Juan Carlos Bresofsky: “Ball wird hin und her geschoben”
(Wien, im Oktober 2008) Juan Carlos Bresofsky, Lebenslanger der JA Garsten, läßt am 8. Oktober 2008 “Blaulicht und Graulicht” zu seiner gescheiterten Entlassungsverhandlung folgenden Brief zukommen:
Sehr geehrter Herr Marcus Oswald!
Ehrlich gesagt, ich weiss nicht, ob ich die Angelegenheit ernst nehmen sollte oder mit Humor. Sagen wir so, ich nehme es so in der Mitte. Die bedingte Entlassung ist wieder mit der Begründung abgelehnt worden, dass ich zuerst an Resozialisierungsmaßnahmen teilnehmen muss – genauso wie am 11. März 2008.
Der Ball wird wieder hin und her geschoben. Außer schöne Grüße aus Montevideo war nichts.
Die Anstaltsleitung und der psychologische Dienst haben damit argumentiert, dass ich die Teilnahme an der Councelling-Gruppe verweigern würde. Die Rechtsanwältin Dr. Braunsberger-Lechner und ich konnten eindeutig den Beweis erbringen, dass ich nichts verweigert habe. Wir wurden in der Anhörung aber nicht berücksichtigt, quasi übergangen.
Ressourcenmangel in Garsten
In der Folge hieß es dann, dass ich zwar nichts verweigert hätte, viel richtiger sei, dass ich auf der Warteliste stehen würde, weil vorläufig keine therapeutischen Ressourcen frei wären. Tatsache ist allerdings, das ich seit den letzten sechs, sieben Jahren auf der Warteliste stehe, obwohl ich mich stets um Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen bemühte, um eben bei Anhörungen wegen bedingter Entlassung was vorlegen zu können.
Die Verschleppungstaktik von Seiten der Justizwache und Anstaltsleitung wird ganz einfach fortgesetzt und ihre Vorgangsweise wird vom Gericht bedauerlicherweise hingenommen.
Unwahrheiten
Die unwahre Behauptung der Anstaltsleitung, wonach ich therapeutischen Maßnahmen verweigert hätte, erhärtet den Verdacht erheblich, dass in meinem Fall mit persönlichem Eifer und Rachsucht vorgegangen wird, sei es wegen der Ehegattin eines Oberregierungsrates im Zusammenhang des Strafurteils beim LG Graz, 6 Vr 1998/89 oder wegen meiner früheren Protestaktionen gegen Missstände in den Gefängnissen.
Es kam nicht einmal eine Frage auf über mein soziales Umfeld oder über Möglichkeiten, die vorliegen könnten, um in Freiheit Fuß fassen zu können (Exfrau, das Vorhandensein einer Wohnung und finanzielle Unterstützung von Seiten meiner Angehörigen und Verwandte oder über Sicherheits- und Bewährungsauflagen etc., etc.).
Variante Schub
Auf Anraten von Direktionsbeamten habe ich sogar die Zurücklegung der Österreichischen Staatsbürgerschaft beantragt, da ich Doppelstaatsbürger bin, um zumindest in meinen Heimatland Uruguay abgeschoben zu werden. Aber auch hier kam nichts Konkretes heraus, obwohl der Reihe nach ausländische Straftäter abgeschoben werden.
Die Rechtsanwältin Dr. Braunsberger-Lechner riet mir ab Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben, weil es nur Verzögerung bedeuten würde.
Ich sage Ihnen offen und bei allem Respekt vor Frau Dr. Braunsberger-Lechner, ich habe nicht den Eindruck, das sie mir ordentlich hilft, sei es weil sie sich nicht so richtig traut oder aus Mangel an Erfahrung.
Abschließend frage ich mich, welche starken Kräfte stecken dahinter, das selbst nach über dreißig Jahren ununterbrochener Haft einer Entlassung meiner Person offenbar mit allen Mitteln entgegengewirkt wird.
Mit freundlichem Gruß
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
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Mehr zum Thema:
http://diegalerie.wordpress.com/2008/09/27/die-vergessenen-juan-carlos-bresofsky-chmelir-seit-30-jahren-durchgehend-in-haft/
http://diegalerie.wordpress.com/2008/10/05/juan-carlos-bresofsky-hat-haftpruefungstermin/
http://diegalerie.wordpress.com/2008/10/07/juan-carlos-bresofsky-wird-nicht-aus-haft-entlassen/
Marcus J. Oswald (Ressorts: Lebenslang, Bedingte Entlassung, Leserpost)
Bausätze des Lebens - Entlassungsrede des Alexander
(Wien, im Oktober 2008) Manchmal zählt guter Wille und guter Eindruck. Für einen Häftling ist ein Bausatz des Lebens seine Rede vor dem Vollzugsgericht. Mit Unterstützung der Webseite “Blaulicht und Graulicht” kam eine Entlassungsrede zustande, die einem Häftling eine vorzeitige Entlassung brachte. Der Mann kann nun trotz
11 Vorstrafen ein knappes Jahr vor der Zeit heim gehen. Zu Hause ist Wien. Lesen Sie selbst die “Cicero-Rede”
des Alexander, die den Richter erweichte!
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Rede vor dem (Entlassungs)Senat
Hohes Gericht! Ich darf offen sprechen …
1. Abschnitt (Thema: Tiefe Selbsteinsicht, Rührung der Anwesenden)
1. Zunächst einmal möcht ich betonen, dass ich von meinem bisherigen Leben endgültig genug hab! Wenn ich mich hier umseh, schäm ich mich zu Tode und frag mich oft, wie es dazu kommen konnte, dass ich hier gelandet bin … Ja, ich bin ein Scheidungskind und ja, ich war jahrelang Geißel meiner Drogensucht … aber trotzdem … im Vergleich zu den allermeisten hier hatte ich die besten Voraussetzungen … aus mir hätte alles werden können … und was wurde aus mir, ein Krimineller, ein Asozialer, der Nichts als Schande über seine Familie gebracht hat … was ich bisher mit meinem Leben angefangen habe, ist, gelinde gesagt, ein Jammer…ich schäme mich so sehr dafür, dass ich in der Vergangenheit immer nach Ausreden gesucht hab, nach Rechtfertigungen, nach Lügen … aber es gibt keine Ausreden … ich hab versagt, wo 8 Millionen andere Österreicher nicht versagen … ich hab als Sohn versagt, als Partner, als Vater und als Mitglied unserer Gemeinde … Mir das einzugestehen war der Knackpunkt … leicht war das nicht, denn wer sieht sich schon gern als Versager … um das anerkennen zu können, bedurfte es einer gewissen Objektivität und eines gewissen Abstandes … dabei haben mir auch die Gespräche mit meiner Sozialarbeiterin geholfen … aber letzten Endes und nachhaltig kann man sich – meiner Meinung nach – nur selbst helfen … man muss sich von einem Problem emanzipieren, sei es jetzt eine Sucht oder auch nur ein falscher Standpunkt oder was auch immer … erst dann kann man das Problem ein für alle Mal hinter sich lassen … mit meiner Drogensucht ist mir das gelungen – und zwar von einem Tag auf den anderen … weil ich es wollte, wirklich wollte (damals, als meine Frau mit unserer Tochter schwanger wurde) … Und jetzt will ich mein Leben radikal ändern … Ich hab ein für alle Mal genug von meiner Suche nach dem großen Glück, dem großen Geld. Ich vermisse meine Kinder so sehr, das sind direkt physische Schmerzen … und ich hasse mich für das, was ich aus meinem bisherigen Leben, mit meinen Möglichkeiten und Talenten gemacht habe … meine Kinder brauchen mich und ich hab sie im Stich gelassen … ich hoffe, dass es noch nicht zu spät ist und dass ich ihnen noch ein guter Vater sein kann, werden kann … mein zukünftiges Leben wird zunächst einmal dem Wohle meiner Kinder dienen! Und nachdem ich beschlossen habe, in Zukunft nicht mehr straffällig zu werden, werd ich sie auch nicht mehr so enttäuschen und nie mehr allein lassen! Und auch meine Eltern, meinen Vater möchte ich noch ein bisschen stolz machen auf mich … so wie es früher, in meiner Jugend, war, wenn ich bei einem sportlichen Wettbewerb oder ähnlichem gewonnen hab … Mittlerweile hat er natürlich – oder, mit Thomas Bernhard, naturgemäß – den Glauben an mich verloren … nur unsere Liebe hält unsere Beziehung aufrecht … Das ist mir auch ein Anliegen: mein Vater soll endlich wieder ein bisschen stolz sein können auf mich, seinen ältesten Sohn! … Es liegt bei ihnen, zu entscheiden, wann ich damit beginnen kann, zu versuchen, doch noch ein guter Vater, ein guter Sohn und ein ordentliches Mitglied unserer Gemeinde zu werden! Das Rüstzeug dazu hab ich noch … hatte ich seit meiner Geburt …
2. Abschnitt (Thema: Wunsch nach Reinigung, Suche nach Alternativen)
2. Ich bin aber auch Realist genug, um jeder Art von begleitender Kontrolle nicht nur unumwunden zuzustimmen, sondern ich werd sie sicherheitshalber darüberhinaus auch selbst suchen … ich hab mir bereits selbst einen Therapieplatz für eine drei Jahre dauernde Psychotherapie nach meiner Entlassung gesucht (Forensisch Therapeutisches Zentrum Wien, Dr. Fritz Lackinger). Mein Auswahlkriterium war, dass die zum Einen die Nummer Eins sind bei der Nachbetreuung von Haftentlassenen und zum Anderen, dass sie den Ruf haben, die Strengsten auf ihrem Gebiet zu sein! Drogen nehm ich eh schon seit 11 Jahren keine mehr, Vorsätze hab ich die Besten, und mit der Hilfe eines Bewährungshelfers und einer parallel dazu laufenden Psychotherapie werd ich doch schaffen, was 8 Millionen Österreicher ganz ohne fremde Hilfe schaffen … nämlich ein straffreies Leben zu führen. Ich glaube ja, dass man es nur zu wollen braucht, wirklich zu wollen … dann ist es ganz leicht. Ich weiß noch, wie mein Anwalt den Kopf schüttelte, als ich ihm sagte, wie kann ich vier Jahre Gefängnis wegen Betrugs bekommen, wo ich doch gar niemanden betrügen wollte … er meinte, als Vorbestrafter darf man eben noch nicht einmal bei Rot über die Kreuzung gehen … da bei einem Vorbestraften wesentlich genauere, strengere Kriterien angelegt werden … darum hab ich meine wirtschaftlichen Interessen auch hintangestellt … es wird keine Stunts mehr geben, ich werde nicht mehr Unternehmer sein, bin stattdessen froh, von einem ehemaligen Studienkollegen die Chance zu bekommen, nach meiner Entlassung in seiner Firma anzufangen, ich werde anfangs wohl nicht viel verdienen, aber ich werde nie wieder wie ein Tier im Käfig sitzen müssen, und ich werde jeden Abend bei meiner Familie sein, meine Kinder erziehen, sie belehren und ihnen so ein paar Bausteine für ein erfolgreiches Leben mit auf den Weg geben … ich will zuallererst für meine Familie da sein, für meine Kinder … ich möchte allen beweisen, dass ich es doch kann, nämlich ganz normal leben, bescheiden, gesetzeskonform … zu allen vermeintlichen Freunden und Bekannten aus der Halbwelt hab ich längst jeden Kontakt abgebrochen … ich weiß, will ich Erfolg haben, muss es eine Zäsur geben, eine Lebenswende … und in meinem Kopf hat die bereits stattgefunden, jetzt gilt es nur noch zu beweisen, dass mein Zukunftskonzept auch der Realität standhält!
3. Abschnitt (Thema: Konkrete Ziele, Abbau der Altlasten)
3. Ich habe Schulden in der Höhe von etwa 70.000 Euro, die vor allem von der Liquidation meiner Firma herrühren, aber ich hab zum Einen ein gutes Einvernehmen mit meiner Bank, wir haben schon während meiner U–Haft alle meine Schulden zusammengezogen und zur Zeit kommen die mir soweit entgegen, dass ich monatlich 50 Euro zahle, um meine Zahlungsbereitschaft zu demonstrieren … nach meiner Entlassung wird das freilich anders ausschauen – ich werd schauen, was ich verdiene, was mir davon am Monatsende übrig bleibt und wenn denen das nicht reicht, werde ich einen Hypothekarkredit nehmen oder sonst eine Lösung gemeinsam mit meiner Familie finden.
4. Abschnitt (Thema: Zukunftsausblick, Motivation der Anwesenden)
4. Wie meine Zukunft aussehen wird, weiß ich jetzt natürlich noch nicht, aber ich weiß auf jeden Fall, wie sie nicht aussehen wird … weil ich sie entsprechend gestalten werde … bei einer roten Ampel stehn zu bleiben, das liegt in meiner Macht … ich werde nie mehr vor einem Richter stehen, oder wenigstens nicht als Angeklagter … nur die Entscheidung, wann ich damit beginnen darf, dieses für mich neue Leben zu führen, liegt bei Ihnen … wenn ich Sie jetzt um meine bedingte Entlassung bitte, dann bitte ich Sie in erster Linie für meine Kinder, die ihren Vater brauchen … denn sonst interessiert es in Wirklichkeit eh niemanden, ob der Alexander jetzt oder erst in einem Jahr entlassen wird … es wär ein schönes Gefühl für mich, wenn Sie mir diesen Vertrauensvorschuss gäben … helfen Sie mir, diejenigen Lügen zu strafen, die heute sagen, der wird sich nie ändern … ich würd gern wieder Verantwortung übernehmen, einen Sinn in meinem Leben haben … schließlich hab ich einiges gutzumachen … und damit würd ich am liebsten Morgen beginnen.
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Hier endet der Vortrag. Er wurde am 7. Oktober 2008 vor dem Vollzugsgericht Steyr tatsächlich so gehalten. Alexander stammt aus Wien, ist 41 Jahre alt, verheiratet, zwei Kinder. Am 26. September 2008 gewann der
117-Kilo-Athlet in der JA Garsten haushoch überlegen einen Kraftdreikampf mit 636 Kilo (!) Gesamtleistung. (Bankdrücken: 172 KG, Kniebeuge: 222 KG, Kreuzheben: 242 KG.) Der “stärkste Mann der JA Garsten” ist noch einige seiner 50 Monate in Haft. Im März ist Schluss. Denn wer so viele Vorsätze hat, kann getrost entlassen werden.
Wir haben es also geschafft! Alexander bedankt sich bei dieser Webseite für die Unterstützung.
Und wir bedanken uns bei ihm - für den Gedankenaustausch.
Marcus J. Oswald (Ressort: Bedingte Entlassung)
Juan Carlos Bresofsky hat Haftprüfungstermin
(Wien, im Oktober 2008) Überraschender Anruf am 4. Oktober 2008, 10 Uhr 55, beim Herausgeber
dieser Seite: Juan Carlos Bresofsky meldete sich aus der JA Garsten. In freundlichem Wienerisch mit leicht jiddischem Einschlag berichtete der Mann, der seit 30 Jahren (1978) durchgehend in Haft ist, folgendes:
“Ich habe am 7. Oktober 2008 Vollzugsverhandlung am LG Steyr.” Auf die Frage: “Haben Sie das beantragt?” antwortet er: “Nein, Gerichtspräsident Huber hat das selbst initiiert.”
Der Steyrer Gerichtspräsident Georg Huber gilt als “alter Hase” im Justizgewerbe. Er geht mit Jahresende 2008
in Pension. Von seiner Kompetenz konnten wir uns ausführlich überzeugen - in einem langen Telefonat zu einem anderen Fall. Nun steht fest: Er will sich vor seiner Pensionierung offenbar noch einmal harte Brocken der Langzeitinsassen im Aktenstudium und persönlichen Gespräch ansehen und in einer Verhandlung herausfinden,
ob sie zu entlassen wären. Offenbar will Huber in seiner Amtszeit nichts unerledigt zurücklassen.
Gericht befragt Lebenslangen
Die wilde Zeit hat Juan Carlos Bresofsky, 59, hinter sich gelassen. Er war ein Rebell, sagt er selber im Telefonat:
“Ich habe in Stein die Revolte (2001, Anm. B&G) wesentlich mitangezettelt.” Das entspricht seinem Sinn für Gerechtigkeit und der Vorstellung von Solidarität. 2004 wurde er nach 15 Jahren in Stein “über Nacht” in die
JA Garsten verlegt, das unter den drei großen Männerstrafanstalten das liberalste Vollzugsgericht hat.
Bresofsky hat seit Jahresbeginn 2008 eine neue Rechtsanwältin, Mag. Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner aus Steyr. Bisher “betreute” seinen Fall Lennart Binder. Ende 2007 kam etwas Bewegung in die Sache: Reinhard Haller erstellte ein Prognosegutachten zu ihm. Nun sieht sich Gerichtspräsident Huber das alles an. Huber sagt am Telefon gern: “Vielleicht bringen wir etwas zusammen.” Sein Prinzip ist: “Wenn der Staatsanwalt und das Haus dagegen sind, müssen das Gutachten und er überzeugen, dass man ihn entlassen kann.”
Rückkehr nach Uruquay
In der Justizanstalt Garsten wurde mit dem Langzeitinsassen laut Telefonat am 4. Oktober 2008 bisher “nichts” gemacht, keine Therapie oder Entlassungsvorbereitung. “Ansuchen wurden alle nur verschleppt”, klagt Bresofsky. Das deshalb, weil er innerhalb der Justizanstalten als Aufsässiger gilt, was im Telefonat aber gar nicht so deutlich wird. Er scheint angepasste Ziele zu haben: “Ich bin verheiratet und meine Frau wartet seit meiner Festnahme 1978. Ich werde bald 60 Jahre alt und habe ein Entlassungsgeld von rund 15.000 Euro. Mit diesem kann man in Österreich nicht viel machen. Daher möchte ich nach Uruquay zurückgehen und dort wieder etwas Neues anfangen.”
Am 7. Oktober 2008 weiß man mehr, wie es mit einem der längstdienenden Häftlinge Österreichs weiter geht.
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Mehr zum Thema:
http://diegalerie.wordpress.com/2008/09/27/die-vergessenen-juan-carlos-bresofsky-chmelir-seit-30-jahren-durchgehend-in-haft/
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, Bedingte Entlassung)
JA Stein vergibt wieder Halbstrafen

Volle Bänke in JA Stein und Bischof Küng. Weihnachtsfeier, 22. Dezember 2004. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)
(Wien, im September 2008) Wie aus gut unterrichteter Quelle zu erfahren ist, entläßt die Justizanstalt Stein (”Felsen”, “Mutterhaus”) ihre Häftlinge wieder nach “Halbstrafe”. Wie gut unterrichtete Insider wissen, war das die “letzten zwanzig Jahre” nicht mehr der Fall.
Dieser Tage haben zwei “Ausländer” die Halbstrafe bekommen und fallen in das § 133a StVG-Entlassungspaket der Bundesregierung. Diese Entlassungsmaßnahme ist aber bei Licht betrachtet keine wirkliche Halbstrafe, da sie an die Ausreise aus dem Bundesgebiet Österreich gebunden ist (sofort oder innerhalb eines Monats ab Entlassung).
Trotzdem ist in der Vollzugskammer des Landesgerichts Krems nach der Pensionierung ihres Langzeitpräsidenten HR Dr. Hans Pollak (über 18 Jahre Gerichtspräsident, über 10 Jahre Vorsitzender der Vollzugskammer) neuer Schwung eingekehrt, oder besser, etwas Bewegung bei der Handhabe der Bedingten Entlassung von Häftlingen
aus der JA Stein spürbar.
Neue Besen
Das hängt mit personellen Weichenstellungen zusammen. Die JA Stein holte Karrierejuristen Christian Timm
aus der JA Simmering nach Krems, der den in Rente gegangenen Hofrat Friedrich Nowak ablöste. Timm, 43,
gilt als Modernist und Befürworter des sozialen Strafvollzugs. Daran ist geknüpft, dass auch lange Strafen nicht
zwingenderweise am festgeschriebenen Schlußpunkt enden.
Ferner unternahm das Justizministerium eine Personalrochade: Ministerin Maria Berger dirigierte HR Mag. Dr. Ingeborg Kristen, vorher Vizepräsidentin am in Strafvollzugssachen als liberal bekannten Landesgericht Wiener Neustadt, ans traditionell konservative Landesgericht Krems.
Nun leiten die beiden Vollzugssenate, die für die vorzeitig bedingten Entlassungen von Häftlingen aus der JA Stein zuständig sind: Richter Mag. Max Gruber (Senat 1) und Mag. Dr. Ingeborg Kristen (Senat 2).
Erste “Halbstrafe” seit zwei Jahrzehnten
Richter Gruber vergab dieser Tage in zwei Fällen die ersten beiden Halbstrafen seit zwei Jahrzehnten im Rahmen des “Entlassungspakets” an fremdländische Haftinsassen. Von Richterin Kristen erwartet man, dass sie den eingeschlagenen Weg aus Wiener Neustadt in Krems fortsetzt. Am Vollzugsgericht Wiener Neustadt (zuständiges Gericht für Männergefängnis JA Hirtenberg, Frauengefängnis JA Schwarzau, Gerichtsgefängnis JA Wiener Neustadt) werden Haftinsassen österreichweit die meisten “Halbstrafen” und “Drittelstrafen” zugesprochen.
Freilich pfeifen die Spatzen von den Gefängnismauern: Es gibt auch Widerstand. Es heißt, vereinfacht: Timm
will mehr bedingte Entlassungen. Kristen will mehr bedingte Entlassungen geben. Doch “unter ihnen fängt die Betondecke an”. Gemeint ist der größte Kader einer Justizwache mit (goldenen) Offizieren und (realen) Machthabern in der Justizanstalt Stein (380 Wache- und Verwaltungsbeamte), die den alten Weg fortgesetzt
wissen wollen. Dieser lautete in Stein immer: Eine Strafe endet mit dem Ende.
Dreimächtespiel: Anstaltsleiter - Offizierschaft - Vollzugsgericht
Die Spatzen pfeifen auch von den Gefängnismauern, dass Anstaltsleiter Christian Timm mit seinem engagierten Programm in Stein scheitern wird. Schon die Einführung des “Kuschelbesuchs” sowie die Ausdehnung dieser dreistündigen Langzeitbesuchsvariante im Familienraum pro Quartal brachte den Offizierskader in Wallung.
Aktuell soll sich laut gut informierten Kreisen der OGH in Wien mit einer Entscheidung befassen. Ein Anwalt kritisierte im Schriftsatz, dass sich die Verwaltung der Justizanstalt Stein “bei allen Fällen”, die zur bedingten Entlassung anstehen (Halbstrafe, Drittel), “immer gegen” diese Entlassungen ausspricht. Darauf reagierte die Verwaltung der Anstalt empört. Der OGH hat nun zu klären, wer Recht hat.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)
Für Robert Mang ist es ausgestanden - Entlassung!
(Wien, im August 2008) Alles hat ein Ende, auch die Wurst hat zwei. Was 2003 mit einem geschickten Einstiegsdiebstahl über das Baugerüst ins Kunsthistorische Museum (KHM) begann, endete 2005 beim Gerichtsverfahren mit vier Jahren Haft. Und weil die Richter am Oberlandesgericht Wien böse sind, gaben
sie beim Berufungsverfahren durch den Staatsanwalt noch ein Jahr drauf.
Gerechtigkeit
Doch es gibt auch gute Richter. Etwa am kleinen Vollzugsgericht Steyr in Oberösterreich. Dieses sagte nun:
Aus und vorbei. Robert Mang bekommt als ehedem nie krimineller Wiener die Halbstrafe.

Robert Mang, der Mann, der die Saliera so sehr liebte, dass er sie gleich mitnahm und zwei Jahre unter seinem Bett versteckte. Das war - inmitten dieser Scheidungswirren - natürlich kompletter Unfug. (Foto: Love.at)
Somit kann der 51-Jährige bald wieder optimistisch der Sonne entgegen sehen. Genauer: Im Okotober 2008.
Auf die Tage. Alles hat ein Ende, auch die Wurst hat zwei.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)
JA Stein (1994-2003) - Kaum bedingte Entlassungen!
Wegen starker Nachfrage nach diesem Beitrag durch Wiener Anwälte, hier noch einmal und mit Erklärung zur Quelle: Die unterstehende Tabelle ist keine offizielle Statistik (etwa des BMJ), sondern stammt von Friedrich Olejak, der 2003 eine Art Häftlingsgewerkschaft gründete (200 Unterschriften gesammelt). Die Auswertung des Datenmaterials basiert auf Originalakten der Insassen. Es ist die bisher einzige öffentliche Statistik zur JA Stein. (mjo)
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Friedrich Olejak, Häftling der größten Männerjustizanstalt Österreichs, JA Stein, erhebt Vorwürfe gegen den Präsidenten der Vollzugskommission am Landesgericht Krems, Dr. Hans Pollak. Olejak wirft Pollak vor, die gesetzmäßige bedingte Entlassung im Gerichtsbezirk Krems in den letzten Jahren zu wenig anzuwenden. Olejak spricht auch von gezielten Provokationen - einmal wurde einem Häftling mit mehrjähriger Haft nur 6 Tage (!) bedingter Strafnachlass gewährt.
Häfenverein “Das Trampolin”
Friedrich Olejak ließ Anfang 2003 einen Verein gründen. Dieser Verein mit Sitz in Wien und rechtlicher Beratung durch den Rechtsanwalt Dr. Lennart Binder startete vor fünf Jahren mit großer Euphorie. Mittlerweile schlief die Initiative wieder ein. Die Webseite wurde schon lange nicht mehr aktualisiert, die Zugriffszahlen schlummern bei wenigen tausend Zugriffen seit fünf Jahren.
Olejak wollte den Verein als Ventil benutzen, um auf gerichtsseitige Missstände in der Kremser Justizanstalt Stein hinzuweisen. Bald wurde ihm der Computer aus seiner Zelle genommen, dann die Schreibmaschine.
Olejak prangert die Entlassungsmethoden am Landesgericht Krems bis heute scharf an. Er untersuchte im Alleingang im Zeitraum 1994-2003 (aktuelle Daten fehlen noch) die bedingten Entlassungen in der JA Stein.
JA Stein - 800 Insassen
Der Pegelstand stieg im Zeitraum kontituierlich von 650 auf 790 Gefangene. Momentan liegt er bei etwa 800 Insassen, davon viele Hochstrafige (10 Jahre +) und über hundert “Lebenslange” (LL).
Die Olejak-Studie deckt 1/8 aller österreichischen Insassen ab (Ö-Gesamt: etwa 8.500). Olejak kritisiert, dass immer “17%, 19%, 20% oder 22% bedingte Entlassungen durch die Medien geistern”. In der JA Stein - mitnichten!
7.828,9 Jahre Schmalz in Stein
In der JA Stein werden, laut Olejaks penibler Zählung (Status: 2004), 7.828,9 Jahre Haft verbüßt. Die Strafe beträgt im Durchschnitt pro Mann 9 Jahre und 11 Monate. Bei Lebenslangen wurde der Entlassungsschnitt von 23 Jahren angenommen. 120 Insassen sind “Erstmalige” (erstmalige Verurteilung, davor unbescholten).
Olejak führt im Nationenvergleich an, dass in Norwegen die Rekordhöchststrafe bei 10,2 Jahren liegt, in Holland bei 16 Jahren (sechsfache Tötung) und in Schweden bei 12 Jahren und einem Monat. In diesen Ländern wird die bedingte Vollzugspraxis offensiver betrieben als in Österreich.
JA Stein: 1994 bis 2003 - Null Prozent Halbstrafe!
Im gesamten Untersuchungszeitraum (1994-2004) gab es laut Olejak keine einzige Halbstrafe für Insassen, wie sie der § 46 StGB Abs 1 vorsieht. Null Prozent also bei der “Halbstrafe” in der JA Stein im Betrachtungszeitraum des letzten Jahrzehnts.
JA Stein: 1994 bis 2003 - 1,3 Prozent Drittelstrafe! (zur tatsächlichen “Drittel-Zeit”)
Im gesamten Untersuchungszeitraum (1994-2003) besteht ferner ein eklatanter Rückgang der bedingten Entlassungen für Haftinsassen, wie sie der § 46 StGB Abs 2 vorsieht. Die Durchrechung von zehn Jahren ergab einen Rückgang von 22 Prozent auf 8 Prozent. Der Kremser Gerichtspräsident Hofrat Dr. Hans Pollak ist seit nunmehr 19 Jahren in der Entlassungskommission (Dreiersenat) am Landesgericht Krems. Diese Kommission ist für das Vollzugsrecht in der JA Stein zuständig ist. Seit 12 Jahren (1996) ist Richter Pollak der mächtige Vorsitzende der Senats und damit Herr über rund 800 Häftlinge im rechtlichen Sinn.
Real sieht die bedingte Entlassungsstatistik der JA Stein so aus (Olejak-Zählung, n = alle Entlassungen):
Jahr—n
1994 149 davon 33 bedingt nach § 46 = 22,14 %
1995 119 davon 23 bedingt nach § 46 = 19,32 %
1996 151 davon 26 bedingt nach § 46 = 17,21 %
1997 150 davon 18 bedingt nach § 46 = 12,00 %
1998 171 davon 24 bedingt nach § 46 = 14,03 %
1999 164 davon 19 bedingt nach § 46 = 11,58 %
2000 158 davon 21 bedingt nach § 46 = 13,29%
2001 171 davon 23 bedingt nach § 46 = 13,45%
2002 119 davon 08 bedingt nach § 46 = 6,72%
2003 142 davon 12 bedingt nach § 46 = 8,45%
Die Pollak- Kommission (Vollzugsgericht LG Krems) entließ im Jahr 1994 knapp über 22 Prozent der Haftinsassen bedingt nach § 46 Abs 2 (”Drittel”), im Jahr 2003 aber nur mehr knapp über 8 Prozent.
Präzise betrachtet: Wohl wird nach dem “Drittel-Paragrafen” (§ 46 StGB Abs 2) entschieden, das “Drittel” ist aber in Stein kein Drittel.
Der Großteil der Fälle der bedingten Entlassung erhält Strafnachlässe zwischen einem 1/8 und einem 1/20tel der Strafzeit. In einem Fall wurden nur sechs Tage (!) nachgelassen.
Im Schnitt durch alle Entlassungsfälle mit bedingter Entlassung beschloss Dr. Hans Pollak ein reines “Drittel” (2/3 verbüßt zum Stichtag der Entlassung) nur bei 1,3 Prozent der Insassen!
In Schweiz und Deutschland liegen die Zahlen anders. In der Schweiz werden laut jüngsten Zahlen mit Halbstrafe oder Drittelstrafe 92% aller Straftäter entlassen. In Deutschland sprechen Zahlen von 78% vorzeitig bedingter Entlassung.
Fazit: Nimmt man die Zahlen der JA Stein (Olejak-Zählung), werden aus dem größten Männergefängnis Östereichs im Landesgerichtsbezirk Krems 0 Prozent mit der “Halbstrafe” und unter wirklicher Annahme eines realen “Drittel-Nachlasses” 1,3 Prozent entlassen.
Insoweit verdient die JA Stein die Bezeichnung: “Härtester Knast Österreichs”.
(Datenstatus des Beitrags: 2004, noch nicht berücksichtigt die neue Gesetzgebung ab Beginn 2008)
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten)



