Blaulicht und Graulicht - Das Online Magazin (Hotline: 0699 133 00 103)

Juan Carlos Bresofsky: “Ball wird hin und her geschoben”

Veröffentlicht in Bedingte Entlassung, Justizanstalten, Lebenslang by marcusjoswald am Oktober 8th, 2008
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten - 30 Jahre in Haft

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
JA Garsten - 30 Jahre in Haft

(Wien, im Oktober 2008) Juan Carlos Bresofsky, Lebenslanger der JA Garsten, läßt am 8. Oktober 2008 “Blaulicht und Graulicht” zu seiner gescheiterten Entlassungsverhandlung folgenden Brief zukommen:

Sehr geehrter Herr Marcus Oswald!

Ehrlich gesagt, ich weiss nicht, ob ich die Angelegenheit ernst nehmen sollte oder mit Humor. Sagen wir so, ich nehme es so in der Mitte. Die bedingte Entlassung ist wieder mit der Begründung abgelehnt worden, dass ich zuerst an Resozialisierungsmaßnahmen teilnehmen muss – genauso wie am 11. März 2008.

Der Ball wird wieder hin und her geschoben. Außer schöne Grüße aus Montevideo war nichts.
Die Anstaltsleitung und der psychologische Dienst haben damit argumentiert, dass ich die Teilnahme an der Councelling-Gruppe verweigern würde. Die Rechtsanwältin Dr. Braunsberger-Lechner und ich konnten eindeutig den Beweis erbringen, dass ich nichts verweigert habe. Wir wurden in der Anhörung aber nicht berücksichtigt, quasi übergangen.

Ressourcenmangel in Garsten

In der Folge hieß es dann, dass ich zwar nichts verweigert hätte, viel richtiger sei, dass ich auf der Warteliste stehen würde, weil vorläufig keine therapeutischen Ressourcen frei wären. Tatsache ist allerdings, das ich seit den letzten sechs, sieben Jahren auf der Warteliste stehe, obwohl ich mich stets um Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen bemühte, um eben bei Anhörungen wegen bedingter Entlassung was vorlegen zu können.

Die Verschleppungstaktik von Seiten der Justizwache und Anstaltsleitung wird ganz einfach fortgesetzt und ihre Vorgangsweise wird vom Gericht bedauerlicherweise hingenommen.

Unwahrheiten

Die unwahre Behauptung der Anstaltsleitung, wonach ich therapeutischen Maßnahmen verweigert hätte, erhärtet den Verdacht erheblich, dass in meinem Fall mit persönlichem Eifer und Rachsucht vorgegangen wird, sei es wegen der Ehegattin eines Oberregierungsrates im Zusammenhang des Strafurteils beim LG Graz, 6 Vr 1998/89 oder wegen meiner früheren Protestaktionen gegen Missstände in den Gefängnissen.

Es kam nicht einmal eine Frage auf über mein soziales Umfeld oder über Möglichkeiten, die vorliegen könnten, um in Freiheit Fuß fassen zu können (Exfrau, das Vorhandensein einer Wohnung und finanzielle Unterstützung von Seiten meiner Angehörigen und Verwandte oder über Sicherheits- und Bewährungsauflagen etc., etc.).

Variante Schub

Auf Anraten von Direktionsbeamten habe ich sogar die Zurücklegung der Österreichischen Staatsbürgerschaft beantragt, da ich Doppelstaatsbürger bin, um zumindest in meinen Heimatland Uruguay abgeschoben zu werden. Aber auch hier kam nichts Konkretes heraus, obwohl der Reihe nach ausländische Straftäter abgeschoben werden.

Die Rechtsanwältin Dr. Braunsberger-Lechner riet mir ab Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben, weil es nur Verzögerung bedeuten würde.

Ich sage Ihnen offen und bei allem Respekt vor Frau Dr. Braunsberger-Lechner, ich habe nicht den Eindruck, das sie mir ordentlich hilft, sei es weil sie sich nicht so richtig traut oder aus Mangel an Erfahrung.

Abschließend frage ich mich, welche starken Kräfte stecken dahinter, das selbst nach über dreißig Jahren ununterbrochener Haft einer Entlassung meiner Person offenbar mit allen Mitteln entgegengewirkt wird.

Mit freundlichem Gruß
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir

+++

Mehr zum Thema:
http://diegalerie.wordpress.com/2008/09/27/die-vergessenen-juan-carlos-bresofsky-chmelir-seit-30-jahren-durchgehend-in-haft/

http://diegalerie.wordpress.com/2008/10/05/juan-carlos-bresofsky-hat-haftpruefungstermin/

http://diegalerie.wordpress.com/2008/10/07/juan-carlos-bresofsky-wird-nicht-aus-haft-entlassen/

Marcus J. Oswald (Ressorts: Lebenslang, Bedingte Entlassung, Leserpost)

Juan Carlos Bresofsky wird nicht aus Haft entlassen

Veröffentlicht in Justizanstalten, Lebenslang by marcusjoswald am Oktober 7th, 2008
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten - 30 Jahre in Haft

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
JA Garsten - 30 Jahre in Haft

(Wien/Garsten/Steyr, am 7. Oktober 2008) Einer der längstdienenden Häftlinge Österreichs, Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, hatte heute am Landesgericht Steyr seine Vollzugsverhandlung. Thema war seine Entlassung nach exakt 30 Jahren Haft. Er wird nicht entlassen. Das wurde “Blaulicht und Graulicht” telefonisch mitgeteilt.

Keine Entlassung des 59-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft Steyr, vertreten durch Dr. Mayerunteregg, sprach sich gegen eine bedingte Entlassung aus. Die Justizanstalt Garsten sprach sich ebenso gegen eine Entlassung aus. Als Entlassungskritierien bei langstrafigen Haftinsassen gelten Bedingungen, die manchmal eigenwillig ausgelegt werden. So warf ihm Vollzugsrichter und Gerichtspräsident Georg Huber vor, dass er an keinen Resozialisierungsmaßnahmen in der JA Garsten teilnimmt.

JA Garsten plant mit Bresofsky eigenwillig - gar nicht

Juan Carlos Bresofsky sieht das genau umgekehrt: Nicht er verweigert die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen wie Einzel- oder Gruppentherapie und Groupcounselling. Die Teilnahme werde ihm seitens der Verantwortlichen der JA Garsten verhindert. So werde er ewig lang “auf der Warteliste” gehalten oder es gäbe die Ausrede, dass es für seine Teilnahme “zur Zeit keine Ressourcen” vorhanden sind. Unter dem Strich:
Juan Carlos Bresofsky bleibt bis auf weiteres im Normalvollzug der JA Garsten. Eine nächste Vollzugsverhandlung findet nicht vor Ende 2009 Statt.

Neuer Gerichtspräsident muss sich erst einarbeiten

Zum Jahreswechsel 2009 geht der Wechsel an der Spitze des Vollzugsgerichtes Steyr über die Bühne, da der Gerichtspräsident in Pension geht und eine neue Kraft kommt. Diese neue Kraft muss sich dann in über 500 Akten von Haftinsassen einlesen und dabei wird der längstdienende Häftling der JA Garsten sicher nicht an erster Wahrnehmungsstelle gereiht.

+++

Mehr zum Thema:
http://diegalerie.wordpress.com/2008/09/27/die-vergessenen-juan-carlos-bresofsky-chmelir-seit-30-jahren-durchgehend-in-haft/

http://diegalerie.wordpress.com/2008/10/05/juan-carlos-bresofsky-hat-haftpruefungstermin/

Marcus J. Oswald (Ressort: Bedingte Entlassung, Justizanstalten, Lebenslang)

Strafverteidiger FRIIS nun mit 24-Stunden-Notruf

Veröffentlicht in Justizkultur by marcusjoswald am Oktober 5th, 2008
Telefon 0650-3500 400

Strafverteidiger Roland Friis bietet einen 24-Stunden-Notdienst an:
Telefon 0650-3500 400

(Wien, im Okober 2008) Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis bietet mit seinem Team einen
24-Stunden-Notruf an. Unter der Nummer 0650 3500 400 kann man die Kanzlei rund um die Uhr, also auch mitten in der Nacht erreichen. Die Kanzlei gewährt, dass immer jemand abhebt und sich um das Rechtsanliegen kümmert.

Novum: Verteidiger arbeitet auch am Wochenende

Auf B&G-Nachfrage, warum man das anbietet: “Viele Festnahmen erfolgen in der Nacht und in der ersten Phase ist sachkundige Rechtsberatung enorm wichtig.” Aber auch Wegweisungen nach Sicherheitspolizeigesetz finden meist in der Nacht statt. Man will dann einschreiten, wenn polizeiliche Troubles frisch sind, um Ärgeres zu verhindern. Die Nothelfer arbeiten 7 Tage pro Woche. Das ist in Wien einzigartig.

Oswald)

Strafverteidiger Roland Friis - Eine Woche hat 7 Tage, ein Tag 24 Stunden. (Foto: Oswald)


Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur, Short Message Service)

Juan Carlos Bresofsky hat Haftprüfungstermin

Veröffentlicht in Bedingte Entlassung, Justizanstalten, Justizkultur, Lebenslang by marcusjoswald am Oktober 5th, 2008

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten - 30 Jahre in Haft

Juan Carlos Bresofsky hat am 7. Oktober 2008 Entlassungsverhandlung.


(Wien, im Oktober 2008) Überraschender Anruf am 4. Oktober 2008, 10 Uhr 55, beim Herausgeber
dieser Seite: Juan Carlos Bresofsky meldete sich aus der JA Garsten. In freundlichem Wienerisch mit leicht jiddischem Einschlag berichtete der Mann, der seit 30 Jahren (1978) durchgehend in Haft ist, folgendes:
“Ich habe am 7. Oktober 2008 Vollzugsverhandlung am LG Steyr.” Auf die Frage: “Haben Sie das beantragt?” antwortet er: “Nein, Gerichtspräsident Huber hat das selbst initiiert.”

Der Steyrer Gerichtspräsident Georg Huber gilt als “alter Hase” im Justizgewerbe. Er geht mit Jahresende 2008
in Pension.
Von seiner Kompetenz konnten wir uns ausführlich überzeugen - in einem langen Telefonat zu einem anderen Fall. Nun steht fest: Er will sich vor seiner Pensionierung offenbar noch einmal harte Brocken der Langzeitinsassen im Aktenstudium und persönlichen Gespräch ansehen und in einer Verhandlung herausfinden,
ob sie zu entlassen wären. Offenbar will Huber in seiner Amtszeit nichts unerledigt zurücklassen.

Gericht befragt Lebenslangen

Die wilde Zeit hat Juan Carlos Bresofsky, 59, hinter sich gelassen. Er war ein Rebell, sagt er selber im Telefonat:
“Ich habe in Stein die Revolte (2001, Anm. B&G) wesentlich mitangezettelt.” Das entspricht seinem Sinn für Gerechtigkeit und der Vorstellung von Solidarität. 2004 wurde er nach 15 Jahren in Stein “über Nacht” in die
JA Garsten verlegt, das unter den drei großen Männerstrafanstalten das liberalste Vollzugsgericht hat.

Bresofsky hat seit Jahresbeginn 2008 eine neue Rechtsanwältin, Mag. Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner aus Steyr. Bisher “betreute” seinen Fall Lennart Binder. Ende 2007 kam etwas Bewegung in die Sache: Reinhard Haller erstellte ein Prognosegutachten zu ihm. Nun sieht sich Gerichtspräsident Huber das alles an. Huber sagt am Telefon gern: “Vielleicht bringen wir etwas zusammen.” Sein Prinzip ist: “Wenn der Staatsanwalt und das Haus dagegen sind, müssen das Gutachten und er überzeugen, dass man ihn entlassen kann.”

Rückkehr nach Uruquay

In der Justizanstalt Garsten wurde mit dem Langzeitinsassen laut Telefonat am 4. Oktober 2008 bisher “nichts” gemacht, keine Therapie oder Entlassungsvorbereitung. “Ansuchen wurden alle nur verschleppt”, klagt Bresofsky. Das deshalb, weil er innerhalb der Justizanstalten als Aufsässiger gilt, was im Telefonat aber gar nicht so deutlich wird. Er scheint angepasste Ziele zu haben: “Ich bin verheiratet und meine Frau wartet seit meiner Festnahme 1978. Ich werde bald 60 Jahre alt und habe ein Entlassungsgeld von rund 15.000 Euro. Mit diesem kann man in Österreich nicht viel machen. Daher möchte ich nach Uruquay zurückgehen und dort wieder etwas Neues anfangen.”

Am 7. Oktober 2008 weiß man mehr, wie es mit einem der längstdienenden Häftlinge Österreichs weiter geht.

+++

Mehr zum Thema:
http://diegalerie.wordpress.com/2008/09/27/die-vergessenen-juan-carlos-bresofsky-chmelir-seit-30-jahren-durchgehend-in-haft/

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, Bedingte Entlassung)

Wie Anwalt Werner Tomanek Öffentlichkeitsarbeit macht

Veröffentlicht in Harte Hacken - Mord, Justizkultur by marcusjoswald am Oktober 2nd, 2008
Österreich, 28. September 2008)

Josef Branis, Vierfachmörder, in Österreich. Präsentiert auf dem Präsentiertteller von seinem eigenen Anwalt. Dieser gibt schwer belastende Abschiedsbriefe des U-Häftlings zur Veröffentlichung frei. (Österreich, 28. September 2008, S. 13, Auschnittscan: Blaulicht und Graulicht)

(Wien, im Oktober 2008) Spricht man über den Wiener “Staranwalt” Werner Tomanek, fallen dem Kenner der Materie einige Dinge ein. Seine potthässlichen Schlangenlederstiefel, die er von einer Thailandreise mitbrachte. Sein Glastisch in seiner Kanzlei, hinter dem er sich gerne für Medien fotografieren läßt. Seine Scheidung, über die er nicht redet. (Die Ex soll bei dem Wiener Unterwelt-Aussteiger “Tommy” beruflich gut untergebracht sein.) Seine beruflichen Wiener Unterweltskontakte seit Mitte der 90er Jahre. Sein Verwandter mit gleichem Nachnamen, der kürzlich, es ist noch nicht so lange her, wegen Kokainbesitzes und Handelns rund um ein Wiener Innenstadtlokal zu einer moderaten Strafe verurteilt wurde. Schließlich Tomaneks Neigung für das Landesgericht Korneuburg, die er mit einigen anderen Wiener “Staranwälten” teilt.

“Österreich”-Abonnent

Läßt man die Unterweltskoketterie bei Seite und seine selbstverliebten Aussagen im Vorbeigehen, wonach die “Geschäfte blendend gehen”, soll man sich über seine Strategie der Öffentlichkeitsarbeit ernsthafte Gedanken machen. Dass er ein Jahresabo der Zeitung “Österreich” hält, scheint hinreichend bewiesen.

Als kürzlich eine in die Jahre gekommene Wiener Szene-Fotografin in Lebenskrise und gerichtliche Bredouille geschlittert war (Vorwurf: Anstiftung zum Mord) und die Lady in der JA Korneuburg einsaß, sprang Tomanek gratis (!) ein. Nicht aus Nächstenliebe. Die Zeitung “Österreich” organisierte dem gefallenen Engel der Wiener Gesellschaft “einen Anwalt”. Es war Werner Tomanek. Er boxte sie frei (20 Monate teilbedingt) und wurde in der Zeitung als Retter gefeiert. Seither dürfte er bei Wolfgang Fellners Boulevard-Blatt Zacken in der Krone haben. Denn er darf eigene Fälle offen ausbreiten. Wie er das tut, ist die andere Sache.

Josef Branis als Mandant

Sein Faible fürs stockkonservative Landesgericht Korneuburg ist aufrecht. Nun hat er den Fall Josef Branis. Der 67-Jährige hat am 1. Juli 2008 aufgeräumt und zwei Geschwister und deren Eheleute erschossen, die ihn als “Kinderschänder” bezeichnet haben. Auslöser war auch eine Wohnungsdelogierung. Kurz und schlecht: Irgendwie kam Werner Tomanek an den Fall, akquirierte ihn in aussichtsloser Position (bei Vierfachmord gibt es aus Anwaltsseite wenig zu holen) und macht nun das Beste. Für sich. Denn dass seine PR-Strategie dem Klienten etwas nützt, ist fraglich.

Den geneigten Lesern der Zeitung “Österreich” schildert Werner Tomanek auf einer ganzen Seite den Fall
(28. September 2008, S.13). Dachte er dabei auch nach? Es geht in der Vorbereitung für einen Mordfall nicht nur um gute Unterhaltung, sondern auch um die Überlegung, wie man Informationsfluß in Medien lenkt. Die Offensiv-Taktik des Werner Tomanek kann nicht aufgehen.

Er muss wissen, dass von künftigen 11 Geschworenen (8+3 Ersatz) einige auch “Österreich” lesen, wo er sagt: “Ich habe schon viele Mörder gesehen, aber noch nie so einen wie Branis. Wer seine Geschichte nicht kennt, könnte ihn leicht für einen netten und sympathischen Kerl halten.” Spricht sein eigener Anwalt. Alle Achtung! Was für ein Image-Aufbau.

Anwalt reitet Mandanten medial hinein

Es gibt einen Juristenscherz, wonach man mit gewissen Anwälten keinen Staatsanwalt mehr braucht. Josef Branis wird im Bild-Bericht, der nicht nur den brutalen “Abschiedsbrief” zeilengenau ausbreitet (”Von dieser Zeit an wußte ich, dass sie dafür bezahlen werden - ich bereue es nicht. Diese Frau war eine Jauchegrube.”)
als Vorsatz-Täter präsentiert. Das ist von Werner Tomanek besonders klug gemacht, ist doch sein anwaltlicher Auftrag im Schwurprozess, eben diesen “Vorsatz” wegzubringen, um die Strafe zu mildern.

Ferner wird im Zeitungstext - nach Informationen des Werner Tomanek - Josef Branis als Spinner dargestellt. Zitat (Autor: Wolfgang Höllriegl): “Auch im Gefangenentrakt ist der stark sehbehinderte Oldie, der sogar in der Zelle seine Perücke trägt, beliebt. Und so finden sich bei jedem Hofgang wieder Zuhörer für Schnurren aus seinem Akt.”

Archiv Blaulicht und Graulicht)

Werner Tomanek hat für einen Mandanten einen Schwurprozess am LG Korneuburg zu leiten. Er preist ihn vorab schon als bösesten Bösewicht auf dem Globus an. (Quelle: TZ Österreich/Archiv Blaulicht und Graulicht)

Erinnert man sich ans Blutgericht Korneuburg im “Fall Luca”, wo einem 24-Jährigen bei nicht eindeutig nachgewiesener Schuld durch acht Geschworene, die ein Durchschnittsalter von 65 Jahren auf die Bank brachten, Lebenslang plus Maßnahme, also 35 Jahre Haft, zugesprochen wurde, kann man sich vorstellen,
was Werner Tomanek mit seiner offensiven PR-Strategie, die brutalsten und skurillsten Aktenstücke auf
den Zeitungsmarkt zu werfen, erreicht. Nicht weniger als: Dasselbe.

Hoffart

Werner Tomanek verkauft damit nicht nur einen Mandanten, der des vierfachen Mordes angeklagt wird, sondern auch seine Seele. So er eine hat. Denn es gilt immer abzuwägen, welche Medienstrategie in welchem Fall zu wählen ist. Bloß weil, wie man in Wien sagt, “eh schon alles wurscht ist”, hat ein Anwalt kein Recht, die belastendsten Details (”ich bereue es nicht”, Auszug aus 7-Seiten-Abschiedsbrief) kommentiert (”ist kein sympathischer und netter Mensch”) zielgerichtet zur Veröffentlichung zu bringen. Wozu und wem das dienen soll? Nur ihm. Und das ist eitel. Sehr eitel. Bitte in einer bestimmten Schrift nachlesen.

(Sprüche 29,23: “Die Hoffart des Menschen wird ihn stürzen; aber der Demütige wird Ehre empfangen.”)

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur)

Die Vergessenen - Juan Carlos Bresofsky-Chmelir seit 30 Jahren durchgehend in Haft

Veröffentlicht in Justizanstalten, Lebenslang, Leserpost by marcusjoswald am September 27th, 2008
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten - 30 Jahre in Haft

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten - 30 Jahre in Haft

(Wien, im September 2008) Er behauptet - wohl nicht zu Unrecht: Die österreichische Staatsjustiz will ihn im Gefängnis sterben lassen und verhängte über ihn Zensur.

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir zählt zu den großen Vergessenen im österreichischen Haftalltag.
Er ist 59 Jahre alt und durchgehend seit 30 Jahren in Haft. Sein Delikt war, dass er in den 70er Jahren als Halbwüchsiger einige Bank- und Postüberfälle begangen hat. Bei einem gab es einen Schusswechsel und ein Postbeamter starb nach 8 Tagen an den Verletzungen. Bekannt wurde er mit seinem “Protestsitzstreik” auf
dem hohen Dach der Gefängniskirche der Justizanstalt Garsten in Oberösterreich vom 31. Mai bis 1. Juni 1983. Zwischen 1983 und 1992 war seine “politische Phase” in der er Schwächen des Justizvollzugs aktiv aufzeigte. Er sah sich geistig von der “RAF” bestimmt.

Geboren wurde Juan Carlos Bresofsky am 8. Juni 1949 in Rocha/Uruguay. Da sein Vater Halbjude war, floh seine Familie aus Österreich in den 1930er Jahren dorthin. Im Juni 1962 wanderte seine Familie wieder nach Österreich (Wien) zurück. Er war 13 Jahre alt und die “Verpflanzung” aus seiner Geburtsheimat empfindet er heute noch als Grund für eine kriminelle Entwicklung. Der Vater betrieb zwar ein Hotel in Wien, aber der Jugendliche litt unter dem Migrantenschicksal. Auch störte ihn die “Nazi-Gesinnung” mancher Wiener,
auf die Juden besonders sensibel reagieren.

In den 70er Jahren folgten einige wenige Diebstähle, nichts Großes. 1978 Postüberfälle mit einem Anschlussmord. 1980 gab es “lebenslang” und eine Überstellung nach Garsten.

1983 war die spektakuläre Protestaktion am Dach der Gefängniskirche in Garsten. Danach wurde
er in das Hochsicherheitsgefängnis Karlau überstellt.

Am 2. August 1989 gelang ihm ein Ausbruch aus der Justizanstalt Graz-Karlau und die Flucht.
Auf der Flucht kaperte er jedoch akkurat das Auto der Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung. Er stellte sich in Klagenfurt. Es gab 18 Jahre Zusatzstrafe am LG Graz. Eine Verlegung
ins andere Hochsicherheitsgefängnis folgte - nach Stein. Er richtete sich dort nach Maßgabe ein.

2004 war die Steiner Zeit abrupt zu Ende. Er sieht die Verbindung in seiner Zeugenaussage im Fall des Schwarzafrikaners Edwin Ndupu vom 19. August 2004, wo er gegen die Vollzugsbeamten aussagte.
Er wurde “über Nacht” in die JA Garsten verlegt. Er sieht sich nun als “Staatsfeind”.

Er schrieb am 9. September 2008 an dieses Journal einen längeren Brief mit Aufzeichnungen.

Der Schlussteil wird veröffentlicht (Originalton: Bresofsky; Zwischentitel, Dickhervorhebungen: B&G).

+++

“Haben der Staat und die Justiz das Recht auf Rache und justizpolitischer Verfolgung aus niedrigen Gründen?”

Heute bin ich nun 59 Jahre alt, 30 Jahre ununterbrochen in Haft und bis zum heutigen Tage durfte ich im Gefängnis nicht an Lernkursen oder Therapien teilnehmen. Es wird mir weiterhin nicht einmal ansatzweise
die Möglichkeit dazu geboten, geschweige denn von einer Entlassungsvorbereitung nach § 145 StVG.

Ich kann sogar behaupten, dass kein anderer Häftling die Härte des Vollzuges derart zu spüren bekam wie ich. Nämlich jahrelange Isolationshaft und sonstige Haftverschärfungen, weil ich für Mithäftlinge durch meine Kritik am Vollzug infektiös sei (Beschluss des LG Krems GZ 22 Ns 107/91).

Kein Arschkriecher

In der Haft war und bin ich nie ein Häftling gewesen, der Justizbeamten in den Hintern kroch, um eine gute Führung vorzuspielen, sei es in der Vorabsicht einer bedingten Entlassung, sei es um Hafterleichterungen
und Vergünstigungen. Und wenn es notwendig war, dann ließ ich mir nie einen Maulkorb verpassen, sagte
und schrieb meine Meinung und Kritik.

Mag sein, dass sich die (mediale) Öffentlichkeit durch Schreibtisch-Journalismus im Vollzug eine Scheinwelt von der Justizwache und den Vollzugsbehörden vorführen ließ. Ich lebte und setzte mich wiederum mit der harten Realität des Gefängnisalltags auseinander – und diese ist eine irre Welt, heute verschärft durch psychisch/geistig Kranke (§ 21 StVG) und Rauschgift- und Drogensüchtige (§ 22 StVG), was wiederum und im engsten Raum eines Gefängnisses die Dekadenz der so genannten modernen (Konsum-)Gesellschaft drastisch widerspiegelt.

Gute Führung kein Maßstab

Eine gute Führung in der Haft ist kein Maßstab und Garantie für Erst- oder Resozialisierung eines Straftäters. Dies beweist schon die immense Rückfallsquote österreichischer Straftätern, die in Europa einzigartig hoch ist – und dem Vollzugssystem ein Armutszeugnis ausstellt.

Obwohl meine Flucht aus der JA Graz-Karlau vom 2. August 1989 nun 19 Jahre zurückliegt und ich seither keinen Fluchtversuch mehr unternahm (kein Häftling würde in der Tat 19 Jahre warten, wenn er Fluchtabsichten und nichts mehr zu verlieren hätte), ist das Gefängnispersonal heute noch in einer Art und Weise von mir voreingenommen und befangen, teils auch aus Interessenkonflikten wegen meiner negativen Meinung über
die Praktiken des Vollzuges, dass ich in Frage stelle, ob sie einer objektiven Beurteilung der nunmehrigen Entwicklung und Stand meiner Person in der Lage sind.

“Du weißt zu viel”

Darüber hinaus hege ich den Verdacht, das sie meinen Tod in der Zelle anstreben, um meine Person endgültig mundtot zu machen. Unlängst sprach ich mit Justizbeamten unabhängig voneinander und der eine sagte zu mir im Vertrauen: “Du hast gegen denen oben Geist gebildet. Die haben Angst vor Dir, weil Du zu viel weißt.” Und der andere: “Du bist ihnen geistig, psychisch und körperlich noch zu fit.” Und der dritte: “Die haben jetzt Angst, dass wegen Dir ah so ah Politisierung kommt, wie wegen der Terroristin Mohnhaupt und Klar in Deutschland. Die machen dort ah so ah Theater, während Du bei uns schon fast dreißig Jahre sitzt.”

Ich bin zutiefst überzeugt, heute nicht mehr für die Gesellschaft gefährlich zu sein, wie ich es früher in der
Tat einmal war, nunmehr und möglicherweise aber selbst gefährdet zu sein.

Dabei bin ich heute zutiefst überzeugt und sicher, meine kriminelle Vergangenheit endgültig abgelegt zu haben und nunmehr ein positiver und gefestigter Charakter und Persönlichkeit zu sein mit festen Vorsätzen
und Zukunftsperspektiven.

Herz liegt in Uruguay

Nämlich: In mein Heimatland Uruguay zurückzukehren, wo ich mit der abrupten Verpflanzung nach Österreich im Alter von 13 Jahren mein Herz und meine Seele zurückgelassen habe – und um das Kapitel Österreich für mich endgültig abzuschließen.

Ich habe die Haftzeit nicht sinnlos vertan - zugegebenermaßen anfänglich, um in der Isolationshaft nicht verrückt zu werden - und mein Leben Revue passieren lassen. Ich habe diese geistig und psychisch verarbeitet und meine Memoiren geschrieben.

Selbst Anstaltspsychologen und Psychiater, die ich früher in meiner Protestzeit als Verfechter und Handlanger eines inhumanen Vollzuges kritisierte und denen ich vorwarf, in Wirklichkeit die Missstände
mit totzuschweigen und die davon profitiert haben, weil sie nur eine Beamtenkarriere unter der Pseudonym “Psychologe” vor Augen hatten, sind heute noch derart voreingenommen von mir, dass sie mir das Gespräch verweigern.

diegalerie/Blaulicht und Graulicht - Das unabhängige Online-Magazin seit 2005 aus Wien)

Auf der Anstaltskirche der Justizanstalt Garsten machte Juan Carlos Bresofsky im Juni 1983 Sitzstreik.
(Foto: diegalerie/Blaulicht und Graulicht - Das unabhängige Online-Magazin seit 2005 aus Wien)

So ist zum Beispiel der heutige Anstaltsleiter Dr. Minkendorfer der JA Garsten kein geringerer als der seinerzeitige vertragsbedienstete Anstaltspsychologe der JA Garsten, als ich am 31. Mai bis 1. Juni 1983
eine Protestaktion am Dach der Wallfahrtskirche Garsten vollführte.

Ich bin nunmehr über 30 Jahre ununterbrochen in Haft und nicht einmal ansatzweise ist hier die Rede
von Beginn einer Entlassungsvorbereitung.

Ich ersuche daher Vertreter der GESELLSCHAFT einzuschreiten.

Ich bin bereit, in jeder Hinsicht Antwort und Rede zu stehen, erwünschte Ergänzungen und Fakten
vorzulegen und wäre für Objektivität und jede kleine Hilfe sehr dankbar.

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
9. September 2008
(Insasse der JA Garsten)

Eingestellt von Marcus J. Oswald in (Ressorts: Justizanstalten, Lebenslang, Leserpost)

Bemerkungen zur Max Friedrich-Kampagne

Veröffentlicht in Justizkultur by marcusjoswald am September 21st, 2008

(Wien, im September 2008) Seit Anfang September 2008 gärt die Kritik am Wiener Gutachter Max Friedrich.
Ausgehend von einer Aktionsgruppe in Kärnten und einer in Wien, die aus Leuten besteht, die von Friedrich direkt oder indirekt begutachtet wurden, begannen sich größere Medien für ihn zu interessieren.

Im August 2008 begann das Magazin “News” das Sommerloch zu füllen und berichtete über “Fehlgutachten” und nannte einige wenige Fälle. Im September 2008 folgte ein weiterer Mehrseitenbericht und in einem Heft ein Einseiter. Am 10. September 2008 zog die Wiener Tageszeitung “Kurier” nach und setzte Max Friedrich in ihrer Mittwoch-Ausgabe auf die Titelseite. Vorangegangen waren mehrstündige Gespräche in Kärnten bei der einen Aktionsgruppe.

Die andere Aktionsgruppe in Wien füttert das Internet mit Daten und Fakten und nach wie vor im Hintergrund eine bestimmte politische Partei. Diese syndizierte im Tagestakt drei Aussendungen über die größte Agentur des Landes (APA). Einige Zeitungen machten in der Berichterstattung nicht mit, da das Thema sehr speziell ist. Indessen meldeten sich im liberalen “Standard” bei Gerichten tätige Gutachter im Gastbeitrag zu Wort, vornehmlich Frauen, die weniger Friedrich kritisierten, als den Opferschutz bei Gerichtsverfahren betonten. Friedrich selbst durfte mittendrin in den ORF und in einer Nachrichtensendung seinen Standpunkt darlegen.
Er sagte, was er immer sagt: “Gutachten sind keine Urteile.”

Drei Wochen Intensiv-Kampagne

Drei Wochen nach Beginn der Intensivkampagne gegen Max Friedrich warten die Gruppen auf Schritte aus
dem Justizministerium. Allein, diese werden nicht kommen.

Archiv Oswald)

Einige vergleichen Max Friedrich mit Heinrich Gross, hier 1964. Dieser Vergleich ist vollkommen unzulässig. (Foto: Archiv Oswald)

Eine Kampagne, das wissen jene, die schon öfter eine geschlagen haben, hat eine Verlaufslinie. Sie hat
eine lange Vorlaufzeit, in der Informationen gesammelt werden. Sie hat einen Höhepunkt extremer Mediendurchdringung und sie hat eine Auslaufphase, in der sich etwas “verändert”.

Die Friedrich-Kampagne wurde schlecht vorbereitet, denn sie basiert auf zu wenig Informationen. Das Fundament der Kampagne ist schwach. Es war stark genug, um einige Tage in die Medien zu kommen.
Es ist zu wenig, um eine Fortsetzung des Medienthemas und eine Phase der Veränderung zu erzwingen.

Problemfelder

Das Hauptproblem der Kampagne ist, dass die Betreiber zu viel wollen. Sie können sich nicht entscheiden,
ob sie eine Reform der Gutachterwesens wollen, Friedrichs Kopf, ihre Kinder zurück oder “Gerechtigkeit”.
Mit letzterem Wort sollte man sehr behutsam umgehen.

Gerechtigkeit ist ein subjektives Gummiband, das den schont, der daran zieht und den hart trifft, der am anderen Ende steht. In strittigen Gerichtsverhandlungen, ob in Scheidungsfällen oder in Missbrauchsfällen, gibt es immer einen, der von der Gerechtigkeit “getroffen wird” - und sich dann “ungerecht behandelt” fühlt. Da in strittigen Scheidungsverfahren keiner Verfehlungen zugibt und in Sexuellen Missbrauchsverfahren ebenso ungern jemand geständig ist, verlagert sich die Diskussion rasch auf die “Gerechtigkeitsebene”.

Absolute Gerechtigkeit gibt es nicht

Es gibt im größten aller Sozialsysteme, dem Staatssystem, keinen absoluten Begriff der Gerechtigkeit. Je komplexer ein Handlungssystem, umso weniger Gerechtigkeit ist für jeden vorhanden. An den Betreibern der Kampagne geht die Diskussion der Gerechtigkeit nicht vorüber, aber sie betreiben sie so, dass sie behaupten,
sie sind “im Recht”. Dagegen muss man einiges einwenden.

Die Betreiber der Anti-Friedrich-Front sind keineswegs Personen, die sich schon seit 20 Jahren um das Justizsystem sorgen. Sie sind auch keine, die schon seit 15 Jahren Menschenrechtskampagnen schlagen.
Es sind Leute, die vor fünf Jahren noch am Samstag im Ehebett ihren Arsch am Bauch der “Alten” (wienerisch: Ehefrau) gewärmt haben. Doch irgendwann wollte die Ehefrau nicht mehr, dass der Gatte den Allerwertesten
an ihrem Bauch wärmt. Dann kam die Scheidung und manchmal auch eine “Missbrauchsanzeige”.

Das Motiv vieler, die heute als Gerechtigkeitsapostel und Justizaktivisten antreten, ist ein höchst Persönliches. Sie erlitten einen persönlichen Verlust. Bei manchen besteht die höhere Weihe: Sie wurden verurteilt, sind aber noch nicht im Strafantritt und wollen ihr Strafurteil kippen. Andere kämpfen seit 5-7 Jahren ums Sorgerecht. Bei vielen dieser Aktivisten war Max Friedrich der Gutachter bei Gericht.

Wetterfest

Er traf auf Leute, die sich in Justizsachen wetterfest machten. Es sind Leute, die Akten zu lesen verstehen glauben und höchstgerichtliche Judikatur zu lesen meinen und dabei immer tiefer in die Materie eindringen. Besucht man deren Prozesse, dauern sie 5 Stunden und nicht eine, 26 Verhandlungstage und nicht vier.
Das Thema wird extrahiert, zerdehnt, weil es längst nicht mehr um die Sache geht, sondern prizipiell um
vieles mehr: Politik, Verschwörungsfantasien, Beharren auf peniblem Formaldenken und unvollständige Gesamtanalysen.

Max Friedrich ist selbstverständlich Teil des großen österreichischen Ärzte- und Justizsystems. Er hat sich hochgearbeitet und seine Position behauptet. Er wurde zum übergroßen Abziehbild der heimischen Kinder- und Jugendpsychiatrie auf bestem Weg, dass in Wien einmal (wie Julius Tandler oder Ignaz Semmelweis) ein ganzer Platz oder eine Klinik nach ihm benannt wird. Dass bei der Fülle der Gutachten, die er machte, sich irgendwann Gruppen bilden, die sich gegen ihn formieren, war abzusehen. Doch man muss betonen, dass
es diesen Gruppen an letzten Argumenten fehlt.

Fall Albin K.

Vor allem der nun ins Treffen geführte Albin Kavcic aus Kärnten ist laut Ansicht dieses Journals kein Garant.
Kavcic wurde am 17. Dezember 2003 in Klagenfurt zu drei Jahren Haft wegen Kindesmissbrauchs verurteilt.
Er beteuerte die Unschuld. Er ging auf freiem Fuß zur Verhandlung und danach wieder heim. Danach konsultierte er einen Anwalt (vorher hatte er keinen?) und wollte eine “Wiederaufnahme”. Der maximale Haftaufschub in Österreich beträgt ein Jahr. Am 29. Dezember 2005 (!) erdreistete sich die Polizei, ihn aus seiner Wohnung zum Strafantritt zu holen. Diese Daten sind der aktuellen “Ganze Woche” (38/08) entnommen. Die “Ganze Woche” ist nicht gerade das Leitmedium für seriöse Justizberichterstattung, aber sie produziert wöchentlich “Schicksalsgeschichten”. Albin K., 36, darf sein Schicksal dort beklagen, dass er zwei Jahre (!)
nach einem Urteil in die Haftanstalt verbracht wurde.

Man muss auf diesem Detail so beharren, weil es dem Gerechtigkeitsmuster dieser Leute entspricht: Alles was ihnen geschieht, ist “ungerecht”. Man hörte von einem Albin K. davor nichts zur Justizdebatte und man hört auch heute nichts anderes außer etwas zu seinem eigenen Fall. Er ist also der vielzitierte “Betroffene”, die sich medial produzieren dürfen. Heute ist er durch ein Gegengutachten entlastet und nach 21 Monaten entlassen.
Er beschreibt diese 21 Monate als “schlimmste Zeit” seines Lebens und sagt das, obwohl er sich auf diese
21 Monate zwei Jahre mental vorbereiten konnte.

Kronzeuge ist mit 36 Frühpensionist

Albin K. ist heute 36 Jahre alt und - erstaunlich - “Frühpensionist”. Man darf fragen: Wie und warum das?
Von 2005 bis Ende 2007 saß er in Haft. Ging er danach nicht aufs AMS? Warum bezieht er keinen “Notstand” für die folgenden Jahre? Der “Kronzeuge” im “Fall Friedrich” liegt also ab nun für die nächsten 30 Jahre dem Staat auf der Tasche.

Zeit, tiefer nachzufragen, was “Gerechtigkeit” ist. Der legendäre Satz von Ulpian (2. Jhd. n. Chr.), einem Rechtsgelehrten der Antike, meißelte es (in den römischen Digesten) in Stein: “Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi.” (deutsch: Gerechtigkeit ist der konstante und unwandelbare Wille, jedem sein Recht zu gewähren.”) Aber Ulpian sagt im nächsten Satz: “Iuris praecepta sunt haec: honeste vivere, alterum non laedere, summ cuique tribuere.” (deutsch: “Die Prinzipien des Rechts sind: ehrenhaft zu leben, den anderen nicht zu verletzen, jedem das Seine zu gewähren.”)

Der Hauptzeuge im “Fall Friedrich” ist mit 36 Jahren in Frühpension. Sehr ehrenhaft. Nun will er “Gerechtigkeit”
für sich. Man muss sagen: Er soll seine Haftentschädigung bekommen, nicht zu knapp. Die 21 Monate sollen gut abgegolten werden. Der Mann sollte aber nicht den Fehler machen, von Talkshow zu Talkshow zu tingeln. Denn vorrangiges Ziel muss sein, mit der Jammerei aufzuhören, sich in die Gesellschaft einzugliedern und gefälligst eine Arbeit zu suchen!

Vermischung von Strafrecht und Zivilrecht

In der Kampagne gegen Max Friedrich wird zu viel in einen Topf vermischt. Es wird unzulässigerweise zwischen Strafrecht und Zivilrecht kein Unterschied gemacht.

Roland Reichmann von INHR

Roland Reichmann - Frontman von INHR (Foto: Oswald)

Roland Reichmann aus Wolfsberg (Kärnten) verfolgt ein eigenes Ziel mit seiner Informationspolitik. Er wurde vor mehr als drei Jahren von Friedrich begutachtet und zu drei Jahren Haft verurteilt. Drei Mal gelang ihm eine OGH-Wiederaufnahme und drei Mal blieb das Urteil gleich. Er gründete aus seiner persönlichen Betroffenheit einen Verein und Webseite (inhr.net). Verständliche Zielsetzung war, dass sein Urteil kippt. Er verfolgt Interessen stark persönlicher Natur.

Oswald)

Frontman Mag. Herwig Baumgartner. (Foto: Oswald)

Die “Wiener Aktivisten” wiederum wurden ausschließlich in Zivilverfahren rund um Scheidungen begutachtet. Einer, Großaktivist Mag. Herwig Baumgartner, nicht persönlich, sondern seine Frau (2001). Er kritisiert,
dass das zu kurz geschah (13 Minuten) und danach ein einschneidendes Urteil zum Sorgerecht gesprochen wurde. Das war vor sieben Jahren. Ein anderer wurde persönlich begutachtet, machte aber in diesem Gutachtergespräch den Gutachter “auf”. Das war vor fünf Jahren. Seinen Sohn sah er bis heute nicht.

Extremfälle

Die Anti-Friedrich-Kampagne wird genau aus diesen Gründen nichts verändern. Zum einen tauchen zwar
Leute auf, die sagen: “Ich bin auch gesessen. Ich wurde von Friedrich begutachtet. Wollt Ihr meinen Akt?”
Doch mit solchen Leuten sollte man nicht immer in den Krieg ziehen, weil vieles unglaubwürdiges Haftanstalten-Gerede ist. Bis jetzt kamen keine Fälle ans Tageslicht, die Leute betreffen, die nicht 3-5 Jahre
in Haft saßen oder als uneffektive Justizminimalisten jahrelang bei Gerichten um Kinder streiten.

Friedrich kann nur nach Betrug angeklagt werden

Fazit: Max Friedrich hat tausende Gutachten verfasst. Korrekt ist, dass er manche Gutachten möglicherweise verschleppt hat (was er bestreitet), weil er, so die politische Kritik der FPÖ, “zu viele Aufträge angenommen” hat. Prozess-Verschleppung ist aber noch kein Haftgrund.

Wichtiger: Möglicherweise hat er zu hohe Abrechnungen gelegt und den Staat geschädigt. Das muss man ihm nachweisen und auf den Tisch damit! Dann kann man einen “Betrugsvorwurf” (§§ 146, 147, 148 StGB) zimmern
und ihn vor Gericht stellen.

Ebenso wenn er Gutachtergespräche nicht geführt, aber ein Gutachten geschrieben und im Gericht vorgetragen hat. Oder wenn er ein kurzes Gutachtergespräch gemacht hat, aber ein langes Gespräch verrechnet hat. Auch dann ist er wegen “Betrug” dran.

Gegner wollen seinen Kopf

Die Anti-Friedrich-Front macht nun einen Fehler: Sie will Friedrichs aufgespießten Kopf. Sie stellt ihn komplett in Frage. Sie wirft ihm (vor allem) in Scheidungsfällen “Fehler in der Entscheidung” vor (Gutachtensinhalt).

In sexuellen Missbrauchsfällen will man den “Schulenstreit” (Puppenmethode versus Aussagepsychologie) heraufbeschwören und mit dem § 288 StGB (Falschaussage vor Gericht) erzwingen. Das wird vor keinem Gericht durchgehen. Denn bei jedem Gutachten gibt es zwei Wahrheiten, eine richtige und eine falsche. Und jeder Gutachter sagt, dass zwei Gutachten zu ein und der selben Sache richtig sein können. Inhaltlich kommt man ihm also nicht bei.

Ob er tatsächlich nach ICD-10 keine “psychodiagnostischen Tests” macht (Projektive Tests), ist noch lange nicht bewiesen.

Auch der § 108 StGB (Täuschung) geistert immer im Raum. Die “Täuschung eines Gerichts” ist ein Tatbestand, der so gut wie nie vor Gericht kommt. Hier muss “Absichtlichkeit” nachgewiesen werden, was nicht ganz einfach ist. Zum einen ist der Proband zu wenig am mutmaßlichen “Täuscher Friedrich” dran, es fehlen daher letzte Beweise. Die “Täuschung” könnte nachgewiesen werden, wenn eine Vertrauensperson auspackt, die eine Sekretärin oder Ordinationskraft ist, die Friedrich reden hört und bezeugt, wie er sagt: “Ich gehe heute wieder zu Gericht und täusche alle.” Dazu ist zu sagen, dass er so etwas nicht sagen wird, daher kann man ihm die “Absichtlichkeit” nicht nachweisen. Bei Gericht zählt nicht die Behauptung, sondern der Nachweis des Vorsatzes.

Ausweitung des Themas

Das Gutachterwesen ist ins Gerede gekommen. Das betrifft viele Gutachter. Auf der einen Seite Haften nach Kindesmissbrauchsvorwürfen, die möglicherweise nie stattgefunden haben. Auf der anderen Seite Kränkungen durch Verweigerung von Besuchsrechten an minderjährigen Kindern.

Geht es nach den Aktionsgruppen, die ihre Aufgabe verbissen ernst nehmen, sollen weitere ans Messer geliefert werden. Namen fallen, die die üblichen Verdächtigen sind.

Gabriele Wörgötter (Wien), Angelika Göttling (Wien), Egon Bachler (Salzburg), Eva Mückstein (Bad Vöslau), aber auch Sigrun Rossmanith sollen die nächsten sein. Bei Rossmanith ist es so, dass sie psychodiagnostische Tests macht, sie steht trotzdem in der Kritik. Bachler reproduziert sich in Salzburg vornehmlich aus sich selbst und soll Stehsätze abschreiben. Mückstein wird ihr Naheverhältnis zur Partei der “Grünen” vorgeworfen.

Vielfach ist die Kritik sehr dünn, da das Gutachterwesen ein sehr spezielles Verfahren wurde, das von Außen wenig Einblick gewährt.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur)

Mehr zum Thema Max Friedrich:
http://diegalerie.wordpress.com/2008/09/10/gerichtsgutachter-max-friedrich-wird-am-kittel-geflickt/ (Länge: 1.650 Wörter)

Freak-Show geht weiter - Josef Fritzl mit zweitem Anwalt

Veröffentlicht in Justizfälle, Justizkultur by marcusjoswald am September 14th, 2008

(Wien, im September 2008) Horror-Opa Josef Fritzl (14 Kinder aus seinem Fleisch und Blut, davon sieben mit eigener Tochter!) wird immer unheimlicher. Nun nimmt er sich sogar einen zweiten (!) Anwalt.

Der zweite Rechtsfreund aus der Top-10-Garde am Landesgericht Wien (nach Dr. Rudolf Mayer, 61), der nun in Diensten des 73-jährigen Amstettners ist, heißt: Dr. Karl Bernhauser, 64. Er soll für zivil- und medienrechtliche Angelegenheiten zuständig sein. Man höre und staune: Der schwer angeklagte, pädophil und inszestuös veranlagte Beschuldigte sorgt sich in seiner kleinen Arrestzelle um den Ruf.

Bei allem Restkorn Respekt, den man für jeden Beschuldigten aufbringen muss: Das schlägt alles. Josef Fritzl sorgt sich ums Ansehen und denkt an die Zukunft. Für die Zeit “danach” (die es nicht gibt) will er “wirtschaftliche Dinge” vom auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierten Anwalt Karl Bernhauser geregelt wissen und vorverurteilende Berichterstattung durch “Medienklagen” eindämmen. Dazu muss man Karl Bernhauser, der ein Jahr vor seiner Pensionierung steht, Glück wünschen.

Alle gewissenhaften Medien verurteilen Fritzl (vor)

Nimmt man das reiche Medienaufkommen, das sich in Europa mit Fritzl befasste: Wo soll Bernhauser anfangen?
Die kommenden Bücher zensieren? Die 180 großen Tageszeitungen in Deutschland? Die 17 Tageszeitungen in Österreich? Will er tausende (so viele sind es gewiß) Berichte in Nachrichtenportalen der Medienhäuser, auf privaten Webseiten und Weblogs, Onlineforen und Communities sichten und auf Schadenersatz klagen? Das bringt eine Fülle von Prozessen. Das durchaus anspruchsvolle Unterfangen könnte aber auch offene Feindschaft bringen.
Es ist ja nicht so, dass ein Anwalt immer Recht hat, wenn er einen Schriftsatz einbringt. Dann gibt es eine Schriftsatzbeantwortung, eine erste erkundende Tagsatzung, dann den Prozess, dann Zeugen, etc. Der Schuss
kann nach hinten los gehen und ein alter Anwalt riskiert nicht mehr alles.

Die Medienklagen könnten sich wie im “Fall Kampusch” auf Großmedien konzentrieren, wo nach objektiven Maßstäben “Persönlichkeitsverletzungen” erfolgten. Die üblichen Verdächtigen: “Bild”, “Sun”, “Kronen Zeitung”, “Österreich”, “Bunte”, “Blick”. Dort, wo es schnell etwas zu holen gibt. Der Rest bleibt vernachlässigt. Doch auch in diesen Medien sind nicht die Dümmsten beschäftigt und auch diese haben starke Rechtsabteilungen. Daher muss man diesen Nachrichtenmenschen erst einmal etwas nachweisen.

Medien zeigen am “Fall Fritzl” Gewissen

Dass Fritzl vorveruteilt wurde, liegt auf der Hand. Das ist nicht unmenschlich, denn die, die ihn vorverurteilen, zeigen Gewissen. Am “Fall Fritzl” zeigten Medien seit langem wieder einmal Geschlossenheit und ihre moralische Rolle. Sein Fall ist der Abartigste, der in der gesamten Zweiten Republik Österreich seit 1945 vor das Gericht kam. Er rührt Grundfesten des Zusammenlebens so tief an und wollte sie verschieben, dass sich jeder, der nicht berufsmäßig mit dieser Sache zu tun hat, rasch von den diabolischen Taten abwendet. Medien dürfen sich nicht abwenden, sondern müssen, das ist ihre Rolle, hinsehen. Dass sich Josef Fritzl einen “Medienanwalt” nimmt, ist reines Kalkül: Er erwartet sich Geld. Um mehr geht es nicht. Er will aus seinen Verbrechen Kapital schlagen. Damit offenbart er seine zweite Abartigkeit. Statt vor Scham still in sich zu treten, will er als lauter Kläger auftreten.

Somit wird Karl Bernhauser zum Ende seiner Anwaltslaufbahn (er will in einem Jahr aufhören und im Haus am Attersee den Fröschen beim Laichen zusehen) noch einmal das tun, was er jahrelang nicht getan hat, da er immer
in geschäftstüchtiger Koexistenz gelebt hat: Medien klagen.

Aggressive Medienklagen nicht der österreichische Weg

Die aggressivsten Medienklagen sind aus dem “Fall Lainz” (1990) und dem “Fall Unterweger” (1992) bekannt.
Beide liegen zeitlich eng zusammen und beide Male ging der Wiener Anwalt Georg Zanger scharf gegen die
“Kronen Zeitung” vor. Mehrfach wurde in den 90er Jahren die Titelseite des Boulevardblattes mit den Sätzen
“Diese Aussage ist unwahr…Wahr ist” zugepflastert. Anwalt Georg Zanger wurde darauf zehn Jahre nie wieder positiv von der “Kronen Zeitung” portraitiert. Kein einziger seiner Fälle wurde auf der Gerichtssaalseite behandelt.

Dann kam lange nichts. Kürzlich tat sich die Kanzlei Rudolf Mayer hervor, indem sie im Namen des Inhaftierten Robert Ackermann die Zeitung “Heute” verklagte und zur “Entgegnung” und 3.250 Euro Schadenersatz verpflichtete. Ackermann landete als brandgefährlicher Blutrauschtäter in der Maßnahme (Sicherheitsverwahrung).

Fall Kampusch mit moderaten Medienklagen

Selbst im Jahr 2006 und 2007, als der “Fall Kampusch” kam, hielt sich die Wiener Kanzlei Ganzger zurück. Nach dem Auftauchen im Sommer 2006 ging man eine enge Medienkooperation mit dem ORF ein, es folgten exklusive Interviews mit Großmedien (News, Kronen Zeitung). Die ersten neun Monate war eine Medienagentur beschäftigt, um Termine zu koordinieren. Dann schleifte sich ein, dass man nichts mehr zuließ, was hinter die Fassade blickte. Im “Fall Kampusch” wurde der Grundsatz der Medienbranche von Geben und Nehmen durch übereifrige Juristen verletzt, die meinten, Medien müßten nur geben, dürften aber keine Fragen stellen. (Eine sinnvolle Frage, man erlaube den Einschub, wäre, ob Max Friedrich für die rasche “Präparierung” der Natascha Kampusch für das
erste ORF-Interview - entgegen seiner ursprünglichen Absicht, sie lange von Medien fernzuhalten - Honorar vom Staatssender bezogen hat.)

Der “Fall Kampusch” brachte Medienklagen vornehmlich gegen ausländische Medien hervor. Etwa gegen die Londoner “Times”, die einen Vorabdruck einer Schnellschußbiografie brachte. Mittlerweile hat sich das Thema Medienklagen erschöpft, da selbst die Mutter mit dem Buch “Verzweifelte Jahre” (Ueberreuter Verlag, 2007) ausgepackt hat und die Tochter eine eigene Talkshow im Wiener Stadtfernsehen “Puls TV” betreibt.

Josef Fritzl ist nicht integer

Was Josef Fritzl “einklagen” will, ist unklar. Unter den üblichen Grundsätzen der wechselseitigen Diplomatie zwischen Anwälten und Medien ist nichts klagbar. Josef Fritzl hat bisher nur bewiesen, dass er zeugungsfähig ist, aber nicht, dass er Zeugnis für gute Lebensweise ablegt.

Karl Bernhauser ist ein Anwalt, der seine Karriere somit mit einem großen Fall auslaufen läßt. Er gehört zu einer Handvoll Wiener Anwälten, die am Landesgericht St. Pölten nicht nur einen Fall am Laufen haben, sondern “im Geschäft” sind. Am LG. St. Pölten treten meist Verteidiger aus der Landeshauptstadt St. Pölten oder aus dem Westen des Bundeslandes (St. Valentin, Amstetten, Haag) auf. Nur wenige “Wiener” Strafrechtsexperten konnten dort mit Fällen Fuß fassen. Die Anwälte sind “Mitnahmeprodukt”, wenn Wiener Häftlinge nach St. Pölten verlegt werden. Daraus ergeben sich dann “Anschlussaufträge” durch Mundpropaganda in der Justizanstalt St. Pölten.

Wiener Anwaltsriege in St. Pölten schlecht aufgestellt

Rudolf Mayer hat zum Beispiel derzeit drei Fälle (Suchtgift, Gewalt, Betrug) am LG St. Pölten mit Häftlingen laufen. Karl Bernhauser nimmt sich vornehmlich Betrugsfälle vor. Farid Rifaat ist teilweise noch im kleinen Geschäft. Thomas Kralik war 2007 kurz an einem Fall dran, kassierte 6.000 Euro für drei Besuche eines U-Häftlings und stieg wieder aus. Roland Friis hat seit 2006 einen Fall in Bearbeitung (konnte nach fünf Monaten eine U-Haft beenden; 2008 wurde weiter verhandelt, dann vertagt) und vertrat 2007 den betrügerisch veranlagten Boogie-Tänzer Yilmaz Cicek vor dem Schöffengericht.

St. Pölten bleibt für die Wiener Anwaltsszene unbedankt, da die Anreise 90 Kilometer ist und die Anwaltszone nicht das Hilton ist. Es ist ein schwieriges Pflaster. Karl Bernhauser hat seine Meriten, aber auch Schattenseiten.

Fünf Beispiele für das Einschreiten auf unterschiedlichen Gerichten des nunmehrigen Josef Fritzl-Anwalts:

  • 2000 vertrat Karl Bernhauser den Chef der NÖ-FPÖ Peter Rosenstingl. Rosenstingl erhielt 8 Jahre für Betrug. Rosenstingl erhielt nach langer U-Haft eine Haftunterbrechung. Bernhauser konnte aber keine “Haftunfähigkeit” durchsetzen. Rosenstingl musste noch einmal für lange Jahre ins Gefängnis.
  • 2007 vertrat Karl Bernhauser am LG Wiener Neustadt den türkischen Baumeister C., der nach Fahrerflucht, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Stalking angeklagt war. Alleine für das Delikt “Stakling” erhielt der Baumeister 9 (!) Monate unbedingte Haft. Es ist die höchste Strafe, die je in Österreich nach Stalking vergeben wurde. C., der mit diesem Journal in Kontakt steht, fühlt sich heute noch von Karl Bernhauser verraten und verkauft. “Dilettant” ist das Wenigste, was C. über Bernhauser schimpft.
  • 2007 übernahm Karl Bernhauser nach einem kurzen Vieraugengespräch das Mandat für den nach “Betrug
    und Erpresserischer Entführung” angeklagten Pöchlarner Autohändler Werner G. in der JA St. Pölten. G.
    ging in Berufung, weil ihm das Urteil von 8 Jahren zu hoch erschien. Nach dem abgelösten Verfahrensanwalt
    Oswin Lukesch, drei Besuchen von Thomas Kralik (6.000 Euro) in der Justizanstalt, entschloss sich G., Karl Bernhauser, der sehr überzeugend und vielversprechend auftrat, als “Berufungsanwalt” vor dem OLG Wien
    zu nehmen. Bernhauser beschwor G., dass er am OLG Wien alle Richter kennt und mit dem Senat bereits Gespräche führte. Im November 2007 hatte G. seine Berufungsverhandlung. Bernhauser hatte wohl mit dem falschen Senat “Gespräche geführt”. G. bekam 2.5 Jahre dazu (10.5 Jahre) und sitzt nun in der JA Garsten. Insassen aus der JA Garsten berichten diesem Journal, dass, wenn Bernhauser dort andere Insassen besucht,
    er diesen steckt: “Sagt’s aber nicht dem G., dass ich da war.” Wenn ein Berufungswerber 2.5 Jahre drauf bekommt, ist das eine finale Niederlage für den Rechtsanwalt, über die man besser schweigt.
  • 2007 übernahm er, ebenso in der JA St. Pölten, auf Mundpropaganda das Mandat des ehemaligen Zellengenossen des Werner G., Klaus Heeg, 57, aus Frankfurt. Heeg war im März 2007 in Salzburg durch Kriminalpolizisten in einer Bank festgenommen worden, als er eines seiner vier Konten beheben wollte.
    Heeg kam auf direktem Weg nach St. Pölten in die U-Haft, wo er 5 Monate verblieb. Er wurde als Teil einer Betrügergruppe gesehen, die eine Webseite aufmachte, auf der sich jede Firma in Österreich eintragen sollte. Jahresgebühr: 1.200 Euro. Der Haken: Die Webseite funktionierte nicht und erbrachte keine Leistung. Heeg verwaltete die vier Österreich-Konten, zog sich Provisionen ab und schickte den Rest nach Spanien. Sechs Leute waren ab März 2007 in U-Haft, darunter einige Wiener. Rudolf Mayer war engagiert, Farid Rifaat. Klaus Heeg tauschte seinen St. Pöltner Anwalt Oswin Lukesch aus, dem er Paktieren mit dem St. Pöltner U-Richter vorwarf. Karl Bernhauser wurde engagiert. Eine Woche nach Vollmachtsunterzeichnung erhielt die Heeg-Gattin nach Frankfurt am Main ein Fax mit der Vorschussforderung: 10.000 Euro plus 20 % Ust. In der Not zahlte man. Kurz darauf wurde Klaus Heeg enthaftet, erhielt den Pass und reiste nach Frankfurt aus. Der Prozess ist bis heute nicht abgeschlossen.
  • 2007 hatte Karl Bernhauser großen Erfolg bei einem Wiener, jedoch sehr teuer vom Mandanten erkauft. Dieser trat im April 2007 seine Strafhaft in der JA Simmering an. Der heute 43-Jährige ist Chefbuchhalter im drittgrößten Gartenbauunternehmen Österreichs. Seit 1992 wurde in einer Betrugsache gegen ihn ermittelt.
    Ein Monat U-Haft, mehrere Richterwechsel. 2001 wieder sechs Monate U-Haft, wieder kein Urteil. Die beschlagnahmten Papiere umfassen einen Klein-LKW. 2007 wurde durch Richterin Bettina Neubauer das Urteil in einer Blitzverhandlung von 8 Uhr 45 bis 9 Uhr 30 gefällt. Keine Öffentlichkeit im Publikum, ein klassischer Deal zwischen Anwalt Karl Bernhauser und dem Staatsanwalt. Man handelte drei Jahre Haft aus. Alle Seiten willigten ein. Sieben Monate waren erledigt, 29 Monate blieben. Der Chefbuchhalter (heute noch Chefbuchhalter), trat am 18. April 2007 seine Strafe in der JA Simmering an. Und er war am 30. April 2007 Freigänger für den Rest seiner 29 monatigen Haft. Eingefädelt hat das Karl Bernhauser mit der Anstaltsdirektion Simmering (damals noch Leitung Christian Timm, vormals Direktor der JA St. Pölten,
    heute Direktor der JA Stein). Die Firma des Chefbuchhalters zahlt seither 4.100 Euro (!) pro Monat in die Anstaltskasse ein, um ihren Buchhalter, der rund 6.000 Euro im Monat Gehalt hat, nicht zu verlieren. Damit war der Chefbuchhalter 2007 der teuerste Freigänger Österreichs. Das gesamte Verfahren kostete dem Buchhalter, über die Jahre durchgehend von Bernhauser vertreten, mehr als 50.000 Euro Anwaltskosten.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur)