Blaulicht und Graulicht – Das Online Magazin

Helmut Osberger in JA Garsten angekommen

Veröffentlicht in Harte Hacken - Mord, Justizanstalten, Lebenslang von marcusjoswald am 5. Mai 2009

(Wien, im Mai 2009) Bei der Berufungsverhandlung im Wiener Justizpalast am 19. März 2009, die wegen des parallel stattfindenden Josef Fritzl-Prozesses thematisch und medial etwas unterging, hielt Helmut Osberger noch das Sachbuch „Unschuldig“ demonstrativ in der Hand und in die Kameras der sich verlaufenden Pressefotografen. Er saß dabei dem Irrtum auf, dem viele Straftäter aufsitzen, eine semantische Finesse (c/ Harald Zeilinger): „Unschuldig ist nur ein kleines Kind. Der erwachsene Mensch ist bestenfalls schuldlos.“ Osberger setzte also im Justizpalast nicht nur die falsche Geste, sondern auch auf das falsche Buch. Jedenfalls: Er ging mit 20 Jahren Haft im Gepäck in den Ring der Berufungsanhörung. Zu Beginn strahlte er noch siegessicher.

Lebenslang!

Nach dem kurzen Verfahren stieg ihm Blässe ins Gesicht: Der Senat erhöhte wegen besonderer Heimtücke auf „lebenslang“. Sein Anwalt Nikolaus Rast, der kein besonderes Talent für Öffentlichkeitsarbeit hat und der Typ Wiener Anwalt ist, der sich die Presse aussuchen will, die über einen Fall berichtet und welche nicht, sowie selten zurückruft und sich für freundliche Emails, die man ihm schickt, nicht bedankt, scheiterte auf voller Linie. Trotzdem ist der Advokat noch siegessicherer als sein Mandant: Er geht in Wiederaufnahme!

Opfer im Wachkoma

Die schreibende Öffentlichkeit bekommt von diesen Hintergründen so wenig mit, wie der vergiftete Bürgermeister von Spitz an der Donau Hirtzberger: Dieser liegt nämlich noch immer im Wachkoma und wurde ein schwerster Pflegefall. Laut Geschworenengericht am Landesgericht Krems ist Helmut Osberger der überführte Täter, der das „perfekte Verbrechen“ von langer Hand vorbereitet und umgesetzt hat. Laut Urteil ging es um alte Feindschaften und das Motiv Geld. Mehr ist zu diesem Fall – im Moment – nicht zu sagen. Denn mit einem Anwalt, der Informationen selektiv streut, an manche schon und manche nicht, ist nicht zusammenzuarbeiten.

Gute Ankunft

Was zu sagen ist: Helmut Osberger ist heute, 5. Mai 2009, mit der Justizbus, die „Westroute“ entlang, in der Justizanstalt Garsten gut angekommen und wird dort für die nächsten Jahre Quartier beziehen. Zunächst zwei Wochen im „Zugang“, danach „klassifiziert“ nach Delikt und Strafhöhe bei den rund weiteren 35 „Lebenslangen“ in der obersten Etage des Justizgebäudes: Auf der Galerie.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, Lebenslang, Mord)

JA Garsten-Flash – Zelle für Fritzl, Steinbauer bei Neymayer

Veröffentlicht in Justizanstalten, Lebenslang, Personalia von marcusjoswald am 25. April 2009
Im Bild Harald Schmidt, nicht Helmut Frodl. (Foto: Wiki)

Im Bild Harald Schmidt, nicht Helmut Frodl. (Foto: Wiki)


Die Zeitung Österreich veröffentlichte ein Bild von Helmut Frodl am Haftausgang, auf dem er dem deutschen Fernsehmann Harald Schmidt täuschend ähnlich sieht.

Helmut Frodl geht. Die Tageszeitung Österreich veröffentlichte ein Bild beim Haftausgang, auf dem er dem deutschen Fernsehmann Harald Schmidt täuschend ähnlich sieht.

(Wien/Steyr, im April 2009) News-Flash Garsten, Justizanstalt, Oberösterreich: Manche Lebenslange gehen, manche kommen bald, manche kommen zusammen.

TV-Mann

Helmut Frodl, 51, der aussieht wie Harald Schmidt, wird im Juli entlassen. Er verläßt Garsten nach fast 17 Jahren und mit einem akademischen Titel in der Tasche (Magister). Glaubt man Ankündigungen, glaubt Frodl an ein baldiges TV-Comeback.

Frischfleisch

Altfleisch könnte kommen. In der Krankenabteilung der JA Garsten wurde bereits für den Lustopa Josef Fritzl eine videoüberwachte Zelle hergerichtet, damit dieser in einem halben Jahr einziehen kann. Es ist nicht Oberlaa, aber für den 74-Jährigen wird gesorgt. Schmuggel-Handies wurden mit einem starken Scanner der Telekom aus der Justizanstalt geblasen, damit keine Minifotos von Fritzl in die Medien gelangen.

Axt und Sprengkraft

Der Ende 2008 am Landesgericht Wien verurteilte „Axtmörder“ Reinhard Steinbauer dreht seit einiger Zeit im Garstener Gefängnishof die Runden. Seine Philosophie war immer: „Nihilismus“. Tat-Motto: „Es gehörte getan.“

Nach vier Monaten Eingewöhnung in den Hausbrauch von Garsten wurde er vor einer Woche in einen anderen Haftraum verlegt. Reinhard Steinbauer teilt nun die Zelle mit „StöpselkindWerner Neymayer, dem eine vorsätzlich herbeigeführte Explosion vorgeworfen wurde.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, Lebenslang, Personalia)

Werner Neymayer-Offensive beginnt

Veröffentlicht in Justizkultur, Lebenslang von marcusjoswald am 6. April 2009
Werner Neymayer könnte ein zweites Gutachten helfen. (Foto: Archiv)

Werner Neymayer könnte ein zweites Gutachten helfen. (Foto: Archiv)

(Wien, im April 2009) Werner Neymayer ist wie ein American-Football Spieler: Wenn er marschiert, marschiert er. Mit Geduld und Strategie. Offensiv und defensiv ausgerichtet. Vieles hat man ihm angedichtet: In der JA Stein sagte man, er habe eine Bombe bauen wollen. Es war eine Schiffsmodellarbeit aus Streichhölzern. Die abgeschnittenen Schwefelköpfe wurden in einem Glas gefunden. Grund genug für die Direktion der JA Stein, den missliebigen Häftling nach Garsten zu verlegen. Dort hat seine Frau zwar 200 Kilometer zum Besuch. Sie kommt trotzdem jede Woche.

Explosion

Der andere Vorwurf brachte lebenslang: Er habe eine Sprengfalle gebaut, um seine Sekretärin zu töten. Petra M., Tochter des ehemaligen Gastwirten Josef „Pepi“ Schulz in der Wiener Taborstraße, Ecke Nordwestbahnstraße (das Haus kaufte später der Wiener Unternehmer Erich Reder und eröffnete 1996 eine Peepshow) starb tatsächlich bei der Explosion. Doch es ist zweierlei, ob jemand an einer Explosion stirbt, oder ob jemand einen Sprengkörper absichtlich legt. Es ist bei der „Explosion“ auf der Höhenstraße am 20. September 2004 nicht eindeutig klar, dass es kein lupenreiner Unfall beim Hantieren mit einem Sack voller Handgranaten war. Das erste Gutachten, von einem unzuständigen Schießgutachter des Innenministeriums, legte die Sache als „Sprengfalle“ aus. Das nunmehrige Gutachten des Experten des österreichischen Bundesheers, Bernhard Schneider, der tatsächlich Sprengexperte ist, sieht die Sache im Sinne der Unfallversion.

Fünftes Jahr

Werner Neymayer sitzt nun das fünfte Jahr in Haft. Gemessen an der Haftentschädigung, die möglich ist, hat er die 200.000 Euro-Marke schon passiert. Hans-Peter Löffler aus dem „Fall Foco“ erhielt für sieben Jahre Haft knapp 300.000 Euro. Im fünften Jahr ist das zweite Gutachten fertig und beim Anwalt. Nun beginnt die begleitende Medienoffensive. Werner Neymayer geht es mit Überlegung an.

Es gab im Dezember 2008, als die Medienarbeit besprochen wurde, zwei Varianten für ihn: Entweder er geht zu „Blaulicht und Graulicht“ und deckt den Internetsektor und die Volkssuchmaschine „Google“ ab oder er geht zu einer großen Zeitung. Seine Angehörigen diskutierten das mit dem Herausgeber dieses Journals lange. Man traf folgende Abmachung: B&G hält sich aus der Berichterstattung heraus, organisiert einen Anwalt und überlässt die Fall-Monografie dem „Kurier“. Franz Resperger bekam den Fall exklusiv. B&G als Drehscheibe für die Journalistenkollegen und die kriminologisch und juristisch Interessierten zieht dann exklusiv nach und berichtet an zweiter Position. Die Berichte auf B&G gehen mehr in die Tiefe, da Fachlichkeit und Länge im Vordergrund stehen. Der „Kurier“ ist wiederum eine Familienzeitung, die auch am Mittagstisch gelesen werden kann. Was man von diesem Journal nicht immer sagen kann.

Mehrstufige Serie

Der „Kurier“ begann nun nach langer Vorbereitung durch Franz Resperger die Serie, die mit Spannung erwartet wurde. Resperger bekam von Norbert Minkendorfer (Direktor JA Garsten) keine Besuchserlaubnis, daher wurde über Monate alles brieflich abgewickelt. Der pensionsreife Anstaltsdirektor geht in zwei Jahren in Rente. Noch will er die Hand über seine Lebenslangen haben, in der Presse gut dastehen und – als persönliches Steckenpferd – Helmut Frodl entlassen.

Kurier

Teil Eins der Neymayer-Offensive zum Fall auf der Höhenstraße erschien im „Kurier“ am Sonntag 5. April 2009 auf einer halben Seite mit dem Titel „War Mord auf Höhenstraße ein Unfall?“ (S.13). Am Montag 6. April 2009 erschien eine ganze Seite unter dem Titel „Welchen Sinn hätte Mord gehabt?“ (S.17). In diesem Beitrag wird erstmals aus dem neuen Gutachten zitiert, das bisher inklusive Neymayer in Österreich nur vier Personen besitzen. Wenn das erste Gutachten der Buntbartschlüssel in diesem Prozess war, ist das neue Gutachten das Zahlenschloss zum Safé.

Verteidiger studiert

Strafverteidiger Roland Friis studiert zurzeit das Gutachten und er ist bald im „Kurier“. Teil Drei der Neymayer-Serie ist ihm gewidmet. Im Gutachten wird die Variante Sprengfalle so gut wie ausgeschlossen. Damit eine ungesicherte Handgranate (bei Zweien fehlte der Splint, der verloren ging) zur Explosion geraten können, müsste die Handgranate komplett aus der Transportbox herausgenommen werden. In zwei Boxen befand sich je eine Handgranate ohne Splint. Damit diese durch Erschütterung detonieren, hätte die Box geöffnet werden müssen. Das war entgegen jedem Auftrag, den die Sekretärin hatte: Den Kofferraum rasch ausräumen und vom Parkplatz wegfahren. Minuten später wären die BVT-Beamten im Blitzlichtgewitter der „News“-Reality-Journalismus-Reporter dagestanden und hätten unter Laub die Kriegsmaterialen „entdeckt“. Ten Points to BVT, hätte es im nächsten „News“ geheißen. Sprengmeister Schneider vom Militärkommando Wiener Neustadt (Milak) machte zahlreiche Experimente mit der Ausgangssituation und analysierte penibel. Sein Ergebnis bestätigt die Unfalltheorie.

Fall lebt

Der Fall bleibt am Leben. Die Mordtheorie wie die Unfalltheorie auch. Etwas von der Bildfläche verschwunden ist die sehr ausführliche Strafanzeige des BIA (Büro für Interne Angelegenheiten) gegen die fünf Beamten des Inlandsgeheimdienstes BVT vom 11. März 2005, die immerhin 75 feinsäuberlich strukturierte und bedruckte Seiten hat. Solitär gesehen ein formales Meisterstück einer Strafanzeige wie sie in jedes Lehrbuch gehört. Die Anzeige gegen die Kontaktbeamten des Werner Neymayer am Tag der Explosion war beim Strafprozess jedoch weder auffindbar noch Prozessthema und wurde nur vier Tage (!) nach Einbringung von den Staatsanwälten Michael Klackl und Gerhard Jarosch eingestellt. Diese Anzeige des BIA listet sehr genau Vorgänge rund um die zweite „Übergabe“ von Kriegsmaterialien, die von dem damaligen „News“-Journalisten Andreas Zeppelzauer angeleiert wurde. Er hatte nach der ersten (ebenfalls fingierten) Übergabe keine „Medienstory“ mehr und verlangte nach einer zweiten Übergabe, bei der er wieder „exklusiv“ dabei sein könne. Am 20. September 2004 geschah das Unglück.

Am Stöpsel

Roland Friis wird auf Basis des zweiten Gutachtens einen zweiten Wiederaufnahmeantrag verfassen. Friis wurde von diesem Journal mit Neymayer in Verbindung gebracht. Die Chemie zwischen beiden stimmt. Das ist in schwierigen Falllagen bei einer Entfernung zwischen Garsten und Wien von 250 Kilometern nicht immer der Fall. Für die Bewertung der Wiederaufnahmegründe ist das Wiener Höchstgericht zuständig.

Werner Neymayer hält auch seinen Verein Stöpselkind am Leben. „Ein Stöpselkind ist das Kind, das während seiner ganzen Kindheit in der Badewanne auf der Seite des Stöpels sitzen muss“, weiß das Internet. Den Verein führt seine Frau in der Wachau weiter. Die Webseite sammelt derzeit Geld für seine Verteidigung und sie bringt Informationen über Person und Fall Werner Karl Neymayer. Die Kontonummer: Verein „Freunde vom Stöpselkind“, Kremser Bank Sparkasse, BLZ 20.228, Kto Nr. 77.330.490.30.

Die Spenden werden ausschließlich für Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten verwendet.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur, Lebenslang)

Lebenslang – Pralinen-Mordversuch – Helmut Osberger (bei Tat: 55)

Veröffentlicht in Lebenslang von marcusjoswald am 20. März 2009

(Wien, im März 2009) Bei Tat am 9. Februar 2008 war Helmut Osberger 55 Jahre alt. Ihm wurde am Landesgericht Krems vorgeworfen, mit einem Konfekt der Marke „Mon Cheri“, das mit Strychnin versetzt war, den Spitzer Bürgermeister Hermann Hirtzberger vergiftet zu haben. Der Einnehmer der toxischen Praline erlitt schwere Lähmungen, überlebte und liegt bis heute im Wachkoma.

Der Heurigenwirt Osberger, der in der Kremser Untersuchungshaft und im Prozess seine Schuldlosigkeit betonte, jedoch von den eigenen Söhnen schwer belastet wurde, erhielt am 21. Mai 2008 am LG Krems 20 Jahre Haft. Er ging in Nichtigkeitsbeschwerde (Anwalt: Nikolaus Rast). Der Staatsanwalt berief gegen die Strafhöhe. Im Instanzenzug am OGH Wien wurde die Nichtigkeit verworfen. Die Strafe wurde wegen Heimtücke am 19. März 2009 auf „lebenslänglich“ erhöht.

Statistik intern – Zugang „Lebenslang“: 19. März 2009

Marcus J. Oswald (Ressort: Lebenslang)

Helmut Frodl erhält Haftunterbrechung

Veröffentlicht in Justizanstalten, Lebenslang von marcusjoswald am 18. Februar 2009

(Wien, am 18. Februar 2009) Der am 22. Dezember 1993 zu lebenslanger Haftstrafe verurteilte Mörder Helmut Frodl erhält heute, 18. Februar 2009, eine mehrtägige Haftunterbrechung (acht Tage).

Der 51-Jährige verläßt ohne Begleitung die oberösterreichische Justizanstalt Garsten.

Die Bewilligung dafür erteilte der Anstaltsdirektor Norbert Minkendorfer.

Marcus J. Oswald (Ressort: Lebenslang, Justizanstalten)

Mag. Dr. Gabor Pesti, Ex-Frodl-Helfer – wieder in Freiheit

Veröffentlicht in Dossiers, Helmut Frodl, Justizkultur, Lebenslang von marcusjoswald am 17. Februar 2009
Herold, Abfragedatum 17.02.2009)

Der Komplize von Helmut Frodl, Gabor Pesti, wurde unbeachtet von der Öffentlichkeit im Sommer 2008 nach 16 Jahren in die Freiheit entlassen. Er firmiert nun offenbar als selbständiger Steuerberater in Wien. (Quelle: Herold, Abfragedatum 17.02.2009)

(Wien, im Februar 2009) Im Vorfeld des blutigen 22. Mai 1992 mietete der damals 44-jährige Mag. Dr. Gabor Pesti in der Visegradigasse 5 im Budapester Stadtteil Csepel eine Wohnung an.

Am 22. Mai 1992 gab sich Mag. Dr. Gabor Pesti als „Onkel Benes“ des 30-jährigen serbischen Lockvogels Biljana „Bica“ Novakova aus. Mit ihrem keuschen Charme brachte sie der Model-Agentur „Vienna People“ Aufträge und den 46-jährigen Fritz Köberl überhaupt erst dazu, in die Budapester Falle zu gehen.

Köberl, betäubt, erschossen, zersägt

Am 22. Mai 1992 wurde Fritz Köberl im komplizenhaften Zusammenwirken von Helmut Frodl, 34, und Gabor Pesti betäubt, durch vier Kugeln erschossen, in 17 Teilelemente zerlegt, verpackt und auf fünf Müllkontainer in Budapest verteilt. Danach wurden die Konten des Fritz Köberl behoben. Drei Wochen später wurden Helmut Frodl und Mag. Dr. Gabor Pesti verhaftet.

Frodl, zynisch

Helmut Frodl sitzt noch immer – und hoffentlich noch sehr lange – in der Justizanstalt Garsten. Er erhielt lebenslang. Davon sind 16 Jahre um. Er schweigt zu seinem Fall, scheißt auf das Opfer, drängt aber, hört man aus der oberösterreichischen Provinz, vehement in die Freiheit. In den USA gäbe es für seine hochgradige „first degree“-Tat (Vorsatztat) die Todesstrafe. Diese wurde in Österreich leider 1968 abgeschafft.

Pesti, geschäftig

Mag. Dr. Gabor Pesti, Doppelakademiker, Abgänger der Handelsakademie II der Wiener Kaufmannschaft, Hamerlingplatz 5-6 im 8. Wiener Bezirk des Jahrgangs 1969, war bis zu seinem Verkehrsunfall 1987 Mitarbeiter der Steuerkanzlei Hannes Androsch. Er erhielt im Strafverfahren beim Landesgericht Wien, das vom 6. Dezember bis 22. Dezember 1993 dauerte, als Beitragstäter 20 Jahre Haft. Dieses Strafmaß wurde vor dem OGH auf lebenslang erhöht. Er wurde ohne Aufsehen der Öffentlichkeit im Sommer 2008 vorzeitig entlassen und hat sich im Alter von 60 Jahren offenbar mit einer eigenen Steuerberatungskanzlei selbständig gemacht.

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Weil man immer wieder daran erinnern muss:
Helmut „the cutter“ Frodl – Blutrauschmord
Zur OGH-Entscheidung

Das war Fritz Köberl, nachdem er Helmut Frodl in einer Budapester Wohnung getroffen hatte: In 17 Teile zerschnitten und auf 5 Müllcontainer verteilt. (Foto: Archiv Oswald)

Das war Fritz Köberl, nachdem er Helmut Frodl in einer Budapester Wohnung getroffen hatte: In 17 Teile zerschnitten und auf
5 Müllcontainer verteilt. (Foto: Archiv Oswald/B&G-Wien)

Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers Helmut Frodl, Justizkultur, Lebenslang)

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir soll in JA Karlau verlegt werden

Veröffentlicht in Justizkultur, Lebenslang von marcusjoswald am 21. Januar 2009
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten - 30 Jahre in Haft

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten
30 Jahre in Haft

(Wien, im Jänner 2009) Der 1978 verurteilte Bankräuber Juan Carlos Bresofsky-Chmelir ist seit 30 Jahren inhaftiert und lebte die letzten viereinhalb Jahre tadellos in der JA Garsten. Nun soll er in die JA Graz Karlau verlegt werden.

Seine Rundreise ab Festnahme 1978 (Urteil: Lebenslang):

  • JA Garsten (OÖ) – bis 1983
  • (Sitzstreik auf Kirchendach, Verlegung)

  • JA Graz-Karlau (STMK) – bis 1989
  • (Flucht, Zusatzverurteilung von 18 Jahren, Verlegung)

  • JA Stein (NÖ) – bis 2004
  • (Aussage gegen Beamte im Fall Edwin Ndupu, Verlegung)

  • JA Garsten (OÖ) – bis 2009
  • JA Graz-Karlau (STMK) – ?

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, heute 60 Jahre alt, klang aufgeregt, als er am 21. Jänner 2009 um 9 Uhr 29 anrief. 9 Minuten und 2 Sekunden dauert das Telefonat und er baute seinen Frust ab. „Ohne Grund soll ich in die Karlau verlegt werden“, klagte er. „Dabei mache ich nun alles ordnungsgemäß, auch eine Therapie bei Dr. Wabra.“ Kurt Wabra ist Psychotherapeut und begleitet Häftlinge in der JA Garsten auf dem Weg zur Entlassung aus der Haft.

Und: „Der Anstaltsleiter Minkendorfer gab mir am Weihnachtsfeiertag noch die Hand und sagte: Schauen Sie, dass Sie die Therapie positiv beenden. Dabei hat Norbert Minkendorfer am 22. Dezember 2008 bereits einen Verlegungsantrag gestellt.“ Somit hat er seinem Häftling zwei Tage später in die Hand und ins Gesicht gelogen.

Eine einsame Entscheidung der JA Garsten und der Vollzugsdirektion Oberösterreich, die viele als intransparente Organisation innerhalb der Justiz bezeichnen.

Verlegung in anderes Haus

Hafthausverlegungen sind bei Langzeithäftlingen eine heikle Sache. Trotzdem herrscht offenbar geöltes Zusammenspiel. Garsten-Direktor Minkendorfer sagt, die Entscheidung treffe von ihm unabhängig die Vollzugsdirektion Oberösterreich. Zugleich liegt Juan Carlos Bresofsky aber ein Schreiben vor, das den Datumsstempel 22. Dezember 2008 trägt und ein Antrag von Norbert Minkendorfer ist. Dieser beantragt eine Verlegung seines eigenen Häftlings. Er will ihn loswerden.

„Riesenschweinerei“

Juan Carlos Bresofsky: „Das ist eine totale Verschlechterung für mich und eine Riesenschweinerei.“ Im neuen Haus muss er mit seiner langen Gesamtstrafe „wieder von vorn anfangen“. In der Praxis heißt das: Er wird neu unter Beobachtung gestellt. Das dauert Jahre. An eine Entlassung in nächster Zeit ist dann kaum zu denken. Bresofsky: „Ich kämpfe um die letzten Jahre meines Lebens.“

Entlassung eigentlich 2009

Real gesagt und unter vernünftiger Blickweise ist Juan Carlos Bresofsky 2009 zu enthaften. Für Lebenslang gibt es in Österreich im Mittel 19 Jahre und die Zweitstrafe von 18 Jahren war überhöht und ist mit Drittel zu berechnen, also auf 12 Jahre einzuschleifen. Damit ist mit 31 Jahren Schluss und Finito.

Mit 31 Jahren Haft ist die Strafe abgebüßt. 2009 ist Bresofsky im 31. Jahr durchgehender Haft und 61 Jahre alt. Projekte seien in Planung: Ein Dokumentarfilm solle entstehen und seine Niederschriften will er auch als Büchlein herausbringen. Vor allem aber: Er will nach Uruquay zurück, wo er aufgewachsen ist. Mit dem Entlassungsgeld will er dort seinen Lebensabend bestreiten.

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Mehr zum Thema:
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir wird gegen Adolf Schandl ausgetauscht (11.02.09, B&G)
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir soll in JA Graz-Karlau verlegt werden (21.01.09, B&G)
Juan Carlos Bresofsky: „Ball wird hin und her geschoben“ (Brief) (8.10.08, B&G)
Juan Carlos Bresofsky wird nicht aus Haft entlassen (7.10.08, B&G)
Juan Carlos Bresofsky hat Haftprüfungstermin (5.10.08, B&G)
Die Vergessenen: Juan Carlos Bresofsky-Chmelir – Seit 30 Jahren durchgehend in Haft
(29.07.08, B&G)

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur)

JA Garsten – Helmut Frodl hatte Gutachtergespräch

Veröffentlicht in Dossiers, Helmut Frodl, Justizanstalten, Lebenslang von marcusjoswald am 18. November 2008

(Wien, im November 2008) Wie aus der JA Garsten aus gesicherter Quelle mitgeteilt, hatte Helmut Frodl, Wiener Lebenslanger (1993 – ) mit Zerstückelungsmord, am Montag 10. November 2008 eine Vorführung zu einem Gutachter aus Linz (vermutlich: Dr. Kette).

Da jedoch kein Akt vorhanden war, wurde der Termin auf Freitag 14. November 2008 verschoben.

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Helmut Frodl-Themen-Sammel-Thread:

Helmut Frodl – Die Ente heißt non testatur (1. November 2008)
http://diegalerie.wordpress.com/2008/11/01/helmut-frodl-die-ente-heisst-non-testatur/

Dies und das und Helmut Frodl (27. Oktober 2008)
http://diegalerie.wordpress.com/2008/10/27/dies-und-das-und-helmut-frodl/

Hintergrund: Neue Besen am LG Steyr – Chef geht in Pension (24. September 2008)
http://diegalerie.wordpress.com/2008/09/24/neue-besen-am-landesgericht-steyr-chef-geht-in-pension/

Helmut Frodl drängt es in die Freiheit (MIT OPFER-BILD) (19. August 2008)
http://diegalerie.wordpress.com/2008/08/19/ja-garsten-helmut-frodl-draengt-es-in-die-freiheit/

Marcus J. Oswald (Ressort: Lebenslang)

Juan Carlos Bresofsky: „Anstalt gab zu, dass mich keine Schuld trifft“

Veröffentlicht in Bedingte Entlassung, Lebenslang von marcusjoswald am 14. Oktober 2008
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten
30 Jahre in Haft

(Wien, im Oktober 2008) Juan Carlos Bresofsky, Lebenslanger der JA Garsten, rief heute, 14. Oktober 2008 um 13 Uhr 54 beim Herausgeber an. Der Herausgeber machte gerade einen Mittagsschlaf, war aber hellhörig.

Bresofsky sagt am Telefon, dass er heute eine Vorführung ins Kommando der JA Garsten hatte. Dort habe man ihm erklärt, dass ihn keine Schuld träfe, dass er an keinen therapeutischen und entlassungsvorbereitenden Maßnahmen teilnähme. Sondern man sagte ihm, dass es rein an den Ressourcen liegt, die nicht vorhanden sind.

Bekanntlich wurde ihm in seiner negativen Vollzugsverhandlung am 7. Oktober 2008 vor Richter Georg Huber
im Vollzugsgericht Steyr unterstellt, dass er sich weigere an solchen Veranstaltungen wie Groupcounselling oder gruppentherapeutischen Gesprächen teilzunehmen. Bresofsky stimmt diese neue Selbsteinsicht der JA Garsten
sehr zufrieden, läßt er am Telefon wissen.

Nun spekuliert er mit einer Hausverlegung. Der Herausgeber rät ihm am Telefon ab, das zu tun und auch, jetzt nicht nervös zu werden. „Nun machen wir alles Schritt um Schritt.“

Der Herausgeber sagte Bresofsky zu, dass „wir bis März 2009 ein kleines Buch machen, 100 Seiten, nichts Großes, aber ein Aufriss zum Leben des Juan Carlos Bresofsky. Eine Übersicht, welche Unterlagen ich dafür brauche, habe ich Ihnen schon weggeschickt.“

Dieses Buch wird in der „Blaulicht und Graulicht – Edition“ erscheinen. Mini-Auflage, für Freunde, Sammler, Experten und Spezialisten. Nichts Gewagtes und auch nichts Breites, „denn die Leute lesen nichts mehr.“

Danach, so der Herausgeber zu Bresofsky, „schauen wir, ob eine Hausverlegung in den Wiener Raum etwas bringen kann. Es muss das Gesamtpaket stimmen. Außerdem ist ein gut formulierter Gnadenantrag an Bundespräsident Fischer angezeigt. Aber jetzt nur nicht hysterisch werden. Alles der Reihe nach.“

Das Telefonat endet mit wechselseitig ausgesprochenen, freundlichen Grüßen.

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Mehr zum Thema:
http://diegalerie.wordpress.com/2008/09/27/die-vergessenen-juan-carlos-bresofsky-chmelir-seit-30-jahren-durchgehend-in-haft/

http://diegalerie.wordpress.com/2008/10/05/juan-carlos-bresofsky-hat-haftpruefungstermin/

http://diegalerie.wordpress.com/2008/10/07/juan-carlos-bresofsky-wird-nicht-aus-haft-entlassen/

http://diegalerie.wordpress.com/2008/10/08/juan-carlos-bresofsky-ball-wird-hin-und-her-geschoben/

Marcus J. Oswald (Ressorts: Lebenslang, Bedingte Entlassung)

Juan Carlos Bresofsky: „Ball wird hin und her geschoben“

Veröffentlicht in Bedingte Entlassung, Justizanstalten, Lebenslang von marcusjoswald am 8. Oktober 2008
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten - Seit 30 Jahren in Haft

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
JA Garsten - 30 Jahre in Haft

(Wien, im Oktober 2008) Juan Carlos Bresofsky, Lebenslanger der JA Garsten, läßt am 8. Oktober 2008 „Blaulicht und Graulicht“ zu seiner gescheiterten Entlassungsverhandlung folgenden Brief zukommen:

Sehr geehrter Herr Marcus Oswald!

Ehrlich gesagt, ich weiss nicht, ob ich die Angelegenheit ernst nehmen sollte oder mit Humor. Sagen wir so, ich nehme es so in der Mitte. Die bedingte Entlassung ist wieder mit der Begründung abgelehnt worden, dass ich zuerst an Resozialisierungsmaßnahmen teilnehmen muss – genauso wie am 11. März 2008.

Der Ball wird wieder hin und her geschoben. Außer schöne Grüße aus Montevideo war nichts.
Die Anstaltsleitung und der psychologische Dienst haben damit argumentiert, dass ich die Teilnahme an der Councelling-Gruppe verweigern würde. Die Rechtsanwältin Dr. Braunsberger-Lechner und ich konnten eindeutig den Beweis erbringen, dass ich nichts verweigert habe. Wir wurden in der Anhörung aber nicht berücksichtigt, quasi übergangen.

Ressourcenmangel in Garsten

In der Folge hieß es dann, dass ich zwar nichts verweigert hätte, viel richtiger sei, dass ich auf der Warteliste stehen würde, weil vorläufig keine therapeutischen Ressourcen frei wären. Tatsache ist allerdings, das ich seit den letzten sechs, sieben Jahren auf der Warteliste stehe, obwohl ich mich stets um Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen bemühte, um eben bei Anhörungen wegen bedingter Entlassung was vorlegen zu können.

Die Verschleppungstaktik von Seiten der Justizwache und Anstaltsleitung wird ganz einfach fortgesetzt und ihre Vorgangsweise wird vom Gericht bedauerlicherweise hingenommen.

Unwahrheiten

Die unwahre Behauptung der Anstaltsleitung, wonach ich therapeutischen Maßnahmen verweigert hätte, erhärtet den Verdacht erheblich, dass in meinem Fall mit persönlichem Eifer und Rachsucht vorgegangen wird, sei es wegen der Ehegattin eines Oberregierungsrates im Zusammenhang des Strafurteils beim LG Graz, 6 Vr 1998/89 oder wegen meiner früheren Protestaktionen gegen Missstände in den Gefängnissen.

Es kam nicht einmal eine Frage auf über mein soziales Umfeld oder über Möglichkeiten, die vorliegen könnten, um in Freiheit Fuß fassen zu können (Exfrau, das Vorhandensein einer Wohnung und finanzielle Unterstützung von Seiten meiner Angehörigen und Verwandte oder über Sicherheits- und Bewährungsauflagen etc., etc.).

Variante Schub

Auf Anraten von Direktionsbeamten habe ich sogar die Zurücklegung der Österreichischen Staatsbürgerschaft beantragt, da ich Doppelstaatsbürger bin, um zumindest in meinen Heimatland Uruguay abgeschoben zu werden. Aber auch hier kam nichts Konkretes heraus, obwohl der Reihe nach ausländische Straftäter abgeschoben werden.

Die Rechtsanwältin Dr. Braunsberger-Lechner riet mir ab Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben, weil es nur Verzögerung bedeuten würde.

Ich sage Ihnen offen und bei allem Respekt vor Frau Dr. Braunsberger-Lechner, ich habe nicht den Eindruck, das sie mir ordentlich hilft, sei es weil sie sich nicht so richtig traut oder aus Mangel an Erfahrung.

Abschließend frage ich mich, welche starken Kräfte stecken dahinter, das selbst nach über dreißig Jahren ununterbrochener Haft einer Entlassung meiner Person offenbar mit allen Mitteln entgegengewirkt wird.

Mit freundlichem Gruß
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir

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Mehr zum Thema:
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir wird gegen Adolf Schandl ausgetauscht (11.02.09, B&G)
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir soll in JA Graz-Karlau verlegt werden (21.01.09, B&G)
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Juan Carlos Bresofsky hat Haftprüfungstermin (5.10.08, B&G)
Die Vergessenen: Juan Carlos Bresofsky-Chmelir – Seit 30 Jahren durchgehend in Haft
(29.07.08, B&G)

Marcus J. Oswald (Ressorts: Lebenslang, Bedingte Entlassung, Leserpost)

Juan Carlos Bresofsky wird nicht aus Haft entlassen

Veröffentlicht in Justizanstalten, Lebenslang von marcusjoswald am 7. Oktober 2008
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten - Seit 30 Jahren in Haft

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten
Seit 30 Jahren in Haft

(Wien/Garsten/Steyr, am 7. Oktober 2008) Einer der längstdienenden Häftlinge Österreichs, Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, hatte heute am Landesgericht Steyr seine Vollzugsverhandlung. Thema war seine Entlassung nach exakt 30 Jahren Haft. Er wird nicht entlassen. Das wurde „Blaulicht und Graulicht“ telefonisch mitgeteilt.

Keine Entlassung des 59-Jährigen

Die Staatsanwaltschaft Steyr, vertreten durch Dr. Mayerunteregg, sprach sich gegen eine bedingte Entlassung aus. Die Justizanstalt Garsten sprach sich ebenso gegen eine Entlassung aus. Als Entlassungskritierien bei langstrafigen Haftinsassen gelten Bedingungen, die manchmal eigenwillig ausgelegt werden. So warf ihm Vollzugsrichter und Gerichtspräsident Georg Huber vor, dass er an keinen Resozialisierungsmaßnahmen in der JA Garsten teilnimmt.

JA Garsten plant mit Bresofsky eigenwillig – gar nicht

Juan Carlos Bresofsky sieht das genau umgekehrt: Nicht er verweigert die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen wie Einzel- oder Gruppentherapie und Groupcounselling. Die Teilnahme werde ihm seitens der Verantwortlichen der JA Garsten verweigert. So werde er ewig lang „auf der Warteliste“ gehalten oder es gäbe die Ausrede, dass es für seine Teilnahme „zur Zeit keine Ressourcen“ vorhanden sind. Unter dem Strich:
Juan Carlos Bresofsky bleibt bis auf weiteres im Normalvollzug der JA Garsten. Eine nächste Vollzugsverhandlung findet nicht vor Ende 2009 Statt.

Neuer Gerichtspräsident muss sich erst einarbeiten

Zum Jahreswechsel 2008 geht der Wechsel an der Spitze des Vollzugsgerichtes Steyr über die Bühne, da der Gerichtspräsident in Pension geht und eine neue Kraft kommt. Diese neue Kraft muss sich dann in über 400 Akten von Haftinsassen einlesen und dabei wird der längstdienende Häftling der JA Garsten sicher nicht an erster Wahrnehmungsstelle gereiht.

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Die Vergessenen: Juan Carlos Bresofsky-Chmelir – Seit 30 Jahren durchgehend in Haft
(29.07.08, B&G)

Marcus J. Oswald (Ressort: Bedingte Entlassung, Justizanstalten, Lebenslang)

Juan Carlos Bresofsky hat Haftprüfungstermin

Veröffentlicht in Bedingte Entlassung, Justizanstalten, Justizkultur, Lebenslang von marcusjoswald am 5. Oktober 2008
Juan Carlos Bresofsky hat am 7. Oktober 2008 Entlassungsverhandlung.

Juan Carlos Bresofsky hat am 7. Oktober 2008 Entlassungsverhandlung.

(Wien, im Oktober 2008) Überraschender Anruf am 4. Oktober 2008, 10 Uhr 55, beim Herausgeber
dieser Seite: Juan Carlos Bresofsky meldete sich aus der JA Garsten. In freundlichem Wienerisch mit leicht jiddischem Einschlag berichtete der Mann, der seit 30 Jahren (1978) durchgehend in Haft ist, folgendes:
„Ich habe am 7. Oktober 2008 Vollzugsverhandlung am LG Steyr.“ Auf die Frage: „Haben Sie das beantragt?“ antwortet er: „Nein, Gerichtspräsident Huber hat das selbst initiiert.“

Der Steyrer Gerichtspräsident Georg Huber gilt als „alter Hase“ im Justizgewerbe. Er geht mit Jahresende 2008
in Pension.
Von seiner Kompetenz konnten wir uns ausführlich überzeugen – in einem langen Telefonat zu einem anderen Fall. Nun steht fest: Er will sich vor seiner Pensionierung offenbar noch einmal harte Brocken der Langzeitinsassen im Aktenstudium und persönlichen Gespräch ansehen und in einer Verhandlung herausfinden,
ob sie zu entlassen wären. Offenbar will Huber in seiner Amtszeit nichts unerledigt zurücklassen.

Gericht befragt Lebenslangen

Die wilde Zeit hat Juan Carlos Bresofsky, 59, hinter sich gelassen. Er war ein Rebell, sagt er selber im Telefonat:
„Ich habe in Stein die Revolte (2001, Anm. B&G) wesentlich mitangezettelt.“ Das entspricht seinem Sinn für Gerechtigkeit und der Vorstellung von Solidarität. 2004 wurde er nach 15 Jahren in Stein „über Nacht“ in die
JA Garsten verlegt, das unter den drei großen Männerstrafanstalten das liberalste Vollzugsgericht hat.

Bresofsky hat seit Jahresbeginn 2008 eine neue Rechtsanwältin, Mag. Dr. Birgitta Braunsberger-Lechner aus Steyr. Bisher „betreute“ seinen Fall Lennart Binder. Ende 2007 kam etwas Bewegung in die Sache: Reinhard Haller erstellte ein Prognosegutachten zu ihm. Nun sieht sich Gerichtspräsident Huber das alles an. Huber sagt am Telefon gern: „Vielleicht bringen wir etwas zusammen.“ Sein Prinzip ist: „Wenn der Staatsanwalt und das Haus dagegen sind, müssen das Gutachten und er überzeugen, dass man ihn entlassen kann.“

Rückkehr nach Uruquay

In der Justizanstalt Garsten wurde mit dem Langzeitinsassen laut Telefonat am 4. Oktober 2008 bisher „nichts“ gemacht, keine Therapie oder Entlassungsvorbereitung. „Ansuchen wurden alle nur verschleppt“, klagt Bresofsky. Das deshalb, weil er innerhalb der Justizanstalten als Aufsässiger gilt, was im Telefonat aber gar nicht so deutlich wird. Er scheint angepasste Ziele zu haben: „Ich bin verheiratet und meine Frau wartet seit meiner Festnahme 1978. Ich werde bald 60 Jahre alt und habe ein Entlassungsgeld von rund 15.000 Euro. Mit diesem kann man in Österreich nicht viel machen. Daher möchte ich nach Uruquay zurückgehen und dort wieder etwas Neues anfangen.“

Am 7. Oktober 2008 weiß man mehr, wie es mit einem der längstdienenden Häftlinge Österreichs weiter geht.

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(29.07.08, B&G)

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, Bedingte Entlassung)

Die Vergessenen – Juan Carlos Bresofsky-Chmelir seit 30 Jahren durchgehend in Haft

Veröffentlicht in Justizanstalten, Lebenslang, Leserpost von marcusjoswald am 27. September 2008
Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten - 30 Jahre in Haft

Carlos Bresofsky-Chmelir - JA Garsten
30 Jahre in Haft

(Wien, im September 2008) Er behauptet – wohl nicht zu Unrecht: Die österreichische Staatsjustiz will ihn im Gefängnis sterben lassen und verhängte über ihn Zensur.

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir zählt zu den großen Vergessenen im österreichischen Haftalltag.
Er ist 59 Jahre alt und durchgehend seit 30 Jahren in Haft. Sein Delikt war, dass er in den 70er Jahren als Halbwüchsiger einige Bank- und Postüberfälle begangen hat. Bei einem gab es einen Schusswechsel und ein Postbeamter starb nach 8 Tagen an den Verletzungen. Bekannt wurde er mit seinem „Protestsitzstreik“ auf
dem hohen Dach der Gefängniskirche der Justizanstalt Garsten in Oberösterreich vom 31. Mai bis 1. Juni 1983. Zwischen 1983 und 1992 war seine „politische Phase“ in der er Schwächen des Justizvollzugs aktiv aufzeigte.
Er sah sich geistig von der „RAF“ bestimmt.

Geboren wurde Juan Carlos Bresofsky am 8. Juni 1949 in Rocha/Uruguay. Da sein Vater Halbjude war, floh seine Familie aus Österreich in den 1930er Jahren dorthin. Im Juni 1962 wanderte seine Familie wieder nach Österreich (Wien) zurück. Er war 13 Jahre alt und die „Verpflanzung“ aus seiner Geburtsheimat empfindet er heute noch als Grund für eine kriminelle Entwicklung. Der Vater betrieb zwar ein Hotel in Wien, aber der Jugendliche litt unter dem Migrantenschicksal. Auch störte ihn die „Nazi-Gesinnung“ mancher Wiener, auf die Juden besonders sensibel reagieren.

In den 70er Jahren folgten einige wenige Diebstähle, nichts Großes. 1978 Postüberfälle mit einem Anschlussmord. 1980 gab es „lebenslang“ und eine Überstellung nach Garsten.

1983 war die spektakuläre Protestaktion am Dach der Gefängniskirche in Garsten. Danach wurde
er in das Hochsicherheitsgefängnis Karlau überstellt.

Am 2. August 1989 gelang ihm ein Ausbruch aus der Justizanstalt Graz-Karlau und die Flucht.
Auf der Flucht kaperte er jedoch akkurat das Auto der Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung. Er stellte sich in Klagenfurt. Es gab 18 Jahre Zusatzstrafe am LG Graz. Eine Verlegung
ins andere Hochsicherheitsgefängnis folgte – nach Stein. Er richtete sich dort nach Maßgabe ein.

2004 war die Steiner Zeit abrupt zu Ende. Er sieht die Verbindung in seiner Zeugenaussage im Fall des Schwarzafrikaners Edwin Ndupu vom 19. August 2004, wo er gegen die Vollzugsbeamten aussagte.
Er wurde „über Nacht“ in die JA Garsten verlegt. Er sieht sich nun als „Staatsfeind“.

Er schrieb am 9. September 2008 an dieses Journal einen längeren Brief mit Aufzeichnungen.

Der Schlussteil wird veröffentlicht (Originalton: Bresofsky; Zwischentitel, Dickhervorhebungen: B&G).

+++

„Haben der Staat und die Justiz das Recht auf Rache und justizpolitischer Verfolgung aus niedrigen Gründen?“

Heute bin ich nun 59 Jahre alt, 30 Jahre ununterbrochen in Haft und bis zum heutigen Tage durfte ich im
Gefängnis nicht an Lernkursen oder Therapien teilnehmen. Es wird mir weiterhin nicht einmal ansatzweise
die Möglichkeit dazu geboten, geschweige denn von einer Entlassungsvorbereitung nach § 145 StVG.

Ich kann sogar behaupten, dass kein anderer Häftling die Härte des Vollzuges derart zu spüren bekam wie ich. Nämlich jahrelange Isolationshaft und sonstige Haftverschärfungen, weil ich für Mithäftlinge durch meine Kritik
am Vollzug infektiös sei (Beschluss des LG Krems GZ 22 Ns 107/91).

Kein Arschkriecher

In der Haft war und bin ich nie ein Häftling gewesen, der Justizbeamten in den Hintern kroch, um eine gute Führung
vorzuspielen, sei es in der Vorabsicht einer bedingten Entlassung, sei es um Hafterleichterungen
und Vergünstigungen. Und wenn es notwendig war, dann ließ ich mir nie einen Maulkorb verpassen, sagte
und schrieb meine Meinung und Kritik.

Mag sein, dass sich die (mediale) Öffentlichkeit durch Schreibtisch-Journalismus im Vollzug eine Scheinwelt von der Justizwache und den Vollzugsbehörden vorführen ließ. Ich lebte und setzte mich wiederum mit der harten Realität des Gefängnisalltags auseinander – und diese ist eine irre Welt, heute verschärft durch psychisch/geistig Kranke (§ 21 StVG) und Rauschgift- und Drogensüchtige (§ 22 StVG), was wiederum und im engsten Raum eines Gefängnisses die Dekadenz der so genannten modernen (Konsum-)Gesellschaft drastisch widerspiegelt.

Gute Führung kein Maßstab

Eine gute Führung in der Haft ist kein Maßstab und Garantie für Erst- oder Resozialisierung eines Straftäters. Dies beweist schon die immense Rückfallsquote österreichischer Straftätern, die in Europa einzigartig hoch ist – und dem Vollzugssystem ein Armutszeugnis ausstellt.

Obwohl meine Flucht aus der JA Graz-Karlau vom 2. August 1989 nun 19 Jahre zurückliegt und ich seither keinen Fluchtversuch mehr unternahm (kein Häftling würde in der Tat 19 Jahre warten, wenn er Fluchtabsichten und nichts mehr zu verlieren hätte), ist das Gefängnispersonal heute noch in einer Art und Weise von mir voreingenommen und befangen, teils auch aus Interessenkonflikten wegen meiner negativen Meinung über
die Praktiken des Vollzuges, dass ich in Frage stelle, ob sie einer objektiven Beurteilung der nunmehrigen Entwicklung und Stand meiner Person in der Lage sind.

„Du weißt zu viel“

Darüber hinaus hege ich den Verdacht, das sie meinen Tod in der Zelle anstreben, um meine Person endgültig mundtot zu machen. Unlängst sprach ich mit Justizbeamten unabhängig voneinander und der eine sagte zu mir im Vertrauen: „Du hast gegen denen oben Geist gebildet. Die haben Angst vor Dir, weil Du zu viel weißt.“ Und der andere: „Du bist ihnen geistig, psychisch und körperlich noch zu fit.“ Und der dritte: „Die haben jetzt Angst, dass wegen Dir ah so ah Politisierung kommt, wie wegen der Terroristin Mohnhaupt und Klar in Deutschland. Die machen dort ah so ah Theater, während Du bei uns schon fast dreißig Jahre sitzt.“

Ich bin zutiefst überzeugt, heute nicht mehr für die Gesellschaft gefährlich zu sein, wie ich es früher in der
Tat einmal war, nunmehr und möglicherweise aber selbst gefährdet zu sein.

Dabei bin ich heute zutiefst überzeugt und sicher, meine kriminelle Vergangenheit endgültig abgelegt zu haben und nunmehr ein positiver und gefestigter Charakter und Persönlichkeit zu sein mit festen Vorsätzen
und Zukunftsperspektiven.

Herz liegt in Uruguay

Nämlich: In mein Heimatland Uruguay zurückzukehren, wo ich mit der abrupten Verpflanzung nach Österreich im Alter von 13 Jahren mein Herz und meine Seele zurückgelassen habe – und um das Kapitel Österreich für mich endgültig abzuschließen.

Ich habe die Haftzeit nicht sinnlos vertan – zugegebenermaßen anfänglich, um in der Isolationshaft nicht verrückt zu werden – und mein Leben Revue passieren lassen. Ich habe diese geistig und psychisch verarbeitet und meine Memoiren geschrieben.

Selbst Anstaltspsychologen und Psychiater, die ich früher in meiner Protestzeit als Verfechter und Handlanger eines inhumanen Vollzuges kritisierte und denen ich vorwarf, in Wirklichkeit die Missstände mit totzuschweigen und die davon profitiert haben, weil sie nur eine Beamtenkarriere unter der Pseudonym „Psychologe“ vor Augen hatten, sind heute noch derart voreingenommen von mir, dass sie mir das Gespräch verweigern.

diegalerie/Blaulicht und Graulicht - Das unabhängige Online-Magazin seit 2005 aus Wien)

Auf der Anstaltskirche der Justizanstalt Garsten machte Juan Carlos Bresofsky Anfang Juni 1983 Sitzstreik.
(Foto: diegalerie/Blaulicht und Graulicht - Das unabhängige Online-Magazin seit 2005 aus Wien)

So ist zum Beispiel der heutige Anstaltsleiter Dr. Minkendorfer der JA Garsten kein geringerer als der seinerzeitige vertragsbedienstete Anstaltspsychologe der JA Garsten, als ich am 31. Mai bis 1. Juni 1983
eine Protestaktion am Dach der Wallfahrtskirche Garsten vollführte.

Ich bin nunmehr über 30 Jahre ununterbrochen in Haft und nicht einmal ansatzweise ist hier die Rede
von Beginn einer Entlassungsvorbereitung.

Ich ersuche daher Vertreter der GESELLSCHAFT einzuschreiten.

Ich bin bereit, in jeder Hinsicht Antwort und Rede zu stehen, erwünschte Ergänzungen und Fakten
vorzulegen und wäre für Objektivität und jede kleine Hilfe sehr dankbar.

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
9. September 2008
(Insasse der JA Garsten)

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Mehr zum Thema:
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir wird gegen Adolf Schandl ausgetauscht (11.02.09, B&G)
Juan Carlos Bresofsky-Chmelir soll in JA Graz-Karlau verlegt werden (21.01.09, B&G)
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Juan Carlos Bresofsky wird nicht aus Haft entlassen (7.10.08, B&G)
Juan Carlos Bresofsky hat Haftprüfungstermin (5.10.08, B&G)
Die Vergessenen: Juan Carlos Bresofsky-Chmelir – Seit 30 Jahren durchgehend in Haft
(29.07.08, B&G)

Eingestellt von Marcus J. Oswald in (Ressorts: Justizanstalten, Lebenslang, Leserpost)

JA Garsten – Helmut Frodl drängt es in die Freiheit

Veröffentlicht in Dossiers, Harte Hacken - Mord, Helmut Frodl, Justizanstalten, Lebenslang von marcusjoswald am 19. August 2008
Archiv

Das war Fritz Köberl, nachdem er Helmut Frodl in einer Budapester Wohnung getroffen hatte: In 17 Teile zerschnitten und auf 5 Müllcontainer verteilt. (Foto: Archiv Blaulicht und Graulicht)

(Wien, im August 2008) Einen österreichischen Häftling drängt es derzeit in die Freiheit: Helmut Frodl.

So sehr man für bedingte Entlassungen eintreten muss. Dieser Fall liegt doch etwas anders. Man hat einen zynischen Häftling, der in der JA Garsten (OÖ) einsitzt. Einen Häftling, heute 51 Jahre alt, der „durchtauchen“ will und sich „der Wissenschaft verschreibt“, Seminararbeiten, Diplomarbeiten und bald eine Dissertation schreibt (Theologie), aber auf eines vergisst: Dass er gefälligst einmal über eine Untat reden sollte.

Ohne Maulkorb?

Er hat „sich einen Maulkorb“ verhängt. Sagt einer, der früher bei der ORF-Sendung „Ohne Maulkorb“ arbeitete. Mit Medien reden würde seine „Resozialisierung“ hemmen, sagt er. Welche Resozialisierung? Eine, die aus Schweigen besteht? Ein Häftling, der nicht über seine Untat spricht, muss so lange über diese nachdenken, bis er Worte dazu findet. Alles andere ist lächerlich.

Helmut Frodl soll sich noch ein Jahrzehnt in Büchern vergraben. Das ändert nichts an seiner zynischen Einstellung zum Leben. Er kann noch drei Magistertitel machen. Ein Buchgelehrter (Anstaltsbücherei) ist noch kein Lebenstüchtiger.

Inakzeptabel: Frodl schweigt zum Fall bis heute

Frodl hat beim Prozess am 22. Dezember 1993 am Landesgericht Wien kein Geständnis abgelegt.
Im Gegenteil: Er erzählte eine verrückte Agentengeschichte und hat diese im Buch „Außer Kontrolle“ sogar niedergeschrieben.

Er lebte in einer Phantasiewelt. Möglicherweise lebt er heute in der Realität. Aber der Punkt ist: Ein Häftling hat
überhaupt keine Berechtigung aus einer lebenslangen Haftstrafe bedingt entlassen zu werden, wenn er nicht
offen über seine Tat spricht. Und das tut Frodl nicht.

Frodl ist ein unverbesserlicher Zyniker

Er mag von Wiener Medien hofiert werden. Diese Journalistenkollegen aus früheren Zeiten sollen sich gut
das obenstehende Bild intensiv und lange betrachten. Das war der Wiener Tonstudiobesitzer Fritz Köberl, nachdem er auf Helmut Frodl in einer Budapester Wohnung getroffen war. Das Bild stammt von der Budapester Kriminalpolizei und liegt „Blaulicht und Graulicht“ exklusiv vor.

Und dazu hat Helmut Frodl nichts, über 16 Jahre nichts zu sagen? Wie schwach für einen Magister der Theologie!
Es bleibt zu hoffen, dass Frodl solange in der Justizanstalt Garsten bleibt, bis ihm zu diesem Bild etwas Sinnvolles einfällt.

Marcus J. Oswald (Ressort: Mord)

Friedrich Olejak über die Maßnahme

Veröffentlicht in Friedrich Olejak, Gastautoren, Justizanstalten, Lebenslang, Massnahme von marcusjoswald am 5. Juni 2008
Archiv B&G)

Friedrich Olejak (re. im Bild mit dem Anstaltsboss der JA Stein der 90er Jahre Hofrat Hradlobec) meint im Gastbeitrag: Die Justiz verdient sich bei der Handhabe der Maßnahme keinen Pokal.
(Foto: Archiv B&G)

(Wien/Stein, im Juni 2008) Die wichtigste, einzigartige österreichische Zusatzstrafe wird bei der ewigen Hetze der Medien rund um Strafhöhen vergessen: Der § 21 StGB.

Egal, ob neben einer Strafe ausgesprochen (21/2 StGB für geistig abnorme zurechnungsfähige Täter) oder ohne Strafe (21/1 StGB für geistig abnorme unzurechnungsfähige Täter) – es bedeutet Lebenslang! Und diesen Strafzusatz könnte man bei fast allen Anklagen, die im Rahmen ein Jahr übersteigen, zusätzlich verhängen.
(So kann man jeden „ewig wegsperren“).

Dieser oft übersehene Zusatz im Urteil ist die ärgste Strafe, die in unserem Land ausgesprochen wird. Wir kennen das aus den Zeitungen „…und wird zusätzlich in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.“

Aktuell: 700 Personen in der „Maßnahme“

Unser kleines Land Österreich hat fast 200 reguläre Lebenslange einsitzen und nochmals über 700 §-21er-Lebenslange. Einige reguläre Lebenslange bekamen im Urteil das hantigere §-21er-Lebenslang zusätzlich.

Über 900 Lebenslange in diesem kleinem Land: Damit hat schon ein Zehntel aller Untersuchungs- und Strafgefangenen Österreichs Lebenslang. Auf Strafgefangene allein gerechnet: Wir sind fast die Spitze der Welt.

Das „zusätzliche Lebenslang“ kann ab dem 14. Lebensjahr (Strafmündigkeit, Anm. Red.) ausgeteilt werden und es gab schon haufenweise Jungen, die es erhielten. Solch einer sitzt dann seine zwei Jahre Strafe in der JA Gerasdorf ab und sein zusätzliches Lebenslang danach in der JA Mittersteig und JA Garsten. Wie der damalige Leiter der JA Mittersteig, Dr. Minkendorfer im ORF zugab, wussten die Psychiater bei so einem im 13. Strafjahr gar nicht mehr, auf was der ursächlich verurteilt wurde.

(mehr…)

Der Revisor – Hat Österreich 900 Lebenslange?

Veröffentlicht in Der Revisor, Gastautoren, Justizanstalten, Lebenslang von marcusjoswald am 3. Juni 2008

durch-die-oswaldgasse

(Wien, im Mai 2008) Wer mit erfahrenen Haftinsidern spricht, zwei werden demnächst aus der JA Stein entlassen und besuchen die Redaktion, hört immer den gleichen Stehsatz: „Österreich hat 900 Lebenslange.“
Wie das? Und stimmt diese Zahl? Immerhin wären das 10 Prozent aller Häftlinge in Österreich.

Was die alten Hasen des Justizgewerbes damit meinen, ist, dass Österreich neben rund 190 realen „Lebenslangen“ zusätzlich etwa 730 verurteilte Insassen hat, die den § 21/2 StGB, also den „Maßnahmenvollzug“ haben. Zusammengerechnet ergibt die Zahl 920 „Lebenslange“.

Allein in der JA Stein haben aktuell (Status: Heute, 3. Juni 2008) 113 Personen durch österreichische Richter die „Maßnahme“ zusätzlich zur Zeitstrafe aufgebrummt bekommen. Die „Maßnahme“ soll psychologische Betreuung in der Justizanstalt bedeuten, heißt aber gleichzeitig, dass kein Endpunkt der Haft exisitiert.

Guantanamo-Syndrom

Man kann es das Guantanamo-Syndrom nennen: Man sperrt Personen mit einer geringfügigen Zeitstrafe oder mit einem Vorwand des Tatverdachtes ein und läßt sie, nachdem diese Zeit abgelaufen ist, dennoch nicht in Freiheit.

In der JA Stein sitzen aktuell einige Duzend Personen, die nur eine verhältnismäßig geringe Haftstrafe erhielten
(15 Monate, 18 Monate, 24 Monate), jedoch nach Ansicht der gewiss gründlich arbeitenden Richterschaft darüberhinaus endlos angehalten werden können, da sie zusätzlich den § 21/2 StGB haben.

Diese Idee mag verlockend sein, da aus Anlaß Josef Fritzl eine plötzliche Generaldebatte zur Verschärfung des Strafrechts in Gang kam. Dabei wird vergessen, dass sich nicht jeder Justizfall in extremen Dimensionen bewegt. Einige haben nur ein „Keksdelikt“ begangen, aber sich so ungeschickt verteidigt, sodass sie als „geistig abnorme Rechtsbrecher“ eingestuft wurden.

Sachwalter als Provisionsgewinnler

Opfer eines „Keksdelikts“ (Jargon für „Minidelikt“) wurde Hans Martin Tüchler, 58, der nicht in Vergessenheit geraten soll. Er wurde im Dezember 2003 wegen angeblicher, verbaler „Gefährlicher Drohung“ in einem Gemeindebau im 10. Wiener Bezirk gegen seinen Nachbarn in Haft genommen. Das maximale und wirklich äußerste Strafmaß wären drei Jahre. Er sitzt noch immer in der JA Göllersdorf (NÖ) im Maßnahmenvollzug.

Während der Haft besachwaltert, hat er seine von der Mutter geerbte Eigentumswohnung in Krems verloren, die sein geschäftstüchtiger Wiener Sachwalter/Anwalt veräußert hat. Seit fünf Jahren hält der Staat Tüchler fest.

Selbst wenn der Richter Recht hatte, dass in den 70er Jahren eine „Schizophrenie“ übersehen wurde (der Richter von 2003 ist mittlerweile in Pension) und selbst wenn Tüchler 1970 als 20-Jähriger Barbier von Spitz (NÖ) ein Lehrmädchen erstochen hat, wofür er 20 volle Jahre abbüßte. Tatsache ist, dass er nun für ein „Keksdelikt“
(simple Verbaldrohung ohne körperliche Gewalt) mittlerweile das fünfte Jahr in Staatsgewahrsam ist.

Nicht allen Männern in der JA Stein wird ähnlich Harmloses vorgeworfen. Aber darüber nachzudenken, dass
113 Personen in der JA Stein nicht wissen, wann ihr Entlassungsdatum ist, ist eine Sache,
die man auch vom menschlichen Faktor betrachten muss.

Der Revisor

Österreich – Für 10 Delikte gibt es lebenslang

Veröffentlicht in Dossiers, Josef Fritzl, Justizkultur, Kidnapping, Lebenslang von marcusjoswald am 1. Mai 2008

(Wien, im Mai 2008) Im Sommer 2006 füllte in Österreich zuletzt eine kurze Debatte das mediale Sommerloch. Thema: Lebenslange Haftstrafe. Die grüne Partei, im Parlament mit 10 Prozent der Wähler repräsentiert, forderte deren Abschaffung und zum Ersatz die gesetzliche Höchststrafe für Kapitaldelikte: Maximum 20 Jahre. Hintergrund war die Überfüllung der österreichischen Gefängnisse. Die Debatte fand kein Echo.

Abschaffung von „Lebenslang“ ist unpolulär

Wenige Wochen danach, am 23.08.2006, lief in Strasshof (Niederösterreich) ein 18-jähriges Mädchen über die Straße. Es hieß Natascha Kampusch. Monatelang hatte Österreich Verließ-Geschichten vor Augen und den Ruf, eine schlecht organisierte Gesellschaft zu sein. Manche waren froh, dass sich Kidnapper Wolfgang Priklopil am selben Tag vor den Zug warf. (Fotos seiner Leiche wurden nie gezeigt; man kann aber davon ausgehen, dass er tatsächlich tot ist und nicht in Argentinien über den U-Ausschuss zu seiner Causa lacht.)

Einige forderten in Leserbriefspalten der größten Boulevardzeitung die Neuauflage der Todesstrafe. Diese wurde in Österreich 1968 im Parlament abgeschafft. Die ultimative Höchststrafe für besonders grausame Gefährdungsdelikte blieb die Überschreitung der zeitlichen Höchststrafe von 20 Jahren: Lebenslang.

Im aktuellen Fall des pädophilen Josef Fritzl wird das Thema „Lebenslang“ wieder diskutiert werden.
Wann kommt die lebenslange Freiheitsstrafe zum Zug?

10 Delikte im Strafgesetzbuch mit „lebenslang“ belegt

Aktuell gibt es im Österreichischen Gesetzbuch zehn Strafdelike, die potentiell mit lebenslanger Haft bedroht sind. Voraussetzung: Sofern der Täter das 21. Lebensjahr vollendet hat (§ 36 StGB).

Taxativ sind das folgende Tatbilder: Obligatorisch ist „lebenslang“ beim Delikt Völkermord (§ 321 Abs 1 StGB). Zur Wahl steht sie neben der 10 – 20-jährigen Zeitstrafe beim Vorsatzdelikt Mord (§ 75 StGB) – der Versuch kann wie die vollendete Tat sanktioniert werden. Ferner bei Erpresserischer Entführung (§ 102 Abs 3 StGB) und
bei Schwerem Raub (§ 143 StGB), wenn die Tat den Tod eines Menschen zur Folge hatte, sowie bei den Gemeingefährdungsdelikten Brandstiftung (§ 169 Abs 3 StGB), Vorsätzliche Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen (§ 171 Abs 2 StGB), Vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel (§ 173 Abs 2 StGB), Vorsätzliche Gemeingefährdung (§ 176 Abs 2 StGB), Luftpiraterie (§ 185 Abs 2 StGB) und Vorsätzliche Gefährdung der Luftfahrt (§ 186 Abs 3 StGB), wenn die Tat jeweils den Tod mehrerer Menschen nach sich zog.

Drei Kerndelikte

All diese Delikte spielen im Polizei- und Gerichtsalltag praktisch keine Rolle. Ausnahme sind Schwerer Raub
und Brandstiftung (mit denen jedoch selten die Tötung von Menschen verbunden ist), sowie Mord.

Für ein Urteil „Lebenslange Freiheitsstrafe“ braucht es gewichtige Gründe. Aktuell sitzen in Österreich
193 Lebenslange in vier großen Strafanstalten (JA Stein, JA Garsten, JA Karlau, JA Schwarzau).

Im Kriminalfall Josef Fritzl in St. Pölten reichen Freiheitsberaubung, Blutschande, jahrzehntelange Serienvergewaltigung, Schwere Nötigung, Körperverletzung allein nicht aus, um ihn einer langen – für den
73-jährigen Päderasten finalen – Freiheitsstrafe zuzuführen.

Daher betreibt die Staatsanwaltschaft St. Pölten unter dem Vorsitz des Leitenden Staatanwaltes Gerhard Sedlacek eine Ermittlung in Richtung Mord, da eines der sieben Inzest-Kinder, ein Zwillingssohn, drei Tage nach der Geburt starb. An diesem Kardinalpunkt im Kriminalfall Fritzl wird die STA St. Pölten alles aufhängen, um die ultimative Strafe einzufordern. Das entspräche dem Willen der Bevölkerung, wird juristisch aber eng.

Marcus J. Oswald (Ressort: Dossier Josef Fritzl, Lebenslang)

Lebenslang – Strychnin-Mord – Harald H. (bei Tat: 22)

Veröffentlicht in Justizkultur, Lebenslang von marcusjoswald am 10. September 2006

(Wien, im September 2006) Bei Tat im Juli 2001 war Harald H. 22 Jahre alt. Ihm wurde im Prozess am Landesgericht Linz vorgeworfen, mit zwei Jugendlichen (je 15) in Perg (OÖ), einem Teenager-Pärchen (13 und 16) an Stelle von Drogen Rattengift verkauft zu haben. Beide Einnehmer des toxischen Pulvers starben.

Harald H., der in der Linzer Untersuchungshaft 2001 einen erfolglosen Selbstmordversuch unternahm, erhielt am LG Linz im ersten Rechtsgang Ende Juni 2002 18 Jahre Haft. Im Berufungsverfahren am OLG Linz wurde die Strafe am 20. Mai 2003 auf „lebenslänglich“ erhöht.

Statistik intern – Zugang „Lebenslang“: 20. Mai 2003

Marcus J. Oswald (Ressort: Lebenslang)