Ole’s Steckbrief 3 - Friedrich Olejak aus Stein
Kolumnist Friedrich “Fritzl” Olejak (re. im Bild) - mit Sportgruppe in JA Stein (Foto: JA Stein)
Friedrich Olejaks Kolumne: Ole’s Steckbrief!
Es sind kurz gehaltene Gedanken, veröffentlicht alle 14 Tage. Olejak sitzt in der Justizanstalt Stein. Noch sechs Jahre.
Josef Franz S. (47, Name der Redaktion bekannt) arbeitete von 2004 bis Anfang 2007 bei der Fahrzeugpflege der ÖBB-Leasing in Wolford/Vorarlberg. Manchmal half er auch bei der Autoverladung in Feldkirch aus.
Seine weit über hundert Kollegen dort waren meist Migranten. Sein Partieführer ein Serbe.
Am 19. Oktober 2006 ging Josef Franz S. in den Krankenstand. Bei seiner darauf folgenden Entlassung wurde ihm per Video vorgeführt, wie schlecht er davor gearbeitet hat. Er sah sich selbst während der Arbeitszeit schlafen, manches Päuschen verdösen, bis hin zum Onanieren im Waggon-Klosett.
Nun wissen wir, wie die Bahn die vielen Kameras gegen Terroristen, Vandalen und Kriminelle einsetzt.
Mehr stört mich persönlich, dass es 2007 auf unbeschrankten Übergängen 37 Tote gab.
Es ist bekannt, dass es 74 brandgefährliche Übergänge gibt. Nun träume ich davon, dass man 148 Kameras aus den Waggons abzieht, sie ab der Sichtgrenze links und rechts dieser Übergänge platziert und sie jeweils mit zwei Monitoren (20 Meter vor dem Übergang) pro Fahrtrichtung verbindet.
Ein Blechkasten mit Sicherheitsglas darüber, plus die nötigen Leitungen würde wohl ein bisschen was kosten, aber etliche Todesfälle verhindern.
Wie gesagt, die Kameras und Schirme hat die ÖBB schon - für die Kasten plus Leitungen könnte man die einzelnen Bundesländer brennen lassen.
Ich suche den Politiker, der Sicherheit am Häusl abbaut und uns Tote im freien Gelände erspart!
Wenn Sie ähnliche versteckte Kamera-Erlebnisse hinter sich haben, teilen Sie uns diese mit.
Friedrich Olejak (Häftling in der JA Stein)
(Ediert von Marcus J. Oswald im Ressort: Gastautoren, Friedrich Olejak)
Friedrich Olejak über die Maßnahme
Friedrich Olejak (re. im Bild mit dem Anstaltsboss der JA Stein der 90er Jahre Hofrat Hradlobec) meint im Gastbeitrag: Die Justiz verdient sich bei der Handhabe der “Maßnahme” keinen Pokal.
(Foto: Archiv B&G)
(Wien/Stein, im Juni 2008) Die wichtigste, einzigartige österreichische Zusatzstrafe wird bei der ewigen Hetze der Medien rund um Strafhöhen vergessen: Der § 21 StGB.
Egal, ob neben einer Strafe ausgesprochen (21/2 StGB für geistig abnorme zurechnungsfähige Täter) oder ohne Strafe (21/1 StGB für geistig abnorme unzurechnungsfähige Täter) - es bedeutet Lebenslang! Und diesen Strafzusatz könnte man bei fast allen Anklagen, die im Rahmen ein Jahr übersteigen, zusätzlich verhängen.
(So kann man jeden “ewig wegsperren”).
Dieser oft übersehene Zusatz im Urteil ist die ärgste Strafe, die in unserem Land ausgesprochen wird. Wir kennen das aus den Zeitungen “…und wird zusätzlich in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.”
Aktuell: 700 Personen in der “Maßnahme”
Unser kleines Land Österreich hat fast 200 reguläre Lebenslange einsitzen und nochmals über 700 §-21er-Lebenslange. Einige reguläre Lebenslange bekamen im Urteil das hantigere §-21er-Lebenslang zusätzlich.
Über 900 Lebenslange in diesem kleinem Land: Damit hat schon ein Zehntel aller Untersuchungs- und Strafgefangenen Österreichs Lebenslang. Auf Strafgefangene allein gerechnet: Wir sind fast die Spitze der Welt.
Das “zusätzliche Lebenslang” kann ab dem 14. Lebensjahr (Strafmündigkeit, Anm. Red.) ausgeteilt werden und es gab schon haufenweise Jungen, die es erhielten. Solch einer sitzt dann seine zwei Jahre Strafe in der JA Gerasdorf ab und sein zusätzliches Lebenslang danach in der JA Mittersteig und JA Garsten. Wie der damalige Leiter der JA Mittersteig, Dr. Minkendorfer im ORF zugab, wussten die Psychiater bei so einem im 13. Strafjahr gar nicht mehr, auf was der ursächlich verurteilt wurde.
Ole’s Steckbrief 2 - Friedrich Olejak aus Stein
Friedrich Olejaks Kolumne: Ole’s Steckbrief!
Es sind kurz gehaltene Gedanken, veröffentlicht alle 14 Tage. Olejak sitzt in der Justizanstalt Stein. Noch sechs Jahre. (Foto: JA Stein)
Beim ersten Olaf-Palme-Prozess, wurde der Angeklagte von den Geschworenen des Mordes für schuldig erkannt. Der Richtersenat zog sich ins Kämmerchen zurück und entschied, dass ein Irrtum der Geschworenen vorliegt und hoben deren Urteil auf.
Der Angeklagte verließ als freier Mann den Verhandlungssaal. Die Hinweisgeber erdolchten ihn dabei mit ihren Blicken - sie hätten 300 Mill. Schillinge beim Schuldspruch erhalten.
Hofrat Dr. Werner Olscher, der früher die Staatsanwaltschaft Wien leitete, führt in seinem Buch “Lebenslang” fast 50 Fälle an, wo bei uns ein Richtersenat, wegen Irrtums der Geschworenen deren Urteil aufhob.
Dr. Olscher fiel dabei auf, dass alle diese Urteile der Laienrichter für den Angeklagten günstig waren. Dabei gab es viele Aufhebungen von Freisprüchen, die dann in einer zweiten Verhandlung zu Schuldsprüchen führten.
Insgesamt gibt es weit mehr Aufhebungen in unserer Rechtsgeschichte und dabei immer nur welche, wo die Richter zuungunsten der Beschuldigten aufhoben. Keinen einzigen Fall, wie beim Palme-Prozess oben.
Dass Geschworene irren können, ist menschlich. Unmenschlich ist aber, dass sich alle Geschworenen, die bei ihrer Urteilsfindung geirrt haben, dies nur zum Vorteil des Angeklagten getan hätten.
Wenn man über Jahrzehnte hinweg voraussetzt, dass es Irrtümer der Geschworenen gegeben hat, dann müßten sich diese 50:50 aufteilen. Dies sagt eine große Untersuchung einer Universität im US-Staat Pennsylvania.
Am einfachsten können Sie dies selbst testen, indem Sie lange genug eine Münze aufwerfen und die Zahl/Kopf-Würfe notieren.
Egal, wie dieser Widerspruch von Richtern erklärt wird: Es zeigt eine Unfairness bei unseren Gerichten auf, die vieles in den Schatten stellt. Ich suche den österreichischen Richter, der erstmals über diesen Schatten springt!
Friedrich Olejak (Häftling in der JA Stein)
(Aus dem B&G-Archiv, 2007; ediert von Marcus J. Oswald)
Ole’s Steckbrief 1 - Friedrich Olejak aus Stein
Friedrich Olejaks Kolumne: Ole’s Steckbrief!
Es sind kurz gehaltene Gedanken, veröffentlicht alle 14 Tage. Olejak sitzt in der Justizanstalt Stein. Noch sechs Jahre.
(Foto: JA Stein)
Rechtswirklichkeit im österreichischem Vollzug ist manchem Staatsdiener und manchem Politiker ein Dorn im Auge. So verflacht viel zur reinen Täuschung. Schwammige Gesetzestexte werden von der Justizverwaltung immer negativer ausgelegt.
Um die Familienkontakte zu fördern, besonders mit seinem weiblichem Partner, haben 2001 die Höchstrichter ihren Willen dazu kundgetan, den § 93 StVG-Text umzusetzen. Dies betrifft den unbeaufsichtigten Besuch, der gerade jetzt als “Intimbesuch” durch die Presse läuft.
Wie jeder Insider weiß, wird dies in Kürze ein Erlaß der Justizministerin regeln. Dieser wird so gefasst sein, dass nur Ehefrauen diese Möglichkeit ergreifen dürfen. Die im Erlaß ansonstig eingebauten bürokratischen Hindernisse werden diese Regelung in Österreich nur für ein paar Gefangene ermöglichen.
Seit 1930 wurde darüber viel bei uns debattiert, nun sind wir wenigstens theoretisch bei den über Hundert Staaten, die dies oft schon seit Jahrzehnten praktizieren.
Natürlich werden wir noch lange nicht diese “Freudenhaus”-ähnlichen Zustände der Philippinen, Serben, Spanier, Bolivianer, Schweizer, Schweden, Kanadier, Kolumbianer, Peruaner usw. erreichen. Aber wir können uns zumindest darüber aufregen.
Sehr interessant war die Reaktion der Justizsprecherin der ÖVP, Maria Fekter, die der JM Karin Gastinger vorwarf, einen “Kuschelkurs” zu fahren. Frau Maria Fekter hält nicht viel von Höchstrichterentscheidungen - sie behält durch das Wegschauen über die Kärntner-Ortstafel-Entscheidung ihren Sitz im Parlament. Belassen wir Frau Fekter an ihrem Stammtisch und schauen wir uns die Reaktion von Justizbeamten an.
In der Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) öffnet Udo Sagl immer wieder die unterste Schublade. Im Falle des “Intimbesuchs” lässt er wieder einmal zwei Justizbeamte zu Wort kommen. “Sexzimmer in einem Hochsicherheitsgefängnis! Unfassbar!” wettert Harald Gerstl. “Mit der Liebeserlaubnis züchten wir uns garantiert Prostituierte heran. Das Gefängnis darf nicht zum Freudenhaus verkommen!”
“Wer kontrolliert, welche Frauen da aus und ein gehen?”, gibt Franz Pauser als oberster Personalvertreter zu bedenken. “Waffen/Drogen. Keine Räumlichkeiten. Alarmglocke fehlt…”
Bedenklich ist aber auch, dass ein Justizbeamter die Frauen von einigen wenigen Häftlingen in Österreich als Huren tituliert. Unsere Justizbeamten fahren auf Exkursionen meist in ehemalige Ostblockstaaten. Ich weiß nicht, was sie dabei lernen wollen.
Sie könnten in dieser Sache Gefängnisse in Israel besuchen und dort genau studieren, wie deren Justiz seit vielen Jahren diese Intimbesuche regelt.
Dort gibt es ein Hochsicherheitsgefängnis mit 1200 Gefangenen, die wesentlich gefährlicher als alle hier einsitzenden Gefangenen sind.
Bitte bezeichnen Sie deren Frauen dort aber nicht als Prostituierte!
Friedrich Olejak (Häftling in der JA Stein)
(Aus dem B&G-Archiv, 2006; ediert von Marcus J. Oswald)



