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Was dachte sich Anwalt Hannes Pichler dabei?

Veröffentlicht in Justizfälle, Körperverletzung by marcusjoswald am Oktober 9th, 2008
Kleine Zeitung, Titelseite vom 2. Oktober 2008)

Der Grazer Anwalt Hannes Pichler klagte einen 8-jährigen Buben und ließ ihm durch das BG Graz-Ost einen
RSA-Brief zustellen. Dieser unterschrieb ihn mit Blockbuchstaben.
(Bildquelle: Kleine Zeitung, Titelseite vom 2. Oktober 2008)

(Wien/Graz, im Oktober 2008) Der Grazer Rechtsanwalt Hannes Pichler fühlt sich im Recht und schlau: Er sucht sich gerne leichte Gegner aus. Ob es die steiermärkische Rechtanwaltskammer kümmert? Wohl kaum: Die Kammer ist froh, wenn die Anwälte pünktlich ihre Umlage zahlen. Die Kammer sollte sich jedoch für diesen Anwalt interessieren. Denn tiefer geht es nicht mehr.

Tatort Spielplatz - Stein auf Nase

Im Juni 2008 spielen die Schüler der Volksschule Gössendorf (Steiermark) unter Betreuungsaufsicht am Nachmittag im Freien. Dabei wirft ein noch nicht 8-Jähriger einer noch nicht 8-Jährigen einen Stein auf die Nase. Das Mädchen wird mit Eisbeutel versorgt, damit keine Schwellung entsteht. Nach zehn Minuten Pause spielt es weiter. Am nächsten Tag geht es wieder zur Schule. Die Geschichte erzählt die “Kleine Zeitung” am 2. Oktober 2008.

Sechs Wochen später erhält der noch nicht 8-Jährige einen Brief des Grazer Anwalts Hannes Pichler mit einer Schadensersatzforderung von 2.000 Euro. Der Anwalt will vom 8-Jährigen auch 200 Euro Kosten ersetzt haben. Die Eltern des Buben erfahren erst mit diesem Brief vom “Vorfall” am Spielplatz.

RSA-Brief für 8-Jährigen

Am 19. September 2008 erhält der noch nicht 8-Jährige nun schon einen Brief vom Bezirksgericht Graz-Ost. Den RSA-Brief muss er eigenhändig unterschreiben: In Blockbuchstaben. Im blauen Brief enthalten: Ein “bedingter Zahlungsbefehl” in der Höhe von 870 Euro Schmerzensgeld!

Mittlerweile hat auch der 8-Jährige einen Anwalt. Thomas Kollmann geht in Rekurs, “weil nicht erwiesen ist, dass der 8-Jährige das absichtlich gemacht hat.” Kollmann, von diesem Klagsfall angewidert: “Das müsste erst ein Gericht klären.”

Klage gegen Schule wäre geeignet

Der Gegner-Anwalt Hannes Pichler tut weiterhin, als gäbe es das Thema Rechtsfähigkeit bei Unmündigen nicht. Er sagt zur “Kleinen Zeitung”, kleinlaut, weil seine Geschäftsmacherei enttarnt wurde: “Ein Achtjähriger kann einsehen, dass er gegen das Strafsystem verstoßen hat.”

Die Frage, warum er nicht die Betreuungseinrichtung (Schule) geklagt hat, bleibt unbeantwortet. Es erklärt sich mit reiner Prozesstaktik. Man nimmt sich bei der Klagseinbringung immer den “leichtesten Gegner” vor. In dem Fall: Einen 8-Jährigen.

Miese Tour, meint “Blaulicht und Graulicht”. Und noch eines: Diesen Anwalt behalten wir im Auge.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)

Wiens Giftler und Sandler bei den Bahnhöfen - Wieder Mord am Westbahnhof!

Veröffentlicht in Harte Hacken - Mord, Körperverletzung by marcusjoswald am August 19th, 2008
diegalerie/Oswald)

Alkoholiker, gezeichnet nicht nur vom Leben. Eine Parkbank, ein Mann. An Wiener Bahnhöfen ist kein Platz mehr für gewöhnliche Passanten. Der Wiener Bürgermeister schaut weg. (Foto: diegalerie/Oswald)

(Wien, im August 2008) Spätnachts mit Ohrenstöpsel noch Radiohören hat den Effekt, dass die Nachricht tief ins Ohr dringt. Schlag 2 Uhr früh, Ö3: Drei knallige News. Darunter: Ein Mann, aus Rauschgift- oder Sandlermilieu, man konnte sich noch nicht einigen, hat am Wiener Westbahnhof um 23 Uhr des 18. August 2008 einen anderen Mann in die Brust gestochen. Dieser starb. Ein weiterer Mann wurde durch Messerstiche schwer verletzt. Drei weitere Frauen wurden mit Pfefferspray eingenebelt. Der Täter gab Fersengeld. Alarmfahndung ist im Gang. Das sind Nachrichten, die keiner braucht.

Westbahnhof - ungelöstes Problemfeld

Der Wiener Westbahnhof ist eine grausige Zone, die auch durch Behübschung der umliegenden Bauten nicht besser wird. Der Westbahnhof hat ein Sandler- und Drogenproblem. Der größte Eisenbahnhof bringt täglich tausende frische und erwartungsfrohe Leute nach Wien herein. Doch die Leute, die sich täglich rund um den Westbahnhof herumtreiben, gehören zum Abschaum der Stadt. Das Alk-Schizo-Sandler-Milieu hat sich ausgebreitet und beansprucht mittlerweile an lauwarmen Abenden jede Parkbank für sich. Diese Leute sitzen dort herum, verbreiten schlechte Laune und saufen den lieben Tag lang. Am Abend kommt der Canisibus der Caritas und füttert diese Damen und Herren mit einer warmen Suppe. Am späten Abend geht es in die Gruft
in der Barnabitengasse 14 zum Schlafen. Am nächsten Tag das selbe in Blau. Motto: Was kostet die Welt, wir machen ein Leben lang Blau.

Am Ende fällt einer leblos von der Bank und einer ist weniger. Das Alk-Schizo-Sandler-Milieu ist jedoch,
das muss zugestanden werden, wenig gewaltbereit. Es ist passiv ausgerichtet, motorisch inaktiv und waffentechnisch nicht hochgerüstet. Es gibt wohl keinen, der sich bei “Waffen Springer” einen 360-Grad-Pfefferspray für 35 Euro anschafft. Denn für 35 Euro bekommt man fünf Flaschen Schnapps.

Gewaltbereite, geistesgestörte Giftler

Das Suchtgiftmilieu hingegen war und ist immer gewaltbereit. Eine kleine Provokation und der Funke
der Gewalt explodiert. Das Giftmilieu nimmt ebenso das Bahnhofsgelände als ihren privaten Spielplatz in Anspruch. Die Wiener Polizei tut nichts, um das zu unterbinden. Manche Giftler am Westbahnhof benehmen sich im öffentlichen Raum wie Geistesgestörte. Bürgermeister Häupl weiß das, lenkt aber vom Thema ab, thematisiert es nicht im Wahlkampf und bezeichnet die Giftler, die gehörigen Tagesumsatz mit illegalen Wirkstoffen machen, weiterhin als “Kranke”.

Der Westbahnhof wird in Wien derzeit renoviert und an allen Ecken und Enden umgebaut. Das Viertel bleibt auch nach dieser Fassadenrenovierung die mieseste Gegend in ganz Wien. Kein Mensch bewegt sich freiwillig dort gern oder möchte dort wohnen. Es wäre schon längst die Aufgabe der Wiener Stadtväter, rund um den Westbahnhof mit harter Hand aufzuräumen und Platzverbote zu erteilen.

diegalerie/Oswald)

Leistungsfeindliche junge Wiener im Nahtod der Droge - Wiener Bürgermeister bezeichnet sie als Kranke statt ihnen einen motivierenden Arschtritt zu geben. (Foto: diegalerie/Oswald)

Gut gelöst, scharfe Kontrolle - Franzl-Bahnhof (9. Wiener Bezirk)

Am Beispiel Franz Josef Bahnhof am Wiener Alsergrund sieht man, dass es funktioniert. Trieben sich dort
bis vor wenigen Monaten noch rudelweise tschechische Quartalsäufer, die mit dem Zug in Gruppen nach
Wien einreisten und billigen Fusel aus dem “Billa” am Vorplatz soffen, deutschstämmige Punks mit ihren Riesenhunden, ein harter Kern der Wiener Alk-Schizo-Sandler-Szene und ein paar Kleindealer, die von der Friedensbrücke ausscherten, an Wochenenden untätig herum, arbeiten nun konsequent Straßensozialarbeiter, ein privater Sicherheitsdienst und zwei Polizeibeamte daran, dass der Platz vor dem Bahnhof frei begehbar ist, ohne dass man alle zehn Meter “um einen Euro” angeschnorrt wird. Man sieht: Es geht. Wenn man will.

Südbahnhof saniert, aber Säufer wohin man sieht

Am Südbahnhof nahe des Wiener Praters herrscht hingegen ein ganz anderes Bild des kläglichen Versagens des Wiener Bürgermeisters Michael Häupl. Man lässt gewähren, dass Stehwein-Alkoholiker und Würstelstand-Tschecheranten ihren Tetrapack-Rotwein und das Dosen-Bier direkt vor dem Polizeiwachzimmer am Praterstern saufen. Es ist noch nicht so lange her, da veröffentlichte die Zeitung “Österreich” erschütternde Sittenbilder. Diese veränderten interessanterweise nichts. Dass sich die Wiener Polizeibehörden darauf ausreden, dass diese Säufergruppen “harmlos” seien und niemandem etwas tun, ist ein schwacher Trost und eine grobe Verharmlosung. Es muss ein Straftatbestand für “Gruppensaufen” geschaffen werden. Denn die Wiener Gebietskrankenkassa (WGKK) soll im Februar 2009 laut Aufkunft ihres Präsidenten Franz Bittner pleite sein.

Wer Politik nicht gesamtheitlich sieht, Drogennehmer nicht radikal dazu zwingt clean zu werden, Straßendealen weiterhin toleriert wie der Wiener Bürgermeister und seine Helfer im Fonds Soziales Wien (FSW) und kollektive Besäufnisse auf den Vorplätzen der Bahnhöfe mit dem Cosewort “Krankheit” umschreibt, tja, der darf sich nicht wundern, wenn eine leistungsfeindliche Gesellschaft entsteht, die Kassen pleite gehen und ab und zu ein Blutbad vor einem Bahnhof angerichtet wird. Das nächste Mal geschieht es halt in der Karlsplatz-Passage.

Michael Häupl fährt nicht U-Bahn

Den Wiener Bürgermeister Michael Häupl kümmert es nicht. Er fährt nicht U-Bahn. Und das reale Sicherheitsthema ist in der SPÖ kein Wahlkampfschlager.

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ps. Nachtrag, 19. August 2008, 21 Uhr 25: Die Wiener Polizei handelte diesmal effektiv und nahm
zwei Messerstecher, ein Brüderpaar (24 und 25) unter dringendem Tatverdacht fest, am Vorplatz des Wiener Westbahnhofes einen 50-jährigen Mann erstochen und einen zweiten durch Messer schwer verletzt zu haben.
Beide Männer sind in der JA Wien-Josefstadt in Haft.

Marcus J. Oswald (Ressorts: Mord, Körperverletzung)

Roland Friis rettet Musiker NAZAR vor Knast

Veröffentlicht in Gerichtssaal, Justizfälle, Körperverletzung by marcusjoswald am Juli 11th, 2008
Marcus J. Oswald - 11-07-08 LG Wien

Musiker Nazar - Verteidiger Roland Friis - Fotografie: Marcus J. Oswald - 11-07-08 LG Wien

Gut ausgegangen: Verteidiger Roland Friis (hinten) bewahrte den Favoritner Rapper Nazar
vor dem Gefängnis. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)

(Wien, im Juli 2008) Der Angeklagte kam, wie zwei Tage zuvor ausgemacht: In weißem Sakko, Blue Jeans und schwarzen Schuhen. Der 24-Jährige wirkte etwas angespannter als bei der Vorbesprechung in der Kanzlei seines Verteidigers. Doch er musste nicht lange zittern.

Nur 15 Minuten dauerte die Verhandlung vor Richter Kräuter. Als die letzten Journalisten eintrudelten und Platz nahmen, war der Prozess schon am Ende. Der Sachverhalt war geklärt. Das Urteil lautete: 12 Monate bedingt für “Schwere Nötigung” (§ 106 StGB) in Kombination mit Körperverletzung für einen Faustschlag und einen Fußtritt. Die Strafe wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Der Richter lobte das “umfassende reumütige Geständnis”. NAZAR nahm sich nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Roland Friis drei Tage Bedenkzeit.

Prozess ohne “Opfer”

Interessant war, dass Sasa Bauer, das “Opfer”, es nicht der Mühe Wert fand, als Zeuge bei Gericht zu erscheinen.
Der bosnische Junki blieb unentschuldigt fern.

Dabei hätte er profitable Schadenersatzforderungen für den körperlichen Schaden (”blaues Auge”) geltend machen können. Vielleicht lag der Grund für sein Fernbleiben auch darin, dass seine fingierte Geschichte um den “Raubvorwurf” gegen Nazar einen Schönheitsfehler hatte.

10.000 EUR für Rücknahme der Raub-Anzeige?

Ist es erlaubt im Ermittlungsakt (13 St 58/08b-17) zu blättern? Ist es. Auf Seiten 9 bis 17 findet sich ein mitgeschnittenes Telefonat, ausgewertet vom KK Süd (Van-der-Nüll Gasse), in dem sich “Opfer” Sasa Bauer mit einem anderen bespricht.

Der Andere: “Verstehst. Probier das bitte morgen und frag diesen Anwalt, ob das jetzt geht bezüglich Falschaussage, damit wenigstens der Raub wegfällt. Verstehst, weil Körperverletzung ist das, was Geld bringt und das zählt doch, oder?” Bauer: “Das mit dem Geld hab ich Dir gesagt, wie viel. Ich hab zuerst gesagt, 10 (10.000 EUR, Anm. B&G) will ich von ihm, verstehst Du.” Der andere: “10 willst Du von ihm. Ja, ist schon klar. Verstehst, dass Du mich morgen anrufst, vielleicht, wenn der Anwalt Dir sagen kann, ob das normal ist, wenn Du das machst und was dabei rausspringt. Und wenn das mal erledigt ist, ist die Körperverletzung noch immer offen.”

Schutzgeld

Das gesamte Gespräch hat eine komplexe Logik. Im Durchlauf des Telefonats zwischen “Raubopfer” Sasa Bauer und seinem Bekannten, ergibt sich eine klare Linie: Hier hat jemand eine Raubanzeige inszeniert (mit dem Lugzeugen Dragan Grujic, der nicht am Tatort Wien 10, sondern zum Tatzeitpunkt in Wien 16 war), um später beim
Anwalt des Gegenübers Geld, 10.000 EUR, für die Rücknahme der fingierten Anzeige abzustauben.

Im Milieu hat diese Methode einen einfachen Namen: Schutzgelderpressung. Die tiefe Logik des Schutzgeldes ist, jemandem Schutz vor Ärger anzubieten, den man selbst inszeniert.

Methoden aus dem Jugendstrafvollzug

Zum Zeitpunkt schmorte der mutmaßliche “Räuber” bereits einen Monat in U-Haft. Er saß als Unbescholtener
nur wegen des fingierten “Raubvorwurfs”. Seine Anzeiger aus Ex-Bosnien und Ex-Serbien, beide nach Betrug und Einbruch vorbestraft, wussten um die Tragweite eines solchen Vorwurfs. Sie sahen ihre Chance, Kassa zu machen und den Beschuldigten etwas an der Leine zappeln zu lassen. Gnädigerweise wollte man ihn nur wegen Körper-verletzung (leichter Fall) verurteilt sehen (Telefonprotokoll). Das Haftübel wollte man ihn aber “spüren” lassen.

Dazu kam es nicht. Nazar wurde enthaftet, seine Mutter zahlte keine 10.000 EUR “Schweigegeld” an durchsichtig agierende Belastungszeugen und Verteidiger Friis ließ mittels bei der STA Wien beantragtem Lokalaugenschein am 16. Juni 2008 durch Kriminalbeamte aufdecken, dass sowohl Sasa Bauer als auch Dragan Drujic die Behörden mit einer erfundenen “Raubanzeige” zum Tattag 4. April 2008 in die Irre führten. Und der frühere Verfahrenshelfer, Dr. Stefan Stoiber, fertigte eine Aktennotiz zu den fernmündlich eingelangten “finanziellen Begehrlichkeiten” von Sasa Bauer für die plötzliche “Rücknahme des Raubvorwurfs” an.

Hauptbelastungszeuge blieb aus gutem Grund fern

Vor diesem Höhepunkt moralischer Untiefe ist klar, dass ein “Opfer” einer Körperverletzung als Zeuge zu einem Prozess nicht erscheint - selbst wenn “seine Sache verhandelt” wird.

Die Frage ist: Wie weit duldet ein Rechtsstaat Leute, die mit Balkanmethoden ihr eigenes Spiel treiben? Die Polizeiaufwand erzeugen, Ermittlungsarbeit in Gang bringen, jemanden aus Rache mit dem zweitschwersten Vorwurf überhaupt, schwerem Raub, in U-Haft bringen?

Der § 288 StGB (”Falsche Beweisaussage vor Gericht”) regelt das. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre.
Die Anklagebehörde muss den Ball nur aufgreifen. Weil alles seine Grenzen der Erträglichkeit hat. Und eine strafrechtliche Nichtverfolgung dieser beiden Herren eine Zumutung für den Rechtsstaat wäre.

Marcus J. Oswald (Ressort: Körperverletzung)

Musiker NAZAR hat gute Chancen bei Gericht

Veröffentlicht in Justizfälle, Körperverletzung by marcusjoswald am Juli 9th, 2008
Verteidiger Friis und Rapper Nazar 9-07-08 Foto Oswald

Verteidiger Friis und Rapper Nazar 9-07-08 Foto: Oswald

Verteidiger Roland Friis und Rapper NAZAR sind zuversichtlich für das Strafverfahren am Freitag. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)

(Wien, im Juli 2008) Nächste Woche wird der Hiphop-Musiker NAZAR seinen dritten Videoclip bei der Wiener Tale Film des Gert Winkler drehen. Davor hat er noch ein Strafverfahren abzuwickeln, über dessen Ausgang Ungewissheit hängt. Doch sein Wiener Strafverteidiger Roland Friis und auch der 24-jähriger Musiker sind sehr zuversichtlich.

Raub eingestellt

Die gute Nachricht lieferte die Staatsanwaltschaft Wien am 26. Juni 2008: Der Vorwurf nach §§ 142 und 143
wurde zurückgezogen (13 St 58/08b-17). “Schwerer Raub” ist damit vom Tisch. Der Künstler NAZAR ist damit nicht von fünf bis 15 Jahre angeklagt.

Was bleiben wird, ist der Vorwurf der Körperverletzung. NAZAR hat einem mehrfach vorbestraften Junkie bosnischer Herkunft namens Sasa Bauer, 25, der ihn beleidigt hatte, eine Gaspistole an den Kopf gesetzt, um eine Entschuldigung zu fordern. Bauer erhielt außerdem - hier ist NAZAR voll geständig - ein blaues Auge und einen Tritt. Bauer organisierte sich einen Zeugen, einen gewissen Dragan Grujic serbischer Herkunft, ebenso vorbestrafter Junkie, 25, um einen Raub anzuzeigen. Grujic sagte tatsächlich vor der Polizei aus, dass er den “Raub” von 30 EUR gesehen hätte.

Antragskunst schaffte Klarheit

Mittels geschickten Anträgen und Handy-Standorterfassungen “zerlegte” Verteidiger Friis im letzten Monat diesen Zeugen. Es wurde auf Antrag des Verteidigers am 14. Juni 2008 ein “Lokalaugenschein” gemacht, der zeigte, dass “Zeuge” Grujic nicht einmal wußte, wie man zum Tatort des Geschehens kommt! Rasch entblätterte sich die Lugbehauptung und erwies sich, dass er zum Tatzeitpunkt gar nicht am Otto Probst Platz in Wien-Favoriten war.

Was unter dem Strich bleibt, ist der Vorwurf gegen den Musiker NAZAR, dass er auf Grund von persönlichen Beleidigungen einem anderen körperlich zugesetzt hat. Welcher Art waren die Beleidigungen?

Sasa Bauer äußerte sich abschätzig über ein verstorbenes Familienmitglied und Teile seiner Familie. Dieser verdankte der Musiker viel, als er mit ihr aus dem Iran nach Österreich flüchtete. In den ersten Jahren durchlebte man harte Jahre der Armut in Traiskirchen.

Musiker Nazar - Foto Oswald 9-07-08

Musiker Nazar - Foto Oswald 9-07-08

Hiphopper NAZAR: Persien als Herkunft, zweite Heimat Wien. (Foto: Oswald für diegalerie)

Eine Kinderkrankheit durch eine falsch gesetzte Spritze tat das Ihrige. Der Musiker ist heute zu 80 Prozent “behindert” eingestuft, erhält vom Magistrat Wien auf dem Weg der Gesundung Unterstützung. Er hatte vor zwei Jahren am Speisinger Spital eine komplizierte Oberschenkelknochenverlängerung und mehrere Fußoperationen. Nun ist er wieder gesund. Doch Bauer nannte ihn am 4. April 2008 abschätzig “Krüppel”. Dann schlug er zu. Und forderte mit einer Gaspistole eine Entschuldigung. Dafür saß er vier Wochen in U-Haft - bis Roland Friis das Mandat übernahm.

Musikerkarriere hat Vorrang

Es wird eine Strafe zu setzen sein, die das Milieu von Ex-Häftlingen miteinrechnet, in dem Verleumdungen mit schweren Straftaten wie Raub gang und gäbe sind. Da sich die Schwere der Verletzungen im Rahmen hält, rechnen Verteidiger Friis und NAZAR damit, dass Richter Kräuter am Freitag, 10 Uhr, im Saal 307 ein mildes Urteil spricht. Man rechnet mit einer “Bedingten”, da der Musiker unbescholten ist.

Der Vollblut-Musiker arbeitet seit einem Jahr energisch an seiner Karriere. In Webforen zu “Hiphop” wird ihm eine Laufbahn prognostiziert. Über seine österreichischen und deutschen Manager sucht er derzeit den schweizer und deutschen Markt zu erobern. Ende Juni 2008 erschien sein Album “Kinder des Himmels”. Seine Videoclips wurden in Teheran TV und auf MTV ausgestrahlt.

Der dritte Videoclip, der nächste Woche produziert wird, verfilmt das Lied: “Fremd im eigenen Land”.

NAZAR im Internet:
Musiker NAZAR (biografische Webseite mit Hörproben)
NAZAR und Band (mySpace-Seite)
Im Forum des Labels Assphalt Muzik
Marcus J. Oswald (Ressort: Körperverletzung)

BG Neunkirchen - Arzt kämpft gegen Mutter

Veröffentlicht in Körperverletzung by marcusjoswald am Juli 8th, 2008
Zahnbild Kind 3 Jahre - Untätige Richter BG Neunkirchen

Zahnbild Kind 3 Jahre - Untätige Richter BG Neunkirchen

Sittenbild österreichischer Gerichtsbarkeit: Ein Kind, 3 Jahre alt. Eine Mutter, die es verwahrlosen lässt. Ein Richter, der das deckt. (Foto: Archiv Blaulicht und Graulicht)

(Wien, im Juli 2008) Wer so manchen Scheidungsstreit analysiert, kann zu österreichischen Bezirksrichtern den Kopf schütteln. Vor allem in ländlichen Regionen gilt ein grundsätzlich fanatisches Mutterbild der Art:
Der Vater darf blechen, Verfügungsrechte über das Kind hat er keine. Auch dann nicht, wenn die Kindmutter offensichtlich mit dem Alltag nicht zurecht kommt und das Kind verwahrlosen lässt.

Ein Wiener Arzt (Doppelakademiker mit niedergelassener Praxis) läuft derzeit in Wien von Pontius zu Pilatus, um aufzuklären. Im Gepäck hat er eine Fotomappe. Diese zeigt, er ist auch Zahnarzt, das Gebiss seines dreijährigen Kindes, das grottenschlecht ist. Wie das zustande gekommen ist, kann sich der Facharzt und Vater nicht erklären.

Er weiß nur eines: Für den Spracherwerb ist die vordere gesunde Zahnreihe essentiell. Da bei einem Kind die “zweiten” Zähne erst mit 8 Jahren nachwachsen, ist das Kind auf Grund der Verwahrlosungstendenzen durch die
40-jährige Kindmutter mutwillig in seiner Sprachentwicklung gehandicapt.

Körperverletzung am Kleinkind durch Verwahrlosung

Der Arzt pilgert durch ganz Wien, bis zu Richtern und hohen Ärztepolitikern, um seine Fotos vorzulegen. “Was am Bezirksgericht Neunkirchen geschieht, ist Körperverletzung an einem Unmündigen durch Wegschauen”, so der Arzt. Recht hat er. Das Sorgerecht wurde übrigens - selbstverständlich - der Mutter zugestanden. Vor zwei Jahren hatte er - absurdes österreichisches Recht - eine halbe Stunde Besuchsrecht pro Woche, da Richter Sluka meinte, dass ein Mann kein Kind wickeln kann. Freilich: Unser Doppeldoktor ist niedergelassener praktischer Arzt in Wien, macht Hausbesuche, kann im Notfall sogar eine Geburt managen. Auf jeden Fall hat er als Allgemeinmediziner die Fähigkeit einen Menschen von der Wiege bis zur Bahre zu pflegen.

Nur die österreichische Justiz in Person des Gerichtsvorstehers Dr. Sluka vom BG Neunkirchen sieht das nach altem Denkmuster vom “Mann als Zahlvater” und der “Frau als Hüterin über das Kind” anders. Das schafft Unmut. Die 40-jährige Frau hat übrigens mit dem Arzt ein zweites Kind, dieses aber - sehr gerissen - abgestritten. Erst der Vaterschaftstest brachte den Beweis.

Kindwohl gefährdet

Der Arzt geht nun aufs Ganze und wird demnächst einen Antrag auf Kindesentzug beim Bezirksgericht stellen.
“Zum Wohl des Kindes”, wie er sagt. Realistisch gesagt: Durchdringen wird er damit höchstwahrscheinlich nicht.

Weil in Österreich eine Psychomutter, die dafür sorgt, dass einem 3-jährigen Kind die Zähne abfaulen, noch immer als eine bessere Mutter gilt als ein Vater, der Zinshausbesitzer in Wien ist und ein halbes Duzend Jungfamilien mit Kleinkindern in seinem Haus eingemietet hat - für die er im Hof sogar einen Spielplatz gebaut hat.

Marcus J. Oswald (Ressort: Körperverletzung)

Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Tagesmutter wegen Missbrauch

Veröffentlicht in Justizfälle, Körperverletzung by marcusjoswald am Juli 7th, 2008
Gutachterauftrag durch STA Wien - 6-06-2008

Gutachterauftrag durch STA Wien - 6-06-2008

(Wien, im Juli 2008) Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt unter der Aktenzahl 23 St 44/08 gegen eine
55-jährige Tagesmutter wegen Missbrauch eines Kleinkindes.

Am 6. Juni 2008 wurde Dr. Elisabeth Friedrich als Sachverständige bestellt, binnen vier Wochen in dreifacher Ausfertigung ein Gutachten zu erstellen, in dem der Tatablauf, Fremd- oder Selbstverschulden und der Verletzungsgrad geklärt werden.

Konkret geht es um den am 9. Dezember 2007 neun Monate alten Vinzenz Sch.

Die 55-jährige Christa E. steht im Verdacht, die Obhut über das Kleinkind “gröblich vernachlässigt” zu haben, wie die Staatsanwaltschaft begründet. Dadurch sei dessen Gesundheit zumindest “fahrlässig gefährdet” worden.

Der Polizeiamtsarzt stellte Verletzungen fest: Ein Bluterguss mit Durchmesser von 3 Zentimeter an der Stirne rechts. Mehrere Hautrötungen am Nacken rechts und streifenförmige Hautrötungen am Mundboden links.

Laut Staatsanwaltschaft Wien verantwortet sich Tagesmutter Christa E. damit, dass das Kind mangels rutschfester Socken beim Versuch aufzustehen ausgerutscht sei.

Es wurde ein ärztliches Gesundheitszeugnis eingeholt. Die Kinderfachärztin Dr. Veronika Pollak-Wiedermann untersuchte Vinzenz. Laut ihrer Analyse habe das Kind nicht bloß im rechten Stirn- und Ohrbereich ein Hämatom sowie Striemen mit petechialen Blutungen (punktförmige Blutung), sondern auch im linken Halsbereich eine zirka
3 Zentimeter lange Strieme mit petechialen Blutungen, die sich die Kinderfachärztin aus ihrer beruflichen Erfahrung nicht mit einem Sturz erklären kann.

Dieser Tage läuft die Vier-Wochen-Frist ab, dann wird das Gutachten von Dr. Elisabeth Friedrich in der Landesgerichtsstraße 11 einlangen.

Danach wird die Staatsanwältin entscheiden, ob die Ermittlungen nach § 92 StGB (Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen) fortgesetzt werden.

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle)

Junge Schläger verprügeln Natschläger

Veröffentlicht in Körperverletzung by marcusjoswald am April 28th, 2008

2 Prügler - Opfer Natschläger in Lebensgefahr

Diese beiden Männer (beide 20) prügelten am Mittwoch, 23-04-08, in Wien-Währing einen 64-jährigen Bezirksrat (ÖVP) auf offener Straße ins Koma. (Foto: Hartlauer-Überwachungskamera in der Währingerstraße)

(Wien, im April 2008)

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