Familienrecht bleibt heiss – Wieder eine Tote

Hollabrunn, Bezirksgericht - 16. Dezember 2009 - Eine Tote. (Foto: Google Map)
(Wien, im Dezember 2009) Wer das Familienrecht als harmlose Rechtsmaterie hinstellt, täuscht sich. Es gilt zwar als Zivilrechtsmaterie, in der das „Gleichrangigkeitsprinzip“ der Parteien herrscht. Das tut es aber nur in der Theorie, denn in der Realität werden Männer im Scheidungsverfahren eklatant benachteiligt.
Dieses Klima schufen die vormaligen Justizminister Karin Gastinger, später Maria Berger und nun wird dieses Klima der Benachteiligung auch von der ehemaligen Richterin und nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner nicht abgestellt. Der verantwortliche Sektionschef für Familienrecht, Michael Stormann, heizt das Klima auch an, indem er im Fernsehen frank und frei behauptet, dass ein sorgepflichtiges Kind nach seiner Ansicht eben in den ersten zehn Jahren zur Mutter und nicht zum Vater gehört. Diese Leute schufen ein öffentliches Klima der Ungleichbehandlung. Mit den Jahren drang dieses System immer mehr nach Außen zu den normunterworfenen Bürgern. Diese, so sie Männer sind, merken, dass sie in einem Scheidungsverfahren keine reale Chance haben. Sie merken, dass das System gegen sie spielt. Dann werden, nicht als zwingend-logische Folge, aber als Seiteneffekt, immer öfter Frauen hart dafür abgestraft. Manche zahlen mit dem Leben.
Am 17. November 2009 geschah ein solcher tragischer Vorfall im Sankt Pöltner Büro des Notars Michael Billeth. Dieser machte mit einem Scheidungspaar gerade ein Papier unterschriftsreif und ging ins Nebenzimmer. Als er zurück kam, fand er die Frau mit durchgeschnittener Kehle vor und den Mann ebenso tot. Die treibende Kraft für die Scheidung war damals die Frau. Der Mann hingegen ahnte, dass er lebenslang durch die Scheidung als reiner Zahlvater ohne Mitspracherecht übervorteilt wird. Daher beendete er das Ganze auf seine Weise.
Nur einen Monat später, am 16. Dezember 2009 löste ein Mann einen Scheidungskonflikt auf seine Weise. Der 57-Jährige ließ es im Bezirksgericht Hollabrunn krachen. Mit einer Pistole. Das Gefecht geschah ab 10 Uhr 50 im Bezirksgericht. Der Mann, dessen Scheidungsverfahren abgeschlossen, aber für ihn mehr als ungünstig (also für österreichische Verhältnisse üblich) beendet worden war, verlangte in der Einlaufstelle nach der Richterin. Als diese nicht kommen konnte und sich eine andere Mitarbeiterin des Gerichtes ihm in den Weg stellte, schoss er dieser kurzerhand in den Kopf. Die Frau starb auf der Stelle. Der Mann verließ das Gericht, kehrte aber noch einmal um, weil er die Waffe verloren hatte. Bei der Rückkehr wurde er festgenommen.
Man kann zu diesen Vorgängen stehen wie man will. Sie sind „tragisch“. Tragisch nicht nur für die Betroffenen, sondern für ganz Österreich. Denn es wird seit Jahren und Jahrzehnten eine väter- und männerfeindliche Familiengerichtspraxis praktiziert, die es nur als eine Frage der Zeit erscheinen ließ, wann das Fass einmal übergeht. Richter greifen in den Lebensalltag von Menschen mit unmäßigen und unbilligen Entscheidungen ein und wer sich als Mann nicht mit tausenden Euros Geldeinsatz zu wehren weiß, bleibt auf der Strecke. Besuchsrechtsverletzungen geschehen durch Frauen quer durch das ganze Land und Richter schauen unmäßig, aber billigend weg. Mit der Zeit sprach sich diese Ohnmacht herum. Und dann krachte es.
Es darf sich also niemand wundern. Es ist tragisch, da Tote nicht sein müssen. Es ist tragisch, dass Sektionschefs im Justizministerium im Fernsehen sagen dürfen, dass das Kind bis zum zehnten Lebensjahr zur Mutter gehört – und sich ein Mann nicht aufregen soll. Das ist halt so. Es ist tragisch, dass vor allem im strittigen Familienrecht, das tief in die Wurzeln der Gesellschaft eingreift, keine intelligenteren Persönlichkeiten Visionen entwickeln, sondern Scharfmacher väterfeindlicher Politik am Werken sind. Jetzt werden wieder alle lamentieren und jammern, dass der Mann gewalttätig sei. Ist er nicht. Der Schütze von Hollabrunn war Akademiker, Mittelschullehrer und akademischer Maler. Es sollen sich alle Verantwortlichen in der Justiz vor den Spiegel stellen und fragen, wie es so weit im Familienrecht kommen konnte, dass selbst Gebildete durchdrehen und zu solchen Maßnahmen greifen müssen. Warum die systemische Ohnmacht zum machtvollen Griff zur Waffe zwingt.
Fakt ist: Solange die Gemeinsame Obsorge nicht im Verfassungsrang als verpflichtendes Grundrecht ohne Wenn und Aber festgeschrieben steht, wird es diese Verwicklungen und Verstrickungen immer geben. Und wohl auch Tote, wie der heutige Tag bewiesen hat. Daher tun alle Verantwortlichen gut daran, das Familienrecht, das tief in die Wurzeln der Gesellschaft eingreift, intensivst zu überdenken und zu vereinfachen und vom trennenden zum einenden Gedanken zu verlagern. Das Familienrecht muss angesichts der grassierenden Scheidungsindustrie und der Profiteure, die daran ihre Eigenheime verdienen (Anwälte), für den Bürger einfacher und klarer in der Anwendung werden. Damit nicht weitere Richter bedroht werden und im eigenen Blut liegen müssen.
Denn wie es aussieht, ist das Familienrecht derzeit blutrünstiger und gefährlicher in der Auslegung als jede andere Rechtsmaterie. Das hat Gründe, über die sich verantwortliche Personen im Justizministerium Gedanken machen müssen. Und dabei geht es nicht um das weitere Aufstellen von Sicherheitsschleusen.
Der Revisor (Ressort: Mord, Familienrecht, Der Revisor)
In eigener Sache – Medienverhandlung
Der Termin vom 18. Juni 2009 am Landesgericht für Strafsachen Wien, Landesgerichtsstraße 11, AT-1082 Wien.
- 18. Juni 2009, 9 Uhr 00, Saal 202 §§ 7, 8a ff MedienG (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs)
Gegenstand: §§ 7, 8a ff MedienG
Richter: Mag. Birgit SCHNEIDER
Antragsteller: Mag. Dr. Gabriele FÜRST-PFEIFER
Antragstellervertreter: Lansky, Ganzger&Partner RAe Gmbh
Antragsgegner: Marcus J. Oswald
Zeugin: Mag. Dr. Gabriele FÜRST-PFEIFER (Gutachterin Familienrecht)
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Da einige in der Väterrechte-Bewegung voller Erwartung sind, zu diesem Termin einige Erläuterungen:
1. Es geht um Beiträge, die es (derzeit) nicht mehr gibt. Die Beiträge wurden vorläufig und in dieser Form offline gestellt, weil ein, zwei größere Beiträge zur Gutachterin Fürst-Pfeifer verfasst werden sollen, die mehr Gripp und Zund haben und durch die starke Materiallage „nicht mehr wegzubringen sind“. Ja, sie ist eine Karrieregutachterin wie aus dem Bilderbuch. Ja, sie ist Jahrgang 1963 und meint, im mittleren Alter angekommen, ausgestattet mit gut geölten Netzwerken in die Richterschaft, mit Geld Vieles für sich regeln zu können. Nicht umsonst scheint die Auftragslage nicht abreißen zu wollen. Ja, sie arbeitet in einem Bereich der Justizindustrie, der komplett ohne Außenkontrolle ist. Klagsfreudig ist die Dame auch, das weiß man. Na und? Stört es jemanden? Mich nicht. Doch eines ist einzuräumen: Der eingeklagte Beitrag hatte noch nicht die nötige Schärfe und sagte genau das nicht. Sondern er spiegelte die drei Vorberichte in „Presse“, „Österreich“ und „Neunkirchner Bezirksblatt“. Zudem zitierte er die Kernpassage aus dem Gutachten 1993, das der Bewegung und den 160 österreichischen Gerichtspräsidien mittlerweile vollinhaltlich bekannt ist.
2. Man muss Ganzger „kommen lassen“. Man kann ihm auch die Chance eines Gerichtserfolges gönnen. Warum nicht? Er ist Berufskläger, er lebt davon, kann seinen Kindern davon erzählen. Er lebt von punktuellen Siegen. Das Entscheidende ist jedoch nicht ein Pipifatz-Prozess nach Medienrecht an einem Gericht. Das Medienrecht ist in weiten Zügen völlig uninteressant. Die Väterrechte-Bewegung will – das ist der große Ansatz – eine Fürst-Pfeifer nach Abrechnungsbetrug vor Gericht bringen. Dieser Medienrechtsprozess, das muss erläutert werden, hat damit nichts zu tun, denn der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs oder der Seriengutachterei wurde im besagten Artikel nicht erhoben. Nur angedeutet, doch das ist nicht Klagsgegenstand. Die Bewegung hat Recht: Man muss Fürst-Pfeifer nach Abrechnungsvergehen in die Falle locken, ihren Lebensstil und ihre Honorare analysieren: Es in Abstimmung bringen, vergleichen und Ableitungen treffen. Dazu braucht man ein engmaschiges Netzwerk und muss an die Akten kommen. Man muss gezielt in den Prozessen sitzen, in denen sie ihre Gsatzeln abspult. Das sind langwierige Prozesse. Der Umstand, dass sie Gutachterin ist, ist derzeit nicht wegzubekommen. Man muss das Netz rund um sie „zuziehen“ und dazu braucht die Bewegung mehr Fälle und Klienten, die zur Bewegung kommen und sich offenbaren.
3. Im Wesentlichen hat der Medienstrafantrag Recht. Der „höchstpersönliche Lebensbereich“ umfasst die Themen Krankheit, Gesundung, sexuelle Integrität, sexuelle Ausrichtung, Vorstrafen. Diese Dinge dürfen nach der herrschenden Auslegung – so zweifelhaft diese Rechtssprechung im gegenständlichen Fall ist – ohne Zustimmung des Betroffenen nicht thematisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Daher muss die Bewegung Mittel finden, das Gutachten aus 1993, das für viele von gleicher Brisanz ist wie die Enthüllungen zu Kurt Waldheim aus 1944, anders zu „verpacken“. Das Gutachten muss, ohne dass es zitiert wird, eindeutig Fürst-Pfeifer zuzuschreiben sein. Dazu braucht es mehr „branding“, ein Begriff aus der Marketingsprache. Einen anderen Weg lässt das Mediengesetz (derzeit) nicht zu. Umgekehrt ist das Medienrecht ein klassisches „Opferrecht“ und Fürst-Pfeifer ist eines ganz sicher nicht: Opfer. Sie spielt das Opfer vielleicht gut bei Gericht. Opfer ist sie keines.
4. Wie bekannt, ist Marcus J. Oswald kein Herwig Baumgartner, der in einer Gefährlichen Drohung-Verhandlung 5 Stunden und 45 Minuten einen Monolog hält. Juristische Vorfeldanalyse genügt, um zu sagen, was geht und was nicht. Medienrecht ist schlankes Recht. Ein Gerichtsprozess ist kein Kirtag, wo jeder eine Show abzieht. Es ist ein äußerst knappes Verhandlungsgespräch, das durch Reduktion und vorbereitende Tathandlungen besticht. Ich bin Profi und kenne die Medien und die Gesetze. Ich arbeite seit 1986 ausschließlich für Medien oder in Medien, zuletzt für eigene. Ich habe die Vorbereitung so kurz wie möglich gehalten: Und keinen Schriftsatz auf jenen des Herrn Ganzger erwidert. Denn ich unterstütze das System der „Schriftsatzkultur“ nicht, bei dem sich ein Anwalt durch jedes zusammenkopierte Gschrieberl eine goldene Nase verdient. Ich betreibe weltweit erscheinende Webseiten und mich interessierte nie, was eine Person (Universitätsprofessor, Richter) von mir oder meiner Arbeit hält. Silvio Berlusconi ist auch wurscht, was die Richter von ihm halten. Er macht sein Mediengeschäft. Basta. So soll es sein, das ist das Produktionsprinzip aus meinem Haus. Wenn 5.000 Leser an einem Tag für etwas sind, kann nicht ein Richter oder ein bezahlter Rechtsanwalt dagegen sein. Dann fällt deren Meinung als äußerst vernachlässigbare Einzelmeinung unter den Tisch. Fakt ist in diesem Kleinstprozess, um den ich gar kein Theater mache: Die Privatanklage hat im Wesentlichen Berechtigung, da die Rechtsauslegung der ständigen Rechtssprechung beim § 7 MedienG nun einmal so ist wie sie ist. Man hätte es anders angehen können. Stichwort: Zuschreibung der Gutachtens an eine Person, die so ähnlich heißt wie Fürst-Pfeifer. „Österreich“ machte den Schachzug „Grete S.“ Das war gelungen. Meins war misslungen. Wichtiger ist aber, dass alle Gerichte mittlerweile informiert sind und nun niemand mehr sagen kann: „Wir wußten von nichts.“ Will man einen Multigutachter treffen (siehe Egon Bachler), muss man die interne Szene heiß machen. Das genügt, um ihn von den Futtertrögen wegzubekommen.
5. Wichtig ist, wenn wer kommen will, dass Fürst-Pfeifer fotografiert wird. Es existiert so gut wie kein Bildmaterial von ihr. Es solle sich niemand abschrecken lassen es auch dann zu tun, wenn sie dagegen ist. Sie hat vor dem Gericht keine Einspruchsmöglichkeiten, denn sie ist Person des Öffentlichen Interesses. Mich kann man natürlich auch fotografieren, aber ich weiß ohnehin wie ich aussehe. Bildmaterial zu Fürst-Pfeifer, die als Gerichtsgutachterin eine Person des Öffentlichen Interesses ist, hat die familienrechtlich orientierte Väterrechtebewegung nötig. Denn es geht nicht, dass man Fotos von ihrer Webseite verwendet. Kriege führt man mit Feindaufklärung, dass muss ich einer Untergrundarmee nicht erklären. Dazu gehört auch Bildaufklärung.
6. Mein Konzept ist kein so Kleinteiliges wie das der Väterrechtebewegung. Es geht um den großen Bogen. Man kann Prozesse auch verlieren oder vergleichen. Es ändert sich an der Berichterstattung so gut wie nichts. In Hinkunft muss man die Berichterstattung zu Fürst-Pfeifer dann wieder intensivieren, wenn es Konkretes und Neues gibt. Man muss die Berichte so machen, dass man sich im (relativ) klagsfreien Raum bewegt. Und die Akten haben. Ich sagte Ganzger ausdrücklich, dass ich mich a. von seiner Kanzlei nicht erpressen lasse und b. sich das Verfahren ausschließlich um die inkriminierten „drei Zeilen des zitierten Gutachtens dreht“ und c. das Verfahren in keinster Weise weitere Berichterstattung zu ihrer Arbeit unterbindet. Es wird in Hinkunft nur anders und detailreicher verpackt. Ihre Methoden werden besser analysiert, Gewährsleute befragt. Das alles für die Maschine „google“, damit Österreich gut informiert ist. Daher ist die „Behauptung“ der Väterrechtebewegung unbegründet, dass „Oswald keine Eier hat“. Was heißt: „Keine Eier“? Wo es nichts zu gewinnen gibt, muss man die Taktik ändern, schlanker machen und den nächsten Angriff besser vorbereiten. Geänderte Taktik ist auch, die Kanzlei Ganzger durchsichtig zu machen. Zur Feindaufklärung gehört auch das. Das wird im nächsten Jahr gemacht. Wenn es etwas gibt, wird das Internet mit Berichten zu seiner Kanzlei abgefüllt. Mit Geschick und Intensität wird die Kanzlei bei „google“ von Position 1 verdrängt. Das ist die Hauptstoßrichtung. Das in diesem „großen Zusammenhang“ völlig unbedeutende Medienkleinverfahren wird gewiß nicht das einzige in dieser Sache bleiben. Daher muss man nicht das Pulver verschießen. Es wird noch genug Gelegenheiten geben, in ein tatsächliches Streitgespräch zu kommen. Das ist am 18. Juni 2009 nicht geplant.
7. Die Väterrechtebewegung meint, das ist ihr fehl geleiteter Ansatz, dass einzelne Prozesse etwas „richten“. Man ist zu prozessfixiert. In Wahrheit „richtet“ nur Medienmacht. Nicht Prozesse. Dazu sind Gerichte zu unbedeutend und zu wenig öffentlich. Ich bemühe mich laufend, mehr Öffentlichkeit in die Abläufe bei Gericht zu bringen. Im Wesentlichen kann man aber mit Kleinverfahren wenig ausrichten und mit Medienverfahren schon gar nicht. Es sind Sekundärterrains. Wichtiger ist, weitere Webseiten aufzumachen und „Zitierkartelle“ zu bilden. Von mir aus bis in die Ukraine oder nach Kuala Lumpur (Malaysien), wo es schöne Serverfarmen gibt. Auch: Anonym. Denn es nehmen sich einige Abzocker zu viele Rechte heraus.
8. Zu den Spekulationen im Raum, dass man „nachgibt“, wenn man sich vergleicht: Nein, es wird nicht „nachgegeben“. „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“, sagte einst Kant. Manchmal muss man beim „Ausgang“ aus der Dunkelheit ins Licht etwas nachhelfen. Medienarbeit ist immer Lichtsetzung. Daher wird einem Vergleich nur zugestimmt, wenn Ganzger seine Kosten selbst trägt. Ich trage meine sowieso selbst – denn ich habe keine. Über die Gerichtskosten lässt sich reden. Der Kompromiss ist, dass ich sie übernehme. Seine Kosten interessieren mich nicht. Das ist nicht verhandelbar. Denn Ganzger tritt als Feind auf, antiaufklärerisch und in bester Bunkermanier. Wie schon bei Kampusch, wo er nun den Salat hat, als er zuerst Medien anherrschte, sie dürfen keine Recherchen machen, weil er jeden klagt. Nun wurde ein neuer Oberstaatsanwalt aus Graz eingesetzt, weil es eben doch etwas zu finden gilt. Mit seinen „Planiermethoden“ hat Anwalt Ganzger im Fall Kampusch wertvolle Zeit vernichtet, die verstrichen ist. Er erkannte nicht, dass bei Personalknappheit der Polizei jede Medienrecherche und Medienhilfe nötiger ist als das Wohlbefinden eines Anwalts. Daher wird klarerweise im gegenständlichen Fall, wo sich eine situierte Seriengutachterin am Medienrecht ein Zubrot holen will, kein Cent an „Entschädigung“ an irgendwen gezahlt. Das sind die Voraussetzungen eines Vergleichs. Wenn man so will, sind das schlechte Voraussetzungen für ihn und gute für mich. Doch sonst gibt es keine Zugeständnisse, weil es finanzieller und emotionaler Erpressung gleich kommt. Und nach den letzten Ereignissen rund um das Medienrecht am LG Wien, wo sogar vierfach- und fünffach-Mördern „Opferstatus“ eingeräumt wurde, muss man in diesem Punkt die scharfe Linie des zivilen Widerstandes beibehalten: Nein, Fürst-Pfeifer ist kein Opfer. Daher greift auch das Medienrecht in keinster Weise. Der Zeitpunkt für weitere Beiträge zu dieser Gutachterin, das kann der Väterrechtebewegung versprochen sein, naht. Davor aber sollte es, das ist die Strategie, Beiträge zu ihrem Anwalt geben. Es muss alles seinen Ablauf haben, sonst ist es keine Strategie. Ich bin auch mit einem ehemaligen Anwalt aus der Kanzlei Ganzger/Lanksy in Kontakt, der nichts Gutes über diese Kanzlei spricht. Ich bin gern bereit, ein ausführliches Gespräch mit Samir Kesetovic aus Niederösterreich zu veröffentlichen. Sein Fürst-Pfeifer-Fall scheint aktuell ein besonders Väternachteiliger zu sein und wird in der Szene als „Schlüsselfall“ gesehen. Ich sage aber auch: Ich brauche Abrechnungen, Abrechnungen, Abrechnungen. Von den Anwälten und Gutachtern. Erst das ergibt das große Puzzle. Leider hat sich Samir Kesetovic bisher bei mir noch nicht gemeldet. Man muss die Dinge aufsammeln, den Lack abblättern lassen und dann schreiben. Immer wieder kursiert in diesem Zusammenhang der Vorwurf der Geschäftsschädigung. Es fühlen sich die Anwälte und die Gutachter „im Geschäft“ geschädigt. Dieser Vorwurf stimmt. Es ist Absicht. So funktionieren Medien, seit es sie gibt. Nur: Alles zu seiner Zeit. Wenn das Material dicht genug ist. „Blaulicht und Graulicht“ hat nun einmal die eigene Durchdringung bei „Google“ zu festigen, damit jeder neue Beitrag, zu welcher Thematik immer, sofort top gereiht ist (page 1 – position 1). Das gelingt nach nunmehr 580 Beiträgen seit 28. April 2008 und 3.000 intensiven Arbeitsstunden an der politischen Webseite fast. Nach 1.580 Beiträgen ist es aber noch besser.
Ein letzter Ratschlag an die Väterrechtebewegung, die ich einmal mitbegründet habe: Nicht ungeduldig und vorlaut werden und die Ausfälligkeiten mir gegenüber etwas reduzieren. Das würde die Sympathie zueinander sofort wieder etwas heben. Man muss überlegen, wie man jemandem begegnet, wenn man etwas von ihm will. Reden wir in einem Jahr weiter, dann sieht die Welt schon etwas in unserem Sinn aus. Alles andere sind nervöse Zuckungen.
Dafür gibt es keinen Grund. Denn die Bewegung liegt gut auf Schiene.
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Anklage (wie immer bei Mediensachen – sehr kurz):
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Seite 1)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Seite 2)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Seite 3)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Seite 4)
Beilagen: (Ausdruck des Artikels)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Beilage 1, Seite 1)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Beilage 1, Seite 2)
Medienanklage Gerald Ganzger/Gabriele Fürst Pfeifer versus Marcus J. Oswald (Beilage 2, Impressum-Ausdruck)
„Abmahnbrief“ des Gerald Ganzger vom 29. Dezember 2008 bleibt vorläufig unveröffentlicht. Er wird in einen späteren Beitrag inhaltlich eingearbeitet. Vor allem die Passage: „Wir dürfen auch der guten Ordnung halber festhalten, dass die von Ihnen kolportierte Zahl von 3.000 Gutachten in den letzten 12 Jahren und Einnahmen von sieben bis neun Millionen Euro völlig aus der Luft gegriffen sind und bei Weitem nicht der Realität entsprechen.“
Reaktion auf den „Abmahnbrief“ durch Marcus J. Oswald am 30. Dezember 2008. (Beilage 3, Seite 1)
Reaktion auf den „Abmahnbrief“ durch Marcus J. Oswald am 30. Dezember 2008. (Beilage 3, Seite 2)
Marcus J. Oswald (Ressort: Der Revisor, Termindienst, Gericht, Leading Ladies)
Österreich ist stocksauer auf Medienanwalt Michael Rami

Zu Zeiten als Jörg Haider seinen Justizminister Dieter Böhmdorfer installiert hatte, war Michael Rami besonders aktiv. Davon, dass er selbst einmal Medienpraxis gemacht hätte, ist nichts bekannt. Er ist wie der Turmrichter, der noch nie vom Zehnmeterbrett gesprungen ist. Also eigentlich nicht ernstzunehmen, aber immer mehr ein Problem für ein vitales Medienwesen. (Foto: TZ Österreich 4. Juni 2009, S. 4, Repro: Oswald)
(Wien, im Juni 2009) Manche „Medienanwälte“ verdienen sich an der Medienvielfalt ihre goldene Nase. Eine kleine Clique am Wiener Landesgericht hat es sich gemütlich eingerichtet. Die Gruppe ist überschaubar. Es ist nicht immer klar, wen die Medienanwälte eigentlich verteidigen. Den Bürger allgemein? Den Rechtsstaat? Das gesunde Volksempfinden? Sich selbst?
Eine Medienklage ist ein Antragsdelikt. Das Verfahren hat keinen Staatsanwalt (kein Hoheitsprinzip), sondern läuft nach Gleichrangigkeitsprinzip ab. Einer bringt eine Medienklage ein, ein anderer erwidert sie. Die Medienklagen wurden in der letzten Zeit, vor allem mit dem Aufkommen des Internets, zur Ausgeburt dessen, was man „Schriftsatzkultur“ nennt.
Profitable Schriftsatzkultur
Ein substanzloses Geschrieberl eines Anwalts, ein substanzloses Geschrieberl des anderen Anwalts. Wortreiche Erklärungen der Richterin (am LG Wien machen seit dem Weggang von Richter Forsthuber ans OLG Wien Medienrecht nur mehr Frauen). Am Ende: Hohe Rechnungen für die unterlegene Partei.
Man kann den meisten Beklagten nur raten, sich vor Medienanwälten einerseits zu hüten, ihnen scharf Konter zu geben, sie zu beschäftigen mit Dingen, mit denen sie nicht rechnen (etwa Recherchen zu ihrer Kanzlei, zu ihren Gebarungen, zu ihrem Klientenstock) und sie in diese Verantwortung zu nehmen, die sie von sauber arbeitenden Medien erwarten. Denn: Medienanwälten geht es einfach zu gut. Sie meinen, das Internet und die wenigen Printmedien sind ein Dorado und ein Schlaraffenland für sie, in dem die Trauben ewig nachwachsen.
Anwalt Rami vertritt Vorsatzvierfachmörder
So klagte nun der Wiener Anwalt Michael Rami erneut für einen Mehrfachmörder. Zuletzt tat er das für den Vierfachmörder Josef Branis. Hier schritt er gegen drei Medien ein. Damals bekam er die Rutsche von seinem ebenso FPÖ-nahen Anwaltskollegen Werner Tomanek gelegt. „Die Medienklagen macht Rami“, ließ Tomanek nach dem Branis-Prozess am 27. Jänner 2009 verlauten.
Rami, der sich für nichts zu schade ist, steigerte sich nun und klagte nun für einen Fünffachmörder. Wohlgemerkt, und hier hat die Zeitung „Österreich“ vollkommen Recht: Für einen, der vom ersten Tag, dem Tattag an geständig war und niemals seine Schandtaten (er erschlug Kind, Frau, drei Eltern mit ein- und derselben Axt) in Abrede stellte. Mehr noch: Er sagte „es musste einfach sein“.
Anwalt Rami vertritt Fünffachvorsatzmörder
Das Medienrecht kennt bei solchen Persönlichkeiten des Kriminalwesens bei vernünftiger Auslegung keine Verletzung der Unschuldsvermutung. Hier müssen Richter in Nachschulung geschickt werden, denn es ist widersinnig, Entscheidungen und Urteile herbeizuführen, die sogar gegen den Willen eines Beschuldigten laufen. Mehr noch: Man könnte, wollte man bei Steinbauer die Unschuldsvermutung philosophisch oder rhetorisch herbeiführen, sogar wegen absichtlich verzerrender Berichterstattung verklagt werden.
Steinbauer, und deshalb ist dieses Urteil, das diesem Journal noch nicht vorliegt (es wurde aber angefragt), so wichtig, hat IMMER gesagt: „Ja, ich wars“, „Ja, ich wollte es“, „Ja, ich habe es durchgeführt“. Hier versagt dem Journalisten jede Lust auf Verrenkung und jede Lust auf den Einsatz der schmückenden Beiwörter „mutmaßlich“, „vermutlich“, „tatverdächtig“, „es gilt die Unschuldsvermutung“. Was pickt, das liegt.
Schreibtischtäter Michael Rami
Michael Rami saß, dass kann gesagt werden, nicht im Prozess des Reinhard Steinbauer, der am 6. und 7. November 2008 im Großen Schwurgerichtssaal des LG Wien durchgeführt wurde. Das kann mit Sicherheit gesagt werden, denn der Herausgeber dieses Journals saß an beiden Prozesstagen zur vollen Zeit im Saal und er sah einige Leute, aber keinen Michael Rami. Daher kann Michael Rami, bei dem es Zeit wird, dass er etwas mehr Lebensnähe lernt, nicht wissen, wie eiskalt und berechnend sich Reinhard Steinbauer präsentiert hat. Diese eiskalte Berechnung hatte er schon am 13. Mai 2008 gehabt, als er die Taten umgesetzt hat. Diese Vorsätzlichkeit war auch am 15. Mai 2008 nicht verflogen, als die Zeitung „Österreich“ ihren ausführlichen Bericht, der nun eingeklagt wurde, veröffentlicht hat.
Im Urteil nach Medienrecht (§ 7 b MedienG) heißt es vom Landesgericht Wien (Abt. 111 vom 13. November 2008), dass „durch die Veröffentlichung die Unschuldsvermutung des Reinhard STEINBAUER verletzt (wurde), indem er der gerichtlich strafbaren Handlung des Mordes als überführt und schuldig hingestellt beziehungsweise als Täter dieser strafbaren Handlungen und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet wurde.“
Wiener Medienrichterin verhöhnt fünf Mordopfer
Wie gesagt: Der Bericht erschien am 15. Mai 2008. Am 13. Mai 2008 zerhackte Gerhard Steinbauer seine gesamte Familie und stellte sich am selben Tag der Polizei. Er war voll geständig und gab alles zu. Er machte in der Folge beim ersten Videolokalaugenschein der österreichischen Mordgeschichte mit. Sein Film erlebte am 7. November 2008 im Großen Schwurgerichtssaal Premiere. Er gab wieder alles zu. Doch am 13. November 2008 schreibt eine Medienrichterin ein Urteil zum soeben rechtskräftig verurteilten Fünffachmörder: „Für die dadurch erlittene Kränkung wurde die Mediengruppe Österreich GmbH als Medieninhaberin von Österreich gemäß § 7 b MedienG zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller und zur Urteilsveroffentlichung verurteilt.“
Die Zeitung „Österreich“ fordert in ihrem Kommentar zum Urteil am 4. Juni 2009 im Appellton: „Frau Justizministerin, stoppen Sie den Justiz-Missbrauch durch einen geldgierigen Anwalt!“ Denn so die Zeitung: „Rami hat aus dem – für Opferschutz bestimmten – Mediengesetz eine Geld-Quelle für Anwälte und Mörder gemacht.“
Maßnahmen gegen Michael Rami
Bei Michael Rami kommt hinzu, dass er die „Kronen Zeitung“ nie klagt. Angeblich aus „Kollision“, weil er die „Kronen Zeitung“ selbst vertritt. Daher wird es Zeit, dass sich Medien disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Anwälte wie diesen überlegen. Er fühlt sich zu sehr auf der sicheren Seite.

Bonustrack für treue Leser: Mit welcher Art Medienrecht-Schriftsätze Michael Rami sein Geld verdient (man beachte die Kürze und Selbstreferenz) – aus dem Fall Vierfachmörder Josef Branis (2008):
Rami gegen „Österreich“ (Print) (29. Dezember 2008)
Rami gegen „Österreich“ (Online) (29. Dezember 2008)
Rami gegen „NÖN“ (Print) (30. Dezember 2008)
Der Revisor (Ressort: Der Revisor, Medien, Medienrecht)
Oliver Voigt – 1.695 Wörter in die Luft gesprochen

(Wien, im April 2009) Die Unsitte im österreichischen Mediengeschäft ist, dass man deutsche Medienmanager in Führungspositionen sitzen hat, die den Medienmarkt mit Hochglanzmedien überschütten, die niemand braucht.
Oliver Voigt von der „News“-Gruppe ist so eine deutsche Führungskraft. Er spricht in polierter Managerrhetorik über Medien als wären sie eine „Schraubenfabrik“.
Oliver Voigt stammt aus Mannheim. Das ist nicht die Leitkulturmetropole Deutschlands. Die Kleinkrämerseele hat er sich behalten, ebenso die smarte, einlullende, interpunktionslose Art über „Märkte und Medien“ zu reden. Das zieht vielleicht bei einsamen Frauen, aber nicht bei Medienprofis.
Oliver Voigt verkörpert den modisch gekleideten Managerschwätzer, den man genau zehn Minuten erträgt: Dann muss man ihn abdrehen. Die Mischung aus englischen Phrasen, pifkinesichen Verknappungen, die er wohl als originell empfindet, launigen Markteinschätzungen und Absichtserklärungen in bester Donaulandqualität.
Deutsche Penetranz
Die Wiener (besser: Hamburger, Ableger von G&J) „News-Gruppe“ will penetrant jede heimische Marktlücke abdecken. Der Chef gibt der Zeitung „Der Standard“ ein Interview. Er spricht, abgezogen die Fragen der Zeitung, exakt 1.695 Wörter. Das entspricht einer kompletten Zeitungsseite im großen Format.
Der 42-jährige Mannheimer aus der News-Gruppe meint Respekt zu verdienen, weil er schöne Anzüge überstreift oder ein Jahresgehalt von 300.000 Euro einstreift. Er meint, Respekt zu verdienen, weil er ein Medienhaus mit 140 Millionen Euro Umsatz im Stile eines Ramschladens führt. Diesen Respekt kann man nicht erweisen, denn es fehlt Wesentliches: Er sagt in 1.695 Wörtern keinen einzigen Satz über die Aufgabe des Journalismus in der österreichischen Gesellschaft.

Der Vorstand der Wiener News-Gruppe, Oliver Voigt aus der deutschen Metropole Mannheim, bezeichnet seinen Verlag als Schraubenfabrik, redet in einem großen Zeitungsinterview mit keinem Wort über die vierte Säule des Journalismus und ist leider nicht aus seiner Position zu entfernen. Er würde sagen: So what?
Das ist die Art neuer Medienmanager. Man braucht die Werbeindustrie, die an den Grauwerten in den Zeitungen nicht interessiert ist, und will sie nicht vergrämen. Daher hält man mit Aussagen zum Inhalt zurück, denn es könnte Störfaktor für Werbeflächen sein.
Oliver Voigt, der Manager leerer Medienhüllen, könnte ebenso Manager bei Vodafone sein und Handies verkaufen. Es spricht nichts dafür, dass er eine besondere Leidenschaft für Medien hätte. Die Gesellschaft, in denen seine Medien erscheinen, scheint ihn schon gar nicht zu interessieren.
Manager der Industrie kann man entschuldigend aus der Schusslinie nehmen. Sie sollen sich ihre Eigenheime bauen, Zinshäuser kaufen und Profite machen. Ihre soziale Kompetenz ist Null und sie sind gesellschaftspolitisch irrelevant. Sie müssen sich auch nicht zu gesellschaftlichen Fragen äußern und werden, tun sie es dann doch, ohnehin als Nullfaktor nicht ernst genommen. Was ein Mirko Kovats zu Politik sagt, ein Thomas Prinzhorn sagte (es ist noch gut in der Erinnerung), ein Julius Meinl (tut), interessiert keinen, denn diese Leute hatten politisch nie etwas zu sagen. Das ist auch gut so.
Intellektuelle Armut
Ein Manager eines Medienhauses ist der gestreckte Zeigefinger in der Speiche des gesellschaftlichen Räderwerkes. Er hat sich immer wieder zu politischen Fragen, wirtschaftlichen Positionen, lebensweltlichen Entwicklungen, wenn nicht dogmatisch, so zumindest in Richtlinien, zu äußern. Das ist die Grundlage des Mediengeschäfts. Denn Medien haben ihre Grundlage in der Gesellschaft. Daher ist in einem Zeitungsinterview, das sich über eine große Druckseite streckt, zu erwarten, dass sich ein 42-jähriger Mannheimer Medienmanager, den man in der Bundeshauptstadt Wien in den Chefsessel eines großen Medienhauses setzt, zu allgemeinen Grundlagen der Gesellschaft äußert. Wenn er in einem großen Zeitungsinterview keine gesellschaftspolitischen Aussagen trifft, ist davon auszugehen, dass er seine Aufgabe intellektuell nicht bewältigt und keinen „spirit“ hat.
Oliver Voigt, der 42-jähriger Mannheimer, ist vielleicht in diesem Punkt zu unerfahren. Jedenfalls: Er gibt nichts von sich. Er sagt einfach nichts, was über seine Vision der „Schraubenfabrik“ hinausgeht. Das ist verkommene österreichische Medienkultur zur Potenz. Wie es sie nur hierzulande gibt: Reden wir übers Geschäftemachen, nicht über den Inhalt.
Bauchladen Donauland
Man erfährt von dem Medienmanager in diesem Interview natürlich etwas. Etwa, dass die Abonnenten von „Woman“ nun auch Reiseversicherungen abschließen sollen. Auch an der Sprache muss Kritik üben.
Der Deutsche aus der Metropole Mannheim weigert sich konsequent, deutsch zu sprechen. Personalabbau drückt er so aus: „Es gibt keine Sparwellen, sondern konsequentes Optimieren seit dem 3. Jänner 2006, als ich hier angetreten bin. Seither werden laufend intelligente Savings generiert.“ Savings werden generiert, hm.
Oder: „Vor allem, weil Titel von uns overperformen, „Woman“ und „Gusto“ liegen weit über Plan. Ohne Dumping. Gruß an alle, die gerne dumpen, es geht auch anders.“ Titel overperformen. Andere dumpen, hm.
Tiefster „Level“
„Wir haben unsere Neugeschäfte erstmals auf einem siebenstelligen Level.“ Level, hmhm. Oder: Die „Auto Revue“ würden gerne viele kaufen, aber Profit und gute Assets verkauft man nicht. Von daher: no chance.“ Hmhm.
Jedenfalls: Man hört auf 1.695 Wörtern nichts zur Kultur des Journalismus und des gedruckten Wortes in der News-Gruppe. Oder doch? Der 42-jährige Mannheimer „Medienmanager“ sagt, was er neu machen will: „Reisen, T-Shirts, Webshops, wir werden jetzt ins Ticketgeschäft einsteigen. All das, was nicht Kern- oder Stammgeschäft ist. Die Schraubenfabrik. Klein, aber ordentliche Geschäfte. Geld, das wir früher vielleicht liegen gelassen haben. Das gehen wir nun massiv an.“
Der Verlag wird also in den Unterwäscheverkauf einsteigen, Webshops errichten, Reisen anbieten, Eintrittskarten verkaufen und Reiseversicherungen. Was das noch mit Zeitungsmachen zu tun hat, mit der nostalgischen Reminiszenz, warum vor fünzig Jahren große Verlage gegründet wurden? Man wartet vergeblich, dass das Wort „vierte Säule“ fällt. Es fällt nicht.
„So muss man die Welt angehen“ (Oliver Voigt)
Der 42-jährige Mannheimer sagt dafür, wie sein Ramschladen aussehen wird. „Warum soll ich nicht einem Abonnenten eine „Woman“-Reiseversicherung verkaufen? Ich glaube, so muss man die Welt angehen.“ Genau, so muss man die Welt angehen. „Ich glaube, in diesem Laden steckt Fantasie“, sagt er an anderer Stelle.
„Mir gefällts hier, ich komme hier ganz gut zurecht“, sagt er über seine Zufriedenheit. Mit Wien, mit Österreich und den Ösis. Fehlt nur noch, dass er den Mozartkugelschlüsselsatz jedes Karrierediplomaten- oder managers, der drei Jahre in der Stadt bleibt, sagt: „Wien ist eine schöne Stadt.“
Genau solche Medienmanager braucht Österreich nicht. Und genau solche Medienmanager hat Österreich. Man kann zu Wolfgang Fellner sagen, was man will. Als er die News-Gruppe führte, waren die Zeitschriften Bollwerke. Heute sind sie Altpapier bei Erscheinen, die aus dem Internet (unter anderem von diesem Journal) abschreiben, eine leere Hülle und vergebene Chance.
Der Revisor (Ressort: Der Revisor, Medien)
Bezugspunkt: (Der Standard, 4./5. April 2009)
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Die Wiener News-Gruppe ist nach dem Verkauf durch die Fellner-Brüder an den Hamburger Verlag Gruner&Jahr (2,77 Mrd. Euro Umsatz) fest in deutscher Hand. Sie gibt 14 Hochglanz-Magazine und zahlreiche Webseiten heraus. Der Jahresumsatz beträgt zwischen 140 und 150 Millionen Euro. Die „News-Gruppe“ ist nach dem ORF (886 Mio. Euro Umsatz) und der „Styria-Gruppe“ (439 Mio. Euro Umsatz) das drittgrößte Medienhaus in Österreich. Man beschäftigt im „News-Tower“ in der Wiener Taborstraße rund 900 Mitarbeiter. CEO ist: Oliver Voigt.
Der Revisor – Über Wahlkampf und Geld

(Wien, im September 2008) Wer sich den Wahkampf näher ansieht und durchliest, kommt zum Schluss,
dass in Österreich Sommerschlußverkauf ist. Wundern muss man sich auch über aktuelle Arbeitswut. Hatte
das Parlament während der Europameisterschaft 2008 (Juni) komplett frei und folgten darauf die fast freien Urlaubsmonate, wurden nun am Freitag 50 (!) Anträge gestellt, die eine finanzielle Besserstellung für acht Millionen Österreicher bringen sollen.
Da Intensivwahlkampf ist, will sich keine Parlamentspartei etwas nachsagen lassen. Jeder entwickelt Ideen, Geld zu verteilen. Vergessen wird, dass es in Österreich immer weniger Steuerzahler gibt. Die Zahl der Sozialhilfeabnehmer (Deutschland: „Hartz IV“) explodiert, die Zahl der Jahreseinkommen unter 12.000 Euro ebenso. Viele zahlen überhaupt keinen Cent Steuer. Trotzdem soll aus dem Wenigen von den politischen Parlamentsparteien mit Midas-Händen immer mehr verteilt werden. Der neue Finanzminister ist zu beglückwünschen.
Geschenkkorb
Die Kanzlerpartei SPÖ macht zum Beispiel Wahlversprechen, die derzeit verhandelt werden und bis
24. September 2008 beschlossene Sache sein sollen. Sie will die Studiengebühren abschaffen, die
Familienbeihlife pauschal für alle Kinder (nicht bloß ab 6. Lebensjahr) erhöhen, das Pflegegeld um 4-6 Prozent erhöhen, die Hacklerregelung bis 2013 verlängern (Pensionsantritt bei Männern mit 60, bei Frauen mit 55 bei 40 Beitragsjahren) und last not least – in einem Generalschlag Brot und Manner vom Himmel werfen, indem man die Mehrwertssteuer auf Lebensmittel „halbiert“. Wahlversprechen wie in Lateinamerika.
Wirtschaftsforschungsinstitute errechneten, dass die Staatsgemeinschaft von 8 Millionen Bürgern
diese Versprechen 1.8 Milliarden Euro Finanzbedarf kosten. Die Zahl schwankt geringfügig je nach Betrachtungsweise. Wenn man es auf Kopf umlegt, zahlt jeder Bürger 225 Euro in dieses „Entlastungspaket“ ein, um am Ende etwa durch die Mehrwertssteuersenkung bei Lebensmitteln „200 Euro mehr in der Tasche“ zu haben. Der Haken bei der „Mehrwertsteuersenkung“ ist, wie die „Wiener Zeitung“ (13. September 2008, S. 3) analysierte, dass die EU nur bei zwei Posten die Mehrwertssteuersenkung anerkennt und das in Österreich bereits bei Weinverkauf ab Hof (12%) und bei Mieten, Bücher, Kunstgegenstände (10%) der Fall ist. Ob der Generalschlag „Halbierung der Mehrwertssteuer“ rechtlich überhaupt möglich ist, ist unklar.
Ist Österreich Land der Armut?
Generell bleibt die Frage, mit welchen Maßstäben Politiker in den Wahlkampf ziehen. Sonnenklar ist,
dass Geldgeschenke immer ziehen. Das beginnt beim Kugelschreiber und Feuerzeug und endet bei
der „Mehrwertssteuer“. Wer Wohlstand verspricht, bekommt das Kreuz am Stimmzettel.
Das Thema „Teuerung“ (früher: „Teuro“) hat der Populist und „Showmaster der heimischen Politik“
(c/ Wolfgang Fellner), der nun wieder die Bühne betreten hat, beschlossen: Jörg Haider. Haider ist nach wie
vor ein Chamäleon, hinter dessen Gesicht man nicht blicken kann. Durch 35 Jahre politische Arbeit hat er
die Finessen im Griff, aber sein Denkansatz ist auch nicht richtig, da es sich nur ums Geld dreht.
Wahrheit sprechen
Das Manko des Politikers ist, dass er nicht die Wahrheit sagen kann. Er darf keine moralischen Vorgaben machen (Ausnahme lebt in Deutschland und heißt: Helmut Schmidt). Der Politiker muss sprechen, was das Volk hören will. Daher sagt kein Politiker offen heraus: Liebe Bürger, Ihr müsst sparen. Lebt bescheiden und genügsam! Nein, wir schaffen die Mineralölsteuer nicht ab, denn fahrt weniger Auto, wir brauchen die saubere Umwelt! Nein, wir halbieren die Mehrwertssteuer nicht, esst weniger Schnitzel, achtet auf Eure Gesundheit, Ihr seid fett!
Politische Parteien wurden zu Meinungsradars, die feststellen, was der Mensch denkt. In diese Richtung lenkt dann die Partei. Das hat fatalistische Züge, weil selbst in der Demokratie zulässig sein muss, Richtungen vorzugeben und Lenkungsdebatten zu führen.
Größter gemeinsamer Nenner
Das Breitengeschäft der Politik hat den Nachteil, dass die Meinungen so tief liegen, dass man sich
bücken muss, um Nachhaltiges zu finden. Aufrechte Lebensweise zu führen fällt manchen schwer.
Selbstverständlich ist es wichtig, dass der Wohlfahrtsstaat Netze anbietet. Gleichzeitig werden Dynastien von Sozialhilfeempfängern herangezüchtet – die Pfusch, Geheimprostitution und das Schwarzgeschäft betreiben. Selbstverständlich ist es wichtig, dass es Rezeptgebührenbefreiung bei Medikamenten gibt – tausende Drogensüchtige nutzen dieses System weidlich aus.
Ein Wahlkampf spiegelt immer nur Ausschnitte des Lebens wieder und blendet vieles aus. In der SPÖ gibt
es hunderte Vereine, die subventioniert werden, aber keine nennenswerte Arbeit leisten. In der ÖVP sitzen tausende Bauern auf ihren Erbhöfen und lassen sich ihr Leben von der EU finanzieren. Die „Teuerung“ für den Kleinen Mann zu bekämpfen, wird sehr teuer. Mit der Gießkanne „Wohlstand für Alle“ (c/ Ludwig Erhard) zu erzeugen, ohne diesen an Leistung zu koppeln, ist unvertretbar.
Wer fährt die SUVs, Mercedes und Audi?
Manche, wie der Wiener Wissenschaftsminister Johannes Hahn, lehnen die „Wachteleier-Debatte“ überhaupt ab. Für ihn sind große Themen zu lösen wie die Gesundheitsreform (83 % der Gesundheitsausgaben des Staates fließen in Spitäler), Verwaltungsrefom (ein Zuviel an teuren Beamten) und die Reform der Steuergesetze. Die „Teuerung“ ist schönes Schlagwort. Einen „Oscar“ für den, der sie erfunden hat. Doch die Teuerung kann jeder für sich selbst bekämpfen: Indem er spart. Es ist nicht zu viel verlangt.
Einen Euro spendet diese Webseite für den brillianten Gastkommentar von Christian Ortner in der „Wiener Zeitung“ (13. September 2008, S. 2), der das Thema als das abtut, was es ist: Eine Luftblase. Er schreibt unter
dem Titel „Sind wir acht Millionen Sozialfälle?“:
„Ist Österreich wirklich ein von bitterster Armut gebeuteltes Land, dessen Bevölkerung nur durch das Abwerfen von Geldscheinen vor dem Hungertod gerettet werden kann und im Winter frieren muss, wenn nicht Tankwagen mit Gratisheizöl in die hiesigen Elendsgebiete vorstoßen? Sollte dies der Fall sein, drängt sich die Frage auf: Wenn die allgemeine Armut wirklich derart erdrückend ist – wem gehören dann die vielen Audis, Mercedes und BMW, die einander vor jedem Gemeindebau gegenseitig im Weg stehen? Wer sind all die geheimnisvollen Menschen, die tagtäglich unsere Autobahnen verstopfen? Und wer sitzt in all den Fliegern, die im Stundentakt nach Mallorca, Ibiza und Korfu abheben?“
Der Revisor
Der Revisor – Zum Väteraufbruch

(Wien, im Juni 2008) Diese Seite engagiert sich im Väteraufbruch. Väteraufbruch, was ist das?
Das Wort kommt aus Deutschland, wo sich seit Jahren eine Väter-Rechtsbewegung etabliert hat. Man erkannte, dass Väter immer weniger Rechte haben und sich Mütter alle Rosinen nehmen. Väter dürfen 40 Stunden in der Woche malochen (plus An- und Abreise: 60 Stunden), Samenspender und Zahlvater sein und haben wenig bis nichts von der Beziehung zum Kind, weil Gesetze und Eigentumsrechte der Mutter am Kind dagegen sprechen.
Wenn „Blaulicht und Graulicht“ in diesem Bereich engagiert ist, heißt das auch: Man betritt in Österreich Neuland. Es ist kompliziert, schafft Probleme, erzeugt Streitpunkte. Doch es muss gemacht werden.
Denn sie steht noch ziemlich am Anfang, eine organisierte Väterrechtsbewegung.
Anfang
Die Väterrechtsbewegung (knackiger der deutsche Begriff: „Väteraufbruch“) grenzt sich von einer reinen „Männerrechtsbewegung“ ab. Österreich braucht keine Männerrechtsbewegung. Hier ist den politischen Feministen, die im Wettbewerb der natürliche Feind sind, Recht zu geben. Blickt man kulturetymologisch in die Historie, ist die Feststellung korrekt, dass in deren Verlauf der Mann viele Vorrechte hatte. In den vergangenen 100 Jahren wurde von Frauen einiges zurecht gerückt. Wer heute noch bei gleicher Arbeitsleistung 30% weniger Lohn bekommt, hat das Recht, den Mund aufzumachen.
Hier setzt die Väterrechtsbewegung den Hebel an. Das Herzstück der Debatte ist die gemeinsame Obsorge. Sie wird – im durchaus neokonservativen Sinn – als Entlastung für die Kindmutter gesehen. Für den Väteraufbruch ist die „gemeinsame Obsorge“ das Kernelement, verpflichtend und nicht im Ausnahmefall umzusetzen. Sie muss auch für Kinder, die aus nichtehelichen Beziehungen stammen, Gültigkeit bekommen. Die Begründung ist einfach. Kinderpsychologische Literatur durch alle Läger und Provenienzen („linke Therapeuten“, „gemäßigt-konservative Therapeuten“, „katholische Therapeuten“) stellt fest, dass das Kleinkind in den ersten 8 Jahren des Aufwachsens eine konstante, männliche Bezugsperson im engsten sozialen Umraum braucht. Herrscht ein Defizit an männlichen Kulturwerten, bleiben Störungen in der psychischen Balance zurück.
Parteifreie Fanzone
Der Väteraufbruch agiert partei- und konfessionsfrei. Weder sind Parteibuch oder Heilige Schrift Eintrittskarte. Wer meint, Väterpolitiker stehen der FPÖ und der ÖVP nahe, begeht den Fehler, dass er ausgrenzt. Freilich grenzt auch die Väterrechtsbewegung aus. Sie nimmt nicht jeden auf. Gewalttäter und gewaltbereite Wirrköpfe haben in der Bewegung nichts verloren. Tatsache ist auch, dass gewisse Männertypen vornehmlich aus Südosteuropa, in machistischer Art damit prahlen wieviele Kinder sie mit wievielen Frauen gezeugt haben.
Für den Väteraufbruch zählt nicht die Masse. Sondern die Tiefe des emotionalen Erlebens. Nach dem Motto
„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“, müssen Väterrechtsbewegte ein Konzept von Vaterschaft haben. Einen Plan, den sie konstant umsetzen wollen.
Dass der Wille Berge versetzt, ist ein altes Sprichwort. In der Tat merkt man bei Gesprächen, dass Männer gute Konzepte haben. Doch dann machten ihnen Gerichte, die meist weiblich besetzt sind, einen fetten Strich durch die Rechnung. Es sind geschiedene Männer in der Väterrechtsrunde, die sechs Jahre ihre Kinder nicht sehen durften, weil Richtergruppen auf stur schalten. Dann kommt die Parteipolitik ins Spiel, die regional unterschiedlich ist. In Wien ist man besonders väternachteilig eingestellt, in einigen Bundesländern milder.
Engagement und Jubel
In Härtefällen schreitet die Väterrechtsbewegung ein. Mit der gleichen juristischen Härte, mit der Männer unter die Räder gebracht wurden. Vier Beispiele: Die Väterrechtsrunde sah Handlungsbedarf in einem Fall, in dem 2006 eine Bezirksrichterin in Wien-Leopoldstadt einem geschiedenen Vater das sogenannte „Pferdeunterhaltsurteil“ aufhalste. Der Ex-Mann sollte 450 Euro im Monat für das Pferd (!) seiner fast volljährigen Tochter zahlen. Die Väterrechtsrunde zog mit Schriftsatz vor den OGH und dieser Unfug wurde aufgehoben. In einem anderen Fall attestierte eine Richterin in Niederösterreich einem Doppeldoktor, der in Wien praktischer Arzt ist, dass er nicht befähigt sei, einen Säugling zu wickeln. Er bekam nur eine halbe Stunde (!) Besuchsrecht pro Woche. Auch hier machte die Runde konsequent Prozessbegleitung und Einschreiten. Danach lehnten sich alle Richter des Gerichtes als „befangen“ ab und der Fall wurde an ein anderes Gericht abgetreten. Aktuelles: Am 30. Juni 2008 läuft ein interessanter Prozess für einen Manager in einem sehr bekannten Unternehmen. Die Runde verfaßte eine Klage im offenen Scheidungsverfahren gegen die Scheidungsanwältin seiner Ex-Frau nach „Übler Nachrede“, da diese in einer „Wegweisung“ fortgesetzte Unwahrheiten über ihn verbreitete. Ein anderes Einschreiten brachte über eine Oppositionspartei eine Parlamentarische Anfrage zur Wiener Gutachterin Rotraut Erhard, die auffällig oft väternachteilige Expertisen erstellte.
Aktivität bedeutet Einsatz und: die Mühen der Ebene. Das schafft Feinde und gleichzeitig ein Stück Wahrheit. Deshalb unterstützt „Blaulicht und Graulicht“ den Väteraufbruch. Im Wissen, dass Gerichtsstreitigkeiten immer die ultima ratio sind. Doch letztlich ist jedes Gerichtsverfahren, das haben die politisierten Feministen, aber auch die Neonazis vorgehüpft, ein kleines Stück Terraingewinnung im politischen Vorfeld. Werden Böden aufbereitet, Zweifel geschaffen oder ausgeräumt, kann sich das politische Umfeld ändern. Und damit die Gesetzeslage.
Irgendwann wird die „gemeinsame Obsorge“ für spätere Generationen so natürlich wie das Balancehalten beim Radfahren. Auch das ist nur eine Sache der Übung.
Der Revisor
Der Revisor – Hat Österreich 900 Lebenslange?

(Wien, im Mai 2008) Wer mit erfahrenen Haftinsidern spricht, zwei werden demnächst aus der JA Stein entlassen und besuchen die Redaktion, hört immer den gleichen Stehsatz: „Österreich hat 900 Lebenslange.“
Wie das? Und stimmt diese Zahl? Immerhin wären das 10 Prozent aller Häftlinge in Österreich.
Was die alten Hasen des Justizgewerbes damit meinen, ist, dass Österreich neben rund 190 realen „Lebenslangen“ zusätzlich etwa 730 verurteilte Insassen hat, die den § 21/2 StGB, also den „Maßnahmenvollzug“ haben. Zusammengerechnet ergibt die Zahl 920 „Lebenslange“.
Allein in der JA Stein haben aktuell (Status: Heute, 3. Juni 2008) 113 Personen durch österreichische Richter die „Maßnahme“ zusätzlich zur Zeitstrafe aufgebrummt bekommen. Die „Maßnahme“ soll psychologische Betreuung in der Justizanstalt bedeuten, heißt aber gleichzeitig, dass kein Endpunkt der Haft exisitiert.
Guantanamo-Syndrom
Man kann es das Guantanamo-Syndrom nennen: Man sperrt Personen mit einer geringfügigen Zeitstrafe oder mit einem Vorwand des Tatverdachtes ein und läßt sie, nachdem diese Zeit abgelaufen ist, dennoch nicht in Freiheit.
In der JA Stein sitzen aktuell einige Duzend Personen, die nur eine verhältnismäßig geringe Haftstrafe erhielten
(15 Monate, 18 Monate, 24 Monate), jedoch nach Ansicht der gewiss gründlich arbeitenden Richterschaft darüberhinaus endlos angehalten werden können, da sie zusätzlich den § 21/2 StGB haben.
Diese Idee mag verlockend sein, da aus Anlaß Josef Fritzl eine plötzliche Generaldebatte zur Verschärfung des Strafrechts in Gang kam. Dabei wird vergessen, dass sich nicht jeder Justizfall in extremen Dimensionen bewegt. Einige haben nur ein „Keksdelikt“ begangen, aber sich so ungeschickt verteidigt, sodass sie als „geistig abnorme Rechtsbrecher“ eingestuft wurden.
Sachwalter als Provisionsgewinnler
Opfer eines „Keksdelikts“ (Jargon für „Minidelikt“) wurde Hans Martin Tüchler, 58, der nicht in Vergessenheit geraten soll. Er wurde im Dezember 2003 wegen angeblicher, verbaler „Gefährlicher Drohung“ in einem Gemeindebau im 10. Wiener Bezirk gegen seinen Nachbarn in Haft genommen. Das maximale und wirklich äußerste Strafmaß wären drei Jahre. Er sitzt noch immer in der JA Göllersdorf (NÖ) im Maßnahmenvollzug.
Während der Haft besachwaltert, hat er seine von der Mutter geerbte Eigentumswohnung in Krems verloren, die sein geschäftstüchtiger Wiener Sachwalter/Anwalt veräußert hat. Seit fünf Jahren hält der Staat Tüchler fest.
Selbst wenn der Richter Recht hatte, dass in den 70er Jahren eine „Schizophrenie“ übersehen wurde (der Richter von 2003 ist mittlerweile in Pension) und selbst wenn Tüchler 1970 als 20-Jähriger Barbier von Spitz (NÖ) ein Lehrmädchen erstochen hat, wofür er 20 volle Jahre abbüßte. Tatsache ist, dass er nun für ein „Keksdelikt“
(simple Verbaldrohung ohne körperliche Gewalt) mittlerweile das fünfte Jahr in Staatsgewahrsam ist.
Nicht allen Männern in der JA Stein wird ähnlich Harmloses vorgeworfen. Aber darüber nachzudenken, dass
113 Personen in der JA Stein nicht wissen, wann ihr Entlassungsdatum ist, ist eine Sache,
die man auch vom menschlichen Faktor betrachten muss.
Der Revisor













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