Prozess Frauen-Stalking - Leider abgesagt!
- 10. Oktober 2008, 13 Uhr 00, Saal 307. § 107 a StGB (Beharrliche Verfolgung = STALKING)
NEUER TERMIN: 14. November 2008, 14 Uhr 15 bis 15 Uhr 45, Saal 307.
Richter: Mag. Thomas KREUTER
Angeklagte: Frau Eva K.
Geschädigte: Frau M.
Privatbeteiligtenvertreter: Dr. Karl Claus & Mag. Dieter BERTHOLD (Mistelbach/NÖ, Webseite dzt. offline)

Richter Thomas Kreuter verhandelt gegen eine weibliche Stalkerin, die einer Frau zusetzt. (Foto: Oswald)
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(LG Wien, am 10. Oktober 2008) Immer, wenn es etwas zu berichten gäbe, gibt es nichts zu berichten. Heute wäre Stalking unter Frauen am Programm gestanden. Also die schrägste aller Kreuzungen, und eine solche, die sich die Lobbies der Frauenhäuser, Interventionsstellen und BeamtInnen im Bures-Frauenministerium bei der Geburt des Gesetzes so sicher nicht vorgestellt haben. Wurde das Gesetz § 107 a StGB von den feministischen Lobbies doch so erdacht, dass “liebliche Frau” den “gewalttätigen Mann” abwehrt.
Brutalität - Frau gegen Frau
Am 10. Oktober 2008 hätte Richter Thomas Kreuter, ein Ass in Detailanalyse (siehe: Ernst Geiger Prozess Part I, 2006), die Angeklagte Eva B. vor sich gehabt, die Frau M. “beharrlich verfolgt”. Schade nur: Die Verhandlung fand nicht statt. Wie so oft bei “Stalking”-Prozessen weiß man erstens nie, wann sie sind und zweitens, werden sie oft abgesagt. Neuer Termin, telefonisch blitzschnell vom Herausgeber in der Abteilung 123 erfragt, auch kurios:
Freitag, 14. November 2008, 14 Uhr 15 bis 15 Uhr 45. Kurios ist die Uhrzeit. Üblicherweise gleicht das Landesgericht Wien an einem Freitag ab 13 Uhr einem Friedhof. Auf dem es 1831 übrigens erbaut wurde.
Blaulicht und Graulicht am Ball
“Blaulicht und Graulicht” wird als einziges Medium live berichten. Der Termin, ja der Termin: Er ist nach Redaktionsschluss der Zeitungen für die Samstagausgaben und am Montag, wenn die neue Woche beginnt, interessiert sich kein Schwein mehr für den Fall. Auch ein kluger Schachzug, solche Fälle von “Frauen-Stalking” unter der Tuchent zu halten. Fast könnte man Absicht vermuten.
Marcus J. Oswald (Ressort: Termindienst, Leading Ladies)
Stalking-Verhandlung vertagt - Priesterstalking!
(Wien, im September 2008) Wie hier richtig angekündigt, hätte am 12. September 2008 eine Stalking-Verhandlung stattfinden sollen, wie sie “Blaulicht und Graulicht ” heiß mag: Eine Frau als Angeklagte!
Frau als Stalkerin
Daher erklärte der Herausgeber den Fall zur Chefsache. Er war mit drei Stunden Schlaf um 8 Uhr hellwach und im Großstadtverkehr knapp nach 9 Uhr im Wiener Landesgericht vor Saal 305. Doch die Tore waren verschlossen.
Leider wurde der Stalking-Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt. Den Grund konnte im direkten Telefonat mit Richterin Heindl-König etwas später nicht in Erfahrung gebracht werden.
Priesterlicher Hintergrund
Im Fall (AZ: 93 HV 68/08p) ist die Angeklagte Hildegard J. Baumgartner. Interessant ist bei ihr, dass immer mehr inflationär den amerikanischen Binnenbuchstaben im Namen führen. Bei Frau Baumgartner ist auch interessant, dass die Zeugen offenbar priesterlichen Hintergrund haben.
Die Auskunftspersonen, die zu diesem Stalking-Fall etwas zu sagen haben, heißen: Pf. P. Liz Giovanni Micco und Mag. Markus Merz. Es wird spannend.
Leider verfügt dieses Journal über keine hellseherischen Fähigkeiten. Daher wissen wir nicht, wann.
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)
Die 80-Prozent-Lüge im “Kurier” zu Stalking-Aufkommen
(Wien, im September 2008) Die Wiener Seilschaften der Interventionsstelle (IS) zur Presse halten noch.
Nur so kann man die Falschmeldung im heutigen “Kurier” erklären, die ein Redakteur Martin Wimmer in der Wiener Tageszeitung verbreitet. (8. September 2008, Ausgabe Wien, S. 9).
Unwahrheit im “Kurier”
Wer 220 Euro im Jahr für eine Tageszeitung bezahlt, erwartet, dass er zu Fachthemen gewissenhaft informiert wird. Martin Wimmer paust ungeprüft Unterlagen der radikalfeministischen Wiener Opferschutzszene ab. So perpetuiert sich Falsches und Fiktives. “Zahlen und Fakten”, die er bringt, sind nicht korrekt.
1. Der “Kurier” schreibt zu “Stalking”: “Die Opfer sind zu 80 Prozent weiblich.”
Frage (nicht zum letzten Mal auf dieser Webseite): Was war die Quelle? Welche Studie? Hörten wir nicht schon am 17. Februar 2006 diese Zahl, als es noch gar keine “Studien” in Österreich gab, weil es das Gesetz nicht gab? Am 17. Februar 2006 wurde das Stalking-Gesetz im Ministerium präsentiert. Bericht dazu auf B&G.
Die berühmt-berüchtigten “80 Prozent” sind freie Erfindung, lanciert von der fantasiebegabten Wiener Opferschutzbranche und Teil des einstigen (2005, 2006) Propaganda-Konzepts der Geheimorganisation AÖF (Frauenhäuser, Andrea Brem und Maria Rösslhumer) und des Vereins “Interventionsstelle Wien” (Rosa Logar),
die diese Zahlen aus der Luft griffen, um a. das Stalking-Gesetz 2006 durchzubringen und b. ihr inflationäres Geschäft am Leben zu halten.
Noch ein vorletztes Mal: Die Zahl 80 Prozent der “Opfer” sind Frauen ist durch nichts belegt.
Sie ist reine Erfindung und wird durch Wiederholung nicht richtiger.
2. Der “Kurier” schreibt zu “Stalking”: “Laut Justiz wird jedes zweite Strafverfahren wegen mangelnder Beweise von der Staatsanwaltschaft eingestellt.”
Abgesehen, dass nicht Straf-, sondern Ermittlungsverfahren eingestellt werden, ist die Bewertungsfrage erlaubt: Ist es so schlecht, wenn die Justiz Verfahren einstellt? Vertreten Zeitungen neuerdings die Blutgrätschen-Meinung, dass alles zu Urteilen führen muss? Auch dann, wenn kein Substrat da ist? Man will nichts unterstellen, aber es klingt so durch. Es bleibt die Frage, von welcher Frauenrechtsgruppe Redakteur Martin Wimmer “geimpft” wurde.
Viele Freisprüche in Hauptverfahren
Wo bleiben die objektiven Informationen zum “Stalking Gesetz”? Ein Faktum sind die Anzeigen: 4.967 (2006: 930, 2007: 2.601, 2008: 1.436). Viel wichtigeres Faktum ist, dass fast alle eröffneten Hauptverfahren im Freispruch enden! Bis jetzt gab es Schwach-500 Verurteilungen seit 1. Juli 2006. Massendelikte sehen anders aus. Würden die Feministen nicht immer das Brennglas über das Häufchen Elend richten, würde das Stalking-Gesetz gar nicht auffallen. Wahr ist: Beim Midi-Strafrahmen von bis zu 1 Jahr Haft blieben alle Urteile im Mini-Bereich der überschaubaren Strafhöhe. Diversion, Geldbußen, Bedingte im Wochenbereich. Höchstes Urteil: LG Wiener Neustadt, 9 Monate unbedingt (2007). Medial wird das Gesetz aber so emotional diskutiert, als hätte die
Al Qaida die Finger im Spiel und der Weltuntergang droht bald. Wobei: Auch die Polizei hat ihre Finger im Spiel.
Anzeigenfreude durch Polizei aus Eigennutz
Die Polizei rät in Zusammenhang mit dem § 107 a StGB (Beharrliche Verfolgung) zum Anzeigen. Weiß der “Kurier” von einem Kriminaloberst. “Blaulicht und Graulicht” weiß das schon lange. Der “Kurier”, staatstragend, beläßt es bei seiner polizeistaatlichen Auskunft. Man muss es aber polizeipolitisch denken. Warum werden schon bei den kleinsten Lapalien Anzeigen geschrieben (oft werden drei SMS angezeigt und als “Stalking”-Vergehen verkauft)? Antwort ist einfach.
Ein Mehr an Anzeigen erhöht die Kriminal(anzeigen)statistik und damit indirekt den Personalstand. Wo mehr künstlich hochgehaltener Arbeitsaufwand ist, kann der Forderung der Polizeigewerkschaft nach 1.000 Beamten Nachdruck verliehen werden. Bemerkenswerte Langzeitkonsequenz: 1.000 Polizeibeamte mehr sind 1.000 Personen mehr, die über kein eigenes Einkommen aus wirtschaftslicher Wertschöpfung verfügen. Es sind
1.000 Personen mehr, die das Staatssalär belasten. Das nur am Rande. So haben alle Seiten den persönlichen Vorteil: 1.000 Polizisten mehr (ein Stehsatz will Realität werden), die “Interventionsstellen” werden subventioniert nach “Anzeigenvolumen”, die “Opferanwälte” schneiden mit. Finanziert durch: Das Geld der anderen (Steuergeld).
Stalking Gesetz - Heiße Luft
Das Stalking-Gesetz verbreitet sehr viel “heiße Luft”. Die Luft ist extrem emotional, extrem heiß, aber eben Luft. Die Feministen sind heillos überfordert, intelligente Fallvorbereitung zu machen und maßlos enttäuscht, dass nicht mehr bei den Urteilen geht.
Es ist wie es ist. Der Herausgeber dieses Journals kann auf eine lupenreine 100%-Quote verweisen.
Er fungiert als Maskottchen und Glücksbringer: In jedem Stalking-Verfahren (alle: LG Wien), in dem er seit 2006 saß (11 Stück), gab es immer einen rechtskräftigen Freispruch!
In Zeitungen nicht nur Anzeigenstatistik berichten
Die großen Zeitungen bilden die Kriminalanzeigenstatistik der Polizei ab, die jedoch mit der tatsächlichen Verurteilungsqualität nicht in Einklang steht. Der Faktor Anzeigenstatistik ist nur ein Grundwert wie
der Wetterbericht. Am Ende zählt die Konsequenz aus dem schlechten Wetter. Und nicht histrionische Serienanzeigen der Stimmungskanonen in den Frauenrechtsvereinen, die ihre Ammenmärchen zu Papier bringen.
Zeitungen haben eine Bringschuld. Sie müssten das Stalking-Gesetz, will man es technisch sagen, “entschleunigen”. Und nicht mit vorgestanzten Hochglanzbroschüren der frauenpolitischen “Interventionsstellen” Panik erzeugen. Heute weiß schon jeder zu Stalking was. Selbst Udo Jesionek redet mit.
Große Medien wie der “Kurier” haben das Kapital, Personal und die Pflicht, einseitige Information kritisch
gegen den Strich zu lesen und auf den objektiven Wahrheitsgehalt abzuklopfen.
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)
Waris Dirie verließ den 9. Wiener Bezirk - Wer finanzierte Riesenwohnung?
(Wien, im August 2008) Die afrikanische Buchautorin Waris Dirie, 43, war sich in den letzten Jahren nicht für einen Skandal zu schlecht. Die Wiener Frauenrechtlerinnen hatte sie dabei immer auf ihrer Seite.
Als es in den Jahren 2004 und 2005 darum ging, das “Stalking Gesetz” mit “Testimonials”, also Prominenten oder Schein-Prominenten der Wiener Bussi-Gesellschaft zu promoten, fanden die Frauenrechtlerinnen nicht
nur bei Daniela Zeller (Ö3) offenes Ohr, sondern auch bei der “Anti-Beschneidungsaktivistin” Waris Dirie.
Waris Dirie: Immer Stalking-Opfer
Das ehemalige Laufstegwunder aus Afrika, mittlerweile unter die Autobiografen gegangen, stellte sich willig den Journalistenfragen, um ihre zahllosen Liebschaften quer durch den europäischen Kontinent allesamt als “Stalking” durch Männer darzutun.
Korrekt ist: Dass sie 2005 ein Mann aus Spanien in ihrer Wiener Wohnung besuchen kommen wollte, dazu durch die Oberlichte des Hauses Clusiusgasse 9 einstieg. Dann kam die Polizei, denn das Laufstegwunder hatte schon längst einen anderen “Liebhaber” in ihrem Bett. (Der Herausgeber war um 3 Uhr morgens Zigarettenziehen auf der Straße und wurde Ohrenzeuge des Scheibenbruchs.)
In den Jahren 2005 bis 2008 litt das Laufstegwunder dann an “Depressionen” und “übermäßigem Alkoholkonsum”, was dazu führte, wie alteingesessene Mieter im Bürgerhaus wissen, dass sie ihre eigene Wohnungstür nicht mehr fand und nach Zechtouren irrtümlich schon mal bei fremden Türen aufzusperren versuchte. Eine einsame Frau, will man meinen. Kann sein.
Kate Moss-Syndrom - Skandalisiere, wo geht!
Aber auch eine, die bewußt immer wieder medial skandalisierte. Das Kate Moss-Syndrom hat sich in der Modebranche herumgesprochen.
Im Jahr 2008 gingen die eingefleischten Wiener Frauenmedien erneut einen Schritt mit ihr, als Dirie mit einer obskuren Geschichte aufhorchen ließ, die ihr in Brüssel geschehen sein soll. Sie war dort zu einer Fach-Tagung geladen. Doch es mangelte ihr offenbar an Disziplin. Sie spritzte die Tagung und tat das, was sie in Wien auch tat: Um die Häuser ziehen. Drei Tage “fand man sie nicht”. Dann präsentierte sie die abgedrehte Geschichte, dass sie ein Taxifahrer “vergewaltigen” wollte. “Entführt” habe er sie auch.
Passiert ist rein gar nichts. Aber die Wiener Medien waren wieder einmal Gewehr bei Fuß. Wie kann man einer “UNO-Botschafterin” nicht glauben? Der Brüsseler Taxifahrer bestand darauf, dass ihm Dirie psychisch seltsam vorgekommen sei und er rein gar nichts tat.
Die Wiener Schicki-Szene ergänzte um den besonderen Hinweis, dass Waris Dirie in diesem Taxi “verkabelt” gewesen sei und “alles auf Band sei”, teilte ein gewisser Schlawi(e)ner namens Hannes Rossacher der Wiener Journaille mit. Waris Dirie saß also “verkabelt” mit Mikrokamera in einem Taxi - wurde aber “entführt” und “vergewaltigt”? Und “abgängig” war sie auch. Aber: Verkabelt. Man schüttelte nur mehr den Kopf.
Riesenaltbauwohnung ganz allein - 140 Quadratmeter!
Eine andere Sache sollte in Zusammenhang mit Waris Dirie einmal öffentlich thematisiert werden, ehe man sie ständig zum Parade-Opfer stilisiert. Ihre “Opfer-Rolle” ist ja vielfältig: “beschnitten”, “schwarz”, “gestalkt”.
Wer finanzierte eigentlich die Riesenwohnung, die sie fünf Jahre lang bewohnte? Sie ist eine ganz
kleine Buchautorin, die über keine großen Einkünfte verfügt.
Sie bewohnte fünf Jahre eine topsanierte, riesengroße Altbauwohnung mit 7 (!) Zimmern und 2 (!) Toiletten.
Der Herausgeber konnte diese Wohnung Ende August 2008 besichtigen. Er unterhielt sich mit Handwerkern, die eine geschlagene Woche brauchten, um die Wohnung auszumalen. (Es wurde nur ausgemalt, sonst nichts für Nachmieter verändert.)
Luxusbleibe, keine Sozialwohnung
Schöner Wohnen “First Class”: Überall wunderbare, trittfeste Parkettböden, in die Decke eingebaute Lichtkörper, Raumhöhe 4 Meter, Großraumbad, moderne Küche, schalldichte Fenster. Im ganzen Haus
(vier Etagen) wohnen nur fünf Mieter (zwei davon mit Friedenszins)! Das Wort “Ruhelage” trifft hier zu.
Diese Wohnung in der Clusiusgasse 9, 1090 Wien, Tür 11, hat einen aktuellen Marktwert von 1.800
bis 2.000 Euro. Pro Monat! Es wäre interessant zu erfahren, wer diese Wohnung, die Dirie ganz allein auf
7 Wohnräumen bewohnt hatte, bezahlte. In solchen Wohnungen leben sonst nur Diplomaten oder Konzern-Geschäftsführer.
Hat die Wohnung die UNO bezahlt? Afro-Organisationen? Der Herausgeber kennt jedenfalls keinen einzigen Buchautor in ganz Wien, der so großzügig wohnt. Nebenbei: “Journalistisch” hat Waris Dirie nie gearbeitet.
Für jene als Argument, die meinen, sie hätte sich “etwas dazu verdient”.
Dirie weder Sozialfall, noch Opfer - geheucheltes Engagement
Man sollte endlich mit dem Unfug aufhören, Waris Dirie in Medien zum “Opfer” zu stilisieren.
Sie wohnte luxuriös. Sie wechselte die Liebhaber in freier Wildbahn wie andere die Straßenseite. Ihr gesamtes medial inszeniertes “Sozialengagement” ist aufgesetzt. Ihre selbstbezügliche “Stiftung” dient offenbar nur dazu, um ihren Luxus-Lebensstil zu finanzieren.
Es gibt in Wien 1 Million und 500.000 Menschen, denen es schlechter geht als der “Wüstenblume”.
Anfang August 2008 zog Waris Dirie aus ihrer Luxus-Großraumwohnung aus. Wohl in eine noch größere Bleibe. Denn man macht im Leben ungern einen Schritt zurück.
Marcus J. Oswald (Ressort: Feminismus)
Heidi Schnitzer will David Caruso (nun töten)

Heidi Schnitzer (2003), heute 40 Jahre alt. Derzeit in Mexiko auf Flucht.
(Wien, im August 2008) Heidi Schnitzer will David Caruso (nun töten). Oder doch nicht?
Will die anglophile Innsbruckerin, Mutter von zwei Kindern, nur ein Autogramm? Will sie den amerikanischen
Film-Star David Caruso (CSI Ermittler Horatio Cane) heiraten? Mit ihm durchbrennen? Will Sie ihn umbringen? Es ist alles unklar, die Sache sehr verwirrend.
Offenes Verfahren am LG Innsbruck
Klar ist nur: Am Landesgericht Innsbruck ist ein Verfahren nach “Gefährliche Drohung” und “Stalking” gegen die 40-jährige Heidemarie (Heidi) Schnitzer anhängig. Mehrere Termine waren angesetzt. Sie ließ alle platzen. Nun zog es sie in die Ferne.
Dem Vernehmen nach brach sie wie eine schnelle Maus nach Mexiko (!) auf, ließ ihre beiden Kinder in Tirol zurück und tauchte ab. Seither wird sie mit internationalem Haftbefehl gesucht. Eine lokale Gruppe des FBI sucht sie auch.
Die Anzeige stammt aus den USA. Dann gab es über den Weg der Rechtshilfe in Österreich Ermittlungen durch das Wiener Bundeskriminalamt (BK). Dann in ihrem politischen Bezirk Innsbruck eine Anklageerhebung.
Das alles ist Frau Schnitzer egal.
2006 David Caruso getroffen - Avancen gemacht
Glaubt man den Publikationen, die zirkulieren, traf Heidi Schnitzer 2006 auf David Caruso. In der Folge schrieb sie ihm rund 100 Briefe und Emails. Dann begann etwas, was man “Celebrity-Stalking” nennt. Der Welt-Star (TV-Cop in NYPD-Blue, erste Staffel und CSI-Miami) und sein weiblicher Fan treffen hart aufeinander.
Denn der Fan kennt den Star in- und auswendig, der Star den Fan aber gar nicht. Das ging eine Weile gut. Caruso beantwortete keine Emails und Briefe. Dann kam ein histrionisches Element verbunden mit Hartnäckigkeit dazu. Dann das Internet und seine inoffiziellen und offiziellen Caruso-Fanforen.
Überall mischte Schnitzer unter zahlreichen Nicknamen an vorderster Front mit.
Nur eines gelang ihr nicht: Ein Autogramm, einen unterschriebenen Brief für den Tabernakel in der Tiroler Stube zu bekommen. Auch ein neues Treffen mit ihrem Ultimo-Star blieb aus. Dann wurde der Ton ruppiger.
Raue Töne
2008: Ein Brief zirkuliert aktuell im Internet, maschingeschrieben, angeblich von Heidi Schnitzer, gerichtet an David Caruso. “Blaulicht und Graulicht” übernimmt keine Verantwortung über die Authentizität, da wir nicht das Bundeskriminalamt sind. Der Brief (Screenshot unten) wurde partout von einer Frau namens “Sara Kanne” im Internet lanciert, die sich als “Schnitzer-Expertin” ausgibt und auffälligerweise wie keine andere die Ereignisse der letzten fünf Monate in ihrem Weblog Revue passieren läßt (”The Stalker Chronicles”).

Angeblich aktuellster Brief von Heidemarie Schnitzer gegen CSI-Top-Cop David Caruso - Authentizität nicht belegt - Source: The Stalker Chronicles (Webseite) - Gespeichert von Blaulicht und Graulicht - Das unabhängige Online-Magazin seit 2005 in Wien. (24. August 2008)
Ein amerikanischer Celebrity-Experte aus Kansas City namens Aaron Barnhart, der eine sachkundige und solide Celebs-Website betreibt, geht davon aus, dass es sich bei “Sara Kanne” um eine sehr gut informierte Person handelt, die die Ereignisse minutiös dokumentiert.
Es gehen jedoch auch Gerüchte, dass es sich bei “Sara Kanne” um “Heidi Schnitzer” handelt.
Anti-Schnitzer-Seite von FBI, Detektei, Caruso-Management oder - Schnitzer herself?
Es gibt auch weitere Denkvarianten, die “Blaulicht und Graulicht” anstellt: Es ist möglich, dass die Webseite http://thestalkerchronicles.blogspot.com/ im Auftrag der amerikanischen Polizei “unter Legende” erstellt wurde, um die Ereignisse öffentlich präzise zu dokumentieren. Denkvarianten zwei und drei sind: Die
Webseite, die sich ausschließlich mit Heidi Schnitzer in englischer Sprache beschäftigt, wurde im Auftrag des Managements von David Caruso erstellt, um Trittbrettfahrer abzuschrecken. Oder es arbeitet eine Detektei mit, die Heidi Schnitzer mit Hilfe des Internets “stalkt” und sie sohin mit ihren eigenen Waffen erlegen will. Sie soll damit “beschäftigt” und dazu verleitet werden, Fehler zu begehen.
Die letzte, immermögliche Variante: Heidi Schnitzer ist so von David Caruso besessen, dass sie eine gnadenlose Anti-Schnitzer-Webseite selbst ins Leben rief, um zu demonstrieren, dass mit ihr nicht
zu spaßen ist.
Mexiko ist mit Österreich befreundet
Mexiko ist ein befreundetes Land zu Österreich. Schnitzer weiß das vermutlich: Mexiko hat als einziges Land
den Hitler-Anschluss Österreichs an Deutschland am 12. März 1938 offiziell abgelehnt. Heute erinnert der “Mexikoplatz” in Wien mit einem Gedenkstein an diese politische Großtat.
In Mexiko sind schon größere Gauner, vor allem amerikanische, untergetaucht. Das Landesgericht Innsbruck wird sich in dieser “weltumspannenden Causa” wohl noch etwas gedulden müssen. Und kann noch viele CSI-Folgen gucken, bis Heidi Schnitzer vor Gericht erscheint.
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Unter diesen Nicknames soll Heidi aus den Tiroler Bergen in diversesten Foren ihr Fachwissen zu David Caruso posten: “Vixen”, “Dixiebabe” (IMDb.com), “Horatiolover” (TVGuide.com), “SouthernBelle98″ (TVGuide.com), “Anonymous”, “Cole”, “Karen Spelling”, “QB2die4″ (Zimbio), “DavidCaruso” (Zimbio), “DiamondsandHearts” (Zimbio), “Mermaid7″ (Digg), “StealthQueen” (Digg), “KillerQueen2″ (Digg),
“CrazyRabbit2″ (Digg), “QueenBitch2die4″ (Digg).
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)
Angeklagter Markus Michael Rapp nicht erschienen - Haftbefehl!
(Wien, am 16. Juli 2008) Sie waren alle da am Landesgericht Wien, die Opferschutzbewegten: Nur der Angeklagte hat wegen Zahnschmerzen verschlafen und blieb um 9 Uhr zu Hause.
Die “Zeugin” Doris Kraak war da, die Opferschutzvereinigung “Interventionsstelle” als Anzeigenlegerin (der Verein bekommt Förderhöhe nach Anzeigenquantität). Die “Opferschutzanwältin” von der Kanzlei Altenburger war da (man schickte die Konzipientin und RA-Anwärterin Verena Lechner). Der Vorwurf gegen Markus Michael Rapp lautete auf “Stalking” (§ 107a StGB) und “Gefährliche Drohung” (§ 107 StGB).
Der Angeklagte war nicht da. Die Staatsanwältin machte ein ernstes Gesicht. Vier Vorstrafen habe der (nicht anwesende) 29-jährige Angeklagte. “Alles einschlägig, Drohung, Nötigung, Körperverletzung”, zeigte sie die Vergangenheit auf. “Es ist immer das Gleiche. Er hat Frauen genötigt, geschlagen, bedroht.” Auf “Bewährung” sei er seit 12. Juni 2008 aus der JA Wels auch entlassen (Strafnachsicht: ein Monat mit Auflage Neustart nach § 52 StPO).
Saal 304 - Frauen unter sich
Allgemeine Beschreibung des Abwesenden: Er ist kein Guter. Richterin Mag. Katja Bruzek wollte dem Dreimäderlhaus, das sich ihrer Sache sicher ist, nicht widersprechen. Im Publikum saß sowieso nur ein Zuhörer
(der Herausgeber) - und ein wortkarger Bewährungshelfer, der ihn nur zum Erstgespräch ein Mal traf und daher noch nicht näher kennt. Daher beschloss die Richterin um 9 Uhr 20, den Angeklagten “auszuschreiben”. Er wird also bald gesucht und in U-Haft gesteckt.
Ist diese Entscheidung richtig? Von der rechtlichen Seite ist sie gedeckt. Aber man muss abwägen. Zum einen hält sich Markus Michael Rapp nicht versteckt. Er rief vor zwei Tagen die Richterin, wie sie selbst sagt, an, um den Verhandlungszeitpunkt zu überprüfen. Man hat von ihm auch eine Telefonnummer. Am 14. Juli 2008 hat Rapp
um Verfahrenshilfe (Pflichtverteidiger) ersucht. Richterin Katja Bruzek sagte ihm - Wortlaut, 16. Juli 2008 im
Saal 304: “Das ist nicht nötig bei diesem Strafrahmen.” Nicht nötig? Auch hier: Rechtlich ist das gedeckt, da der Strafrahmen unter drei Jahre liegt. Sachlich nicht.
Sterbende Schwäne
Wenn die Gegenseite (Anzeigerin) den sterbenden Schwan spielen darf, von der “Interventionsstelle” gut gecoacht wird, von einer “Opferschutzanwältin” aus der Kanzlei Altenburger vertreten und von einer Staatsanwältin umfassend betreut wird, das alles auf Staatskassa geschieht, muss man auch einem vierfach Vorbestraften bei einem noch so kleinen Rechtsvorwurf zugestehen, dass er ein Recht auf Verfahrenshilfe auf Staatskassa hat. Die Richterin lehnte den im Telefonat geäußerten Wunsch nach Verfahrenshilfe vorrangig aus Termingründen ab: Sie wollte am 16. Juli 2008 zügig verhandeln.
Sachlich heißt das, dass ein selbstvertretener, durchaus emotional unbeherrscht agierender Angeklagter gegen drei professionell und unterkühlt agierende Einheiten (Staatsanwaltschaft, Opferschutzanwältin und Interventionsstelle) antreten soll. Das wollte Markus Michael Rapp nicht: Daher blieb er am 16. Juli 2008 wegen Zahnschmerzen fern. Jetzt wird eine Fahndung nach ihm in Gang gebracht. Bis diese greift, vergeht ein Monat oder mehr. Hätte man ihm mit einem Pflichtverteidiger, der ihm kein schnelles Geständnis aufs Auge drückt, die Chance auf gute Vorbereitung auf das Verfahren gewährt, hätte man sich das erspart.
Einseitige Sichtweisen klärungswürdig
Blaulicht und Graulicht hatte heute Gelegenheit mit Markus Michael Rapp zu sprechen. Das Journal riet ihm weder sich zu stellen, noch sich nicht zu stellen. Diese Entscheidung muss jeder Beschuldigte mit sich selbst ausmachen. Rat von Außen ist in diesem Punkt sinnlos. Sich Stellen heißt jedoch auch: Ein Schuldgeständnis abgeben. Ob das bei der Sachlage sinnvoll ist, ist fraglich. Das Journal riet Rapp jedoch, sich schleunigst einen Strafverteidiger zu suchen, mit dem er den Fall gut analysiert und vorbereitet. Denn der Fall hat einige Lücken,
die nur ein guter, energischer Verteidiger aufzeigen kann.
Zum Beispiel kann man bei den “Haftgründen”, die die Staatsanwältin anführt, gleich ansetzen: Sie nennt “Fluchtgefahr”, “Verdunkelungsgefahr” und “Wiederholungsgefahr”. Ein bisschen viel auf einmal.
Keine Fluchtgefahr
Nüchterne und unhysterische Analyse: Der Angeklagte ist seit 34 Tagen haftentlassen. Er saß neun Monate in der JA Korneuburg und JA Wels, ein Restmonat wurde ihm bedingt erlassen. Er ist nun bei einer Obdachlosenstelle gemeldet, wo seine Postadresse ist. Am 16. Juli 2008 rief er um 10 Uhr 15 beim Landesgericht an und entschuldigte sein Fernbleiben mit Zahnschmerzen. Als ihn Blaulicht und Graulicht telefonisch mittags erreichte, saß er bei Freunden zusammen. Er ist also weder unangemeldet, noch “auf der Flucht”. Eine Annahme der “Fluchtgefahr” bei einmaligem (!) Fernbleiben von einer Hauptverhandlung ist eine völlig überzogene Maßnahme einer Richterin, die sich von der Staatsanwältin aufschaukeln ließ. “Fluchtgefahr” ist nur bei Vorwürfen ab zehn Jahren Haft obligatorisch. Es steht in unserer Rechtsordnung jedem frei, bei einer Hauptverhandlung aus Krankheit fernzubleiben, ohne sofort mit Haft bedroht zu werden.
Keine Verdunkelungsgefahr
Die Besorgniseignung der Annahme “Verdunkelungsgefahr” hält sich auch in Grenzen. Haben wir in Österreich beim Vorwurf von “Stalking” und “Drohung” rund um das lebhafte Vereinswesen der Opferschutzindustrie das Prinzip der mittelbaren oder unmittelbaren Anzeige? Wir haben die “mittelbaren Anzeigen”. Opferschutzindustrievereine wie die “Interventionsstelle” legen großen Wert darauf, dass ein “Opfer” nicht selbst anzeigt, weil im amateurhaften Vorbereiten eines Falles wenig Erfolgsaussicht bei Gericht besteht. Man will Anzeigen vom Profi, die “halten”. Der Strafantrag wurde Markus Michael Rapp bereits am 23. April 2008 - noch in die JA Wels - zugestellt. Etwas später, am 9. Juni 2008 erhielt er gem § 14 ZustellG durch die JA Wels den Verhandlungstermin mitgeteilt. Angeklagt kann nur werden, was im Strafantrag steht - non est actis, non est in mundo (was im Akt ist, ist in der Welt). Vor diesem Hintergrund ist irrelevant, ob Rapp seiner Exfreundin am 4. Juli 2008 einen Brief schreibt oder nach seiner Haftentlassung (12. Juni 2008) im Zeitraum zwischen 12. Juni 2008 und 22. Juni 2008 - laut eigenen Aussagen - “zwei SMS geschickt” hat, in denen er auf 160 Zeichen um Kontakt ersucht. (Was im übrigen für jemanden, der soeben 270 Tage in Haft saß, eine verständliche Reaktion ist). Doch verhandelt wird nur, was im Strafantrag
(23. April 2008) steht. Alles andere ist feministische Stimmungsmache. Daher ist eine Annahme der “Verdunkelungsgefahr” an den Haaren herbeigezogen.
Zusammenfassend: Es gilt das Prinzip der “mittelbaren” Anzeigenlegung durch die Garantenstellung der “Interventionsstelle”. Hier wurde dokumentiert, was man für gerichtsanhängig meint und von der STA Wien in einen Strafantrag gegossen. Mehr ist nicht zu verhandeln. Alles andere sind Schauermärchen. Etwa, dass der Angeklagte mit der Zeugin “über den Fall sprechen” wolle. Und? Verhandelt wird nur, was im Strafantrag steht.
Wiederholungsgefahr als Generalbrandmarkung?
Als dritter Haftgrund nannte die Richterin “Wiederholungsgefahr”. Sie meinte damit korrekt wohl die “Tatbegehungsgefahr”, wie die Sache seit dem StrafverfahrensänderungsG 1983 heißt. “Da der Angeklagte vier Vorstrafen hat”, sei eine Haft vorzunehmen, begründete die Richterin lapidar. Damit setzt sie einen Brandmarker, der mit dem jetzigen Fall nichts zu tun hat. Zu befürchten ist, er verletze auf freiem Fuß das selbe Rechtsgut nochmal. Worin liegt hier die Logik? Der Angeklagte hat von Doris Kraak - laut seinen Aussagen - “aktuell keine Telefonnummer mehr” (sie wechselte). Er kann sie also nicht mehr anrufen. Die - laut seinen Aussagen - “zwei SMS” schickte er zwischen 12. Juni 2008 und 22. Juni 2008. Am 4. Juli 2008 schickte er einen Brief. Der 0815-Haftgrund “Tatgebehungsgefahr”, am LG Wien viel zu oft und unnatürlich angewandt, kam also zur Anwendung.
Korneuburg - Wien - Wels
Was das Gericht am 16. Juli 2008 nicht zur Sprache brachte. Von Mai 2007 bis 12. Juni 2008 saß Rapp in Haft. In der JA Korneuburg wurde er im Herbst 2007 Freigänger. Kurz vor Weihnachten 2007 kehrte er nicht mehr in die Anstalt zurück. Von Dezember 2007 bis April 2008 wohnte er bei der nunmehrigen Anzeigerin Doris Kraak, die ihm - laut seinen Angaben - die Unterkunft bot. Nimmt man es semantisch präzise war sie eine Fluchthelferin. Im April 2008 wollte sie nicht mehr. Sie riet ihm naiv, sich zu stellen. Das wollte er nicht. Dann zeigte sie ihn bei der “Interventionsstelle Wien” an. Er bedrohe sie. Später kam das Delikt “Stalking” wie die Butter aufs Brot dazu, weil Stalking neuerdings gerne zur Drohung als Gesamtpaket “dazugeschnürt” wird. Daraus wurde der Strafantrag vom 28. April 2008 (STA Wien).
Exfreundin: “Max, ich habe Dich bei der Interventionsstelle angezeigt.”
Während der Zeit auf “Hafturlaub” begleitete er seine damalige Freundin bis ins Wiener Wilhelminenspital und saß bei ihr am Krankenbett. Im April 2008 war eine Gebärmutterzyste medizinisches Thema. Rapp ist unklar, welche Beratungsstelle später die Freundin so manipulieren konnte, dass diese Strafanzeige gegen ihn, der ohnehin schon juristisch genug Schwierigkeiten hatte, erhebt. Am 23. April 2008 wurde er in der Wohnung der heutigen Belastungszeugin verhaftet. Kurz davor sagte sie zu ihm: “Max, ich habe Dich bei der Interventionsstelle angezeigt.” Sein Hafturlaub endete und er saß die sieben Restwochen bis 12. Juni 2008 in der JA Wels ab.
Der Angeklagte will diverse Zeugen beantragen. Leider beherrscht er das verfahrenstechnische Handwerk in keiner Weise. “Ich bin seit 15 Jahren DJ, das kann ich”, sagt er am Telefon. Für ein selbstvertretenes Gerichtsverfahren, wie es sich Richterin Katja Bruzek wünscht, ist er zu unsortiert. Freilich wäre das für das Erstgericht gut, weil das Rechtsmittelverfahren sofort wegfällt. Beim OLG ist Anwaltspflicht.
Keine Verfahrenshilfe durch Richterin Katja Bruzek gewährt
Richterin Bruzek hat dem Angeklagten die Verfahrenshilfe nicht gewährt und sie hat dem Angeklagten den Mühlstein einer neuerlichen U-Haft um den Hals gehängt. Dabei vergaß sie, dass gerade bei nichtvertretenen Angeklagten im Einzelrichterverfahren es ihre Aufgabe wäre, die Verteidigung des Angeklagten zu übernehmen.
Die Vorwürfe sind minimal. Die Auswirkungen fatal. Wann es in diesem Verfahren weitergeht, steht in den Sternen. “Ich habe in den letzten zwei Monaten 25 Kilo abgenommen”, sagt der Angeklagte am Telefon. Er hat Stress.
Und die Gerichtsbarkeit, die dazu da ist, realistische Abwägungen zu treffen, ist nicht auf seiner Seite. “Ich versuche 1.200 EUR aufzustellen. Dann rufe ich Sie an”, sagt er zum Abschluss des Telefonats.
Dann bekommt er seinen Strafverteidiger und die Karten werden neu gemischt.
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)
Präsentation Stalking-Gesetz - Wien - 17. Februar 2006

Galerie der Opferschutzbewegten (v.l.n.r., 17. Februar 2006, BM f Justiz: Ltd. Staatsanwalt und Frauenversteher Christian Manquet, Kurzzeit-Justizministerin Karin Gastinger, Langzeit-Hardcore-Feministin Rosa Logar: Dieses Trio Infernal schuf das Stalking Gesetz. Foto für - ehedem gerichtlive: nun - diegalerie/Blaulicht und Graulicht: Marcus J. Oswald)
Die Freude im Bundesministerium für Justiz ist groß: Man hat endlich ein “Stalking” Gesetz.
Man hat zwar keine Fälle, aber ein Gesetz. V.l.n.r: Leitender Staatsanwalt Christian Manquet, Bundesjustizministerin Karin Gastinger, Leiterin der durch das BMI finanzierten Interventionsstellen Rosa Logar. (Foto: Marcus J. Oswald am 17. Februar 2006)
(AUS DEM B&G ARCHIV - Wien, im Februar 2006) Alle sind happy. Alle? Ein ganz normaler Pressetermin an einem Freitag vormittag. Im Bundesministerium für Justiz - Palais Trautson. Ein kleines Buffet steht bereit, ein paar Journalisten. Happy ist man, dass die Bundesministerin überhaupt kommt. Der Termin war für 11 Uhr angesetzt, dann auf 12 Uhr verschoben, da Justizministerin Karin Gastinger Flugverzögerungen hatte. Sie kam aus Innsbruck (Tirol). Um Punkt 12 Uhr trifft sie dann ein. Gutgelaunt, wie immer. Es ist schwer etwas gegen eine Justizministerin zu sagen, die beim Eintreten in einen Raum jedem einzeln zur Begrüßung die Hand schüttelt.
Gegen Freundlichkeit kann man sich nicht wehren. Und man muss auch nicht die Ministerin kritisieren, dass Österreich nun ein Gesetz mit männerfeindlicher Schlagseite hat. Sie kann nichts dafür. Sie wurde in die Sache hinein geritten. Doch nun ist es fix. Nach einem ersten Entwurf des Gesetzes im Dezember 2005 schrillten bei einigen die Alarmglocken. Vor allem die Innenministerin Elisabeth Prokop ließ bald wissen, dass das Gesetz in dieser Fassung so nicht kommt und möglich ist. Das Gesetz im Erstentwurf bestand auf kühnsten Fantasien von Frauenrechtsgruppen. Darin war formuliert (gewünscht), dass jedes unerwünschte SMS, jede unerwünschte Rose, jedes unerwünschte Telefonat sofort zu einer Anzeige und im schlechtesten Fall zu einem Jahr Haft geführt hätte. Die Rosenhändler und die Telefongesellschaften hätten sich in den Arsch gebissen.
Die Pressekonferenz. Ein Blick in den Raum zeigt: Das Thema interessiert nur Frauen. Neun Journalistinnen, einige von alternativen Medien wurden vorgeschickt, um ihre Sache zu suchen und zu vertreten. Nur zwei Männer in den Reihen. Das Thema zieht vor allem bei Frauen. Männer interessiert es bislang noch überhaupt nicht, sich als Stalking-Opfer zu sehen. Vielleicht haben Männer eine dickere Haut, sind weniger hysterisch.
Es wurde später kurz thematisiert - von Oswald.
Ministerin Gastinger stellt das Gesetz in knappen Worten vor, ehe sie ihrem leitenden Staatsanwalt, der den legistischen Text in den Feinschliff brachte, das Wort gibt. Die Ministerin lobt, wie immer sehr charmant und schwungvoll, die Arbeit aller Stellen. Sie verbreitet immer gute Laune. Es habe gedauert, der zweite Entwurf
sei nun solide. Sie sei froh, dass die Arbeit zu einem guten Ergebnis geführt habe.
Der Legist: Der Leitende Staatsanwalt im Justizministerium Dr. Manquet. Bezog Studien aus
den USA (!) und schrieb auf dieser Basis das österreichweit ab 30. Juni 2006 gültige “Stalking-Gesetz”. Warum bezog er Studien nicht auch aus Russland? (Foto: Marcus J. Oswald am
17. Februar 2006)
Dann Staatsanwalt Manquet: Der Mann um die 45 spricht in seinem Kurzvortrag davon, dass 80 Prozent der Betroffenen von “Stalking” Frauen sind. Der Herausgeber beginnt Notizen auf seinem Block. Diese Zahl ist definitiv falsch. Oswald hat sämtliche Fachzeitschriften der letzten drei Jahre minutiös durchgekämmt, deutschsprachige, englischsprachige. Das Verhältnis in der Deliktbereitschaft, aufgegliedert zwischen Mann und Frau, liegt bei 60 (bis 65) zu 40 (bis 35)%. Wobei auf Seiten der Männer als Opfer eine hohe Dunkelziffer liegt, da ein Mann sich dazu öffentlich meist nicht äußert.
Ein Punkt : Ermächtigungsdelikt
Im Wesentlichen, streicht der Leitende Staatsanwalt heraus, sei der zweite Entwurf des Gesetzes in vier Punkten nun klarer geregelt. § 107a StGB unterscheidet nun auch (entgegen dem ersten Entwurf) in “Offizialdelikt” und “Ermächtigungsdelikt”. Das ist neu. Agitierten Frauenrechtsgruppen, die das Gesetz für sich und ihre Opferschutzziele gänzlich urspurpieren und vereinnahmen wollten, ursprünglich in jene Richtung, dass
schon das Verschicken von Rosen, SMS und Anrufen als Offizialdelikt gesehen wird, wurde dieser Punkt
in Abschwächung des ersten Anlaufs vom Herbst 2005 zu einem Ermächtigungsdelikt (§ 107 a, Abs. 2). Ermächtigungsdelikt heißt: Die Strafverfolgung liegt in der Ermächtigung des betroffenen Mannes oder der betroffenen Frau.
Drei Punkte: Offizialdelikt
Offizialdelikt blieb nur die “unzumutbare Beeinträchtigung der Lebensführung” durch Aufsuchen “räumlicher Nähe” (§ 107 a, Abs. 1), die Verwendung “personenbezogener Daten zur Bestellung von Waren oder Dienstleistungen” (§ 107 a, Abs. 3) und der diffus formulierte § 107 a, Abs. 4, in dem “unter Verwendung personenbezogener Daten Dritte veranlasst werden”, mit dem betroffenen Mann oder der betroffenen Frau “Kontakt aufzunehmen”.
Das Gesetz wird ab Ende Juni 2006 in Kraft treten. Verabschiedet wurde es im Ministerrat am 16. Februrar 2006. Dann wechselt das Wort weiter zur Leiterin der vom Bundesministerium des Inneren (BMI) finanzierten “Interventionsstelle”. Diese Stelle ist, wenn man so will, eine halbexektuive Einmischungssstelle in Bürgerrechte der Menschen. Die Stelle ist vorgelagert, nicht Teil des Ministeriums, aber in engem Kontakt
mit dem Innenministerium. Kritiker dieser “Interventionsstelle” meinen, dass dieser Verein vor allem Gesellschaftspolitik macht. Die “Interventionsstelle” hat vor allem im “roten Wien” einen starken Stand.
Die gesamte Bewegung rund um das im Moment kaum nachvollziehbare neue Gesetz § 107a StGB nahm seinen Anfang in den politischen Agitationen der 35-jährigen Wiener Frauenstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ).
Umstrittene Vorfeldorganisation des BMI -
die anzeigenfreudige “Interventionsstelle”
Die “Interventionsstelle” ist durch Bundesmittel finanziert. Doch in den restlichen acht Bundesländern Österreichs hat die “Interventionsstelle” so gut wie keinen Einfluß. Das ideologische Hauptstandbein der vom BMI finanzierten Stelle steht in Wien. Hier wurde in enger Kooperation mit der Wiener SPÖ das bundesweite “Stalking Gesetz” entwickelt - und manche in den Bundesländern werden sich noch wundern, mit welchen großartigen “Fällen” aus den Beziehungskisten der Bürger nun die Landesgerichte konfrontiert werden.
Jedenfalls: Obfrau Rosa Logar sitzt am Podium und verbreitet gut geölte Opferschutzmythen. “25 Jahre” arbeite sie nun hauptberuflich in Frauenhäusern und habe viel erlebt. Selektive Wahrnehmung nennt man das auch. Logar versprüht Lob in Richtung Ministerin: Karin Gastinger sei die erste Justizministerin, die sich für ein solches Thema auf Bundesgesetzebene erwärmte. Dank an alle Seiten: “Wir dachten schon, das kippt und wird nichts mehr”. Nochmals Dank. Im übrigen, fügt sie hinzu, wolle die “Interventionsstelle” “keine strenge Bestrafung”, sondern ein Bewußtsein schaffen.
15 Minuten kein einziges Mal das Wort Mann
Nun sind die ersten 15 Minuten um und in diesen 15 Minuten fällt kein einziges Mal das Wort Mann.
Dann kommt Pressesprecher Pöchinger und fragt: “Noch Fragen?” Aber, klar doch!
Oswald meldet sich als Zweiter zu Wort. Er kritisiert, dass am Podium wohl eine Vertreterin der Frauenhäuser sitzt, aber kein Vertreter von Männerrechtsorganisationen. Man nimmt diese Anmerkung mit Bedauern zur Kenntnis. Dann bringt Oswald den Begriff der “positiven Diskriminierung” vor. Das Gesetz sei positive Diskriminierung, da es zwar Opfer schützen will, aber implizit meint, dass Männer die ausnahmslosen Täter sind. Oswald bringt vor, dass die vom Ministerium gehandelten Zahlen in der geschlechtergefilterten Täterquote “falsch” sind. “Die internationalen Studien - und ich kenne alle aus den letzten drei Jahren - sprechen immer von einem Verhältnis von 60:40 und nicht von 80:20, die von Frauenrechtsgruppen gerne präsentiert werden.”
Gesetz als “positive Diskriminierung” von Männern
Außerdem dürfe man eine “hohe Dunkelziffer bei Männern als Betroffenen” nicht vergessen. “Männer sind nicht so anzeigefreudig wie Frauen, sie rufen seltener die Polizei und gehen auch nicht ins Frauenhaus.” Dann will Oswald wissen, wie denn nun der rechtliche Unterschied zwischen den bisherigen Bestimmungen aus dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und dem neu aus dem Hut gezauberten § 107a StGB sei. Beide Paragrafen geben
nun Beamten das Recht zur temporären Wegweisung in die Hand.
Der Leitende Staatsanwalt Manquet greift den Ball mit der “positiven Diskriminierung” auf. Er habe, sagt er, das Gesetz so formuliert, dass Männer und Frauen gleichermassen als Betroffene vorkommen. Sie werden im Gesetzestext “Person” genannt. Das mag schon stimmen, grübelt der Herausgeber und fischt aus seinen mitgebrachten Unterlagen einen Artikel aus der Wiener Tageszeitung “Die Presse”, den er dem Leitenden Staatsanwalt dann doch nicht zeigt. Der Rahmen ist zu klein.
Allein der Einleitungssatz ist “positive Diskriminierung” von Männern. An diesem Artikel
(26. November 2004) sieht man offen die Propaganda, die (auch) von angeblich seriösen Medien mit diesem Gesetz betrieben wurde und wird. Der erste Satz lautet: “Stalking, eine Form psychischer Gewalt gegen Frauen”. Der Artikel aus der Tageszeitung “Die Presse” zeigt nicht mehr und nicht weniger, wie die Mitarbeiter der Frauenrechtsgruppen ticken.
Der Begriff “positive Diskriminierung” meint: Hier versucht jemand Frauen zu schützen (guter Ansatz)
und zugleich Männer zu kriminalisieren (schlechter Ansatz). Im Artikel geht Andrea Brem, Koordinatorin der Wiener Frauenhäuser (vier Gebäude), die auch im Fernsehen gerne als Lobbyistin auftritt, mit Eifer und ebenso großer Betriebsblindheit davon aus, dass ein österreichweites Gesetz offenbar nur Frauen schützen soll.
Oft kommen einem Frauenaktivisten so vor, wie Ärzte in einer onkologischen Station: Gehen sie beim Krankenhaus hinaus an die frische Luft, sehen sie nur eine Art Mensch: Alle haben Krebs!
Das Zeitungswesen ist in Österreich - inklusive “Die Presse” - leider qualitativ unterentwickelt, dass man
alles bedingungslos nachbetet und davor scheut, Fragen zu stellen und eine Gegenmeinung zur selektiven Wahrnehmung der Frauenrechtsaktivitsten herauszuschälen. Es ist eben gemütlicher, zu schreiben “Stalking, eine Form psychischer Gewalt gegen Frauen” statt darüber nachzudenken, ob das empirisch überhaupt haltbar ist oder ob man nicht mit dem Herrn Doktor von der Onkologie spricht.
Es gibt keine eigenen Zahlen, nur “Studien” aus den USA als Malvorlage
Zurück zur Pressekonferenz. Der Leitende Staatsanwalt Manquet hält also fest, dass das Gesetz für alle sei.
Er erwähnt zugleich, selbstentlarvend: “Es gibt keine Studien, wir bezogen die Studien aus den USA.” Der Kernsatz des Tages ist gefallen. Da muss man den Leitenden Staatsanwalt und Legisten dieser Gesetzesübung nicht korrigieren: Es gibt in Österreich tatsächlich keine einzige Studie, also keine einzige bundesweite Erhebung, ob für ein solches Gesetz überhaupt ein Bedarf ist. Das Gesetz schwirrt also im völlig leeren Raum der Argumente. Staatsanwalt Manquet gibt zu: Wir wissen nichts, haben keine Zahlen.
“Es gibt keine repräsentative Umfrage.” (Manquet). Daher griff er sich mit seinem langen Arm des Gesetzes
Studien aus den USA. Doch dort ist die Falllage eine komplett andere.
Wenn aus den USA “Stalking-Fälle” in die Mickey Maus-Republik Österreich und seine kleinen Medien vordringen, sind das vornehmlich Fälle von “Prominentenstalking”. Da geht es um Nicole Kidman, Caterine Zeta Jones, Jodie Foster oder Cher, also Leute, die uns im fortgeschrittenen Alter im mitteleuropäischen Kulturraum nur dann interessieren, wenn man Filmkritiker ist. Dann hörte man noch etwas von “Madonna und Stalking”, doch zugleich hört man, dass sie bestens gelaunt, wohlauf ist und soeben einen Riesenerfolg nach dem anderen feiert. So schlimm? Diese Fälle sind uns aus den USA bekannt. Zu dieser Falllage bezog das österreichische Justizministerium also amerikanische Studien und legte sie auf Österreich um.
Leitender Staatsanwalt zu Oswald: “Wer soll eine Studie bezahlen?”
Oswald frägt den Leitenden Staatsanwalt, mit dem er nach der Präsentation noch bei einem Faschingskrapfen beisammen steht, ob das Österreichische Justizministerium demnächst eine österreichweite Studie plant.
Dr. Manquet verneint: “Wer soll das bezahlen?”
Kein Methodenstreit, ja nicht einmal empirische Daten zum eigenen Land - aber ein Gesetz machen wir. Das ist Österreich! Der typische Fall von Politik mit Emotionen, nicht mit dem Kopf. Rechts im Bild Rosa Logar von der staatlich geförderten (Innenministerium) “Interventionsstelle gegen Gewalt”. Zugleich seit 25 Jahren hauptberufliche Frauenrechtsaktivistin. (Foto: Marcus J. Oswald am 17. Februar 2006)
Noch einmal im Klartext: Man stützte ein Gesetz auf keine Machbarkeitsstudie, auf keine Bedarfsanalyse, auf keine sozialwissenschaftliche Studie, auf rein gar nichts. Aber auf viel Lobbying. Die Leiterin der vom BMI finanzierten “Interventionsstelle” Logar tut sich schwer zu erklären, warum das Gesetz auch Männer vor angriffslustigen Frauen schützen soll. Sie eiert herum, naja, Männer haben auch keine Männerhäuser und so weiter. Doch selbstverständlich berät die “Interventionsstelle” auch Männer. Es klingt irgendwie durch: Das Gesetz ist doch eher für Frauen. Weil ihr dann nichts mehr einfällt, lehnt sie die geschlechterspezifische Unterscheidung der Betroffenen ab.
Merke: Versuche im Disput eine Frau nie mit den Waffen einer Frau zu schlagen! Zuerst machen die Frauenhäuser und die Interventionsstelle des BMI zwei Jahre lang geballten Mediendruck in der Fach- und Popularpresse, um ein Gesetz zum “Schutz von Frauen” zu machen - und wenn man die Vereinsleiter und Lobbyisten dann fragt, warum ein Bundesgesetz “nur Frauen schützen” soll, reagieren sie pikiert. Nein, eh alles nicht war. Das Gesetz ist eh für alle. Auch Männer dürften sich beim “Weißen Ring” melden, so die Lobbyistin für die Frauensache, Rosa Logar. Wirklich? Man vernimmt Worte, allein es fehlt der Glaube.
Gastinger-Story: the son of a preacherman
Justizministerin Karin Gastinger nimmt die Kurve im Argumentationsnotstand elegant und auf ihre charmante Art. Sie erzählt ein Beispiel aus dem Leben gegriffen, das wir ihr glauben. Ein Pfarrer, den sie kennt, wurde jahrlang von einer Frau sekkiert. Das ging soweit, dass er nicht nur das Zölibat, sondern auch Pfarramt aufgeben wollte. Hier hätte das neue Gesetz gegriffen, so die Justizministerin.
In einer zweiten Fragenrunde, meldet sich Oswald noch einmal zu Wort. Er will nun wissen, was eine “unzumutbare Beeinträchtigung” des Lebensumstandes ist, von dem das Gesetz spricht. “Erklären Sie mir
das einmal, dass ich es verstehe?” Nun, sagt der Staatsanwalt, zum Beispiel “wenn jemand den Arbeitsplatz wechseln muss oder die Wohnung oder seine Telefonnummer ändern”. Gut, dann wollen wir hoffen, dass derjenige oder diejenige seinen oder ihren Arbeitsplatz nicht wegen generell schwacher Leistungen im Job verliert, die Wohnung nicht wegen notorischem Zinsrückstand abgeben muss und seine Telefonrechnung
nicht aussteht, weil er den Tarif grundsätzlich nicht mehr begleichen kann.
Ein Gesetz fördert Sündenbockdenken und Rechtsmissbrauch
Was Juristen in ihrer mitunter klaren Analysefähigkeit oft unterlassen, ist klare Ursachenforschung. Es gibt
wie immer im Leben multikausale Ursachen. Dieses Gesetz fördet Sündenbockdenken. Es legt zu allem Überdruß die Bewertung von Ursachen für Lebensabstürze in die Hände junger, selbst lebensunerfahrener Richter und man darf erstaunt sein, was am Ende heraus kommt.
Die Pressekonferenz endet. Eine Journalistin stellt noch Fragen. Eine Frau von den “Salzburger Nachrichten” will nur wissen, warum eine Forderung der “Grünen” nicht in das Gesetz gepackt wurde und, was die Ministerin dazu sagt. Mächtig interessante Frage. Damit auch die Parteisekretariate etwas für die Kopiermaschine haben. Es neigt sich zu Ende. Der zweite männliche Kollege stellt keine einzige Frage. Ihm ist das Thema zu steil.
Andrea Brem, hauptberufliche, subventionierte Feministin, Leiterin der Wiener Frauenhäuser: Macht einen eher gequälten, denn entspannten Eindruck. So klingen auch ihre Aussagen, mit denen sie den Zuhörern im Ohr liegt. (Foto: Marcus J. Oswald, 5. Oktober 2005, 22 h 10, ZIB 2)
Eine Frage bringt Oswald nicht an. Ein drittes Mal meldet er sich nicht zu Wort. Er wollte eigentlich wissen,
was es mit der Forderung der öffentlich im ORF-Fernsehen geäußerten Meinung von Andrea Brem auf sich hat, die diese im Oktober 2005 in der ZIB 2 Kund tat. Auch Detektive dürften (ihrer Ansicht) keine Oberservationen mehr an Frauen und Männern durchführen. Auch das sei “Stalking”. Oswald fragte vorab bei der Berufsdetektivin Cornelia Haupt nach, die diesen Job seit 15 Jahren macht. Er wollte wissen, ob diese Frage sinnvoll ist. Sie verneinte per Email:
“Danke fürs Nachfragen. Ich habe auch nochmals mit einem Autor bzgl. Rechtsthemen telefoniert, der schon einen Artikel darüber gebracht hat, aber uns fällt nichts ein. Unsere Rechte werden dahingehend nicht geschmälert, weil das eh genau in der Gewerbeordnung verankert ist und im Privatsphärenschutz sind wir
auch ausgenommen, da da festgestellt wird, dass ein Detektiv sowieso nur tätig wird, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Rechtlich betrifft es uns 0. Im Gegenteil haben sogar einige Kollegen darin schon ein neues Betätigungsfeld für sich gefunden, da die Polizei ja immer erst zu spät tätig wird.”
Seitenarm Detektive - Null betroffen
Die Tätigkeiten der Detektive gehen also in konkret zwei Richtungen: Im alten Modell Ausspähungen und Observationen bei Seitensprunggeschichten und Ehebruch. Nun planen sie ein neues Geschäftsfeld ein, so es einen Auftrag gibt: Beschattung des eigenen Lebensumfeldes des betroffenen Mannes oder der betroffenen Frau, wenn es einen Verdacht auf beharrlicher Verfolgung durch eine Frau oder einen Mann gäbe. So zu sagen: Verstärkung des eigenen Lebenspanzers durch Außenüberwachung eines Verfolgers. Oder mit Friedrich Dürrenmatt gesprochen, der einmal ein interessantes Prosabuch geschrieben hat, das sich dadurch auszeichnet, dass es zwar 132 Seiten hat, aber nur aus 24 Sätzen besteht: “Der Auftrag oder Vom Beobachten des Beobachters der Beobachter”.
Die Detektive sehen das also rein geschäftlich. Auch wenn es Frauenrechtsgruppen nicht gefällt: Detektiv Mag. Bernhard Maier beschreibt es in seinem Buch “Detektiv Report” sehr erhellend, wie ein Wiener seiner Gattin in den Urlaub einen Detektiv bis nach Nordafrika (!) nachschickte und dort massivsten Ehebruch dokumentieren ließ. “Stalking” würden die einen schreien (Feministen), massiv-rationale Beweissicherung meinen die anderen (Antifeministen). Das Paar wurde auf Grund der Beweise so geschieden, dass die Ex-Frau des Anwaltes alle Unterhaltsansprüche verlor. Die so zu Stande gekommenen Beweise waren erdrückend.
Small Talk beim Buffet
Die Pressekonferenz im Justizministerium endet. Es geht zum kleinen Buffet. Alle Journalisten haben es eilig und gehen zu ihren Zeitungen. Die Brötchen interessieren nicht. Sie bleiben liegen. Der Saal leert sich rasch. Oswald bleibt beim Häppchenbuffet noch ein wenig stehen. Er hat Zeit. Neben ihm der Leitende Staatsanwalt Manquet und Frau Logar, die aus dem Bedanken gar nicht mehr heraus kommt. Small Talk beginnt.
Oswald: “Das ist ein etwas linkes Gesetz”. Manquet: “Das ist überhaupt kein linkes Gesetz. Wir haben in Wien eine Vierparteieneinigung. Alle Parteien haben zugestimmt. Und auch im Parlament haben wir eine Vierparteieneinigung. Und wenn Sie nach Deutschland schauen, dort hat die konservative Regierung ähnliche Vorhaben gefasst und die sind weitaus radikaler. Das ist ein unpolitische Gesetz.” Oswald: “Wie bitte? Das ist ein hochpolitisches Gesetz. Sie wissen doch, wer die treibende Kraft in Wien war: Die 35-jährige Frauenstadträtin Wehsely, die zwei Jahre politisch agitiert hat. Sie präsentieren das hier ausschließlich mit subventionierten Frauenrechtsgruppen. Sie präsentieren sogar Zahlen, sprechen immer von 80 % Täter unter Männern und nur 20 % Täterinnern durch Frauen, obwohl Sie im gleichen Atemzug sagen, sie haben gar keine Zahlen und müssen diese aus den USA beiholen. Ihre Zahlen sind auf Österreich umgelegt völlig falsch. Ich kenne das Material samt und sonders. Das Gesetz ist ein hochpolitisches Gesetz, da es gesellschaftpolitisch tief in die Privatleben der Bürger eingreift und die Eigenverantwortung unter den Beziehungspartnern drosselt.”
Linksideologisches Gesetz
Oswald nippt am Glas. “Zudem gab es ja auch Kritiker. Nehmen Sie zum Beispiel den Univ. Prof. Dr. Venier aus Innsbruck, der ja immerhin einen Kommentar zur Strafprozessordnung verfasst hat.” Manquet fällt ins Wort: “Ja, dem haben wir von uns (Ministerium, Anm B&G) dann geschrieben und ihn aufgeklärt.” Oswald,
fällt ins Wort: “Aha, Sie haben ihn auf Linie gebracht?”
Staatsanwalt Manquet, wechselt das Thema: “Wissen Sie, ich wurde von einer Frau angerufen, die gesagt hat: Der Paragraf der Gefährlichen Drohung (§ 107 StGB) ist in Österreich totes Recht. Das stimmt überhaupt nicht. Es ist nicht totes Recht. Wir hatten im Vorjahr 1.600 Verurteilungen nach Gefährliche Drohung.” Oswald fällt ins Wort: “Das ist der Paragraf mit den schlampigsten Prozessen hart an der Grenze zur Verleumdung.
Das sind jene Prozesse mit den dünnsten Beweisen, mit keinerlei Ermittlung und den meisten Fehlurteilen.
Setzen Sie sich einmal in einen solchen Prozess.” Manquet: “Bei der Gefährlichen Drohung haben wir beste Beweislagen: Es sind meist SMS oder Emails. Auch auch beim Stalking Gesetz können wir am besten mit Rufdatenauswertungen arbeiten.” Oswald wendet ein: “Wie bitte? Bei einem Strafmaß bis zu maximal einem Jahr? Das Stalking Gesetz ist jetzt schon das Unbeliebteste bei der Polizei. Mir sagte kürzlich ein Kriminalbeamter in einer anderen Sache: “Rufdatenauswertung? Wozu, ist ja kein Mordfall!” Sie wollen mir doch nicht glaubhaft darstellen, dass bei einem Strafmaß von maximal einem Jahr ein so großer Aufwand betrieben wird. Und noch was: Was helfen Ihnen denn Rufdatenauswertungen, Zahlentabellen? Wenn Sie nicht hören können, was gesprochen wurde.” Manquet weicht aus: “Gefährliche Drohung rangiert unter den Top 10 der Verurteilungen.”
Mann und Frau bei Sicherheitswache nicht gleich behandelt
Oswald: “Es ist schön, dass Sie ein privates Deliktranking führen, das macht es nicht besser. Ich will Ihnen eine andere Geschichte erzählen: Ich rief kürzlich probehalber bei der Sicherheitswache an. Ich sagte: Lieber Herr, wie ist das, wenn ein Mann zu einer Frau sagt - “Du wirst es noch bereuen, dass Du mich kennen gelernt hast.” - Darauf der Beamte am Ende der Leitung: Dann ist das eine Straftat, eine Gefährliche Drohung. - Danke für die Auskunft. Ah, ich hätte noch eine Frage: Wie ist das, wenn eine Frau zu einem Mann sagt: “Du wirst es noch bereuen, dass Du mich kennen gelernt hast.” - Der Beamte am anderen Ende gerät ins Stottern, eiert herum: Dann…dann müsste man sich das anschauen, wie sie das gemeint hat…wann sie es gesagt hat, was sie darunter versteht. - Sehen Sie, Herr Doktor Manquet und genau so wird es beim Stalking Gesetz auch laufen. Der Frau ist es zugestanden, sich zu fürchten, dem Mann nicht.”
Oswald nippt am Glas. Der Staatsanwalt geht ein paar Meter auf und ab. Oswald: “Sie wissen doch, Frauen sind anzeigenfreudig, Männer eher nicht. Wir wissen, dass Frauen Anzeigen statistisch wortreicher, aber unpräziser formulieren, Männer eher wortkarger sind. Daher werden sie bei Anzeigenlegungen auch kaum ernst genommen. Statistisch sind Frauen auch die schlechteren Augenzeugen, weil sie zu assoziativ denken.
Was wollen Sie also mit dem Stalking-Gesetz: Eine neue Anzeigenflut durch Frauen herauf beschwören,
die sich fürchten, mitunter grundlos? Das Gesetz öffnet Missbrauch Tür und Tor.
Im übrigen: Die Dunkelziffer, wie viele Männer im Land von Frauen verfolgt werden, ist groß. Wissen Sie, was dieses Gesetz bewirkt: Die Dunkelziffer wird heller werden. Was tun Sie dann, wenn nur Männer Anzeigen machen und das Verhältnis in einem Jahr, wenn wir uns wieder sehen, plötzlich 80 zu 20 bei Falllagen zu Ungunsten der Frau steht? Möglich ist alles.”
Oswald trinkt aus und geht. Bei Hinausgehen geht er mit dem Leitenden Staatsanwalt noch einen langen Gang entlang. Er erkundigt sich, wer der neue Leitende Staatsanwalt in St. Pölten wurde. Oswald: “Ich bin da an etwas dran, wo nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde. Dort wurde ein Mann mit 30 Messerstichen getötet und der Staatsanwalt stellte das Verfahren gegen die Frau ein. Dort (Petzenkirchen) sollten Sie Ordnung schaffen.”
Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)





