 und 150 Millionen Euro. Die „News-Gruppe“ ist nach dem ORF (886 Mio. Euro Umsatz) und der „Styria-Gruppe“ (439 Mio. Euro Umsatz) das drittgrößte Medienhaus in Österreich. Man beschäftigt im „News-Tower“ in der Wiener Taborstraße rund 900 Mitarbeiter. CEO ist: Oliver Voigt.
Ole’s Steckbrief 4 – Friedrich Olejak aus Stein

Friedrich Olejak (JA Stein)
Friedrich Olejaks Kolumne: Ole’s Steckbrief!
Es sind kurz gehaltene Gedanken, veröffentlicht alle 14 Tage. Olejak sitzt in der Justizanstalt Stein. Noch sechs Jahre.
Weihnachtsamnestie ade
Von Anfang der Menschheit an, wurde Gnade gewährt. Umso sicherer und stärker einzelne Sieger/Staatsgebilde wurden, umso mehr Gnade gab es.
Vor über 200 Jahren, als Kaiser Franz Josef ein kleines Gefängnis besuchte, fragte er den ersten vor ihm knieenden Gefangenen, warum er hier sei. Er sei unschuldig eingesperrt, antwortete der Häftling. Zwei weitere Unschuldige folgten, bevor der erste Einsitzende zugab, am Markt Brot gestohlen zu haben.
Der Kaiser begnadigte den Dieb auf der Stelle, „dass Er mir nicht die anderen anstecken kann!“
Nach dem 2.Weltkrieg verurteilte man Nazi-Verbrecher in Österreich. Darunter auch Dr. Heinrich Gross, wegen Totschlages zu 2 Jahren. Auf die zwei Jahre wurde Dr. Gross begnadigt.
Weil man so viele Nazis in wichtige Positionen gehievt hatte, konnte dieser vielfache Mörder (der Mann hatte zumindest 8 Kinder ermordet) der wichtigste Gerichtssachverständige Österreichs werden. 12000 oft prozeßentscheidende Gutachten folgten von ihm.
In unserem Land werden Begnadigungen und Amnestien bedingt ausgesprochen – die Reststrafen nicht, wie Jahrtausende praktiziert, total erlassen.
Vor 5 Jahren wurden bei der Weihnachtsamnestie noch über 1.000 Menschen entlassen. Vor 14 Tagen, für das Jahr 2008, waren es nur mehr 102.
Stellvertretend für viele Gefangene, bitte ich Parlament und Justiz, uns diese Gnade zu ersparen!
Keine Weihnachtsamnestien mehr – den 102 hätte man Ausgang über Weihnachten geben können!
Dafür aber die bedingten Entlassungen weit steigern und „Neustart“ mit mehr Mitteln ausstatten!
Das würde den Rückfall weiter zurück drängen, also insgesamt weniger Kriminalität nach sich ziehen!
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Friedrich Olejak ist Häftling in der JA Stein.
Erreichbar: Steiner Landstraße 4, AT-3504 Krems.
(Ediert von Marcus J. Oswald im Ressort: Gastautoren, Friedrich Olejak)
Matthias Morgner über: Russen-Häftlinge und Drogen
(Wien, im November 2008) Hier folgt ein Beitrag über russische Häftlinge und ihre Kultur des Überlebens mit Rauschmitteln. Verfasst vom russischsprechenden Gastautor Mag. Matthias Morgner.
Der Autor streift die Themen Cannabis, intravenöse Drogen und berauschenden Tee (Tschifir).
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1. Cannabis – Rundschau im russischen Film
Der traditionelle „Kozjak“ (wr. Ofen) ist eine umgefüllte Belomorkanal-Papyrossa mit zwei Drittel Kartonfilter und einem Drittel Tabak oder „Marichuana“, das beispielsweise in Kasachstan überall neben der Straße wachsen soll. Der Cannabiskonsum ist wie in Europa auch in den postsowjetischen Ländern ein gegenwärtiges Attribut von „jüngeren Subkulturen“ und für viele bis in den Mainstream hinein Alltag. Das Rauchen von Cannabisprodukten wird auch sehr häufig ganz beiläufig in russischen Kino- oder Fernsehfilmen dargestellt.
Der Held im Film „Antikiller“ beispielsweise, ein Ex-KGB-ler, wird aus der „Mentovskaja Zona“, der Besserungskolonie für straffällig gewordene Milizionäre, entlassen, wirft seinen „Großvaterrucksack“ nach dem Schließen des Anstalttors weg, marschiert die Moskva entlang, trifft unter einer Brücke auf einen geparkten schwarzen BMW mit verdunkelten Scheiben: „Zum Rauchen gibt es nicht?“ Ein „Kozjak“ (Ofen) wird auf der Fahrt durch Moskau zwischen den zwei Männern hin und hergereicht, und sie unterhalten sich darüber, wer wo wielange gesessen ist.
Im Film „Vojna“ (deutsch: Krieg) reicht der tschetschenische Warlord dem jungen russischen Gefangenen Ivan, der gerade ein Video von einer Hinrichtung eines Russen durch Kopfabschneiden per Satelit online stellen muss, einen „Kozjak“ und erklärt, dass es bald bis Volgograd keine Russen mehr geben werde. (Ivan wird später zu einer Art russischen jugendlichen Rambo, der alle Geiseln professionell befreit, am Ende aber wegen Mord im russischen Gefängnis landet, weil ein beteiligter Engländer im Zorn den Warlord erschossen, und nicht, wie vorgesehen, als Geisel genommen hatte.)
In „Blokpost“ (engl.: checkpoint) tauschen junge russische Soldaten im tschetschenischen Dorf Granaten gegen Gras und basteln am Heimweg aus einem abgeschlagenen Vodkaflaschenhals und Draht eine Sprengfalle.
2. Intravenöser Drogenkonsum – Häftlinge im Alltag – Georgier
Drogenkonsum ist für die meisten georgischen, aber auch tschetschenischen und weißrussischen (nicht aber moldawischen) Insassen ein Thema, oft das Hauptthema. Der Konsum von Heroin und Kokain sowie der Missbrauch von Medikamenten wie das offenbar billige und sehr verbreitete Substitol ist vor allem für Georgier ein schwer zu bewältigendes Problem. Die meisten jungen Georgier sind keine alten Junkies mit Entzugserfahrungen, sondern beginnen erst in Wien regelmäßig zu spritzen. Der kalte Entzug (russ. lomka, entspricht wörtlich dem deutschen Krachen) überfordert viele junge Männer psychisch, spätestens dann, wenn bei ihnen Hepatitis C und/oder AIDS diagnostiziert wird.
Haftproblem: Süchtige Georgier
Warum fangen in Wien so viele Georgier zum Spritzen an? Was macht für sie den leichten Zugang auf der Straße und die verhältnismäßig billigen Preise so reizvoll (ein Gramm Heroin in Tbilissi kostet 100 US$, hingegen in Wien ein „g’spucktes Substi“ 5-10 Euro)?
Georgier bezeichnen harte Drogen in der Regel als „Medikament“. Egal, ob es um Heroin, Heptadon, Methadon, Substitol, Subotex, Tramal geht. Als Beruhigungsmittel, zuerst im Krieg, dann bei der Polizei, im Rathaus und heute bei Juristen oder Politikern.
Ein junger drogenabhängiger Georgier erzählt, er sei mit 14 oder 15 Jahren in Tbilissi wegen Opiumkonsum angezeigt und vor Gericht gestellt geworden. Dabei soll ihm der Staatsanwalt mit eindeutig verengten Pupillen geraten haben, er solle lieber Heroin nehmen, und nicht das „schmutzige Kuchlopium“. Drogenkonsum, gleich ob harter oder weicher Suchtmittel, ist in Georgien strafbar und die Ahndung von Verstößen gegen die georgischen Suchtmittelgesetzgebung äußerst rigoros, seitdem der georgische Polizeiapparat vom Heroin gesäubert wurde. Heute sollen selbst Hinweise wie ein Besteck oder Veneneinstiche zu langen Haftstrafen führen. Der Zugang zu Heroin wäre in Georgien dementsprechend schwierig geworden.
Ein Georgier sagt im Gefängnis: „Georgier verkaufen keine Drogen. Drogenhandel ist eine schwere Sünde. Die anderen verkaufen Drogen: Aserbaidschaner, Armenier, Griechen oder Russen, hier in Österreicher halt die Neger. Wenn es keine Drogendealer gäbe, wären wir alle nicht drogensüchtig.“
Viele Georgier sind daher der Meinung, nicht sie, sondern die „Neger aus dem Busch“, müssten alle abgeschoben werden. Zum einen wäre die afrikanische Kultur insgesamt primitiv und nicht kompatibel mit der europäischen, zum anderen wären Afrikaner durch ihre Bereitschaft zum Verkauf von verführerischen Drogen einfach nur verdammenswert.
Männerlichkeitsideale
Ein richtiger georgischer Mann konsumiert Alkohol und Drogen, kann aber auch im betrunkenen Zustand Haltung und Maß bewahren. Der selbst kontrollierbare illegale Drogenkonsum gilt in der georgischen Diebeswelt offenbar als eine Art hohe Tugend.
Mitunter fügen sich Jugendliche mit Nähnadeln Einstiche zu und geben dann damit an, schon einmal gespritzt zu haben. Die körperliche Abhängigkeit und das Zeigen-Müssen von Schwäche und Versagen widersprechen diesem georgischen gesellschaftlichen Männlichkeitsideal natürlich eindeutig und dementsprechend groß die Schande und die Furcht vor einer Rückkehr in die Heimat zur Familie. Dazu kommen die Schulden, die gemacht wurden, damit die Reise überhaupt angetreten werden konnte (2.000 Euro). Großfamilien beginnen, ihre Häuser zu verkaufen und auf ihren Sohn im Westen zu vertrauen.
Image aus Bildkultur
Heroin im wahrnehmbaren Ausmaß brachten zunächst Afghanistanveteranen in die sowjetische Gesellschaft. Im sowjetischen Kriminalfilm der 1970er Jahre („Vory v zakone„) werden aber auch kriminelle Georgier in abchaischen Suchumi als „Narkomany“ dargestellt.
Abbildungen von Spritzen wurden auch zeitweise in sowjetischen Gefängnissen in der Tätowierkunst verwendet, gegenwärtig ist das Spinnennetz als Metapher für die Sucht auf der Hand oder am Hals verbreitet. Ältere und langjährige Drogenkonsumenten wie „Afghanen“ und ehemalige Polizei-Offiziere thematisieren deutlich rationaler ihr Drogenproblem in der Hoffnung auf therapeutische Hilfe, später, im Falle einer Ablehnung, oft einfach gar nicht mehr.
Tschetschenen fallen seit einiger Zeit unangenehm am Wiener Karlsplatz und am Schottenring auf. Eine Handvoll drogensüchtiger Tschetschenen befindet sich in Wiener Haft. Einer von ihnen: „Es ist eine Frechheit, uns zu unterstellen, wir hätten Türken oder Jugos oder wem auch immer Drogen verkauft. Wir verkaufen prinzipiell keine Drogen. Wir entreißen sie den Negern und den anderen Dealern zugegebenermaßen, nehmen ihr schmutziges Geld an uns und ihre Telefone, aber nur, weil sie unsere Kinder vergiften und uns selbst vergiftet haben. Aber niemals würden wir selbst Drogen verkaufen. Niemals. Das würde unsere uns nie verzeihen.“
Deshalb gibt es innerhalb der russischen Kultur auch Probleme im österreichischen Strafvollzug mit problematischen Georgiern, welche nicht mit ihren Landsleuten (etwa in der JA Suben, in der „Ergotherapie“ in der JA Stein) gemeinschaftlich untergebracht werden wollen, dies aber aus unterschiedlichen „moralischen“ Gründen nicht sagen, sondern ihrerseits Einzelaktionen setzen.
3. Der Tschifir – mehr als aromatischer Tee
Vor allem in russischen Gefängnissen und in russischen Quellen wird immer der Tschifir genannt. Tschifir ist aufgebrühter, konzentrierter nichtaromatisierter Schwarztee, der euphorisierende Wirkung hervorrufen soll. Georgier sagen „Tschepir“, ursprünglich die Bezeichnung für einen starken kaukasischen Rotwein. Tee wurde in der Sowjetunion hauptsächlich aus der Georgischen SSR importiert. Heute liegen die kartwelischen Teefelder brach.
Ein Russe, Vitalij Lozovskij, schreibt (Beschriebung aus einer russischen Quelle entnommen und aktuell übersetzt vom Gastautor, Anm B&G) und dem Titel: „Wie im Gefängnis überleben und die Zeit mit Nutzen verbringen“ – zum „Tschifir“:
„Es wird keine Übertreibung sein zu sagen, dass sich im Gefängnis alles um den Tee dreht. Selbst wenn es in der „Chata“ eine volle Schale gibt, aber keinen Tee, wird dieser Zustand trotzdem ein „nackter“ („голяк“) genannt. Nach Jahren im Gefängnis gewöhnen sich einige so an den Tschifir, dass sie ihn auch weiter in Freiheit trinken. Bei einem abrupten Versorgungsabbruch ist der Tschifirist so in der „Lomka“ (im „Krachen“), dass er bereit ist, alles für eine Prise der wunderbaren Blätterchen herzugeben. Ohne Tee gibt es keine echte Unterhaltung. Alle wichtigen Fragen werden mit dem in der Runde gehenden Häferl entschieden. Im Kreis hockende Männer mit einem Häferl Tschifir – ein symbolisches Bild für das Gefängnis.
Besondere Geheimnisse in der Herstellung eines Tschifirs gibt es im Übrigen nicht. Das Hauptgeheimnis liegt in der optimalen Dosis des Suds.
Konzentration für „Freude“ wichtig
Bei einer unzureichenden Konzentration fahrt er nicht, auch wenn man viel trinkt, bei zuviel kommt ein „Teer“ heraus, der halt getrunken wird, aber bereits ohne der zu erwartenden Freude. Ein solcher Teer wirkt sehr abrupt und kann Darmkrämpfe auslösen. Ja, manchmal ist es überhaupt unmöglich, das Zeug zu trinken. Eine richtige Dosierung stellt sich über „Try and Error“ ein, und hängt auch von der Teesorte ab. Die gewöhnliche Dosis für eine Person beträgt eineinhalb „Schifferl“, gehäufte Zündholzschachteln. Für kleinblättrigen Tee. Großblättrigen Tee braucht man mehr, oder er wird gebrochen und zerbröselt. Für den Tschifir wird schwarzer Tee verwendet, obwohl es bei Schwarzteemangel auch mit grünen Tee geht, von dem dann etwas mehr genommen wird.
Klassiker ist georgischer Tee, wobei das wahrscheinlich damit zusammenhängt, dass es zu früheren Zeiten in den Gefängnissen einfach keinen anderen gab. Zudem ist er nicht teuer, was bei einem solchen Ausmaß der Verwendung auch eine Rolle spielt. Georgischer Tee ist in der Regel genug „giftig“. Dies gilt nicht für viele moderne billige Tees in schönen Schachteln. Aus teureren Tees wird aber auch selten Tschifir zubereitet, höchstens, wenn es keinen billigen Tee gibt, eine eher hypothetische Situation, oder um groß aufzuwarten, etwa anlässlich eines Geburtstages. Aber, umso mehr Aromastoffe, desto abscheulicher wird der Tschifir, der auch so schon nicht leicht zu trinken ist.
Tee-Rezept
Wenn das Wasser zu kochen anfängt wird über die gesamte Oberfläche Tee gestreut, alles zugedeckt und auf keinem Fall umgerührt, der Tee muss ziehen. Ungefähr zehn Minuten Wartezeit. Wenn die Blätter zu Boden sinken ist der Tschifir fertig. Man sagt, der Tee ist „umgefallen“ (упал). Dann wird er abgeseiht, am besten durch ein Sieb, ein Ding, das als besonders gehortetes und kultiges Teil gilt. Der Tschifir kann noch zusätzlich ein, zwei Mal aufgeheizt (aber keinesfalls aufgekocht) werden, damit sich der Sud noch etwas verteilt. Gewöhnlich wird das auf der Flamme gemacht, ein Wasserkocher eignet sich dazu nicht. Im Wasserkocher bekommt der Tschifir einen unangenehmen Beigeschmack. Mit einem Tauchsieder ist es unmöglich, da wird er „gesprengt“. Aber wenn kein Feuer gemacht werden kann und es keinen Wasserkocher gibt, muss halt der Geschmack zugunsten der Stärke geopfert werden. Ein nochmals aufgeheizter Tschifir gilt als besser, wegen der komplizierten Prozedur wird er aber selten gemacht. Entweder, es gibt wenig Tee, oder auch Muße oder einfach kein „Feuerholz“.
Der Tschifir wird heiß getrunken. Aus dem Topf wird etwas in das Häferl geschüttet und im Kreis herumgereicht, bei Bedarf mit heißem Wasser aufgegossen. Wenn der Kreis groß ist, machen zwei, drei Häferln die Runde. Selten kommt es vor, dass in eigenes Geschirr gegossen wird. Entweder ist wer gerade sehr beschäftigt und kann nicht kommen, bewacht den Weg, das Feuer, oder hat eine ansteckende Krankheit. Sonst trinken alle aus einem Gefäß, streng zwei Schluck. So die Sitte. Einer der ersten Tests für Neue. Es wird gesagt, dass nur „Petuchi“ („Hähne“, erniedrigte, unterste Kaste der russischen Häftlinge) drei Schluck trinken, was Unwissende in Verlegenheit bringt. Als wir allerdings in Voroneš eine Etappe aus dem Ural trafen, erzählten die uns, dass bei ihnen drei Schluck üblich wären, was zu vielen Scherzen führte. Wir einigten uns auf zwei Schluck. Es ist wichtig, dass es keine Konflikte gibt. Alle sollen die gleiche Schluckmenge trinken. Es wird auch gescherzt, dass der Tschifir deshalb heiß getrunken wird, damit nicht irgendein Gieriger mehr trinkt, sondern alle gleich viel bekommen.
Auf hungrigen Magen trinken
Tschifir wird unbedingt auf hungrigen Magen getrunken. Essen und Tschifir passen nicht zusammen. Ein echter Tschifirist, der die Idee und den Sinn des Tees versteht, trinkt niemals Tschifir nach dem Essen. Dies unterscheidet den wahren und „richtigen“ Tschifirist von den „Tschifirasten“, die sich mit vollem Bauch in den Kreis setzen oder ein Konfekt dazu essen und „wie der Tschifir fahrt“ nur vorspielen. Für einen vollen Effekt darf man erst nach zwanzig Minuten oder besser nach einer Stunde essen, sonst kommt außer chronischer Verstopfung nichts dabei heraus.
Zuckerfrei
Zucker ist kategorisch verboten. Zucker im Tschefir beschleunigt aus irgendwelchen Gründen die Wirkung des Tees und ruft eine starke Beschleunigung des Pulses hervor, höheren Blutdruck, Kopfschmerzen. Der gezuckerte Tee fährt sehr schnell, ruft aber gewöhnlich ein ungutes Gefühl hervor, mitunter Todesangst wegen Herzrasen und ziehenden Herzschmerzen. Nur Selbstmörder nehmen den Tschifir mit Zucker. Das Leben dieserart zu beenden ist nur mit einem sehr schwachen Herz möglich, mit eingebildeten Krankheiten und einer sehr großen Konzentration Tee, und dann auch nicht nur mit einem Mal. Eine ziemlich qualvolle Methode.
Die Wirkung stellt sich bereits vor Ende des Rituals ein, erreicht nach zehn, fünfzehn Minuten ihren Höhepunkt und kann einige Stunden anhalten. Der Zustand ist individuell unterschiedlich. Allgemein wird er als anregend, aktivierend, energiespendend und bewusstseinserweiternd charakterisiert, eher wie Mariuhana und weniger wie Alkohol. Es wird gescherzt, dass ein Insasse auf Tschifir einen acht Meter hohen Zaun überspringen könne. Wenn die Wirkung nachlässt, stellt sich das Gegenteil ein: Niedergeschlagenheit, Schläfrigkeit, Reizbarkeit. Eine neue Dosis bringt die Freude am Sein wieder zurück.
Ein langer Konsum kann aber eine entsprechende Abhängigkeit hervorrufen, die sich bei Entzug vor allem durch starke schmerzhafte Hungerkrämpfe und Depressionen bemerkbar macht. Eine kleine Menge Tee reicht gewöhnlich aus, den Normalzustand wieder herzustellen. Die Tabletten „Citramon“ helfen auch, da sie koffeinhaltig sind. Erfahrene Tschifiristen versuchen, diese für einen beliebigen Preis zu bekommen und verstecken sie für schwarze Tage. Wenn es absolut unmöglich ist, Tschifir zuzubereiten, wird Tee gekaut, etwa in Wartezellen, am Transport, wenn es kein Wasser gibt.
Zweimal am Tag Tee
Gewöhnlich wird zweimal am Tag getrunken. Dreimal ist Luxus. Eine allzu große Häufigkeit führt häufig zur Überdosierung mit Bauchkrämpfen, Hungerschmerzen, Brechreiz, Apathie oder Überreizung. Der Sud wird nochmals verwendet, für Tee mit Zucker und Süßigkeiten oder Mehlspeisen, wie er in Freiheit auch getrunken wird.
(Text, Recherche, Übersetzung: Mag. Matthias Morgner)
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Mag. Matthias Morgner lebt in Wien und ist Mitarbeiter der österreichischen Justiz als Dolmetsch für Georgisch und Russisch. Dieser Text ist ein Auszug aus einem längeren Text. Morgner betreut seit einigen Jahren georgische Häftlinge (konstant 120 Personen, also 10 Prozent des Wiener Häftlingsbelags) mit Übersetzungsarbeit in der größten Justizanstalt Österreichs. Daneben beschäftigt er sich mit alter Geschichte und Kultur Georgiens und den neuen russischen Staaten. Email: M.Morgner@gmx.at oder matthias.morgner@justiz.gv.at.
(Editiert von Marcus J. Oswald in Ressorts: Dossiers – Hotspot Russland, Mag. Matthias Morgner)
Der Revisor – Über Wahlkampf und Geld

(Wien, im September 2008) Wer sich den Wahkampf näher ansieht und durchliest, kommt zum Schluss,
dass in Österreich Sommerschlußverkauf ist. Wundern muss man sich auch über aktuelle Arbeitswut. Hatte
das Parlament während der Europameisterschaft 2008 (Juni) komplett frei und folgten darauf die fast freien Urlaubsmonate, wurden nun am Freitag 50 (!) Anträge gestellt, die eine finanzielle Besserstellung für acht Millionen Österreicher bringen sollen.
Da Intensivwahlkampf ist, will sich keine Parlamentspartei etwas nachsagen lassen. Jeder entwickelt Ideen, Geld zu verteilen. Vergessen wird, dass es in Österreich immer weniger Steuerzahler gibt. Die Zahl der Sozialhilfeabnehmer (Deutschland: „Hartz IV“) explodiert, die Zahl der Jahreseinkommen unter 12.000 Euro ebenso. Viele zahlen überhaupt keinen Cent Steuer. Trotzdem soll aus dem Wenigen von den politischen Parlamentsparteien mit Midas-Händen immer mehr verteilt werden. Der neue Finanzminister ist zu beglückwünschen.
Geschenkkorb
Die Kanzlerpartei SPÖ macht zum Beispiel Wahlversprechen, die derzeit verhandelt werden und bis
24. September 2008 beschlossene Sache sein sollen. Sie will die Studiengebühren abschaffen, die
Familienbeihlife pauschal für alle Kinder (nicht bloß ab 6. Lebensjahr) erhöhen, das Pflegegeld um 4-6 Prozent erhöhen, die Hacklerregelung bis 2013 verlängern (Pensionsantritt bei Männern mit 60, bei Frauen mit 55 bei 40 Beitragsjahren) und last not least – in einem Generalschlag Brot und Manner vom Himmel werfen, indem man die Mehrwertssteuer auf Lebensmittel „halbiert“. Wahlversprechen wie in Lateinamerika.
Wirtschaftsforschungsinstitute errechneten, dass die Staatsgemeinschaft von 8 Millionen Bürgern
diese Versprechen 1.8 Milliarden Euro Finanzbedarf kosten. Die Zahl schwankt geringfügig je nach Betrachtungsweise. Wenn man es auf Kopf umlegt, zahlt jeder Bürger 225 Euro in dieses „Entlastungspaket“ ein, um am Ende etwa durch die Mehrwertssteuersenkung bei Lebensmitteln „200 Euro mehr in der Tasche“ zu haben. Der Haken bei der „Mehrwertsteuersenkung“ ist, wie die „Wiener Zeitung“ (13. September 2008, S. 3) analysierte, dass die EU nur bei zwei Posten die Mehrwertssteuersenkung anerkennt und das in Österreich bereits bei Weinverkauf ab Hof (12%) und bei Mieten, Bücher, Kunstgegenstände (10%) der Fall ist. Ob der Generalschlag „Halbierung der Mehrwertssteuer“ rechtlich überhaupt möglich ist, ist unklar.
Ist Österreich Land der Armut?
Generell bleibt die Frage, mit welchen Maßstäben Politiker in den Wahlkampf ziehen. Sonnenklar ist,
dass Geldgeschenke immer ziehen. Das beginnt beim Kugelschreiber und Feuerzeug und endet bei
der „Mehrwertssteuer“. Wer Wohlstand verspricht, bekommt das Kreuz am Stimmzettel.
Das Thema „Teuerung“ (früher: „Teuro“) hat der Populist und „Showmaster der heimischen Politik“
(c/ Wolfgang Fellner), der nun wieder die Bühne betreten hat, beschlossen: Jörg Haider. Haider ist nach wie
vor ein Chamäleon, hinter dessen Gesicht man nicht blicken kann. Durch 35 Jahre politische Arbeit hat er
die Finessen im Griff, aber sein Denkansatz ist auch nicht richtig, da es sich nur ums Geld dreht.
Wahrheit sprechen
Das Manko des Politikers ist, dass er nicht die Wahrheit sagen kann. Er darf keine moralischen Vorgaben machen (Ausnahme lebt in Deutschland und heißt: Helmut Schmidt). Der Politiker muss sprechen, was das Volk hören will. Daher sagt kein Politiker offen heraus: Liebe Bürger, Ihr müsst sparen. Lebt bescheiden und genügsam! Nein, wir schaffen die Mineralölsteuer nicht ab, denn fahrt weniger Auto, wir brauchen die saubere Umwelt! Nein, wir halbieren die Mehrwertssteuer nicht, esst weniger Schnitzel, achtet auf Eure Gesundheit, Ihr seid fett!
Politische Parteien wurden zu Meinungsradars, die feststellen, was der Mensch denkt. In diese Richtung lenkt dann die Partei. Das hat fatalistische Züge, weil selbst in der Demokratie zulässig sein muss, Richtungen vorzugeben und Lenkungsdebatten zu führen.
Größter gemeinsamer Nenner
Das Breitengeschäft der Politik hat den Nachteil, dass die Meinungen so tief liegen, dass man sich
bücken muss, um Nachhaltiges zu finden. Aufrechte Lebensweise zu führen fällt manchen schwer.
Selbstverständlich ist es wichtig, dass der Wohlfahrtsstaat Netze anbietet. Gleichzeitig werden Dynastien von Sozialhilfeempfängern herangezüchtet – die Pfusch, Geheimprostitution und das Schwarzgeschäft betreiben. Selbstverständlich ist es wichtig, dass es Rezeptgebührenbefreiung bei Medikamenten gibt – tausende Drogensüchtige nutzen dieses System weidlich aus.
Ein Wahlkampf spiegelt immer nur Ausschnitte des Lebens wieder und blendet vieles aus. In der SPÖ gibt
es hunderte Vereine, die subventioniert werden, aber keine nennenswerte Arbeit leisten. In der ÖVP sitzen tausende Bauern auf ihren Erbhöfen und lassen sich ihr Leben von der EU finanzieren. Die „Teuerung“ für den Kleinen Mann zu bekämpfen, wird sehr teuer. Mit der Gießkanne „Wohlstand für Alle“ (c/ Ludwig Erhard) zu erzeugen, ohne diesen an Leistung zu koppeln, ist unvertretbar.
Wer fährt die SUVs, Mercedes und Audi?
Manche, wie der Wiener Wissenschaftsminister Johannes Hahn, lehnen die „Wachteleier-Debatte“ überhaupt ab. Für ihn sind große Themen zu lösen wie die Gesundheitsreform (83 % der Gesundheitsausgaben des Staates fließen in Spitäler), Verwaltungsrefom (ein Zuviel an teuren Beamten) und die Reform der Steuergesetze. Die „Teuerung“ ist schönes Schlagwort. Einen „Oscar“ für den, der sie erfunden hat. Doch die Teuerung kann jeder für sich selbst bekämpfen: Indem er spart. Es ist nicht zu viel verlangt.
Einen Euro spendet diese Webseite für den brillianten Gastkommentar von Christian Ortner in der „Wiener Zeitung“ (13. September 2008, S. 2), der das Thema als das abtut, was es ist: Eine Luftblase. Er schreibt unter
dem Titel „Sind wir acht Millionen Sozialfälle?“:
„Ist Österreich wirklich ein von bitterster Armut gebeuteltes Land, dessen Bevölkerung nur durch das Abwerfen von Geldscheinen vor dem Hungertod gerettet werden kann und im Winter frieren muss, wenn nicht Tankwagen mit Gratisheizöl in die hiesigen Elendsgebiete vorstoßen? Sollte dies der Fall sein, drängt sich die Frage auf: Wenn die allgemeine Armut wirklich derart erdrückend ist – wem gehören dann die vielen Audis, Mercedes und BMW, die einander vor jedem Gemeindebau gegenseitig im Weg stehen? Wer sind all die geheimnisvollen Menschen, die tagtäglich unsere Autobahnen verstopfen? Und wer sitzt in all den Fliegern, die im Stundentakt nach Mallorca, Ibiza und Korfu abheben?“
Der Revisor
Geschützt: Der Strafexperte – Mag. Roland Friis – Teil 4
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Ole’s Steckbrief 3 – Friedrich Olejak aus Stein

Kolumnist Friedrich Olejak - Rechts im Bildmit Sportgruppe in JA Stein - Archiv B&G
Friedrich Olejaks Kolumne: Ole’s Steckbrief!
Es sind kurz gehaltene Gedanken, veröffentlicht alle 14 Tage. Olejak sitzt in der Justizanstalt Stein. Noch sechs Jahre.
Josef Franz S. (47, Name der Redaktion bekannt) arbeitete von 2004 bis Anfang 2007 bei der Fahrzeugpflege der ÖBB-Leasing in Wolford/Vorarlberg. Manchmal half er auch bei der Autoverladung in Feldkirch aus.
Seine weit über hundert Kollegen dort waren meist Migranten. Sein Partieführer ein Serbe.
Am 19. Oktober 2006 ging Josef Franz S. in den Krankenstand. Bei seiner darauf folgenden Entlassung wurde ihm per Video vorgeführt, wie schlecht er davor gearbeitet hat. Er sah sich selbst während der Arbeitszeit schlafen, manches Päuschen verdösen, bis hin zum Onanieren im Waggon-Klosett.
Nun wissen wir, wie die Bahn die vielen Kameras gegen Terroristen, Vandalen und Kriminelle einsetzt.
Mehr stört mich persönlich, dass es 2007 auf unbeschrankten Übergängen 37 Tote gab.
Es ist bekannt, dass es 74 brandgefährliche Übergänge gibt. Nun träume ich davon, dass man 148 Kameras aus den Waggons abzieht, sie ab der Sichtgrenze links und rechts dieser Übergänge platziert und sie jeweils mit zwei Monitoren (20 Meter vor dem Übergang) pro Fahrtrichtung verbindet.
Ein Blechkasten mit Sicherheitsglas darüber, plus die nötigen Leitungen würde wohl ein bisschen was kosten, aber etliche Todesfälle verhindern.
Wie gesagt, die Kameras und Schirme hat die ÖBB schon – für die Kasten plus Leitungen könnte man die einzelnen Bundesländer brennen lassen.
Ich suche den Politiker, der Sicherheit am Häusl abbaut und uns Tote im freien Gelände erspart!
Wenn Sie ähnliche versteckte Kamera-Erlebnisse hinter sich haben, teilen Sie uns diese mit.
Friedrich Olejak (Häftling in der JA Stein)
(Ediert von Marcus J. Oswald im Ressort: Gastautoren, Friedrich Olejak)
Der Revisor – Zum Väteraufbruch

(Wien, im Juni 2008) Diese Seite engagiert sich im Väteraufbruch. Väteraufbruch, was ist das?
Das Wort kommt aus Deutschland, wo sich seit Jahren eine Väter-Rechtsbewegung etabliert hat. Man erkannte, dass Väter immer weniger Rechte haben und sich Mütter alle Rosinen nehmen. Väter dürfen 40 Stunden in der Woche malochen (plus An- und Abreise: 60 Stunden), Samenspender und Zahlvater sein und haben wenig bis nichts von der Beziehung zum Kind, weil Gesetze und Eigentumsrechte der Mutter am Kind dagegen sprechen.
Wenn „Blaulicht und Graulicht“ in diesem Bereich engagiert ist, heißt das auch: Man betritt in Österreich Neuland. Es ist kompliziert, schafft Probleme, erzeugt Streitpunkte. Doch es muss gemacht werden.
Denn sie steht noch ziemlich am Anfang, eine organisierte Väterrechtsbewegung.
Anfang
Die Väterrechtsbewegung (knackiger der deutsche Begriff: „Väteraufbruch“) grenzt sich von einer reinen „Männerrechtsbewegung“ ab. Österreich braucht keine Männerrechtsbewegung. Hier ist den politischen Feministen, die im Wettbewerb der natürliche Feind sind, Recht zu geben. Blickt man kulturetymologisch in die Historie, ist die Feststellung korrekt, dass in deren Verlauf der Mann viele Vorrechte hatte. In den vergangenen 100 Jahren wurde von Frauen einiges zurecht gerückt. Wer heute noch bei gleicher Arbeitsleistung 30% weniger Lohn bekommt, hat das Recht, den Mund aufzumachen.
Hier setzt die Väterrechtsbewegung den Hebel an. Das Herzstück der Debatte ist die gemeinsame Obsorge. Sie wird – im durchaus neokonservativen Sinn – als Entlastung für die Kindmutter gesehen. Für den Väteraufbruch ist die „gemeinsame Obsorge“ das Kernelement, verpflichtend und nicht im Ausnahmefall umzusetzen. Sie muss auch für Kinder, die aus nichtehelichen Beziehungen stammen, Gültigkeit bekommen. Die Begründung ist einfach. Kinderpsychologische Literatur durch alle Läger und Provenienzen („linke Therapeuten“, „gemäßigt-konservative Therapeuten“, „katholische Therapeuten“) stellt fest, dass das Kleinkind in den ersten 8 Jahren des Aufwachsens eine konstante, männliche Bezugsperson im engsten sozialen Umraum braucht. Herrscht ein Defizit an männlichen Kulturwerten, bleiben Störungen in der psychischen Balance zurück.
Parteifreie Fanzone
Der Väteraufbruch agiert partei- und konfessionsfrei. Weder sind Parteibuch oder Heilige Schrift Eintrittskarte. Wer meint, Väterpolitiker stehen der FPÖ und der ÖVP nahe, begeht den Fehler, dass er ausgrenzt. Freilich grenzt auch die Väterrechtsbewegung aus. Sie nimmt nicht jeden auf. Gewalttäter und gewaltbereite Wirrköpfe haben in der Bewegung nichts verloren. Tatsache ist auch, dass gewisse Männertypen vornehmlich aus Südosteuropa, in machistischer Art damit prahlen wieviele Kinder sie mit wievielen Frauen gezeugt haben.
Für den Väteraufbruch zählt nicht die Masse. Sondern die Tiefe des emotionalen Erlebens. Nach dem Motto
„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“, müssen Väterrechtsbewegte ein Konzept von Vaterschaft haben. Einen Plan, den sie konstant umsetzen wollen.
Dass der Wille Berge versetzt, ist ein altes Sprichwort. In der Tat merkt man bei Gesprächen, dass Männer gute Konzepte haben. Doch dann machten ihnen Gerichte, die meist weiblich besetzt sind, einen fetten Strich durch die Rechnung. Es sind geschiedene Männer in der Väterrechtsrunde, die sechs Jahre ihre Kinder nicht sehen durften, weil Richtergruppen auf stur schalten. Dann kommt die Parteipolitik ins Spiel, die regional unterschiedlich ist. In Wien ist man besonders väternachteilig eingestellt, in einigen Bundesländern milder.
Engagement und Jubel
In Härtefällen schreitet die Väterrechtsbewegung ein. Mit der gleichen juristischen Härte, mit der Männer unter die Räder gebracht wurden. Vier Beispiele: Die Väterrechtsrunde sah Handlungsbedarf in einem Fall, in dem 2006 eine Bezirksrichterin in Wien-Leopoldstadt einem geschiedenen Vater das sogenannte „Pferdeunterhaltsurteil“ aufhalste. Der Ex-Mann sollte 450 Euro im Monat für das Pferd (!) seiner fast volljährigen Tochter zahlen. Die Väterrechtsrunde zog mit Schriftsatz vor den OGH und dieser Unfug wurde aufgehoben. In einem anderen Fall attestierte eine Richterin in Niederösterreich einem Doppeldoktor, der in Wien praktischer Arzt ist, dass er nicht befähigt sei, einen Säugling zu wickeln. Er bekam nur eine halbe Stunde (!) Besuchsrecht pro Woche. Auch hier machte die Runde konsequent Prozessbegleitung und Einschreiten. Danach lehnten sich alle Richter des Gerichtes als „befangen“ ab und der Fall wurde an ein anderes Gericht abgetreten. Aktuelles: Am 30. Juni 2008 läuft ein interessanter Prozess für einen Manager in einem sehr bekannten Unternehmen. Die Runde verfaßte eine Klage im offenen Scheidungsverfahren gegen die Scheidungsanwältin seiner Ex-Frau nach „Übler Nachrede“, da diese in einer „Wegweisung“ fortgesetzte Unwahrheiten über ihn verbreitete. Ein anderes Einschreiten brachte über eine Oppositionspartei eine Parlamentarische Anfrage zur Wiener Gutachterin Rotraut Erhard, die auffällig oft väternachteilige Expertisen erstellte.
Aktivität bedeutet Einsatz und: die Mühen der Ebene. Das schafft Feinde und gleichzeitig ein Stück Wahrheit. Deshalb unterstützt „Blaulicht und Graulicht“ den Väteraufbruch. Im Wissen, dass Gerichtsstreitigkeiten immer die ultima ratio sind. Doch letztlich ist jedes Gerichtsverfahren, das haben die politisierten Feministen, aber auch die Neonazis vorgehüpft, ein kleines Stück Terraingewinnung im politischen Vorfeld. Werden Böden aufbereitet, Zweifel geschaffen oder ausgeräumt, kann sich das politische Umfeld ändern. Und damit die Gesetzeslage.
Irgendwann wird die „gemeinsame Obsorge“ für spätere Generationen so natürlich wie das Balancehalten beim Radfahren. Auch das ist nur eine Sache der Übung.
Der Revisor
Friedrich Olejak über die Maßnahme

Friedrich Olejak (re. im Bild mit dem Anstaltsboss der JA Stein der 90er Jahre Hofrat Hradlobec) meint im Gastbeitrag: Die Justiz verdient sich bei der Handhabe der Maßnahme keinen Pokal.
(Foto: Archiv B&G)
(Wien/Stein, im Juni 2008) Die wichtigste, einzigartige österreichische Zusatzstrafe wird bei der ewigen Hetze der Medien rund um Strafhöhen vergessen: Der § 21 StGB.
Egal, ob neben einer Strafe ausgesprochen (21/2 StGB für geistig abnorme zurechnungsfähige Täter) oder ohne Strafe (21/1 StGB für geistig abnorme unzurechnungsfähige Täter) – es bedeutet Lebenslang! Und diesen Strafzusatz könnte man bei fast allen Anklagen, die im Rahmen ein Jahr übersteigen, zusätzlich verhängen.
(So kann man jeden „ewig wegsperren“).
Dieser oft übersehene Zusatz im Urteil ist die ärgste Strafe, die in unserem Land ausgesprochen wird. Wir kennen das aus den Zeitungen „…und wird zusätzlich in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.“
Aktuell: 700 Personen in der „Maßnahme“
Unser kleines Land Österreich hat fast 200 reguläre Lebenslange einsitzen und nochmals über 700 §-21er-Lebenslange. Einige reguläre Lebenslange bekamen im Urteil das hantigere §-21er-Lebenslang zusätzlich.
Über 900 Lebenslange in diesem kleinem Land: Damit hat schon ein Zehntel aller Untersuchungs- und Strafgefangenen Österreichs Lebenslang. Auf Strafgefangene allein gerechnet: Wir sind fast die Spitze der Welt.
Das „zusätzliche Lebenslang“ kann ab dem 14. Lebensjahr (Strafmündigkeit, Anm. Red.) ausgeteilt werden und es gab schon haufenweise Jungen, die es erhielten. Solch einer sitzt dann seine zwei Jahre Strafe in der JA Gerasdorf ab und sein zusätzliches Lebenslang danach in der JA Mittersteig und JA Garsten. Wie der damalige Leiter der JA Mittersteig, Dr. Minkendorfer im ORF zugab, wussten die Psychiater bei so einem im 13. Strafjahr gar nicht mehr, auf was der ursächlich verurteilt wurde.
Der Revisor – Hat Österreich 900 Lebenslange?

(Wien, im Mai 2008) Wer mit erfahrenen Haftinsidern spricht, zwei werden demnächst aus der JA Stein entlassen und besuchen die Redaktion, hört immer den gleichen Stehsatz: „Österreich hat 900 Lebenslange.“
Wie das? Und stimmt diese Zahl? Immerhin wären das 10 Prozent aller Häftlinge in Österreich.
Was die alten Hasen des Justizgewerbes damit meinen, ist, dass Österreich neben rund 190 realen „Lebenslangen“ zusätzlich etwa 730 verurteilte Insassen hat, die den § 21/2 StGB, also den „Maßnahmenvollzug“ haben. Zusammengerechnet ergibt die Zahl 920 „Lebenslange“.
Allein in der JA Stein haben aktuell (Status: Heute, 3. Juni 2008) 113 Personen durch österreichische Richter die „Maßnahme“ zusätzlich zur Zeitstrafe aufgebrummt bekommen. Die „Maßnahme“ soll psychologische Betreuung in der Justizanstalt bedeuten, heißt aber gleichzeitig, dass kein Endpunkt der Haft exisitiert.
Guantanamo-Syndrom
Man kann es das Guantanamo-Syndrom nennen: Man sperrt Personen mit einer geringfügigen Zeitstrafe oder mit einem Vorwand des Tatverdachtes ein und läßt sie, nachdem diese Zeit abgelaufen ist, dennoch nicht in Freiheit.
In der JA Stein sitzen aktuell einige Duzend Personen, die nur eine verhältnismäßig geringe Haftstrafe erhielten
(15 Monate, 18 Monate, 24 Monate), jedoch nach Ansicht der gewiss gründlich arbeitenden Richterschaft darüberhinaus endlos angehalten werden können, da sie zusätzlich den § 21/2 StGB haben.
Diese Idee mag verlockend sein, da aus Anlaß Josef Fritzl eine plötzliche Generaldebatte zur Verschärfung des Strafrechts in Gang kam. Dabei wird vergessen, dass sich nicht jeder Justizfall in extremen Dimensionen bewegt. Einige haben nur ein „Keksdelikt“ begangen, aber sich so ungeschickt verteidigt, sodass sie als „geistig abnorme Rechtsbrecher“ eingestuft wurden.
Sachwalter als Provisionsgewinnler
Opfer eines „Keksdelikts“ (Jargon für „Minidelikt“) wurde Hans Martin Tüchler, 58, der nicht in Vergessenheit geraten soll. Er wurde im Dezember 2003 wegen angeblicher, verbaler „Gefährlicher Drohung“ in einem Gemeindebau im 10. Wiener Bezirk gegen seinen Nachbarn in Haft genommen. Das maximale und wirklich äußerste Strafmaß wären drei Jahre. Er sitzt noch immer in der JA Göllersdorf (NÖ) im Maßnahmenvollzug.
Während der Haft besachwaltert, hat er seine von der Mutter geerbte Eigentumswohnung in Krems verloren, die sein geschäftstüchtiger Wiener Sachwalter/Anwalt veräußert hat. Seit fünf Jahren hält der Staat Tüchler fest.
Selbst wenn der Richter Recht hatte, dass in den 70er Jahren eine „Schizophrenie“ übersehen wurde (der Richter von 2003 ist mittlerweile in Pension) und selbst wenn Tüchler 1970 als 20-Jähriger Barbier von Spitz (NÖ) ein Lehrmädchen erstochen hat, wofür er 20 volle Jahre abbüßte. Tatsache ist, dass er nun für ein „Keksdelikt“
(simple Verbaldrohung ohne körperliche Gewalt) mittlerweile das fünfte Jahr in Staatsgewahrsam ist.
Nicht allen Männern in der JA Stein wird ähnlich Harmloses vorgeworfen. Aber darüber nachzudenken, dass
113 Personen in der JA Stein nicht wissen, wann ihr Entlassungsdatum ist, ist eine Sache,
die man auch vom menschlichen Faktor betrachten muss.
Der Revisor
Sparmeister Stummer im Soma-Markt

Stummers Taschen sind leer. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie)
Ernst Walter Stummer lebt von einer schmalen Notstandshilfe vom AMS. Daher besuchte er am 29. Mai 2008 den ersten SOMA-Markt Wiens, in dem es Lebensmittel für Arbeitslose zu günstigen Preisen gibt. Dann schrieb er einen kurzen Gastbericht, dessen Veröffentlichung er wünscht.
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Expedition zum ersten Wiener Soma-Markt
Meine Bekannte Frau Eva Hofmann erzählte mir vorgestern am Telefon, sie hätte im Fernsehen einen Bericht über den ersten Wiener Soma-Markt gesehen, der in der Braunspergengasse 30 im 10. Bezirk etabliert ist.
Heute am 29. Mai 2008 fragte ich zu Mittag im Internet die Wiener Linien, wie ich vom Döblinger Gürtel 21 in die Braunsbergengasse 30 komme. Das Programm der Wiener Linien verbesserte auf Grasberggasse und das, so oft ich es eingab. Also sah ich im papierenen Stadtplan nach und kam im Schlagwortverzeichnis drauf, das sich diese Gasse Braunspergengasse schreibt, die in der Nähe der Spinnerin am Kreuz ist. Also gab ich ins Programm der Wiener Linien Spittelau nach Spinnerin am Kreuz ein und erhielt die Auskunft, ich muß mit der U6 zur U-Bahnstadtion Gumpendorferstrasse, von dort mit dem 18er zum Matzleinsdorferplatz und von dort mit dem ÖBB-Bus 265 zur Spinnerin am Kreuz.
Anreise
Im Labyrinth Matzleinsdorferplatz kam ich zu Busstationen auf der Triesterstrasse, die aber nicht zur Spinnerin am Kreuz fuhren. Ein Eingeborener verriet mir, dass ich zu Fuß sehr schnell bei der Spinnerin am Kreuz wäre und die Braunspergengasse noch etwas davor ist. Also marschierte ich die Triesterstraße entlang. Junge Schülerinnen fragte ich um die Braunspergenstraße. Die gingen gleich um 3 Schritte zurück, denn ich könnte ja der Zwillingsbruder vom Fritzlonkel sein, und sie verrieten mir, dass sie nicht von da sind. Über mehrere Irrwege erreichte ich die Braunspergengasse, war aber zu hoch gegangen und musste wieder zurück.
Markt im Kellerlokal
Dabei ging ich beim unscheinbaren Soutterainlokal Soma, dessen Papierschild ein PKW verdeckt hatte, vorbei. Einige Häuser waren abgerissen und das nächste Haus war Nr. 18. Also wieder zurück. Etwa 3 Stufen führen ins Lokal abwärts und es gibt schätzungsweise 30 Artikeln zu kaufen. Ich zeige meine Mitteilung über den
AMS Leistungsanspruch vor, meinen Ausweis und fülle ein Anmeldeformular aus. Auf diesem steht unten, dass ich Meldezettel (den ich nächstes Mal mitbringen muß), Lichtbildausweis und Gehaltsnachweis vorweisen muß.
AMS-Papiere
Dann bekomme ich einen kleinen Zettel in Größe einer halben Postkarte auf dem auf der einen Seite
„SMW Sozialmarkt Wien“ steht. Auf der anderen Seite schreibt der Mann, der den Sozialmarkt betreut: „1040″.
Nun habe ich meine Lebensmittelkarte.
Dann darf ich um 30 Euro oder etwa in dieser Größenordnung einkaufen. Ich kaufe: 6 Cappy Brunch (Marille,
Karotte Apfel) je ein Liter, 4 Fanta Annanas Grapfruit je 2 Liter, 2 Fixmilch Magermilchpulver, 500 Gramm Bäckerbrotwecken um 55 Cent, 500 Gramm Bäckersandwich um 65 Cent, 1 Toblerone 100 Gramm, 1 Shampoo Nivea Hair Care plus gratis Haarspray um 1 Euro, 1 Packung Teekanne-Frühlingskräuter zu 20 Beutel, 1 Teekanne power, 1 Teekanne glühfix 20 Beutel und bezahle 11,40 Euro.
Sicher haben die anderen durchwegs ausländischen Kunden schon in der Früh alles andere weggekauft. Vom Übriggebliebenen schreibe ich mir die Preise auf: Osterlamperl aus Schokolade 0,15 Euro, Mannerschnitten
zu je 5 Packerln 0,75 Euro, Milchpulver 0,20 Euro, Teepackungen zu 20 Beutel 0,80 Euro, Krenn 0,30 Euro.
Der Markt hat sicher Zukunft, aber die Produktpalette könnte etwas größer sein.
Gastautor Ernst Walter Stummer ist 69 Jahre alt und lebt in Wien.
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Anmerkung der Redaktion: Der SOMA-Markt in Wien 10 schließt täglich um 14 Uhr 30. Pro Woche darf eine Person um maximal 30 Euro einkaufen. Oder: Drei Mal um je 10 Euro. Die SOMA Markt-Idee in Österreich nahm 1999 in Linz in einer Privatinitiative seinen Ausgang. Info: www.sozialmarkt.at. In der Folge übernahm die
SPÖ-Volkshilfe das Konzept und eröffnete in Wiener Neustadt einen SOMA. Die Gründungsidee des „sozialen Wertstofftransfers“ stammt aus einer kleinen Suppenküche in Phoenix (USA), wo 1967 Lebensmittel gesammelt wurden, die von anderen Restaurants weggeworfen wurden. Man gründete die erste „Lebensmittelbank“ und machte einwandfreie Produkte durch die Weitergabe an soziale Einrichtungen Unterprivelegierten zugänglich. (mjo)
Ole’s Steckbrief 2 – Friedrich Olejak aus Stein

Olejak schreibt kurz gehaltene Gedanken, veröffentlicht alle 14 Tage. Olejak sitzt in der Justizanstalt Stein. Noch sechs Jahre. (Foto: JA Stein)
Friedrich Olejaks Kolumne: Ole’s Steckbrief!
Beim ersten Olaf-Palme-Prozess, wurde der Angeklagte von den Geschworenen des Mordes für schuldig erkannt. Der Richtersenat zog sich ins Kämmerchen zurück und entschied, dass ein Irrtum der Geschworenen vorliegt und hoben deren Urteil auf.
Der Angeklagte verließ als freier Mann den Verhandlungssaal. Die Hinweisgeber erdolchten ihn dabei mit ihren Blicken – sie hätten 300 Mill. Schillinge beim Schuldspruch erhalten.
Hofrat Dr. Werner Olscher, der früher die Staatsanwaltschaft Wien leitete, führt in seinem Buch „Lebenslang“ fast 50 Fälle an, wo bei uns ein Richtersenat, wegen Irrtums der Geschworenen deren Urteil aufhob.
Dr. Olscher fiel dabei auf, dass alle diese Urteile der Laienrichter für den Angeklagten günstig waren. Dabei gab es viele Aufhebungen von Freisprüchen, die dann in einer zweiten Verhandlung zu Schuldsprüchen führten.
Insgesamt gibt es weit mehr Aufhebungen in unserer Rechtsgeschichte und dabei immer nur welche, wo die Richter zuungunsten der Beschuldigten aufhoben. Keinen einzigen Fall, wie beim Palme-Prozess oben.
Dass Geschworene irren können, ist menschlich. Unmenschlich ist aber, dass sich alle Geschworenen, die bei ihrer Urteilsfindung geirrt haben, dies nur zum Vorteil des Angeklagten getan hätten.
Wenn man über Jahrzehnte hinweg voraussetzt, dass es Irrtümer der Geschworenen gegeben hat, dann müßten sich diese 50:50 aufteilen. Dies sagt eine große Untersuchung einer Universität im US-Staat Pennsylvania.
Am einfachsten können Sie dies selbst testen, indem Sie lange genug eine Münze aufwerfen und die Zahl/Kopf-Würfe notieren.
Egal, wie dieser Widerspruch von Richtern erklärt wird: Es zeigt eine Unfairness bei unseren Gerichten auf, die vieles in den Schatten stellt. Ich suche den österreichischen Richter, der erstmals über diesen Schatten springt!
Friedrich Olejak (Häftling in der JA Stein)
(Aus dem B&G-Archiv 2007. Ediert von Marcus J. Oswald im Ressort: Gastautoren, Friedrich Olejak)
Geschützt: Der Strafexperte – Mag. Roland Friis – Teil 3
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Der Strafexperte – Mag. Roland Friis – Teil 2
Am 5. Mai 2008 raubten im 16. Wiener Bezirk (Ottakring), im Schmelztiegel der Kulturen, drei Kinder (13 und 14) in einer Straßenbahn einem 12-Jährigen unter Gewaltandrohung durch Schlagringe und Messer das Handy und den MP3-Player. Das österreichische Strafrecht kennt trotz Brutalität Milde. Nur der 14-Jährige wurde wegen Raubverdachts festgenommen.
Teenagerkriminalität nahm in den letzten Jahren zu. Das Sozial- und Armutsdelikt Jugendkriminalität droht zum tolerierten Massendelikt zu werden. Österreichweit wurden 2001 21.873 Jugendliche unter 18 Jahren für Straftaten angezeigt. 2006 waren es 28.683 und im Jahr 2007 schon 33.068 (Quelle: Kriminalstatistik des BMI). Im Zeitraum kamen keine neuen Delikte in den Strafenkatalog hinzu.
Kein Bereich des Strafrechts – neben Sexualtaten – ist emotionaler besetzt als die Jugendkriminalität. Der Ruf nach „höheren Strafen“ wird laut. Konservative Parteien sind für hartes Durchgreifen, progressive Parteien für soziale Begleitmaßnahmen. Jugendstrafrichter schöpfen aus einem Band von Maßnahmen in der Rechtssprechung. (mjo)
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Rechtsexperte Mag. Roland Friis, Strafverteidiger in Wien, legt in seinem Gastbeitrag die Prinzipien des Jugendstrafrechts dar und zeigt, wie man damit umgehen muss.
DAS WICHTIGSTE ZUM JUGENDSTRAFRECHT
Das Strafverfahren gegen Jugendliche läuft zwar grundsätzlich nach den selben Prinzipien wie bei erwachsenen Straftätern. Dennoch gibt es einige wichtige Abweichungen zu Gunsten junger Straftäter: Der Gesetzgeber berücksichtigt, dass jugendliche Straftäter aufgrund ihres Alters eine andere Persönlichkeitsstruktur und Reife als erwachsene Straftäter besitzen.
Der sozialpolitische Hintergrund ist, dass sich ein jugendlicher Straftäter in einer Übergangsphase zwischen strafunmündigen Heranwachsenden und voll strafmündigen Erwachsenen befindet; eine Gleichbehandlung mit volljährigen Straftätern würde daher den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht werden.
Für wen gilt das Jugendstrafrecht?
Das Jugendgerichtsgesetz (kurz: JGG) unterscheidet in:
- KINDER
- JUGENDLICHE
- JUNGE ERWACHSENE
Unter Kindern versteht der Gesetzgeber junge Menschen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Für Kinder ist daher weder das Strafgesetzbuch noch das Jugendstrafgesetz anzuwenden. Kinder unter 14 Jahren können strafrechtlich überhaupt nicht zur Verantwortung gezogen werden! Würde z.B. ein 13-Jähriger z.B. einen Raub begehen oder mit Drogen handeln, könnte er keinesfalls vom Gericht bestraft werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei gravierenden Straftaten von Kindern die Jugendämter aktiv werden und in Extremfällen sogar die Abnahme des Kindes und Unterbringung bei Pflegeeltern oder in einem Heim denkbar ist.
Kindeswohl – Die Kleinen werden verschont!
Grundsätzlich steht in der österreichischen Rechtsordnung das Kindeswohl an oberster Stelle: Sollte also ein Kind tatsächlich schwere Straftaten verüben, wird seitens der Gerichte und Behörden üblicherweise davon ausgegangen, dass die Erziehungsberechtigten (im Regelfall wohl die Eltern) nicht ausreichend für die Betreuung des Kindes Sorge tragen (können). Das bedeutet, dass Kinder keinen Freibrief für Straftaten haben, sondern mit ganz erheblichen Folgen rechnen müssen, wenn sie Straftaten (ab einer gewissen Erheblichkeit) begehen.
Als Jugendliche definiert das Jugendgerichtsgesetz Personen, die 14 Jahre alt sind, aber noch nicht 18 Jahre.
Grundsätzlich können Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr strafgerichtlich verurteilt werden, wenn auch unter „gemilderten Verfahrensregeln“ und zu abgeschwächten Strafen.
Als junge Erwachsene im Sinne des JGG gelten Personen, die eine Straftat nach Vollendung des 18. Lebensjahres, aber noch vor Vollendung des 21. Lebensjahres gegangen haben sollen. Die prozessualen Erleichterungen für junge Erwachsene im Strafverfahren regelt das JGG, die verminderten Strafdrohungen des JGG gelten jedoch nicht. Dafür findet sich im Strafgesetzbuch eine Bestimmung, die besagt:
§ 36 StGB: Die Verhängung von Freiheitsstrafen über Personen, die zur Zeit der Tat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf auf keine strengere als eine Freiheitsstrafe von zwanzig Jahren erkannt werden. An die Stelle der Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe und der Androhung einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe tritt die Androhung einer Freiheitsstrafe von fünf bis zu zwanzig Jahren. Ein ein Jahr Freiheitsstrafe übersteigendes Mindestmaß der Strafdrohung wird auf dieses Maß, ein Mindestmaß von einem Jahr auf sechs Monate herab gesetzt. Soweit jedoch keine strengere Strafe als eine fünfjährige Freiheitsstrafe angedroht ist, entfällt das Mindestmaß.
Wie lauten die wichtigsten Erleichterungen für jugendliche Straftäter?
Deutliche Reduktion der Strafdrohung (laut JGG)
An Stelle der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Androhung einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe tritt,
- wenn ein Jugendlicher die Tat nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres begangen hat, die Androhung einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren
- sonst die Androhung einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren
An Stelle der Androhung einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren tritt die Androhung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Halbe Portionen
Das Höchstmaß aller sonst angedrohten zeitlichen Freiheitsstrafen wird auf die Hälfte herab gesetzt.
Ein Mindestmaß entfällt.
Das nach Tagessätzen bestimmte Höchstmaß von Geldstrafen wird auf die Hälfte herab gesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn z.B. ein 15 Jahre alter Jugendlicher einen Mord begeht, kann er nicht mit Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren oder lebenslange Haft bestraft werden, sondern maximal mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren. Abgesehen vom Kapitalverbrechen mit entsprechend hohen Strafandrohungen wird bei den sonstigen Verbrechen bzw. Vergehen die Strafandrohung halbiert, weiters gibt es keine Mindeststrafe. (In vielen Strafbestimmungen ist nämlich die Rede von einer Freiheitsstrafe von einem bis mehreren Jahren.)
Besondere Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Situation des Jugendlichen:
§ 5 JGG: Geldstrafen, deren Bemessung sich nach der Höhe eines Wertes, Nutzens oder Schadens richtet, einschließlich Verfallsersatz- und Wertersatzstrafen, sind nur zu verhängen, soweit sie das Fortkommen des Beschuldigten nicht gefährden.
Deutliche Erweiterung der Möglichkeit, nur bedingte Strafen zu verhängen:
§ 5 JGG: Die §§ 43 und 43a StGB (Anm. Regeln die bedingte und teilbedingte Strafnachsicht) können auch angewendet werden, wenn auf eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei bzw. drei Jahren erkannt wird oder zu erkennen wäre. Bei Erwachsenen ist ab einer Strafe von 3 Jahren keine bedingte Strafnachsicht möglich. (Ausnahmen bestätigen die Regel – etwa bei „Kronzeugenregelungen“; Anm. B&G)
Variante Schuldspruch ohne Strafe:
§ 12 (1) JGG: Wäre wegen einer Jugendstraftat nur eine geringe Strafe zu verhängen, so hat das Gericht von einem Strafausspruch abzusehen, wenn anzunehmen ist, dass der Schuldspruch allein genügen werde, um den Rechtsbrecher von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.
Erweiterung der Anwendung einer Diversion:
Die Möglichkeit einer Diversion (eine Art „Mittelding“ zwischen Urteil und Freispruch) ist für Jugendliche deutlich erweitert: So kann das Gericht bei allen Jugendstraftaten mit einer Diversion vorgehen.
Voraussetzungen für eine so genannte „diversionelle Erledigung“:
- die Tat ist nur mit Geldstrafe oder mit nicht mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht
- hinreichend geklärter Sachverhalt
- eine Bestrafung erscheint nicht unumgänglich, um andere Personen von strafbaren Handlungen abzuhalten
- keine schwere Schuld des Täters
Folgende 4 Varianten der Diversion gibt es:
- 1. Bezahlung eines Geldbetrages
- 2. Erbringung gemeinnütziger Leistungen
- 3. Bestimmung einer Probezeit
- 4. Außergerichtlicher Tatausgleich (ATA)
Kann ein 30-Jähriger auch ein Verfahren vor dem Jugendgericht bekommen?
Ja, dies ist denkbar: Wenn der verdächtige Erwachsene einer Straftat angeklagt ist, die er als Jugendlicher begangen hat und die noch nicht verjährt ist, hat er sich vor einem Jugendrichter zu verantworten. Ein weiterer Anwendungsfall ist, wenn der 30-Jährige eine Straftat gemeinsam z.B. mit einem 17-Jährigen begangen hat.
Gelten für inhaftierte Jugendliche die gleichen Besuchszeiten wie für erwachsene Untersuchungshäftlinge?
Nein. Anders als erwachsene Häftlinge können jugendliche Inhaftierte pro Woche bis zu einer Stunde Besuche empfangen: Dabei ist eine Stückelung möglich in einmal eine Stunde, zwei mal 30 Minuten, drei mal 20 Minuten oder sogar vier mal 15 Minuten. Anders als bei Erwachsenen können Jugendliche von Montag bis Samstag (zu bestimmten Besuchszeiten!) besucht werden.
Ist ein Strafverfahren gegen einen Jugendlichen öffentlich?
Haben Eltern eines straffälligen Teenagers (z.B. 16 Jahre alt) zu befürchten, dass die gesamte Nachbarschaft im Gerichtssaal als Zuschauer anwesend ist? Das wäre durchaus möglich, jedoch regelt § 42 (1) JGG: Die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung ist von Amts wegen oder auf Antrag auch auszuschließen, wenn das im Interesse des Jugendlichen geboten ist.
Der Gesetzgeber nimmt mit dieser Bestimmung besonders darauf Rücksicht, dass der heranwachsende Jugendliche nicht durch ein öffentliches Verfahren „gebrandmarkt“ wird. Sollte also das Gericht von sich aus keinen Ausschluss der Öffentlichkeit verfügen, sollte man als Betroffener rechtzeitig einen entsprechend begründeten Antrag stellen.
Mag. Roland Friis ist Verteidiger in Strafsachen in Wien.

(Ediert von Marcus J. Oswald in Gastautoren, Mag. Roland Friis)
Der Strafexperte 1 – Verteidiger Mag. Roland Friis
Im März 2008 wurde Franz Karoly (52) aus der JA Hirtenberg (NÖ) gesundheitsbedingt entlassen. Er hatte 3 Jahre und 8 Monate abgesessen, davon 3 Jahre und 2 Monate in Hirtenberg. Das Strafmaß lautete jedoch 4 Jahre und 6 Monate. Seit Monaten war Karoly, der täglich im Modul der JA Hirtenberg (Wohngruppe) die Poker-Runden organisierte, im Krankenstand. Er klagte über viele Wehwehchen. Zuletzt konnte er sich, den sie wegen täuschender Ähnlichkeit „Helmut Elsner“ nannten, selbstständig nicht mehr die Socken anziehen. Die Haft machte ihn zum Pflegefall. Mehrfach fuhr er zum Doktor nach Wiener Neustadt, um sich ein Bandscheibenleiden attestieren zu lassen. Als das Gutachten fertig war, wurde er taggleich von Anstaltsdirektor Brigadier Bruno Sladek „aus Gesundheitsgründen“ entlassen. Seine 13 Geschwister in Oberösterreich und Wien freuten sich sehr! (mjo)
Rechtsexperte Mag. Roland Friis, Strafverteidiger in Wien, bespiegelt in seinem Gastbeitrag das Thema „Strafgefangene und Krankheit in Haft“ auf Basis des Gesetzes und klärt die Frage, ob ein Strafgefangener bei Krankheit aus einer Haftanstalt in die Freiheit entlassen werden kann. Sein Schluss: Es gibt Strafaufschub vor Haftantritt und welchen während der Haft. Die Entscheidung darüber hängt vom Einzelfall ab.
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STRAFGEFANGENE und KRANKHEIT IN HAFT
(Wien, im Mai 2008) Kann ein Strafgefangener bei Erkrankung nach Hause gehen? So einfach ist das im Normalfall nicht möglich. Grundsätzlich sieht das Gesetz aber Möglichkeiten vor, einen (entsprechend schwer) erkrankten Häftling noch vor Verbüßung seiner Strafe vorzeitig auf freien Fuß zu setzen.
Der juristische Begriff dafür lautet: Nachträglicher Strafaufschub aufgrund von Strafvollzugsuntauglichkeit. Geregelt ist dies im Strafvollzugsgesetz (kurz: StVG).
Wenn ein Gefangener erkrankt, wird seitens der Justizanstalt für die entsprechende medizinische Behandlung gesorgt. Nur wenn die Krankheit (oder die Verletzung) aufgrund ihrer Art oder besonderen Schwere nicht ausreichend „hinter Gittern“ behandelt werden kann, hat ein Antrag auf nachträglichen Strafaufschub Aussichten auf Erfolg.
Denkbar ist der Strafaufschub aus gesundheitlichen Gründen auch vor Strafantritt: § 5 Abs 1 StVG gilt, wenn dem Wesen der Freiheitsstrafe entsprechender Strafvollzug wegen einer Krankheit oder Verletzung, wegen Invalidität oder eines sonstigen körperlichen oder geistigen Schwächezustandes auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Strafvollzugsortsänderung mit den Einrichtungen der in Betracht kommenden Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen nicht durchführbar ist oder im Hinblick auf einen dieser Zustände das Leben des Verurteilten durch die Überstellung in die betreffende Anstalt gefährdet wäre. Dann ist die Einleitung des Strafvollzuges so lange aufzuschieben, bis der Zustand aufgehört hat.
Nach § 133 Abs. 1 StVG ist vorzugehen, wenn sich nachträglich heraus stellt, dass die Einleitung des Strafvollzuges wegen Vollzugsuntauglichkeit aufzuschieben gewesen wäre. Bestehen die dafür maßgebenden Umstände fort, ist § 5 StVG dem Sinne nach anzuwenden.
Ebenso vorzugehen ist, wenn ein Strafgefangener während der Haft schwer erkrankt, einen Unfall mit schweren Folgen erleidet oder in einen sonstigen schweren körperlichen oder geistigen Schwächezustand verfällt und anzunehmen ist, dass sein Zustand mit naher Lebensgefahr verbunden ist oder für immer oder für lange Zeit fortbestehen wird.
Unter Bezugnahme auf den Krankheitsverlauf eines Strafgefangenen sowie dessen aktuellen gesundheitlichen Zustand kann ein Antrag auf nachträglichen Aufschub des Strafvollzuges beim zuständigen Vollzugsgericht (in der Regel das Gericht, in dessen Sprengel der Häftling einsitzt) eingebracht werden.
Je nach Art der Erkrankung wird dann ein entsprechendes Sachverständigengutachten vom Gericht in Auftrag gegeben, von dessen Ergebnis es dann letztlich abhängen wird, ob der Strafgefangene enthaftet wird oder nicht.
Ob die vorherige Einholung eines Privatgutachtens sinnvoll ist, wird stark von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Wenn der Antrag auf nachträglichen Strafaufschub vom Gericht abgewiesen wird, kann man dagegen ein Rechtsmittel an die nächste Instanz ergreifen.
Da sich die erstinstanzliche Entscheidung üblicherweise auf das Sachverständigengutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen stützt, sind die Erfolgsaussichten in zweiter Instanz sehr gering. Es ist daher von großer Bedeutung, bereits in erster Instanz möglichst aussagekräftige medizinische Unterlagen vorzulegen, um dem gerichtlich bestellten Sachverständigen eine gut aufbereitete Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Mag. Roland Friis ist Verteidiger in Strafsachen in Wien.

(Ediert von Marcus J. Oswald in Gastautoren, Mag. Roland Friis)
Ole’s Steckbrief 1 – Friedrich Olejak aus Stein

Friedrich Olejak (JA Stein)
Friedrich Olejaks Kolumne: Ole’s Steckbrief!
Es sind kurz gehaltene Gedanken, veröffentlicht alle 14 Tage. Olejak sitzt in der Justizanstalt Stein. Noch sechs Jahre.
(Foto: JA Stein)
Rechtswirklichkeit im österreichischem Vollzug ist manchem Staatsdiener und manchem Politiker ein Dorn im Auge. So verflacht viel zur reinen Täuschung. Schwammige Gesetzestexte werden von der Justizverwaltung immer negativer ausgelegt.
Um die Familienkontakte zu fördern, besonders mit seinem weiblichem Partner, haben 2001 die Höchstrichter ihren Willen dazu kundgetan, den § 93 StVG-Text umzusetzen. Dies betrifft den unbeaufsichtigten Besuch, der gerade jetzt als „Intimbesuch“ durch die Presse läuft.
Wie jeder Insider weiß, wird dies in Kürze ein Erlaß der Justizministerin regeln. Dieser wird so gefasst sein, dass nur Ehefrauen diese Möglichkeit ergreifen dürfen. Die im Erlaß ansonstig eingebauten bürokratischen Hindernisse werden diese Regelung in Österreich nur für ein paar Gefangene ermöglichen.
Seit 1930 wurde darüber viel bei uns debattiert, nun sind wir wenigstens theoretisch bei den über Hundert Staaten, die dies oft schon seit Jahrzehnten praktizieren.
Natürlich werden wir noch lange nicht diese „Freudenhaus“-ähnlichen Zustände der Philippinen, Serben, Spanier, Bolivianer, Schweizer, Schweden, Kanadier, Kolumbianer, Peruaner usw. erreichen. Aber wir können uns zumindest darüber aufregen.
Sehr interessant war die Reaktion der Justizsprecherin der ÖVP, Maria Fekter, die der JM Karin Gastinger vorwarf, einen „Kuschelkurs“ zu fahren. Frau Maria Fekter hält nicht viel von Höchstrichterentscheidungen – sie behält durch das Wegschauen über die Kärntner-Ortstafel-Entscheidung ihren Sitz im Parlament. Belassen wir Frau Fekter an ihrem Stammtisch und schauen wir uns die Reaktion von Justizbeamten an.
In der Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) öffnet Udo Sagl immer wieder die unterste Schublade. Im Falle des „Intimbesuchs“ lässt er wieder einmal zwei Justizbeamte zu Wort kommen. „Sexzimmer in einem Hochsicherheitsgefängnis! Unfassbar!“ wettert Harald Gerstl. „Mit der Liebeserlaubnis züchten wir uns garantiert Prostituierte heran. Das Gefängnis darf nicht zum Freudenhaus verkommen!“
„Wer kontrolliert, welche Frauen da aus und ein gehen?“, gibt Franz Pauser als oberster Personalvertreter zu bedenken. „Waffen/Drogen. Keine Räumlichkeiten. Alarmglocke fehlt…“
Bedenklich ist aber auch, dass ein Justizbeamter die Frauen von einigen wenigen Häftlingen in Österreich als Huren tituliert. Unsere Justizbeamten fahren auf Exkursionen meist in ehemalige Ostblockstaaten. Ich weiß nicht, was sie dabei lernen wollen.
Sie könnten in dieser Sache Gefängnisse in Israel besuchen und dort genau studieren, wie deren Justiz seit vielen Jahren diese Intimbesuche regelt.
Dort gibt es ein Hochsicherheitsgefängnis mit 1200 Gefangenen, die wesentlich gefährlicher als alle hier einsitzenden Gefangenen sind.
Bitte bezeichnen Sie deren Frauen dort aber nicht als Prostituierte!
Friedrich Olejak (Häftling in der JA Stein)
(Aus dem B&G-Archiv 2006. Ediert von Marcus J. Oswald im Ressort: Gastautoren, Friedrich Olejak)
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