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OGH – Entscheidung über Quotenfotzen, Inzuchtrichter, Schwuchtelwichser - und das Götzzitat

Veröffentlicht in Gerichte, OGH -Entscheidungen by marcusjoswald am September 16th, 2008

(Wien, im September 2008) Eine neue OGH-Entscheidung ist da. Sie ist einfach wie unterhaltsam zu lesen und sie behandelt eine Ordnungsgeld-Entscheidung in einem Wiener Fall rund um eine Pflegschaftsstreitigkeit. Sie ist auch Ausdruck österreichischer Schimpfkultur.

Schimpfen

Das Schimpfen ist manchen Branchen erlaubt. Am Fußballplatz oder in der “Presse”. So wird der Chefredakteur der “Presse”, Michael Fleischhacker, seinem Namen gerecht und hat ein Buch (in offenbar leicht berauschtem Zustand) über die österreichische Innenpolitik verfasst. Die gehäufte Ansammlung von Verbalinjurien im Ecowin-Verlag heißt “Politikerbeschimpfung”. Fleischhacker will es “hintergründig” verstanden wissen.

Hintergründig

“Hintergründig” will es auch Mag. Herwig Baumgartner verstanden wissen, der hunderte Gerichtseingaben zu einem anderen Thema macht: Dass ihm vor sieben Jahren seine vier Kinder weggenommen wurden. Dafür interessiert sich leider niemand. Er hat anfangs sauber und korrekt argumentiert, nun aber in der Justiz Schuldige ausgemacht. Seit einigen Jahren sieht er, dass auf seine Argumente ohnehin, um in seiner Sprache zu bleiben, “geschissen” wird. Dann erreicht der Mensch den Zeitpunkt, wo artizifielles Schimpfen dominiert.

Rüge

Doch wieder einmal rügte der OGH (3 Ob 153/08h) das mit der Verhängung der maximalen Ordnungsstrafe gemäß § 222 ZPO Abs 1.: Also exakt 1.450 Euro. Es ist die bisher dritte Ordnungsstrafe (300, 1.000, 1.450),
die auf Basis von Gerichtseingaben erfolgt ist.

Verfahren

Die Krux an der Sache ist, dass der Fall verschleppt und verfahren ist. Der Karren steckt im Dreck. Analytisch gesprochen (dieses Journal bemüht sich bei aller Parteinahme analytisch zu bleiben): Es geht nach wie vor um die Pflegschaftssache am BG Wien Innere Stadt rund um die Kinder Eric, Sandrine, Rene und Corinne. Nach wie vor ist ungeklärt, wie 2001 das Zusammenwirken der SPÖ-geeichten, leicht lokalisierbaren Wiener Grüppchen rund um das Frauenhaus und das Jugendamt der Stadt Wien harmonieren konnte.

Unsaubere Justizpraxen

Nach wie vor ist unklar, welche Handlanger damals noch ihre Finger im Spiel hatten und wer im Bezirksgericht Innere Stadt mit wem telefonierte und korrupt war. Das Wort “korrupt” ist angebracht, weil es – absolut gesetzt – keine neutrale Entscheidung ist, einem Mann mit einem Schlag vier Kinder wegzunehmen und bis heute keine einzige Stunde Besuchsrecht zu gewähren. Es hat also jemand im BG Innere Stadt den SPÖ dominierten Vereinen “einen Dienst erwiesen”. Das herauszufinden, wer mit wem eine unsaubere Justizpraxis vollzog, ist die Aufgabe.

Korruption

Herwig Baumgartner geht einen Schritt weiter. Er sieht aus seiner Sicht “kriminelle Handlanger” auch im OLG Wien sitzen. Dort werden alle Beschwerden gegen dieses einseitige Vorgehen abgeschmettert. Er lehnte kürzlich auch ein ganzes Landesgericht als befangen ab.

Dagegen hat sich nun das Höchstgericht zur Wehr gesetzt. Der 3. Senat unter seinem Präsidenten Dr. Schiemer
und Kollegen, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter wies nicht nur die Ablehnung eines ganzen Zwischengerichts ab, sondern legte eine Geldstrafe nach. Dieses Mal wurde eine Höchststrafe von 1.450 Euro verhängt, die jedoch unwirksam bleibt, weil der Normunterworfene ohnehin in Österreich nichts ins Verdienen bringt.

Neue Wege

Herwig Baumgartner ist nicht im Wiener Prater aufgewachsen, sondern hat sein Studium über Intelligenztests abgeschlossen. Die Tonart seiner Eingaben klingt deswegen so, weil er darin die einzige Chance sieht, wachzurütteln. Die Fronten sind eingefahren. Baumgartner hat Gutachten, wonach ihm durch die vierfache Kindeswegnahme ein PTBS (Posttraumatisches Belastungssyndrom) hängen blieb, das bis zur Arbeitsunfähigkeit ging. Gutachten
liegen vor. Doch es spießt sich am Ansatz, wie er Schadenersatz von der Justiz lukrieren kann. Er sieht den Auslandsinstanzenzug als einzigen Weg. In Österreich lehnt er Senate, die sich gegen seine Vorstellungen richten oder Verfahren verschleppen und seine Kinder noch mehr von ihm entfremden, freiheraus ab. Er redet - und der OGH beantwortet die Reden.

OGH: Ablehnung eines Gerichts unzulässig

So begründet der 3. Senat des OGH, warum die Ablehnung eines ganzen Landesgerichts unzulässig ist:
“Das Oberlandesgericht wies die Ablehnung sämtlicher Richter eines Landesgerichtes durch den nunmehrigen Rekurswerber als unzulässige Pauschalablehnung und deswegen, weil aus einer bestimmten Rechtsmeinung keine Befangenheit abzuleiten sei, zurück. (…) Der von diesem erhobene Rekurs, dem es an jeglichem sachlichen Argument gegen die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung gebricht, ist nicht berechtigt.”

Wegen Götzzitat

“In seinem Rechtsmittel bezeichnet der Rekurswerber - teilweise namentlich genannte - Richter (auch des Obersten Gerichtshofs) als “Kinderficker”, “Quotenfotzen”, “Verbrecherhuren”, “psychopathische Päderasten”, “Araberfotze”, “Quotenhuren”, “Schwuchtelwichser”, “Inzuchtrichter” und dergleichen. Er verwendet das (explizite) Götzzitat und andere unflätige Aufforderungen. (…)

Nach § 22 AußStrG iVm § 86 ZPO kann gegen Parteien, welche die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzen, eine Ordnungsstrafe verhängt werden. Der Rekurswerber wurde (auch vom Obersten Gerichtshof) schon wiederholt wegen schriftlicher Beleidigungen (etwa zu 1 Ob 80/05d mit einer Ordnungsstrafe von 1.000 EUR für weniger zahlreiche, aber gleichfalls schwerst herabsetzende und entwürdigende Äußerungen über Richter) bestraft.

1.450 Euro

Da der Rekurswerber sich auch durch diese Strafen nicht von solchen Ausfällen abhalten lässt, ist es erforderlich, eine noch höhere Ordnungsstrafe nach § 22 AußStrG ivM § 220 ZPO über ihn zu verhängen. Angesichts des Umfangs und der Art der Beschimpfungen ist der Strafrahmen auszuschöpfen.”

Oberster Gerichtshof, Wien, am 11. Juli 2008 (Dr. Schiemer, 3. Senat)

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Quelle: 3 Ob 153/08h (das RIS hat diese Entscheidung nicht veröffentlicht)
Eine frühere OGH-Entscheidung zu Mag. Herwig Baumgartner wurde veröffentlicht. 1 Ob 80/05d (2005)

Marcus J. Oswald (Ressort: OGH-Entscheidungen)

EhRe will auch zur Wahl 2008

Veröffentlicht in Familienrecht, Männerpolitik, Short Message Service, Väterrechte by marcusjoswald am August 16th, 2008
Elite Humanes Recht EhRe

Elite Humanes Recht - EhRe

(Wien, im August 2008) Splitter- und Protestgruppen sind der Schnittlauch auf jeder politischen Wahl.
Sie bringen wenig Stimmen zusammen, zeigen aber Engagement, das über die Wahlen hinausgeht.

In Wien will eine Gruppe namens EhRe - Abkürzung für “Elite Humanes Recht” - um Zustimmung werben.
Das gab die Gruppe, ein Netzwerk aus justizpolitischen Aktivisten, am 3. August 2008 bekannt.

Netzwerker und Protestgruppe

Teile des Netzwerks sind im rechtspolitischen und justizkritischen Geschehen seit Jahren aktiv verankert.
Teile waren in der Anti-EU-Plattform “rettet-österreich” tätig. Andere sind in der österreichischen “Väterrechtsbewegung” tägig. Einige unterstützten monatelang den Parlamentarier Karl-Heinz Klement aktiv in seiner politischen Arbeit - bis der dieser Tage von seinem Obmann H.C. Strache überraschend geschasst wurde.

Wahlantritt Bundesland Wien geplant

Die Gruppe will im Bundesland Wien antreten und hat Unterstützungspapiere aufgelegt. Man will Unterschriften sammeln. Auch ein Spendenkonto existiert.

Man vertritt gesellschaftliche Positionen, die das Familienbild im Mittelpunkt haben. Man fordert in diesem Zusammenhang eine “saubere Justiz” und eine Verankerung der “UN-Kinderrechte in der Verfassung”. Daneben will man die Etablierung eines “Justizanwalts ohne Partei- oder aktive Justizvergangenheit”. Die gesellschaftspolitische Arbeit soll sich aber auch auf die bundesweite Errichtung von Männerhäusern und in der familienrechtlichen Tagesarbeit auf von Männern geführte Besuchscafés erstrecken.

Erreichbar via Wikipedia oder HumanesRecht

Auf der Webseite www.humanesrecht.com steht ein Motto: “Intelligenz ist die Fähigkeit Informationen zu empfangen, zu entschlüsseln und brauchbar weiter zu vermitteln. Dummheit bedeutet, diesen Prozess an einer beliebigen Stelle zu unterbrechen.”

Die Plattform ist auch via Wikipedia erreichbar. Auf der Webseite ist das Programm in aller Kürze dargestellt. Vorranging will man sich um “die Justiz” kümmern, die laut Ansicht von EhRe die Großparteien in ihren Programmen nicht ernst nehmen.

Parteifreie Justiz gefordert

Das parteipolitische Besetzen von Höchstrichtern muss laut EhRe ein Ende haben. Außerdem verlangt man mehr Förderungen für männerpolitische Initiativen. So fordert man mehr männliche Kindergärtner. Auch ist ein Besuchscafé in Wien geplant, das ausschließlich von Männern (Sozialarbeiter) geführt ist.
Zudem fordert man ein “Männerhaus” für Scheidungsväter nach Südtiroler Vorbild.

Die Wegweisungswirtschaft und scheinheilige Opferschutzindustrie durch die mit ihren kriminellen Vorgängen bekannt gewordene Wiener SPÖ-Horngacher-Polizei und die Seilschaften der offiziös agierenden feministischen Wiener SPÖ-Geheimorganisationen wie “Interventionsstelle” oder “AÖF” boomt, so EhRe. Und wird mit undeklarierten Subventionen belohnt.

Neu zu gründende Männerhäuser sollen nicht nur ein politisches Gegengewicht zum spezifisch Wiener radikalen Feminismus bilden, sondern auch den Zweck haben, darin aufgefangene Männer, die aus ihrem eigenen Heim “weggewiesen” werden, rechtstechnisch auf Prozesse vorzubereiten, systematisch um deren Sorgerechte zu kämpfen und mentale sowie sozialarbeiterische Begleitung (Prozessbegleitung) anzubieten.

Politische Justizspezialisten und Väterrechtler

Eine Stoßrichtung von EhRe ist gegen die SPÖ ausgerichtet. Diese Partei unterstützte die Anti-Mann-Kampagne “Verliebt.verlobt.verprügelt” der Geheimorganisation AÖF (Autonome Österreichische Frauenhäuser rund um Andrea Brem). “Das war der Sündenfall”, so EhRe. Diese Hetz-Kampagne aus dem Jahr 2008 wird in der Programmatik der Kleinpartei herausgehoben und thematisiert, weil sie die Gesinnung der SPÖ-Frauen zeigt.

Eine andere Stoßrichtung ist seit dem Hinauswurf des Karl-Heinz Klement aus der FPÖ auch H.C. Strache.
Diesem wird in “Väterrechtsfragen” keine Kompetenz mehr zugestanden.

Gegen Scheidungswirtschaft und Profiteure

Ein weiteres gesellschaftspolitisches Thema von EhRe ist, dass die Scheidungswirtschaft boomt. Vor allem in sozialdemokratischen Städten wird der Wert der Familie unterwandert und das Scheiden - aus populistischen Gründen - zu leicht gemacht. Im pädagogischen Sinn verschwindet die Familie, so EhRe. Das schadet Kindern.
Durch radikale Feministen, die Wien nicht nur ärmer machen (kinderärmer), sondern auch Männer durch stetes Anzeigen kriminalisieren, entsteht die boomende Scheidungs- und Justizindustrie, kritisiert EhRe.

SPÖ wirtschaftet Gesellschaft ab

Im Gegensatz wirtschaftete die SPÖ die Stadt Wien ab und erzeugte durch exorbitante Mietpreise und einen Anstieg von leistungsfeindlicher Gesinnung knapp 100.000 orientierungslose Sozialhilfeempfänger (2001: nur 65.000).

Fazit: Wo die Selbstkontrolle und Eigenplanung über die eigene Familie an die sozialdemokratische Parteipolitik delegiert wird, geht die gesamte Kommune bankrott. Das Nebenprodukt “Teuerung” trifft Scheidungsväter und Scheidungsmütter doppelt hart.

Mittlerweile unterstützen andere Väterrechtsvereine einen möglichen Wahlgang von EhRe.
Es liegt insgesamt an den 2.400 Unterschriften, ob diese Kleinpartei antreten darf.

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Die Unterstützungserklärungen sind via www.humanesrecht.com herunterzuladen.
Die Kleinpartei EhRe ist zuversichtlich, genug Unterstützer zu finden, die unterschreiben.

Marcus J. Oswald (Ressort: Short Message Service)

Präsentation Stalking-Gesetz - Wien - 17. Februar 2006

Veröffentlicht in Feminismus, Stalking by marcusjoswald am Juni 29th, 2008
Marcus J. Oswald

Galerie der Opferschutzbewegten (v.l.n.r., 17. Februar 2006, BM f Justiz: Ltd. Staatsanwalt und Frauenversteher Christian Manquet, Kurzzeit-Justizministerin Karin Gastinger, Langzeit-Hardcore-Feministin Rosa Logar: Dieses Trio Infernal schuf das Stalking Gesetz. Foto für - ehedem gerichtlive: nun - diegalerie/Blaulicht und Graulicht: Marcus J. Oswald)

Die Freude im Bundesministerium für Justiz ist groß: Man hat endlich ein “Stalking” Gesetz.
Man hat zwar keine Fälle, aber ein Gesetz. V.l.n.r: Leitender Staatsanwalt Christian Manquet, Bundesjustizministerin Karin Gastinger, Leiterin der durch das BMI finanzierten Interventionsstellen Rosa Logar. (Foto: Marcus J. Oswald am 17. Februar 2006)

(AUS DEM B&G ARCHIV - Wien, im Februar 2006) Alle sind happy. Alle? Ein ganz normaler Pressetermin an einem Freitag vormittag. Im Bundesministerium für Justiz - Palais Trautson. Ein kleines Buffet steht bereit, ein paar Journalisten. Happy ist man, dass die Bundesministerin überhaupt kommt. Der Termin war für 11 Uhr angesetzt, dann auf 12 Uhr verschoben, da Justizministerin Karin Gastinger Flugverzögerungen hatte. Sie kam aus Innsbruck (Tirol). Um Punkt 12 Uhr trifft sie dann ein. Gutgelaunt, wie immer. Es ist schwer etwas gegen eine Justizministerin zu sagen, die beim Eintreten in einen Raum jedem einzeln zur Begrüßung die Hand schüttelt.

Gegen Freundlichkeit kann man sich nicht wehren. Und man muss auch nicht die Ministerin kritisieren, dass Österreich nun ein Gesetz mit männerfeindlicher Schlagseite hat. Sie kann nichts dafür. Sie wurde in die Sache hinein geritten. Doch nun ist es fix. Nach einem ersten Entwurf des Gesetzes im Dezember 2005 schrillten bei einigen die Alarmglocken. Vor allem die Innenministerin Elisabeth Prokop ließ bald wissen, dass das Gesetz in dieser Fassung so nicht kommt und möglich ist. Das Gesetz im Erstentwurf bestand auf kühnsten Fantasien von Frauenrechtsgruppen. Darin war formuliert (gewünscht), dass jedes unerwünschte SMS, jede unerwünschte Rose, jedes unerwünschte Telefonat sofort zu einer Anzeige und im schlechtesten Fall zu einem Jahr Haft geführt hätte. Die Rosenhändler und die Telefongesellschaften hätten sich in den Arsch gebissen.

Die Pressekonferenz. Ein Blick in den Raum zeigt: Das Thema interessiert nur Frauen. Neun Journalistinnen, einige von alternativen Medien wurden vorgeschickt, um ihre Sache zu suchen und zu vertreten. Nur zwei Männer in den Reihen. Das Thema zieht vor allem bei Frauen. Männer interessiert es bislang noch überhaupt nicht, sich als Stalking-Opfer zu sehen. Vielleicht haben Männer eine dickere Haut, sind weniger hysterisch.
Es wurde später kurz thematisiert - von Oswald.

Ministerin Gastinger stellt das Gesetz in knappen Worten vor, ehe sie ihrem leitenden Staatsanwalt, der den legistischen Text in den Feinschliff brachte, das Wort gibt. Die Ministerin lobt, wie immer sehr charmant und schwungvoll, die Arbeit aller Stellen. Sie verbreitet immer gute Laune. Es habe gedauert, der zweite Entwurf
sei nun solide. Sie sei froh, dass die Arbeit zu einem guten Ergebnis geführt habe.

Marcus J. Oswald - 17-02-2006

Der Legist: Der Leitende Staatsanwalt im Justizministerium Dr. Manquet. Bezog Studien aus
den USA (!) und schrieb auf dieser Basis das österreichweit ab 30. Juni 2006 gültige “Stalking-Gesetz”. Warum bezog er Studien nicht auch aus Russland? (Foto: Marcus J. Oswald am
17. Februar 2006)

Dann Staatsanwalt Manquet: Der Mann um die 45 spricht in seinem Kurzvortrag davon, dass 80 Prozent der Betroffenen von “Stalking” Frauen sind. Der Herausgeber beginnt Notizen auf seinem Block. Diese Zahl ist definitiv falsch. Oswald hat sämtliche Fachzeitschriften der letzten drei Jahre minutiös durchgekämmt, deutschsprachige, englischsprachige. Das Verhältnis in der Deliktbereitschaft, aufgegliedert zwischen Mann und Frau, liegt bei 60 (bis 65) zu 40 (bis 35)%. Wobei auf Seiten der Männer als Opfer eine hohe Dunkelziffer liegt, da ein Mann sich dazu öffentlich meist nicht äußert.

Ein Punkt : Ermächtigungsdelikt

Im Wesentlichen, streicht der Leitende Staatsanwalt heraus, sei der zweite Entwurf des Gesetzes in vier Punkten nun klarer geregelt. § 107a StGB unterscheidet nun auch (entgegen dem ersten Entwurf) in “Offizialdelikt” und “Ermächtigungsdelikt”. Das ist neu. Agitierten Frauenrechtsgruppen, die das Gesetz für sich und ihre Opferschutzziele gänzlich urspurpieren und vereinnahmen wollten, ursprünglich in jene Richtung, dass
schon das Verschicken von Rosen, SMS und Anrufen als Offizialdelikt gesehen wird, wurde dieser Punkt
in Abschwächung des ersten Anlaufs vom Herbst 2005 zu einem Ermächtigungsdelikt (§ 107 a, Abs. 2). Ermächtigungsdelikt heißt: Die Strafverfolgung liegt in der Ermächtigung des betroffenen Mannes oder der betroffenen Frau.

Drei Punkte: Offizialdelikt

Offizialdelikt blieb nur die “unzumutbare Beeinträchtigung der Lebensführung” durch Aufsuchen “räumlicher Nähe” (§ 107 a, Abs. 1), die Verwendung “personenbezogener Daten zur Bestellung von Waren oder Dienstleistungen” (§ 107 a, Abs. 3) und der diffus formulierte § 107 a, Abs. 4, in dem “unter Verwendung personenbezogener Daten Dritte veranlasst werden”, mit dem betroffenen Mann oder der betroffenen Frau “Kontakt aufzunehmen”.

Das Gesetz wird ab Ende Juni 2006 in Kraft treten. Verabschiedet wurde es im Ministerrat am 16. Februrar 2006. Dann wechselt das Wort weiter zur Leiterin der vom Bundesministerium des Inneren (BMI) finanzierten “Interventionsstelle”. Diese Stelle ist, wenn man so will, eine halbexektuive Einmischungssstelle in Bürgerrechte der Menschen. Die Stelle ist vorgelagert, nicht Teil des Ministeriums, aber in engem Kontakt
mit dem Innenministerium. Kritiker dieser “Interventionsstelle” meinen, dass dieser Verein vor allem Gesellschaftspolitik macht. Die “Interventionsstelle” hat vor allem im “roten Wien” einen starken Stand.
Die gesamte Bewegung rund um das im Moment kaum nachvollziehbare neue Gesetz § 107a StGB nahm seinen Anfang in den politischen Agitationen der 35-jährigen Wiener Frauenstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ).

Umstrittene Vorfeldorganisation des BMI -
die anzeigenfreudige “Interventionsstelle”

Die “Interventionsstelle” ist durch Bundesmittel finanziert. Doch in den restlichen acht Bundesländern Österreichs hat die “Interventionsstelle” so gut wie keinen Einfluß. Das ideologische Hauptstandbein der vom BMI finanzierten Stelle steht in Wien. Hier wurde in enger Kooperation mit der Wiener SPÖ das bundesweite “Stalking Gesetz” entwickelt - und manche in den Bundesländern werden sich noch wundern, mit welchen großartigen “Fällen” aus den Beziehungskisten der Bürger nun die Landesgerichte konfrontiert werden.

Jedenfalls: Obfrau Rosa Logar sitzt am Podium und verbreitet gut geölte Opferschutzmythen. “25 Jahre” arbeite sie nun hauptberuflich in Frauenhäusern und habe viel erlebt. Selektive Wahrnehmung nennt man das auch. Logar versprüht Lob in Richtung Ministerin: Karin Gastinger sei die erste Justizministerin, die sich für ein solches Thema auf Bundesgesetzebene erwärmte. Dank an alle Seiten: “Wir dachten schon, das kippt und wird nichts mehr”. Nochmals Dank. Im übrigen, fügt sie hinzu, wolle die “Interventionsstelle” “keine strenge Bestrafung”, sondern ein Bewußtsein schaffen.

15 Minuten kein einziges Mal das Wort Mann

Nun sind die ersten 15 Minuten um und in diesen 15 Minuten fällt kein einziges Mal das Wort Mann.
Dann kommt Pressesprecher Pöchinger und fragt: “Noch Fragen?” Aber, klar doch!

Oswald meldet sich als Zweiter zu Wort. Er kritisiert, dass am Podium wohl eine Vertreterin der Frauenhäuser sitzt, aber kein Vertreter von Männerrechtsorganisationen. Man nimmt diese Anmerkung mit Bedauern zur Kenntnis. Dann bringt Oswald den Begriff der “positiven Diskriminierung” vor. Das Gesetz sei positive Diskriminierung, da es zwar Opfer schützen will, aber implizit meint, dass Männer die ausnahmslosen Täter sind. Oswald bringt vor, dass die vom Ministerium gehandelten Zahlen in der geschlechtergefilterten Täterquote “falsch” sind. “Die internationalen Studien - und ich kenne alle aus den letzten drei Jahren - sprechen immer von einem Verhältnis von 60:40 und nicht von 80:20, die von Frauenrechtsgruppen gerne präsentiert werden.”

Gesetz als “positive Diskriminierung” von Männern

Außerdem dürfe man eine “hohe Dunkelziffer bei Männern als Betroffenen” nicht vergessen. “Männer sind nicht so anzeigefreudig wie Frauen, sie rufen seltener die Polizei und gehen auch nicht ins Frauenhaus.” Dann will Oswald wissen, wie denn nun der rechtliche Unterschied zwischen den bisherigen Bestimmungen aus dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und dem neu aus dem Hut gezauberten § 107a StGB sei. Beide Paragrafen geben
nun Beamten das Recht zur temporären Wegweisung in die Hand.

Der Leitende Staatsanwalt Manquet greift den Ball mit der “positiven Diskriminierung” auf. Er habe, sagt er, das Gesetz so formuliert, dass Männer und Frauen gleichermassen als Betroffene vorkommen. Sie werden im Gesetzestext “Person” genannt. Das mag schon stimmen, grübelt der Herausgeber und fischt aus seinen mitgebrachten Unterlagen einen Artikel aus der Wiener Tageszeitung “Die Presse”, den er dem Leitenden Staatsanwalt dann doch nicht zeigt. Der Rahmen ist zu klein.

Allein der Einleitungssatz ist “positive Diskriminierung” von Männern. An diesem Artikel
(26. November 2004) sieht man offen die Propaganda, die (auch) von angeblich seriösen Medien mit diesem Gesetz betrieben wurde und wird. Der erste Satz lautet: “Stalking, eine Form psychischer Gewalt gegen Frauen”. Der Artikel aus der Tageszeitung “Die Presse” zeigt nicht mehr und nicht weniger, wie die Mitarbeiter der Frauenrechtsgruppen ticken.

Der Begriff “positive Diskriminierung” meint: Hier versucht jemand Frauen zu schützen (guter Ansatz)
und zugleich Männer zu kriminalisieren (schlechter Ansatz). Im Artikel geht Andrea Brem, Koordinatorin der Wiener Frauenhäuser (vier Gebäude), die auch im Fernsehen gerne als Lobbyistin auftritt, mit Eifer und ebenso großer Betriebsblindheit davon aus, dass ein österreichweites Gesetz offenbar nur Frauen schützen soll.

Oft kommen einem Frauenaktivisten so vor, wie Ärzte in einer onkologischen Station: Gehen sie beim Krankenhaus hinaus an die frische Luft, sehen sie nur eine Art Mensch: Alle haben Krebs!

Das Zeitungswesen ist in Österreich - inklusive “Die Presse” - leider qualitativ unterentwickelt, dass man
alles bedingungslos nachbetet und davor scheut, Fragen zu stellen und eine Gegenmeinung zur selektiven Wahrnehmung der Frauenrechtsaktivitsten herauszuschälen. Es ist eben gemütlicher, zu schreiben “Stalking, eine Form psychischer Gewalt gegen Frauen” statt darüber nachzudenken, ob das empirisch überhaupt haltbar ist oder ob man nicht mit dem Herrn Doktor von der Onkologie spricht.

Es gibt keine eigenen Zahlen, nur “Studien” aus den USA als Malvorlage

Zurück zur Pressekonferenz. Der Leitende Staatsanwalt Manquet hält also fest, dass das Gesetz für alle sei.
Er erwähnt zugleich, selbstentlarvend: “Es gibt keine Studien, wir bezogen die Studien aus den USA.” Der Kernsatz des Tages ist gefallen. Da muss man den Leitenden Staatsanwalt und Legisten dieser Gesetzesübung nicht korrigieren: Es gibt in Österreich tatsächlich keine einzige Studie, also keine einzige bundesweite Erhebung, ob für ein solches Gesetz überhaupt ein Bedarf ist. Das Gesetz schwirrt also im völlig leeren Raum der Argumente. Staatsanwalt Manquet gibt zu: Wir wissen nichts, haben keine Zahlen.
“Es gibt keine repräsentative Umfrage.” (Manquet). Daher griff er sich mit seinem langen Arm des Gesetzes
Studien aus den USA. Doch dort ist die Falllage eine komplett andere.

Wenn aus den USA “Stalking-Fälle” in die Mickey Maus-Republik Österreich und seine kleinen Medien vordringen, sind das vornehmlich Fälle von “Prominentenstalking”. Da geht es um Nicole Kidman, Caterine Zeta Jones, Jodie Foster oder Cher, also Leute, die uns im fortgeschrittenen Alter im mitteleuropäischen Kulturraum nur dann interessieren, wenn man Filmkritiker ist. Dann hörte man noch etwas von “Madonna und Stalking”, doch zugleich hört man, dass sie bestens gelaunt, wohlauf ist und soeben einen Riesenerfolg nach dem anderen feiert. So schlimm? Diese Fälle sind uns aus den USA bekannt. Zu dieser Falllage bezog das österreichische Justizministerium also amerikanische Studien und legte sie auf Österreich um.

Leitender Staatsanwalt zu Oswald: “Wer soll eine Studie bezahlen?”

Oswald frägt den Leitenden Staatsanwalt, mit dem er nach der Präsentation noch bei einem Faschingskrapfen beisammen steht, ob das Österreichische Justizministerium demnächst eine österreichweite Studie plant.
Dr. Manquet verneint: “Wer soll das bezahlen?”

Marcus J. Oswald

Kein Methodenstreit, ja nicht einmal empirische Daten zum eigenen Land - aber ein Gesetz machen wir. Das ist Österreich! Der typische Fall von Politik mit Emotionen, nicht mit dem Kopf. Rechts im Bild Rosa Logar von der staatlich geförderten (Innenministerium) “Interventionsstelle gegen Gewalt”. Zugleich seit 25 Jahren hauptberufliche Frauenrechtsaktivistin. (Foto: Marcus J. Oswald am 17. Februar 2006)

Noch einmal im Klartext: Man stützte ein Gesetz auf keine Machbarkeitsstudie, auf keine Bedarfsanalyse, auf keine sozialwissenschaftliche Studie, auf rein gar nichts. Aber auf viel Lobbying. Die Leiterin der vom BMI finanzierten “Interventionsstelle” Logar tut sich schwer zu erklären, warum das Gesetz auch Männer vor angriffslustigen Frauen schützen soll. Sie eiert herum, naja, Männer haben auch keine Männerhäuser und so weiter. Doch selbstverständlich berät die “Interventionsstelle” auch Männer. Es klingt irgendwie durch: Das Gesetz ist doch eher für Frauen. Weil ihr dann nichts mehr einfällt, lehnt sie die geschlechterspezifische Unterscheidung der Betroffenen ab.

Merke: Versuche im Disput eine Frau nie mit den Waffen einer Frau zu schlagen! Zuerst machen die Frauenhäuser und die Interventionsstelle des BMI zwei Jahre lang geballten Mediendruck in der Fach- und Popularpresse, um ein Gesetz zum “Schutz von Frauen” zu machen - und wenn man die Vereinsleiter und Lobbyisten dann fragt, warum ein Bundesgesetz “nur Frauen schützen” soll, reagieren sie pikiert. Nein, eh alles nicht war. Das Gesetz ist eh für alle. Auch Männer dürften sich beim “Weißen Ring” melden, so die Lobbyistin für die Frauensache, Rosa Logar. Wirklich? Man vernimmt Worte, allein es fehlt der Glaube.

Gastinger-Story: the son of a preacherman

Justizministerin Karin Gastinger nimmt die Kurve im Argumentationsnotstand elegant und auf ihre charmante Art. Sie erzählt ein Beispiel aus dem Leben gegriffen, das wir ihr glauben. Ein Pfarrer, den sie kennt, wurde jahrlang von einer Frau sekkiert. Das ging soweit, dass er nicht nur das Zölibat, sondern auch Pfarramt aufgeben wollte. Hier hätte das neue Gesetz gegriffen, so die Justizministerin.

In einer zweiten Fragenrunde, meldet sich Oswald noch einmal zu Wort. Er will nun wissen, was eine “unzumutbare Beeinträchtigung” des Lebensumstandes ist, von dem das Gesetz spricht. “Erklären Sie mir
das einmal, dass ich es verstehe?” Nun, sagt der Staatsanwalt, zum Beispiel “wenn jemand den Arbeitsplatz wechseln muss oder die Wohnung oder seine Telefonnummer ändern”. Gut, dann wollen wir hoffen, dass derjenige oder diejenige seinen oder ihren Arbeitsplatz nicht wegen generell schwacher Leistungen im Job verliert, die Wohnung nicht wegen notorischem Zinsrückstand abgeben muss und seine Telefonrechnung
nicht aussteht, weil er den Tarif grundsätzlich nicht mehr begleichen kann.

Ein Gesetz fördert Sündenbockdenken und Rechtsmissbrauch

Was Juristen in ihrer mitunter klaren Analysefähigkeit oft unterlassen, ist klare Ursachenforschung. Es gibt
wie immer im Leben multikausale Ursachen. Dieses Gesetz fördet Sündenbockdenken. Es legt zu allem Überdruß die Bewertung von Ursachen für Lebensabstürze in die Hände junger, selbst lebensunerfahrener Richter und man darf erstaunt sein, was am Ende heraus kommt.

Die Pressekonferenz endet. Eine Journalistin stellt noch Fragen. Eine Frau von den “Salzburger Nachrichten” will nur wissen, warum eine Forderung der “Grünen” nicht in das Gesetz gepackt wurde und, was die Ministerin dazu sagt. Mächtig interessante Frage. Damit auch die Parteisekretariate etwas für die Kopiermaschine haben. Es neigt sich zu Ende. Der zweite männliche Kollege stellt keine einzige Frage. Ihm ist das Thema zu steil.

Andrea Brem - Geheimorganisation AÖF - Frauenhaus-Aktivistin in Wien - Foto Oswald

Andrea Brem, hauptberufliche, subventionierte Feministin, Leiterin der Wiener Frauenhäuser: Macht einen eher gequälten, denn entspannten Eindruck. So klingen auch ihre Aussagen, mit denen sie den Zuhörern im Ohr liegt. (Foto: Marcus J. Oswald, 5. Oktober 2005, 22 h 10, ZIB 2)

Eine Frage bringt Oswald nicht an. Ein drittes Mal meldet er sich nicht zu Wort. Er wollte eigentlich wissen,
was es mit der Forderung der öffentlich im ORF-Fernsehen geäußerten Meinung von Andrea Brem auf sich hat, die diese im Oktober 2005 in der ZIB 2 Kund tat. Auch Detektive dürften (ihrer Ansicht) keine Oberservationen mehr an Frauen und Männern durchführen. Auch das sei “Stalking”. Oswald fragte vorab bei der Berufsdetektivin Cornelia Haupt nach, die diesen Job seit 15 Jahren macht. Er wollte wissen, ob diese Frage sinnvoll ist. Sie verneinte per Email:

“Danke fürs Nachfragen. Ich habe auch nochmals mit einem Autor bzgl. Rechtsthemen telefoniert, der schon einen Artikel darüber gebracht hat, aber uns fällt nichts ein. Unsere Rechte werden dahingehend nicht geschmälert, weil das eh genau in der Gewerbeordnung verankert ist und im Privatsphärenschutz sind wir
auch ausgenommen, da da festgestellt wird, dass ein Detektiv sowieso nur tätig wird, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Rechtlich betrifft es uns 0. Im Gegenteil haben sogar einige Kollegen darin schon ein neues Betätigungsfeld für sich gefunden, da die Polizei ja immer erst zu spät tätig wird.”

Seitenarm Detektive - Null betroffen

Die Tätigkeiten der Detektive gehen also in konkret zwei Richtungen: Im alten Modell Ausspähungen und Observationen bei Seitensprunggeschichten und Ehebruch. Nun planen sie ein neues Geschäftsfeld ein, so es einen Auftrag gibt: Beschattung des eigenen Lebensumfeldes des betroffenen Mannes oder der betroffenen Frau, wenn es einen Verdacht auf beharrlicher Verfolgung durch eine Frau oder einen Mann gäbe. So zu sagen: Verstärkung des eigenen Lebenspanzers durch Außenüberwachung eines Verfolgers. Oder mit Friedrich Dürrenmatt gesprochen, der einmal ein interessantes Prosabuch geschrieben hat, das sich dadurch auszeichnet, dass es zwar 132 Seiten hat, aber nur aus 24 Sätzen besteht: “Der Auftrag oder Vom Beobachten des Beobachters der Beobachter”.

Die Detektive sehen das also rein geschäftlich. Auch wenn es Frauenrechtsgruppen nicht gefällt: Detektiv Mag. Bernhard Maier beschreibt es in seinem Buch “Detektiv Report” sehr erhellend, wie ein Wiener seiner Gattin in den Urlaub einen Detektiv bis nach Nordafrika (!) nachschickte und dort massivsten Ehebruch dokumentieren ließ. “Stalking” würden die einen schreien (Feministen), massiv-rationale Beweissicherung meinen die anderen (Antifeministen). Das Paar wurde auf Grund der Beweise so geschieden, dass die Ex-Frau des Anwaltes alle Unterhaltsansprüche verlor. Die so zu Stande gekommenen Beweise waren erdrückend.

Small Talk beim Buffet

Die Pressekonferenz im Justizministerium endet. Es geht zum kleinen Buffet. Alle Journalisten haben es eilig und gehen zu ihren Zeitungen. Die Brötchen interessieren nicht. Sie bleiben liegen. Der Saal leert sich rasch. Oswald bleibt beim Häppchenbuffet noch ein wenig stehen. Er hat Zeit. Neben ihm der Leitende Staatsanwalt Manquet und Frau Logar, die aus dem Bedanken gar nicht mehr heraus kommt. Small Talk beginnt.

Oswald: “Das ist ein etwas linkes Gesetz”. Manquet: “Das ist überhaupt kein linkes Gesetz. Wir haben in Wien eine Vierparteieneinigung. Alle Parteien haben zugestimmt. Und auch im Parlament haben wir eine Vierparteieneinigung. Und wenn Sie nach Deutschland schauen, dort hat die konservative Regierung ähnliche Vorhaben gefasst und die sind weitaus radikaler. Das ist ein unpolitische Gesetz.” Oswald: “Wie bitte? Das ist ein hochpolitisches Gesetz. Sie wissen doch, wer die treibende Kraft in Wien war: Die 35-jährige Frauenstadträtin Wehsely, die zwei Jahre politisch agitiert hat. Sie präsentieren das hier ausschließlich mit subventionierten Frauenrechtsgruppen. Sie präsentieren sogar Zahlen, sprechen immer von 80 % Täter unter Männern und nur 20 % Täterinnern durch Frauen, obwohl Sie im gleichen Atemzug sagen, sie haben gar keine Zahlen und müssen diese aus den USA beiholen. Ihre Zahlen sind auf Österreich umgelegt völlig falsch. Ich kenne das Material samt und sonders. Das Gesetz ist ein hochpolitisches Gesetz, da es gesellschaftpolitisch tief in die Privatleben der Bürger eingreift und die Eigenverantwortung unter den Beziehungspartnern drosselt.”

Linksideologisches Gesetz

Oswald nippt am Glas. “Zudem gab es ja auch Kritiker. Nehmen Sie zum Beispiel den Univ. Prof. Dr. Venier aus Innsbruck, der ja immerhin einen Kommentar zur Strafprozessordnung verfasst hat.” Manquet fällt ins Wort: “Ja, dem haben wir von uns (Ministerium, Anm B&G) dann geschrieben und ihn aufgeklärt.” Oswald,
fällt ins Wort: “Aha, Sie haben ihn auf Linie gebracht?”

Staatsanwalt Manquet, wechselt das Thema: “Wissen Sie, ich wurde von einer Frau angerufen, die gesagt hat: Der Paragraf der Gefährlichen Drohung (§ 107 StGB) ist in Österreich totes Recht. Das stimmt überhaupt nicht. Es ist nicht totes Recht. Wir hatten im Vorjahr 1.600 Verurteilungen nach Gefährliche Drohung.” Oswald fällt ins Wort: “Das ist der Paragraf mit den schlampigsten Prozessen hart an der Grenze zur Verleumdung.
Das sind jene Prozesse mit den dünnsten Beweisen, mit keinerlei Ermittlung und den meisten Fehlurteilen.
Setzen Sie sich einmal in einen solchen Prozess.” Manquet: “Bei der Gefährlichen Drohung haben wir beste Beweislagen: Es sind meist SMS oder Emails. Auch auch beim Stalking Gesetz können wir am besten mit Rufdatenauswertungen arbeiten.” Oswald wendet ein: “Wie bitte? Bei einem Strafmaß bis zu maximal einem Jahr? Das Stalking Gesetz ist jetzt schon das Unbeliebteste bei der Polizei. Mir sagte kürzlich ein Kriminalbeamter in einer anderen Sache: “Rufdatenauswertung? Wozu, ist ja kein Mordfall!” Sie wollen mir doch nicht glaubhaft darstellen, dass bei einem Strafmaß von maximal einem Jahr ein so großer Aufwand betrieben wird. Und noch was: Was helfen Ihnen denn Rufdatenauswertungen, Zahlentabellen? Wenn Sie nicht hören können, was gesprochen wurde.” Manquet weicht aus: “Gefährliche Drohung rangiert unter den Top 10 der Verurteilungen.”

Mann und Frau bei Sicherheitswache nicht gleich behandelt

Oswald: “Es ist schön, dass Sie ein privates Deliktranking führen, das macht es nicht besser. Ich will Ihnen eine andere Geschichte erzählen: Ich rief kürzlich probehalber bei der Sicherheitswache an. Ich sagte: Lieber Herr, wie ist das, wenn ein Mann zu einer Frau sagt - “Du wirst es noch bereuen, dass Du mich kennen gelernt hast.” - Darauf der Beamte am Ende der Leitung: Dann ist das eine Straftat, eine Gefährliche Drohung. - Danke für die Auskunft. Ah, ich hätte noch eine Frage: Wie ist das, wenn eine Frau zu einem Mann sagt: “Du wirst es noch bereuen, dass Du mich kennen gelernt hast.” - Der Beamte am anderen Ende gerät ins Stottern, eiert herum: Dann…dann müsste man sich das anschauen, wie sie das gemeint hat…wann sie es gesagt hat, was sie darunter versteht. - Sehen Sie, Herr Doktor Manquet und genau so wird es beim Stalking Gesetz auch laufen. Der Frau ist es zugestanden, sich zu fürchten, dem Mann nicht.”

Oswald nippt am Glas. Der Staatsanwalt geht ein paar Meter auf und ab. Oswald: “Sie wissen doch, Frauen sind anzeigenfreudig, Männer eher nicht. Wir wissen, dass Frauen Anzeigen statistisch wortreicher, aber unpräziser formulieren, Männer eher wortkarger sind. Daher werden sie bei Anzeigenlegungen auch kaum ernst genommen. Statistisch sind Frauen auch die schlechteren Augenzeugen, weil sie zu assoziativ denken.
Was wollen Sie also mit dem Stalking-Gesetz: Eine neue Anzeigenflut durch Frauen herauf beschwören,
die sich fürchten, mitunter grundlos? Das Gesetz öffnet Missbrauch Tür und Tor.

Im übrigen: Die Dunkelziffer, wie viele Männer im Land von Frauen verfolgt werden, ist groß. Wissen Sie, was dieses Gesetz bewirkt: Die Dunkelziffer wird heller werden. Was tun Sie dann, wenn nur Männer Anzeigen machen und das Verhältnis in einem Jahr, wenn wir uns wieder sehen, plötzlich 80 zu 20 bei Falllagen zu Ungunsten der Frau steht? Möglich ist alles.”

Oswald trinkt aus und geht. Bei Hinausgehen geht er mit dem Leitenden Staatsanwalt noch einen langen Gang entlang. Er erkundigt sich, wer der neue Leitende Staatsanwalt in St. Pölten wurde. Oswald: “Ich bin da an etwas dran, wo nicht ordnungsgemäß ermittelt wurde. Dort wurde ein Mann mit 30 Messerstichen getötet und der Staatsanwalt stellte das Verfahren gegen die Frau ein. Dort (Petzenkirchen) sollten Sie Ordnung schaffen.”

Marcus J. Oswald (Ressort: Stalking)

Profiteure der Frauenhauskampagne: “Kronen Zeitung”

Veröffentlicht in Feminismus, Medien by marcusjoswald am Juni 28th, 2008

Frauenhauskamapagne 2008 - Kronen Zeitung S 1 - 4-06-2008 - Zeitungausschnittachriv Oswald 1090

Die Titelseite der “Kronen Zeitung” vom 4. Juni 2008. Darauf enthalten: Ein Inserat der Geheimorganisation “Autonome Österreichische Frauenhäuser”, die mit Steuergeld während der Fußball-Euro 2008 ihre “Helpline” pushen will. Wir haben die Telefonnummer retouchiert, weil wir den Unfug der Frauenhäuser nicht medial verstärken. (Bildquelle: Kronen Zeitung, Bildausschnittarchiv Oswald 1090)

Wenn die geschlechterdiskriminierende Frauenhauskampagne 2008 - “Verliebt.verlobt.verprügelt.” - läuft (verantwortlich: Frauenministerin Doris Bures, Frauenhaus-Chefin Andrea Brem und Y&R-Agenturchef Alois Schober sowie sein Creativdirektor), gibt es auch Profiteure in den Medien.

“Blaulicht und Graulicht” sucht die wirtschaftlichen Profiteure nun heraus und präsentiert sie der Öffentlichkeit. Ein Nutznießer der gegen Männer hetzenden Inseratenkampagne, die mit 965.000 Euro Steuergeld finanziert wird, ist die “Kronen Zeitung”. Sie geniert sich nicht, die ohnehin schon mit Steuergeld schwer subventionierte “Helpline” (299.900 Euro jährlich) der Geheimorganisation “Frauenhäuser” zu bewerben.

Die Krone nahm mit einem Inserat (4,5 mal 4,5 Zentimeter) auf der Titelseite am 4. Juni 2008 3.978 Euro plus
20 Prozent Umsatzsteuer ein. Dazu fünf Prozent Werbesteuer. Macht - einfache Rechnung: 4.773,60 Euro.
Wie schon Gaius Julius Caesar sagte: Non olet. (Geld stinkt nicht).

Non olet

Dass man von der “Kronen Zeitung” einen frauenhauskritischen Beitrag im Jahr 2008 erwarten kann, ist nicht zu erwarten. So wurde die Zeitung eingekauft. Mit dem Geld der anderen (Steuergeld).

Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)

Profiteure der Frauenhauskampagne: Stadtmagazin “Falter”

Veröffentlicht in Feminismus, Medien by marcusjoswald am Juni 26th, 2008

Frauenhauskampagne 2008 - Frauenhaus und Falter -archiv bluelight and greylight

Das Wiener Stadtmagazin “Falter” vom 20. Juni 2008 und 27. Juni 2008, jeweils Titelseite. Darauf enthalten: Ein Inserat der Geheimorganisation “Autonome Österreichische Frauenhäuser”, die mit Steuergeld während der Fußball-Euro 2008 ihre “Helpline” pushen will. Wir haben die Telefonnummern retouchiert, weil wir den Unfug der Frauenhäuser nicht medial verstärken. (Bildquelle: Stadtmagazin Falter, Bildausschnittarchiv Oswald 1090)

(Wien, im Juni 2008) Wenn die geschlechterdiskriminierende Frauenhauskampagne 2008 - “Verliebt.verlobt.verprügelt.” - läuft (verantwortlich: Frauenministerin Doris Bures, Frauenhaus-Chefin Andrea Brem und Y&R-Agenturchef Alois Schober sowie sein Creativdirektor), gibt es auch Profiteure in den Medien.

“Blaulicht und Graulicht” sucht die wirtschaftlichen Profiteure nun heraus und präsentiert sie der Öffentlichkeit. Ein Nutznießer der gegen Männer hetzenden Inseratenkampagne, die mit 965.000 Euro Steuergeld finanziert wird, ist das Wiener Stadtmagazin “Falter”. Es geniert sich nicht, die ohnehin schon mit Steuergeld schwer subventionierte “Helpline” (299.900 Euro jährlich) der Geheimorganisation “Frauenhäuser” zu bewerben.

Falter nahm mit zwei Inseraten (4,5 mal 4,5 Zentimeter) auf der Titelseite am 20. Juni 2008 und 27. Juni 2008 jeweils 1.930 Euro plus 20 Prozent Umsatzsteuer ein. Dazu fünf Prozent Werbesteuer. Macht - einfache Rechnung: 4.825 Euro. Wie schon Gaius Julius Caesar sagte: Non olet. (Geld stinkt nicht).

Non olet

Dass man vom “Falter” einen frauenhauskritischen Beitrag im Jahr 2008 erwarten kann, ist nicht zu erwarten.
So wurde das Magazin eingekauft. Mit dem Geld der anderen (Steuergeld).

Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)

Profiteure der Frauenhauskampagne: Magazin “Profil”

Veröffentlicht in Feminismus, Medien by marcusjoswald am Juni 18th, 2008

Frauenhauskampage 2008 - Profil Seite 32 - Zeitschriftenausschnittarchiv Oswald 1090

Das Magazin “Profil” vom 9. Juni 2008, Seite 32. Darauf enthalten: Ein Inserat der Geheimorganisation “Autonome Österreichische Frauenhäuser”, die mit Steuergeld während der Fußball-Euro 2008 ihre “Helpline” pushen will. Wir haben die Telefonnummern retouchiert, weil wir den Unfug der Frauenhäuser nicht medial verstärken. (Bildquelle: Magazin Profil,
Bildausschnittarchiv Oswald 1090)

(Wien, im Juni 2008) Wenn die geschlechterdiskriminierende Frauenhauskampagne 2008 - “Verliebt.verlobt.verprügelt.” - läuft (verantwortlich: Frauenministerin Doris Bures, Frauenhaus-Chefin Andrea Brem und Y&R-Agenturchef Alois Schober sowie sein Creativdirektor), gibt es auch Profiteure in den Medien.

“Blaulicht und Graulicht” sucht die wirtschaftlichen Profiteure nun heraus und präsentiert sie der Öffentlichkeit. Ein Nutznießer der gegen Männer hetzenden Inseratenkampagne, die mit 965.000 Euro Steuergeld finanziert wird, ist das Wiener Magazin “Profil”. Es geniert sich nicht, die ohnehin schon mit Steuergeld schwer subventionierte “Helpline” (299.900 Euro jährlich) der Geheimorganisation “Frauenhäuser” zu bewerben.

Non olet

Profil” nahm mit einem Inserat (5,8 mal 28 Zentimeter) auf Seite 32 am 9. Juni 2008 3.500 Euro plus 20 Prozent Umsatzsteuer ein. Dazu fünf Prozent Werbesteuer. Macht - einfache Rechnung: 4.375 Euro.
Wie schon Gaius Julius Caesar sagte: Non olet. (Geld stinkt nicht).

Dass man von “Profil” einen frauenhauskritischen Beitrag im Jahr 2008 erwarten kann, ist nicht zu erwarten.
So wurde das Magazin eingekauft. Mit dem Geld der anderen (Steuergeld).

Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)

Profiteure der Frauenhauskampagne: Tageszeitung “Österreich”

Veröffentlicht in Feminismus, Medien by marcusjoswald am Juni 15th, 2008

Frauenhaus Kampagne - Österreich 14-06-2008 - Titelseite - Zeitschriftenausschnittarchiv Oswald 1090

Titelseite der Zeitung “Österreich” vom 14. Juni 2008. Darauf enthalten: Ein Inserat der Geheimorganisation “Autonome Österreichische Frauenhäuser”, die mit Steuergeld während der Fußball-Euro 2008 ihre “Helpline” pushen will. Wir haben die Telefonnummer retouchiert, weil wir den Unfug der Frauenhäuser nicht medial verstärken. (Bildquelle: Zeitung “Österreich”, Bildausschnittarchiv Oswald 1090)

(Wien, im Juni 2008) Wenn die geschlechterdiskriminierende Frauenhauskampagne 2008 - “Verliebt.verlobt.verprügelt.” - läuft (verantwortlich: Frauenministerin Doris Bures, Frauenhaus-Chefin Andrea Brem und Y&R-Agenturchef Alois Schober sowie sein Creativdirektor), gibt es auch Profiteure in den Medien.

“Blaulicht und Graulicht” sucht die wirtschaftlichen Profiteure nun heraus und präsentiert sie der Öffentlichkeit. Ein Nutznießer der gegen Männer hetzenden Inseratenkampagne, die mit 965.000 Euro Steuergeld finanziert wird, ist die Wiener Tageszeitung “Österreich”. Sie geniert sich nicht, die ohnehin schon mit Steuergeld schwer subventionierte “Helpline” (299.900 Euro jährlich) der Geheimorganisation “Frauenhäuser” zu bewerben.

Non olet

Österreich” nahm mit einem Inserat (4,3 mal 4,5 Zentimeter) auf der Titelseite am 14. Juni 2008 1.900 Euro plus 20 Prozent Umsatzsteuer ein. Dazu fünf Prozent Werbesteuer. Macht - einfache Rechnung: 2.375 Euro.
Wie schon Gaius Julius Caesar sagte: Non olet. (Geld stinkt nicht).

Dass man von “Österreich” einen frauenhauskritischen Beitrag im Jahr 2008 erwarten kann, ist nicht zu erwarten. So wurde die Zeitung eingekauft. Mit dem Geld der anderen (Steuergeld).

Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)

Profiteure der Frauenhauskampagne: Tageszeitung “Heute”

Veröffentlicht in Feminismus, Medien by marcusjoswald am Juni 11th, 2008

Heute und Frauenhaus

Titelseiten der Zeitung “Heute” vom 6. Juni 2008 und 10. Juni 2008. Darauf enthalten: Ein Inserat der Geheimorganisation “Autonome Österreichische Frauenhäuser”, die mit Steuergeld während der Fußball-Euro 2008 ihre “Helpline” pushen will. Wir haben die Telefonnummer retouchiert, weil wir den Unfug der Frauenhäuser nicht medial verstärken. (Bildquelle: Heute, Bildausschnittarchiv Oswald 1090)

(Wien, im Juni 2008) Wenn die geschlechterdiskriminierende Frauenhauskampagne 2008 - “Verliebt.verlobt.verprügelt.” - läuft (verantwortlich: Frauenministerin Doris Bures, Frauenhaus-Chefin Andrea Brem und Y&R-Agenturchef Alois Schober sowie sein Creativdirektor), gibt es auch Profiteure in den Medien.

“Blaulicht und Graulicht” sucht die wirtschaftlichen Profiteure nun heraus und präsentiert sie der Öffentlichkeit. Ein Nutznießer der gegen Männer hetzenden Inseratenkampagne, die mit 965.000 Euro Steuergeld finanziert wird, ist die Gratis-Tageszeitung “Heute”. Sie geniert sich nicht, die ohnehin schon mit Steuergeld schwer subventionierte “Helpline” (299.900 Euro jährlich) der Geheimorganisation “Frauenhäuser” zu bewerben.

Non olet

Heute” nahm mit zwei Inseraten (zu 5 mal 5 Zentimeter) auf den Titelseiten am 6. Juni 2008 und 10. Juni 2008 jeweils 1.918 Euro plus 20 Prozent Umsatzsteuer ein. Macht - einfache Rechnung: 4.603,20 Euro.
Wie schon Gaius Julius Caesar sagte: Non olet. (Geld stinkt nicht).

Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)