ÖKM und Ernst Walter Stummer einigen sich
Der Erotikmagazinverlag ÖKM und Ernst Walter Stummer einigten sich am Kulanzweg im Streit rund um eine hohe Abrechnung. Vermittler dabei: AK Wien und Blaulicht und Graulicht.
(Wien, im Juli 2008) Im Mai 2008 flatterte dem Wiener “Einbrecherkönig” in Ruhe, Ernst Walter Stummer, eine Rechnung von 177 Euro auf den Tisch. Diese entstand, weil er einige Tage zuvor zwei Webseiten, die zum
ÖKM-Verlag gehören, anschaute. Die Aufregung war hinterher groß, als die Rechnung kam.
Nun kann Entwarnung gegeben werden. Durch eine großzügige Lösung des ÖKM-Verlags wurde auf die Forderung verzichtet. Vermittelt haben zwei ungleiche Institutionen: Die “Arbeiterkammer Wien” und “Blaulicht und Graulicht - Das Online Magazin”. Gleichzeitig wurde Stummer aufgefordert, Behauptungen gegenüber “Blaulicht und Graulicht” zu unterlassen, dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei, wie er im Bericht “Stummers Probleme mit dem ÖKM” meinte.
Sehr kulante Lösung seitens des Verlags
Wir freuen uns, dass die Sache im Sinne von Stummer gelöst werden könnte. Und kommen der Aufforderung des ÖKM nach, nach Rücksprache mit Stummer einige Dinge richtigzustellen.
Vorab die Zuschrift des ÖKM und ihrer IT-Firma Maxolution an die AK Wien:
arbeiterkammer-okm-stummer-blaulicht-und-graulicht (txt.doc-File, 60 kb)
Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)
Sparmeister Stummer im Soma-Markt
Stummers Taschen sind leer. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie)
Ernst Walter Stummer lebt von einer schmalen Notstandshilfe vom AMS. Daher besuchte er am 29. Mai 2008 den ersten SOMA-Markt Wiens, in dem es Lebensmittel für Arbeitslose zu günstigen Preisen gibt. Danach schrieb er einen kurzen Bericht, dessen Veröffentlichung er wünscht. (mjo)
+++
Expedition zum ersten Wiener Soma-Markt
Meine Bekannte Frau Eva Hofmann erzählte mir vorgestern am Telefon, sie hätte im Fernsehen einen Bericht über den ersten Wiener Soma-Markt gesehen, der in der Braunspergengasse 30 im 10. Bezirk etabliert ist.
Heute am 29. Mai 2008 fragte ich zu Mittag im Internet die Wiener Linien, wie ich vom Döblinger Gürtel 21 in die Braunsbergengasse 30 komme. Das Programm der Wiener Linien verbesserte auf Grasberggasse und das, so oft ich es eingab. Also sah ich im papierenen Stadtplan nach und kam im Schlagwortverzeichnis drauf, das sich diese Gasse Braunspergengasse schreibt, die in der Nähe der Spinnerin am Kreuz ist. Also gab ich ins Programm der Wiener Linien Spittelau nach Spinnerin am Kreuz ein und erhielt die Auskunft, ich muß mit der U6 zur U-Bahnstadtion Gumpendorferstrasse, von dort mit dem 18er zum Matzleinsdorferplatz und von dort mit dem ÖBB-Bus 265 zur Spinnerin am Kreuz.
Anreise
Im Labyrinth Matzleinsdorferplatz kam ich zu Busstationen auf der Triesterstrasse, die aber nicht zur Spinnerin am Kreuz fuhren. Ein Eingeborener verriet mir, dass ich zu Fuß sehr schnell bei der Spinnerin am Kreuz wäre und die Braunspergengasse noch etwas davor ist. Also marschierte ich die Triesterstraße entlang. Junge Schülerinnen fragte ich um die Braunspergenstraße. Die gingen gleich um 3 Schritte zurück, denn ich könnte ja der Zwillingsbruder vom Fritzlonkel sein, und sie verrieten mir, dass sie nicht von da sind. Über mehrere Irrwege erreichte ich die Braunspergengasse, war aber zu hoch gegangen und musste wieder zurück.
Markt im Kellerlokal
Dabei ging ich beim unscheinbaren Soutterainlokal Soma, dessen Papierschild ein PKW verdeckt hatte, vorbei. Einige Häuser waren abgerissen und das nächste Haus war Nr. 18. Also wieder zurück. Etwa 3 Stufen führen ins Lokal abwärts und es gibt schätzungsweise 30 Artikeln zu kaufen. Ich zeige meine Mitteilung über den
AMS Leistungsanspruch vor, meinen Ausweis und fülle ein Anmeldeformular aus. Auf diesem steht unten, dass ich Meldezettel (den ich nächstes Mal mitbringen muß), Lichtbildausweis und Gehaltsnachweis vorweisen muß.
AMS-Papiere
Dann bekomme ich einen kleinen Zettel in Größe einer halben Postkarte auf dem auf der einen Seite
“SMW Sozialmarkt Wien” steht. Auf der anderen Seite schreibt der Mann, der den Sozialmarkt betreut: “1040″.
Nun habe ich meine Lebensmittelkarte.
Dann darf ich um 30 Euro oder etwa in dieser Größenordnung einkaufen. Ich kaufe: 6 Cappy Brunch (Marille,
Karotte Apfel) je ein Liter, 4 Fanta Annanas Grapfruit je 2 Liter, 2 Fixmilch Magermilchpulver, 500 Gramm Bäckerbrotwecken um 55 Cent, 500 Gramm Bäckersandwich um 65 Cent, 1 Toblerone 100 Gramm, 1 Shampoo Nivea Hair Care plus gratis Haarspray um 1 Euro, 1 Packung Teekanne-Frühlingskräuter zu 20 Beutel, 1 Teekanne power, 1 Teekanne glühfix 20 Beutel und bezahle 11,40 Euro.
Sicher haben die anderen durchwegs ausländischen Kunden schon in der Früh alles andere weggekauft. Vom Übriggebliebenen schreibe ich mir die Preise auf: Osterlamperl aus Schokolade 0,15 Euro, Mannerschnitten
zu je 5 Packerln 0,75 Euro, Milchpulver 0,20 Euro, Teepackungen zu 20 Beutel 0,80 Euro, Krenn 0,30 Euro.
Der Markt hat sicher Zukunft, aber die Produktpalette könnte etwas größer sein.
Gastautor Ernst Walter Stummer ist 69 Jahre alt und lebt in Wien.
+++
Anmerkung der Redaktion: Der SOMA-Markt in Wien 10 schließt täglich um 14 Uhr 30. Pro Woche darf eine Person um maximal 30 Euro einkaufen. Oder: Drei Mal um je 10 Euro. Die SOMA Markt-Idee in Österreich nahm 1999 in Linz in einer Privatinitiative seinen Ausgang. Info: www.sozialmarkt.at. In der Folge übernahm die
SPÖ-Volkshilfe das Konzept und eröffnete in Wiener Neustadt einen SOMA. Die Gründungsidee des “sozialen Wertstofftransfers” stammt aus einer kleinen Suppenküche in Phoenix (USA), wo 1967 Lebensmittel gesammelt wurden, die von anderen Restaurants weggeworfen wurden. Man gründete die erste “Lebensmittelbank” und machte einwandfreie Produkte durch die Weitergabe an soziale Einrichtungen Unterprivelegierten zugänglich. (mjo)
Stummers Probleme mit dem ÖKM
Als die Welt noch in Ordnung war: Am 4. August 2005 ehelichte Ernst Walter Stummer am Standesamt Martinstraße im 18. Wiener Bezirk die um 38 Jahre jüngere philippinische Gattin Maribel (im Bild 2. von re., mit den ebenso philippinischen Trauzeuginnen Susanne und Maribik). Im Februar 2008 wurde die gänzlich “sexlose Ehe” am BG Wien-Döbling auf Betreiben des Stummer geschieden. “Eine Ehe ohne Sex ist keine Ehe”, so der 69-jährige Wiener. Mittlerweile hat er andere Probleme. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie)
(Wien, im Mai 2008) “Das ÖKM hat mi mit’m Schmäh gnommen. Die wollen mittlerweile 177 Euro haben!
Aber i zahl das sicher nicht.” Ernst Walter Stummer, Exkrimineller in Unruhe, ist aufgebracht und wittert einen handfesten Betrug. Er fühlt sich hintergangen.
Bildschirmsex
“Ich war da auf der ÖKM-Webseite, weil i mir des amoi anschauen wollt. Ich hab das 2-Tagesangebot für 8 Euro genommen.” Mit dem Angebot war der Romantiker nicht zufrieden. “Dort ist alles so ordinär aufbereitet. Mir gefällt so was net.” Da er aber das Angebot für zwei Tage gebucht hatte, schaute er sich näher auf der Webseite um. Und lud sich einen Pornofilm herunter. Er klickte planlos auf der Bezahl-Webseite herum. Nach zwei Tagen sei das Angebot vorbei. Dachte er.
Dann kam die strenge Rechnung: Statt 9 Euro fast 85 Euro. Eine niederösterreichische Gebührenfirma inkassiert das Digitalgeschäft für den ÖKM-Sexverlag aus Bad Ischl. In der Rechnung ist ausgewiesen, dass Stummer - laut seinen Angaben ungewollt - am 24. März 2008 eine unbefristete Mitgliedschaft bei www.okm-digital.com und am 28. März 2008 bei www.heutenochficken.com erworben hat. Die Rechnungsstelle argumentiert, dass er nach dem 2-Tages-Gratis-Angebot aktiv kündigen hätte müssen. Da er das nicht tat, wurde das Lockangebot Monatsabo.
Strenge Rechnung: 34,90 Euro und 39,90 Euro
Die MAXOLUTION Internet Services GmbH aus Stockern (NÖ) verrechnete 34,90 Euro und 39,90 Euro für die
30-tägige Nutzung der beiden Sex-Seiten. Dazu kamen die Tarife für den Köder der ersten zwei Tage mit 7,99 Euro und 1 Euro für das Probeangebot der anderen Seite. Also 83,80 Euro für virtuellen Sex.
MAXOLUTION, per Email: “Sollten Sie den oben aufgeführten Betrag nicht fristgerecht bis spätestens
17. Mai 2008 bezahlen, sehen wir uns leider gezwungen weitere Schritte gegen Sie einzuleiten und müssen
den Fall unserer Anwaltskanzlei und Inkassobüro übergeben!
Stummer protestiert schriftlich und weitscheifig. Ein Emaildisput entfaltet sich. Am 30. April 2008 erhielt er folgende Erklärung der MAXOLUTION (Digitalpayment) zum Thema Kündigung des Voyeur-Dienstes:
“Sehr geehrter Herr Stummer, die Kunden werden insgesamt dreimal darauf hingewiesen, dass jedes Abo gekündigt werden muss:
Drei Hinweise
1. Im Kaufformular ist deutlich vermerkt, dass jedes Abo gekündigt werden muss, hier ein Auszug (Anmeldeformular): ‘Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und Zugang zum geschützten Bereich wünschen. Sie bewahren Ihr Passwort so auf, dass Unbefugte keinen Zugriff zum geschützten Bereich erhalten. Die gewählten Zeiträume stellen die Abrechnungsintervalle dar. Ihre Registrierung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Auch ein Testabo muss gekündigt werden. Das gewählte Intervall bei einem Testabo wechselt nach dem ersten Intervallzeitpunkt auf das Standardintervall (30 Tage - Preis siehe oben).’
2. Auch in der Kaufbestätigung finden Sie bezüglich der Kündigung einen Hinweis: ‘Der Membership Key ist erforderlich, um Ihr bestehendes Abo zu kündigen. Eine Kündigung ist immer direkt über die Login-Seite möglich!’
3. Zu allerletzt ist auch noch in den AGB beschrieben, wie gekündigt werden kann und dass jedes Abo gekündigt werden muss.”
In der Rechnungsfalle
Stummer erwiderte am 1. Mai 2008: “Wenn ich gelesen hätte, daß ihre Dienste mehr als einmalig 7.- € (ÖKM) kosten, oder bei “billig ficken”, oder wie das heißt, mehr als einmalig 1.- €, hätte ich es sicher nicht bestellt. Ich weiß nicht, wie eine Bestellung zustande gekommen sein soll. Ich habe nämlich schätzungsweise 1 bis 2 Millionen € Schulden, laufende Pfändungen und nur 15,77 € täglich Notstandshilfe und würde mir sehr schwer tun, so etwas zu bezahlen. Ich habe Ihr Angebot (außer beim ÖKM vielleicht 2 Stunden, bei billigficken etwa 15 Minuten) auch nie konsumiert! Nachdem ich kurz aufblitzen sah, ich hätte etwas bestellt oder so, brach meine Verbindung mit dem ÖKM ab. Mit freundlichen Grüßen, SEWUZ.”
Unbefristete Mitgliedschaft bei www.heutenochficken.com
Es blieb nicht bei 83,80 Euro für zwei Stunden nackte Weiber anschauen. Es kommt dicker. Die ÖKM-Kassa MAXOLUTION (Digitalpayment) macht am 15. Mai 2008 klar, wie die Dinge lägen, bislang letztes Email:
“Sehr geehrter Herr Stummer, Sie haben laut Fernabsatz die rechtsgültigen Verträge abgeschlossen, bei welchen die AGB als gelesen und angenommen bestätigt wurden (ECG). 1. aktive Mitgliedschaft: am 24. März 2008 haben Sie eine verbindliche Anmeldung zur Mitgliedschaft bei Okm-digital erklärt. Mit Eingang unserer Kaufbestätigung am 24. März 2008 kam somit ein unbefristeter Vertrag bei Okm-digital zustande.
2. aktive Mitgliedschaft: am 28. März 2008 haben Sie eine verbindliche Anmeldung zur Mitgliedschaft bei Heutenochficken erklärt. Mit Eingang unserer Kaufbestätigung am 28. März 2008 kam somit ein
unbefristeter Vertrag bei Heutenochficken zustande.”
Und: “Die Zugangsdaten gingen NUR an Ihre E-Mail-Adresse sewuz@gmx.at. Sämtliche Daten wie auch die IP-Adresse wurden beim Kauf und den Logins gespeichert.”
Noch einmal (automatisch ein Monat) verlängert - 24. April und 28. April 2008!
Ferner im ÖKM-Email (15. Mai 2008): “Da Sie bis dato keine Kündigung durchgeführt haben und die Vertragsverhältnisse auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden (in den AGB beschrieben), sind Ihre Mitgliedschaften in den nächsten Abrechnungszeitraum (30 Tage) gefallen.”
“Mit Stand 12. Mai 2008 sind von Ihnen folgende Beträge manuell zu begleichen: 1. aktive Mitgliedschaft
bei Okm-digital: INK 1681643 (1. Mahnstufe) EUR 34.90, INK 1666641 (1. Mahnstufe) EUR EUR 48.70.
2. aktive Mitgliedschaft bei Heutenochficken: INK 1687962 (1. Mahnstufe) EUR 39.90, INK 1674035
(1. Mahnstufe) EUR 53.70. In Summe: EUR 177,20.”
177,20 Euro Schulden
“Wir ersuchen Sie, diesen Betrag manuell auf das unten angeführte Konto zu überweisen, da wir sonst gezwungen sind, Ihre Mahnung an unseren Rechtsanwalt weiter zu leiten: Sparkasse Horn, MAXOLUTION Internet Services GmbH” (Email: 15. Mai 2008).
Somit hat Ernst Walter Stummer ein Drittel seiner monatlichen Notstandshilfe an ÖKM verpulvert.
Damit gab er sich nicht ab. Auf Rat ließ er sich bei der Arbeiterkammer Wien einen Termin geben. Am 23. Mai 2008 erhielt er wenig Hilfe. “Dort war ich bei einer alten Jungfer, die gleich kreidebleich wurde, als sie von mir erfuhr, dass ich auf billigficken.at von ÖKM surfe. Was erwarten sie sich von einer Firma mit solchen Namen? meinte sie.” Die AK gab ihm den Tipp, beim nächsten Mal die Geschäftsbedingungen besser durchzulesen.
Stummer sitzt in der Kostenfalle in einem Abzockgewerbe der Erotikwebseiten. Da er nicht wahrnahm, dass er ein Probeangebot kündigen muss, häufen sich die Kosten beträchtlich. Die rechtliche Frage wäre, wie gut sichtbar für einen älteren Webnutzer die Vertragsbedingungen sind. Ob es eine Kulanzlösung durch den ÖKM-Verlag für den Notstandhilfebezieher gibt, ist unklar. Derzeit ist alles offen.
Auch die Rechnung.
Marcus J. Oswald (Ressort: Betrug)
Stummer gegen Republik Österreich
Ernst Walter Stummer, 69: Noch immer sind die Pensionskassen leer.
(Foto: Sepp Zaunegger für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)
(Wien, im Mai 2008) Der ehemalige Langzeitsträfling und Altmeister des Einbruchs Ernst Walter Stummer wurde das letzte Mal im Jänner 2004 enthaftet. Er war 65 Jahre alt, stand vor der Pension. Diese beanspruchte er. Für 30 Jahre Arbeit hinter österreichischen Gardinen. Die Sachlage ist aber, dass er keine Pension bekommt.
Deshalb klagte er die Republik Österreich in Strassburg, Genf und Brüssel. Eine Prozess-Chronologie.
+++
Als Ernst Walter Stummer am 29. Jänner 2004 den Häftlingsdrillich ablegte und zum 19. Mal mit breiter Brust die Gefängnistore (diesmal Simmering) passierte, war einiges anders: Er war 65 Jahre alt. Im Gefängnis ist das ein Alter, in dem man alle Rechte hat: Zellenältester, Stockältester, eine ordentliche “Speisekarte” (Register) mit
19 “Vortragerln” und beachtlichen 30 Jahren Hafterfahrung. In der Schattenwelt bedeutet das: Privilegien und Respekt. In Freiheit bedeutet das: Nichts. In Freiheit bekommt Stummer nicht einmal eine Pension.
Seine Miete im Döblinger Gemeindebau betrug nicht mehr 19 Schilling (wie 1947), sondern 130 Euro (2003). Die Notstandshilfe, die er bezog, war schmal und stellte ihn nicht zufrieden. Quasiselbständige Firmenprojekte, die er aufziehen wollte, standen erst am Beginn, weit entfernt, einträglich zu sein. Stummer hatte schon immer Sinn fürs Gerechte und ein Auge für soziale Umverteilung. Daher will er nun eine Rente für 30 Jahre Gefängnisarbeit.
Lange Vorgeschichte seit 1999
Der streitbare “Häfenrebell” hatte schon 1969 mit der Idee einer “Österreichischen Häftlingsgewerkschaft” soziale Verbesserungen im Visier. 30 Jahre danach geht es ums eigene Hemd. Die Rechtssache begann 1999.
Den ersten Antrag auf “Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit” stellte er am 8. Februar 1999 an die “Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter” (PVA). Dieser Antrag wurde einen Monat später, am
8. März 1999, abgewiesen. Die “Wartezeit”, so die PVA in der Rossauer Lände vis a vis vom Sicherheitsbüro, sei “nicht erfüllt”. Die PVA rechnete vor, dass Stummer im Zeitraum 1. August 1966 bis 28. Februar 1999 nur
“46 Versicherungsmonate” und “bis zum Stichtag nur 73 Beitragsmonate erworben hat”.
Stummer, damals in den Wäldern der niederösterreichischen Justizanstalt Sonnberg eingebettet, ließ das nicht gelten. Wie man sich bettet, so liegt man: Er bekämpfte Bescheid mit Klage in der Nächst-Instanz vor dem
“Arbeits- und Sozialgericht Wien”. Zwei Jahre später war es soweit. Am 4. April 2001 war Verhandlung in der Wickenburggasse: Einbrecher Stummer versus PVA. Stummer war mittellos und noch immer in Sonnberg inhaftiert. Er trat ohne Anwalt auf.
Stummer begründete sein Begehren wesentlich damit, dass er “28 Jahre in Haft” gearbeitet hatte und forderte das Sozialgericht auf, dass es von sich aus ein höheres Gericht anrufen möge, um seine Pensionsansprüche aus “Zwangsarbeit” (Zitat: Stummer) geltend zu machen. Er setzte dem Gericht auseinander, dass er als Häftling zwar arbeitslosen-, aber nicht pensionsversichert sei und verlangte, dass alle Arbeitsjahre in Haft als Versicherungszeiten gesehen werden.
Nur 46 Versicherungsmonate in Freiheit statt 240
Das Gericht stellte fest: Stummer hat zwischen Oktober 1953 und Februar 1999 73 Monate Pflichtversicherung,
44 Monate Ersatzzeit und zwei Versicherungsmonate in Deutschland. Summe: 119 Monate. Im relevanten Erwerbszeitraum 1. August 1966 und 28. Februar 1999 bestanden nur 46 Versicherungsmonate. Stummer bräuchte aber 240 Monate. Einzelrichter Henry Goldmann: “Die Zeiten reichen nicht aus. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung liegt auch keine Verfassungswidrigkeit vor, dass Arbeit in Haft nicht unter die Pensionsversicherungspflicht fällt.” Klage abgewiesen.
Stummer berief abermals am 18. Juli 2001. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) zementierte das Urteil am
24. Oktober 2001. Die Forderung Stummers, “Haftzeiten als Versicherungszeiten” zu sehen, sei ein “rechtspolitisches Anliegen”, so das OLG am Schmerlingplatz, und nicht von Gerichten zu klären.
“Armenverteidiger”
Mittlerweile wurde Dr. Armin Bammer aus dem 3. Wiener Bezirk Stummers “Armenverteidiger”. Der damals
39-jährige Jurist von der damaligen Kanzlei Bammer&Kleider, Uni-Assistent für Kultur-, Arbeits- und Vertragsrecht, arbeitet seither für Stummer als Verfahrenshelfer. Obwohl solche Sachen, durch alle Instanzen gepeitscht, einem Anwalt gut 20.000 Euro Gage bringen, machte er sich kostenlos ans Werk und begnügte sich, “daneben einen Fachartikel in einer juristischen Zeitschrift zu schreiben”. Bammer rührte um.
Er bekämpfte das OLG-Urteil am 17. Dezember 2001 und ging in die nächste Runde vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Am 12. Februar 2002 folgten nicht-öffentliche Verhandlung und Urteil. Ergebnis: Antrag abgewiesen. Stummers Meinung, dass Haftarbeit “Zwangsarbeit” sei, fand vor dem OGH kein Gehör. Arbeitsrechtsexperte Bammer, subtiler: Da Strafgefangene in einem Verhältnis “persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit” beschäftigt würden, seien sie als “Dienstnehmer nach ASVG zu sehen” und vollwertig nach Kranken-, Unfalls- und Pensionsversicherung zu bewerten. Die Einbindung von arbeitenden Häftlingen bloß in Arbeitslosen-, aber nicht in Pensionsversicherung sei rein “fiskalpolitisch und grob unsachlich”, besonders da Häftlinge auch für Privatfirmen arbeiteten.
Der OGH folgte dieser Argumentation nicht, stellte aber kritisch fest, dass Stummer nie “binnen sechs Monaten nach Beginn seines Arbeitsverhältnisses” im Gefängnis zur Pflichtversicherung angemeldet wurde. Die Schuld läge bei den Haftanstalten. Dem Gericht seien die Hände gebunden.
Drei-Stufen-Rakete nach Europa
Darauf stützte sich die weitere Argumentation Bammers. Eine Antragswelle setzte ein. Der letzte Instanzenzug begann: Am 4. November 2002 schickte Dr. Bammer einen zehn Seiten Antrag in drei Sprachen an den “Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte” nach Strassburg. Bammer folgerte, dass ein Verstoß gegen den Artikel 4 EMRK vorliegt, wenn Arbeit in Haft als nicht-pensionsbegründend gesehen wird. Verkürzt: Jede Arbeit, die “ohne die üblicherweise mit Arbeit verbundener sozialer Absicherung” erbracht wird, ist “Zwangsarbeit”. Zwangsarbeit sei “konventionswidrig”. Bammer verwies auf die Strafvollzugsgesetznovelle von 1993, die in Österreich Arbeitslosenversicherung für Häftlinge einführte. Dass in Österreich Pensionsversicherung bei Häftlingsarbeit nicht verankert sei, widerspreche dem europäischen Geist.
Gerichtshof für Menschenrechte - Strassbourg
Bammer: “Es besteht breiter gesellschaftlicher und rechtlicher Konsens, dass Menschen eine soziale Sicherung in Anspruch nehmen können, wenn sie nicht oder nicht mehr arbeiten können. Das österreichische System der Pflichtversicherung schützt Arbeitende vor sozialem Absturz.” Und: “Der Beschwerdeführer ist Mitglied einer an sich schon ins Abseits gedrängten Randgruppe, die aus sachlich nicht gerechtfertigten Gründen durch das soziale Netz fällt.”
Klartext: Häftlinge gelten nach Verbüßung ihrer Strafe von der Schuld freigesprochen. “Haftübel” darf sich ausschließlich in der “Beschränkung der Freiheit” beziehen und “in nichts anderem”, so Bammer. Ein Verlust einer Alterssicherung für geleistete Arbeit sei eine “unzulässige langfristige Bestrafung”.
ILO (International Labour Organisation) - Genf
Am 20. Februar 2003 richtete Bammer einen Brief nach Genf. Darin wurde die “International Labour Organisation” (ILO) informiert, dass die Republik Österreich gegen die Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 der ILO-Konvention verstößt. Die ILO besteht seit 1919 und ist seit 1946 die erste selbsttätige Organisation der Vereinten Nationen (UNO). Sie beobachtet den globalen Arbeitsmarkt und verpflichtet die Mitgliedsländer zu gemeinsamen Standards.
Zwei Grundprinzipien der ILO: “Arbeit ist keine Ware” und “Armut gefährdet den Wohlstand aller.” Die ILO-Konvention Nr. 29 (von 1930) regelt das Verbot von “Zwangs- und Pflichtarbeit”. Österreich unterzeichnete am
7. Juni 1960. Die ILO-Konvention Nr. 105 (von 1957) untersagt Zwangsarbeit auch als “Maßnahme der Arbeitsdisziplin”. Österreich unterschrieb am 5. März 1958.
Bammer wies die ILO hin, dass in österreichischen Gefängnissen “Arbeitspflicht” herrscht. Nicht erfüllt, gilt das als “Ordnungswidrigkeit” (§ 107 Abs. 1 Z. 7 StVG). Das stünde im Widerspruch zur ILO-Konvention. Zudem deponierte Bammer, dass Stummer nie in Gefängnissen “zur Pflichtversicherung angemeldet” wurde. Bammer: “Arbeit von Strafgefangenen sollte jenen der in freier Gesellschaft lebenden Arbeitenden gleichwertig sein.”
EU-Kommission für Wettbewerb - Brüssel
Am 14. März 2003 leitete Armin Bammer ein Vertragsverletzungsverfahren vor der EU-Kommission in Brüssel ein. Die Eingabe ging sowohl an die Abteilung “Arbeit und Soziales” (damals: Anna Diamantopoulou) als auch an die Abteilung “Wettbewerb” (damals: Mario Monti).
Kern des 6-Seiten-Papiers: Der Bund verdiene sich durch “Nichtabführung von Dienstgeberbeiträgen zur Pensionsversicherung (§ 114 ASVG) ein Zubrot”. Zudem: Private Unternehmen, die nicht durch Gefängnis produzieren lassen, erleiden einen “Wettbewerbsnachteil”. Man könne von einer “Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Marktes” nach Artikel 81 des EVG sprechen.
Betont wurde auch das Faktum, dass eine Pensionsversicherung für Häftlinge bereits für 1996, als direkte Folge
der Schaffung der Arbeitslosenversicherung für Häftlinge geplant war. Da diese nicht kam, sei der Republik
“durch Untätigkeit Vertragsverletzung vorzuwerfen.”
Die Wettbewerbsbeschwerde machte das Justizministerium munter. Ein Beamter: “Klagen vor dem Menschenrechtsgerichtshof sind nichts Neues. Sie werden zu 95 % zurückgelegt. Die Klage vor der Wettbewerbskommission ist neu. Das hatten wir in Österreich noch nie.” Und: “Wenn diese Klage
durchgeht, hat das Auswirkung auf alle Häftlinge und Haftanstalten Österreichs.”
Keine Verbündeten in der Politik
“Gefängnisreformer” Stummer gelang es, mit einem engagierten Anwalt einen Stein ins Rollen zu bringen. Was
noch nicht gelang: Verbündete in der heimischen Politik zu finden. Alle Briefe an österreichische Abgeordnete, Justizsprecher oder ÖGB-Vertreter blieben bislang unbeantwortet.
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers)
Einbrecherkönig Stummer empfängt ORF
Schwester Elvira wohnt im “Glasscherbenviertel” in Simmering und ist stolz auf ihren Bruder. Wenn er Probleme hatte, war sie für ihn da. Nur seine Neigung für jüngere Asiatinnen versteht sie nicht. “Er sollte sich eine 50-Jährige suchen, die zu ihm hält.” Nichtraucher Ernst jedoch hält sich für einen vitalen Mann und mag nur junge Frauen: “Die Alten gefallen mir halt nicht”, so der Ex-Einbrecher. (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie/Blaulicht und Graulicht)
(Wien, im Mai 2008) Der 69-jährige Leider-Nein-Pensionist aus Wien-Döbling, Ernst Walter Stummer, empfängt heute den ORF. Der Rebell und EU-Kläger in Sachen “Häftlingspension” (Rechtsvertretung: Dr. Armin Bammer) ist Stammgast im staatlichen Funk und Fernsehen.
Es fällt auf, dass die Frau Redakteurinnen, die ihn besuchen, immer jünger werden. Zur Erinnerung:
- Im Juni 2007 machte ORF-Fernsehredakteurin Zaunegger, grob geschätzte 50, in seinem 15-Quadratmeter-Büro in der Heiligenstädterstraße 32 ein Interview, das um 19 Uhr in Wien-Heute (ORF) ausgestrahlt wurde.
- Im Dezember 2007 lud Vera Russwurm, knapp 40, zum ausführlichen Interview, das am 13. Jänner 2008 um 17 Uhr in der Sonntags-Sendung “Vera Exklusiv” (ORF) in Länge von 10 Minuten ausgestrahlt wurde.
Die Sendung wurde bis in die Justizanstalten aufmerksam verfolgt. Es liegen der Redaktion Briefe von Haftbetroffenen vor. Tenor: “Stummer hat gut gesprochen.” - Heute, 19. Mai 2008, besucht eine Redakteurin des ORF den Stummer in seiner 40-Quadratmeter-Homebase. Sie ist 32 Jahre alt. Stummer ist von ihr schwer beeindruckt (es gab bereits ein Vorgespräch).
Er beschreibt sie so: “Dunkle Haare, schlank, Eins-Achzig groß - die wär was für Sie!” Sympathie ist dem Nebenerwerbskuppler wichtig, die Botschaft manchmal nur sekundär. Für die Redakteurin ist sie primär.
Sie will über die Pensionsklage des Ex-Häftlings Stummer berichten, der als einziger ehemaliger Langzeithäftling Österreichs (30 Jahre inhaftiert, 28 Jahre Arbeit in Haftanstalten, nie pensionsversichert)
die Republik Österreich in Strassburg klagt.
ORF plant erneut Bericht über EU-Klage gegen Österreich
Marcus J. Oswald (Ressort: Dossiers)
Einbrecher Stummer selbst bestohlen - Handy weg!
Ohne sein geliebtes Handy ist Einbrecherking und Partnervermittler Ernst Walter Stummer aufgeschmissen. Nun steht der König ohne Kleider da! (Foto: Marcus J. Oswald für diegalerie)
(Wien, im Mai 2008) Der Wiener Ernst Walter Stummer wurde gestern Opfer eines gerissenen Diebs.
Ihm wurde das Handy gestohlen, sein Markenzeichen, das er immer am Band um den Hals trug.
Der 69-jährige “König der Einbrecher”, zumindest wenn man es an den ausgefassten Haftjahren berechnet,
wurde Opfer seiner Gutmütigkeit und Leichtgläubigkeit. Eine Anzeige ist “bereits aufgesetzt”, so Stummer.
Die Sache geschah in einer Kleinwohnung, die Stummer seit Wochen in der Rufgasse (9. Wiener Bezirk) saniert.
Die Gemeindebauwohnung gehört einem gewissen “Karl”, der noch bis Februar 2009 in der JA Eisenstadt sitzt. Zwischendurch bewohnte die 40 Quadratmeter der Homosexuelle Mario Feldhaas, der jedoch seit Oktober 2007 in der JA Josefstadt sitzt und für drei Delikte 5.5 Jahre Haft erhielt. Dann stand die Wohnung leer.
Um “Karl” einen Dienst zu erweisen, räumte Stummer mit eigener Muskelkraft ab November 2007 die Wohnung, um sie bis Februar 2009 zu vermieten. Er stemmte Leitungen, setzte Flanschen, baute eine Badewanne ein, malte aus. Am 19. Mai 2008 zieht dort ein Pole ein (Miete: 250 Euro).
Täter aus Suchtgiftkreisen - Substuierter
Am Samstag 17. Mai 2008, ging Stummer mit blauer Jeansjacke bekleidet in den dritten Stock der Stiege 2 zur Wohnung Rufgasse hoch. Kurz vor der Tür musste er “über einen Mann drübersteigen, der um 14 Uhr auf den Steinstiegen schlief”. Der etwa 20-jährige Drogensüchtige stand in den letzten Wochen schon zwei Mal vor der Tür, um nach “Mario” zu fragen. Diesmal ignorierte Stummer ihn und ging in die Wohnung. Nach einer halben Stunde klopfte es. Der Stiegenhausschläfer war erwacht. Er bat auf die Toilette gehen zu dürfen. Widerwillig öffnete Stummer, ließ den Mann ein. Dieser sah sich in der Einzimmerwohnung kurz um, öffnete Schubladen, ging auf die Toilette und verabschiedete sich. Neben der Tür hingen Jeansjacke und Handy.
Stummer bemerkte den Diebstahl in der Minute. “Ich lief ihm sofort nach. Drei Stockwerke nach unten, durch den Hof, bis auf die Straße. Und ich kann schnell laufen, trotz meines Alters.” (Stummer gewann einmal eine Bundesmedaille im Kurzstreckenlauf, Anm. B&G) “Ich lief vor bis zur Nußdorferstraße. Nichts. Ich lief zurück.
Auf Stiege 2 in den Keller und bis hinauf ins Dachgeschoß. Er war weg.”
Stummer macht sich keine Illusionen: “Es ist bereits für 20 Euro am Karlsplatz verkauft.” Namen vom Täter hat er keinen, aber er weiß, dass das einer der “warmen Freind” des Mario Feldhaas ist, der bei ihm auch öfters nächtigte. Substituiert sei er. “Der wird halt Tabletten gebraucht haben. Da er keine Tabletten in der Wohnung gefunden hat, hat er halt das Handy mitgenommen”, gibt sich Stummer verständnisvoll.
Viele Ausländerinnen eingespeichert
Im ONE-Handy sind viele Telefonnummern von thailändischen und philippinischen Frauen enthalten, die Stummer in seiner Freizeit an heiratswillige Wiener - und sich selbst - vermittelt. Die Nummern der Singlefrauen sind alle weg. Termine fallen ins Wasser.
Stummer, verärgert, in seiner charmanten Art: “Ich hätte heute (Sonntag) ein Rendevous mit einer Philippinin gehabt. Da bin i im Oasch daham. Da kann ich wixen. Aber das könnt i wahrscheinlich sowieso, a nochdem i sie troffen hab. Weil die wird si sicherlich net glei budern lossn.”
Link: Partnervermittlung Stummer
Marcus J. Oswald (Ressort: Diebstahl)






