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Werner Neymayer bereitet 2. Wiederaufnahmeantrag vor

Veröffentlicht in Harte Hacken - Mord, Justizanstalten by marcusjoswald am Oktober 10th, 2008

(Wien, im Oktober 2008) Am 14. Oktober 2005 wurde Werner Karl Neymayer, 42, am Landesgericht Wien (221 Ur 272/04d, 432 Hv 1/05y) wegen Mordes durch Sprengfalle auf der Wiener Höhenstraße zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein zweistündiges Telefonat am 29. September 2008 mit seiner Gattin ergab eine Neuigkeit: Diese Woche (KW 41/08) soll ein neues Sprenggutachten erstellt werden. Das Fachgutachten dient dazu, entlastende Beweise gegen den Gutachter im Hauptverfahren Anton Eder zu finden, der vom Innenministerium bestellt war.

Bringt neues Sprenggutachten neues Spurenbild?

Das neue Gutachten erstellt der Oberst im Bundesministerium für Landesverteidigung, Dipl. Ing. Dr. Bernhard Schneider aus Mödling. Gutachter Schneider baut nun mit einem Dummy (menschengroße Puppe) die Situation der Explosion im Auto noch einmal nach und will daraus das Spurenbild erkennen. Schon jetzt sind Neymayer und seine Gattin davon überzeugt, dass in diesem privaten Sprengversuch neue entlastende Elemente herauskommen, die als “nova producta” für einen zweiten Wiederaufnahmeantrag im Mordverfahren ausreichen. Gutachter Schneider wurde der Familie Neymayer vom ehemaligen Sprenggutachter des Bundesheers Ingo Wieser empfohlen. Zu Beginn der nächsten Woche ist mit Ergebnissen zu rechnen. Garsten-Häftling Neymayer will noch dieses Jahr seinen zweiten Wiederaufnahmeantrag einbringen.

Erste Wiederaufnahme im Juni 2008 abgewiesen

Der erste Wiederaufnahmeantrag wurde vom OGH mangels “nova producta” am 6. Juni 2008 jedoch abgelehnt. Er wurde durch den Linzer Anwalt Christian Hadeyer von der Societät “Lawfirmlinz” am 2. Juli 2007 formal professionell und auf 12 Seiten (Download unten) eingebracht. Nach Abweisung des Antrags trennte sich Werner Neymayer im Juli 2008 “auf Grund von Vertrauensverlust” von seinem Anwalt und wird nun durch den Steyrer Anwalt Dr. Christoph Rogler vertreten. Zwischenzeitlich gewann Wiener Medienanwalt Dr. Michael Rami
eine Klage gegen “News”, was dem Häftling 3.000 Euro einbrachte.

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DOWNLOAD: 1. WIEDERAUFNAHMEANTRAG von Werner NEYMAYER
(Datum: 2. Juli 2007 - OGH-Abweisung: 6. Juni 2008)

(Format pdf, 115 kb, 12 Druckseiten)
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Marcus J. Oswald (Ressort: Mord, Justizanstalten, Lebenslang)

Was dachte sich Anwalt Hannes Pichler dabei?

Veröffentlicht in Justizfälle, Körperverletzung by marcusjoswald am Oktober 9th, 2008
Kleine Zeitung, Titelseite vom 2. Oktober 2008)

Der Grazer Anwalt Hannes Pichler klagte einen 8-jährigen Buben und ließ ihm durch das BG Graz-Ost einen
RSA-Brief zustellen. Dieser unterschrieb ihn mit Blockbuchstaben.
(Bildquelle: Kleine Zeitung, Titelseite vom 2. Oktober 2008)

(Wien/Graz, im Oktober 2008) Der Grazer Rechtsanwalt Hannes Pichler fühlt sich im Recht und schlau: Er sucht sich gerne leichte Gegner aus. Ob es die steiermärkische Rechtanwaltskammer kümmert? Wohl kaum: Die Kammer ist froh, wenn die Anwälte pünktlich ihre Umlage zahlen. Die Kammer sollte sich jedoch für diesen Anwalt interessieren. Denn tiefer geht es nicht mehr.

Tatort Spielplatz - Stein auf Nase

Im Juni 2008 spielen die Schüler der Volksschule Gössendorf (Steiermark) unter Betreuungsaufsicht am Nachmittag im Freien. Dabei wirft ein noch nicht 8-Jähriger einer noch nicht 8-Jährigen einen Stein auf die Nase. Das Mädchen wird mit Eisbeutel versorgt, damit keine Schwellung entsteht. Nach zehn Minuten Pause spielt es weiter. Am nächsten Tag geht es wieder zur Schule. Die Geschichte erzählt die “Kleine Zeitung” am 2. Oktober 2008.

Sechs Wochen später erhält der noch nicht 8-Jährige einen Brief des Grazer Anwalts Hannes Pichler mit einer Schadensersatzforderung von 2.000 Euro. Der Anwalt will vom 8-Jährigen auch 200 Euro Kosten ersetzt haben. Die Eltern des Buben erfahren erst mit diesem Brief vom “Vorfall” am Spielplatz.

RSA-Brief für 8-Jährigen

Am 19. September 2008 erhält der noch nicht 8-Jährige nun schon einen Brief vom Bezirksgericht Graz-Ost. Den RSA-Brief muss er eigenhändig unterschreiben: In Blockbuchstaben. Im blauen Brief enthalten: Ein “bedingter Zahlungsbefehl” in der Höhe von 870 Euro Schmerzensgeld!

Mittlerweile hat auch der 8-Jährige einen Anwalt. Thomas Kollmann geht in Rekurs, “weil nicht erwiesen ist, dass der 8-Jährige das absichtlich gemacht hat.” Kollmann, von diesem Klagsfall angewidert: “Das müsste erst ein Gericht klären.”

Klage gegen Schule wäre geeignet

Der Gegner-Anwalt Hannes Pichler tut weiterhin, als gäbe es das Thema Rechtsfähigkeit bei Unmündigen nicht. Er sagt zur “Kleinen Zeitung”, kleinlaut, weil seine Geschäftsmacherei enttarnt wurde: “Ein Achtjähriger kann einsehen, dass er gegen das Strafsystem verstoßen hat.”

Die Frage, warum er nicht die Betreuungseinrichtung (Schule) geklagt hat, bleibt unbeantwortet. Es erklärt sich mit reiner Prozesstaktik. Man nimmt sich bei der Klagseinbringung immer den “leichtesten Gegner” vor. In dem Fall: Einen 8-Jährigen.

Miese Tour, meint “Blaulicht und Graulicht”. Und noch eines: Diesen Anwalt behalten wir im Auge.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)

Juan Carlos Bresofsky: “Ball wird hin und her geschoben”

Veröffentlicht in Bedingte Entlassung, Justizanstalten, Lebenslang by marcusjoswald am Oktober 8th, 2008
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten - 30 Jahre in Haft

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
JA Garsten - 30 Jahre in Haft

(Wien, im Oktober 2008) Juan Carlos Bresofsky, Lebenslanger der JA Garsten, läßt am 8. Oktober 2008 “Blaulicht und Graulicht” zu seiner gescheiterten Entlassungsverhandlung folgenden Brief zukommen:

Sehr geehrter Herr Marcus Oswald!

Ehrlich gesagt, ich weiss nicht, ob ich die Angelegenheit ernst nehmen sollte oder mit Humor. Sagen wir so, ich nehme es so in der Mitte. Die bedingte Entlassung ist wieder mit der Begründung abgelehnt worden, dass ich zuerst an Resozialisierungsmaßnahmen teilnehmen muss – genauso wie am 11. März 2008.

Der Ball wird wieder hin und her geschoben. Außer schöne Grüße aus Montevideo war nichts.
Die Anstaltsleitung und der psychologische Dienst haben damit argumentiert, dass ich die Teilnahme an der Councelling-Gruppe verweigern würde. Die Rechtsanwältin Dr. Braunsberger-Lechner und ich konnten eindeutig den Beweis erbringen, dass ich nichts verweigert habe. Wir wurden in der Anhörung aber nicht berücksichtigt, quasi übergangen.

Ressourcenmangel in Garsten

In der Folge hieß es dann, dass ich zwar nichts verweigert hätte, viel richtiger sei, dass ich auf der Warteliste stehen würde, weil vorläufig keine therapeutischen Ressourcen frei wären. Tatsache ist allerdings, das ich seit den letzten sechs, sieben Jahren auf der Warteliste stehe, obwohl ich mich stets um Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen bemühte, um eben bei Anhörungen wegen bedingter Entlassung was vorlegen zu können.

Die Verschleppungstaktik von Seiten der Justizwache und Anstaltsleitung wird ganz einfach fortgesetzt und ihre Vorgangsweise wird vom Gericht bedauerlicherweise hingenommen.

Unwahrheiten

Die unwahre Behauptung der Anstaltsleitung, wonach ich therapeutischen Maßnahmen verweigert hätte, erhärtet den Verdacht erheblich, dass in meinem Fall mit persönlichem Eifer und Rachsucht vorgegangen wird, sei es wegen der Ehegattin eines Oberregierungsrates im Zusammenhang des Strafurteils beim LG Graz, 6 Vr 1998/89 oder wegen meiner früheren Protestaktionen gegen Missstände in den Gefängnissen.

Es kam nicht einmal eine Frage auf über mein soziales Umfeld oder über Möglichkeiten, die vorliegen könnten, um in Freiheit Fuß fassen zu können (Exfrau, das Vorhandensein einer Wohnung und finanzielle Unterstützung von Seiten meiner Angehörigen und Verwandte oder über Sicherheits- und Bewährungsauflagen etc., etc.).

Variante Schub

Auf Anraten von Direktionsbeamten habe ich sogar die Zurücklegung der Österreichischen Staatsbürgerschaft beantragt, da ich Doppelstaatsbürger bin, um zumindest in meinen Heimatland Uruguay abgeschoben zu werden. Aber auch hier kam nichts Konkretes heraus, obwohl der Reihe nach ausländische Straftäter abgeschoben werden.

Die Rechtsanwältin Dr. Braunsberger-Lechner riet mir ab Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben, weil es nur Verzögerung bedeuten würde.

Ich sage Ihnen offen und bei allem Respekt vor Frau Dr. Braunsberger-Lechner, ich habe nicht den Eindruck, das sie mir ordentlich hilft, sei es weil sie sich nicht so richtig traut oder aus Mangel an Erfahrung.

Abschließend frage ich mich, welche starken Kräfte stecken dahinter, das selbst nach über dreißig Jahren ununterbrochener Haft einer Entlassung meiner Person offenbar mit allen Mitteln entgegengewirkt wird.

Mit freundlichem Gruß
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir

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Mehr zum Thema:
http://diegalerie.wordpress.com/2008/09/27/die-vergessenen-juan-carlos-bresofsky-chmelir-seit-30-jahren-durchgehend-in-haft/

http://diegalerie.wordpress.com/2008/10/05/juan-carlos-bresofsky-hat-haftpruefungstermin/

http://diegalerie.wordpress.com/2008/10/07/juan-carlos-bresofsky-wird-nicht-aus-haft-entlassen/

Marcus J. Oswald (Ressorts: Lebenslang, Bedingte Entlassung, Leserpost)

Bausätze des Lebens - Entlassungsrede des Alexander

Veröffentlicht in Bedingte Entlassung, Justizanstalten by marcusjoswald am Oktober 8th, 2008

(Wien, im Oktober 2008) Manchmal zählt guter Wille und guter Eindruck. Für einen Häftling ist ein Bausatz des Lebens seine Rede vor dem Vollzugsgericht. Mit Unterstützung der Webseite “Blaulicht und Graulicht” kam eine Entlassungsrede zustande, die einem Häftling eine vorzeitige Entlassung brachte. Der Mann kann nun trotz
11 Vorstrafen ein knappes Jahr vor der Zeit heim gehen. Zu Hause ist Wien. Lesen Sie selbst die “Cicero-Rede”
des Alexander, die den Richter erweichte!

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Rede vor dem (Entlassungs)Senat

Hohes Gericht! Ich darf offen sprechen …

1. Abschnitt (Thema: Tiefe Selbsteinsicht, Rührung der Anwesenden)

1. Zunächst einmal möcht ich betonen, dass ich von meinem bisherigen Leben endgültig genug hab! Wenn ich mich hier umseh, schäm ich mich zu Tode und frag mich oft, wie es dazu kommen konnte, dass ich hier gelandet bin … Ja, ich bin ein Scheidungskind und ja, ich war jahrelang Geißel meiner Drogensucht … aber trotzdem … im Vergleich zu den allermeisten hier hatte ich die besten Voraussetzungen … aus mir hätte alles werden können … und was wurde aus mir, ein Krimineller, ein Asozialer, der Nichts als Schande über seine Familie gebracht hat … was ich bisher mit meinem Leben angefangen habe, ist, gelinde gesagt, ein Jammer…ich schäme mich so sehr dafür, dass ich in der Vergangenheit immer nach Ausreden gesucht hab, nach Rechtfertigungen, nach Lügen … aber es gibt keine Ausreden … ich hab versagt, wo 8 Millionen andere Österreicher nicht versagen … ich hab als Sohn versagt, als Partner, als Vater und als Mitglied unserer Gemeinde … Mir das einzugestehen war der Knackpunkt … leicht war das nicht, denn wer sieht sich schon gern als Versager … um das anerkennen zu können, bedurfte es einer gewissen Objektivität und eines gewissen Abstandes … dabei haben mir auch die Gespräche mit meiner Sozialarbeiterin geholfen … aber letzten Endes und nachhaltig kann man sich – meiner Meinung nach – nur selbst helfen … man muss sich von einem Problem emanzipieren, sei es jetzt eine Sucht oder auch nur ein falscher Standpunkt oder was auch immer … erst dann kann man das Problem ein für alle Mal hinter sich lassen … mit meiner Drogensucht ist mir das gelungen – und zwar von einem Tag auf den anderen … weil ich es wollte, wirklich wollte (damals, als meine Frau mit unserer Tochter schwanger wurde) … Und jetzt will ich mein Leben radikal ändern … Ich hab ein für alle Mal genug von meiner Suche nach dem großen Glück, dem großen Geld. Ich vermisse meine Kinder so sehr, das sind direkt physische Schmerzen … und ich hasse mich für das, was ich aus meinem bisherigen Leben, mit meinen Möglichkeiten und Talenten gemacht habe … meine Kinder brauchen mich und ich hab sie im Stich gelassen … ich hoffe, dass es noch nicht zu spät ist und dass ich ihnen noch ein guter Vater sein kann, werden kann … mein zukünftiges Leben wird zunächst einmal dem Wohle meiner Kinder dienen! Und nachdem ich beschlossen habe, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden, werd ich sie auch nicht mehr so enttäuschen und nie mehr allein lassen! Und auch meine Eltern, meinen Vater möchte ich noch ein bisschen stolz machen auf mich … so wie es früher, in meiner Jugend, war, wenn ich bei einem sportlichen Wettbewerb oder ähnlichem gewonnen hab … Mittlerweile hat er natürlich – oder, mit Thomas Bernhard, naturgemäß – den Glauben an mich verloren … nur unsere Liebe hält unsere Beziehung aufrecht … Das ist mir auch ein Anliegen: mein Vater soll endlich wieder ein bisschen stolz sein können auf mich, seinen ältesten Sohn! … Es liegt bei ihnen, zu entscheiden, wann ich damit beginnen kann, zu versuchen, doch noch ein guter Vater, ein guter Sohn und ein ordentliches Mitglied unserer Gemeinde zu werden! Das Rüstzeug dazu hab ich noch … hatte ich seit meiner Geburt …

2. Abschnitt (Thema: Wunsch nach Reinigung, Suche nach Alternativen)

2. Ich bin aber auch Realist genug, um jeder Art von begleitender Kontrolle nicht nur unumwunden zuzustimmen, sondern ich werd sie sicherheitshalber darüberhinaus auch selbst suchen … ich hab mir bereits selbst einen Therapieplatz für eine drei Jahre dauernde Psychotherapie nach meiner Entlassung gesucht (Forensisch Therapeutisches Zentrum Wien, Dr. Fritz Lackinger). Mein Auswahlkriterium war, dass die zum Einen die Nummer Eins sind bei der Nachbetreuung von Haftentlassenen und zum Anderen, dass sie den Ruf haben, die Strengsten auf ihrem Gebiet zu sein! Drogen nehm ich eh schon seit 11 Jahren keine mehr, Vorsätze hab ich die Besten, und mit der Hilfe eines Bewährungshelfers und einer parallel dazu laufenden Psychotherapie werd ich doch schaffen, was 8 Millionen Österreicher ganz ohne fremde Hilfe schaffen … nämlich ein straffreies Leben zu führen. Ich glaube ja, dass man es nur zu wollen braucht, wirklich zu wollen … dann ist es ganz leicht. Ich weiß noch, wie mein Anwalt den Kopf schüttelte, als ich ihm sagte, wie kann ich vier Jahre Gefängnis wegen Betrugs bekommen, wo ich doch gar niemanden betrügen wollte … er meinte, als Vorbestrafter darf man eben noch nicht einmal bei Rot über die Kreuzung gehen … da bei einem Vorbestraften wesentlich genauere, strengere Kriterien angelegt werden … darum hab ich meine wirtschaftlichen Interessen auch hintangestellt … es wird keine Stunts mehr geben, ich werde nicht mehr Unternehmer sein, bin stattdessen froh, von einem ehemaligen Studienkollegen die Chance zu bekommen, nach meiner Entlassung in seiner Firma anzufangen, ich werde anfangs wohl nicht viel verdienen, aber ich werde nie wieder wie ein Tier im Käfig sitzen müssen, und ich werde jeden Abend bei meiner Familie sein, meine Kinder erziehen, sie belehren und ihnen so ein paar Bausteine für ein erfolgreiches Leben mit auf den Weg geben … ich will zuallererst für meine Familie da sein, für meine Kinder … ich möchte allen beweisen, dass ich es doch kann, nämlich ganz normal leben, bescheiden, gesetzeskonform … zu allen vermeintlichen Freunden und Bekannten aus der Halbwelt hab ich längst jeden Kontakt abgebrochen … ich weiß, will ich Erfolg haben, muss es eine Zäsur geben, eine Lebenswende … und in meinem Kopf hat die bereits stattgefunden, jetzt gilt es nur noch zu beweisen, dass mein Zukunftskonzept auch der Realität standhält!

3. Abschnitt (Thema: Konkrete Ziele, Abbau der Altlasten)

3. Ich habe Schulden in der Höhe von etwa 70.000 Euro, die vor allem von der Liquidation meiner Firma herrühren, aber ich hab zum Einen ein gutes Einvernehmen mit meiner Bank, wir haben schon während meiner U–Haft alle meine Schulden zusammengezogen und zur Zeit kommen die mir soweit entgegen, dass ich monatlich 50 Euro zahle, um meine Zahlungsbereitschaft zu demonstrieren … nach meiner Entlassung wird das freilich anders ausschauen – ich werd schauen, was ich verdiene, was mir davon am Monatsende übrig bleibt und wenn denen das nicht reicht, werde ich einen Hypothekarkredit nehmen oder sonst eine Lösung gemeinsam mit meiner Familie finden.

4. Abschnitt (Thema: Zukunftsausblick, Motivation der Anwesenden)

4. Wie meine Zukunft aussehen wird, weiß ich jetzt natürlich noch nicht, aber ich weiß auf jeden Fall, wie sie nicht aussehen wird … weil ich sie entsprechend gestalten werde … bei einer roten Ampel stehn zu bleiben, das liegt in meiner Macht … ich werde nie mehr vor einem Richter stehen, oder wenigstens nicht als Angeklagter … nur die Entscheidung, wann ich damit beginnen darf, dieses für mich neue Leben zu führen, liegt bei Ihnen … wenn ich Sie jetzt um meine bedingte Entlassung bitte, dann bitte ich Sie in erster Linie für meine Kinder, die ihren Vater brauchen … denn sonst interessiert es in Wirklichkeit eh niemanden, ob der Alexander jetzt oder erst in einem Jahr entlassen wird … es wär ein schönes Gefühl für mich, wenn Sie mir diesen Vertrauensvorschuss gäben … helfen Sie mir, diejenigen Lügen zu strafen, die heute sagen, der wird sich nie ändern … ich würd gern wieder Verantwortung übernehmen, einen Sinn in meinem Leben haben … schließlich hab ich einiges gutzumachen … und damit würd ich am liebsten Morgen beginnen.

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Hier endet der Vortrag. Er wurde am 7. Oktober 2008 vor dem Vollzugsgericht Steyr tatsächlich so gehalten. Alexander stammt aus Wien, ist 41 Jahre alt, verheiratet, zwei Kinder. Am 26. September 2008 gewann der
117-Kilo-Athlet in der JA Garsten haushoch überlegen einen Kraftdreikampf mit 636 Kilo (!) Gesamtleistung. (Bankdrücken: 172 KG, Kniebeuge: 222 KG, Kreuzheben: 242 KG.) Der “stärkste Mann der JA Garsten” ist noch einige seiner 50 Monate in Haft. Im März ist Schluss. Denn wer so viele Vorsätze hat, kann getrost entlassen werden.

Wir haben es also geschafft! Alexander bedankt sich bei dieser Webseite für die Unterstützung.
Und wir bedanken uns bei ihm - für den Gedankenaustausch.

Marcus J. Oswald (Ressort: Bedingte Entlassung)

Juan Carlos Bresofsky wird nicht aus Haft entlassen

Veröffentlicht in Justizanstalten, Lebenslang by marcusjoswald am Oktober 7th, 2008
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten - 30 Jahre in Haft

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
JA Garsten - 30 Jahre in Haft

(Wien/Garsten/Steyr, am 7. Oktober 2008) Einer der längstdienenden Häftlinge Österreichs, Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, hatte heute am Landesgericht Steyr seine Vollzugsverhandlung. Thema war seine Entlassung nach exakt 30 Jahren Haft. Er wird nicht entlassen. Das wurde “Blaulicht und Graulicht” telefonisch mitgeteilt.

Keine Entlassung des 59-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft Steyr, vertreten durch Dr. Mayerunteregg, sprach sich gegen eine bedingte Entlassung aus. Die Justizanstalt Garsten sprach sich ebenso gegen eine Entlassung aus. Als Entlassungskritierien bei langstrafigen Haftinsassen gelten Bedingungen, die manchmal eigenwillig ausgelegt werden. So warf ihm Vollzugsrichter und Gerichtspräsident Georg Huber vor, dass er an keinen Resozialisierungsmaßnahmen in der JA Garsten teilnimmt.

JA Garsten plant mit Bresofsky eigenwillig - gar nicht

Juan Carlos Bresofsky sieht das genau umgekehrt: Nicht er verweigert die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen wie Einzel- oder Gruppentherapie und Groupcounselling. Die Teilnahme werde ihm seitens der Verantwortlichen der JA Garsten verhindert. So werde er ewig lang “auf der Warteliste” gehalten oder es gäbe die Ausrede, dass es für seine Teilnahme “zur Zeit keine Ressourcen” vorhanden sind. Unter dem Strich:
Juan Carlos Bresofsky bleibt bis auf weiteres im Normalvollzug der JA Garsten. Eine nächste Vollzugsverhandlung findet nicht vor Ende 2009 Statt.

Neuer Gerichtspräsident muss sich erst einarbeiten

Zum Jahreswechsel 2009 geht der Wechsel an der Spitze des Vollzugsgerichtes Steyr über die Bühne, da der Gerichtspräsident in Pension geht und eine neue Kraft kommt. Diese neue Kraft muss sich dann in über 500 Akten von Haftinsassen einlesen und dabei wird der längstdienende Häftling der JA Garsten sicher nicht an erster Wahrnehmungsstelle gereiht.

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Mehr zum Thema:
http://diegalerie.wordpress.com/2008/09/27/die-vergessenen-juan-carlos-bresofsky-chmelir-seit-30-jahren-durchgehend-in-haft/

http://diegalerie.wordpress.com/2008/10/05/juan-carlos-bresofsky-hat-haftpruefungstermin/

Marcus J. Oswald (Ressort: Bedingte Entlassung, Justizanstalten, Lebenslang)

Fünf Mal Raub an einem Gerichtstag - 11 Jahre Haft für Thomas Ullrich

Veröffentlicht in Gerichtssaal, Raub by marcusjoswald am Oktober 7th, 2008
Landesgericht Wien

Landesgericht Wien

(Wien, am 7. Oktober 2008) Ein ganz gewöhnlicher Tag am Landesgericht Wien: Fünf Raubfälle stehen in unterschiedlichen Sälen zur Verhandlung. Haftrahmen, je nach Alter der Angeklagten 1 bis 15 oder 5 bis 15 Jahre. Diese Woche dafür am LG Wien kein “Mord”.

Die Jungräuber lesen kein Gesetz, bevor sie einen Raub begehen. Daher stehen die Gerichte im Dauereinsatz. Hochbetrieb auch in der JA Hirtenberg. Zu zwei Fällen brachte sie am 7. Oktober 2008 Haftinsassen, die bereits aktuell eine Haft verbüßen, mit dem Tagesbus in das Landesgericht Wien zum Prozess. Zwei Mal sind die Räuber nicht wirklich erwachsen (einmal 20 Jahre, einmal 24 Jahre alt). Zwei Mal gab es hohe Haftstrafen.

Tankstellenraub

Saal 303: Mario Wieshofer, 20, und der 19-jährige Felix Stefan H. werden im Schwurprozess unter dem Vorsitz von Eva-Maria Wilder (Beisitzer: Irene Mann und Ulrich Nachtlberger) beschuldigt, den rothaarigen Tankstellenpächter Kurt Terdina unsanft um Geld erleichtert zu haben: Nämlich mit vorgehaltener Gaspistole. Um ihrem Wunsch Nachdruck zu verleihen, zogen sie ihm mit einem Schlagring eine über den Kopf. Mit der Beute von 900 Euro Bargeld flohen die beiden halbwüchsigen Freunde. Das geschah am 21. September 2007.

Der kleingewachsene, an den Armen mit Nahrungsergänzungsmitteln auftrainierte, sechs Mal vorbestrafte Mario Wieshofer saß zu diesem Zeitpunkt in der JA Hirtenberg in Haft, die aus einer anderen Sache stammt.
Es gilt 2 Jahre abzusitzen, wovon heute 19 Monate erledigt sind. Auf einem Haftausgang beging er den Raub in der Tankstelle. Dafür sprechen ihn acht Geschworene noch einmal glatt schuldig (8:0). Es gibt fünf Jahre Haft dazu, zusätzlich den Widerruf von 16 Monaten aus einer früheren Sache. Richterin zum Angeklagten: “Haben Sie das Urteil verstanden?” Wieshofer: “Ja, sechs Jahre.” Richterin: “Nein, fünf Jahre bekommen Sie dazu. Und den Widerruf von 16 Monaten. Insgesamt müssen Sie also 8 Jahre und vier Monate verbüßen.” Wieshofer schüttelt sich kurz auf der Anklagebank. “Nehmen Sie das Urteil an?” Er will sich beraten lassen. Der Pflichtverteidiger kommt vor. Nach dreißig Sekunden sagt Wieshofer in Jeans und schwarzem Kurzarm-T-Shirt, das seine muskulösen Arme betont: “Ich nehme an. Sonst wird es in der Berufung noch mehr.” Der heute 20-Jährige hat nun insgesamt
100 Monate zu sitzen. Die zweiköpfige Justizwache der JA Hirtenberg, darunter der Feuerwache-Offizier der Gefängnisanlage, darf ihn wieder mitnehmen. Er will sich in die JA Graz-Karlau verlegen lassen, um dort eine Mechaniker-Lehre zu machen.

Der Zweitangeklagte wirkt schüchtern und sitzt im schwarzen Maturaanzug da. Er war Kochlehrling im Hotel
De France und hat immer gearbeitet. Bei ihm erkennt Richterin Eva-Maria Wilder, die viele Fälle mit jugendlichen Erwachsenen verhandelt, dass er kein Berufskrimineller ist. Daher gibt sie ihm drei Jahre Haft, zwei Jahre auf Bewährung. Er bekommt den Zeitpunkt seines Strafantrittes in die JA Simmering in den nächsten drei Monaten.
Bei Jugendgerichtsfällen zeigt sich immer wieder, dass jene Angeklagten gute Chancen haben, wenn sie ein soziales Umfeld vorzeigen. Beim unbescholtenen Zweitangeklagten sitzt die ganze Familie im Publikum, vier Kopf hoch, bis zum Opa. Beim Erstangeklagten sitzt nur ein merkwürdiger älterer Herr, der der Vater oder ein Onkel sein könnte. Beide Angeklagten nehmen das Urteil an. (449 Hv 3/08x, 405 St 55/07t)

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Ein ganz anderer Raubfall wird am 7. Oktober 2008 im Großen Schwurgerichtssaal verhandelt. Merkwürdig leer ist der große Saal. Vier Zuhörer: Eine steinalte Frau, ein jüngerer Mann, ein rüstiger Senior und der Herausgeber. Man konnte sich den Sitzplatz gut aussuchen. Vor Gericht steht Thomas Ullrich.

Mit Ullrich ist dieses Journal schon länger in Kontakt. Er ist ein Problemfall, was sich auch darin zeigt, dass hier und heute ein 24-Jähriger zu 11 Jahren Zusatzhaft verurteilt wird. Kein einziger Angehöriger, keine Mutter, kein Vater, keine Geschwister schließen ihn zum bösen Ende in die Arme und wünschen viel Glück. Er ist ein Wiener, bei dem einfach kein soziales Auffangnetz vorhanden ist. Es steht zu befürchten, dass sich das auch in 12 Jahren (dann ist seine Entlassung; 2020) nicht ändern wird. Seltsamerweise sind auch seine “Freundin”, von der er so schwärmt, oder sein dreijähriges Kind nicht anwesend. Aber es geht in diesem Schwurprozess ohnehin nur um den Vorwurf des zweifachen Raubs. Um das dritte einschlägige Tatbild (Raub 2003, Raub 2005, Raub 2007), also nach § 39 StGB um Kopf und Kragen. Wieso soll man das im größten Gerichtssaal Österreichs nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Zuhörer: zwei Senile, ein Junger, ein Journalist) durchführen? Was schert das Angehörige?

Blondinen-Schwurgericht

Das Blondinen-Schwurgericht unter dem Vorsitz von Lucie Heindl-König sowie dem aufmerksamen Beisitz von Eva Brandstetter und Martina Spreitzer-Kropiunik verhandelt einen ruinösen Tag aus dem Leben des Thomas Ullrich: Den 22. November 2007. Alle drei Richterinnen haben die blonden Haare zu einem Rossschweif gezurrt. Richterin Heindl-König trägt sonst bei kleineren Verfahren immer das Haar offen und macht dann mit beiden Händen “immer so - Sie wissen schon”, sagt der Sitznachbar. Will heißen, sie spielt immer mit den Haaren. Heute ist sie voll konzentriert.

22. November 2007

Es geht um den 22. November 2007: Thomas Ullrich aus Wien, 24 Jahre alt, ist seit 2005 wegen Raubes zu
4.5 Jahren verurteilt und sitzt in Hirtenberg. Er genoß die Vorrechte des “Gelockerten Vollzugs” und erhielt, da er nahe an der Halbstrafe und später nahe am Drittelerlaß stand, gem § 126 Abs 2 Z 4 StVG einmal pro Monat einen unbegleiteten 24-Stunden-Ausgang. Am 22. November 2007 hatte er seinen zehnten Ausgang dieser Art. Neun verliefen reibungslos. Er rechnete, dass er um den Juni 2008 bedingt entlassen wird.

Wiener Prater - zwei Raube

Doch am 22. November 2007 geschieht in und um den Wiener Prater eine Raubserie. Im 2. Wiener Bezirk werden zwei Frauen Handtaschen auf offener Straße geraubt. Am Abend wird Thomas Ullrich von der Polizei angehalten und zum Verhör in das Kommissariat Leopoldsgasse mitgenommen. Dort erinnert sich ein Beamter an 2003 und persönlich an ihn, als der damals 19-Jährige das erste Mal in seinem Leben nach Raubverdacht (der sich bewahrheitete) festgenommen wurde. Thomas Ullrich kehrt an seinem zehnten Haftausgang nicht mehr in die
JA Hirtenberg zurück. Er nächtigt am Kommisariat Leopoldsgasse. Am folgenden Tag wird er verhört.

Tritt in die Eier?

Was dort genau geschieht, wissen nur die, die dabei waren. Der großgewachsene, athletisch gebaute Ullrich hat ein halb geschlossenes rechtes Auge. Ein Geburtsfehler. Zugleich ein auffälliges, “äußeres Merkmal”. Die vier Kriminalbeamten beschuldigen ihn, am Ausgangstag aus der Justizanstalt Hirtenberg mehrere Raube begangen zu haben. Er bestreitet. Es wird ein Protokoll aufgenommen, das ihn belastet. Er verweigert die Unterschrift. Dann soll es zu einem Tritt in den Unterleib gekommen sein. Da Thomas Ullrich ein metallenes Penispiercing trägt, hat das fatale Folgen. Das Piercing reißt ein. Er wird in die JA Josefstadt überstellt und untersucht. Es werden Fotos gemacht. Dann wird er wieder in die JA Hirtenberg gebracht und abteilungsverlegt. Wegen eines “offenen Strafverfahrens” gibt es seit November 2007 keine Ausgänge mehr.

Vorwurf gegen Wiener Kriminalisten

Ab nun hält Ullrich die Anzeige wegen Körperverletzung, Amtsmissbrauch und Nötigung zur Unterschrift aufrecht. Die Verletzungen sind im Gerichtsakt dokumentiert (221 Ur 198/07x, 6 St 507/07d, LG Wien). Die STA Wiener Neustadt beginnt “Ermittlungen” gegen vier Kriminalbeamte des KK Ost in der Leopoldsgasse (alle vier sind der B&G-Redaktion namentlich bekannt). Dazu wird Ullrich im Jänner 2008 aus Hirtenberg nach Wien gefahren. Es gibt eine von ihm veranlasste Gegenüberstellung hinter einer verspiegelten Glaswand. Auf der einen Seite er, auf der anderen Seite sechs Personen, darunter die vier Kriminalbeamten. Er hält seine Vorwürfe vom Missbrauch am Kommissariat aufrecht. Die Ermittlungen werden jedoch von der STA Wiener Neustadt unter der Zahl 3 St 38/08a am 27. März 2008 eingestellt.

Was ist Wahrheit?

Das alles ist die Nebengeschichte. Vielleicht ist es die Hauptgeschichte, vielleicht gar nichts. Fakt ist: Thomas Ullrich steht innerhalb von fünf Jahren das dritte Mal wegen des zweitschwersten Delikts im österreichischen Strafenkatalog vor dem Richter: Raub. Er sitzt seit 2005 durchgehend in Haft. Er hat - unzweifelhaft - gelernt zu lügen, weil das in Justizanstalten das Rüstwerkzeug zum Überleben ist. Er sinnt auf Rache, weil er erwischt wurde, auch das ist möglich. Er macht zu seinem Beziehungsleben irreale Angaben und zu seinen Anwaltskosten. Vielleicht ist er ein notorischer Lügner und Kleinkrimineller. Die Missbrauchsvorwürfe am Kommissariat Leopoldsgasse, über das manche Wiener ein Lied singen, wurden zugedeckt. Ab heute ist Thomas Ullrich ein Schwerkrimineller.
Neben den zwei Raubvorwürfen ist er auch nach Verleumdung (§ 297 Abs 1 2. Fall) angeklagt.

Zweifacher Handtaschenraub

Die Raubvorwürfe sind schnell erzählt. Seine Methode ist seit 2005, dass er wehrlosen Frauen die Handtasche entreißt, die Bankomatkarte herausnimmt, den Code sucht und blitzschnell das Geld absaugt. Er sieht Raub als Zwischendelikt, was es nach dem Gesetz nicht ist. An diesem Tag, den 22. November 2007, raubt er Irene K. die Handtasche mit dem Inhalt von 100 Euro, ein Handy und einen Schlüsselbund. Sie erleidet einen Riss der rechten Speiche und muss ärztlich versorgt werden. Da keine Bankomatkarte verwendbar ist (Code fehlt), sucht er eine neue Tasche. Dann entreißt er an diesem Tag einer weiteren Frau ebenso die Handtasche. Das sind die Fakten, die er bestreitet. Die Zeuginnen belasteten ihn am ersten Prozesstag vor zwei Monaten jedoch.

Schlechter Eindruck

Am heutigen zweiten Prozesstag hätte Ullrich vor allem einen Stilberater gebraucht: Er tritt mit schwarzem T-Shirt und schwarzer (!) Ausgehlederjacke auf. Dann hätte er eine ordentliche Rechtsberatung benötigt oder auf seine Verfahrenshelferin hören sollen (Sabine Zambai). Er ist weiterhin unzufrieden, dass seine Vorwürfe gegen die Beamten, die ihn aus seiner Sicht misshandelt haben, nicht weiterverfolgt wurden. Zu den Raubvorwürfen ist er weiter nicht geständig. Das ergibt in Summe einen schlechten Eindruck auf Außenstehende. Er wird von acht Geschworenen für drei Verbrechen verurteilt: Raub (§ 142 StGB; 7:1), ein schwerer Raub (§ 143 StGB; 7:1), weil das Opfer angibt “nicht mehr nähen zu können” und das nach dem Gesetz “Dauerfolgen” sind, sowie “Verleumung” der Kriminalbeamten (§ 297 StGB; 8:0). Somit ergibt das für Thomas Ullrich ein zweistelliges Ergebnis: 11 Jahre Haft für den 24-Jährigen. Für den Sehnenriss kommen 2.100 Euro Schadenersatz dazu.

Nicht geständig und anzeigelustig gegen die Beamten

Richterin Lucie Heindl-König sagt, dass sie den § 39 StGB (three strikes out) “nicht angewendet” hat. Das hätte das Strafmaß automatisch um 50 Prozent erhöht. Es ist hoch genug. Erschwerend sei, dass Thomas Ullrich “nicht geständig” war. “Hätten Sie gesagt, schade, es ist schief gelaufen, es tut mir leid, hätte es anders ausgesehen.” Dann kritisiert sie, dass er “ständig (an zwei Prozesstagen, Anm. B&G.) Personen beschuldigt”. Freilich sind diese Vorwürfe nach beiden Seiten offen. Entweder mauern die vier Beamten im KK Ost geschickt und decken sich.
Dann versagte die Justiz, hier sauber zu machen. Oder der Beschuldigte sinnt auf Rache, dann ist der Vorwurf der Verleumdung korrekt. Jedenfalls sieht die Richterin “die Prognose ungünstig”. “Der Strafvollzug hat bisher offenbar noch nichts genützt”. Sagt sie und schließt die Verhandlung vor leeren Rängen.

Persönliche Gründe für Doppelraub

Thomas Ullrich hat den Strafvollzug durchaus begriffen. Er war von 2005 bis zum 22. November 2007 ein tadellos geführter Häftling. Er hatte neun Ausgänge ohne Begleitung absolviert, fuhr aus der Justizanstalt Hirtenberg mit dem Zug nach Wien und machte alles richtig. Er kam pünktlich wieder in die Justizanstalt zurück. Warum es beim zehnten Mal, am 22. November 2007, anders war, hängt in Wahrheit mit einer kaputten Zweierbeziehung zusammen. Die Beziehung zur 22-jährigen Freundin war durch die damals schon lange Haft tot. Das Kleinkind, das ihm ans Herz wuchs, ist angeblich nicht von ihm. Diese Dinge weiß nur er.

Selbstkontrolle

Die hohe Strafe nimmt er mit Erschütterung zur Kenntnis. Im weitläufigen Schwurgerichtssaal, in der Saalmitte, herrscht große Einsamkeit. Immer wieder schüttelt er ungläubig den Kopf. Die beiden jungen Justizwachebeamten aus Hirtenberg, die ihn schon seit zwei Jahren als in der Gefängnisstruktur gut angepassten und höflichen Menschen kennen, werden bei der Urteilsverkündigung angespannt unruhig. Einer greift zu den grünen Handschuhen. Von der Seite sehen sie ihn mit weiten Pupillen genau an. Springt er nun auf zum Richtertisch? Macht er was? Es gibt entscheidende Momente im Leben, die alles verändern. Ein Wachebeamter will sich schon erheben und zu ihm hingehen. Da gibt ihm sein Kollege Entwarnung per Handzeichen. Er zeigt mit der flachen Hand zu Boden. Der Justizwachebeamte kennt Ullrich als ruhigen Menschen in der Hirtenberger Anstalt, der keinen weiteren Unsinn macht. Die zweite Justizwache bleibt sitzen. Ullrich schüttelt zwar weiterhin ungläubig den Kopf und bebt. Doch er bleibt am Stuhl. Da blickt er links hinüber zu seinem Vertrauensbeamten, der keine fünf Jahre älter ist als er. Er gibt ihm Handzeichen: Alles unter Kontrolle. Auch wenn er im Moment die drei blonden Bürgerstöchterl, die von seinem Leben keine Ahnung haben, an die Wand klatschen möchte.

(Beisitzerin Eva Brandstetter hatte einst, 2006, Mag. Herwig Baumgartner, verurteilt. Dieser vergaß nicht und führt heute einen offenen Krieg gegen die Wiener Justiz und gewisse Richtergeschöpfe.)

Die Richterinnen gehen zur Hintertür hinaus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Ullrich meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. Der kahle Staatsanwalt Christian Peto steht nicht nach: Er beruft auch.

Ullrich berät sich noch kurz mit seiner Pflichtverteidigerin Sabine Zambai, die im Talar zur Saalmitte kommt.
Er wiederholt noch einmal, warum er in Berufung geht: “Für Nix 11 Jahre, dagegen muss man was machen”, sagt er. (421 Hv 21/08v, 6 St 507/07d)

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Raub)

Roland Horngacher war Polizist - Rechtsmittel am OLG negativ

Veröffentlicht in Gerichtssaal, Justizfälle, Polizeikultur by marcusjoswald am Oktober 6th, 2008
Marcus J. Oswald)

Ex-General Roland Horngacher scheiterte beim OGH und nun auch beim OLG Wien mit einer Berufung.
Sein wachsames Auge kann der Karrierepolizist nicht mehr im Amt einsetzen. (Foto: Marcus J. Oswald)

(Wien, im Oktober 2008) Die Würfel sind gefallen. Es ist vorbei. Mag. Roland Horngacher hat auch das zweite Rechtsmittel zu seinem Strafprozess nach Amtsmissbrauch verloren. Am 6. Oktober 2008 wurde um
11 Uhr 40 das Berufungsverfahren über den Ex-General der Wiener Polizei eröffnet. Um 12 Uhr 10 zieht sich der Senat zurück, auffällig lange. Um 12 Uhr 40 ist geklärt: Der Polizeijurist erlebt den tiefsten Fall in den Reihen der Wiener Polizei seit Günther Bögl, der Anfang der 90er Jahre als Polizeipräsident zurücktreten musste, weil er sich Alkoholexzesse lieferte und seine Gattin die Matura für die Tochter “kaufte”. Roland Horngacher, heute 48 und schwer depressiv, fiel zuerst hoch und dann in den Abgrund.

Seit 1986 im Wiener Polizeidienst wurde er 1997 stellvertretender Leiter der einflussreichen Wirtschaftspolizei, später Leiter, dann 2002 Leiter der gesamten Kriminalpolizei (Kriminalamtsleiter), nach deren Auflösung nach der Ernst Strasserschen “Team 04″-Reform und der Erfindung der Gesamtpolizei 2005 General der Wiener Polizei. Ende 2005 gab es kurz vor Weihnachten (20. Dezember 2005) von Polizeipräsident Peter Stiedl (nun pensioniert) noch eine äußerst positive Mitarbeiterurkunde. Ab 2006 begann ihn der BAWAG-Strudel nach unten zu reißen und sein freier Fall. Am 29. August 2006 wurde Roland Horngacher suspendiert. Mit heutigem Tag, 6. Oktober 2008, ist er de facto aus der Polizei gekündigt. Er ist arbeitslos.

Äußerste Fallhöhe

Es gab die letzten Jahre an einem Wiener Gericht kaum einen Fall, der eine so steile “Fallhöhe” hatte. Ähnlich wie
bei den “bürgerlichen Trauerspielen” von Gotthold Ephraim Lessing bezieht dieser Justizfall seine Dramatik vom Niedergang eines “Hochen”. Horngacher war vor zwei Jahren am Gipfel der Macht und steht nun vor dem Nichts. Ein alter Gerichtskiebitz erzählte dem Autor nach dem Prozess beim Mittagessen im Landesgericht Wien, er habe Horngacher kürzlich auf der Alserstraße zu Fuß gehen sehen. Er wäre wie ein 80-Jähriger dahin geschlichen. Dabei ist er 48 Jahre alt.

Missbrauch der Amtsgewalt

Die Justiz wirft ihm zweifachen Missbrauch der Amtsgewalt und zweifache Weitergabe von Amtsgeheimnissen vor. Das ergab sein Prozess am LG Wien (17. Oktober 2007). Die OGH-Nichtigkeitsbeschwerde am 22. Juli 2008 ergab keine Neuigkeit. Man sah die Schuld erwiesen. Die Sitzung vor dem OLG zur Strafhöhe bringt ebenso keine Wende.

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Oberstaatsanwalt Georg Karesch: War gegen Herabsetzung der Strafhöhe. (Foto: Oswald)

Oberstaatsanwalt Hofrat Mag. Georg Karesch meint zu Beginn: “Das Urteil ist in beide Richtungen korrigierbar.” Also höher oder niedriger. Damit signalisiert er schon in den Eingangsworten, dass ihm Recht wäre, wenn es bleibt wie es ist. Der Hofrat zählt die “erschwerenden” Fakten auf, nämlich das Zusammentreffen von vier Tatbildern. Konkret, dass ihn Freund Wolfgang Ullmann in sein Casino gerufen habe, um 15 Schwarzafrikaner hinauszuwerfen (Dezember 2005). Dass er rund um die Wolfgang Bogner-Razzien in dessen FKK-Sauna die Presse praktisch im Schlepptau mitnahm (März 2006). Dass er für das Schlaff-Konsortium über einen bulgarischen Geschäftsmann in der Wirtschaftspolizei Informationen einholte, sowie über einen weiteren Geschäftsmann Auskünfte weitergab.
Die BAWAG-Ruefa-Gutscheine “brachte” Anwalt Richard Soyer im Hauptprozess “weg”, sie sind kein Thema mehr. Die Häufung dieser Fakten: “Erschwerend”.

“Fisch fängt beim Kopf zu stinken an”

Mildernd, so der Oberstaatsanwalt, sei das “Tatsachengeständnis” und die Unbescholtenheit. Dennoch rügt Karesch: “Roland Horngacher hat das Vertrauen des Polizeipräsidenten schamlos missbraucht.” Kurz: “Der Fisch fängt beim Kopf zu stinken an.” Wichtig ist dem Ankläger: “Vom Verlust des Amtes ist keineswegs abzusehen.”
In Summe fordert er: “Die Strafe ist nicht zu erhöhen, aber auch nicht abzusenken.”

Dem hat der Wiener Strafrechtsprofessor am Juridikum und Obmann des Vereins der Wiener Strafverteidiger, Richard Soyer, einiges entgegenzusetzen. Aber letztlich nichts Entscheidendes. Es ist Pflicht des Verteidigers,
in die Rolle des Mandanten zu schlüpfen. Soyer, der gänzlich unrasiert und mit Mehrtagesbart auftritt, ist ein hervorragender Fachjurist. Die Kunst der freien, mitreissenden Rede ist sein Fach nicht. Er hat gut acht Seiten vorgedruckte Rede mit und liest alles vom Blatt. In seinem mehr als fünfzehnminütigen Vortrag holpern die Argumente dann etwas. “Die Taten des Roland Horngacher sind kriminologisch nicht bedeutend.” Im ersten
Teil seines Verteidigungskonzepts verläßt er sich auf die glanzvolle Vita Horngachers. Er gibt eine “Längsschnittbetrachtung”. Er sägt Horngacher in Jahresringe und spult die Meriten, die dieser Mann zweifellos hat, herunter. Dabei läßt er natürlich einiges aus. Denn ein biederer Beamter, wie ihn Soyer schildert, war Horngacher nicht. Sicher auch ein Genußmensch. Soyer reflektiert mehrheitlich auf Taten: “Er wollte eine schlagkräftige Polizei aufbauen. Er hatte stets ausgezeichnete Mitarbeiterbeschreibungen.”

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Richard Soyer ist ein guter Fachjurist, aber er hält sich bei vielen unnötigen Details auf. (Foto: Oswald)

Im zweiten Teil seines Plädoyers geht Soyer in die juristische Tiefe und sucht Milderungsgründe. In einem Fall der Horngacherschen Nachschau in der Wirtschaftpolizei will er einen “Rechtsirrtum” erkennen (Fall Czerny),
der gem § 34 Abs 1 Z 12 StGB einen “besonderen Milderungsgrund” ergäbe. Ferner verweist er darauf, dass Horngacher ein geständiges Verhalten zeigte. Dieses wurde “zu wenig” von Erstgericht gewürdigt, so Soyer, und als “nichtgeständiges Verhalten” ausgelegt. Er legte immerhin ein “Tatsachengeständnis” ab. Dann überrascht Soyer mit dem Winkelzug, dass angeblich “laut ständiger Rechtsprechung” ein volles und reumütiges Geständnis zwar ein Milderungsgrund, “aber nichtgeständiges Verhalten nicht negativ gegen einen Angeklagten zu werten” sei. Geht’s noch komplizierter? Gerne würde dieses Journal diese ständige Rechtsprechung lesen. Schließlich will Soyer im
§ 34 Abs 1 Z 19 StGB einhaken: Ein “besonderer Milderungsgrund” liege vor, weil Horngacher durch die tendenziöse Berichterstattung negative Auswirkungen seiner Gesundheit erleiden musste. Er legte bereits am
20. August 2008 Urkunden zum Krankheitsbild vor.

Punkt vier seines Pladöyers betrifft den drohenden “Amtsverlust”. “Mag. Horngacher hat das Amt bis 2006 zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.” Zwei Urkunden werden vorgelegt: Das Stiedl-Horngacher-Gespräch vom 20. Dezember 2005 (positive Mitarbeiterbewertung). Eine weitere Urkunde, die Soyer dem Beisitzer Jilke über den Tisch schiebt, belegt, dass Horngacher - wohl aus taktischen Gründen - die Berufung gegen seine Abberufung zurückgezogen hat. “Dadurch”, so Soyer, “wurde die konfliktfreie Amtsübergabe (auf Pürstl, Anm. B&G) möglich.” Dann beruft sich der hervorragende Fachjurist Soyer auf den “Wiener Kommentar” zum Strafrecht, wonach die Androhung des Amtsverlustes ausreiche. Mit Hinblick auf die Familie und drohende Arbeitslosigkeit sei vom Amtsverlust abzusehen.

Marcus J. Oswald)

Oberlandesgericht, 6. Oktober 2008, 11 Uhr 40: Roland Horngacher ist vor dem Prozess angespannt, während des Prozesses wortkarg, nach dem Prozess sprachlos. (Foto: Marcus J. Oswald)

Ex-Polizeigeneral Roland Horngacher verweist nach dem saftlosen Plädoyer Richard Soyers auf die Worte seines Verteidigers. Ein paar Sätze fügt er hinzu. Er wolle weiter bei der Polizei bleiben und habe eine Familie zu versorgen. Weiters ersucht er um ein mildes Urteil.

Dann ziehen sich die Richter zurück. Anwalt Soyer flaniert am Gang gut gelaunt mit dem Oberstaatsanwalt Seite an Seite auf und ab. Das ist auch eines dieser Missverständnisse: Dass sich Staatsanwalt und Anwalt gern haben müssen. Wirkt Soyer in Plädoyers immer ein wenig angestrengt, plaudert er am Gang gern. Doch auch hier merkt man, dass er immer Steirer geblieben ist und am Wiener Parkett nicht wirklich zu Recht kommt.

Nach einer halben Stunde kommen die Richter wieder. Und siehe da: Alles bleibt gleich. Was die Richter genau beraten haben, entzieht sich der Kenntnis. Es geschieht hinter verschlossenen Türen. Senatspräsident Herbert Körber ergreift das Wort: “Der Berufung wird nicht Folge gegeben.” Ihm fehlt beim Ganzen das “Geständnis”.
Das wäre ein zusätzlicher “Milderungsgrund”. Wohl gab es ein “Tatsachengeständnis”, aber erst, nachdem die Sachbeweise erdrückt haben. Zu den Urkunden und positiven Mitarbeiterbewertungen Ende 2005 merkt Körber an: “Das stellte Polizeipräsident Stiedl aus, bevor er über den Stand der Ermittlungen Bescheid wusste. Hätte er den vollen Umfang gewusst, hätte er keine positive Bewertung geschrieben.”

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OLG Senatsbesetzung im Fall Horngacher: Links Werner Röggla, Vorsitz Herbert Körber, Johannes Jilke.
(Foto: Marcus J. Oswald)

Der von Soyer vorgebrachte (an den Haaren herbeigezogene) “Milderungsgrund § 34 Abs 1 Z 19 StGB” entlockt dem Senat nur einen Hüsterer: “Nicht der Prozess hat Auswirkungen auf den Gesundheitszustand des Berufungswerbers gehabt, sondern der Lebensstil, der zu diesem Prozess führte”, so Körber trocken. Natürlich sei die “Fallhöhe nun höher als bei einem kleinen Beamten.” Fazit: “Der Berufungswerber hat die Ereignisse noch nicht wirklich aufgearbeitet und daher muss der Amtsverlust folgen.”

Senatspräsident Herbert Körber: “Da das Strafmaß 6 Monate bis fünf Jahre war, scheint bei diesem Strafrahmen die Strafe nicht überhöht.” Es bleibt bei 15 Monaten bedingt.

Überschießend - Gang zum EMGR

Anwalt Richard Soyer nennt nach dem Prozess das Strafmaß “streng” und “überschießend”. In die ORF-Kamera vor der Gerichtssaaltür sagt er: “Ich will keine Ankündigungspolitik machen, aber wir werden vor den EMGR gehen. Denn: Untere Chargen werden mit weitaus größeren Delikten weniger bestraft.” Ein Gang zum EMGR wird von anderen Strafverteidigerkollegen “als sinnlos” betrachtet. Zudem dauert es fünf Jahre, bis ein Ergebnis da ist. Bis dahin hat Roland Horngacher entweder längst einen anderen Job. Oder er geht gesundheitsbedingt in Frühpension.

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal)

Juan Carlos Bresofsky hat Haftprüfungstermin

Veröffentlicht in Bedingte Entlassung, Justizanstalten, Justizkultur, Lebenslang by marcusjoswald am Oktober 5th, 2008

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten - 30 Jahre in Haft

Juan Carlos Bresofsky hat am 7. Oktober 2008 Entlassungsverhandlung.


(Wien, im Oktober 2008) Überraschender Anruf am 4. Oktober 2008, 10 Uhr 55, beim Herausgeber
dieser Seite: Juan Carlos Bresofsky meldete sich aus der JA Garsten. In freundlichem Wienerisch mit leicht jiddischem Einschlag berichtete der Mann, der seit 30 Jahren (1978) durchgehend in Haft ist, folgendes:
“Ich habe am 7. Oktober 2008 Vollzugsverhandlung am LG Steyr.” Auf die Frage: “Haben Sie das beantragt?” antwortet er: “Nein, Gerichtspräsident Huber hat das selbst initiiert.”

Der Steyrer Gerichtspräsident Georg Huber gilt als “alter Hase” im Justizgewerbe. Er geht mit Jahresende 2008
in Pension.
Von seiner Kompetenz konnten wir uns ausführlich überzeugen - in einem langen Telefonat zu einem anderen Fall. Nun steht fest: Er will sich vor seiner Pensionierung offenbar noch einmal harte Brocken der Langzeitinsassen im Aktenstudium und persönlichen Gespräch ansehen und in einer Verhandlung herausfinden,
ob sie zu entlassen wären. Offenbar will Huber in seiner Amtszeit nichts unerledigt zurücklassen.

Gericht befragt Lebenslangen

Die wilde Zeit hat Juan Carlos Bresofsky, 59, hinter sich gelassen. Er war ein Rebell, sagt er selber im Telefonat:
“Ich habe in Stein die Revolte (2001, Anm. B&G) wesentlich mitangezettelt.” Das entspricht seinem Sinn für Gerechtigkeit und der Vorstellung von Solidarität. 2004 wurde er nach 15 Jahren in Stein “über Nacht” in die
JA Garsten verlegt, das unter den drei großen Männerstrafanstalten das liberalste Vollzugsgericht hat.

Bresofsky hat seit Jahresbeginn 2008 eine neue Rechtsanwältin, Mag. Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner aus Steyr. Bisher “betreute” seinen Fall Lennart Binder. Ende 2007 kam etwas Bewegung in die Sache: Reinhard Haller erstellte ein Prognosegutachten zu ihm. Nun sieht sich Gerichtspräsident Huber das alles an. Huber sagt am Telefon gern: “Vielleicht bringen wir etwas zusammen.” Sein Prinzip ist: “Wenn der Staatsanwalt und das Haus dagegen sind, müssen das Gutachten und er überzeugen, dass man ihn entlassen kann.”

Rückkehr nach Uruquay

In der Justizanstalt Garsten wurde mit dem Langzeitinsassen laut Telefonat am 4. Oktober 2008 bisher “nichts” gemacht, keine Therapie oder Entlassungsvorbereitung. “Ansuchen wurden alle nur verschleppt”, klagt Bresofsky. Das deshalb, weil er innerhalb der Justizanstalten als Aufsässiger gilt, was im Telefonat aber gar nicht so deutlich wird. Er scheint angepasste Ziele zu haben: “Ich bin verheiratet und meine Frau wartet seit meiner Festnahme 1978. Ich werde bald 60 Jahre alt und habe ein Entlassungsgeld von rund 15.000 Euro. Mit diesem kann man in Österreich nicht viel machen. Daher möchte ich nach Uruquay zurückgehen und dort wieder etwas Neues anfangen.”

Am 7. Oktober 2008 weiß man mehr, wie es mit einem der längstdienenden Häftlinge Österreichs weiter geht.

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Mehr zum Thema:
http://diegalerie.wordpress.com/2008/09/27/die-vergessenen-juan-carlos-bresofsky-chmelir-seit-30-jahren-durchgehend-in-haft/

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, Bedingte Entlassung)