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Zeugen Jehovas gewinnen gegen Österreich vor ECHR

Veröffentlicht in ECHR, Gerichte, Justizkultur, Zeugen Jehovas von marcusjoswald am 2. August 2008
ECHR EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Strassburg (Frankreich)

ECHR EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - Strassburg (Frankreich)

(Wien, im August 2008) Ganze 114 Verurteilungen erhielt zwischen 1999 und 2006 die Österreichische Gerichtsbarkeit (auf Bevölkerung: 20 Mal so viel wie die Deutsche) durch den ECHR (Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte/EGMR). Das „Recht auf faires Verfahren“ (Art. 6) wurde 45 Mal verletzt, „Überlange Verfahrensdauer“ (Art. 6) 45 Mal gerügt, 18 Mal wurde die publizistische „Meinungsfreiheit“ (Art. 10) zwischeninstanzlich verletzt und 6 Mal das „Recht auf Respektierung des Familienlebens“ (Besuchsrecht, Art. 8). Ein Mal wurde ein Verstoß gegen „Freiheit und Sicherheit“ (Art. 5) festgestellt und zwei Mal das „Effektive Rechtsmittel“ (Art. 13) außer Acht gelassen, so der ECHR/EGMR. (Mehrfachüberschneidungen in Fällen.)

Vorbestrafte Justiz

2007 wurde Österreich unter dem französischen Gerichtspräsidenten Jean-Paul Costa (seit 19. Jänner 2007)
in Summe 20 Mal verurteilt. Aktuell gibt es 570 „hängige“ Verfahren, bei denen alles offen ist.

Im Juli 2008, kam eine neuerliche Verurteilung der Republik Österreich dazu. Die Freude wird nicht bei allen groß sein. Diejenigen, die es immer schon gewußt haben, dass die Gerichtsbarkeit in Österreich mindere Qualität hat, werden diesmal nur leise jubeln.

Leiser Jubel unter Justizkritikern

Denn es waren die Zeugen Jehovas, die Recht bekamen. Dem „Kurier“ war das am 1. August 2008 (S. 2)
in seiner Printausgabe eine schmalllippige Kurznotiz Wert. Demnach urteilten sieben Richter mit einem Stimmverhalten von sechs zu eins gegen Österreich.

Tenor des Spruchs, der in der schlecht erreichbaren Datenbank des ECHR (Hudoc) derzeit nicht abrufbar ist, sei, dass die österreichischen Behörden die in der EMRK festgeschriebene „Religionsfreiheit verletzten“, indem sie den „Zeugen seit 20 Jahren den Status der Religionsgemeinschaft verweigerten“. Die „Zeugen Jehovas“ erhielten
10.000 Euro Schadensersatz und die gesamten Prozesskosten von 42.000 Euro zugesprochen.

Hietzinger Anwalt singt Hossianna in der Höhe

„Blaulicht und Graulicht“ weiß mehr als der „Kurier“, vor allem, wer für die massive Hintergrundarbeit für die „Zeugen“ zuständig ist. Für die österreichischen „Zeugen Jehovas“ macht sich seit Jahren ein Hietzinger Anwalt und Bruder der ersten Stunde auf juristischer Ebene stark: Dr. Reinhard Kohlhofer.

Er ist aktiver „Zeuge“ und vermutlich der einzige österreichische Jurist, der offensiv zur Rechtslehre in Verbindung mit den „Zeugen Jehovas“ publiziert. In den letzten Jahren veröffentlichte er: „Die rechtliche Situation religiöser Minderheiten in Österreich in Theorie und Praxis“ (Colloquium Band 1, Ende 1990er Jahre). Ferner erschien: „Das Patiententestament aus der Sicht der Zeugen Jehovas“ (Manz Verlag, 2000) sowie der Aufsatz „Gewissensfreiheit und Militärdienst“ (Colloquium, Band 4), der später ins Buch „Gewissensfreiheit und Militärdienst international“ (Verlag Österreich, 2000) mündete, das er herausgab.

Kohlhofer veröffentlichte Einschlägiges

Dann schrieb Anwalt Kohlhofer den Aufsatz „Jehovas Zeugen – Verkündiger des Königreiches Gottes“ in der Fachzeitschrift „öarr“ (2002) und gab das Buch „Die Anerkennung von Religionsgemeinschaften“ heraus
(Verlag Österreich, 2003).

Dr. Reinhard Kohlhofer - Generalanwalt und juristisches Mastermind der Zeugen Jehovas Österreich

Dr. Reinhard Kohlhofer - Generalanwalt und juristisches Mastermind der Zeugen Jehovas Österreich

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Kohlhofer aus Wien-Hietzing ist Glaubensbruder der ersten Stunde und intellektueller Kopf der österreichischen Zeugen Jehovas-Bewegung in den laufenden Anerkennungsverfahren.

Der umtriebige Jurist ist Initiator der Colloquium – Gesellschaft zur Förderung zukunftsorientierter Wissenschaften, die die Schriftenreihe „Colloquium“ herausgibt, in der er Thesen zur Religionsfreiheit veröffentlicht.

Druckvolles Agieren seit zehn Jahren

Am 25. Oktober 1997 hielt Reinhard Kohlhofer einen Vortrag im Hotel Marriott. Nach der damaligen Veröffentlichung eines Sektenreports des BM für Unterricht schlossen sich einige religiöse Gruppen zu einer Informationsveranstaltung zusammen. Die Tagung wurde unter dem Vorsitz des damaligen Österreich-PR-Managers der Moon-Sekte angeführt. Kohlhofer gab in seinem Referat einen Abriss über Religionsgeschichte, sich als Rechtsvertreter der Gruppen Scientology, Mormonen und der Moon Sekte aus, prangerte das Religions- und Informationsmonopol der etablierten Großkirchen an und übte Kritik an der Aufklärungskampagne des Bundesministeriums (die Sekten verurteilte). Er sprach auch von juristischen Teilerfolgen. Das war Ende 1997.
Ein Zuhörer schnitt den Vortrag auf Tonband mit.

Ist Zulassung dieser Gruppe legitim?

Die Kernfrage bei den „Zeugen Jehovas“ ist: Gibt es Gründe die „Zeugen“ als Religion zuzulassen? Soll man die Erlaubnis zur Ausübung einer Werte stiftenden Religion an Schulen und in öffentlichen Gotteshäusern geben?

Ernster Hintergrund der Frage, die sich „Blaulicht und Graulicht“ erlaubt: Die „Zeugen Jehovas“ lehnen das
Feiern von Kindergeburtstagen, den Militärdienst, politische Wahlen und Bluttransfusion ab.

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Mehr zu den „Zeugen“ bei Kollegen Walter Egon Glöckel, der sich schon jahrelang mit den „Zeugen“ beschäftigt. Link: http://www.zeugen-jehovas.dergloeckel.eu/

Marcus J. Oswald (Ressort: Zeugen Jehovas)