Neuer Kino-Film zu Stalking – Obsessed – Stalkerin ist Frau
(Wien, im Dezember 2009) Die Hollywood-Drehbuchschreiber haben sich ein Buch ausgedacht und das Buch wurde Film. Auf ein Wort: Die Stalkerin ist eine Frau.
Storyline: Der Vermögensverwalter Derek Charles erhält eine neue Büroaushilfe, die ihn zu verfolgen beginnt. Charles Leben gerät aus dem Gleichgewicht. Die Aushilfe erfindet einen Selbstmord und taucht überall auf, wo Charles ist. Der Film wurde von Steve Shill („Law & Order“) in Szene gesetzt.
Der Film „Obsessed“ kam in den USA im April 2009 in die Kinos.
Webseiten: www.sonypictures.net/movies/obsessed (Sony) oder www.areyouobsessed.net (gleiche Webseite)
Der Trailer (english):
Der Trailer (deutsch):
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)
Montag ist Stalking-Tag

Wer bei Gericht als Zuhörer bestehen will, muss den Ernst der Sache erkennen und ernst bleiben. Der Anzug ist heute nicht mehr Pflicht. Der Herausgeber saß auch schon mit kurzen Hosen dabei. (Foto: LG Wien-Archiv B&G)
(Wien, im September 2009) Am Montag wird Verzicht geübt. Der dunkle Anzug übergestreift. Ein ernstes Gesicht aufgesetzt. Das Interesse richtet sich auf die Beziehungskisten der anderen. Es wird ergründet: Was läuft schlecht? Was läuft ganz schlecht? Wer gehört bei Brot und Wasser eingesperrt?
Am Montag ist Stalking-Tag. Das verschont die Ex-Freundin. Die Kräfte sind gebunden. Drei Prozesse nach dem Stalking Gesetz sind am Landesgericht Wien an einem Tag. Die Geschlechter sind, wie es sich gehört, gut gemixt: Einmal Frau, zwei Mal Mann als Beschuldigter.
- 21. September 2009, 9 Uhr 00, Saal 310. § 107 a (1) Z.1 und 2 (Beharrliche Verfolgung = STALKING)
Geschäft: 163 Hv 83/09k (Balkan-Milieu)
Richter: noch unbekannt
Angeklagte: Katharina M.
1 Zeuge: Darko S. - 21. September 2009, 10 Uhr 20, Saal 103. § 107 a (Beharrliche Verfolgung = STALKING)
Geschäft: 205 St 124/09x (Rumänen-Milieu)
Richter: Mag. Thomas HAHN
Angeklagter: Ionel R.
1 Zeugin: Irina Romana R. - 21. September 2009, 11 Uhr 00, Saal 211. § 107 a (Beharrliche Verfolgung = STALKING)
Geschäft: 021E Hv 121/09d (Österreicher-Milieu)
Richterin: Mag. Eva BRANDSTETTER
Angeklagter: Ing. Georg H.
3 Zeugen: Helena, Sylvia und Hans S.
Marcus J. Oswald (Ressort: Termindienst, Gericht, Stalking)
Frommer Kroate muss für Stalking sitzen – 700 Anrufe in Feinkostabteilung des Merkur

Landesgericht Wien
(LG Wien, am 28. August 2009) Es gibt komplizierte Situationen und es gibt berechtigte Stalking-Verurteilungen. Das stellt dieses Journal nicht außer Frage. Diesmal erwischte es einen Kroaten, der eine Scheidung wahrscheinlich sein Leben lang nicht (mehr) wegstecken kann. Weil es seine Herkunft verbietet, der orthodoxe, katholische Glaube, eine lange biografische Verflechtung, Stolz und auch: Wut über viele Ungerechtigkeiten, die ihm geschehen sind. Die Scheidung haute ihn um. Nun ist es, wie es ist. Milorad Rozic tobt nach seinem Verfahren beim Lift, das eine dreiviertel Stunde vor Richter Andreas Böhm gedauert hat. Zuerst hat er sich drei Tage Bedenkzeit genommen. Beim Lift hämmert er in Worten auf seinen Sachwalter und zugleich Verteidiger, den Anwalt Nikolaus Friedl ein, „Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung“ zu machen. Es wird lange diskutiert. Der Herausgeber steht einen halben Meter daneben. „Es waren nicht 700 Anrufe, viel weniger.“ „Die Zeugin hat gelogen“, tobt er. Das Problem ist, das ihm der Anwalt und später auch der Herausgeber deutlich klar machen: Es ist ein mildes Urteil.
8 Monate Haft
Das Urteil, fast salomonisch: 8 Monate unbedingte Haft, wovon zwei Monate mit U-Haft abgedient sind. Wenn er nach Simmering kommt, bekommt er das Drittel und geht in vier Monaten frei. Der Hammer an diesem Urteil: Die zwölf Monate Bewährungsstrafen aus – festhalten – zwei (!) Verurteilungen nach Stalking und einer nach Gefährliche Drohung aus den letzten zwei Jahren, werden nicht aufgemacht, sondern in der Bewährungsfrist auf fünf Jahre gestreckt! Damit drückt Richter Böhm, der selbst Familienvater ist, alle Augen zu und nützt wirklich alle Möglichkeiten, die das Strafrecht an Milde bietet. Doch mehr geht nicht.
Stolz
Denn Rozic, der seit 30 Jahren in Wien wohnt, aber aus Kroatien stammt und Anfang 50 ist, hat sichtbar mentale Probleme durch die Scheidung bekommen. Er stürzte tief ab. Drei Verurteilungen. Er arbeitet an seiner Selbstzerstörung. Er wurde besachwaltert (Gutachten: Heinz Pfolz), wird aber von diesem nicht als brandgefährlich eingestuft. Auch Pfolz kommt ihm im Prozess sehr weit entgegen. Die Besachwalterung soll bald wieder aufgehoben werden, derzeit läuft sie für Behördengänge und Gerichtsverfahren. Keine Besachwalterung erfolgte für finanzielle Dinge, über die er weiterhin frei entscheidet. Die Besachwalterung wurde nötig, weil er sich selbst zerstörte. Er zeigte alle möglichen Gerichtsorgane an. Er ortete die ganz, ganz große Verschwörung gegen ihn. Sein Stolz, der Demut verbietet, stand ihm im Weg. Rechnet man zusammen, was durch seine wirren Eingaben und Anzeigen an Verleumdungsverurteilungen (§ 297 Abs 1 2. F.) zusammengekommen wäre, wären viele Jahre Haft geworden.
Fünf eheliche Kinder (über 14 Jahre alt)
Der Kroate hat vier Töchter und einen Sohn. Die Frau erhielt nach der Scheidung das alleinige Sorgerecht. Dazuzusagen ist, dass eine Tochter 19 ist, die Zwillinge 16 und eine 14. Der Sohn liegt dazwischen. Angeblich wollen die Kinder derzeit keinen Kontakt zum Vater und wohl ist das auch so. Würde der fromme Kroate ein bisschen warten, wendet sich das Blatt bald wieder. Doch inzwischen geschahen zahlreiche Strafprozesse und der Vorwurf im gegenständlichen Verfahren lautete darauf, dass von einem nicht registrierten Wertkartenhandy etwa 700 Mal in der Feinkostabteilung eines Merkurmarktes angerufen wurde. Angewendet wurde der § 107a Abs 2 Ziffer 2 (Telekommunikation). Das Handy wurde angepeilt. Der Kroate bestritt alles, war aber überführt, denn Telefonate richteten sich auch an die ganze Sippe (Schwestern und andere). Zur Anwendung kam auch § 107a Abs 2 Ziffer 1. In persönlichen Kontaktaufnahmen sagte er der Ex-Frau, dass „man sich in Acht nehmen“ solle. Das ist für eine reine Verurteilung eine sehr undefinierte Aussage (laut ständiger Rechtssprechung des OGH zu undefiniert), da auf den ersten Blick zu wenig zielgerichtet. Da diese Aussagen im Vieraugengespräch mit der Ex-Frau gefallen sein sollen, wurde er auch nach Gefährliche Drohung (§ 107 Abs 1) verurteilt (Opferbegleitung: Interventionsstelle Wien).
Kombinierte Anklagen werden üblich
Insgesamt: Das Stalking-Gesetz hat sehr viele Schwächen. Diese Feststellung heißt nicht, dass es verschärft gehört. Die Schwächen sind dort, wo „auf Luft“ angeklagt wird. Zwei Emails und eine Stalking-Anklage, am Landesgericht gab es schon wegen eines (!) Emails eine Anklageerhebung. In Mode kommt nun immer mehr, dass das „Stalking“ integriert und mitangeklagt wird. Immer öfter lautet die Anklage auf § 107 ff, hier ist dann „Drohung“ und „Stalking“ im Paket angeklagt, weil es mehr „Saft“ hat. Die angespannte Situation durch die vielen Scheidungen in der Gesellschaft führt vor allem im Gastarbeitermilieu zur höchsten Verurteilungsrate nach Stalking.
Migrationshintergrund
Rechnet man hoch, dass 90 Prozent aller Stalking-Fälle freigesprochen oder im Vorfeld eingestellt werden, kann man bei den 10 Prozent Verurteilungen hochrechnen, dass österreichweit 70 Prozent der Verurteilten Migrationshintergrund haben. Milorad Rozic verlangte eine Überführung. Er fühlte sich clever, weil er ein nichtregistriertes Wertkartenhandy zum Einsatz brachte. Er verlangte eine genaue Rufdatenauswertung, will aber selbst nicht zugeben, dass er das Handy besaß. Wohl war er geständig, will aber eine Nichtigkeit und Berufung. Sein Sachwalter und Anwalt Nikolaus Friedl, der sehr viel Verständnis für seine Gesamtsituation aufbringt, sagt: „Wenn er Nichtigkeit und Berufung will, muss ich sie machen, denn ich bin sein Sachwalter. Ich muss alles tun, was er möchte. Ich muss ihm aus der Gesamtsituation aber davon abraten.“
Abkühlphase
Der Kroate versteht nicht, dass es so nicht weitergeht. Er glaubt, seine Scheidung ist eine Verschwörung. Dabei interessiert sie keinen, ist seine Privatsache. Es ist eine Scheidung von 1.800 im Monat, die in Österreich eingebracht werden. Jede Scheidung braucht eine Abkühlphase und Richter Andreas Böhm gab sie nun, weil vier Verurteilungen in zwei Jahren ein echt starkes Stück sind. Das Vollzugsgericht wird ihm in drei Monaten einen Sozialarbeiter anbieten, dann bekommt er das Drittel. In vier Monaten ist er wieder frei. Dann ist zu hoffen, dass er sich verhält wie ein erwachsener 50-Jähriger und nicht wie ein Geistesgestörter. Seine Tochter ist dann bald 20 und die anderen Kinder sind in drei Jahren volljährig. Dann ist auch die Obsorgedebatte Geschichte. Wer sich wie ein Erwachsener verhält, hat bei jungen Erwachsenen immer gute Karten. Das gilt für Österreicher wie für Kroaten.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Stalking) – 28. August 2009, Saal 207, 10 Uhr 10 – 11 Uhr 00
Leserpost aus Linz – Roland Friis bald Stern-Nachfolger?

Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis war in Linz erfolgreich tätig und wandelt auf den Spuren von Michael Stern. (Foto: Buch Freispruch, Bucharchiv Oswald 1090)
(Wien/Linz, im August 2009) Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis war in Linz höchst erfolgreich aktiv. Er hat das Zeug, ein würdiger Nachfolger von Michael Stern zu werden. Um das zu werden, sind sich Beobachter einig, muss er nun noch zwei Dinge machen: Täglich um 4 Uhr morgens schon in der Kanzlei über Akten sitzen. Zweitens: Abschlanken, denn derzeit erreicht der Hüftumfang des Friis Pavarotti-Dimensionen eines Michael Graff. Das ist in jungen Jahren ungesund. Ferner muss er weiterhin am Credo des Michael Stern festhalten: „Es kann nicht immer Freispruch sein“, sagte dieser. Wenn es einer wird, soll das aber nicht unzufrieden machen.
Große Erfolge in Linz
Zu Michael Stern hatte einst Karl Farkas gedichtet: „Bleibst Du gern dem Häfen fern/nimmst Du Dir den Doktor Stern.“ Michael Stern hatte seine größten Erfolge unter anderem in Linz, über die man noch dreißig Jahre später in Zeitungen schrieb. Erinnern wir uns an 1948: Damals hatte er eine Apothekergattin als Klientin, die im Verdacht stand, ihren Mann vergiftet und eine zweite Person umgebracht zu haben. Sie saß monatelange in der Todeszelle und sollte hingerichtet werden. Stern schaffte einen Freispruch. Der Senat tagte bis vier Uhr morgens (damals gab es noch kein Geschworenengericht, sondern drei Berufsrichter und drei Schöffen). In Linz war nun Roland Friis aktiv. Er zertrümmerte die Anklage nicht, denn das wäre nicht auf den Spuren Sterns. Er besiegte den Ankläger, aber er ließ ihn leben: Diversion!
Hier ein Leserbrief des Mandanten vom 15. August 2009, der sich sehr für die Unterstützung durch Friis bedankt. Ein weiteres Kapitel im zu schreibenden Buche: „Es kann nicht immer Freispruch sein – Es reicht ein mildes Urteil!“
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Vorangehend war ein Email vom 12. August 2009:
S.g. Hr. Oswald,
ich bin im Internet durch einige Ihrer Artikel auf Sie aufmerksam geworden.
Ich wurde von meiner Ex-Freundin (…) angezeigt. Am Freitag 14.08.09 13.00 Uhr findet die diesbezgl. Hauptverhandlung im LG Linz statt. Nachdem es sich bei der Anzeige/Anklage um eine wie es scheint gute Inszenierung des „Stalking Opfers“ (meiner Ex) handelt, könnte es für Sie als Journalisten ev. interessant sein. Sollten Sie Interesse haben bzw. Informationen benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren. (…)
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Dann folgte per Email der Endbericht am 15. August 2009:
Sehr geehrter Herr Oswald,
wie versprochen erlaube ich mir Ihnen eine kurze Zusammenfassung des Verlaufes der HV zu mailen.
Herr Mag. Friis hat nach meinem Dafürhalten einen super Job gemacht, und das Ergebnis ist auch als sehr zufriedenstellend zu bezeichnen.
Aufgrund der guten Performance, die die Tochter des Opfers bei der Befragung geliefert hatte, war es schlichtweg unmöglich, die Aussagen der beiden Damen zu dem einen Anklagepunkt zu widerlegen.
Ergo entschloss ich mich zur Annahme des Diversionsangebotes in dem einen verbleibenden Anklagepunkt. Meine persönliche Meinung hierzu ist, dass hier einfach der „FRAUENBONUS“ zum Tragen kam…
Die Hauptverhandlung dauerte begann um 13:00 Uhr und endete um 15:15 Uhr.
Die StA trat in der Mitte der HV vom Strafantrag betreffend Stalking zurück, wodurch diesbezüglich ein Freispruch erfolgte, rechtskräftig.
Gezielte Befragung
Binnen weniger Tage nach Übernahme des Mandates und in akribischer Kleinarbeit gelang es Friis gemeinsam mit mir unzählige Beweismittel zusammenzutragen, die Aussagen des Opfers und der Zeugin widerlegten und die meine Unschuld belegten.
Das Eröffnungsplädoyer von Friis, seine gezielte Befragung des Opfers sowie einige der von Friis beigebrachten Unterlagen und meine Aussagen reichten dem Gericht bzw. der StA bereits, um vom Strafantrag zurückzutreten.
Friis beantragte weiters eine Rufdatenrückerfassung bezüglich des Handys des „Opfers“, sowie die Einvernahme von drei Zeugen, die ein Detektiv in Linz ausgeforscht hatte.
Da die Tochter des „Opfers“ die Version der Mutter, einer Alternativheilerin (Therapeutin), die das Pendel und Geister (!) befragt, bestätigte, wurde das Diversionsangebot des Richters Mag. Nimmervoll angenommen: Zwei Jahre Probezeit, ebenfalls rechtskräftig.
Auf die abschließende Frage von Friis an das Opfer‚ „Lieben Sie den Angeklagten heute noch?“, antwortete die Dame: „JA‚ diesen Teil (den guten Menschen in ihm) liebe ich noch immer…“.
Die gegen das Opfer und deren Tochter erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Verleumdung wird noch von der StA zu prüfen sein.
Zur zivilrechtlichen Klage gegen das „Opfer“ ist die vorbereitende Tagsatzung dazu für 26. August 2009 ebenfalls beim LG Linz angesetzt. (…)
Mit besten Grüssen
Ein hochzufriedener Mandant
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Roland - il dottore - Friis. (Foto: Marcus J. Oswald)
Das Verfahren drehte sich dem Vernehmen nach um die Linzer VIP-Szene. Die Vorwürfe gegen den Angeklagten waren etwas „haarsträbend“, aber es wurde der Versuch einer Anklageerhebung vorgenommen. Mitten im Verfahren, das bestätigt Strafverteidiger Friis gegenüber diesem Journal auf Nachfrage, trat die Staatsanwaltschaft auf halbem Weg unter der erdrückenden Beweislast der Entlastungsbeweise von der Anklage zurück. Konsequenz: Die anwesende Opfervertretung ist sichtlich „verfallen“. Mag. Roland il dottore Friis übernahm den Fall kurzfristig, in der Woche des Verfahrens. Er ließ zwei Tage lang einen Detektiv aus den fünf Detekteien, mit denen er zusammen arbeitet (er hat selbst eine Detektivlizenz), in Linz recherchieren. Womit man sieht, dass das eintritt, was man B&G am Stalking-Gesetz stets kritisiert: Die Polizei als Hauptorgan tut wenig bis nichts zur Entlastung des mutmasslichen Stalking-Täters. Die Beweislast liegt interessanterweise bei ihm und kann oft nur unter beträchtlichem Mitteleinsatz erfüllt werden. Diesmal geschah es unter Profis so intensiv, dass die Anklage auf halbem Weg Kehrt machte. (mjo)
Gerhard Pichler – Stalking-Freispruch ohne Schnörkel

Landesgericht Wien
(Wien, am 7. August 2009) Es gibt sie noch, die Freisprüche wie aus dem Lehrbuch. Das sind Freisprüche, bei denen man ab der ersten Sekunde des Auftritts der Zeugin weiß: Es kann nur Freispruch sein.
Gerhard Pichler ahnt das auch. Denn der 45-Jährige mit leichtem Ansatz zum Spitzbauch nimmt während seiner Kurzaussage im Minisaal 308 vor dem gestrengen Richter Wilhelm Mende die Ladung und das blaue Kuvert nie aus der Hand. Er ist auch ohne Anwalt da, weiß sich siegessicher. Dann kommt die Zeugin.
Man müsste einmal eine Statistik darüber führen, wie viele 39 Jahre alten Frauen ihre Männer verlassen, sich scheiden lassen oder in das Gefängnis bringen wollen, also anzeigen. Man könnte draufkommen, dass 80% der weiblichen Anzeigerinnen 39 sind. Das dürfte ein magisches Alter sein.
Faschingsbeginn
Manuela H. ist 39 und arbeitet beim Billa. Sie ist am 11. November 1969 geboren und am 11. November 2008 war Beziehungsende mit Gerhard Pichler, der seither einen leichten Ansatz zum Spitzbauch hat. Jedenfalls gab es im Dezember 2008 noch einige Turbulenzen. Er kam noch zur und in die Wohnung, denn die Wohnung war „nicht versperrt“. Richter Mende studiert das Polizeiprotokoll: „Warum ist ihre Wohnung unversperrt?“ Wenn dieser Richter Zweifel hat, macht er die Augen ganz klein und nimmt die Brille ab. Die Zeugin, eine Pflanze des 2. Bezirks, antwortet: „Weil ich die Wohnung nie zusperre!“ Kanadische Verhältnisse.
Das bleibt die einzige Aussage der Zeugin, dann sagt sie Sonderbares: „Ich möchte gar nichts mehr aussagen.“ Richter schaut auf. Sie sagt: „Ich bin durch die Hölle gegangen.“ (Sie hatte gleich nach Pichler einen Neuen und es gab Wickel im Stammlokal in der Stuwergasse; sie konnte nicht mehr ins Stammlokal, wo nämlich auch Pichler saß, da es auch sein Stammlokal ist.) Richter blickt wieder auf. Zeugin: „Ich sage gar nichts mehr aus.“ Staatsanwältin, motivierend: „Es gibt auch die Möglichkeit der gesonderten Befragung, dass der Beschuldigte im Nebenraum ist.“ Doch die Zeugin bleibt eisern dabei: „Ich sage gar nichts mehr aus.“ Man kann niemanden zwingen. Richter: „Gut, dann: Brauchen Sie eine Zeitbestätigung?“ „Nein.“ Und sie ist nach zwei Minuten wieder weg. So schnell geht das.
Aussageverweigerung der Zeugin führt zu Freispruch
Das ist der entscheidende Fehler gewesen. Denn damit ist das Verfahren verloren, da das Befragungsrecht des Beschuldigten dahin ist. Wenn nach österreichischem Strafrecht ein Zeuge meint, es genügt, bei der Polizei auszusagen, irrt er, da die Aussagen nach Mündlichkeitsprinzip wiederholt werden müssen. Erst bei Gericht – das ist das Prinzip – wird die Aussage durchlöchert, hinterfragt und auf Stabilität getestet. Geht das Befragungsrecht am Zeugen verloren, kann es nur Freispruch werden, da ein elementarer Grundsatz fehlt.
Gerhard Pichler ist mit dem Verlauf des Verfahren sichtlich zufrieden. Er hält noch immer seine blaue Ladung in der linken Hand. Der Richter liest nun der Form halber im Polizeiprotokoll, wo der gesamte, standardisierte „Stalking-Fragebogen“ mit der Anzeigerin durchgespielt wurde. Die Anzeigerin sagt, dass es Ärger mit dem Ex gab. Stalking-Fragenbogen: „Gab es Pausen, gab es Intensitätsschwankungen?“. Zeugin im Polizeiprotokoll: „Eine Woche.“ Dann wäre jemand in ihrer Wohnung gewesen und hätte Mistkübel ausgeleert. Die Wohnung war aber unversperrt, weil sie die Wohnung nie versperrt. Zeugen, dass es Pichler war, gab es keine.
Anzeigerin wollte zu viel
Es klingt durch, dass die Anzeigerin zu viel wollte. Der Ex sollte sich in Luft (besser: Säure) auflösen. So sollte er nicht mehr in den „Billa“ einkaufen gehen, in dem sie arbeitet, nicht mehr in seinem Stammlokal sitzen, das auch ihres ist. Irgendwann hatte sie Stromausfall. Sie verdächtigte sofort ihn, so steht es im Polizeiprotokoll. Da wird es Gerhard Pichler zu bunt: „Das mit dem Strom war ich nicht, das hat sich geklärt, das war ein Kurzer (Kurzschluss).“ Richter: „Sie san ruhig, jetzt bin i dran.“
Dann liest der Richter jedoch dies vor: „Beziehungstrennung am 11. November 2008. Am 4. und 5. Dezember 2008 gab es Vorfälle und dann eine Anzeige. Dann gab es Hauptverhandlungstermine. 14. April 2009 Zeugin nicht erschienen. 29. Mai 2009 Zeugin nicht erschienen. Ortsanwesenheitsüberprüfung durch Polizei bei Zeugin (!). Sie hat beide Vorladungen behoben, sagt aber, es gab Probleme bei der Zustellung. Nun dritter Verhandlungstermin, heute.“ Richter beendet die Aktenübersicht. Beweisverfahren zu. Staatsanwältin, sehr kurz, zwei Worte: „Wie schriftlich.“ Richter, gleich kurz: „Im Namen der Republik. Sie werden freigesprochen. Grundsatz ist, dass die Verlesung allein nicht genug für einen Schuldspruch ist, da das Befragungsrecht des Angeklagten verletzt wird.“
Nach drei (!) Terminen (14. April 2009, 29. Mai 2009, 7. August 2009) endet dieser Stalking-Prozess nach exakt 12 Minuten Verhandlungsdauer mit glattem Freispruch ohne Schnörkel.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtsssal, Stalking) – 7. August 2009, Saal 308, 11 Uhr 20 – 11 Uhr 32
Stalking mit der Motorsäge

Landesgericht Wien
(LG Wien, am 27. Juli 2009) 2008 schnitt Robert W. die Wohnungstüre der Frau K. mit der Motorsäge auf. Er wurde im Oktober 2008 nach Sachbeschädigung, Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Es war seine siebte Vorstrafe (4 Monate bedingt auf drei Jahre). Nur vier Tage später (27. Oktober 2008) zeigte ihn Frau K. (besser: die „Interventionsstelle Wien„) nach „Stalking“ an. Die Ursache dafür hat mit dem Alkohol zu tun hat, den er übermäßig soff. Von 4. März bis 28. April 2009 folgte ein stationärer Entzug im „Anton Proksch Institut„. Nun ist er trocken und klar im Kopf. Dennoch setzt es am 27. Juli 2009 die achte Vorstrafe. Durch die Motorsägenaktion kommt nichts anderes als ein Schuldspruch im Stalking-Verfahren heraus.
Robert W., Anfang 50, vom Alk schwer gezeichnet, vorne mit Zahnloch, kommt ohne Anwalt und selbstvertreten. Die stümperhafte Selbstoperation an der eigenen Biografie scheitert naturgemäß. Sechs Monate bedingt auf drei Jahre. Außerdem bekommt der Angeklagte drei Weisungen: Er soll sich „von Frau K. fernhalten.“ Er soll mit seinem bewährten Bewährungshelfer Herrn Rosenberg wieder in Kontakt treten. Und er erhält die Weisung von Richter Roland Weber, „sich von alkoholischen Getränken fernzuhalten“.
Aus der Gruft
Herr W. gibt als Wohnort die Barnabitengasse 14 an, das „Caritas-Haus“. Insider wissen, was das ist: Die „Gruft„, das Obdachlosenasyl. W. schränkt vor Richter ein: „Das ist für die Postadresse.“ Wohnhaft ist er anderswo im 6. Wiener Bezirk. Das machen viele so, die in Wien im Notschlafquartier der Caritas abtauchen. Die Postadresse bleibt für Jahre, die Wohnadresse ist es aber meist nur für Tage oder Wochen, da der Schlafplatz nur für Akutfälle zur Verfügung steht. Danach werden die Notsuchenden in die Häuser der Wobes umgeschichtet. So auch Herr W. Er wohnt nun in einer Kleinstwohnung der Wobes.
Robert W. ist Notschlafprofi, ein Bewährungshilfeprofi, Haftprofi, ein Alkoholprofi, in einer Weise auch ein Gerichtsprofi. Denn er kommt unvertreten. Er traut sich zu, dass er ein Stalking-Verfahren ohne Anwalt meistert. Damit scheitert er zwar. Aber er ist der Typ Wiener, die ein Urteil annehmen. Was es wiegt, das hat es. Solche Leute sammeln bei Wiener Richtern durchaus Sympathiepunkte. Nicht weil sie sich verurteilen lassen, sondern weil mit ihnen zu reden ist. Kleine Gerichtsverhandlungen sind Gesprächsverhandlungen, keine Tribunale. Richter Roland Weber ist am zweiten Prozesstag durchaus milde gestimmt. Er fährt nicht aus der Haut, ist nicht überschießend streng, sieht das Ganze, das durchaus auch beim Täter das ist, was man „Schicksal“ nennt.
Richter: „Sind Sie trocken?“
Kurzer Dialog, Richter Angeklagter, gebunden mitgeschrieben, ohne Auslassung: „Sind Sie nach wie vor trocken?“ Angeklagter: „Ja.“ „Sonst eine Betreuung?“ „Sozialarbeiter.“ „Was machen Sie den ganzen Tag?“ „Telefonieren. AMS.“ „Sie haben viele Behördenwege?“ „Ja, ich bin dauernd auf Achse.“ „Noch Kontakt mit Frau K.?“ „Ja, kürzlich ein zufälliges Treffen in der Mariahilferstraße. Wir haben beim Würstelstand uns ausgetauscht, wie es jedem so geht. Mehr nicht.“
Das Gutachten machte Heinz Pfolz, der an der Wiener Strafkolonie (Landesgericht), in der die Akten hoch und das Personal knapp, die Nachfolge von Nervenarzt Max Friedrich angetreten hat.
Pfolz schließt „Unzurechnungsfähigkeit durch Vollberauschung“ im Zuge der „Beharrlichen Verfolgung“ beim Gewohnheitssäufer W. aus und stellte fest, dass er ein Gewohnheitssäufer ist, aber deswegen nicht zur Gänze schuldlos (zurechnungsunfähig) wird. Indirekt stellt er auch fest, dass W. kein Profistalker ist. Er hat andere Probleme als Frau K. Das Hauptproblem ist der Alkohol. Daher will der Richter wissen: „Was haben Sie seither geändert?“ Angeklagter: „Ich habe eine Entzugstherapie abgeschlossen.“ Richter blättert im Aktenbund: „Sie haben schon einmal eine gemacht, 1993?“ „Leider erfolglos.“ Richter: „Und nun 2009 die zweite, die offenbar erfolgreich war. Wie geht’s Ihnen nun?“ „Ich bin trocken. Ich habe aber viele Behördenwege, die mich aufregen. Und dadurch Stress.“ Der Richter hält die Befragung kurz. Er stellt fest, dass er mit dem Bewährungshelfer Rosenberg noch in Kontakt ist.“ Angeklagter: „Das ist gut. Denn ihn kenne ich schon lange. Mir ihm möchte ich weiter in Kontakt bleiben.“
Sozialfall ohne Anwalt vor Gericht
Hier sitzt nicht nur ein geständiger Angeklagter. Er streitet nicht ab, dass er für das Zersägen der Wohnungstüre mit der Motorsäge nach Sachbeschädigung im Oktober 2008 verurteilt wurde. Er streitet nicht ab, dass er danach auf Druck noch mit Frau K. in Kontakt blieb. Es geht um Anrufe und Besuche vor der zersägten Wohnungstüre, aus der er Kleinholz gemacht hat.
Von Frau K. kann man sich kein Bild machen, sie wurde bereits am ersten Verhandlungstag einvernommen. Am ersten Tag wäre auch der Prozess zu gewinnen gewesen, durch einen Anwalt, den sich der Beschuldigte aber nicht leisten kann. Denn er lebt von 700 Euro im Monat. Stalkingverhandlungen sind immer dann zu gewinnen, wenn „sie gut vorbereitet sind.“ (Fälle wie der Fall O., der Fall S., der legendäre Fall Eichberger, bei dem eine Diversion der StA fast im Vorfeld angenommen wurde, erst durch Zureden durch den Herausgeber nicht angenommen wurde und im Strafverfahren dann ein glatter Freispruch erfolgte).
Ein Zivilist, der für die Interventionsstelle arbeitet
Das weiß auch der Opferanwalt der Interventionssstelle Wien. Er gebraucht diesen Satz beim Hinausgehen zum Herausgeber wortident, nur „von der anderen Seite“. „Stalkingverhandlungen sind immer dann zu gewinnen, wenn sie gut vorbereitet sind“, sagt der Opferanwalt im Gespräch. Mag. Wolfgang Renzl ist ein junger, 33-jähriger Anwalt, der vor Optimismus sprüht. Er stammt aus dem Stall Simon-Schuster und macht hauptsächlich „Medienrecht“. Er ist ein „Zivilist“, der hauptsächlich auf Bezirksgerichten unter Ausschluss der Medienwahrnehmung seine Arbeit tut und man merkt es auf jedem Meter des gemeinsamen Spaziergangs zum großen Tor vor der Strafkolonie. Medienunerfahrene Anwälte krämen Geheimnis, winden sich unter Angabe zahlloser Gründe keine Angaben zum Aktensubstrat zu machen. Man muss ihnen alles aus den Nasenlöchern ziehen. Sie verbieten sich eine Fotografie für das Album „diegalerie“. Anwalt Renzl ist Sonderfall: Er arbeitet als Mann für die feministische Interventionsstelle.
Auf den ersten Eindruck kennt sich Renzl beim „Stalking-Gesetz“ aus. Als sich das Gespräch mit dem Herausgeber in der Kürze des gemeinsamen, jesuitischen Flanierens aber vertieft, stellt sich heraus, dass er den Strafprozess mit den Methoden des Zivilrechts bemisst. Zurück zum Prozess: Der Opferanwalt forderte „1.000 Euro“ Schadenersatz. Der Richter verzieht das Gesicht, murmelt langsam, aber hörbar: „1.000 Euro,…, das erscheint mir doch etwas viel. Es ist schon a bisserl hoch.“ Mag. Renzl: „Es ist angemessen: Wenn man bedenkt, welche Ängste die Frau K. ausstehen musste.“ Er bleibt dabei. Der Richter hilft dem etwa 50-jährigen Wiener Angeklagten, der an den Unterarmen alte Knastatoos trägt und abgemagert ist: „Sie können diesen Schadenersatzanspruch nun anerkennen, oder nur einen Teil anerkennen.“ W. überlegt, will eigentlich alles anerkennen. Der Richter weiß aber, dass am Wiener Landesgericht bei jedem Stalking-Prozess der maximale Schadensentgelt in stiller Übereinkunft einheitlich mit 500 Euro festgelegt wurde (in wirklich jedem Stalkingverfahren fordern die Opfervertreter immer 500 Euro). Dann sagt der Angeklagte: „Ich anerkenne einen Teil davon.“ Der Richter atmet durch.
Opferanwalt fordert überzogenen Schadenersatz
Beim Hinausgehen erklärt der Zivilanwalt Renzl in den Gängen der Strafkolonie, wie er auf die merkwürdigen „1.000 Euro“ kam. „Ich mache eigentlich nur Medienrecht, ich vertrete das „profil„. Dort gibt es ganz andere Schadensersätze bei Privatrechtsstörungen. Der § 1328a AGBG reguliert die Höhe der Schadensersätze bei Privatrechtsstörungen.“ Der Herausgeber wirft ein, weil das nun zu kunterbunt wird: „Moment, Sie kommen hier mit Zivilrecht. Da habe ich eine Frage: Gab es eigentlich eine EV nach 382 b oder g EO gegen Herrn W., die diese hohe Schadensersatzforderung rechtfertigt?“ Anwalt Renzl, der seinen Akt eigentlich auswendig kennen müsste, weicht aus. „Da müsste ich nachschauen.“ Er blättert tatsächlich den Akt im Gehen auf und findet nichts. Negativ. Keine EV. Trotzdem wollte er 1.000 Euro durchsetzen, weil das ein klarer Fall sei. Er redet beim Hinausgehen wie die Feministen. Auf Einwand des Herausgebers, dass dieser Fall mit einem Verteidiger an der Seite anders ausgesehen hätte, kann Anwalt Renzl nur lachen: „Der Fall war von unserer Seite gut vorbereitet. Das war ein klarer Fall.“ Gut vorbereitet war Herr W. nicht.
Daher gibt Richter Roland Weber sechs Monate bedingt. Der Staatsanwalt fordert pro forma, weil er muss, den Widerruf der vier Monate aus der Sachbeschädigung mit der Motorsäge. Er sagt aber auch: „Es gibt ein Geständnis, Enthemmung durch Alkohol, Schadensersatz (die Teilanerkennung der 1.000 Euro, nämlich 500 Euro)“. Daher ersucht der Ankläger „um eine gewisse Milde“. Dem schließt sich auch der Richter an. „Die Wohnungstüre mit der Motorsäge im Rausch aufgeschnitten, da stellt es einem die Haare auf“, rügt der Richter. Doch er sieht die Milderungsgründe überwiegen: Der Angeklagte machte eine taugliche Entzugstherapie und machte ein reumütiges Geständnis. Er ist nun ein anderer und der Kontakt zur Frau K. schlief ein. Sie wurde uninteressant für ihn. Erschwerend ist der schnelle Rückfall, vier Tage nach der Verurteilung kam die von der „Interventionsstelle“ gesteuerte Anzeige, da die vier Monate bedingt aus der Motorsägenaktion zu wenig waren.
Richter: „Weisung nichts zu trinken“
Der Richter gibt einen Haufen Weisungen und Sonderauflagen: „Die Bewährungszeit vom Oktober 2008 wird auf fünf Jahre ausgedehnt. Sie erhalten die Weisung, sich während dieser Zeit von alkoholischen Getränken fernzuhalten. Sie erhalten die Weisung, sich von Frau K. fernzuhalten. Für das Stalking gibt es nun sechs Monate bedingt auf drei Jahre.“
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Opferanwalt ist beim Hinausgehen weiterhin siegessicher. Er schwört auf die Interventionsstelle, die ihm die Fälle bringt. Dafür, dass er ein Mann ist und für die Feministen zuarbeitet, will er nichts können. „Ich bin ein Frauenversteher“, sagt er. „Bis jetzt war bei den Fällen, die von der Interventionsstelle kamen, nie einer dabei, der nicht klar war.“ Als ihn der Herausgeber dieser Seite etwas aufs Eis zum Tanz über das Stalking-Gesetz führen will, lehnt der Anwalt ab. „Sooo wichtig ist das Stalking-Gesetz dann auch wieder nicht“, lehnt er ein vertiefendes, komparatives Gespräch zu anderen Falllagen rund um den § 107 a ab, sagt es und greift zum Telefon, um in der Kanzlei die Termine abzufragen. Ein Signal, dass er nun beschäftigt ist. Aber, ach. Man sieht sich wieder. Vielleicht dann in einem Fall, wo der so siegessichere, von der Interventionsstelle mit Fällen versorgte Anwalt (der laut Gespräch Alexander Knoll kein Begriff ist, der dessen Buch nicht kennt, der Rosa Logar nicht kennen will und der nichts über den durch duzende Zeitungskommentare belegten feministischen Druck vor der Gesetzeswerdung 2006 wissen will) vielleicht einmal ernsthafte Gegnerschaft im Gerichtssaal durch einen professionellen Strafverteidiger hat. Gegen Alkoholiker ist leicht zu gewinnen.
Immer neue Abgründe und Facetten
Das Stalking-Gesetz ist um die Facette „Motorsäge“ reicher. Zuletzt mussten Gesetz und Richter vieles aushalten: Ein homosexuelles Pärchen, das sich nach „Stalking“ anzeigte, weil der eine glaubte, dass der andere „auf den Strich“ geht; ein muslimischer Mieter, der seine Vermieterin für ein Telefonat mit seiner Ehefrau nach Stalking anzeigte; ein Mann der für eine „Netlog“-Einladung an seine Exfreundin des Stalkings verurteilt wurde; eine junge Frau, die gemeinsam (!) mit ihrer Mutter einen Lateinamerikaner „stalkte“ – Tochter und Mutter auf der Anklagebank. Das Gesetz § 107 a StGB dient genau zu dem, was der Herausgeber seit 2006 kritisch anmerkt: Schmutzwäsche waschen. Weiter so. Es bleibt interessant.
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)
Fan-Stalkerin Heidi Schnitzer – Strafe reduziert – Nur 5 Monate!

Muss Actor Caruso besorgt sein? Haftstrafe seiner Stalkerin wurde in Innsbruck soeben reduziert. (Foto: CBS)
(Wels/Wien, im Juli 2009) „Sieben Montate unbedingt Gefängnis und anschließend Sicherheitsverwahrung in der psychiatrischen Anstalt der Justiz bis zur Heilung von Wahnideen.“ So lautete das Urteil am Landesgericht Innsbruck am 14. April 2009 gegen Heidi Schnitzer, 41, die bis in die USA und Mexiko reiste, um in der Nähe des Schauspielers David Caruso zu sein.
Der Strafrahmen für „Beharrliche Verfolgung“ liegt in Österreich zwischen 1 und 12 Monaten Haft. Der Innsbrucker Richter urteilte deshalb streng, weil sich die Angeklagte mehrmals dem Prozess entzogen hatte und aus Mexiko mit dem Flugzeug nach Tirol eingeflogen werden musste. Das ist unüblich für einen österreichischen Straftäter!
Berufung gegen Strafhöhe durch Schnitzers Anwalt
Der Anwalt der Heidi Schnitzer ging gegen die Strafhöhe in Berufung. Das Oberlandesgericht Innsbruck gab dieser Berufung nun Anfang Juli 2009 statt (Entscheidungsgründe noch nicht im RIS publiziert) und reduzierte die Höhe der Strafe auf fünf Monate Haft.
Noch nicht klar ist, ob die zusätzliche Anhaltung in der justizpsychiatrischen Anstalt auch aufgehoben wurde. Das würde das Urteil komplett auf den Kopf stellen und bagatellisieren. Denn mit der „Maßnahme“ der zusätzlichen Anhaltung ist keine Entlassung zur Hälfte oder nach dem Drittel der Haftzeit möglich. Fest steht bisher nur, dass die Hauptstrafe von sieben aus fünf Monate reduziert wurde.
Vacation
Alles weitere muss erst im Landesgericht Innsbruck hinterfragt werden. Doch nun ist reduzierter Urlaubsbetrieb und wenig in Erfahrung zu bringen. [Liebe Freunde aus den USA: Wenn dieses Journal mehr weiß, ein neuer Bericht! Ich bin genau Eurer Meinung: Man muss diese Frau gut im Auge behalten! Grüße aus Österreich! MJO]
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Was bisher geschah:
Caruso-Fan Heidi Schnitzer verurteilt – Psychiatrie-Einweisung! (15. April 2009)
Final Cut – Heidi Schnitzer – Horatio Cane – 14. April 2009 (6. April 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)
7. Juli 2009 – Drei Stalkingprozesse
(Wien, im Juli 2009) Möchte man den „Stalking-Markt“, die Methoden und den modus operandi, die Art der Anklagen, die Formen der Verteidigung und die Urteile in einer universellen Gesamtheit studieren und erfassen, müsste man sich spalten und, am 7. Juli 2009 etwa, dreiteilen. Daher kann man nur auf Dinge verweisen, sie aber nicht erfassen. Ja, das Stalking Gesetz führt zu vielen Anklagen. Nein, die Strafen sind nicht hoch. Ja, die meisten Angeklagten kommen ohne Verteidiger. Ja, die meisten Verteidiger haben kein Konzept. Ja, es gibt keine höchstgerichtliche Rechtssprechung, auch nicht im dritten Jahr des Bestandes dieses Gesetzes. Ja, jedes Verfahren ist ein fast zivilrechtliches Gebrumme und Geziehe um fast nichts. Man spürt bei fast jedem Prozess, dass die Schöpfer des Stalking Gesetzes vom Bürgerlichen Recht und seinen Kleinlichheiten kamen (die damalige Justizministerin war ehemalige Abwasserbeamtin in Kärnten und wurde von der Wiener Feministin Rosa Logar, ebenfalls gebürtige Kärntnerin, zu diesem Gesetz bedrängt), die die Größe des Strafrechts nicht kannten. Ergebnis: Es gibt diese Frühaufsteher-Prozesse. Drei an einem beliebigen Tag am Landesgericht Wien. Alle drei Angeklagten sind so genannte „Ausländer“ oder „EU-Staatsbürger“, zwei davon brauchen einen Dolmetsch. Die Übersicht:
- 7. Juli 2009, 9 Uhr 00, Saal 304. § 107 a StGB (Beharrliche Verfolgung = Stalking)
Richter: Mag. Andreas BÖHM
Angeklagter: Milorad R.
Dolmetsch: Mag. Milka STOJANOVIC
Sachwalter: Dr. FRIEDL
PBV: Mag. KOLBITSCH
3 Zeugen - 7. Juli 2009, 9 Uhr 00, Saal 305. § 107 a StGB (Beharrliche Verfolgung = Stalking)
Richterin: Mag. Karin BURTSCHER
Angeklagter: Marko Dju.
Kein Dolmetsch
1 Zeugin - 7. Juli 2009, 11 Uhr 00, Saal 106. § 107 a Abs 1 und Abs 2 Z 2 StGB (Beharrliche Verfolgung = Stalking)
Richterin: Mag. Minou FACTOR
Angeklagte: Amra L.
Dolmetsch: Helmut LAGOR
2 Zeugen: Ahmet L. (Anzeiger), Hatka L.
Hiervon ein Bericht an dieser Stelle!
Marcus J. Oswald (Ressort: Termindienst, Gericht)
Martin S. – Kleine Stalking-Haft, aber Privatbeteiligte bekommt nichts!

Landesgericht Wien
(LG Wien, am 25. Juni 2009) Ein Teilerfolg ist das Ergebnis der „Stalking-Verhandlung“ Martin S. gegen Lisa-Bernadette H. für jene, die Skeptiker rund um die Vorgänge beim „Stalking-Gesetz“ bleiben, in dem es noch zu oft zu teilweise absurden Anklageerhebungen kommt.
Der 39-jährige, vollbärtige Steirer S., seit zwei Monaten in Wiener-U-Haft, bekommt von einem umsichtigen Richter Wolfgang Fahrner zwei Monate drauf. Aber: Die arrogante Privatbeteiligtenvertreterin aus der Kanzlei Vana-Kowarzik (leider nicht die Chefin persönlich; aber ein fleischgewordnes Beispiel wie die Chefin sein könnte) geht vollkommen leer aus! Sie wird auf den Zivilrechtsweg verwiesen! Ein richtiges Signal! Doch der Reihe nach.
Riesentheater, Mimose, Triangel
Wieder einmal wird ein Riesentheater um einen Stalking-Fall gemacht. Wieder einmal stellt sich eine Frau als Mimose dar. Wieder einmal ist es ein Triangel, wo ein zweiter Mann im Spiel ist. Der neue Stecher sitzt sogar im Publikum und begleitet, direkt hinter dem Herausgeber sitzend, die Beschuldigteneinvernahme mit hämischem Grinsen und Zwischentönen. Er hat gut lachen, denn er sitzt nicht in Haft. Das tut Martin S. Dieser ist ein 39-jähriger Mann aus der Steiermark, der ein paar kleine Vorstrafen hat. Im September 2008 wurde er nach einer kurzen Haft entlassen (aus einer anderen Sache) und hat noch ein Jahr bedingt „offen“. Eine herausragende Verteidigung hat er auch nicht. Wohl ist Verteidigerin Christine Wolf derzeit am Landesgericht fast in jeder zweiten Verhandlung irgendwo dabei, doch sie macht zu viel gleichzeitig und wirklich involviert zeigt sie sich in diesem Prozess nicht.
Das Verfahren ist, so der Richter, eine Vertagung (oder eine Fortsetzung einer früheren Verhandlung), daher ist der heutige Tag kurz. Einvernommen wird noch einmal der Beschuldigte. Der Richter wirft ihm, vertraut mit Materie und Person, vor, dass er am 16. April 2009 exakt ein Email an die Lisa-Bernadette H. geschickt hat. Deren neuer Stecher in der letzten Reihe im Gerichtssaal begleitet auch das mit hämischen Zwischentönen und säuselt dem Herausgeber, der direkt vor ihm sitzt, ins Ohr.
Frechheit – Ein Email geschickt!
Es geht also um ein Email. Ein richtiges, singuläres Email war es nicht, sondern: Martin S., der sich mit Internet befasst, ist bei „Netlog“ Mitglied. Dort lud er Personen ein, sich auch zu registrieren. Und dabei geschah, sagt er, dass er sein gesamtes Adressbuch anwählte und an 150 Emailempfänger gleichzeitig eine automatisierte Einladung verschickt hatte. Darunter auch: Lisa-Bernadette H. Deren neuer Stecher im grauen Anzug und mit einem merkwürdigen Bart, ein Mann um die 45, erzeugt wieder Zwischentöne in der letzten Reihe. Noch mehr Zwischentöne erzeugt die Privatbeteiligtenvertreterin neben dem Staatsanwalt, die auf Domina macht: „Es ist“, sagt sie wörtlich, „eine FRECHHEIT, dass Sie, obwohl das Gericht Ihnen verboten hat, mit Lisa-Bernadette H. weiter in Kontakt zu treten, ihr noch einmal ein Email schicken!“
Doch Martin S. ist nicht auf den Mund gefallen. Er gibt der Domina-Opfervertreterin Konter: „Ich habe das nicht absichtlich gemacht. Es wurde das gesamte Adressbuch verschickt. Es ist aus Versehen passiert.“ Das will die „Opfer-Vertreterin“ nicht glauben und sie erhöht gleich die Taxen für diese „Frechheit“. Kostete es am ersten Prozesstag nur 200 Euro, erhöht sie nun auf 500 „seelisches Schmerzensgeld“ und 33 Euro „Bearbeitungskosten“, da auch ein Telefonauszug gemacht wurde. Doch es ist wie beim Pokerspiel: Wer zu hoch pokert, kann leer ausgehen, was der Fall ist. Doch dazu später.
Handy manipuliert?
Es geht noch um ein Zweites. Die Opfervertreterin, die das Verfahren ab der ersten Minute im femdom-Kampf an sich zieht und den Staatanwalt, der der eigentliche Ankläger ist, alt aussehen lässt, bringt noch etwas ins Spiel: Sie unterstellt dem Martin S., dass er das Handy der Lisa-Bernadette H. „manipuliert“ habe. Der Beschuldigte S. sagt, dass das nicht richtig sei. Der vollbärtige Mann spricht völlig frei und ohne Unterlagen in gebundenen Sätzen. Er bemüht sich um klare Aussprache und Darstellung. Er hat keine aufdringliche Art. Aber er fühlt sich, das spürt man, durch irgendwen hineingelegt. Der Richter hört ihm deshalb auch gut zu. Die „Opfervertreterin“ aus der Kanzlei Vana-Kowarzik, die genau so, wie es dem Herausgeber prophezeit wurde, in griechischer Dramasprache den Weltuntergang an die Wand malt und in teils masslosen, teils derben Worten den Angeklagten attackiert, unterstellt ihm, er habe am 5. oder 6. April 2009 eine „Rufumleitung“ am Orange-Handy der Lisa-Bernadette H. installiert. „Wie soll ich das machen?“, fragt dieser nicht nur einmal zurück. „Das ist doch technisch gar nicht möglich“, sagt er ein anderes Mal. Der Vana-Kowarzik-Substitut, nicht mundfaul: „Indem sie auf die Webseite von Orange gegangen sind und mit ihrem Passwort das gemacht haben.“
Solche Ansagen hört man im Gerichtssaal gern. Beweise bleibt die „Opfervertreterin“ aus der Wiener Anwaltskanzlei schuldig, die am meisten Geld mit „Opfervertretungen“ in ganz Wien ins Verdienen bringt. Die Opferanwältin fuchtelt zwar mit einem Rufdatenauszug herum und übergibt diesen an den Richter. Daraus ist herauszulesen, dass am 5. April 2009 die besagte Lisa-Bernadette H. keine Anrufe mehr empfing, weil eine Rufumleitung installiert war. Doch es gibt keinerlei Beweise, dass es der Angeklagte war! Martin S. bestreitet mehrfach, dass er irgendein Passwort der Lisa-Bernadette H. gewußt hat, da diese es mehrfach geändert hat. Und am 5. oder 6. April 2009 wusste er definitiv kein Passwort. Das Gericht verabsäumt zu prüfen, ob nicht etwa die Herren mit Namen Schwarz und Kniezik eine „Rufumleitung“ installiert haben.
Keine letzte Gewissheit zu Rufumleitung
Der Beschuldigte ersucht den Richter, sein Handy aus dem Depot herauszuholen, denn darauf ist folgendes abzulesen: Dass er selbst von ihr zu diesem Datum einen Anruf bekommen hat. Er sagte darauf (per Rückruf): „Hört auf, lasst mich in Ruhe, sonst zeige ich es an.“ Der Richter verzichtet darauf, das Handy heraufzuholen und studiert die Listen. Daraus geht nicht viel hervor. Doch die Opfervertreterin legt sich ins Zeug und das Beweisstück wird aufgenommen. Die maue und wenig motivierte Verteidigerin Wolf sagt nur: „Ich kenne mich mit Computern nicht aus.“ Das Ganze bleibt in der Schwebe.
Der Beschuldigte S. war mit Lisa-Bernadette H. eine Weile liiert und nun nicht mehr. Gewalttätigkeiten gab es keine. Es ist eine Beziehungstrennung, da H. mittlerweile einen neuen Stecher hat. Das ist es, was in vielen Stalking-Verfahren der einzige Hintergrund ist. Mehr gibt das Verfahren auf den ersten Blick nicht her. S. erwähnt aber etwas anderes und er legt im Verfahren Wert darauf. Die Leute, mit denen sich die Lisa-Bernadette H. umgibt, stören ihn. Er sagt: Es ginge um Drogen. Wieder das hämische Grinsen und Erzeugen von Zwischentönen beim Mann im grauen Anzug mit dem seltsamen Bart hinter dem Herausgeber. Das ist Herr Kniezek, wie der Beschuldigte dem Richter sagt und mit dem Finger auf ihn zeigt. Als er bei ihm war (mit Lisa-Bernadette H.), habe dieser ihm „als erstes seine Wasserpfeife gezeigt“. S. spricht auch von „Kokain“, „Marihuana“ (das alle zusammen, auch S., bei diesem Mann geraucht hätten) und viel Alkohol, die im Spiel seien. „Der Mann“, zeigt noch einmal mit dem Finger auf ihn (er sitzt hinter dem Herausgeber), sei „auf der Kokainliste der Polizei“, so S. im Gerichtssal 307.
Nun: Dieser Mann dürfte ihm dann die Freundin ausgespannt haben. Und ein zweiter Mann sei nicht unbeteiligt daran. Der Richter kann dem allem nicht nachgehen, es ist schlicht nicht Verfahrensgegenstand. Daher wird der Herausgeber den S. im Gefängnis besuchen, er gab ihm zu diesem Behelf am Ende des Prozesses seine Visitenkarte. Denn irgendetwas riecht an diesem Fall faul. Vielleicht kann man dann in zwei Monaten exakt überprüfen, was es mit den technischen Manipulationen auf sich hat. Vielleicht war es eine Falle der neuen Männer im Leben der Lisa-Bernadette H., um den Kontrahenten loszuwerden. Das sind aber alles zum derzeitigen Zeitpunkt noch Spekulationen.
Gutachter Pfolz in Eile
Sachverständiger Heinz Pfolz kommt auch kurz zum Zug. Der rüstige Rentner von der Baumgartner Höhe. Er hat es heute, wie man in Oberösterreich sagt, gnetig, das heißt: Er ist in Eile. Er hat am 25. Juni 2009 in Summe vier (!) Verhandlungen, wo er als Gutachter zugeteilt ist. In entsprechend gelöster Caféhausatmosphere verläuft der Gutachtervortrag. Er dauert drei Minuten. Gutachter dreht sich am Richtertisch im Drehstuhl zum Richter hin, der eine zuhörende Position einnimmt und den Kopf leicht neigt. Gutachter: „Nein, im medizinischen Sinn gibt es bei Herrn S. keine Auffälligkeiten. Keine Hinweise auf Persönlichkeitsstörungen. Keine Abartigkeit. Keine § 11 StGB Sache (Zurechnungsunfähigkeit).“ Zwischenfrage Richter: „Milderungsgrund. Net amal für des?“
Pfolz: „Der 34er ist ja eine lange Palette. Ziffer 3, 4, 11. Nun ja, er war besorgt, dass sich die Frau in ein neues Milieu begibt. Aber es ist wie bei vielen Beziehungsenden. Es ist ein längerer Prozess. Insgesamt: Er ist zurechnungsfähig.“ Dann muss er sich schon verabschieden. Und sagt noch: „Kostennote innerhalb 14 Tagen.“
Seelisches Schmerzensgeld nicht anerkannt
Der Staatsanwalt, nun auch wieder aktiv, will eine angemessene Strafe und mit „Widerruf“ die 12 Monate bedingt „aufmachen“. Die Verteidigung anerkennt die 533 Euro „seelisches Schmerzensgeld“ nicht und sagt, dass nicht mit der vollen Sicherheit gesagt werden kann, dass „die Rufumleitung von ihm gemacht wurde. Die Rufumleitung kann jeder gemacht haben.“ Verteidigerin Wolf nimmt dann überraschenderweise das Wort „Borderliner“ in den Mund, obwohl der Gutachter in seinem Vortrag kein Wort davon gesagt hat. Im kurzen Schlusswort, wieder frei gesprochen, sagt Martin S. noch einmal in einer Mischung aus rundem Steirisch und Wienerisch, dass er „schon ein neues Mädchen hat“ und keinen Kontakt mehr zu Lisa-Bernadette H. habe. In der Haft habe er nur sozialen Umgang mit Suchtgiftabhängigen, was ihn sehr stört. Er ersucht um Freispruch.
Beschuldigter: „Habe schon neues Mädchen“
Der Richter gibt zwei Monate drauf und keinen Widerruf der Bedingten, die aus einer ganz anderen Sache herrührt. „Diese Sache ist nicht einschlägig“, daher sei sie auch nicht zu wiederrufen. Die Bewährungszeit wird von drei auf fünf Jahre gestreckt. Zum Beschuldigten: „Das ist ein großer Schuss vor den Bug. Die Bedingte wird diesmal nicht aufgemacht.“ Richter: „Im Übrigen werden die Schadenersatzansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen.“ Opferanwältin: „Es gibt gar nichts?“ Richter: „Am Zivilrechtsweg.“ Verhandlung geschlossen.
Dem neuerlichen Zischen und Erzeugen von Nebengeräuschen nach zu schließen, ist dem neuen Stecher der Lisa-Bernadette H. die Strafe zu wenig. Er verläßt entrüstet mit seinem grauen Anzug und seltsamen Bart den Saal und begibt sich einen Stock tiefer, wo seine neue Flamme wartet. Sie sagte bei Gericht nicht aus. Der Richter verzichtete auf ihre Einvernahme.
Englischer Rasen
Der neue Stecher dürfte sich bei Gerichtsdingen etwas auskennen und spricht beim Hinausgehen von „Verleumdungsklage“, da Wasserpfeife, Kokain und anderes Suchtgift ins Spiel gebracht wurden. In zwei Monaten wird S. entlassen, dann wird sich dieses Journal seinen Akt einmal näher ansehen. Denn die Wiese, auf der der Fall präsentiert wurde, scheint zu gmaht. Bekanntlich verbirgt sich in jenen Häusern, die den präzise geschnittenen englischen Rasen im Vorgarten haben, der meiste Schmutz im Keller.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Stalking) – 25. Juni 2009, Saal 307, 10 Uhr 45 – 11 Uhr 15.
Roland Friis schafft Stalking-Freispruch im Fall Denis S.

Landesgericht Wien
(Wien, am 4. Juni 2009) Dieser Freispruch tut gut und zeigt erneut, was der Verein Interventionsstelle falsch macht. Er reiht sich in eine Fülle von sinnlosen, männerfeindlichen Vernaderungen und fehlerhaften, von einem gänzlich falsch konstruierten „Opferbegriff“ getragenen Strafanzeigen der Interventionsstelle ein.
Intrigante Exfreundin
Am 23. Jänner 2009 meldete sich bei dieser Webseite ein etwas entnervter, junger Mann mit Namen Denis S. Er wurde im Sommer 2008 nach Stalking von der Exfreundin angezeigt. Das Verfahren wurde eingestellt. Doch die Exfreundin, so der Mann, erzähle nach wie vor intrigante Dinge über ihn. Er wüsste sich nicht mehr zu helfen und brauche dringend Rat. Der Werbegrafiker wollte eine Zivilklage (§ 1330 ABGB) nach der „Falschanzeige“ machen oder eine Sofortmaßnahme nach Exekutionsordnung gegen die Exfreundin, um sie zum Schweigen zu bringen.
Akt studiert
Dazu schickte er digital den ganzen bisherigen Akt ans Journal, einige Fotos der Exfreundin und Videos vom Handy. Außerdem die SMS, um die es ginge. Der Herausgeber studierte das Material und tauschte einige Emails mit ihm aus. Es gab auch Telefonate. Im Wesentlichen ging die Beratung damals im Jänner 2009 defensiv dahin, dass es gut ist, dass die Anzeige eingestellt wurde und, dass man gegen Intrigieren der Exfreundin weitgehend machtlos sei. Der Herausgeber empfahl abwartend vorzugehen. „Kommt noch was, schlagen wir juristisch zu, bleibt es so, muss man damit leben.“ Die eingestellte Anzeige war unangenehm, da ihr Einvernahmen vorausgingen, in der die Exfreundin log. Er erwähnte auch, dass sie ihm zwei Schläger schickte und es bereits zu Handgreiflichkeiten kam. Die Anstiftung zur Körperverletzung missfiel dem Herausgeber. Man müsse die Lage gut im Auge behalten.
Defensivstrategie angeraten – trotzdem Anklage!
Trotzdem wurde eine Defensivstrategie des Abwartens angeraten. „Man kann gegen lästige Frauen in unserer Gesellschaft leider nur bedingt etwas machen. Bei der Polizei und den Gerichten wird Ihnen einfach nicht geglaubt, das ist das Dilemma. Unsere Gesellschaft ist noch nicht so weit. Wenn sie es nicht begreift, dass eine eingestellte Anzeige eingestellt ist, kann man schwer etwas machen“, so der Herausgeber zu S., der auch eine Webseite herausgibt. Doch dann kam eine merkwürdige Wende ins Spiel.
Fortführungsantrag aktiviert Prozess!
Die Exfreundin wandete sich allen Ernstes an den Feministenverein „Interventionsstelle Wien“ der Kärntnerin Rosa Logar. Sie stieß dort auf offene Ohren. Ein Lobbying des Frauenrechtsvereins, der mit Anzeigen um Subventionen kämpft, begann. Da dieser Feministenverein nach der Quantität der „Einstweiligen Verfügungen“ und initiierten Strafanzeigen nach „Stalking“ mit öffentlichen Geldern gefördert wird (pro Jahr fließen rund 2 Mio Euro Subvention für Qualitätsarbeit wie in diesem Verfahren in den Verein), riet der Rosa-Logar-Verein der „Frau“ (=Opfer) zur „Einstweiligen Verfügung“ und stellte im Paket auch einen „Fortführungsantrag“. Es fand sich tatsächlich ein „Interventionsstellen“-höriger Staatsanwalt am Oberlandesgericht Wien, der eine Prozesseröffnung verlangte.
Erneut undurchdachte Fehlanklage der StA
Mit der Verteidigung wurde der Wiener Strafverteidiger Roland Friis beauftragt, der mit Stalking-Fällen gute Ergebnisse erzielt. Folge: Die Staatsanwaltschaft Wien erlitt abermals durch eine undurchdachte Fehlanklage eine totale Schlappe. Verwunderung herrschte auch bei der Richterin, die die Anklage kritisierte, die durch falsch verstandenes Seilschaftsdenken zwischen „Interventionsstelle“ und Staatsanwaltschaft überhaupt erst zu Stande kam. Denn objektive Gründe dafür gab es kaum: Es ging um satte vier (!) SMS. Roland Friis schafft am 4. Juni 2009 einen überzeugenden wie glatten Freispruch. Die Fangemeinde jubelt und wird den Fall zum Musterfall erheben!
Beitrag wird erst in Bälde fertig gestellt, da die letzten Aktenstücke vor allem zu Dingen, welcher Staatsanwalt Grünes Licht für die Fortführung gab und wie die Eingaben der Interventionsstelle aussahen (Faksimile dann für die Leser) und welche Polizeidienststelle leichtgläubig mitmischte, erst per Post ans Journal kommen. Geduld wird erbeten. In diesem Musterfall muss die hintertriebene Struktur, wie und mit welchen Scheinargumenten man Männern in Wien den Prozess macht, offen gezeigt werden. Denn es wiederholt sich jeden Tag und ist immer das selbe. Das kranke Muster ist nur zu durchbrechen, wenn man es kennt.

Um solche SMS geht es in österreichischen Stalking-Fällen vor einem Landesgericht in Wien. Man hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder man schafft sofort dieses kranke Stalking-Gesetz ab, oder man verjagt diese Rosa Logar umgehend von ihrem Obfrauen-Sessel der Interventionsstelle Wien, die mit ihrem Verein Serienstrafanzeigen in Wien gegen Männer auf Basis solchen Materials einbringt. (Foto: Quelle Akt und B&G-Archiv)
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Wieder einmal und immer das gleiche: Frau zeigt Mann an. Im Vorfeld der Anzeige: Eine erfundene Schwangerschaft. Weiters: Eine Rosa Logar vom Verein Interventionsstelle Wien, die sich seit 28 Jahren zur Frauenhausbewegung zuzählt und gegen jeden Mann grundsätzlich Anzeige erstattet. Der Verein Interventionstelle, der seriell Fehlanzeigen bei Wiener Gerichten einbringt, finanziert mit Steuergeld diese Fehlanzeigen. Wie lange noch, liegt an den Männerrechtsgruppen, die sich endlich entscheiden müßten, einen scharfen Kampf gegen diesen Frauenverein zu führen. In der Form, dass Rosa Logar verabschiedet wird und dieser Verein aufgelöst wird. Eine andere Lösung kann es für die serielle Fehlanzeigerei des Vereins nicht mehr geben. (Foto: Akt und Archiv B&G)

Die Vordenker des intelligenten Stalking-Gesetzes: Staatsanwalt Christian Manquet und die Kärnten-Connection bestehend aus der damaligen ehemaligen Klagenfurter Abwasserbeamtin und plötzlich von Jörg Haider durch Handauflegen inthronisierten Justizministerin Karin Gastinger sowie die Kärntnerin Rosa Logar, die von und mit Steuergeld lebt und mit dem Verein Interventionsstelle feministische Politik machen darf. Diese Vordenker entwickelten ein Stalkinggesetz, das sie am 17. Februar 2006 im Justizminsterium vorstellten und das drei Jahre danach eine Freispruchquote von 90 Prozent hat. Respekt für diese geballte Intelligenz im Staate Österreich.
(Foto: Marcus J. Oswald vor Ort)
[Beitrag in Arbeit - Lesetext folgt]
Marcus J. Oswald (Ressort: Musterfall, Stalking)
Caruso-Fan Heidi Schnitzer verurteilt – Psychiatrie-Einweisung

Am Schönsten ist es zu Hause: Stalkerin Heidi Schnitzer im Landesgericht Innsbruck. (Foto: Web)
(Wien, im April 2009) Normalerweise ist ein Fall, bei dem die Angeklagte aus Mexiko auf Staatskosten „heimgeholt“ werden muss, um vor den österreichischen Richter zu kommen, eine Topmeldung.
orf.at boykottierte den Fall
Anders auf der größten Webseite Österreichs orf.at. Dort musste man am 14. April 2009 die Meldung mit der Lupe suchen. Sie fand nicht einmal Eingang auf die Startseite, geschweige auf die Fotoleiste. Sonst, wenn Männer Täter sind, spart man nicht mit ausführlicher redaktioneller Dichtung und fantasievollem Ornament: Welche „Qualen“, „Torturen“, „Todesängste“, welchen „Terror“ das weibliche Opfer (nicht) erleiden musste, wenn es „abgepasst“, „gestalkt“, „verfolgt“, „gequält“ wird. In der größten Online-Redaktion Österreichs sitzt ein Widerstandsnest des Feminismus.
Reduzierte Berichterstattung wenn Frau Täterin
Ist hingegen ein Mann das Opfer, wird der Bericht verschämt unterdrückt. Das darf nicht sein, es ist gegen die Konvention. Diese Methode wird auf der größten, staatlichen Webseite des Landes fast wie ein Geschlechter- und Kulturkampf betrieben.
Anderes Beispiel: Als das Stalkinggesetz 2005 und 2006 „mit Hilfe der Medien“, wie sich die damalige Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) unverschämt ausdrückte, durch das Parlament gepusht wurde (Rechtskraft ab 1. Juli 2006), beobachtete dieses Journal, wie die größte österreichische Webseite orf.at arbeitet: 2006 wurde in Langzeitanalysen monatelang fast jeder Sonntag zum „Tag der Frau“ erhoben.
Starke Berichterstattung wenn Mann Täter
Jeden Sonntag fand man immer auf der Startseite von orf.at eine Jubelmeldung entweder der Frauenhausbewegung (AÖF) oder des Vereins Interventionsstelle (IS), die systematisch und mit den immer gleichen, falschen Zahlen „Häusliche Gewalt“ (HG) beklagten. (Irreführende Zahlen, denn Anzeigenstatistik ist nicht Verurteilungsstatistik).
Eine große, staatliche Webseite hat hohe Meinungskompetenz und scheinbare Glaubwürdigkeit. Tendenz dieser Berichte war und ist (bis heute): Gewalt geht vektoriell vom Manne aus, nicht von der Frau. Wohl gibt es genug Studien, die das genaue Gegenteil behaupten. Aber die herrschende Meinung hält sich nicht an diese Studien.
Perversion des Alptraums
Der Tiroler Fall Heidi Schnitzer liegt komplett anders. Er ist die Perversion aller Alpträume, die Feministen hatten, als sie 2006 das Stalking-Gesetz in der Kärntner Frauenfreundschaft zwischen der von Jörg Haider inthronisierten Justizministerin Karin Gastinger und der Kärntnerin Rosa Logar, Obfrau der Interventionsstellen am 17. Februar 2006 im Ministerium für Justiz vorstellten. Damals präsentierten die beiden Kärntner Damen das Gesetz und kein einziges Mal fiel der Begriff „Mann als Opfer“. Man musste nun extra die 41-jährige Frau Schnitzer aus Mexiko einfliegen, um eine These zu bestätigen: Auch Frauen können „beharrlich Verfolgen“.
Big Stalking-Points haben Frauen!
Es ist leider richtig, dass viele Männer, vor allem solche mit Migrationshintergrund, ihre Ex-Partnerinnen stalken oder kontrollieren. Fortgesetzt ist richtig: Die quantitative Mehrheit der Tatbilder liegt bei Männern. Seitenthese: Die meisten dieser Fälle sind endenwollende Bagatelldelikte oder Missverständnisse und enden im richterlichen Freispruch. Finale These: Die qualitative Dichte der gefährlichen Stalking-Falllagen gehört der Frau. Wirklich radikale, beharrliche Profi-Stalker entpuppen sich in Österreich als Frauen!
11.000 Anrufe, 5.000 Anrufe, Priesterstalkerinnen, Mutter stalkt Sohn
Es sind immer die gleichen Beispiele in Österreich, die man seit 1. Juli 2006 zur Stützung der Stalking-ist-Frauensache-These heranziehen kann:
- Jene Frau in Kärnten, die 11.000 Anrufe (!) an einige Männer wegen verschmähter Liebe absetzte. Die schwer Gestörte bekam eine Haftstrafe. (2007)
- Die 39-jährige Wiener Staatsanwältin, die noch immer Dienst tut, und im Zeitraum März 2006 bis (hier hörte die Zählung auf) Oktober 2006 rund 5.000 Anrufe und obszöne SMS an ihren soeben Geschiedenen absetzte. Der Fall wurde nie strafrechtlich anhängig und geschickt durch die Justiz planiert.
- Die 38-jährige Kärntner Stalkerin, die an ihren Ex-Freund im Frühjahr 2008 250 SMS täglich verschickte. Ihr Verfahren wurde interessanterweise am 27. Februar 2008 am LG Klagenfurt mit der Auflage „Kontaktverbot“ 18 Monate lang ohne Strafe ausgesetzt. (2008)
- Die 42-jährige Wiener Priesterstalkerin die zwischen 2001 und 2007 einen Pfarrer verfolgte und ihn während seiner Gottesdienste lautstark „Hurensohn“ (son of a bitch) schimpfte. Haftstrafe (2008).
- Die 58-jährige Schweizer Priesterstalkerin, die zwischen 2006 und 2008 (und davor) einen italienischen Pater in Wien verfolgte und seine räumliche Nähe suchte und dazu extra aus der Schweiz anreiste. Haftstrafe (2009).
- Am 9. April 2009 wurde am Landesgericht Klagenfurt eine bereits nach Stalking vorbestrafte (großes Kunststück bei einem Gesetz, das erst seit 2006 gilt!) 79-Jährige neuerlich nach „Stalking“ verurteilt. Sie hat ihren eigenen Sohn, 45, zwei Jahre lang täglich mehrfach unerwünscht angerufen, manchmal bis zu 49 Mal. 80 Seiten Rufdatenauswertung im Kleindruck waren der glasklare Beweis. Die vermögende Verurteilte quittierte das Urteil (360 Euro Geldstrafe) mit Achselzucken. Gerichtsverfahren erfüllen mit solchen Leuten keinen Normerklärungszweck. Doch erneut wurde eine weibliche Massivtäterin verurteilt. Abermals nach „Stalking“. Das Opfer: ein Mann.
Drohung mit Umbringen – und Stalking
Und nun zu Heidi Schnitzer: Fairerweise muss man sagen, dass sie „auch“ nach Stalking angeklagt wurde. Die österreichische Rechtsordnung orientiert sich am Konsumprinzip. Kleine Delikte werden von größeren Delikten „konsumiert“. Das heißt: Stalking hat das maximale Strafmaß von einem Jahr Haft. Schwere Gefährliche Drohung erwartet maximal drei Jahre Haft. Daher wurde Schnitzer nach Gefährliche Drohung verurteilt.
Richter Günther Böhler stützte sich auf den Brief, in dem sie David Carusos Kindern und Frau Böses androhte. Nach der österreichischen Rechtsordnung ist das „Gefährliche Drohung“. Wie man es meint, zählt wenig. Der Anwalt der Angeklagten Andreas Grabenweger argumentierte, dass sie die Drohungen wegen der weiten Distanzen nie in die Tat umsetzen konnte. Dagegen sprach freilich die Reisefreudigkeit der 41-Jährigen, die den Tiroler Bergen entfloh und immerhin die letzten zehn Monate in Mexiko zubrachte.
Alte Vorstrafe aufgewärmt
Im Innsbrucker Prozess kam hervor, dass Schnitzer nicht unbescholten ist. Sie wurde in den 90er Jahren (1994) nach „Gefährliche Drohung“ (§ 107 StGB) verurteilt, weil sie einen Ex-Liebhaber mit dem Umbringen bedroht habe. Dem damaligen Anwalt teilte sie mit, dass sie durchaus zum Amoklaufen fähig sei. Das sind natürlich sehr alte Episoden. Doch das gerichtliche Leben in Österreich funktioniert bei Mann und Frau so: Quod non est in actis, non est in mundo. Zu deutsch: Was im Akt ist, ist in der Welt. Alte Geschichten, in einschlägiger Wirkung wiegen schwer.
Borderline-Syndrom
Die Gutachterin Karin Treichl legte ihr Gutachten schon im Juli 2008 vor und es wurde laut ihren telefonischen Aussagen gegenüber diesem Journal schon bei der ersten Verhandlung erörtert. Sie will ein „Borderline-Syndrom“ erkennen. Also das, was Helmut Frodl 1992 auch hatte, als er einen Mann in Budapest in 17 Teile zerschnippselte.
Am 14. April 2009 erweitert die Gutachterin die Diagnose in Richtung „kombinierte Persönlichkeitsstörung“ und meint, dass die Gefährlichkeitsprognose so zu stellen ist: „Weitere Straftaten sind zu befürchten.“ „Jeder, über den sie Informationen aus ihrem Umfeld oder den Medien erhält, kann ihr nächstes Opfer werden“, so die Gutachterin zur Frau, die zwei Kinder hat. „Seelische Abartigkeit schweren Grades“ liege vor. „Narzisstische und dissoziale Merkmale“, sowie „manipulativer und parasitärer Lebensstil“.
Gutachterin Treichl: „Parasitärer Lebensstil“
Kleiner Einwand: Das Wort „parasitärer Lebensstil“ würde auch auf die Wiener Großfeldsiedlung passen, wo 50 Prozent Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger leben. Es ist fraglich, ob in einem Gerichtsgutachten der Begriff „parasitärer Lebensstil“ passend ist. Solche Begriffe hört dieses Journal nicht gern. Doch Gutachter haben an österreichischen Gerichten ein mächtiges Wort.
Daher: Die Staatsanwältin Karin Schiffmann dringt mit ihrer höherwertigen Anklage durch. Die klagte das Schwesterdelikt Stalking (§ 107a StGB) UND vorsorglich auch das Mutterdelikt Gefährliche Drohung (§ 107 StGB) an. Und sie stellte einen § 21 Abs 2 – Antrag: Einweisung in eine Anstalt. Auch damit dringt sie beim Gericht durch.
Fazit: Sieben Montate unbedingte Haft und Zusatzeinweisung. Damit ist eine Entlassung in etwa zwei Jahren möglich. Chance auf Halbstrafe gibt es bei Zusatzeinweisung nicht. Nun sind die Psychiater am Wort. Nach sieben Monaten regulärer Haft kommt sie voraussichtlich in die Aussenstelle der JA Innsbruck nach Hallein, in der sich „Maßnahmepatienten“ befinden. Dort ist ein Jahr Beobachtungszeit und danach eine Vollzugsverhandlung. Man kann davon ausgehen, dass eine Entlassung unter den Umständen im Jänner 2011 erfolgt.
Geständnis mildernd
Richter Günther Böhler sieht in seiner Urteilsbegründung einen Milderungsgrund: Das Geständnis. Mildernd auch: Die verringerte Dispositionsfähigkeit. Erschwerend wären die weiteren „Angriffe im Internet“ und die weite Flucht nach Mexiko.
Heidi Schnitzer ist mit diesem Urteil kein glatter Stalking-Fall. Wohl wurde sie auch nach Stalking angeklagt. Verurteilt wurde sie aber für ihre „Morddrohung“. Das „Stalking“ mit der geringeren Strafandrohung wurde im Urteil nicht wirklich berücksichtigt.
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)
Final Cut – Heidi Schnitzer – Horatio Cane – 14. April 2009

Heidi Schnitzer (Bild von 2003), 41 Jahre alt, hat in acht Tagen Prozess.
(Wien/Innsbruck, am 6. April 2009) Finale im Stalking-Prozess gegen die Tirolerin Heidi Schnitzer. Am 14. April 2009 findet im Landesgericht Innsbruck von 8 Uhr 30 bis 10 Uhr 00 im Saal 111 die Verhandlung gegen die mutmaßliche Fan-Stalkerin von David Caruso (USA) statt. Das ergab heute morgen ein B&G-Anruf bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck.
Überseeflug aus Mexiko
Heidemarie Schnitzer wurde am 26. März 2009 von Frankfurt/Main nach Innsbruck in die Justizanstalt überstellt. Die Frage, warum sie nicht direkt aus Mexiko nach Tirol geflogen wurde, erklärt sich die Innsbrucker Justiz damit, dass Übersee-Langstreckenflüge aus Mexiko am kleinen Flughafen Innsbruck nicht landen können. Daher war der Umweg via Frankfurt am Main nötig.
Drei Jahre Haft möglich
Der ehrenwerte Richter der mutmaßlichen Fan-Stalkerin, die die räumliche Nähe zum CSI-Schauspieler David Caruso suchte, ist Dr. Günther Böhler. Schnitzer wird laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Innsbruck nach „Stalking“ (§ 107a StGB) und nach „Gefährliche Drohung“ in der schwersten Form wegen Drohungen mit dem Tod (§ 107 Absatz 2 StGB) nach österreichischem Strafrecht angeklagt. Das maximale Strafmaß für beide Paragrafen beträgt drei Jahre Gefängnis.
Kein neues Gutachten mehr
Ein aktuelles psychiatrisches Gutachten wird nicht mehr gemacht. Das vorliegende Gutachten von Dr. Karin Treichl aus Mils wurde laut kurzer telefonischer Rücksprache bei ihr heute morgen bereits in der ersten Verhandlung 2008 mündlich erörtert. Es dient weiterhin als Grundlage für den Prozess. Die öffentliche Verhandlung wird vor einem Einzelrichter etwa zwei Stunden dauern.
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Weiterlesen (wie es begann):
Heidi Schnitzer will David Caruso nun töten (24. August 2008, 54 Postings)
Heidi Schnitzer in Mexiko festgenommen – Vorwurf Stalking von CSI-Caruso (26. Februar 2009)
CSI-Carusos Fan-Stalkerin Heidi Schnitzer in Frankfurt in Handschellen (19. März 2009)
Final Cut – Heidi Schnitzer – Horatio Cane – 14. April 2009 (6. April 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle, Stalking)
CSI-Carusos Fan-Stalkerin Heidi Schnitzer in Frankfurt in Handschellen

Einer der Briefe, die im Gerichtsprozess Thema sind.
(Wien/Frankfurt am Main, im März 2009) Neue Entwicklung im Stalking-Fall rund um den amerikanischen CSI-Schauspieler David Caruso.
Erst am 19. Februar 2009 stieß die weltweit vernetzte Fangemeinde des Serienstars die Sektgläser an, als die Tiroler Fan-Stalkerin Heidi Schnitzer, 41, in Mexiko festgenommen wurde. Sie wurde außer Landes verwiesen. Jedoch offiziell nur wegen „fremdenrechtlicher Übertretungen“. Man rechnete mit einer sofortigen Überstellung nach Österreich, wo ihr in Innsbruck ein Strafprozess nach österreichischem Recht gemacht werden soll.
Endstation Frankfurt
Tatsächlich wurde sie aus Mexiko ausgewiesen und nach Europa geflogen. Jedoch nach Deutschland. Dort kam sie heute an. Wie das Wiener Bundeskriminalamt nach Informationen von orf.at mitteilt, wurde sie in Frankfurt am Main erneut festgenommen. Sie sitzt nun in Auslieferungshaft. In den nächsten Tagen wird sie nach Tirol in die Justizanstalt Innsbruck überstellt. Der Prozess wird im April stattfinden. Davor wird noch ein neuropsychiatrisches Gutachten erstellt.
Flucht seit 2008
Ihr Prozess sollte schon im Frühjahr 2008 in Innsbruck stattfinden. Sie setzte sich ins Ausland ab und blieb dem Prozess fern. In die USA wurde sie nicht ausgeliefert, da sie österreichische Staatsbürgerin ist. Da die meisten Briefe aus Tirol abgeschickt wurden ist nach Tatortprinzip des österreichischen Strafrechts das Landesgericht Innsbruck zuständig.
Heidi Schnitzer, die es mit ihrem „Fan-Stalking“ zu internationaler Berühmtheit gebracht hat, ist nicht nur nach „Stalking“ (§ 107a StGB) angeklagt, sondern auch nach „Gefährlicher Drohung“ (§ 107 Abs 2 StGB). Damit erhöht sich das mögliche Strafmaß auf bis zu drei Jahre Gefängnis. Da sie unbescholten ist, sind 15 Monate Gefängnis zu erwarten und die „Halbstrafe“, also real 7.5 Monate Haft.
Präventionsstrafrecht
Sie wird ohne Rücksicht auf ihre persönlichen Gefühle verurteilt werden, da das österreichische Strafrecht nach alter Lehre von Christian Broda ein „Präventionsstrafrecht“ ist. Das heißt: Die Anwendung des Strafrechts an Einzelnen erfüllt seinen Sinn, wenn im generalpräventiven Sinn ähnliche Straftaten verhindert werden. Dazu gehört auch die offensive Berichterstattung über solche Fälle. Es ist davon auszugehen, dass der internationale Fall Heidi Schnitzer in Büchern zum Thema Stalking Eingang findet.
Die österreichische Rechtssprechung sieht im speziellen Fall Schnitzer üblicherweise nach der Haft eine über drei Jahre dauernde Begleitung durch einen Bewährungshelfer von Neustart vor, sowie verpflichtende Psychotherapie.
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Weiterlesen (wie es begann):
Heidi Schnitzer will David Caruso nun töten (24. August 2008, 54 Postings)
Heidi Schnitzer in Mexiko festgenommen – Vorwurf Stalking von CSI-Caruso (26. Februar 2009)
CSI-Carusos Fan-Stalkerin Heidi Schnitzer in Frankfurt in Handschellen (19. März 2009)
Final Cut – Heidi Schnitzer – Horatio Cane – 14. April 2009 (6. April 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle, Stalking)
Das Ende einer langen Glaubensbeziehung

Die Angeklagte und ihre Anwältin Astrid Wagner. (Foto: Marcus J. Oswald)

Der italienischstämmige Pater Giovanni trat nüchtern auf. Er hat weiterhin keine Frauenerfahrungen.
(Foto: Marcus J. Oswald)
(LG Wien, am 6. März 2009) Der Pater ist 37 Jahre alt und könnte ihr Sohn sein. Die Schweizerin ist 58 Jahre alt und seit acht Jahren Witwe. Sie geht seit 30 Jahren in die Kirche, hat vier Töchter sehr liberal großgezogen. Eine ist Zahnärztin in der Schweiz, die andere arbeitet im Hoteltourismus in Basel. Zwei erwachsene Töchter sind am Vortag zehn Stunden mit dem Zug zum Prozess nach Wien angereist. Sie wären als Zeugen stellig gemacht, um über die lange, biografische Entwicklung in diesem „Stalking-Fall“ Auskunft zu geben, werden aber von der Richterin nicht gehört.
Lange Entwicklung
Der Fall Hildegard ist kein gewöhnlicher Stalking Fall. Weder handelt es sich um das in Popularmedien gern ausgebreitete „Fan-Stalking“, noch liegt „Ex-Partner-Stalking“ vor, bei dem der eine den anderen zurückgewinnen will. Noch liegt „Rache-Stalking“ vor, wie es bei Nachbarschaftsstreitigkeiten vorkommt. Der Begriff „Priesterstalking“ bleibt eine Erfindung der Medien, um eine Schublade zu haben, weil alle dabei an „Dornenvögel“ denken. Dieser schweiz-österreichisch-italienische Fall läuft, wenn überhaupt, unter dem Begriff „Wahn-Stalking“, wobei sich beide Komponenten, das erotomanische Liebeselement und das Othello-Syndrom der Eifersucht wohl zueinanderfügen. Doch auch hier: Beim sozialpsychologisch komplexen „Wahnstalking“ unterscheidet die Literatur in „gefährliche wahnhafte Stalker“ und „weniger gefährliche wahnhafte Stalker“. Die wenig vorhandene seriöse Literatur zum Thema Stalking erteilt der Annahme, dass aus jedem Stalking ein Mord wird, eine klare Absage.
Daher bleibt die Staatsanwältin am 6. März 2009 um 9 Uhr im Saal 305 im Landesgericht Wien bei ihrem Strafantrag „wie schriftlich“ und verzichtet auf einen Anklagevortrag. Die Reihen im kleinen Saal sind voll besetzt. Neun Zuhörer, darunter nur eine Frau und insgesamt sechs Journalisten. Der Opfervertreter als Substitut für die Kanzlei Ehn formuliert zu Beginn seine Wünsche: Die (leicht) beschädigte Monstranz wolle man bezahlt. Auf die (bei Stalking-Fällen) handelsüblichen 500 Euro Schmerzensgeld verzichte man, man wolle nur den Barauslagenersatz und die Gerichtsgebühren. Die Richterin Lucie Heindl-König merkt an, dass die Monstranz vor dem Stalking-Gesetz (ab 1. Juli 2006) beschädigt wurde und daher nicht Anklagegegenstand ist.
In ihrem vierminütigen Eröffnungsvortrag relativiert Anwältin Astrid Wagner einiges: Zum Beispiel hat die Schweizerin am 10. Dezember 2006 den Pater am Messgewand nicht „festgehalten“, sondern nur „berührt“. Die Beziehung hat eine lange Vorgeschichte, der Pfarrer sei eine „religiöse Identifikationsfigur“. Er hat ihre Kinder Religion unterrichtet, sie hat ihm Deutsch beigebracht. Als 2001 ihr Mann gestorben ist, war der Pfarrer seelischer Beistand. Als die Schwester krank wurde, habe der Pfarrer gebetet und zur Linderung der Krankheit beigetragen. Die geistige Kraft, die von ihm ausgeht, hat ihr über die Jahre geholfen. Sie wollte sich immer wieder dankbar erweisen. Freilich hat die Anwältin Wagner auch Kritik über: Der Pfarrer, der nun als Anzeiger antritt, „hat ein Problem, sich abzugrenzen. Er sagte nie in aller Deutlichkeit: Kommen Sie nicht mehr.“
Die Angeklagte tritt anderes auf, als man erwartet. Sie hat vor allem: Um 20 Jahre mehr Lebenserfahrung als der Pater. Ihre Welt ist nicht die angelesene aus dem Priesterseminar. Sie zog vier Kinder groß, ist berufstätig, erlebte einen Verlust in der Familie (Tod des Mannes 2001), stürzte sich in den Glauben und suchte Kontakt zu Leuten, die ihre Familie kennen. Man wird im ganzen Prozess den Eindruck nicht los, dass es dem Pater an Lebensnähe fehlt. Er reagiert übersensibel auf Dinge, die die Geschäftstätigkeit der Pfarre stören, steht nicht über den Dingen. Die Schweizerin hängt in ihrer kleinen Welt fest, geprägt durch familiäre Sorgen und kleine, harmlose Verrücktheiten.
Kleine Verrücktheiten
Als der Pfarrer 1998 noch in Emmendingen in Baden-Württemberg tätig war, er war gerade 26 Jahre alt, lockte sie ihn einmal ins Auto und brannte mit ihm durch. Sie wollte in die Schweiz mit ihm fahren, weil Emmedingen aus ihrer Sicht nicht gut für ihn sei. Das verunsicherte den zartbesaiteten jungen Mann sehr. Er stieg mitten auf der Autobahn aus und fuhr per Autostopp zurück. Diese Episode breitet die Richterin, die erwähnt, dass „ich auch in die Kirche gehe“, aus dem Akt genüßlich aus. Was sagt das? Wenig. Weder klärt sich, ob ein Verführungsangebot geplant war oder eine Kulturreise. Dinge, dass jemand mit dem anderen im Auto ein Stück weit mitfährt, geschehen täglich.
Der Nachteil von „Stalking“-Strafprozessen ist, dass nebulose Dinge Jahre später zum Beweis für etwas heran gezogen werden, denen Tatbestandsmäßigkeit fehlt. Dann wird konstruiert, gekleistert und eine Indizienkette gebastelt.
Episoden
Die andere Episode, wieder ohne Zeugen, soll sich 2003, ebenso in Emmendingen zugetragen haben. Die Richterin hält der Schweizerin vor, dass sie sich „unter das Garagentor gekniet“ haben soll. „Stimmt nicht“, sagt sie umgehend. Richterin: „Sie hat sich auf die Motorhaube gelegt.“ „Stimmt nicht. Ich habe mich vor das Auto gestellt.“ Richterin: „Warum?“ „Damit er nicht wegfährt.“ In diese Phase fällt auch die genüßlichste Episode an diesem Gerichtsvormittag. Richterin trägt vor: „Sie versuchte dem Vikar die Hose zu öffnen und sagte: Nur einmal.“ Angeklagte sagt nichts. Nur das: „Wenn der Pfarrer das sagt. Ein Pfarrer lügt nicht.“
2003 hat in Emmendingen der Pfarrer Giovanni ein „Hausverbot“ ausgesprochen. Man wird den Eindruck nicht los, dass er straffe Methoden verfolgt und Kommunikation nicht seine Stärke ist. Auch 2006 begann er, nun in Wien-Dornbach, ein „Hausverbot“ auszusprechen. Das erinnert ein wenig an die FPÖ, die in einer Phase der 90er Jahre ihre besten und getreuesten Mitglieder, die zu intensiv mitarbeiteten, aus der Partei ausschloss. Der Pater wird in seiner Zeugenaussage auffällig oft das Wort „Security“, „Ordnerdienst“ und „Hausverbot“ in den Mund nehmen.
Vielleicht hat er das im Priesterseminar gelernt. Dem B&G-Journal liegt ein Email eines in Spanien wohnhaften Bekannten der Schweizerin vor, das von ominösen „Rosenkranz“-Gruppen spricht, in denen der Pfarrer dabei ist. Das würde nun zu tief in Kirchenpolitik hinein reichen. Jedenfalls: Auch 2006 wurde ein „Hausverbot“ durch die Pfarre Dornbach mit einer „zivilrechtlichen Unterlassungsklage“ (Streitwert: 15.000 Euro, Kanzlei Ehn) erwirkt. Die Schweizerin war damals nicht rechtsvertreten. Zahlreiche Wiener Juristen und auch Astrid Wagner meinen heute noch, dass man dieses „Hausverbot“, eingebracht durch die Pfarre Dornbach, damals locker und erfolgreich bekämpfen hätte können.
Die Schweizerin sagt am 6. März 2009 in ihrer Gerichtsaussage nur: „Für mich ist ein Gotteshaus ein öffentlicher Ort.“ Sie sei dort, weil der Pfarrer „so schöne Messen hält“. Ein (zivilrechtliches) Hausverbot ändert daran nichts. „Das Gotteshaus ist ein Gotteshaus“, sagt sie. Es gehört allen.
Während sie das sagt, wartet Pater Giovanni mit dem schmalllippigen Kaplan Markus, der aussieht als wäre er der „Mann fürs Grobe“, vor dem Gerichtssaal auf seine Zeugenaussage.
Dicke Autos stehen vor der Pfarre
Die Richterin befragt Hildegard aus der Schweiz, wie das damals mit der Monstranz war: Im Frühjahr 2006 habe sie sie aus der Kirche getragen. Das stimme. Sie habe sie aber nicht gestohlen. „Ich wollte die Straße weihen.“ Richterin: „Warum?“ „Ich bin ein gläubiger Mensch.“ Richterin: „Und?“ Angeklagte deutet an: „Es ist ein reges Pfarrhaus dort.“ Richterin will mehr wissen (obwohl zwischen den beiden nie ein guter Draht herrscht). „Was ist das für eine Priesterbruderschaft? Armut, Keuschheit, Bruderschaft, das ist Sinn des Glaubens. Aber dort herrscht keine Armut mehr. Dicke Autos stehen in Dornbach am Pfarrhof“, kritisiert die Schweizerin. Sie ist gut informiert und meint, dass die Pfarre nicht verschwenderisch sein soll. „Die Schafbergkirche wird derzeit renoviert.“
Richterin Lucie Heindl-König will das Verschwenderische derer, die angeblich für Gottes Lohn arbeiten, nicht hinterfragen. Vielmehr will sie wissen, welche Geschenke sie dem Pfarrer machte. Hildegard: „Religiöse Bücher, CDs, sehr, sehr teure CDs, heute bereue ich es, ein Bild von der Annakapelle, ein Bild von der Kathedrale Freiburg.“ Richterin: „Rasierwasser auch?“ „Warum nicht?“ „Socken?“ „Ja.“ Geld für den Anwalt?“ (nach der Unterlassungsklage). „Ja.“
Die Richterin klärt weitere Fragen ab. Dabei antwortet die Angeklagte relativ diszipliniert. Ein Vorwurf lautet, sie habe den Pfarrer am Messgewand gehalten. „Ich habe ihn unten am Saum des Gewandes berührt. Als ich vor ihm niedergekniet habe.“ „Wie lange?“ „Einen Moment. Dann bin ich wieder aufgestanden.“ „Machen Sie das bei anderen auch?“ „Ja, ich knie noch nieder. Das ist eine Eigenart von mir.“
Emailverkehr
Das Thema Emails ist eine Sonderfrage beim Thema „Stalking“ und da es keine ständige Rechtssprechung gibt, wird von Gericht zu Gericht und Region zu Region anders entschieden. Es lohnt Kommentare zum Gesetzesentwurf zu lesen, vor allem den betont unhysterischen „Wiener Kommentar“ zum Strafrecht in Loseblattform. Dieser kritisiert sogar Gerichte offen, die diesen Punkt übersteuern. Man könne nicht von „Beeinträchtigung des Lebensführung“ sprechen, wenn jemand nur wenige Emails erhält. Betrachtet man die Emailsumme, relativiert sich der Vorwurf der jungen Anklägerin um Einiges. Die Anklägerin kann sich nicht und nicht einigen, wieviele Emails Hildegard verschickt haben soll. Im Akt befinden sich fast keine – in der zweieinhalbstündigen Verhandlung wird kein einziges verlesen. Einmal ist von 273 Emails die Rede, dann wieder von rund 500. Fakt ist: Erwähnt wird der Zeitraum zwischen Juli 2006 und Oktober 2007. In diesen 18 Monaten sollen 500 Emails verschickt worden sein. Macht eine Tagesquote von (500/540 Tage=) 0,92 Emails pro Tag! Alleine an diesem Punkt sieht man das dünne Eis, auf dem sich die Staatsanwaltschaft bewegt. Kein Höchstgericht hätte den Vorwurf der „Beharrlichen Verfolgung“ per Email in diesem Fall rechtlich unterstützt.
Auch wenn Hildegard sagt: „270, 500, vielleicht sind es auch mehr gewesen.“ Ferner ist beim Absatz 2 des Stalking Gesetzes ein wesentliches Element die Empfangsart. Von einer „Beeinträchtigung des Lebensführung“ kann nur gesprochen werden, wenn der Empfänger die Emails selbst öffnet und zwar direkt ohne Zwischenschritt durch den Emailclient. Die Emails müssen bei Empfang offen am Schirm sein. Wer nur eine Namensadresszeile empfängt und noch keinen Text liest, liest auch kein Email und kann sich nicht verfolgt fühlen. Im speziellen Fall ist davon auszugehen, dass der Sekretär im Pfarrhaus die Emails geöffnet hat und diese der Pater vorerst gar nicht zu Gesicht bekam. Hildegard sieht es profaner: „Ich bekomme ja auch oft Emails, die mir nicht passen, dann lösche ich das.“ Mit dieser lebensnahen Einstellung wäre sie höchstgerichtlich in Österreich durchaus belohnt worden.
Telefonverkehr
Die Telefonate, von denen der dünnhäutige Pfarrer gerne klagend spricht, reduzieren sich bei näherer Analyse markant. Er spricht von mehreren Anrufen pro Tag. Jedoch nicht jeden Tag. Die Listen sind eindrucksvoll. Doch waren es nur „einmal fünf, einmal acht, einmal fünf und einmal sechs Anrufe pro Tag“ (Zitat Richterin).
Laut „Wiener Kommentar“ zum Strafrecht ist bei milder Frequenz keineswegs von einer „Beeinträchtigung des Lebensführung“ zu sprechen, selbst wenn jemand an einem Tag oder in der Stunde vier Anrufe erhält. Auf die Frage der Richterin, was sie von ihm wollte, antwortet sie: „Ich wollte, dass er sich erinnert an die Schweiz. An die Kinder, die ihn nicht mehr interessieren.“ Hier klingt Frust durch und der unausgesprochene Vorwurf, dass sich der Herr Pater nun offenbar mehr um Kirchenpolitik kümmert. Manchmal wurde etwas auf den Anrufbeantworter gesprochen (im Gerichtsverfahren wird nicht klar, was; es ist auch nicht Akteninhalt). „Ab und zu ist er auch dran gegangen“ (im Gerichtsverfahren wird nicht gesagt, wann, wodurch keine Chronologie möglich ist). Gedroht wurde nie. Denn am 14. Februar 2007, ein Mittwoch, sagte sie: „Ich liebe Dich.“ Richterin frägt nach, wie: „Ich liebe ihn, ja das stimmt. Im christlichen Sinn.“

Was genau im Dornbacher Beichtstuhl passiert ist, konnte das Gerichtsverfahren
nicht klären. Es bleibt ewiges Geheimnis. (Foto: Marcus J. Oswald)
Brief mit Wendung „Du bist Christus“
Jedes Stalking-Verfahren lebt vom Highlight, von der Schlagzeile. Die Schlagzeile ist ein handschriftlicher Brief, eine DIN A4 Seite lang. Dieser Brief ist sehr kurz, aber enthält Vorwürfe in diese Richtung, dass der Pater mit Kirchenpersonal im unkeuschen Sinne verkehrt. Am Ende dieses Briefes folgt die Floskel, dass er das nicht tun möge, denn er ist „Christus selbst“. Richterin: „Was wollen Sie mit diesem Brief sagen?“ Hildegard: „Dass er sehr nett ist zu allen.“ Sie fügt noch an: „Ich kenne ihn halt sehr gut.“ „Manchmal sieht er mich an, lacht oder sieht weg.“ Am 20. Jänner 2009 sah er hin.
An diesem Tag wurde Hildegard in der Kirche festgenommen. Interessant ist, dass es keinen Vorfall gab und diese Festnahme ist keineswegs so unumstritten wie es die Richtern schönzeichnet. Eine Kirche ist tatsächlich ein Ort für alle, ein Ort der Andacht und Ruhe. Ob die zivilrechtliche Maßnahme 2006 tatsächlich angemessen war, hätte in aller Härte ausgefochten werden müssen (vergleichbar: diverse „Hausverbote“ des Mag. Herwig Baumgartner an Wiener Gerichten). Dass die Kirche kein Ort der Demokratie ist, ist bekannt. Jedenfalls wurde die tiefgläubige Frau an diesem Tag festgenommen. Der Schock blieb bis heute, sie sagt im Gerichtssaal: „Das ist das Traurige. Dass jemand in einer Kirche festgenommen wird. Ich war in der Kirche nur, um zu beten.“ Sie war alleine dort. Wer sich den weitläufigen Raum in Dornbach ansieht (B&G machte Begehung am 1. März 2009) stellt fest, dass dort einzelne nicht auffallen. Die Kirchentür ist den ganzen Tag offen. Jeder kann die Kirche betreten. Hildegard, die viele Kirchen kennt, sagt zur Richterin: „In keinem Land wird man in einer Kirche verhaftet. Österreich hat die Menschenrechte nicht wirklich erfunden.“ Anwältin Wagner geht leider dazwischen: „Jetzt wird es politisch.“ Man wundert sich, warum nicht schon längst in diesem Verfahren. Angeblich hat ihr das zivilrechtliche Urteil von 2006 bis heute niemand erklärt. Auch der Pater redet offenbar lieber mit seinen Juristen als mit den Betroffenen. Wie er es am Priesterseminar gelernt hat.
Vier Fragen von Anwältin
Anwältin Astrid Wagner hat dann vier Fragen an die Angeklagte: „Hat man gegen Sie je eine Beugestrafe nach dem Betretungsverbot ausgesprochen?“ Hildegard verneint. „Ist es richtig, dass sie bei einer Kreuzwegandacht am 6. April 2007, an der sie teilnahmen, ein kirchliches Lied angestimmt haben, weil es dem Pater Giovanni peinlich war, dass niemand singen kann?“ „Ja, ich habe das Lied angestimmt, denn ich bin seit 20 Jahren in einem Kirchenchor.“ „Wann haben Sie gemerkt, dass der Pfarrer sie nicht mehr sehen will?“ „Nun, mit der Verhaftung in seiner Kirche.“ „Letzte Frage zur Glaubwürdigkeit der Zeugin. Sind sie im September 2008 deshalb von der Verhandlung ferngeblieben, weil Ihnen die Hand geschmerzt hat?“ Die Angeklagte blickt zu Boden. Großes Schweigen. Dann: „Ja.“ Richterin setzt nach: „Wie war das mit der Hand?“ Die Anwältin erhebt sich und reicht der Richterin ein Papierkonvolut mit Kopien der Röntgenbilder, die sie am Vortag per Fax erhalten hat. „Die Hand wurde mir gebrochen“, sagt die Schweizerin. Wer sie gebrochen hat, verschweigt sie. „Ich bin dann am Pfarrhof in mein Auto gestiegen und stundenlang herumgefahren, um ein Krankenhaus zu suchen. Geholfen hat mir dabei niemand.“ Und: „Das ist sehr christlich alles hier.“ Die Hand wurde am Gelenk durchgebrochen, so die 58-Jährige. Das bestätigen die Bilder des Hanusch-Krankenhauses. Die Richterin legt die Bilder unkommentiert zum Akt.
Dann kommt der Pater. Er trägt seine Harry Potter-Brillen und die Uniform. Er spricht gut gecoacht sehr ruhig und defensiv. Kein einziges Mal gerät er aus der Fassung, was für ein Opfer wohl etwas zu viel des Antrainierten ist. Er gibt die Rolle als nüchterner, sachlicher Erzähler ohne Emotionen nach Außen. Die „Täterin“ bleibt interessanterweise im Raum sitzen, obwohl das Opferschutzgesetz es vorsähe, dass sie den Raum während der Zeugenaussage verlassen müsste. Eine Belehrung des Zeugen in diese Richtung bleibt durch das Gericht aus.
Pater spricht
Die Episode 1998, als er auf der Autobahn aus dem Auto ausgestiegen ist. „Sind Sie aus dem fahrenden Auto ausgestiegen?“, will die Richterin wissen. „Nein, es stand still.“ Er ist kein Held. Heldenhaft wird die PKW-Garagenstory in Emmendingen (2003) nacherzählt. Die Schweizerin habe sich „fünf bis zehn Minuten“ auf das Auto gelegt. „Wo hat sie sich angehalten, denn auf das Auto legen geht ja schwer?“, setzt die Richterin nach. „Nur oben gelegen.“ Man habe sie dann „mit Gewalt runtergezogen“, so Pater Giovanni, damals 31 Jahre alt. Dass sie „vor dem Garagentor“ gekniet habe, erzählt er nochmal und dass sie „versucht habe, ihm die Hose zu öffnen.“ Pater will es am Gürtel zeigen, doch alle haben verstanden, wo. Dann eine Schlüsselfrage der Richterin: „Sie sind dann 2005 nach Wien gewechselt. Hatte das mit der Frau zu tun?“ Antwort: „Der Wechsel nach Emmendingen nach Wien hat nichts mit der Schweizerin zu tun.“ Er ist nun seit 2005 in Wien-Dornbach zuständig und informierte vorsorglich den Pfarrgemeinderat und die Hilfsheriffs in der neuen Pfarre.
Gleich ein Jahr später praktizierte er die selbe Methode wie in Deutschland: Hausverbot. Eine Unterlassungsklage wurde eingebracht. Bei all seinen nüchternen Schildungen wirkt der Pater übergecoacht. Normalerweise schildert ein tatsächliches Opfer Taten emotionsgeladen, zornig, verärgert, zweifelnd, polemisch, zynisch. Der Pater zeigt keine Regung. Im Publikum sitzt während der Aussage der steinerne Gast: Kaplan Markus Merz, Mitte 40. Die Lippen schmal aufeinander gepresst, konzentriert und aufmerksam. Er beobachtet seinen Schützling. Mit keinem Wort geht Pater Giovanni auf konzilianten Einigungskurs. Er bleibt Hardliner, der die Autorität des Gesetzes sucht – und findet. Die Richterin unterstützt durch lineare Fragestellung: „Haben Sie überlegt, einen Sicherheitsdienst zu engagieren?“ Hat man nicht. Vielleicht, weil man doch nicht so viel Angst vor der 50 Kilo schweren Frau hat?
Die Richterin will wissen: „Haben Sie die Telefonnummer gewechselt?“ Pater: „Die Nummer haben wir nur in Deutschland gewechselt. In Österreich nicht.“ Richterin: „Gibt es einen Anrufbeantworter?“ Pater: „In der Kanzlei gibt es noch immer einen.“ Also doch nichts mit „Beeinträchtigung des Lebensführung“, wenn Nummer und AB gleich blieben.
Opferschutzrhetorik
Die Sprache kommt auf den Brief „Du bist Christus“. In seiner ungelenken Sprache spricht Pater Giovanni von „amourösen Äußerungen“. Richterin: „Haben Sie den Eindruck, dass sie von ihr als Mann oder Prophet gesehen werden?“ „Ich kann das nicht einschätzen.“ Sie habe aber unterstellt, dass „sie meine Frau wäre“. Sagt jemand, der noch nie eine Frau hatte. „Sie behauptet in diesem Brief, dass ich eine Beziehung mit allen von Mesner bis Ministrant hätte.“
Die Richterin hinterfragt das nicht und will Auswirkungen der Telefonanrufe hören: „Sie waren sehr unangenehm“. Nun, das stimmt sicher. Wenn der Pater Giovanni nicht Vorsteher der Pfarre Dornbach, sondern Sekretär wäre und rund um die Uhr hinter dem Telefon sitzen müsste. Er hat aber sicher noch andere Dinge zu tun, ein Handy (Nummer hatte sie nicht), ist viel auswärts bei den Schäfchen, um die er sich kümmern muss. Dennoch sagt der gut gecoachte Pater, er „konnte das Telefon nicht mehr abheben.“ Er konnte „das Haus nicht mehr verlassen“. Er musste sich gar „ins Haus eskortieren (!) lassen.“ Er konnte „mit dem Auto nicht mehr in den Dienst fahren.“ Warum eigentlich? Antworten und Details lässt er offen. Es scheint, dass der Pater durch den Opferanwalt Franz Ehn (und Peter Stöger), sonst mit weiblichen Geschädigten im Auftrag von Interventionsstelle und Frauenhäuser tätig, so gut gecoacht ist, dass die Fakten etwas auf der Strecke bleiben.
Anzeige nach Stalking
Die Richterin will wissen, warum der Pater eine Anzeige gemacht hat? Er sagt: „Es gab keinen anderen Weg.“ Aus seinem Auftritt hört man jedoch nicht heraus, dass er in bestimmenden Worten die Schweizerin abgemahnt hätte. Umgekehrt führte er auch keine christlichen Einigungsgespräche. Er habe mit einem Sohn gesprochen, doch „der hat nicht reagiert“. Ihn störte die „öffentliche Wahrnehmung“ wegen der abgegebenen Blumen. Es war – nicht uneitel – um sein Image besorgt. Die Festnahme erfolgte so, dass sie die Kanzlei betreten hatte und dann in die Kirche ging. Das war am 20. Jänner 2009.
Die Staatsanwältin will noch wissen, welcher Art die Briefe waren: „Liebesbriefe“? Pater: „Nein, Gebete, meistens Gebete.“ Und einmal, „dass sie einmal mit mir schlafen will.“ Das geht aus der Aktenlage keineswegs hervor, scheint also eine Überzeichnung zu sein. Der Privatbeteiligtenvertreter (PBV) frägt: „Sind sie per Du?“ Pater (gut gecoacht): „Nein. Per Sie.“ (Die Schweizerin und ihre Familie, die es wissen müssen, sagen das Gegenteil.) PBV: „Wann haben Sie von ihr Abstand genommen?“ Pater: „Nach der Fahrt in die Schweiz 1998.“ (Dem widerspricht, dass er Seelsorger beim Tod des Mannes und auch beim Begräbnis 2001 dabei war.)
Anwältin Wagner will wissen, wie viele Prozent der Briefe „reine Gebete“ waren. Pater: „50 Prozent.“ Anwältin: „Wie oft war sie insgesamt bei Ihnen zur Beichte?“ „Zirka zwanzig Mal.“ „Und wie oft nehmen Sie im Jahr Beichten ab?“ „Jeden Sonntag.“ „Warum wurden zivilrechtliche Maßnahmen nach der Unterlassungsklage nicht ausgeschöpft?“ „Ich kenne mich rechtlich nicht aus.“
Die Staatsanwaltschaft modifiziert den Strafantrag auf „zumindest 20 Geschenke“ habe sie abgegeben. Die Anwältin frägt nach: „Wo kommen die 20 her?“ Dann folgt der spannende Teil. Die Gutachtenserörterung.

Die gerichtliche Hilfskraft für Psychiatrie und Neurologie Sigrun Rossmanith studiert im Folgeheft des Wiener Kommentars zum Strafrecht.
(Foto: Marcus J. Oswald)
Die gerichtliche Hilfskraft Sigrun Rossmanith legt offen, dass sie im gerichtlichen Auftrag alles unternommen habe, um zu einem Urteil zu kommen: „Gespräche und Tests“. Dabei stellte sie fest, dass keine Medikationen vorliegen, auch keine Psychopharmaka. Wohl gäbe es ein „Überempfindlichkeitserleben“, aber keine Schizophrenie. Keine wahnhaften Störungen, aber: „Schwere Persönlichkeitsstörung“. „Histrionische Elemente“ und „emotionale Instabilitäten in Stresssituationen“. Und: „Realitäten werden selektiv interpretiert“.
Unbelegte Weisheiten
Die Zuhörerreihen sind mittlerweile auf zehn Journalisten angewachsen. Sie hören eine völlig unwissenschaftliche Aussage durch die Gutachterin: „Bei Stalking ist es so: 80 Prozent der Opfer sind Frauen.“ Rossmanith betet das nach, was in der PR-Kultur der Zeitungen verbreitet wird. Wäre sie in die Materie eingelesen, wüsste sie, dass gleichzeitig „74% der Täter Frauen sind.“ (Quelle wird nachgereicht.)
Jedenfalls hat im Fall Hildegard die Gutachterin vier Tipps: „Mit Gutzureden ist gar nichts gemacht“. Zweiter Tipp: „Ordnungshüter sollen vor Ort sein.“ Dritter Tipp: „Radikale Abschottung sofort“. Vierter Tipp: „Hausverbot sollte aufrecht bleiben.“
Die Schweizerin ist voll zurechnungsfähig, also auch nicht eingeschränkt unzurechnungsfähig. Daher liegt das „Bewerten der Milderungsgründe beim Gericht“. Eine explizite Gefährlichkeitsprognose fehlt im Vortrag. Laut Anwältin Wagner und laut Gutachten ist für die gerichtliche Hilfskraft Sigrun Rossmanith nur der männliche Stalker gefährlich, der weibliche nicht. Sie beruft sich auf einschlägige Literatur, die sie aber nicht preisgibt.
Drei weitere Zeugen
Das Gericht hört noch drei Zeugen. Leider wissen diese zu den Vorgängen nichts. Einer ist regelmäßig in der Messe. Weder machte er beim Beichtstuhl negative Wahrnehmungen, noch sah er die Geschichte mit der Monstranz oder mit dem Saumziehen bei der Kommunion. Eine weibliche Zeugin (Jahrgang 1945) hat die Schweizerin „öfter gesehen“, aber nichts Negatives wahrgenommen. Ein Lehrer, oft in der Messe, bekam von der Schweizerin Hinweise in eigener Sache: Seine Gattin habe ein Verhältnis mit dem Pfarrer. Richterin: „Wie reagierten Sie darauf?“ „Ich sagte meiner Frau, dass sie das nicht tun soll.“ Die beiden weit angereisten Töchter aus der Schweiz werden nicht als Zeugen gehört.
Die Angeklagte anerkennt die Kosten des Opfervertreters in der Höhe von 590,97 Euro für den Anwalt und 500 Euro für die Gerichtsgebühren. Anwältin Wagner meint im Schlussvortrag, dass wesentliche Elemente der „Beeinträchtigung der Lebensführung nicht gegeben seien“. Dem Pfarrer fehlen „Klarheit und Schärfe“ in der Abmahnung. Da die „Impulskontrolle herabgesetzt ist, hätte er ein scharfes Wort sprechen müssen. Doch das ist ihm selbst im Gerichtssaal nicht gelungen.“ Die Anwältin forderte den Pater in der Zeugenbefragung auf, die Schweizerin deutlich aufzufordern, dass sie nicht mehr kommen soll, aber die Richterin musste ihm die Sätze vorsagen.

Auf diesem Platz vor dem Pfarrhaus brach am 24. Februar 2008 jemand aus der Pfarre Hildegard J. B. die Hand. Das Hanusch-Spital diagnostizierte einen Bruch. Der Vorfall wurde nie zur Anzeige gebracht. (Foto: Oswald)
Anwältin Wagner erwähnt, dass die Schweizerin eine hervorragende Mutter ist und vier Kinder groß gezogen hat. Sie kritisiert, dass die zivilrechtlichen Maßnahmen nicht ausgeschöpft wurden und streicht hervor, dass trotzdem der „Schaden“ formal anerkannt wird. (Wiedergutmachung ist ein wesentlicher Milderungsgrund.) „Ein Tatsachengeständnis liegt vor.“
Die Richterin vergibt sieben Monate Haft, davon eines unbedingt. Die Angeklagte wird aus der U-Haft entlassen. Richterin Lucie Heindl-König spricht von einem „Stalkingfall wie aus dem Bilderbuch“. Erschwerend sei, dass sie gegen eine zivilrechtliche Verfügung verstoßen habe (die nicht vollends durchgezogen wurde und auf halbem Weg stecken blieb, Anm. B&G) und, dass sie in offener Straffrist weiter Briefe geschrieben hat (die Gefängniszensur kassierte drei Stück ein). In diesen Briefen hätte sie sich erwartet, dass sie Pater Giovanni im Gefängnis besucht. Doch dieser hatte anderes zu tun. Sich auf den Prozess vorbereiten.
Und vielleicht bald auf den eigenen: Möglicher Vorwurf versuchte Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung. Schließlich brach sich auf dem Gelände des Pfarrhauses Wien-Dornbach jemand am 24. Februar 2008 die Hand. Und wie das ablief, kann er und Kaplan Merz bald den Wiener Polizeibehörden ins Protokoll diktieren. Denn dass sich die zierlich gebaute Schweizerin ohne Fremdeinwirkung selbst verletzt hat, ist ja wohl nicht anzunehmen. Es entspricht auch nicht den Tatsachen. Bloß weil jemand eine schwarze Kutte trägt, ist er nicht frei von Schuld.

Landesgericht Wien
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal) – Saal 305, 9 Uhr 00 – 11 Uhr 30.
Landesgericht Wien – Freitag

Landesgericht Wien
(Wien, am 6. März 2009) Drei Prozesse laufen heute am LG Wien und dieses Journal versucht, alle einzufangen. Die Hotline (0699-133 00 103) steht bis 14 Uhr still.
Stalking-Prozess Hildegard von der Schweiz
Um 9 Uhr 00 verhandelt Richterin Lucie Heindl-König den Prozess Republik Österreich gegen mutmaßliche „Priesterstalkerin“ Hildegard Johanna aus der Schweiz. Die 58-Jährige aus dem Kanton Freiburg sitzt seit 20. Jänner 2009 in Wiener U-Haft. Es wurde ein Sachverständigengutachten zur Psyche gemacht. Seit 3. März 2009 liegt es vor: Die Schweizerin ist zurechnungsfähig, daher schuldfähig. Laut Anwältin Wagner wird sie sich geständig verantworten. Zeugen gibt es nur jene zwei aus der Pfarre Dornbach. Voraussichtliches Ergebnis: Teilbedingt, damit die U-Haft angerechnet werden kann. Trotzdem: Die Männerbewegung triumphiert jetzt schon. Von allen Stalkern, die tatsächlich einige Monate in Haft sitzen, sind die meisten: Frauen. Das Anti-Stalking-Gesetz wurde 2006 zur Schutz vor „Gewalt in der Familie“ geschaffen und vornehmlich zum „Schutz von Frauen“ und ist der beste Beweis dafür, dass die Realität einen Traum einholen kann.
Stalking Frau gegen Frau
Am Freitag, 6. März 2009 verhandelt Richter Thomas Kreuter ebenso am Landesgericht Wien für Strafsachen in zweiter Tagsatzung und knapp vor einem Urteil die andere Stalking-Sache, in der laut Anklage eine Frau eine Frau stalken soll. Auf Nachfrage beim Richter, worum es geht, hielt er sich bedeckt, meinte aber sinngemäß, dass es keine sonderlich aufregende Sache sei. Auf die aber auch das „Stalking-Gesetz“ voll anspringt. Womit auch hier der Beweis erbracht ist, dass das Anti-Stalking Gesetz Dinge vor den Strafrichter bringt, die weder Sprengkraft haben, noch sonderlich wichtig oder interessant sind. Die Kritiker des Stalking-Gesetzes aus 2005 fühlen sich bestärkt. Auch der betont bissige „Wiener Kommentar“ zum Österreichischen Strafrecht führt einige Passagen aus, die sich mehr als kritisch mit diesem Gesetz und mit Urteilen von Richtern auseinander setzen. (Zitat: „Natürlich kann von einer Beharrlichkeit keine Rede sein, wenn der Täter an einem Tag oder gar bloß innerhalb weniger Stunden mehrmals anruft oder SMS schickt (völlig verfehlt eine E des LG Sbg, mit der jemand nach 107a StGB verurteilt wurde, der seine Expartnerin innerhalb von einer Stunde vier Mal angerufen hatte: SN 28.09.2006, S.11).“
Mediensache Josef Branis gegen „Österreich“

Rami klagt.
Am Freitag finden am LG Wien auch Medienrechtsprozesse statt. Laut letzten Informationen kommt nun – nach Verschiebung – die Klage Josef Branis gegen Zeitung „Österreich“ (zwei Klagsätze) vor Gericht. Vierfachschütze Branis, derzeit JA Korneuburg, wird von Medienanwalt Michael Rami vertreten. Die beiden Schriftsätze wurden am 29. Dezember 2008 eingebracht. In einer weiteren Klage fordert er von der „Niederösterreichischen Nachrichten“ Schadenersatz. Dieses Verfahren wird aber am LG St. Pölten folgen.

Josef Branis erschoss vier Niederösterreicher und klagt gegen Vorverurteilung durch Medien. (Foto-Detail: Klagsatz)
Das tut sich im Staate Österreich.
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizkultur, Medienrecht, Stalking, Termindienst)
Wiener Stalking-Fall Hildegard – Gutachten noch immer nicht da

In diesem Gefängnis sitzt die mutmassliche Schweizer Stalkerin, die in Wien einen Priester verfolgt haben soll. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im Februar 2009) Nachdenklich macht, wie langsam die Mühlen der Justiz arbeiten. Oder wie schnell eine Hauptverhandlung angesetzt wird. Dadurch werden Verteidigerrechte am Landesgericht Wien geschmälert.
Am 6. März 2009 (Freitag) hat die in der JA Wien-Josefstadt inhaftierte mutmaßliche „Priesterstalkerin“ Prozess. Die Schweizerin wurde am 20. Jänner 2009 am Wiener Rupertusplatz verhaftet. Ein geschlagenes Monat (!) ist seither vergangen und das neuropsychiatrische Gutachten der gerichtlichen Hilfskraft Sigrun Rossmanith liegt noch immer nicht vor.
Wo bleibt das Gutachten?
Vorausgesetzt, es liegt am Montag, 2. März 2009 endlich in Schriftform vor, hat die Verteidigung der 58-Jährigen nur mehr exakt drei Tage Zeit, um dieses zu studieren und darauf zu reagieren. Das ist bei einem Haftfall, bei dem es um einiges geht, ungewöhnlich kurz. Man könnte Absicht vermuten.
Die Richterin Lucie Heindl-König war ebenso in der abgelaufenen Woche nicht da. Sie war auf Schulung und kommt am Dienstag wieder. In den letzten Tagen war Katja Bruzek „Ersatzrichterin“. Der Herausgeber dieses Journals war Freitag bei Gericht und wollte der Schweizerin einen Besuch abstatten. Das ist erst am Dienstag möglich.
Beratungsresistente Schweizerin
Die angeklagte Freiburgerin Hildegard J. B. ist weiter massiv beratungsresitent. Als Verteidiger Roland Friis zum halbstündigen Gespräch bei ihr war, lehnte sie den Strafrechtler emotional ab. Er stand ihr nicht zum Gesicht. Auf die konkreten und sachlichen Fragen zum Akteninhalt reagierte sie hysterisch und schweifte weit vom Thema ab. Sie dürfte sich klassische „Schwiegersöhne“ mit blondem Mittelscheitel als männliche Verteidiger wünschen. Ins Schwärmen kommt sie zu den Massanzug-Advokaten Christian Werner und Porschefahrer Alexander Philipp, beide solariumgebräunt. Diese werden ihr durch weibliche Haftraumgenossinnen in der JA Wien-Josefstadt durch Mundpropaganda „ans Herz gelegt“. Noch ist aber Astrid Wagner die alleinige Verteidigerin. Hildegard J. B. will sich mit dem Akteninhalt so gut wie nicht beschäftigen, wünscht aber einen „männlichen Zweitverteidiger“.

Anwältin Astrid Wagner - Beichtete ihre Sünden. (Foto: Oswald)
Insgesamt steht zu befürchten, dass sich die Hildegard J. B. im Gerichtssaal nicht sehr diszipliniert benehmen wird. Auch der weiblichen Verteidigerin stehen in der Vorbereitung noch eher härtere Stunden bevor.
Undiszipliniertheiten?
Man darf auf Freitag gespannt sein, wie sich die Angeklagte präsentiert. Das Gutachten der Sigrun Rossmanith wird am Montag oder Dienstag eintrudeln. Fakt ist: Hildegard J. B. droht bei irrationalem Verhalten im Gerichtssaal eine Strafe in maximaler Höhe von einem Jahr und Zusatzeinweisung in die Justizpsychiatrie (Göllersdorf, Mittersteig).
Bei einem Schuldspruch droht ihr nach der Haftentlassung ein dauerhaftes Einreiseverbot nach Österreich (§ 133 a StVG, wirksam nur bei vorzeitiger Entlassung aus Haft mit „Halbstrafe“).
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Weiter lesen!
Schweizer Stalkerin bleibt Prozess fern (5. Dezember 2008)
Dornbach atmet auf – Stalkerin sitzt (3. Februar 2009)
Haftprüfung zu Hildegard Johanna B. – Bleibt weiter in Haft (10. Februar 2009)
Prozesstermin – Priesterstalking Fall Hildegard Johanna B. – 6. März 2009 (13. Februar 2009)
Stalking-Fall Hildegard – Brach ihr Pfarrer die Hand? (22. Februar 2009)
Wiener Stalking-Fall Hildegard – Gutachten noch immer nicht da (27. Februar 2009)
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Presserundschau:
Wiener Priester-Stalking-Fall Hildegard Johanna B. (SCHWEIZ)
Am 17. Februar 2009 entwickelt sich eine größere Zitierschleife:
Folle amoureuse d’un cure elle tente une approche dans le confessionnal (französisch)
Artikel auf Schweizer Webseite (deutsch)
Artikel auf Der Standard (deutsch)
Artikel auf ORF.at (deutsch)
Auch die größte Schweizer Kauf-Tageszeitung „Blick“ berichtet an diesem Tag online:
Artikel auf Blick.ch (deutsch)
Schließlich am 18. Februar 2009 ein Printbericht in der größten Schweizer Tageszeitung:

Am 18. Februar brachte die größte Schweizer Tageszeitung einen Hauptbericht, der zur Gänze auf Artikeln von Blaulicht und Graulicht basiert.
(Quelle: Blick, Titelseite, 18.02.2009)

Am 18. Februar brachte die größte Schweizer Tageszeitung einen Hauptbericht, der zur Gänze auf Artikeln von Blaulicht und Graulicht basiert. Das Online-Journal wird sauber zitiert. (Quelle: Blick, Seite 2, 18.02.2009)

Am 18. Februar brachte die größte Schweizer Tageszeitung einen Hauptbericht, der zur Gänze auf Artikeln von Blaulicht und Graulicht basiert. (Quelle: Blick, Seite 3, 18.02.2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle, Stalking)
Heidi Schnitzer in Mexiko festgenommen – Vorwurf Stalking von CSI-Caruso

Heidi Schnitzer, 2003, heute 41 Jahre alt. Ihre Abenteuerreise endete in Mexiko. Nun in Auslieferungshaft.
(Wien, im Februar 2009) Die Vollzugsmeldung aus Übersee war kurz und knapp: „from: stalker.hunter@xxxxx.yy – to: marcusjoswald@live.at – Subject: Heidemarie Schnitzer – date: sun, 22 feb 2009 05:54:34: „Dear Mr. Oswald, Heidemarie Schnitzer was captured by Mexican authorities on Thursday night and has been turned over to Mexican Immigration. She will be deported in three to five days at which time Interpol will take over custody.“
Captured in Mexiko
Antwort von Oswald: „This is a very good information.“ Nächstes Email: „RE: Heidemarie Schnitzer“ – von Sara Kanne (stalker.hunter@xxxxx.yy), gesendet: thur, 26 feb 2009 05:38:53 – An: marcusjoswald@live.at: „Thank you. Do you have confirmation that Heidemarie Schnitzer is back in Austria? I would like to update my blog. Is there a trial date? Will Schnitzer be in jail while she awaits trial? Thank you for any information that you can provide. Sara Kanne“

David Caruso wurde von einem weiblichen Hunter oder Stalker gegen seinen Willen verfolgt. Die Frau ist Tirolerin und sitzt in Haft. (Foto: Celebrity Baby Blog)
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Heidemarie Schnitzer ist am Donnerstag, 19. Februar 2009 in Tijuana an der mexikanisch-nordamerikanischen Grenze gegen 23 Uhr 30 festgenommen worden. Was die zweifache Mutter dort konkret machte, ist unbekannt. Ihre Kinder ließ sie jedenfalls in Tirol zurück. Deswegen wird sie in US-amerikanischen Caruso-Fanforen „Heidi Hitler“ genannt. Fest steht, dass sie seit 2006 Kontakt zum 53-jährigen Schauspieler David Caruso sucht. In der Stalking-Theorie nennt man das „Celebrity-Stalking“.

Österreichischer Mexiko-Gesandter: Werner Druml (Foto: Botschaft)
Mittlerweile hat sie mit der österreichischen Botschaft in Mexiko im Amtsweg Kontakt aufgenommen und um einen Rechtsbeistand ersucht. Der Gesandte in Mexiko, der nun für sie zuständig ist: Werner Druml. Mit ihm hat sie gemeinsam, dass er auch Tiroler ist. Er stammt aus Lienz (Osttirol). Er studierte Rechtswissenschaften in Innsbruck. An diesem Landesgericht wird Heidi Schnitzer in zirka drei Monaten der Prozess gemacht.
Zuvor muss die Rückführung nach Österreich erledigt werden. Die Innsbruckerin soll psychisch angegriffen sein. Die ehemalige Barfrau und spätere Pflegerin wurde weltweit durch Internetaktivisten gejagt. Speziell eine Frontfrau (oder ein Frontmann) mit dem Horatio Caine ähnlich klingenden Namen „Sara Kanne“ tat sich auf einem Weblog hervor. Bis heute ist unklar, wer hinter dem Pseudonym steckt. Die Allianz der Stalker-Jäger war stärker als die jagende Stalkerin. Am 10. Februar 2009 war ihr Schicksal mit einem letzten Hinweis zum Aufenthaltsort besiegelt.
Innsbruck wartet
In Innsbruck wartet seit einem Jahr ein Pflichtverteidiger auf sie. Die Tiroler Landeshauptsstadt hat ein dichtes Netz an 300 Rechtsanwälten. Der männliche Anwalt übernahm 2008 den Fall in Verfahrenshilfe. Bereits im April 2008 sollte der Prozess stattfinden. Die Vorwürfe reichen bis 2006 zurück. Alle waren da: Richter, Staatsanwalt, Verteidiger. Nur die heute 41-Jährige folgte ihrer Mission. Sie hatte sich nach Mexiko abgesetzt.
Nach ihrer Rückkehr nach Innsbruck wird ein psychiatrisches Gutachten durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck beim Gericht beantragt. Das Gericht wird dem Folge geben. Die Erstellung eines Gutachtens dauert in Österreich rund vier Wochen.
Haft bis zum Prozess
Analog zum Wiener „Stalkingfall Hildegard“ wird die Haft bis zum Prozess aufrecht erhalten. Die erste (nach zwei Wochen) Haftprüfung und zweite Haftprüfung (nach vier weiteren Wochen) werden negativ beschieden. Auf eine dritte Haftprüfung (nach zwei weiteren Monaten) wird verzichtet und stattdessen ein Prozesstermin festgelegt. Realistische Prognose dieses Journals: Termin (trial) cirka 7. Mai 2009 (7.05.2009).
Angeklagt wird sie nach „Schwerer Gefährlicher Drohung“ zum Schaden des David Caruso in Briefform (§ 107 StGB Abs 2) und Stalking durch Aufsuchen räumlicher Nähe und Kontaktherstellung mit Mitteln der Telekommunikation (§ 107 a StGB Abs 2 Z 1 und Z 2) nach österreichischem Strafrecht.
Realistisch: 15 Monate Haft
Maximale Strafandrohung: Drei Jahre Gefängnis. Da die 41-Jährige keine Vorstrafe hat, ist mit einem Urteil von 15 Monaten Haft zu rechnen. Da sie das erste Mal in Haft kommt, wird sie zur Hälfte auf Bewährung entlassen werden. Heidi Schnitzer ist voraussichtlich am 1. September 2009 wieder frei.
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Weiterlesen (wie es begann, 54 Postings):
Heidi Schnitzer will David Caruso nun töten (24. August 2008)
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle, Stalking)
Stalking-Fall Hildegard – Brach ihr Pfarrer die Hand?

Die Wiener Rechtsanwältin Astrid Wagner prüft immer mehrere Fälle gleichzeitig. Hier im Bild: Den Fall Unterweger. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im Februar 2009) Im Stalking-Fall Hildegard aus der Schweiz gibt es Neuigkeiten. Das Gutachten der Sigrun Rossmanith ist noch nicht fertig. Man kann gespannt sein, was das Gespräch von Frau zu Frau ergab. Ursprünglich weigerte sich die Schweizerin, mit einer Gutachterin zu sprechen, tat es aber dann doch.
ICD-10
Man wird auch sehen, ob Rossmanith die Schweizerin in die Schublade „Der verliebte Stalker“ oder in die Kategorie „Der wahnhaft fixierte Stalker“ steckt. Abzuwarten ist auch, ob sie zwischen „Der gefährliche wahnhafte Stalker“ und „Der weniger gefährliche wahnhafte Stalker“ zu unterscheiden vermag, wie es die internationale Fachliteratur in zahlreichen Referaten und Artikeln tut. Die gerichtliche Hilfskraft, die stets mit zwei Schoßhunden ihren Arbeitsplatz Wiener Landesgericht betritt, wird in ihrem Gutachten eine „Gefährlichkeitsprognose“ abgeben. Gespannt wartet man darauf, ob ihr Gutachten den Prinzipien von ICD-10 entspricht, projektive Tests enthält und auf welcher Literaturgrundlage sie den Stalkingvorwurf einordnet oder ob ein Zweitgutachten nötig ist.
Haftbefehl aus Dezember
Der Haftbefehl zur Schweizerin datiert vom 16. Dezember 2008 und kam auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wien zu Stande. Er bezieht sich in der Hauptsache auf den Umstand „Fluchtgefahr“: Die gebürtige Deutsche, die in der Schweiz lebt, kam zwei Mal nicht zum Verhandlungstermin. Unterschrieben wurde er durch die Wiener Richterin Lucie Heindl-König. Vollzogen wurde er durch das Landeskriminalamt West (LKA West) am 20. Jänner 2009 um 15 Uhr 37 beim Rupertusplatz 5 im 17. Wiener Bezirk. Also direkt vor der Pfarre.
Wer verletzte die Hand?
In der Verhandlung müssen Merkwürdigkeiten angesprochen werden. So blieb die Schweizerin im September 2008 wegen einer „verletzten Hand“ fern. Die Hand war tatsächlich verletzt. Die Schweizerin beschuldigt den Pater Giovanni, ihr die Hand gebrochen zu haben.

Auf diesem Platz vor dem Pfarrhaus brach am 24. Februar 2008 jemand aus der Pfarre Hildegard J. B. die Hand. Das Hanusch-Spital diagnostizierte einen Bruch. Der Vorfall wurde nie zur Anzeige gebracht. (Foto: Oswald)
Das Verfahren wird sich auch damit zu befassen haben, wie weit sich der katholische Pater tatsächlich in seiner Lebensführung beeinträchtigt gefühlt hat. Hat er keine Messen lesen können? Hat er keine Beichten angenommen? Hat er keine Dienste in der Pfarre mehr ausgeführt? Welche Rolle spielen die Opferanwälte mit ihrer extrem hoch angesetzten zivilrechtlichen Maßnahme? Warum wurde keine zivilrechtliche Beugestrafe ausgesprochen? Welcher Bezirksrichter versagte eine zivilrechtliche Beugemaßnahme und schöpfte diesen Rechtszug nicht aus? Ist die „Stalking-Anzeige“ in Mode gekommen? Warum läßt sich der Pater in einer Schweizer Zeitung mit dem Weinglas in der Hand ablichten? Wissen die Opferanwälte, dass Hildegard mit dem Pater Giovanni per Du ist? Wissen Sie, dass ihm die gebürtige Deutsche in der Schweiz Deutsch beigebracht hat? Bei Stalking-Fällen ist für Scheinheiligkeiten im katholischen Gewand wenig Platz.
Scheinheiligkeiten?
Auf Anwaltsseite drücken nach den internationalen Medienberichten bis in große Schweizer Zeitungen („Blick“) plötzlich Wiener Viersterne-Advokaten die Klinke. Am Freitag, den 20. Februar 2009, war kurz auch der Wiener Advokat Christian Werner, bekannt für seine rosaroten Krawatten, bei ihr unangefragt „Vorbeischauen“. Weiterhin ist Astrid Wagner aber die Anwältin.
Sie plant zu Wochenbeginn das Team zu erweitern und Strafverteidiger Roland Friis beizuziehen, der zuletzt Erfolge bei analytischen und komplexen Stalking-Fällen vorweisen konnte.
Am Samstag waren Familienangehörige der Schweizerin in Wien. Das Journal „Blaulicht und Graulicht“ wird wie immer ausgewogen und international berichten.
Einseitige Sichtweisen
Man lernt auch aus Fehlern. Denn die öffentliche Meinung glaubt bei „Stalking-Fällen“ zu rasch Plaudereien des Staatsanwalts. Bei 4.500 Freisprüchen und nur 500 Verurteilungen nach „Stalking“ in Österreich sollte man raschest davon Abstand nehmen! Ebenso mit Vorsicht zu genießen ist die Rolle der schärferen Ausgabe des Staatsanwalts, des Opferanwalts, die kritisch zu sehen ist: Sie werden bezahlt und sind Partei. Die „Opferanwälte“ generieren gern im Vorfeld solcher „Stalking-Prozesse“ hohe Kostennoten durch Gerichtseingaben. Allein in diesem Verfahren verdienten die Opferanwälte bereits 1.700 Euro im Vorfeld.
Rolle der Opferanwälte
Ihre Eingaben nutzen die Gunst des Bescheinungsverfahrens, das lückenhaft und tendenziös bleibt. Ginge es nach den Opferanwälten und Staatsanwälten bräuchte man gar kein Beweisverfahren. Oft endet aber eben dieses am Ende ganz anders, nachdem man andere Seiten gehört hat.
Das wissen rund 4.500 Österreicher die nach „Stalking“ angeklagt waren – und freigesprochen wurden. Nur 500 wurden seit Bestand des Gesetzes verurteilt. Für Hysterie ist bei diesem, durch Frauengruppen Anfang 2006 „durchgedrückten“, Paragrafen weder Platz noch Raum.
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Schweizer Stalkerin bleibt Prozess fern (5. Dezember 2008)
Dornbach atmet auf – Stalkerin sitzt (3. Februar 2009)
Haftprüfung zu Hildegard J. B. – Bleibt weiter in Haft (10. Februar 2009)
Prozesstermin – Priesterstalking Fall Hildegard J. B. – 6. März 2009 (13. Februar 2009)
Stalking-Fall Hildegard – Brach ihr Pfarrer die Hand? (22. Februar 2009)
Wiener Stalking-Fall Hildegard – Gutachten noch immer nicht da (27. Februar 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle, Stalking)
Gerhard „Der Stalker“ Eichberger – Freispruch!

Gerhard Helmi Eichberger ist kein Stalker - das stellte ein Richter am Wiener Landesgericht rechtskräftig fest.
Er berichtet die frohe Kunde telefonisch sofort an Freunde in ganz Österreich. (Foto: Marcus J. Oswald im
Café Nadler im LG Wien, 13. Februar 2009 um 11 Uhr 20)
(Wien, am 13. Februar 2009) Alle da: Biggi, ihr neuer Stecher, ein wie ein Christbaum gepiercter rothaariger Punk-Lover, zehn Männer aus der Abteilung „Prozessbeobachtung“ der Männerrunde und Freunde, ein präsenter Strafverteidiger Roland Friis und natürlich in voller Leibesfülle (126 Kilo): Gerhard – „Der Stalker“ – Eichberger.
Es liegt Spannung in der Luft. Schon am Gang vor dem kleinen Saal 103. Unruhe, als die schwarzhaarige Indianerbraut Biggi, langjähriger Schwarm des Gerhard „Helmi“ Eichberger aus Tulln, mit einem gänzlich unbekannten und neuen bis unter die Ohren gepiercten Begleiter im Punk-Outfit die Stiegen hoch kommt. Sofort sagt einer aus alter „Drahdiwaberl“-Zeit zur Zeugin: „Is des notwendig? Des mit der Anzeige?“ Biggi, emotional wie immer: „I muass ma des net gfallen lassen. Das I da auf der Bühne mit Koks lieg.“ (Sie spielt auf Internetberichte an). Ihr Punkbegleiter mischt sich sofort ein: „Wir kennan sofurt an Harntest machen.“
Arschloch
Nein, im Verfahren rund um „Stalkingvorwurf“ geht es nicht um Drogenkonsum der Langzeitliebe. Eher um einen anderen Vorwurf: Der eine bezeichnete den anderen als „Arschloch“. Richter: „Warum haben Sie eine Rückgabe eines Darlehens im Mai 2008 gefordert?“ Eichberger: „Wenn man mich als Arschloch bezeichnet, muss ich mich wie ein Arschloch benehmen.“ Dann hat er Klage am BG Wien-Meidling über 1.300 Euro Darlehen eingebracht. Davor hatte ihn seine Lieblingsprojektion Biggi in einem Email als „Arschloch“ bezeichnet. Doch Eichberger schränkt, selbstkritisch (noch immer verliebt) vor dem Richter ein: „Es ist Ansichtssache, was man als Arschloch sieht.“
Richter Christian Gneist hat gute Aktenkenntnis und einen Einblick in 300 Emails. Er fasst zusammen: „Am 17. April 2008 traten sie dann in eine „heiße Phase“ ein. Sie haben eine USA-Reise vorgeschlagen.“ Eichberger, gut vorbereitet durch B&G und später durch seinen Verteidiger: „Ja, das stimmt.“ Richter setzt nach: „Doch sie wollte nicht.“ Eichberger: „Ja, das stimmt.“ Richter: „Sie sind dann härtere Bandagen aufgefahren?“ „Ich habe dann ein Email geschrieben: 1.300 Euro und keine Nachfrist.“ Richter: „Darauf folgte dann eine Klage am BG Meidling vom 14. Mai 2008?“ Eichberger, gut vorbereitet, denn eigentlich regt ihn das Ganze noch zu sehr auf: „Ja, das stimmt.“ Die Klage wurde am 17. Dezember 2008 am Bezirksgericht abgeschlossen. Urteil ergeht schriftlich. So weit Fakten. Das „Stalking“ besteht nun aus einigen Emails vor und nach der Klage.
Behandelt wie einen Hund
Verteidiger Friis hat im engen und voll besetzten Gerichtssaal konkrete Fragen: „Wie oft, Herr Eichberger, haben Sie sie nach der Arbeit nach Hause geführt?“ „300-400 Mal. 2004 bis 2006 und 2007.“ Friis: „Wie oft hat sie sich die Zeche in Lokalen zahlen lassen?“ „Drei bis vier Mal pro Woche.“ Friis: „Wie viel machte das aus?“ „50 bis 70 Euro. Manchmal auch 100 Euro.“ Friis: „Haben Sie Frau Biggi Jobs in Oben Ohne Bars verschaffen sollen?“ Eichberger: „Das stimmt. Sie wollte das. Aber ich habe ihr keine verschaffen können.“ Friis: „Hat Frau Biggi W. Sie jemals aufgefordert, sich wie ein Hund auf den Boden zu begeben und durch das Lokal zu kriechen?“ Eichberger: „Ja, in der „Unsagbar“ und in „Susis Espresso“. Friis: „Wie oft hat sie das gefordert?“ „50 Mal.“ „Und Sie haben es getan?“ „Ja.“ Friis: „Warum?“ Eichberger: „Ich wollte ihr einen Gefallen tun. Offenbar braucht die Frau das.“
Eiszeit
Der Richter mengt sich ein. „Gab es zwischen Ihnen einmal eine Eiszeit?“ Eichberger: „Zwischen November 2006 und März 2007.“ Sonst nicht. In dieser Zeit heiratete die heute 43-Jährige vom „Schöpfwerk“ das vierte Mal. Die Ehe war bald darauf wieder vorüber. Angeblich schon nach drei Wochen. Roland Friis hat noch zwei Fragen an den Angeklagten: „Sind Ihnen diese Lichtbilder bekannt?“ Friis holt die Geheimwaffe aus der Mappe. Sie zeigen Hardcore-Pornofotos mit weit gespreizten Schenkeln von der Bühne. Biggi war Akteurin der mittlerweile ruhenden Band Drahdiwaberl und machte diverse „Einlagen“. Eichberger sind diese Fotos bekannt: „Ja.“ Friis: „Haben Sie diese Fotos ins Internet gestellt?“ „Nein.“ Nachsatz, Eichberger: „Ich habe sie heruntergeladen.“ Der Richter will diese ungustiösen Fotos nicht zulassen, doch Friis setzt sich nach einigen Diskussionen durch. Sie dienen dazu, die Glaubwürdigkeit der Zeugin, die sich in ihrer „Lebensführung unzumutbar eingeschränkt“ fühlt, zu zertrümmern. Welche Lebensführung? Der Verteidigercoup gelingt. Letzte Frage von Friis: „Im März 2008, wieviele Emails haben Sie Frau Biggi W. geschrieben?“ Eichberger: „Eines.“
Biggi
Nun kommt Biggi. Aber nicht alleine und das ist die erste Kuriosität. Biggi in schwarzer Lederhose. Mitteltiefer Wiener Slang. Sie hat zwei Dinge mit. Eine Mappe, auf der in Blockbuchstaben steht: „Eichberger – Der Stalker“. Sie hat auch mit: Einen Begleiter. Punk, Anfang 40, Tonsur, sonst rote Haare, Piercings wie ein Christbaum bis unter die Ohrenspitzen, leicht glasiger Blick. Richter zur Zeugin: „Wer ist das?“ Zum Mann: „Sind Sie Zeuge oder Zuhörer? Wenn Zeuge, müssen Sie draußen warten, wenn Zuhörer, nehmen Sie hinten Platz.“ Biggi: „Nein, das ist mein Begleiter. (Streicht ihm über die Schultern). Der darf bei mir sitzen.“ Richter läßt sich erweichen.
Es ist 9 Uhr 40. Eigentlich hätte der Prozess schon aus sein müssen. Doch jetzt geht es erst mit der Vernehmung der Zeugin los. „Wann sind Sie geboren?“ „1966.“ „Was machen Sie beruflich?“ „Sozialarbeiterin.“ (Sie müsste sagen: Umschulung über AMS-Projekt nach Dauernotstand auf „Sozialbegleiter“.) Biggi erzählt ungefragt: „Ich habe ihn nicht angezeigt. Ich habe ihm nur einen Schuß vor den Bug gegeben.“
Rechtsbelehrung durch Richter an Frau: „Wer zur Polizei geht, leitet immer eine Anzeige ein und keinen Schuß vor den Bug.“ Zeugin kapiert. Richter Gneist will wissen, wie das mit der USA-Reise war. Biggi: „Mit Eichberger wollte ich nie wegfliegen.“ Aber sie war tatsächlich beim Indianerstamm der Cherokee. Und zwar von 21. Mai 2008 bis 9. Juni 2008. Somit ist auch das behandelt. Der Richter will ganz anderes wissen: „Waren Sie miteinander fort?“ Biggi: „Ja, er hat mir leid getan. Deswegen bin ich mit ihm fortgegangen.“ (Rund 400 Mal.) Richter Gneist, durch die Hintertür: „Wer hat bezahlt?“ Biggi: „Er.“
Geldnot
Richter bohrt weiter: „Waren Sie in Geldnot?“ „Geldnot?“ Der „Begleiter“ mischt sich ein, zeigt auf: „Darf ich auch etwas sagen?“ Richter: „Nein, sie dürfen nicht. Sie müssen still sein, denn sie sind kein Zeuge.“ Also wie war das mit der Geldnot? Biggi drückt herum. Richter: „Ich habe festgestellt, dass Exekutionen gegen Sie laufen.“ Biggi: „Ja, immer.“ Aber Geldnot ist das nicht. Sie will Zahlscheine, die sie mit hat, vorzeigen. Richter verzichtet.
Lieber erzählt die Zeugin, dass sie elf Mal im Jahr 2007 bei den Karl May-Festspielen auftrat. Und: „Sieben Mal ist er draußen in Gföhl gewesen mit seinem Aixam (Mopedauto).“ Den Richter beeindruckt das wenig. Er will wissen: „Kennen Sie eine Marina Mitrov?“ „Ja, die gab sich als meine beste Freundin aus. Aber sie hat, wie man sagt, einschlägige Professionalität.“ (Die serbische Prostituierte „borgte“ sich von Eichberger Ende 2006 1.600 Euro aus – und verschwand spurlos. Eine Strafanzeige nach Betrug bei der BPD Tulln wurde eingestellt.)
Drogenthema
Richter will wissen: „In einem Email wird eine Drogensucht angesprochen. Was hatte das für Auswirkungen?“ Biggi: „Ich habe keinen Job dadurch verloren, sondern ich habe keinen erhalten dadurch.“ Auf die näheren Hintergründe des Drogenmissbrauchs geht der Richter nicht ein. Alte Getreue und Drahdiwaberln erzählen hinter vorgehaltener Hand Deftiges. Richter fragt weiter und verliest ein Email von Biggi, das auch nicht Ohne ist: „Dann erfährt das der Arbeitgeber…“ Richter: „Wie ist das gemeint?“ Biggi: „Damit er aufhört mit dem Blödsinn.“ Richter, gereizt: „Haben Sie den Arbeitgeber kontaktiert (eine Bundesbehörde, bei der Eichberger seit 1983 durchgehend arbeitet)?“ „Nein.“

Gerhard Helmi Eichberger betrachtet um 0 Uhr 36 des 3. Februar 2009 die alten Bilder und schwelgt in Erinnerungen. Biggi hier, Biggi da, Biggi fröhlich, Biggi traurig. Das Gespräch dauert von 21 Uhr bis 3 Uhr morgens. Danach fährt er von Wien mit seinem Mopedauto Aixam nach Tulln nach Hause. Seine Bildmappen nimmt er mit. (Foto: Marcus J. Oswald, 3. Februar 2009, 0 Uhr 36)
Biggi bleibt bei Gericht dabei, dass sie ihm ab März 2008 gesagt hat, dass sie keine Emails mehr von ihm will. (Vorgängig war eine gescheiterte Geldleihe an den Drahdiwaberl-Bandmanager von 5.000 Euro, die Eichberger ablehnte.) Im März 2008 schrieb ihr Eichberger genau ein Email. Im Weiteren noch drei Emails. Davon waren zwei nur zwei Sätze lang, die sich auf die Rückzahlung des Darlehens beschränkten. Ein Email ging an Drahdiwaberl und eines an das Mulatschak-Team, das eine TV-Sendung auf „Okto“ machte. Biggi beharrt: „Als ich es nicht mehr aushielt im Mai 2008, ging ich zur Polizei.“ Sie zeigte ihn nach § 107 a StGB (Stalking) an. Diesen Floh setzen Frauenrechtsgruppen in Wien gerne jeder Frau ins Ohr. Freilich hatte kurz davor, im April 2008, Eichberger schon seine Klage auf Rückzahlung des 1.300 Euro-Darlehens eingebracht. Richter erkennt: „Hier liegt eine komplizierte Beziehung vor.“ Biggi ergänzt: „Ich sagte zu ihm: Ich mag Dich als Mensch, aber nicht als Mann.“
Ungelesene Emails
Roland Friis hat Fragen: „Haben Sie die Emails von Eichberger gelesen?“ „Ich habe bald aufgehört sie zu lesen.“ Friis: „Wie erhalten Sie Emails? Welchen Email-Client benutzen Sie?“ Zeugin versteht nicht. Friis konkretisiert: „Erhalten Sie die Emails in einer Adressezeile? Erhalten Sie die Emails im Volltext?“ „Ich erhalte eine Adressezeile und öffne sie dann?“ Sie öffnet also Emails von einem Empfänger, den sie nicht leiden kann. Friis zum Thema Sexfotos: „Wissen Sie, dass Fotos von Ihnen im Internet zu sehen waren?“ „Ja.“ „Handelt es sich um diese Fotos?“ Friis legt den Packen Bilder im DIN A4 Format, schön groß ausgedruckt, der Zeugin auf den Tisch. Diese schiebt sie sofort weg als wären es Tatortfotos von einem grausamen Mordfall. Vor allem ihr neuer Punklover mit den glasigen Augen soll diese Fotos nicht sehen. Friis nutzt den Moment: „Ist es richtig, dass ihr Manager Chris Bauer diese Fotos ins Internet eingestellt hat?“ Sie bejaht. Letzte Frage: „Halten Sie die Ermächtigung zur Strafverfolgung aufrecht?“ Keine konkrete Antwort. Nur das: „Ich will haben, dass er gestoppt wird. Nein, ich will keine Strafe für ihn, nur dass er aufhört.“ Vier Emails und keine Pornohaxn im Internet. Lokaltouren auf seine Kosten entfallen nun.
Neue Zeugen
Friis beantragt zwei Zeugen, die stellig gemacht wurden. Helmut Bibl, ein alter Freund und Wegbegleiter von Eichberger, und Erwin Leder, Schauspieler, der schon im „Boot“ und „Schindlers Liste“ mitwirkte. Zudem die Geschäftsführerin der „Unsagbar“ in der Wiener Kaiserstraße. Richter weist die Beweisanträge ab.
Staatsanwalt plädiert in drei Sätzen „wie schriftlich“ und „schuld- und tatangemessen“ und spricht die magische Formel, dass „die Würdigung der Ergebnisse des abgeschlossenen Beweisverfahrens dem Gericht überlassen wird“.
Verteidiger Friis: „Nützlicher Idiot“ (B&G)
Roland Friis im Schlußplädoyer – erster Satz: „Es sitzt hier ein nützlicher Idiot.“ (Das war die Formulierung, die B&G in den Vorberichten gebrauchte.) Satz zwei: „Gerhard Eichberger wurde auf das Gröbste und Schamloseste ausgenutzt.“ Friis: „Die Anzeigerin brauchte ihn als Taxi und forderte ihn sogar aus Tulln an.“ (40 KM von Wien.) „Er kam, wann sie rief. Gegenleistung dafür gab es nie. Wann sie rief, sprang er.“ Die Emails beziehen sich auf eine Geldforderung. Es ist eine Beziehung, in der der Angeklagte der Gebende und die Anzeigerin die Nehmende war.“
Richter: „Eichberger unter der Knute“
Der Richter hat genug gehört. Urteil: Freispruch vom Vorwurf des „Stalking“. „Man hat hier einen Eindruck erhalten. Es ist festzustellen: Hier müssen andere Maßstäbe angelegt werden. Man befindet sich im Künstlermilieu. Gerhard Eichberger stand unter der Knute der Frau Witte. Wer hier das Sagen hatte, wurde klar.“
Weiter Richter Christian Gneist: „Die Anzeigerin war nicht beeinträchtigt in ihrer Lebensführung. Sie war auch nicht unzumutbar beeinträchtigt in ihrer Lebensführung. Vielmehr sieht es aus, dass Frau Witte als Racheakt die Anzeige gegen Gerhard Eichberger erhob, weil dieser Klage wegen Gelddarlehen gegen sie einbrachte. Daher: Freispruch.“
Fazit:
- Freude im Publikum und in der Männerbewegung. Das Ergebnis dieses Verfahrens zirkuliert schon im Internet. Solche Verfahrensergebnisse sind ein Schlag gegen die Frauenbewegung, die Anzeigen solcher Qualität überhaupt ins Rollen bringt.
- Randnotiz: Am 29. Jänner 2009 rief Eichberger das erste Mal beim B&G-Journal an. Damals kam er vom Wiener „Staranwalt“ Rudolf Mayer. Dieser nahm Anzahlung von 1.200 Euro für das Erstgespräch von Eichberger und riet ihm umgehend, die Diversion des Staatsanwaltes mit weiteren 1.000 Euro anzunehmen. Begründung: Bei einer Verurteilung würde Jobverlust drohen. Das war eine glatte Falschberatung und Panikmache, da selbst ein Schuldspruch nach „Stalking“ unterhalb der 12-Monate-Grenze und damit das Beamtendienstrecht unberührt bleibt.
- Am 30. Jänner 2009 war um 19 Uhr erstes persönliches Treffen mit dem Herausgeber des Journals. Eichberger wechselte nach eigenständigen Recherchen im Internet zum Verteidiger Roland Friis, der mit Stalking-Verfahren gute Ergebnisse erzielt. Mit intensiver Vorbereitung wurde es kein 10-Minuten-Prozess mit kniefälligem Schuldgeständnis und Diversion. Sondern ein Freispruch. Die Männerbewegung dankt es diesem Verteidiger und verachtet die Geständnisanwälte.
- Herr Gerhard Eichberger ist 46 Jahre alt und noch immer solo. Er sucht noch immer die Frau seines Lebens. Er ist gut situiert, besitzt ein Grundstück, Sparbücher, hat seit 1983 einen soliden Job, lebt sparsam und fährt ein Mopedauto (4.5 PS). Er zieht gern durch die Lokale, trinkt keinen Alkohol und raucht nicht. Er schreibt Gedichte im Stile H. C. Artmanns und Songtexte. Künstlerinnen, Musikerinnen und Schlangenmenschinnen werden bevorzugt.
Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichtssaal, Stalking)
Geschützt: Termin Priesterstalking-Fall Hildegard J. B.
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Geschützt: Haftprüfung zu Hildegard Johanna B. – bleibt in Haft
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Offener Brief an Peter Kropsch (APA)

Die APA schreibt über Stalking und macht Politik ohne Faktengrundlage.
Die Beiträge werden willig nachgedruckt.
(Screenshot diestandard.at, 30-01-2009)
(Wien, im Februar 2009) Am 30. Jänner 2009 veröffentlichte die Austria Presse Agentur (APA) einen Beitrag, der das Stalking-Gesetz in Italien zum Thema hat. Darin wird gesagt, dass die italienische Frauenministerin Mara Carfagna befürwortet, dass in Italien ein Stalking-Gesetz kommt, dass den Tatbestand mit bis zu vier Jahren Haft androht. Sie sagt: „Dies ist ein großer Tag für die italienischen Frauen und für das Land.“
Sie befürwortet auch, dass der Gesetzesentwurf (abgesegnet vom Abgeordnetenhaus, nicht aber vom Senat) die Strafe verschärft, wenn Stalking „von einem Ehepartner, einem Lebensgefährten oder einer Personen verübt wird, die eine enge Beziehung zum Opfer hat.“
APA – Informationspolitik mit Blindstudien
Die APA berichtet das Ganze ungefiltert und hörsturzgebeutelt. Dann folgt das Unvermeidliche, der Goldene Satz: „Die Opfer sind zumeist Frauen.“
Daraus wurde dann ein „Offener Brief“ an den Geschäftsführer der APA, der seine Medieneinrichtung, die genossenschaftlich von den österreichischen Tageszeitungen finanziert wird, zur Gesinnungsinstitution macht.
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Blaulicht und Graulicht
www.diegalerie.wordpress.com
Marcus J. Oswald
AT-1090 Wien – 4. Februar 2009
APA – AUSTRIA PRESSE AGENTUR AG
Peter Kropsch
Vorsitzender der Geschäftsführung
Laimgrubengasse 10
AT-1060 Wien
Betrifft: Ihre Berichterstattung zu Stalking-Gesetz in Italien (APA, 30.01.2009)
Sehr geehrter Herr Peter Kropsch!
Ihr Medienunternehmen Austria Presse Agentur (APA) bezeichnet sich als „österreichisches Leitmedium“.
In einem Artikel vom 30. Jänner 2009 zur geplanten Verschärfung des Stalking-Gesetzes in Italien, gekennzeichnet mit APA und offenkundig von Ihrer Italien-Korrespondentin verfasst, treffen Sie im Schlusssatz des Artikels die politische Feststellung: „Die Opfer sind zumeist Frauen.“ (zit. nach diestandard und weitere)
Da die APA ein „Leitmedium“ ist, können Sie gewiss Mitteilung machen, auf welchen maßgeblichen, wissenschaftlichen Studien diese Aussage im oben genannten Beitrag zum Stalking-Gesetz in Italien basiert.
Hintergrund: In Österreich wird seit 2005 kritisiert, dass zum österreichischen Stalking-Gesetz keine unabhängige, wertfreie, sozialwissenschaftliche Studie gemacht wurde, ehe man das Stalking-Gesetz ins Leben gerufen hat. Bis heute gibt es keine Feldstudie zum Rollenverhalten der Geschlechter, insbesondere zur „Beharrlichen Verfolgung“.
Die medialen Feststellungen zu diesem Gesetz gehen über Tresengeraune nicht hinaus.
Auch Italien hat Frauenpolitiker, die mit Zahlen jonglieren. Man kann davon ausgehen, dass es auch in Italien keine sozialwissenschaftliche, unabhängige Studie gibt, die das geschlechterspezifische Rollenverhalten mit Schwerpunkt „Beharrliche Verfolgung“ untersucht hat. Sohin ist es durch das „Leitmedium APA“ unredlich und reine politische Polemik festzustellen, dass bei Stalking „Die Opfer zumeist Frauen“ sind.
Sollten Sie eine unabhängige Studie zu Italien besitzen, wäre es ratsam, diese bekannt zu machen. Sollte es nicht der Fall sein, fordere ich Sie namens Ihrer Funktion als Vorsitzender der Geschäftsführung der APA auf, es hinkünftig zu unterlassen, solche Behauptungen zu publizieren, dass bei Stalking „Die Opfer zumeist Frauen“ sind, da Kaffeesudlesen nicht zur Aufgabe der großen „Austria Presse Agentur“ (APA) gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus J. Oswald
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Zur geistigen Auffrischung:
Österreich hat eine Verurteilungsquote bei „Stalking-Anzeigen“ von 10 %.
Inoffizielle Statistiken gehen davon aus, dass 74 % der „stalkenden Personen“ Frauen sind.

B&G - APA
Marcus J. Oswald (Ressort: Offene Briefe, Stalking)
Dornbach atmet auf – Stalkerin sitzt!

Die Schweizer Priesterstalkerin sitzt seit zwei Wochen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft und hat nun eine Anwältin: Die Ex-Unterweger-Rechtsberaterin und Wiener Advokatin Astrid Wagner. (Foto: Marcus J. Oswald)
(Wien, im Februar 2009) Vorweg: Die 58-jährige Schweizerin Hildegard J. B. ist nicht mit dem Wiener Justizrebellen Mag. Herwig Baumgartner verwandt oder verschwägert, obwohl diese gleicher Jahrgang sind.
Fakt ist: Die Schweizer Stalkerin sitzt ein und die Pfarre Dornbach atmet auf. Am 20. Jänner 2009 wurde sie durch das Wiener Landespolizeikommando festgenommen. Seit zwei Wochen ist sie im Wiener Grauen Haus. Sie beklagt sich nun, dass sie mit Diebinnen, Prostituierten und Drogensüchtigen sitzen muss und die Wäsche nicht wechseln kann. Zu Besuch kommt auch niemand. Auch Pater Giovanni nicht, den sie für die leibhaftige Jesus-Reinkarnation hält. Sie leidet. Doch dieses Kreuz muss sie tragen.
Bereits am 12. September 2008 wäre der Stalkingfall am LG Wien verhandelt worden. Doch die Frau gab telefonisch und kurzfristig der Richterin bekannt, dass „ihr der Arm weh tut“ (Richterin Lucie Heindl-König).
Der Endbericht der Wiener Polizei datiert vom 14. Jänner 2009. Sie war damals noch in der Schweiz, dann schnappte die Falle zu. Haftgründe sind „Fluchtgefahr“ und „Tatbegehungsgefahr“. Richterin Lucie Heindl-König beauftragte Sigrun Rossmanith „binnen drei Wochen“ mit der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens. Dieses ist noch nicht erfolgt und Hildegard, die eine Französisch-Lehrerin ist, sagt, dass sie unter keinen Umständen mit einer Gutachterin sprechen wird. Somit wird sich die Sache noch etwas hinziehen.
Bereits vom 28. Juni 2006 gibt es ein zivilgerichtliches Unterlassungsurteil gegen sie. Da sie sich nicht an die österreichische Rechtsordnung gebunden fühlt, blieb das wirkungslos. Die Anklage wirft ihr vor, dass sie seit Juli 2006 rund 500 Emails an den in Wien tätigen Pater Giovanni geschickt hat. Dazu gab sie rund zwanzig Mal Geschenke ab wie Rasierwasser, Rosenkränze und Geld „für den Anwalt“. Bis Dezember 2008 ergänzten rund fünf tägliche Anrufe in der Pfarr-Hotline (Telefonbereitschaft).
Den Vorwurf, dass sie am 10. Dezember 2006 den Pater Giovanni während der Messfeier am Gewand gezogen hat, bestreitet sie. Es gibt aber Zeugen.
Schon im Dezember 2008 berichtete Richterin Lucie Heindl-König, dass nun auch sie selbst verdächtigt werde, mit Pater Giovanni „etwas zu haben“. Die Schweizerin bleibt ein harter Knochen. Gutachterin Rossmanith ist nicht zu beneiden. Falls ein Gutachten in zwei Monaten fertig ist, so überhaupt eines zustande kommt, wird das Verfahren eröffnet. Auch mit Hinblick auf die Prüfung der Zurechnungsfähigkeit (Schuldeinsicht) nach § 11 StGB. Die Akte 93 Hv 68/08p wird wachsen.
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Sigrun Rossmanith - Gutachterin am LG Wien. Sie wird eine Analyse zur Schweizer Priesterstalkerin machen. Kommt auch sie in den Verdacht, dass sie mit Pater Giovanni paktiert? (Foto: Oswald)
Alle Beteiligten im Überblick:
Staatsanwalt: Franz Steif
Opferanwalt: Kanzlei Heinz Stöger/ Erich Ehn
Opfer: Pater Giovanni, Kaplan Markus, Kirchengemeinde Dornbach
Gutachterin: Sigrun Rossmanith (binnen drei Wochen)
Verteidigung: Astrid Wagner (via Verfahrenshilfe)
Richterin: Lucie Heindl-König
Täterin – Vorwurf „Stalking“ Ziffer 1 (räuml. Nähe) und 2 (Telekommunikation/Email): Hildegard J. Baumgartner
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Weiter lesen!
Schweizer Stalkerin bleibt Prozess fern (5. Dezember 2008)
Dornbach atmet auf – Stalkerin sitzt (3. Februar 2009)
Haftprüfung zu Hildegard J. Baumgartner – Bleibt weiter in Haft (10. Februar 2009)
Prozesstermin – Priesterstalking Fall Hildegard J. Baumgartner – 6. März 2009 (13. Februar 2009)
Stalking-Fall Hildegard – Brach ihr Pfarrer die Hand? (22. Februar 2009)
Wiener Stalking-Fall Hildegard – Gutachten noch immer nicht da (27. Februar 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Justizfälle, Stalking)
Stalkingfall – Schauspieler bezichtigt

So stellt sich die kleine Susi Stalking vor. Mit diesen Fotos wurde 2005, am Beginn der Gesetzwerdung, Propaganda gemacht. Vornehmlich in Frauenzeitschriften. In Wahrheit ist dieses Foto ein Studiobild, syndiziert über die Bildagentur Corbis und das, was der Kunsthistoriker Aby Warburg Schlagbild nannte: Das sind Fotos, die bahnbrechenden Symbolcharakter haben. Eingesetzt werden sie in Zusammenhang mit Stalking oder Häusliche Gewalt (HG). Mit der Realität haben sie meist wenig zu tun. Veröffentlicht werden solche Fotos in: WOMAN, 21. Dezember 2005. (Quelle: B&G-Archiv)
(Wien, im Jänner 2009) Wer glaubt, dass das „Stalking“-Gesetz tot ist, weil man in Medien kaum darüber hört, liegt falsch. Das „Stalking“-Gesetz lebt und zwar auch in besten Kreisen. Die Annahme, dass der Kaputzen-Stalker oder private Schlapphut-Columbo im Zentrum des Gesetzes stehen, irrte.
In Österreich trat ein, dass durchaus viele Frauen unter Anklage des § 107a StGB (Beharrliche Verfolgung) gestellt wurden. Aber auch intelligente Männer. Und manchmal geht es um ganz anderes.
Gerhard Eichberger macht aus seiner Geschichte kein Geheimnis. Im Gegenteil: Er veröffentlicht sie im Internet in diversen Juristenforen (etwa: 123recht.net). Er erwartet Ratschlag für seine Situation. Der 46-Jährige schildert detailliert Hintergründe: „Einer Freundin habe ich in den Jahren 2006 und 2007 mehrmals Geldbeträge geborgt, und zwar dergestalt, daß ich ihr diverse Rechnungen bezahlt habe. Die entsprechenden Belege liegen mir vor. Da ich wußte, daß die Frau in permanenter Geldnot steht, habe ich mit ihr keinen Rückzahlungstermin vereinbart, sondern gesagt, sie soll mir das Geld zurückgeben, wenn sie mal dementsprechend was übrig hat.
Im November 2007 wollte sich ein gemeinsamer Bekannter von mir fünftausend Euro ausborgen. Das lehnte ich ab, weil ich mit seiner Rückzahlungsmoral schlechte Erfahrungen gemacht habe. Daraufhin brach genannte Freundin den Kontakt zu mir ab und begann, gegen mich zu intrigieren, sodaß ich Aufträge verlor und vom gemeinsamen Bekanntenkreis gemieden wurde. Zuerst habe ich versucht, die Situation zu bereinigen und habe natürlich auch gemeinsame Bekannte um Hilfe gebeten. Als es aber immer ärger wurde, habe ich das geborgte Geld zurückverlangt (zuerst durch die Blume, dann immer deutlicher). Daraufhin drohte sie mir per e-Mail an, mich wegen Stalking anzuzeigen, wenn ich das Geld zurückfordere.“ (Gerhard Eichberger: Ist Klage wegen Geldforderung gleich Stalking? – Quelle: 123recht.net)
Kaum Vorermittlungen im Stalking-Fällen
Die Anzeige nach „Stalking“ ist in Österreich ein Druck auf die Tastatur des Polizeicomputers. Für Polizisten ist die „Stalking“-Anzeige ein Himmelsgeschenk: Der Akt bleibt dünn, es gibt zwei Parteien, zwei gegenläufige Meinungen. „Den Rest erzählen Sie dem Richter“, ist der Standardsatz. Ermittelt wird in „Stalking“-Anzeigen – zumindest in Wien – so gut wie nie. Die Anzeigenstatistik wird dadurch geschönt, weil nach oben gedrückt. Die Freispruchquote bei Stalking ist entsprechend: Seit Beginn des Gesetzes (1. Juli 2006) gab es bei knapp 5.000 Anzeigen (Summe: 4.967, zusammengesetzt – 2006: 930, 2007: 2.601, 2008: 1.436 – Datensatz: Mitte 2008) nur Schwach-500 Verurteilungen. Das sind 10 Prozent. Diese Verurteilungsquote ist die schwächste bei einem „Massendelikt“.
Gerhard Eichberger dürfte ein Fall sein, der nicht Fisch und nicht Fleisch ist. Kein wirkliches Stalking, aber das Vorliegen einer Anzeige. Die Staatsanwältin informierte ihn im Jänner 2009, dass die Möglichkeit besteht, die Sache gegen die Zahlung von 1.000 Euro an die gegnerische Partei im Diversionsweg (ATA) beizulegen. Es wird oft vergessen: Das ist ein Schuldeingeständnis!
Schädigung des Anzeigers durch Kosten
Geschädigt ist nach letztem Stand niemand: Die Frau nicht. Vielmehr der Angezeigte selbst. Er bezahlte für die Klage wegen der Geldleihgabe bereits einen Rechtsanwalt aus Tulln für die Privatklage. Dann kündigte ihm im Zuge der Klage (vertagt am 12. Dezember 2008 wegen angeblicher Krankheit der Beklagten) die „Wiener Städtische“ seine Rechtsschutzversicherung, da ihn die Frau anzeigte und er nun plötzlich nach einer „Vorsatztat“ angeklagt wird. Hierzu ist zu sagen, dass die Rechtsschutzversicherungen endlich (bitte!) einmal aufhören sollten, Anzeige mit Verurteilung zu verwechseln. Eichberger ist jedoch in bester Gesellschaft: B&G bekam einen aktuellen Fall aus dieser Woche: Auch diesem Mann hatte nach einem „Stalking-Vorwurf“ die „Wiener Städtische“ die Rechtsschutzversicherung gekündigt. Grund: Er sei nach „Vorsatztat“ angeklagt. Das Verfahren wurde eingestellt.
Eichberger ging heute um 15 Uhr zu seinem Anwalt Rudolf Mayer, der ihm empfohlen wurde, um sich zu beraten. Mayer will es zum Freundschaftspreis machen. Er rät nicht zum Kampf, sondern zur Annahme der Diversion, da sonst eine Kündigung vom Arbeitsplatz droht. Dazu wiederum kann man nur sagen, dass diese Rechtsempfehlung ein Kniefall vor der Staatsanwaltschaft ist.

Gerhard Eichberger vor seinem Leichtkraftfahrzeug, das nur 45 Km/H schnell fährt. Damit fährt er nach dem Gespräch am 31. Jänner 2009 in sein Haus nach Tulln. (Foto: Marcus J. Oswald, 31. Jänner 2009, 0 Uhr 45)
Stalking-Fälle müssen Beweise schaffen
Stalking-Fälle müssen, das ist Grundregel (nicht nur unter Väterrechtlern), durch das Schaffen von Beweisen im Vorfeld gewonnen werden. Gerade in Stalking-Fällen ist aktive Selbstverteidigung die beste Medizin. Gibt jeder beim leichtesten Windstoß nach und steigt auf „Diversion“ ein, macht man es den Frauenrechtsvereinen allzu leicht, ihre „Stalking“-Anzeigen am Fließband zu schreiben. Die Wiener Feministenvereinigung „Interventionsstelle“ etwa wird nach der jährlichen Höhe der Anzeigenlegung und Einbringung von EO 382b/g (Einstweilige Verfügungen) subventioniert. Um dieses System zu durchbrechen, muss jeder „Stalking“-Vorwurf aktiv bekämpft und nicht mit „Diversion“ gelöst werden. Man wird also sehen, ob man Gerhard Eichberger noch zum juristischen Kämpfer umdrehen kann.
Der Mann ist übrigens Schauspieler und probt derzeit zwei Stücke. Eines hat am 23. Februar 2009 Premiere: „Pension Fritzl“.
Davor ist am 13. Februar 2009 um 9 Uhr im Saal 103 vor Richter Christian Gneist am LG Wien: „Stalking-Prozess“.
Davor hat am 7. Februar 2009 um 20 Uhr im Reigen-Backjard „Das Labyrinth – Ein Kriminalgrusical“ Premiere.

Gegenanzeige nach Stalking auf dem Einspruchformular des Zahlungsbefehls.
(Quelle: 7c 594/08f BG Meidling)
Das ist die Kontrahentin, die Gerhard Eichberger am 12. Mai 2008 am Einspruchformular eines Zahlbefehls durch das BG Wien-Meidling (7c 594/08f) anzeigte: Promifotos, MySpace, Sextiger, Love Bed.
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Sondertermin – Der Stalker – Gerhard Helmi Eichberger (3. Februar 2009)
Gerhard „Der Stalker“ Eichberger – Freispruch! (Verteidigung: Roland Friis) (13. Februar 2009)
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)





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