Was dachte sich Anwalt Hannes Pichler dabei?

Der Grazer Anwalt Hannes Pichler klagte einen 8-jährigen Buben und ließ ihm durch das BG Graz-Ost einen
RSA-Brief zustellen. Dieser unterschrieb ihn mit Blockbuchstaben.
(Bildquelle: Kleine Zeitung, Titelseite vom 2. Oktober 2008)
(Wien/Graz, im Oktober 2008) Der Grazer Rechtsanwalt Hannes Pichler fühlt sich im Recht und schlau: Er sucht sich gerne leichte Gegner aus. Ob es die steiermärkische Rechtanwaltskammer kümmert? Wohl kaum: Die Kammer ist froh, wenn die Anwälte pünktlich ihre Umlage zahlen. Die Kammer sollte sich jedoch für diesen Anwalt interessieren. Denn tiefer geht es nicht mehr.
Tatort Spielplatz - Stein auf Nase
Im Juni 2008 spielen die Schüler der Volksschule Gössendorf (Steiermark) unter Betreuungsaufsicht am Nachmittag im Freien. Dabei wirft ein noch nicht 8-Jähriger einer noch nicht 8-Jährigen einen Stein auf die Nase. Das Mädchen wird mit Eisbeutel versorgt, damit keine Schwellung entsteht. Nach zehn Minuten Pause spielt es weiter. Am nächsten Tag geht es wieder zur Schule. Die Geschichte erzählt die “Kleine Zeitung” am 2. Oktober 2008.
Sechs Wochen später erhält der noch nicht 8-Jährige einen Brief des Grazer Anwalts Hannes Pichler mit einer Schadensersatzforderung von 2.000 Euro. Der Anwalt will vom 8-Jährigen auch 200 Euro Kosten ersetzt haben. Die Eltern des Buben erfahren erst mit diesem Brief vom “Vorfall” am Spielplatz.
RSA-Brief für 8-Jährigen
Am 19. September 2008 erhält der noch nicht 8-Jährige nun schon einen Brief vom Bezirksgericht Graz-Ost. Den RSA-Brief muss er eigenhändig unterschreiben: In Blockbuchstaben. Im blauen Brief enthalten: Ein “bedingter Zahlungsbefehl” in der Höhe von 870 Euro Schmerzensgeld!
Mittlerweile hat auch der 8-Jährige einen Anwalt. Thomas Kollmann geht in Rekurs, “weil nicht erwiesen ist, dass der 8-Jährige das absichtlich gemacht hat.” Kollmann, von diesem Klagsfall angewidert: “Das müsste erst ein Gericht klären.”
Klage gegen Schule wäre geeignet
Der Gegner-Anwalt Hannes Pichler tut weiterhin, als gäbe es das Thema Rechtsfähigkeit bei Unmündigen nicht. Er sagt zur “Kleinen Zeitung”, kleinlaut, weil seine Geschäftsmacherei enttarnt wurde: “Ein Achtjähriger kann einsehen, dass er gegen das Strafsystem verstoßen hat.”
Die Frage, warum er nicht die Betreuungseinrichtung (Schule) geklagt hat, bleibt unbeantwortet. Es erklärt sich mit reiner Prozesstaktik. Man nimmt sich bei der Klagseinbringung immer den “leichtesten Gegner” vor. In dem Fall: Einen 8-Jährigen.
Miese Tour, meint “Blaulicht und Graulicht”. Und noch eines: Diesen Anwalt behalten wir im Auge.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)
Fünf Mal Raub an einem Gerichtstag - 11 Jahre Haft für Thomas Ullrich
(Wien, am 7. Oktober 2008) Ein ganz gewöhnlicher Tag am Landesgericht Wien: Fünf Raubfälle stehen in unterschiedlichen Sälen zur Verhandlung. Haftrahmen, je nach Alter der Angeklagten 1 bis 15 oder 5 bis 15 Jahre. Diese Woche dafür am LG Wien kein “Mord”.
Die Jungräuber lesen kein Gesetz, bevor sie einen Raub begehen. Daher stehen die Gerichte im Dauereinsatz. Hochbetrieb auch in der JA Hirtenberg. Zu zwei Fällen brachte sie am 7. Oktober 2008 Haftinsassen, die bereits aktuell eine Haft verbüßen, mit dem Tagesbus in das Landesgericht Wien zum Prozess. Zwei Mal sind die Räuber nicht wirklich erwachsen (einmal 20 Jahre, einmal 24 Jahre alt). Zwei Mal gab es hohe Haftstrafen.
Tankstellenraub
Saal 303: Mario Wieshofer, 20, und der 19-jährige Felix Stefan H. werden im Schwurprozess unter dem Vorsitz von Eva-Maria Wilder (Beisitzer: Irene Mann und Ulrich Nachtlberger) beschuldigt, den rothaarigen Tankstellenpächter Kurt Terdina unsanft um Geld erleichtert zu haben: Nämlich mit vorgehaltener Gaspistole. Um ihrem Wunsch Nachdruck zu verleihen, zogen sie ihm mit einem Schlagring eine über den Kopf. Mit der Beute von 900 Euro Bargeld flohen die beiden halbwüchsigen Freunde. Das geschah am 21. September 2007.
Der kleingewachsene, an den Armen mit Nahrungsergänzungsmitteln auftrainierte, sechs Mal vorbestrafte Mario Wieshofer saß zu diesem Zeitpunkt in der JA Hirtenberg in Haft, die aus einer anderen Sache stammt.
Es gilt 2 Jahre abzusitzen, wovon heute 19 Monate erledigt sind. Auf einem Haftausgang beging er den Raub in der Tankstelle. Dafür sprechen ihn acht Geschworene noch einmal glatt schuldig (8:0). Es gibt fünf Jahre Haft dazu, zusätzlich den Widerruf von 16 Monaten aus einer früheren Sache. Richterin zum Angeklagten: “Haben Sie das Urteil verstanden?” Wieshofer: “Ja, sechs Jahre.” Richterin: “Nein, fünf Jahre bekommen Sie dazu. Und den Widerruf von 16 Monaten. Insgesamt müssen Sie also 8 Jahre und vier Monate verbüßen.” Wieshofer schüttelt sich kurz auf der Anklagebank. “Nehmen Sie das Urteil an?” Er will sich beraten lassen. Der Pflichtverteidiger kommt vor. Nach dreißig Sekunden sagt Wieshofer in Jeans und schwarzem Kurzarm-T-Shirt, das seine muskulösen Arme betont: “Ich nehme an. Sonst wird es in der Berufung noch mehr.” Der heute 20-Jährige hat nun insgesamt
100 Monate zu sitzen. Die zweiköpfige Justizwache der JA Hirtenberg, darunter der Feuerwache-Offizier der Gefängnisanlage, darf ihn wieder mitnehmen. Er will sich in die JA Graz-Karlau verlegen lassen, um dort eine Mechaniker-Lehre zu machen.
Der Zweitangeklagte wirkt schüchtern und sitzt im schwarzen Maturaanzug da. Er war Kochlehrling im Hotel
De France und hat immer gearbeitet. Bei ihm erkennt Richterin Eva-Maria Wilder, die viele Fälle mit jugendlichen Erwachsenen verhandelt, dass er kein Berufskrimineller ist. Daher gibt sie ihm drei Jahre Haft, zwei Jahre auf Bewährung. Er bekommt den Zeitpunkt seines Strafantrittes in die JA Simmering in den nächsten drei Monaten.
Bei Jugendgerichtsfällen zeigt sich immer wieder, dass jene Angeklagten gute Chancen haben, wenn sie ein soziales Umfeld vorzeigen. Beim unbescholtenen Zweitangeklagten sitzt die ganze Familie im Publikum, vier Kopf hoch, bis zum Opa. Beim Erstangeklagten sitzt nur ein merkwürdiger älterer Herr, der der Vater oder ein Onkel sein könnte. Beide Angeklagten nehmen das Urteil an. (449 Hv 3/08x, 405 St 55/07t)
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Ein ganz anderer Raubfall wird am 7. Oktober 2008 im Großen Schwurgerichtssaal verhandelt. Merkwürdig leer ist der große Saal. Vier Zuhörer: Eine steinalte Frau, ein jüngerer Mann, ein rüstiger Senior und der Herausgeber. Man konnte sich den Sitzplatz gut aussuchen. Vor Gericht steht Thomas Ullrich.
Mit Ullrich ist dieses Journal schon länger in Kontakt. Er ist ein Problemfall, was sich auch darin zeigt, dass hier und heute ein 24-Jähriger zu 11 Jahren Zusatzhaft verurteilt wird. Kein einziger Angehöriger, keine Mutter, kein Vater, keine Geschwister schließen ihn zum bösen Ende in die Arme und wünschen viel Glück. Er ist ein Wiener, bei dem einfach kein soziales Auffangnetz vorhanden ist. Es steht zu befürchten, dass sich das auch in 12 Jahren (dann ist seine Entlassung; 2020) nicht ändern wird. Seltsamerweise sind auch seine “Freundin”, von der er so schwärmt, oder sein dreijähriges Kind nicht anwesend. Aber es geht in diesem Schwurprozess ohnehin nur um den Vorwurf des zweifachen Raubs. Um das dritte einschlägige Tatbild (Raub 2003, Raub 2005, Raub 2007), also nach § 39 StGB um Kopf und Kragen. Wieso soll man das im größten Gerichtssaal Österreichs nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Zuhörer: zwei Senile, ein Junger, ein Journalist) durchführen? Was schert das Angehörige?
Blondinen-Schwurgericht
Das Blondinen-Schwurgericht unter dem Vorsitz von Lucie Heindl-König sowie dem aufmerksamen Beisitz von Eva Brandstetter und Martina Spreitzer-Kropiunik verhandelt einen ruinösen Tag aus dem Leben des Thomas Ullrich: Den 22. November 2007. Alle drei Richterinnen haben die blonden Haare zu einem Rossschweif gezurrt. Richterin Heindl-König trägt sonst bei kleineren Verfahren immer das Haar offen und macht dann mit beiden Händen “immer so - Sie wissen schon”, sagt der Sitznachbar. Will heißen, sie spielt immer mit den Haaren. Heute ist sie voll konzentriert.
22. November 2007
Es geht um den 22. November 2007: Thomas Ullrich aus Wien, 24 Jahre alt, ist seit 2005 wegen Raubes zu
4.5 Jahren verurteilt und sitzt in Hirtenberg. Er genoß die Vorrechte des “Gelockerten Vollzugs” und erhielt, da er nahe an der Halbstrafe und später nahe am Drittelerlaß stand, gem § 126 Abs 2 Z 4 StVG einmal pro Monat einen unbegleiteten 24-Stunden-Ausgang. Am 22. November 2007 hatte er seinen zehnten Ausgang dieser Art. Neun verliefen reibungslos. Er rechnete, dass er um den Juni 2008 bedingt entlassen wird.
Wiener Prater - zwei Raube
Doch am 22. November 2007 geschieht in und um den Wiener Prater eine Raubserie. Im 2. Wiener Bezirk werden zwei Frauen Handtaschen auf offener Straße geraubt. Am Abend wird Thomas Ullrich von der Polizei angehalten und zum Verhör in das Kommissariat Leopoldsgasse mitgenommen. Dort erinnert sich ein Beamter an 2003 und persönlich an ihn, als der damals 19-Jährige das erste Mal in seinem Leben nach Raubverdacht (der sich bewahrheitete) festgenommen wurde. Thomas Ullrich kehrt an seinem zehnten Haftausgang nicht mehr in die
JA Hirtenberg zurück. Er nächtigt am Kommisariat Leopoldsgasse. Am folgenden Tag wird er verhört.
Tritt in die Eier?
Was dort genau geschieht, wissen nur die, die dabei waren. Der großgewachsene, athletisch gebaute Ullrich hat ein halb geschlossenes rechtes Auge. Ein Geburtsfehler. Zugleich ein auffälliges, “äußeres Merkmal”. Die vier Kriminalbeamten beschuldigen ihn, am Ausgangstag aus der Justizanstalt Hirtenberg mehrere Raube begangen zu haben. Er bestreitet. Es wird ein Protokoll aufgenommen, das ihn belastet. Er verweigert die Unterschrift. Dann soll es zu einem Tritt in den Unterleib gekommen sein. Da Thomas Ullrich ein metallenes Penispiercing trägt, hat das fatale Folgen. Das Piercing reißt ein. Er wird in die JA Josefstadt überstellt und untersucht. Es werden Fotos gemacht. Dann wird er wieder in die JA Hirtenberg gebracht und abteilungsverlegt. Wegen eines “offenen Strafverfahrens” gibt es seit November 2007 keine Ausgänge mehr.
Vorwurf gegen Wiener Kriminalisten
Ab nun hält Ullrich die Anzeige wegen Körperverletzung, Amtsmissbrauch und Nötigung zur Unterschrift aufrecht. Die Verletzungen sind im Gerichtsakt dokumentiert (221 Ur 198/07x, 6 St 507/07d, LG Wien). Die STA Wiener Neustadt beginnt “Ermittlungen” gegen vier Kriminalbeamte des KK Ost in der Leopoldsgasse (alle vier sind der B&G-Redaktion namentlich bekannt). Dazu wird Ullrich im Jänner 2008 aus Hirtenberg nach Wien gefahren. Es gibt eine von ihm veranlasste Gegenüberstellung hinter einer verspiegelten Glaswand. Auf der einen Seite er, auf der anderen Seite sechs Personen, darunter die vier Kriminalbeamten. Er hält seine Vorwürfe vom Missbrauch am Kommissariat aufrecht. Die Ermittlungen werden jedoch von der STA Wiener Neustadt unter der Zahl 3 St 38/08a am 27. März 2008 eingestellt.
Was ist Wahrheit?
Das alles ist die Nebengeschichte. Vielleicht ist es die Hauptgeschichte, vielleicht gar nichts. Fakt ist: Thomas Ullrich steht innerhalb von fünf Jahren das dritte Mal wegen des zweitschwersten Delikts im österreichischen Strafenkatalog vor dem Richter: Raub. Er sitzt seit 2005 durchgehend in Haft. Er hat - unzweifelhaft - gelernt zu lügen, weil das in Justizanstalten das Rüstwerkzeug zum Überleben ist. Er sinnt auf Rache, weil er erwischt wurde, auch das ist möglich. Er macht zu seinem Beziehungsleben irreale Angaben und zu seinen Anwaltskosten. Vielleicht ist er ein notorischer Lügner und Kleinkrimineller. Die Missbrauchsvorwürfe am Kommissariat Leopoldsgasse, über das manche Wiener ein Lied singen, wurden zugedeckt. Ab heute ist Thomas Ullrich ein Schwerkrimineller.
Neben den zwei Raubvorwürfen ist er auch nach Verleumdung (§ 297 Abs 1 2. Fall) angeklagt.
Zweifacher Handtaschenraub
Die Raubvorwürfe sind schnell erzählt. Seine Methode ist seit 2005, dass er wehrlosen Frauen die Handtasche entreißt, die Bankomatkarte herausnimmt, den Code sucht und blitzschnell das Geld absaugt. Er sieht Raub als Zwischendelikt, was es nach dem Gesetz nicht ist. An diesem Tag, den 22. November 2007, raubt er Irene K. die Handtasche mit dem Inhalt von 100 Euro, ein Handy und einen Schlüsselbund. Sie erleidet einen Riss der rechten Speiche und muss ärztlich versorgt werden. Da keine Bankomatkarte verwendbar ist (Code fehlt), sucht er eine neue Tasche. Dann entreißt er an diesem Tag einer weiteren Frau ebenso die Handtasche. Das sind die Fakten, die er bestreitet. Die Zeuginnen belasteten ihn am ersten Prozesstag vor zwei Monaten jedoch.
Schlechter Eindruck
Am heutigen zweiten Prozesstag hätte Ullrich vor allem einen Stilberater gebraucht: Er tritt mit schwarzem T-Shirt und schwarzer (!) Ausgehlederjacke auf. Dann hätte er eine ordentliche Rechtsberatung benötigt oder auf seine Verfahrenshelferin hören sollen (Sabine Zambai). Er ist weiterhin unzufrieden, dass seine Vorwürfe gegen die Beamten, die ihn aus seiner Sicht misshandelt haben, nicht weiterverfolgt wurden. Zu den Raubvorwürfen ist er weiter nicht geständig. Das ergibt in Summe einen schlechten Eindruck auf Außenstehende. Er wird von acht Geschworenen für drei Verbrechen verurteilt: Raub (§ 142 StGB; 7:1), ein schwerer Raub (§ 143 StGB; 7:1), weil das Opfer angibt “nicht mehr nähen zu können” und das nach dem Gesetz “Dauerfolgen” sind, sowie “Verleumung” der Kriminalbeamten (§ 297 StGB; 8:0). Somit ergibt das für Thomas Ullrich ein zweistelliges Ergebnis: 11 Jahre Haft für den 24-Jährigen. Für den Sehnenriss kommen 2.100 Euro Schadenersatz dazu.
Nicht geständig und anzeigelustig gegen die Beamten
Richterin Lucie Heindl-König sagt, dass sie den § 39 StGB (three strikes out) “nicht angewendet” hat. Das hätte das Strafmaß automatisch um 50 Prozent erhöht. Es ist hoch genug. Erschwerend sei, dass Thomas Ullrich “nicht geständig” war. “Hätten Sie gesagt, schade, es ist schief gelaufen, es tut mir leid, hätte es anders ausgesehen.” Dann kritisiert sie, dass er “ständig (an zwei Prozesstagen, Anm. B&G.) Personen beschuldigt”. Freilich sind diese Vorwürfe nach beiden Seiten offen. Entweder mauern die vier Beamten im KK Ost geschickt und decken sich.
Dann versagte die Justiz, hier sauber zu machen. Oder der Beschuldigte sinnt auf Rache, dann ist der Vorwurf der Verleumdung korrekt. Jedenfalls sieht die Richterin “die Prognose ungünstig”. “Der Strafvollzug hat bisher offenbar noch nichts genützt”. Sagt sie und schließt die Verhandlung vor leeren Rängen.
Persönliche Gründe für Doppelraub
Thomas Ullrich hat den Strafvollzug durchaus begriffen. Er war von 2005 bis zum 22. November 2007 ein tadellos geführter Häftling. Er hatte neun Ausgänge ohne Begleitung absolviert, fuhr aus der Justizanstalt Hirtenberg mit dem Zug nach Wien und machte alles richtig. Er kam pünktlich wieder in die Justizanstalt zurück. Warum es beim zehnten Mal, am 22. November 2007, anders war, hängt in Wahrheit mit einer kaputten Zweierbeziehung zusammen. Die Beziehung zur 22-jährigen Freundin war durch die damals schon lange Haft tot. Das Kleinkind, das ihm ans Herz wuchs, ist angeblich nicht von ihm. Diese Dinge weiß nur er.
Selbstkontrolle
Die hohe Strafe nimmt er mit Erschütterung zur Kenntnis. Im weitläufigen Schwurgerichtssaal, in der Saalmitte, herrscht große Einsamkeit. Immer wieder schüttelt er ungläubig den Kopf. Die beiden jungen Justizwachebeamten aus Hirtenberg, die ihn schon seit zwei Jahren als in der Gefängnisstruktur gut angepassten und höflichen Menschen kennen, werden bei der Urteilsverkündigung angespannt unruhig. Einer greift zu den grünen Handschuhen. Von der Seite sehen sie ihn mit weiten Pupillen genau an. Springt er nun auf zum Richtertisch? Macht er was? Es gibt entscheidende Momente im Leben, die alles verändern. Ein Wachebeamter will sich schon erheben und zu ihm hingehen. Da gibt ihm sein Kollege Entwarnung per Handzeichen. Er zeigt mit der flachen Hand zu Boden. Der Justizwachebeamte kennt Ullrich als ruhigen Menschen in der Hirtenberger Anstalt, der keinen weiteren Unsinn macht. Die zweite Justizwache bleibt sitzen. Ullrich schüttelt zwar weiterhin ungläubig den Kopf und bebt. Doch er bleibt am Stuhl. Da blickt er links hinüber zu seinem Vertrauensbeamten, der keine fünf Jahre älter ist als er. Er gibt ihm Handzeichen: Alles unter Kontrolle. Auch wenn er im Moment die drei blonden Bürgerstöchterl, die von seinem Leben keine Ahnung haben, an die Wand klatschen möchte.
(Beisitzerin Eva Brandstetter hatte einst, 2006, Mag. Herwig Baumgartner, verurteilt. Dieser vergaß nicht und führt heute einen offenen Krieg gegen die Wiener Justiz und gewisse Richtergeschöpfe.)
Die Richterinnen gehen zur Hintertür hinaus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Ullrich meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. Der kahle Staatsanwalt Christian Peto steht nicht nach: Er beruft auch.
Ullrich berät sich noch kurz mit seiner Pflichtverteidigerin Sabine Zambai, die im Talar zur Saalmitte kommt.
Er wiederholt noch einmal, warum er in Berufung geht: “Für Nix 11 Jahre, dagegen muss man was machen”, sagt er. (421 Hv 21/08v, 6 St 507/07d)
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Raub)
Roland Horngacher war Polizist - Rechtsmittel am OLG negativ

Ex-General Roland Horngacher scheiterte beim OGH und nun auch beim OLG Wien mit einer Berufung.
Sein wachsames Auge kann der Karrierepolizist nicht mehr im Amt einsetzen. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im Oktober 2008) Die Würfel sind gefallen. Es ist vorbei. Mag. Roland Horngacher hat auch das zweite Rechtsmittel zu seinem Strafprozess nach Amtsmissbrauch verloren. Am 6. Oktober 2008 wurde um
11 Uhr 40 das Berufungsverfahren über den Ex-General der Wiener Polizei eröffnet. Um 12 Uhr 10 zieht sich der Senat zurück, auffällig lange. Um 12 Uhr 40 ist geklärt: Der Polizeijurist erlebt den tiefsten Fall in den Reihen der Wiener Polizei seit Günther Bögl, der Anfang der 90er Jahre als Polizeipräsident zurücktreten musste, weil er sich Alkoholexzesse lieferte und seine Gattin die Matura für die Tochter “kaufte”. Roland Horngacher, heute 48 und schwer depressiv, fiel zuerst hoch und dann in den Abgrund.
Seit 1986 im Wiener Polizeidienst wurde er 1997 stellvertretender Leiter der einflussreichen Wirtschaftspolizei, später Leiter, dann 2002 Leiter der gesamten Kriminalpolizei (Kriminalamtsleiter), nach deren Auflösung nach der Ernst Strasserschen “Team 04″-Reform und der Erfindung der Gesamtpolizei 2005 General der Wiener Polizei. Ende 2005 gab es kurz vor Weihnachten (20. Dezember 2005) von Polizeipräsident Peter Stiedl (nun pensioniert) noch eine äußerst positive Mitarbeiterurkunde. Ab 2006 begann ihn der BAWAG-Strudel nach unten zu reißen und sein freier Fall. Am 29. August 2006 wurde Roland Horngacher suspendiert. Mit heutigem Tag, 6. Oktober 2008, ist er de facto aus der Polizei gekündigt. Er ist arbeitslos.
Äußerste Fallhöhe
Es gab die letzten Jahre an einem Wiener Gericht kaum einen Fall, der eine so steile “Fallhöhe” hatte. Ähnlich wie
bei den “bürgerlichen Trauerspielen” von Gotthold Ephraim Lessing bezieht dieser Justizfall seine Dramatik vom Niedergang eines “Hochen”. Horngacher war vor zwei Jahren am Gipfel der Macht und steht nun vor dem Nichts. Ein alter Gerichtskiebitz erzählte dem Autor nach dem Prozess beim Mittagessen im Landesgericht Wien, er habe Horngacher kürzlich auf der Alserstraße zu Fuß gehen sehen. Er wäre wie ein 80-Jähriger dahin geschlichen. Dabei ist er 48 Jahre alt.
Missbrauch der Amtsgewalt
Die Justiz wirft ihm zweifachen Missbrauch der Amtsgewalt und zweifache Weitergabe von Amtsgeheimnissen vor. Das ergab sein Prozess am LG Wien (17. Oktober 2007). Die OGH-Nichtigkeitsbeschwerde am 22. Juli 2008 ergab keine Neuigkeit. Man sah die Schuld erwiesen. Die Sitzung vor dem OLG zur Strafhöhe bringt ebenso keine Wende.
Oberstaatsanwalt Hofrat Mag. Georg Karesch meint zu Beginn: “Das Urteil ist in beide Richtungen korrigierbar.” Also höher oder niedriger. Damit signalisiert er schon in den Eingangsworten, dass ihm Recht wäre, wenn es bleibt wie es ist. Der Hofrat zählt die “erschwerenden” Fakten auf, nämlich das Zusammentreffen von vier Tatbildern. Konkret, dass ihn Freund Wolfgang Ullmann in sein Casino gerufen habe, um 15 Schwarzafrikaner hinauszuwerfen (Dezember 2005). Dass er rund um die Wolfgang Bogner-Razzien in dessen FKK-Sauna die Presse praktisch im Schlepptau mitnahm (März 2006). Dass er für das Schlaff-Konsortium über einen bulgarischen Geschäftsmann in der Wirtschaftspolizei Informationen einholte, sowie über einen weiteren Geschäftsmann Auskünfte weitergab.
Die BAWAG-Ruefa-Gutscheine “brachte” Anwalt Richard Soyer im Hauptprozess “weg”, sie sind kein Thema mehr. Die Häufung dieser Fakten: “Erschwerend”.
“Fisch fängt beim Kopf zu stinken an”
Mildernd, so der Oberstaatsanwalt, sei das “Tatsachengeständnis” und die Unbescholtenheit. Dennoch rügt Karesch: “Roland Horngacher hat das Vertrauen des Polizeipräsidenten schamlos missbraucht.” Kurz: “Der Fisch fängt beim Kopf zu stinken an.” Wichtig ist dem Ankläger: “Vom Verlust des Amtes ist keineswegs abzusehen.”
In Summe fordert er: “Die Strafe ist nicht zu erhöhen, aber auch nicht abzusenken.”
Dem hat der Wiener Strafrechtsprofessor am Juridikum und Obmann des Vereins der Wiener Strafverteidiger, Richard Soyer, einiges entgegenzusetzen. Aber letztlich nichts Entscheidendes. Es ist Pflicht des Verteidigers,
in die Rolle des Mandanten zu schlüpfen. Soyer, der gänzlich unrasiert und mit Mehrtagesbart auftritt, ist ein hervorragender Fachjurist. Die Kunst der freien, mitreissenden Rede ist sein Fach nicht. Er hat gut acht Seiten vorgedruckte Rede mit und liest alles vom Blatt. In seinem mehr als fünfzehnminütigen Vortrag holpern die Argumente dann etwas. “Die Taten des Roland Horngacher sind kriminologisch nicht bedeutend.” Im ersten
Teil seines Verteidigungskonzepts verläßt er sich auf die glanzvolle Vita Horngachers. Er gibt eine “Längsschnittbetrachtung”. Er sägt Horngacher in Jahresringe und spult die Meriten, die dieser Mann zweifellos hat, herunter. Dabei läßt er natürlich einiges aus. Denn ein biederer Beamter, wie ihn Soyer schildert, war Horngacher nicht. Sicher auch ein Genußmensch. Soyer reflektiert mehrheitlich auf Taten: “Er wollte eine schlagkräftige Polizei aufbauen. Er hatte stets ausgezeichnete Mitarbeiterbeschreibungen.”

Richard Soyer ist ein guter Fachjurist, aber er hält sich bei vielen unnötigen Details auf. (Foto: Oswald)
Im zweiten Teil seines Plädoyers geht Soyer in die juristische Tiefe und sucht Milderungsgründe. In einem Fall der Horngacherschen Nachschau in der Wirtschaftpolizei will er einen “Rechtsirrtum” erkennen (Fall Czerny),
der gem § 34 Abs 1 Z 12 StGB einen “besonderen Milderungsgrund” ergäbe. Ferner verweist er darauf, dass Horngacher ein geständiges Verhalten zeigte. Dieses wurde “zu wenig” von Erstgericht gewürdigt, so Soyer, und als “nichtgeständiges Verhalten” ausgelegt. Er legte immerhin ein “Tatsachengeständnis” ab. Dann überrascht Soyer mit dem Winkelzug, dass angeblich “laut ständiger Rechtsprechung” ein volles und reumütiges Geständnis zwar ein Milderungsgrund, “aber nichtgeständiges Verhalten nicht negativ gegen einen Angeklagten zu werten” sei. Geht’s noch komplizierter? Gerne würde dieses Journal diese ständige Rechtsprechung lesen. Schließlich will Soyer im
§ 34 Abs 1 Z 19 StGB einhaken: Ein “besonderer Milderungsgrund” liege vor, weil Horngacher durch die tendenziöse Berichterstattung negative Auswirkungen seiner Gesundheit erleiden musste. Er legte bereits am
20. August 2008 Urkunden zum Krankheitsbild vor.
Punkt vier seines Pladöyers betrifft den drohenden “Amtsverlust”. “Mag. Horngacher hat das Amt bis 2006 zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.” Zwei Urkunden werden vorgelegt: Das Stiedl-Horngacher-Gespräch vom 20. Dezember 2005 (positive Mitarbeiterbewertung). Eine weitere Urkunde, die Soyer dem Beisitzer Jilke über den Tisch schiebt, belegt, dass Horngacher - wohl aus taktischen Gründen - die Berufung gegen seine Abberufung zurückgezogen hat. “Dadurch”, so Soyer, “wurde die konfliktfreie Amtsübergabe (auf Pürstl, Anm. B&G) möglich.” Dann beruft sich der hervorragende Fachjurist Soyer auf den “Wiener Kommentar” zum Strafrecht, wonach die Androhung des Amtsverlustes ausreiche. Mit Hinblick auf die Familie und drohende Arbeitslosigkeit sei vom Amtsverlust abzusehen.

Oberlandesgericht, 6. Oktober 2008, 11 Uhr 40: Roland Horngacher ist vor dem Prozess angespannt, während des Prozesses wortkarg, nach dem Prozess sprachlos. (Foto: Marcus J. Oswald)
Ex-Polizeigeneral Roland Horngacher verweist nach dem saftlosen Plädoyer Richard Soyers auf die Worte seines Verteidigers. Ein paar Sätze fügt er hinzu. Er wolle weiter bei der Polizei bleiben und habe eine Familie zu versorgen. Weiters ersucht er um ein mildes Urteil.
Dann ziehen sich die Richter zurück. Anwalt Soyer flaniert am Gang gut gelaunt mit dem Oberstaatsanwalt Seite an Seite auf und ab. Das ist auch eines dieser Missverständnisse: Dass sich Staatsanwalt und Anwalt gern haben müssen. Wirkt Soyer in Plädoyers immer ein wenig angestrengt, plaudert er am Gang gern. Doch auch hier merkt man, dass er immer Steirer geblieben ist und am Wiener Parkett nicht wirklich zu Recht kommt.
Nach einer halben Stunde kommen die Richter wieder. Und siehe da: Alles bleibt gleich. Was die Richter genau beraten haben, entzieht sich der Kenntnis. Es geschieht hinter verschlossenen Türen. Senatspräsident Herbert Körber ergreift das Wort: “Der Berufung wird nicht Folge gegeben.” Ihm fehlt beim Ganzen das “Geständnis”.
Das wäre ein zusätzlicher “Milderungsgrund”. Wohl gab es ein “Tatsachengeständnis”, aber erst, nachdem die Sachbeweise erdrückt haben. Zu den Urkunden und positiven Mitarbeiterbewertungen Ende 2005 merkt Körber an: “Das stellte Polizeipräsident Stiedl aus, bevor er über den Stand der Ermittlungen Bescheid wusste. Hätte er den vollen Umfang gewusst, hätte er keine positive Bewertung geschrieben.”

OLG Senatsbesetzung im Fall Horngacher: Links Werner Röggla, Vorsitz Herbert Körber, Johannes Jilke.
(Foto: Marcus J. Oswald)
Der von Soyer vorgebrachte (an den Haaren herbeigezogene) “Milderungsgrund § 34 Abs 1 Z 19 StGB” entlockt dem Senat nur einen Hüsterer: “Nicht der Prozess hat Auswirkungen auf den Gesundheitszustand des Berufungswerbers gehabt, sondern der Lebensstil, der zu diesem Prozess führte”, so Körber trocken. Natürlich sei die “Fallhöhe nun höher als bei einem kleinen Beamten.” Fazit: “Der Berufungswerber hat die Ereignisse noch nicht wirklich aufgearbeitet und daher muss der Amtsverlust folgen.”
Senatspräsident Herbert Körber: “Da das Strafmaß 6 Monate bis fünf Jahre war, scheint bei diesem Strafrahmen die Strafe nicht überhöht.” Es bleibt bei 15 Monaten bedingt.
Überschießend - Gang zum EMGR
Anwalt Richard Soyer nennt nach dem Prozess das Strafmaß “streng” und “überschießend”. In die ORF-Kamera vor der Gerichtssaaltür sagt er: “Ich will keine Ankündigungspolitik machen, aber wir werden vor den EMGR gehen. Denn: Untere Chargen werden mit weitaus größeren Delikten weniger bestraft.” Ein Gang zum EMGR wird von anderen Strafverteidigerkollegen “als sinnlos” betrachtet. Zudem dauert es fünf Jahre, bis ein Ergebnis da ist. Bis dahin hat Roland Horngacher entweder längst einen anderen Job. Oder er geht gesundheitsbedingt in Frühpension.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal)
Astrid Wagner, der Mörder, der Detektiv und der gefälschte Brief
(LG Wien, am 29. September 2008) Der Angeklagte kommt in Handschellen. Doch der Vorwurf lautet
nur auf “Verleumdung”. Die Schuhe sind handgenäht. Die Hosen grau. Die Haut ist blass. Auf Frage der Richterin Claudia Moravec-Loidolt “Haben Sie Vorstrafen?”, antwortet er: “Keine”. Darauf die Richterin:
“Na, keine ist etwas verwegen.”
Nachspiel zum Mordfall Pozarek 2001
2001 machte Christian Pozarek aus der Wiener Rennbahnwegsiedlung bei Irene Kratzer Installationsarbeiten.
Zu diesem Zeitpunkt war der heute 48-jährige Wilfried Wiesinger sechs Jahre mit ihr zusammen. Er ging davon aus, dass der Herr Installateur auch noch andere Leitungen verlegt. Eines Tages stellte Wiesinger Pozarek vor dem Haus zur Rede. Schließlich tötete er ihn aus Eifersucht. Er legte ein volles Geständnis ab. Wiesinger wurde am
28. Oktober 2002 am Landesgericht Wien zu 20 Jahren Haft für “Mord” verurteilt.
Am 29. September 2008 steht er wegen “Verleumdung” vor Gericht. Er reiste aus Stein in der Ausführkleidung (handgenähte Schuhe, mausgraue Hose und Pullover) nach Wien an. Vertreten durch die Wiener Rechtsanwältin Astrid Wagner fühlt er sich zu Unrecht angeklagt (§ 297 Abs 1 2. Fall StGB). Die Geschichte ist etwas vertrackt.
Es geht um einen Brief, den er in die Justizanstalt Stein erhalten hat.
Brief und Beilage
Begonnen hat es 2006. Damals stellte Wiesinger, der im Erstvollzugshaus der JA Stein in einer Einzelzelle mit Computer lebt, einen schriftlichen “Antrag auf nachträgliche Strafminderung”. Er ist der Ansicht, dass der “Mordvorsatz” in den Ereignissen 2001 fehlt und hofft auf Gnade. Antrag wird abgewiesen. In der Folge schaltet Wiesinger einen Detektiv ein, “zwecks der Wahrheitsfindung”. Die Profi-Detektei Rudolf Vesztergombi
ist ihm von einem Mithäftling “empfohlen” worden, der selbst einmal dort gearbeitet hat.
Dann kamen Dinge in Lauf, die zu diesem Strafverfahren führen. Wobei noch nicht klar ist: Wie und durch wen. Wilfried Wiesinger weiß nur eines: “2007 erhielt ich den Brief von der Detektei Vesztergombi. Mit begleitendem Schreiben.” Dann setzte er sich wieder an seinen Computer und verfaßte einen “1. Wiederaufnahmeantrag”, ganze zwei Seiten lang, dem er die erhaltene Briefkopie beilegte.
Entlastungsbrief als Fälschung
Der beigelegte Brief stammte - laut Briefkopf - von Irene Kratzer, der Hauptbelastungszeugin aus seinem Mordverfahren 2001. Der Brief ist jedoch nicht unterschrieben, sondern besteht aus zwei engbeschriebenen Ausdruckseiten. Der Brief ist eine, wenn man so will, Reinwaschung des Wilfried Wiesinger. Die Hauptzeugin aus dem Mordverfahren sagt im Brief, sie “bedauere, dass Wilfried Wiesinger nun schon so lange in Haft sitzt”, dass sie “im damaligen Verfahren nicht die ganze Wahrheit gesagt hat” und, dass sie “damals nicht ausgesagt” hat, dass Wiesinger das Mordwerkzeug - “Hammer, Schnüre und Plastik” - “nur zu dem Zweck im Kofferraum verstaut hat, weil wir beide einen Christbaum kaufen wollten”. Das habe sie als Zeugin “verschwiegen” und wolle sie nun der Detektei “mitteilen”. Das schickte sie 2007 an die Detektei. Diese leitete den Brief umgehend an Wilfried Wiesinger in seine Steiner Zelle weiter. Der konnte es nicht fassen. Richterin: “Wie ist es Ihnen ergangen, wie Sie diesen Brief erhalten haben?” Angeklagter Wiesinger: “Ich habe mich gefreut.”
Ex-Frau hilft nicht (mehr)
Allein, der Brief stammt nicht von Irene Kratzer. Diese dementiert heftig. Als die kleine, rundliche Beamtin in den Saal 204 kommt, wird sie nach neuer Strafprozessordnung gefragt, ob sie wünscht, dass der Beschuldigte den Raum verläßt. Sie verneint. Die beiden, die einmal ein Paar waren, sitzen nur zwei Meter auseinander. Eng sind sie trotzdem nicht mehr. Frage Richterin: “Ist dieser Brief von Ihnen?” Kratzer: “Der Brief ist nicht von mir.”
Die Richterin will wissen: “Schreiben Sie noch Briefe?” Die Zeugin: “Nein, in heutiger Zeit doch nicht. Nur
mehr Emails.” Richterin: “Und wenn, wie würden Sie sie schreiben? Wie schreiben Sie Ihren Namen?” Zeugin:
“Nachname - Vorname.” (Das war am inkriminierten Brief auch so.) Richterin: “Wenn Sie einen Brief schreiben würden, wo ist am Kuvert der Absender?” Zeugin: “Hinten.” (Am Reinwaschbrief jedoch rechts oben.) Richterin: “Gab es Kontakt zur Detektei?” Zeugin: “Naja, es kam einmal jemand zu mir, um mit mir zu reden. Aber ich schickte sie gleich wieder weg, weil ich nicht mehr über die Sache reden will.”
Detektei schaltet sich ein
Die Zeugin berichtet, dass sie schriftlich von der Detektei kontaktiert (21. April 2006) wurde und drei
Monate später auch “meine 84-jährige Mutter” (Zeugin entrüstet) am 21. Juli 2006. Außerdem gab es eine Kontaktaufnahme durch die noch lebenden Eltern des Verurteilten. “Diesen eingeschriebenen Brief habe
ich aber nicht angenommen, sondern zurückgeschickt.” Einiges belegt die Ex-Lebensgefährtin durch Papiere. Alle drei Stoßrichtungen sollten für den Beinahe-Lebenslangen die Möglichkeit für eine Wiederaufnahme im Justizfall schaffen. Glaubt man dem Zeugenauftritt der Irene Kratzer, fruchteten sie nichts. Unter dem Strich leitet sich aus ihrer durchgängig saloppen bis herablassenden Redensweise ab, dass es ihr nicht Unrecht ist, dass im Jahr 2002 Wilfried Wiesinger 20 Jahre Haft zugesprochen wurden. Sie läßt ihm mit jedem Wort spüren, wer der Häftling im Raum ist und wer im Besitz der Wahrheit ist. Guten Grund hat sie freilich: Hat er ihr den Zweitmann eliminiert. Jedenfalls legt sie sich fest: Sie ändert auch in Zukunft nichts an ihrer einstigen Aussage. Sie schreibt keine Briefe zum Mordfall, und, darauf legt sie Wert: Zum “Christbaumeinkaufen” fuhr man am Tattag auch nicht. Wiesinger nimmt das still und mit großen Augen zur Kenntnis. Einmal will er was sagen, zeigt auf, ist aber nun nicht dran.
Er ist nach dem § 297 StGB angeklagt - Verleumdung. Das heißt, er habe laut Anklage, so der
2. Fall im ersten Absatz, “jemanden mit einer fälschlich angelasteten Handlung belastet”, in diesem Fall die “Falschaussage vor Gericht” (§ 288 StGB). Wenn diese “fälschlich angelastete Handlung mit mehr als einem
Jahr Haft” belegt ist (ist sie), droht dem Stein-Häftling ein “Strafrahmen von 6 Monaten bis 5 Jahre”.
“Schuß nach Hinten los”
Ein Angeklagter bei Gericht, der ohne Handschellen kommt, wird anders betrachtet, als jemand der aus einer Justizanstalt mit 20 Jahren Haft kommt und, dem eine Zusatzstrafe droht, die den gesamten Vollzugsplan einer langen Haft durcheinanderwirbelt. Daher will die Richterin der Sache auf den Grund gehen. Sie ergründet die Motivlage: “Waren Sie der Ansicht, dass sie etwas verschwiegen hat oder falsch ausgesagt hat?” Wiesinger:
“So direkt habe ich das nicht gesagt. Aber es stand etwas im Brief.”
Richterin: “Wer kann den Brief geschrieben haben?” Wilfried Wiesinger, in seiner ruhigen, aber ungelenken Art:
“Es kann ja auch sein, dass, wie es so schön heißt, der Schuß nach Hinten los geht.” Was er damit genau meint, erklärt er nicht. Vielleicht, dass sich Freunde in Wien ohne sein Wissen erbötig machten, ihm zu helfen. Dass er in Stein von Informationen in Wien absolut abgeschnitten ist, liegt auf der Hand. Jedenfalls bleibt er dabei: Er hat den Brief nicht geschrieben. Richterin Moravec-Loidolt will es genau wissen: “Wie intensiv nutzen Sie Ihren Zellen-PC?” Angeklagter: “Nur zu Anlässen. Geburtstage, Weihnachten.” Auf seinem PC sind aktuell nur acht Text-Dokumente gespeichert. (Sagt ein Justizwachebeamter diesem Journal.)
Spurensicherung in Stein
Richterin fragt Staatsanwältin, ob “man den PC im Rahmen des Verfahrens angeschaut” hat? Blickkontakt, Augenrollen. Die Staatsanwältin beantragt, mehr schleppend denn hochmotiviert, den PC in der Steiner Zelle prüfen zu lassen. Wilfried Wiesinger hat nichts dagegen und erklärt noch, dass dieser seit Jahren “plombiert” ist und nichts daran manipuliert werden kann. (In Justizanstalten dürfen gewisse Bauteile nicht verwendet werden, etwa TV-Karten, dazu wird das Gerät versiegelt, Anm. B&G)
Wiesinger ist die Bemerkung wichtig, dass ihm der “Entlastungsbrief” willkommen war. Denn er “wollte den Vorsatz wegbringen”. Dass im Umkehrschluss jedes Wiederaufnahmebegehren die Belastungszeugen massiv unter Druck setzt, ist die Kehrseite der Medaille. Für die Staatsanwältin unterstellt der Brief der einstigen Hauptzeugin, Unwahrheiten ausgesagt zu haben. Die Justiz reagiert auf jedes Wiederaufnahmebegehren verstimmt bis gereizt.
“Vorsatz wegbringen”
Die Richterin will weiter nachforschen, wer der wahre Urheber des Briefes ist, der den Absender der Hauptbelastungszeugin aus dem Mordverfahren 2001 aneignete. Für die Richterin gibt es drei Ansatzpunkte.
Die Eltern des Inhaftierten. Es liegt auf der Hand, dass sie alles Legale tun würden, um neue Tatsachen ans Licht zu bringen. Anwältin Astrid Wagner stellt dem Angeklagten die richtige Frage: “Wußte ihre Familie Bescheid, dass die Frau Kratzer im Wiederaufnahmeantrag eine wichtige Rolle spielt?” Wilfried Wiesinger bejaht. Gleich hakt die Staatsanwältin nach, die nichts Gutes von einem verurteilten Gewalttäter hält: “Haben Sie Ihre Familie beauftragt, etwas in Richtung Brieffälschung zu tun?” - “Nein.”
Die Eltern sind nicht als Zeugen geladen oder beantragt. Das hat zwei glasklare Gründe: Zum einen werden Eltern immer ihren Sohn in Schutz nehmen und zum anderen könnten sie sich der Aussage entschlagen.
Der Erkenntnisgewinn wäre gering. Die Richterin verfolgt in diesem Indizienverfahren eine weitere, eher merkwürdige Absicht. Sie könnte sich vorstellen, die Anwältin in den Zeugenstand zu holen, weil sie Wilfried Wiesinger in der ersten Wiederaufnahme beraten hat. Seiteneffekt wäre: Ein Zeuge darf nicht Verteidiger sein. Somit müßte der Angeklagte den Anwalt tauschen. Bei nüchterner Betrachtung und seriöserweise wird das Gericht keinem Anwalt unterstellen, dass, um ein Wiederaufnahmeverfahren mit Argumenten zu füllen, die Fälschung eines Briefes der Hauptzeugin angeraten wurde. Einen Anwalt von seiner Vertretung abzuziehen,
um ihn als Zeugen zu befragen, wäre wohl eine etwas überspannte Sicht der Dinge.
Der Schlüsselzeuge ist Detektiv Rudolf Vesztergombi. Er ist für den 29. September 2008 im Saal 204 geladen. Doch er ließ sich Tage davor entschuldigen. Er hatte eine Herz-Operation und ist derzeit auf Rehab.
Er könnte wissen, woher der Brief, das corpus delicti im Verleumdungsprozess, stammt.
Von der Detektei heißt es, dass man das Original des gefälschten Entlastungsbriefes noch hat. Nach Stein ging nur eine Kopie. Wenn auch das keine Beweise bringt, ist der Angeklagte freizusprechen. Im Zweifel. Auch wenn er Zweifel hat, dass bei seinem Mordprozess 2001 alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Dieser mühsame Prozess um einen zwei Seiten langen Brief wird auf unbestimmte Zeit vertagt. Solange Detektiv Rudolf Vesztergombi seine Rehabilitation nicht abgeschlossen hat und zeugnisfähig ist, geht der Prozess nicht weiter. Da der Angeklagte noch 13 Jahre Haft vor sich hat, läuft die Zeit niemandem davon.
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Zum Themenkomplex § 297 Abs 1 zweiter Satz (Verleumdung) gibt es eine OGH-Entscheidung:
LG Innsbruck (1980), allerdings aus dem Milieu der Halbseide (7 Monate bedingt)
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal)
Fall LUCA - zweiter Prozesstag - Das Urteil (1. Instanz)

Porschefahrer Albert Heiss ist in Innsbruck seit 30 Jahren Anwalt. Er vertrat im Fall LUCA als Privatbeteiligter die Geschädigteninteressen der Kindmutter. Er hat ein sehr differenziertes Bild zu Vielem. Auch zu Bernhard Haaser. (Foto: Marcus J. Oswald am Korneuburger Hauptplatz für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)

Am zweiten Prozesstag demonstrierte wieder die Kleingruppe des Peter Rosenauer vor dem Landesgericht Korneuburg. Der Kampagnenprofi von der NGO Resistance for Peace weiß als politisch Aufgeklärter, welche Themen ziehen. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht -
Das unabhängige Online-Magazin seit 2005 aus Wien)

Für den Linzer Anwalt Christian Fischer beginnt der Fall LUCA jetzt erst. Er vertrat als Privatbeteiligtenanwalt die Geschädigteninteressen des Kindvaters Bernhard Haaser. Er unterstützt den Tiroler Aktivisten im geplanten Folgeprozess, zu dem die Erhebungen schleppend voran gehen. Thema eines zweiten Prozesses soll sein, geht es nach Fischer: Die Verantwortung der Kindmutter und der Behörden in Mödling und Schwaz. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht -
Das unabhängige Online-Magazin aus Wien seit 2005)

In diesem Gefängnis sitzt der 24-jährige Fritz Stefan Dorazil seit November 2007 ein. Bis zur Rechtskraft in einem Jahr bleibt er in der JA Korneuburg. Hält das Urteil von zumindest 30 Jahren Haft, wird er 2037 im Alter von 54 Jahren aus Stein an der Donau wieder entlassen. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht - Das unabhängige Online-Magazin seit 2005 aus Wien)
(Wien/LG Korneuburg, am 26. September 2008)
Prozessbericht folgt! Das Urteil in diesem Indizienprozess fiel drakonisch hart aus: Lebenslang plus § 21 Absatz 2-Zusatzeinweisung. Der Angeklagte meldete umgehend Nichtigkeit und Berufung an.
Fall LUCA - erster Prozesstag mit Merkwürdigkeiten

Bernhard Haaser aus Tirol ertrinkt nicht in Wut, Depression und Umnachtung, weil sein 17 Monate alter Sohn am 3. November 2007 unter unklaren Umständen ums Leben kam. Das verdankt er seinem Job in einer Speditionsfirma und seinem Verein, den er gründete und der ihm in schweren Stunden Kraft gibt. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht - Das unabhängige Online-Magazin seit 2005 aus Wien)
(Wien/Korneuburg, am 25. September 2008) Der Fall LUCA begann und er zählt in der Aufbereitung
durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg zum Merkwürdigsten, was man in den letzten Jahren gesehen hat.
Zunächst die Äußerlichkeiten: Als man um 9 Uhr zum Landesgericht Korneuburg kommt, steht genau ein Demonstrant vor dem Tor. Angekündigt war eine größere Demonstration. Peter Rosenauer hält ein Schild in den Wind: “Sexueller Missbrauch - Behörden sehen weg.” Zu Mittag kommt ein zweiter Demonstrant dazu.
Beide halten das Schild nun gemeinsam.
Die Innerlichkeiten: Die Staatsanwaltschaft Korneuburg klagt nicht monatelangen und bis heute ungeklärten körperlichen Missbrauch am mit 17 Monaten verstorbenen Kind an, sondern nur “einen einzigen Tag”.
Exakt vier Stunden am 1. November 2007, die Zeit zwischen 10 Uhr und 14 Uhr, in der Luca-Elias zwei Mal gewickelt wurde und dabei sexuell missbraucht worden sein soll, sodass er zwei Tage später starb.
Enger Zugang
Dieser enge Zugang zum Fall und die “Blindheit” für die fortwährende Körperverletzung am Buben stößt bei einigen Zuhörern auf enormes Unverständnis. Bernhard Haaser kann innerhalb von 20 Sekunden an zwei Händen zehn Etappen mit Krankenhausbesuchen und Anzeigen ans Jugendamt referieren, die alle “vor” dem
1. November 2007 von ihm gemacht wurden. Dem Buben wurde nie geholfen.
Nach dem ersten Prozesstag ist nicht geklärt, ob der 24-jährige Alleinangeklagte Fritz Dorazil tatsächlich einen sexuellen Missbrauch zwischen 10 Uhr und 14 Uhr am Buben Luca begangen hat. In diesem Fall gibt es viele atmosphärische Missstimmungen und atmospärische Fragezeichen, die trotz den nüchternen Versuchen durch den sehr redseligen Richter Gernot Braitenberg, den Angeklagten scheibchenweise mit Argumenten und Gutachterdeutungen von dünnen Fakten zu überführen, nicht übersehen werden können.
Die Korneuburger Staatsanwältin Martina Weiser, etwa 35 mit kurzen blonden Haaren und Hornbrillen meint, den Fall gut analysiert zu haben. Ein Staatsanwalt ist darauf trainiert, nur anzuklagen was er mit Nasenspitzenlänge durchs Ziel bringt. Doch wer in diesem Prozess sitzt und ihn von 9 bis 18 Uhr am ersten Tag mit kurzer Unterbrechung einer Mittagspause auch durchsitzt, ohne einzunicken, bekommt eine Reihe
von Leuten vorgeführt. Irgendwann merkt man, dass an der ganzen Sache etwas nicht stimmt.
Wider besseres Wissen
Der Fall ist verworren und sollte nicht in der Linearität vorgetragen werden, wie es die staatsanwaltschaftliche Behördenlogik tut. Der Fall hat Bruchlinien. Es stehen sich gehässige Parteien gegenüber und solche, die nicht ausreichend sprachliches Ausdrucksvermögen haben, um sich in einem Raum vor acht Geschworenen, drei Richtern, vier Anwälten, fünf Gutachtern, fünf Justizwachebeamten, zwei Polizisten (!) und 60 lauschenden Personen artikulieren zu können. Dann sind solche dabei, die allzu flüssig dem Angeklagten einen Freundschaftsdienst mit ihrer Zeugenaussage erweisen und solche, die herumstottern und wider besseres Wissen eine falsche Fährte legen. Bei diesem Prozess, so hat man ein Eindruck, wird etwas zugedeckt.
Und zwar nicht von den Behörden der Jugendämter Mödling (NÖ) und Schwaz (Tirol), die verhältnismäßig Außenstehende sind, sondern in einer Familie in Mödling. Man erhält nach einem zähen Prozesstag mit einem Duzend Zeugen den Eindruck, dass von mehreren Seiten gelogen wird.
Das Problem der vagen Aussage trifft auch den Alleinangeklagten Fritz Stefan Dorazil. Der großgewachsene Mann, der mit weißem Collegepullover und schwarzer Hose vor Gericht sitzt, kann vom Vorwurf der Unwahrheit nicht befreit werden. Es macht den unbescholtenen Angeklagten hochgradig verdächtig, dass er seine Verantwortung bis zu Beginn des Prozesses vier Mal geändert hat. Das ist ein Fressen für Richter Braitenberg und den Linzer Anwalt Christian Fischer (Ex-Kanzleipartner des Günther Tews, nun Privatbeteiligtenvertreter
für Bernhard Haaser, der die Begräbniskosten und 30.000 Euro Teilschmerzengeld einklagen will). Dem Angeklagten werden seine vor 11 Monaten wechselnden Verantwortungen im Lauf des ersten Prozesstages genüsslich ein halbes Duzend Mal vorhalten (vom Richter und Anwalt Fischer).
Wechselnde Verantwortungen
Umgekehrt muss in einem Schwurprozess auch die Psychologie eine Rolle spielen und das Emfpinden, wie ein 24-jähriger Unbescholtener denkt. Im Gegensatz zu einem vorbestraften Gerichtsprofi legt er sich nicht von Beginn eine fixe Verantwortung zurecht, sondern modifiziert und variiert sie, weil er Lockangebote bekommt.
Die erste Aussage machte Fritz Stefan Dorazil vor der Polizei. Die Polizei rät ihm - zwecks mildem Urteil - zum umfassenden Geständnis. Er sagte, er sah das Kind im Gitterbett liegen, es hatte Krämpfe und Blut am Mund, er hatte es geschüttelt (2.11.2007). Dann sagte er, es hatte Krämpfe und er habe es nicht geschüttelt (4.11.2007). Dann sagte er vor dem Haftrichter, Luca sei ihm auf der Wendeltreppe runtergefallen, es war ein Unfall. (5.11.2007). Dann sagte er vor dem Untersuchungsrichter, das Kind sein ihm nach dem Wickeln nicht runtergefallen. Diese Aussage war mit Melanie G., der Kindmutter, die nun auch in U-Haft kam, abgesprochen, um sie vor Verletzung der Aufsichtspflichten zu schützen. Bei Prozessauftakt am 25. September 2008 schließt sich der Kreis und er sagt wieder, dass das 89 Zentimeter große, 11 Kilo schwere Kind im Gitterbett Krämpfe in der Art epileptischer Anfälle hatte und er Blut am Mundwinkel sah. Er wollte es beruhigen, dann Erste Hilfe machen. Dann kommt die Rettung. Es wird mit dem Rettungshubschrauber ins Spital SMZ-Ost geflogen
(14 Uhr 23, 1. November 2008).
Der Richter nennt so etwas - vor 86 Personen im Raum - Lügen. Er vergisst, dass er keinen Gerichtsprofi vor sich sitzen hat, sondern einen 24-Jährigen, der nie mit der Justiz zu tun hatte. Er ist gelernter Tischer, arbeitet, so seine Eröffnung, täglich von 6 Uhr 30 bis 22 Uhr. Sein Nettoverdienst gibt er mit 4.500 Euro an. (…)
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KOMPLETTER BEITRAG UND VIELE DETAILS AUS ZEITGRÜNDEN erst am Wochenende!
Fortsetzung Fall LUCA im Gericht - zweiter Prozesstag mit Urteil (Erstinstanz)
Freitag, 26. September 2008, 9 Uhr 15 - 20 Uhr - Korneuburg (27 Kilometer außerhalb Wiens)
Serbe erhält für 100 Kilo Kokain nur 4.5 Jahre Haft!
(LG Wien, am 18. September 2008) Strafverteidiger Roland Friis präsentiert sich von der Zuckerseite.
So werden künftige Angeklagte eine große Freude mit ihm haben. Am 18. September 2008 wird am Straflandesgericht Wien ein 45-jähriger Ex-Jugoslawe zu nur 4.5 Jahren unbedingter Haft verurteilt: Er hat
100 Kilogramm reinstes Kokain (83 Prozentiges!) nach Österreich transportiert und in Vertrieb gesetzt.
Familienvater im Netz der Mafia
Der biedere Familienvater wirkt unscheinbar, klein und auf umständliche Weise höflich. Er ist bis zu 15 Jahre
Haft angeklagt. Seine Balkan-Komplizen wurden bereits gesondert abgeurteilt. Sie erhielten bis zu 9 Jahre Haft.
Der Umstand, dass der Haupttäter mit äußerst wenig Haft davon kommt, liegt in der Kunst der Diplomatie.
Er sagte nämlich vor der Polizei aus und half, den ganzen Dealerring zu sprengen. Somit gilt er als “Kronzeuge”.
Er gehört zur selten gewordenen Spezies des polizeilichen Informanten, die in Wien ausgestorben sein soll.
Die gigantische Menge an hochprozentigem Koks übersteigt die gesetzliche Höchstgrenze der Strafbarkeit um das Hundertfache. Der Richtersenat, bestehend aus Daniela Vetter aus der Geschäftsgruppenabteilung 6, die sich fast nur mit Suchtgift befasst und Jugendrichterin Eva-Maria Wilder, hört ein reumütiges Geständnis wie aus dem Lehrbuch. Zugleich bekommen sie vor dem Mittagessen ein mit Zitaten aus der Weltliteratur gespicktes Plädoyer von der Verteidigerbank. Roland Friis hat die Verteidigung inne. Er hält aber nur die Eröffnung. Als “Gastredner” ist ein zweiter Anwalt beigezogen.
Zweiter Anwalt hält Schlußrede
Anwalt Ewald Scheucher bewies schon im AMIS-Prozess, dass die Kunst der freien Rede im Gerichtssaal noch nicht ausgestorben ist. Dort vertrat er den Hauptangeklagten Dietmar Böhmer.
An seinem klug aufgebauten 15-minütigen Schlussplädoyer hätte Cicero seine Freude gehabt. Er zeichnet ein Bild von einem Mann, der in den Fängen der Mafia steckte. Letztlich hatte ihn die Mafia in der Hand. Ewald Scheucher: “Um seine Familie und seine Kinder zu schützen, musste er weiter machen. Er wollte nicht mehr, doch es hätte Tote gegeben. Das darf man im Gesamtbild nicht vergessen. Mit Bertolt Brecht gesagt: Hier haben wir eine Adresse und einen Namen. In diesem Sinne ersucht die Verteidigung nicht um Milde, sondern um Gnade.”
Gnade statt Milde - 12 Jahre Haft wären real
Die Richterfrauen erkennen diese Zwickmühle. Sie geben ein mildes Urteil. “Normalerweise müßten wir eine zweistellige Haft aussprechen”, so Richterin Daniela Vetter in der mündlichen Begründung. Das Plädoyer hält sie “geschönt dargestellt”. Aber in diesem Fall wurde dem Rechtsstaat ein Dienst getan, indem ein krimineller Zirkel durch einen Angeklagten aufgedeckt wurde. Das müsse belohnt werden, weil das sonst niemand mehr macht.
Nach kurzer Beratung mit Verteidiger Roland Friis nimmt der Angeklagte das Urteil an. Rechtsmittelverzicht.
Im Publikum sitzen keine Journalisten, weil sich der Termin mit dem Haftprüfungstermin der Islamistin Mona S. überschneidet. Im Publikum sitzen aber alte Bekannte.
Pathos
Bezirksinspektor Rudolf Stelzer ist wieder da! Frisiert und in modischem Outfit. Der clevere Zivilermittler gegen das Suchtgift in Wien gehört schon zum Inventar. Einmal ist er Zeuge (Vier serbische Angeklagte, die Kokain in kleinen Mengen unter die Leute brachten; 26. August 2008). Oder er sitzt im Publikum. Stelzer schmunzelt am Ende und ist hochzufrieden. Das Entlastungsplädoyer war ihm zu “pathetisch”.
Doch Stelzer ist keiner, der vom Angeklagten den Kopf fordert. Dieser serbische Großdealer hat der Wiener Polizei in der Strukturermittlung mehr geholfen als zu erwarten war. Daher hält er die 4.5 Jahre für ausreichend.
Kronzeuge leistet Dienst am Rechtsstaat
Auch Verteidiger Roland Friis meint am Ende des Prozesses im Gespräch, dass man die Unterscheidung zwischen leugnenden Angeklagten und Kronzeugen treffen müsse. Ein “Kronzeuge”, wenn er sich dazu entscheidet, leistet Dienst am Rechtsstaat, was honoriert werden muss. Hätte der Angeklagte nicht zur Aufklärung beigetragen, hätte er 12 Jahre Haft bekommen. Was das anwaltliche Kunststück in diesem Fall zusätzlich unterstreicht: Der Angeklagte hat zwei (!) einschlägige Suchtgiftvorstrafen und bei einer sogar
noch eine “Bedingte” offen.
Das Urteil im Vergleich: In der JA Hirtenberg sitzt derzeit der Wiener Stadtparkdealer Erwin Röder aus der Rennbahnwegsiedlung. Einst dominierte er den halben Stadtpark mit “Hasch”. Dann verlegte er sich auf “Koks” und wurde im Wiener Innenstadtlokal “Kanzleramt” mit der hochgerechneten Menge von 350 Gramm Kokain erwischt. Er erhielt bei geständiger Verantwortung vier Jahre Haft (Verteidigung: Rudolf Mayer).
Leben geht weiter
Somit ist das Urteil vom 18. September 2008 am Landesgericht Wien in Saal 302 für einen Mann, der mitten in Wien 100 Kilo Kokain verdealte und 4.5 Jahre Freiheitsentzug büßen muss, ein anwaltliches Meisterstück.
Freilich ist abzuwarten, wie es dem Verurteilten in der Haftanstalt ergeht. Dort wird man ihn fragen, warum er für 100 Kilo Kokain nur 4.5 Jahre Haft bekommt. Dann beginnt für ihn das wahre Leben.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal)
Freak-Show geht weiter - Josef Fritzl mit zweitem Anwalt
(Wien, im September 2008) Horror-Opa Josef Fritzl (14 Kinder aus seinem Fleisch und Blut, davon sieben mit eigener Tochter!) wird immer unheimlicher. Nun nimmt er sich sogar einen zweiten (!) Anwalt.
Der zweite Rechtsfreund aus der Top-10-Garde am Landesgericht Wien (nach Dr. Rudolf Mayer, 61), der nun in Diensten des 73-jährigen Amstettners ist, heißt: Dr. Karl Bernhauser, 64. Er soll für zivil- und medienrechtliche Angelegenheiten zuständig sein. Man höre und staune: Der schwer angeklagte, pädophil und inszestuös veranlagte Beschuldigte sorgt sich in seiner kleinen Arrestzelle um den Ruf.
Bei allem Restkorn Respekt, den man für jeden Beschuldigten aufbringen muss: Das schlägt alles. Josef Fritzl sorgt sich ums Ansehen und denkt an die Zukunft. Für die Zeit “danach” (die es nicht gibt) will er “wirtschaftliche Dinge” vom auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierten Anwalt Karl Bernhauser geregelt wissen und vorverurteilende Berichterstattung durch “Medienklagen” eindämmen. Dazu muss man Karl Bernhauser, der ein Jahr vor seiner Pensionierung steht, Glück wünschen.
Alle gewissenhaften Medien verurteilen Fritzl (vor)
Nimmt man das reiche Medienaufkommen, das sich in Europa mit Fritzl befasste: Wo soll Bernhauser anfangen?
Die kommenden Bücher zensieren? Die 180 großen Tageszeitungen in Deutschland? Die 17 Tageszeitungen in Österreich? Will er tausende (so viele sind es gewiß) Berichte in Nachrichtenportalen der Medienhäuser, auf privaten Webseiten und Weblogs, Onlineforen und Communities sichten und auf Schadenersatz klagen? Das bringt eine Fülle von Prozessen. Das durchaus anspruchsvolle Unterfangen könnte aber auch offene Feindschaft bringen.
Es ist ja nicht so, dass ein Anwalt immer Recht hat, wenn er einen Schriftsatz einbringt. Dann gibt es eine Schriftsatzbeantwortung, eine erste erkundende Tagsatzung, dann den Prozess, dann Zeugen, etc. Der Schuss
kann nach hinten los gehen und ein alter Anwalt riskiert nicht mehr alles.
Die Medienklagen könnten sich wie im “Fall Kampusch” auf Großmedien konzentrieren, wo nach objektiven Maßstäben “Persönlichkeitsverletzungen” erfolgten. Die üblichen Verdächtigen: “Bild”, “Sun”, “Kronen Zeitung”, “Österreich”, “Bunte”, “Blick”. Dort, wo es schnell etwas zu holen gibt. Der Rest bleibt vernachlässigt. Doch auch in diesen Medien sind nicht die Dümmsten beschäftigt und auch diese haben starke Rechtsabteilungen. Daher muss man diesen Nachrichtenmenschen erst einmal etwas nachweisen.
Medien zeigen am “Fall Fritzl” Gewissen
Dass Fritzl vorveruteilt wurde, liegt auf der Hand. Das ist nicht unmenschlich, denn die, die ihn vorverurteilen, zeigen Gewissen. Am “Fall Fritzl” zeigten Medien seit langem wieder einmal Geschlossenheit und ihre moralische Rolle. Sein Fall ist der Abartigste, der in der gesamten Zweiten Republik Österreich seit 1945 vor das Gericht kam. Er rührt Grundfesten des Zusammenlebens so tief an und wollte sie verschieben, dass sich jeder, der nicht berufsmäßig mit dieser Sache zu tun hat, rasch von den diabolischen Taten abwendet. Medien dürfen sich nicht abwenden, sondern müssen, das ist ihre Rolle, hinsehen. Dass sich Josef Fritzl einen “Medienanwalt” nimmt, ist reines Kalkül: Er erwartet sich Geld. Um mehr geht es nicht. Er will aus seinen Verbrechen Kapital schlagen. Damit offenbart er seine zweite Abartigkeit. Statt vor Scham still in sich zu treten, will er als lauter Kläger auftreten.
Somit wird Karl Bernhauser zum Ende seiner Anwaltslaufbahn (er will in einem Jahr aufhören und im Haus am Attersee den Fröschen beim Laichen zusehen) noch einmal das tun, was er jahrelang nicht getan hat, da er immer
in geschäftstüchtiger Koexistenz gelebt hat: Medien klagen.
Aggressive Medienklagen nicht der österreichische Weg
Die aggressivsten Medienklagen sind aus dem “Fall Lainz” (1990) und dem “Fall Unterweger” (1992) bekannt.
Beide liegen zeitlich eng zusammen und beide Male ging der Wiener Anwalt Georg Zanger scharf gegen die
“Kronen Zeitung” vor. Mehrfach wurde in den 90er Jahren die Titelseite des Boulevardblattes mit den Sätzen
“Diese Aussage ist unwahr…Wahr ist” zugepflastert. Anwalt Georg Zanger wurde darauf zehn Jahre nie wieder positiv von der “Kronen Zeitung” portraitiert. Kein einziger seiner Fälle wurde auf der Gerichtssaalseite behandelt.
Dann kam lange nichts. Kürzlich tat sich die Kanzlei Rudolf Mayer hervor, indem sie im Namen des Inhaftierten Robert Ackermann die Zeitung “Heute” verklagte und zur “Entgegnung” und 3.250 Euro Schadenersatz verpflichtete. Ackermann landete als brandgefährlicher Blutrauschtäter in der Maßnahme (Sicherheitsverwahrung).
Fall Kampusch mit moderaten Medienklagen
Selbst im Jahr 2006 und 2007, als der “Fall Kampusch” kam, hielt sich die Wiener Kanzlei Ganzger zurück. Nach dem Auftauchen im Sommer 2006 ging man eine enge Medienkooperation mit dem ORF ein, es folgten exklusive Interviews mit Großmedien (News, Kronen Zeitung). Die ersten neun Monate war eine Medienagentur beschäftigt, um Termine zu koordinieren. Dann schleifte sich ein, dass man nichts mehr zuließ, was hinter die Fassade blickte. Im “Fall Kampusch” wurde der Grundsatz der Medienbranche von Geben und Nehmen durch übereifrige Juristen verletzt, die meinten, Medien müßten nur geben, dürften aber keine Fragen stellen. (Eine sinnvolle Frage, man erlaube den Einschub, wäre, ob Max Friedrich für die rasche “Präparierung” der Natascha Kampusch für das
erste ORF-Interview - entgegen seiner ursprünglichen Absicht, sie lange von Medien fernzuhalten - Honorar vom Staatssender bezogen hat.)
Der “Fall Kampusch” brachte Medienklagen vornehmlich gegen ausländische Medien hervor. Etwa gegen die Londoner “Times”, die einen Vorabdruck einer Schnellschußbiografie brachte. Mittlerweile hat sich das Thema Medienklagen erschöpft, da selbst die Mutter mit dem Buch “Verzweifelte Jahre” (Ueberreuter Verlag, 2007) ausgepackt hat und die Tochter eine eigene Talkshow im Wiener Stadtfernsehen “Puls TV” betreibt.
Josef Fritzl ist nicht integer
Was Josef Fritzl “einklagen” will, ist unklar. Unter den üblichen Grundsätzen der wechselseitigen Diplomatie zwischen Anwälten und Medien ist nichts klagbar. Josef Fritzl hat bisher nur bewiesen, dass er zeugungsfähig ist, aber nicht, dass er Zeugnis für gute Lebensweise ablegt.
Karl Bernhauser ist ein Anwalt, der seine Karriere somit mit einem großen Fall auslaufen läßt. Er gehört zu einer Handvoll Wiener Anwälten, die am Landesgericht St. Pölten nicht nur einen Fall am Laufen haben, sondern “im Geschäft” sind. Am LG. St. Pölten treten meist Verteidiger aus der Landeshauptstadt St. Pölten oder aus dem Westen des Bundeslandes (St. Valentin, Amstetten, Haag) auf. Nur wenige “Wiener” Strafrechtsexperten konnten dort mit Fällen Fuß fassen. Die Anwälte sind “Mitnahmeprodukt”, wenn Wiener Häftlinge nach St. Pölten verlegt werden. Daraus ergeben sich dann “Anschlussaufträge” durch Mundpropaganda in der Justizanstalt St. Pölten.
Wiener Anwaltsriege in St. Pölten schlecht aufgestellt
Rudolf Mayer hat zum Beispiel derzeit drei Fälle (Suchtgift, Gewalt, Betrug) am LG St. Pölten mit Häftlingen laufen. Karl Bernhauser nimmt sich vornehmlich Betrugsfälle vor. Farid Rifaat ist teilweise noch im kleinen Geschäft. Thomas Kralik war 2007 kurz an einem Fall dran, kassierte 6.000 Euro für drei Besuche eines U-Häftlings und stieg wieder aus. Roland Friis hat seit 2006 einen Fall in Bearbeitung (konnte nach fünf Monaten eine U-Haft beenden; 2008 wurde weiter verhandelt, dann vertagt) und vertrat 2007 den betrügerisch veranlagten Boogie-Tänzer Yilmaz Cicek vor dem Schöffengericht.
St. Pölten bleibt für die Wiener Anwaltsszene unbedankt, da die Anreise 90 Kilometer ist und die Anwaltszone nicht das Hilton ist. Es ist ein schwieriges Pflaster. Karl Bernhauser hat seine Meriten, aber auch Schattenseiten.
Fünf Beispiele für das Einschreiten auf unterschiedlichen Gerichten des nunmehrigen Josef Fritzl-Anwalts:
- 2000 vertrat Karl Bernhauser den Chef der NÖ-FPÖ Peter Rosenstingl. Rosenstingl erhielt 8 Jahre für Betrug. Rosenstingl erhielt nach langer U-Haft eine Haftunterbrechung. Bernhauser konnte aber keine “Haftunfähigkeit” durchsetzen. Rosenstingl musste noch einmal für lange Jahre ins Gefängnis.
- 2007 vertrat Karl Bernhauser am LG Wiener Neustadt den türkischen Baumeister C., der nach Fahrerflucht, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Stalking angeklagt war. Alleine für das Delikt “Stakling” erhielt der Baumeister 9 (!) Monate unbedingte Haft. Es ist die höchste Strafe, die je in Österreich nach Stalking vergeben wurde. C., der mit diesem Journal in Kontakt steht, fühlt sich heute noch von Karl Bernhauser verraten und verkauft. “Dilettant” ist das Wenigste, was C. über Bernhauser schimpft.
- 2007 übernahm Karl Bernhauser nach einem kurzen Vieraugengespräch das Mandat für den nach “Betrug
und Erpresserischer Entführung” angeklagten Pöchlarner Autohändler Werner G. in der JA St. Pölten. G.
ging in Berufung, weil ihm das Urteil von 8 Jahren zu hoch erschien. Nach dem abgelösten Verfahrensanwalt
Oswin Lukesch, drei Besuchen von Thomas Kralik (6.000 Euro) in der Justizanstalt, entschloss sich G., Karl Bernhauser, der sehr überzeugend und vielversprechend auftrat, als “Berufungsanwalt” vor dem OLG Wien
zu nehmen. Bernhauser beschwor G., dass er am OLG Wien alle Richter kennt und mit dem Senat bereits Gespräche führte. Im November 2007 hatte G. seine Berufungsverhandlung. Bernhauser hatte wohl mit dem falschen Senat “Gespräche geführt”. G. bekam 2.5 Jahre dazu (10.5 Jahre) und sitzt nun in der JA Garsten. Insassen aus der JA Garsten berichten diesem Journal, dass, wenn Bernhauser dort andere Insassen besucht,
er diesen steckt: “Sagt’s aber nicht dem G., dass ich da war.” Wenn ein Berufungswerber 2.5 Jahre drauf bekommt, ist das eine finale Niederlage für den Rechtsanwalt, über die man besser schweigt. - 2007 übernahm er, ebenso in der JA St. Pölten, auf Mundpropaganda das Mandat des ehemaligen Zellengenossen des Werner G., Klaus Heeg, 57, aus Frankfurt. Heeg war im März 2007 in Salzburg durch Kriminalpolizisten in einer Bank festgenommen worden, als er eines seiner vier Konten beheben wollte.
Heeg kam auf direktem Weg nach St. Pölten in die U-Haft, wo er 5 Monate verblieb. Er wurde als Teil einer Betrügergruppe gesehen, die eine Webseite aufmachte, auf der sich jede Firma in Österreich eintragen sollte. Jahresgebühr: 1.200 Euro. Der Haken: Die Webseite funktionierte nicht und erbrachte keine Leistung. Heeg verwaltete die vier Österreich-Konten, zog sich Provisionen ab und schickte den Rest nach Spanien. Sechs Leute waren ab März 2007 in U-Haft, darunter einige Wiener. Rudolf Mayer war engagiert, Farid Rifaat. Klaus Heeg tauschte seinen St. Pöltner Anwalt Oswin Lukesch aus, dem er Paktieren mit dem St. Pöltner U-Richter vorwarf. Karl Bernhauser wurde engagiert. Eine Woche nach Vollmachtsunterzeichnung erhielt die Heeg-Gattin nach Frankfurt am Main ein Fax mit der Vorschussforderung: 10.000 Euro plus 20 % Ust. In der Not zahlte man. Kurz darauf wurde Klaus Heeg enthaftet, erhielt den Pass und reiste nach Frankfurt aus. Der Prozess ist bis heute nicht abgeschlossen. - 2007 hatte Karl Bernhauser großen Erfolg bei einem Wiener, jedoch sehr teuer vom Mandanten erkauft. Dieser trat im April 2007 seine Strafhaft in der JA Simmering an. Der heute 43-Jährige ist Chefbuchhalter im drittgrößten Gartenbauunternehmen Österreichs. Seit 1992 wurde in einer Betrugsache gegen ihn ermittelt.
Ein Monat U-Haft, mehrere Richterwechsel. 2001 wieder sechs Monate U-Haft, wieder kein Urteil. Die beschlagnahmten Papiere umfassen einen Klein-LKW. 2007 wurde durch Richterin Bettina Neubauer das Urteil in einer Blitzverhandlung von 8 Uhr 45 bis 9 Uhr 30 gefällt. Keine Öffentlichkeit im Publikum, ein klassischer Deal zwischen Anwalt Karl Bernhauser und dem Staatsanwalt. Man handelte drei Jahre Haft aus. Alle Seiten willigten ein. Sieben Monate waren erledigt, 29 Monate blieben. Der Chefbuchhalter (heute noch Chefbuchhalter), trat am 18. April 2007 seine Strafe in der JA Simmering an. Und er war am 30. April 2007 Freigänger für den Rest seiner 29 monatigen Haft. Eingefädelt hat das Karl Bernhauser mit der Anstaltsdirektion Simmering (damals noch Leitung Christian Timm, vormals Direktor der JA St. Pölten,
heute Direktor der JA Stein). Die Firma des Chefbuchhalters zahlt seither 4.100 Euro (!) pro Monat in die Anstaltskasse ein, um ihren Buchhalter, der rund 6.000 Euro im Monat Gehalt hat, nicht zu verlieren. Damit war der Chefbuchhalter 2007 der teuerste Freigänger Österreichs. Das gesamte Verfahren kostete dem Buchhalter, über die Jahre durchgehend von Bernhauser vertreten, mehr als 50.000 Euro Anwaltskosten.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur)








